Information des Bürgermeisters. 5. Sitzung des Gemeinderates vom 27. März 2007

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Transkript:

Information des Bürgermeisters 5. Sitzung des Gemeinderates vom 27. März 2007 5. April 2007 Veröffentlichung über die Gemeinschaftsantennenanlage der Gemeinde Vaduz 5. April 2007 Veröffentlichung an der Anschlagtafel beim Rathaus 5. April 2007 Zustellung an die Abonnenten

Information des Bürgermeisters 5. Sitzung des Gemeinderates vom 27. März 2007 Gemäss Informationsgesetz ist die Information der Öffentlichkeit Sache des Bürgermeisters. Der Bürgermeister hat die folgenden Punkte aus der Gemeinderatssitzung zur Veröffentlichung ausgewählt. Personal & Organisation Ersatzanstellung, Personalwesen Auf Antrag des Bürgermeister, der Personalabteilung und der Personalkommission genehmigt der Gemeinderat einstimmig die Anstellung von Frau Vera Märkli-Lausterer, Azmoos, als Personalverantwortliche mit einem Beschäftigungsgrad von 60 % ab 1. Juni 2007 und mit 70 % ab 1. Januar 2008. Vaduzer-Saal, Einbau von Duschen und Garderoben, Abrechnung Kredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 04. April 2006 CHF 65 000.-- Abrechnung CHF 63 212.55 Abweichung - 2.75 % - CHF 1 787.45 Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Abrechnung für den Einbau von Duschen und Garderoben Personal im Vaduzer-Saal zum Betrag von CHF 63 212.55. Industrieliegenschaft Schaanerstrasse 40 (PAV) Investitionen für das Jahr 2006 gemäss Mietvertrag Abrechnung Kredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 24. Januar 2006 CHF 220 000.-- Abrechnung CHF 224 142.-- Abweichung + 1.88 % + CHF 4 142.-- - 1 -

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Abrechnung für die Investitionen für das Jahr 2006 bei der Industrieliegenschaft Schaanerstrasse 40 zum Betrag von CHF 224 142.--. Wasserversorgung Vaduz Reservoir Letzi, Arbeitsvergabe Fassadenputze Franz Büchel, Vaduz CHF 35 782.-- Einstimmig Primarschulen Informations- und Kommunikationstechnologie Ersatzanschaffung Es gehört zum Auftrag der Primarschule, die Informatikausbildung in altersgerechter Form in den Unterricht einzubeziehen. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Computerstationen entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Es sind Ersatzanschaffungen wie folgt vorgesehen. Primarschule Ebenholz Primarschule Äule Total 13 Computerstationen mit LCD-Monitor 10 Computerstationen mit LCD-Monitor 23 Computerstationen Der Gemeinderat erteilt den Lieferauftrag einstimmig an die Firma Sys Tech AG, Vaduz, zum Preis von CHF 32 498.80. Gemeindesoftwarelösung Gesol, Wartungs-, Support- und Schulungsvertrag Seit 1995 arbeitet die Gemeinde Vaduz erfolgreich mit der eigens für Gemeinden entwickelten Softwarelösung GESOL. Das Programm wurde im Auftrag der Gemeinde Vaduz von den Firmen Toppic Informatic AG, Buchs sowie Infodata Anstalt, Balzers entwickelt und wird heute von allen Gemeinden Liechtensteins genutzt. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig den neuen Wartungs-, Support- und Schulungsvertrag mit den Firmen Toppic Informatic AG, Buchs und Infodata Anstalt, Balzers. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf ca. CHF 35 000.--. - 2 -

Umweltschutzgesetz, Vernehmlassung, Stellungnahme der Umweltschutzkommission und rechtliche Abklärung der Vorsteherkonferenz Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, in die Stellungnahme der Umweltschutzkommission das Ergebnis der rechtlichen Abklärungen der Vorsteherkonferenz einfliessen zu lassen und als Stellungnahme der Gemeinde Vaduz zum Umweltschutzgesetz USG der Regierung zu übermitteln. Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken Infolge Kündigung durch den bisherigen Pächter sind fünf Parzellen zur Verpachtung frei geworden. Die Vaduzer Landwirte im Haupterwerb sind schriftlich zur Pachtbewerbung eingeladen worden. Die Grundstücke werden bis zum Ende der Pachtperiode am 31. Dezember 2009 verpachtet. Per 1. Januar 2010 steht die Neuverpachtung an. Auf Antrag der Verpachtungskommission beschliesst der Gemeinderat einstimmig, die Parzellen wie folgt zu verpachten: - Parzelle Nr. 2559 mit 28.96 Aren an Hans Ospelt. - Parzellen Nr. 479 mit 16.52 Aren und Nr. 481 mit 10.41 Aren an Peter Hermann. - Parzelle Nr. 2363 mit 137.15 Aren an Martin Konrad. - Parzelle Nr. 478 mit 262.69 Aren an Heinz Becker. - Obstbaumallee-Randstreifenpflege östlich der Strasse Haberfeld an Manfred Thöny. Hortus Obstbaumverkauf Obstbaumverkauf in der Gemeinde, unter diesem Titel hat der Verein Hortus seine Angebote von verschiedenen alten Obstbaumsorten beworben. Hortus wurde 2005 gegründet, mit dem Ziel, alte Kulturpflanzen in Liechtenstein zu erhalten. Nebst dem Suchen und Bestimmen von Sorten, bietet der Verein auch eine Reihe von Kursen und Aktivitäten an. An dieser Aktion beiteiligen sich momentan beinahe alle Gemeinden des Landes. Das Angebot richtet sich an Hausbesitzer und Bauern, die mitwirken wollen, alte Äpfel-, Birnen-, Zwetschgen-, Quitten- oder Kirschensorten zu erhalten. Die Bäume können bei der Geschäftsstelle von Hortus bestellt werden und werden an einem bestimmten Tag im Herbst an die Gemeinde geliefert. Jeder Baum wird mit Pfahl und Schnur abgegeben, diejenigen fürs Feld zusätzlich mit Brettern, Maschendraht und Wuchsröhre. Die Gemeinden subventionieren jeden Hochstammobstbaum mit CHF 50.-- und jeden Niederstammobstbaum mit CHF 30.--. Die zu erwartenden jährlichen Subventionskosten belaufen sich auf ca. CHF 1 000.--. - 3 -

Auf Antrag der Umweltschutzkommission beschliesst der Gemeinderat, zur Erhaltung der alten Obstsorten die Aktion Obstbaumverkauf in der Gemeinde des Vereins Hortus zu unterstützen. Sie trägt die Kosten, die in der Gemeinde dadurch entstehen. In diesem Jahr soll in einem Artikel im Vaduz Direkt für diese Aktion geworben werden. Ausserdem sollen jährlich im Vaduz Direkt, im Gemeindekanal und im Internet darauf hingewiesen werden und Flyer beim Empfang der Gemeinde aufgelegt werden. 12 Ja-Stimmen (6 FBP, 5 VU, 1 FL), 1 Nein-Stimme (VU) Die Verwendung des Gemeindewappens auf dem Flyer der Aktion Obstbaumverkauf in der Gemeinde wird einstimmig genehmigt. Ewald Ospelt, Bürgermeister Ein Sechstel der Stimmberechtigten kann durch ein begründetes schriftliches Begehren die Behandlung von Beschlüssen des Gemeinderates in der Gemeindeversammlung verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich dabei um referendumsfähige Beschlüsse gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes handelt. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach Kundmachung beim Bürgermeister anzumelden. Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften beträgt ein Monat ab Kundmachung des Beschlusses: Tag der Kundmachung: 5. April 2007-4 -