Verbandsinformation Allgemein/Wirtschaft/Statistik Nr. 04/17 Datum:

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VERARBEITENDES GEWERBE

Zeitarbeitsbranche wieder auf Wachstumspfad

Transkript:

Verbandsinformation Allgemein/Wirtschaft/Statistik Nr. 04/17 Datum: 13.09.2017 An unsere Mitgliedsunternehmen T E R M I N V O R S C H A U Di., 19.09.2017 Infoveranstaltung Betriebsratswahlen 2018, Stuttgart Do., 19.10. Fr., 20.10.2017 TPA-Klausurtagung, Ulm Di., 24.10.2017 Technischer Ausschuss Di., 14.11.2017 Arbeitsrechtsseminar, Stuttgart Di., 28.11.2017 Personalleiterkreis, Stuttgart I N H A L T 1. Veränderung in der Geschäftsstelle - Frau Helena Kuhs hat den Verband zum 31.08.2017 verlassen 2. Holzindustrie - Umsatz steigt im 1. Halbjahr 2017 um 1,7 % 3. Kunststoffindustrie - positive Umsatzentwicklung im 1. Halbjahr 2017 um 3,8 % 4. PSV - Beitragssatz steigt in diesem Jahr voraussichtlich auf 2,8 5. Änderung der Sperrzeitregelung - Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit 6. Unpfändbarkeit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen - aktuelle BAG-Rechtsprechung 7. Flexible Beschäftigung - aktuelle Daten für 2016 und aktualisiertes BDA-Faktenpapier 8. Massenentlassung - Neues Formular zur Massenentlassungsanzeige ********************************************************************************************************************* BW Bank Stuttgart IBAN DE60 6005 0101 7871 5032 89 Swift BIC SOLADEST600 Postbank Stuttgart IBAN DE12 6001 0070 0010 5767 05 Swift BIC PBNKDEFF600

A N L A G E N Monatsbericht nach Fachzweigen 1. Halbjahr 2017 Kunststoffindustrie Wirtschaftliche Auswertung BDA-Faktenpapier Argumente zu Unternehmensfragen 09/2017 ********************************************************************************************************************* 1. Veränderung in der Geschäftsstelle - Frau Helena Kuhs hat den Verband zum 31.08.2017 verlassen Zum 31.08.2017 hat Frau Helena Kuhs unseren Verband verlassen, da sie sich beruflichen neuen Herausforderungen stellen wollte. Vorstand und Geschäftsführung bedanken sich bei Frau Kuhs für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünschen ihr für ihre neue Tätigkeit alles Gute. 2. Holzindustrie - Umsatz steigt im 1. Halbjahr 2017 um 1,7 % Die deutsche Holzindustrie befindet sich im vierten Jahr eines kontinuierlichen Wachstums. Im 1. Halbjahr 2017 verzeichnete sie ein leichtes Umsatzplus von 1,7 Prozent auf 17,7 Mrd.. Im Vorjahreszeitraum war der Umsatzwert um 4,4 Prozent auf 17,4 Mrd. angestiegen. Auch wenn die Holzindustrie damit aktuell langsamer wächst, sind wir mit dem Halbjahresergebnis insgesamt zufrieden. In Anbetracht der stabilen Branchenlage gehen wir für das Gesamtjahr 2017 von einem Umsatzwachstum für die deutsche Holzindustrie von 1 bis 2 Prozent aus. Die Holzindustrie besteht im Wesentlichen aus zwei großen Säulen: dem Holzgewerbe und der Möbelindustrie. Der Umsatz des Holzgewerbes stieg im 1. Halbjahr 2017 um 3,2 Prozent auf 8,1 Mrd.. Die Möbelindustrie wuchs unterdurchschnittlich um 0,5 Prozent auf rund 9 Mrd.. Das Wachstum der Möbelindustrie ist derzeit vor allem auf das erfolgreiche Exportgeschäft zurückzuführen. Der Inlandsmarkt hat sich nach drei Wachstumsjahren stabilisiert. Für fast alle Segmente der Holzindustrie ist die Bautätigkeit ein wichtiger Taktgeber, weil die meisten Unternehmen direkt oder indirekt von der Baukonjunktur abhängig sind. Entweder weil sie Gebäude herstellen, Baumaterial liefern oder den fertiggestellten Wohnraum einrichten. Nach dem Boom des vergangenen Jahres pendelt sich die Bautätigkeit aktuell wieder auf niedrigerem Niveau ein, mit unterschiedlichen Konsequenzen für die Segmente der Holzwirtschaft. Trotz der abkühlenden Bautätigkeit zeigt der baunahe Bereich der Holzindustrie weiter ein robustes Wachstum. Der Holzfertigbau verzeichnete im ersten Halbjahr 2017 ein Baugenehmigungsplus von 4,1 Prozent. Da der gesamte Einund Zweifamilienhausbau zugleich um 8,8 Prozent zurückging, konnte die Holzfertigbauweise in diesem Segment deutlich an Marktanteil hinzugewinnen. Die bundesweite Fertigbauquote stieg auf einen neuen Halbjahresrekordwert von 19,3 Prozent. Insgesamt ist der baunahe Bereich des Holzgewerbes um 7,8 Prozent auf rund 2,7 Mrd. gewachsen. Hieran hatten auch die Hersteller von Fenstern, Türen, Treppen und anderen holzbasierten Bauelementen Anteil. Neben dem baunahen Bereich gehören auch die Industriezweige Holzwerkstoffe, Holzverpackungen und Sägewerke dem Holzgewerbe an. Diese sind weniger stark gewachsen als der baunahe Bereich. So geht etwa der Seite 2

Branchenverband HPE von einer leicht positiven Entwicklung bei Holzverpackungen aus. Die aktuell sehr gute mengenmäßige Entwicklung wird jedoch sowohl bei den Paletten als auch bei den Exportverpackungen von einem extremen Preisdruck überschattet. Das Exportgeschäft der gesamten Holzindustrie entwickelte sich von Januar bis Juni 2017 überdurchschnittlich positiv. Insgesamt stieg der Auslandsumsatz im Vergleich zum ersten Halbjahr 2016 um 2,2 Prozent. Die Industrieexportquote dies ist der Umsatzanteil, den die in Deutschland produzierenden Unternehmen im Auslandsgeschäft erlösen ist im 1. Halbjahr 2017 auf 29,4 Prozent (Vorjahr 28,9 Prozent) gestiegen. Vor allem die Möbelindustrie mit einer Industrieexportquote von 32,2 Prozent hat wesentlichen Anteil an diesem positiven Gesamtergebnis. Die Exportquote im Holzgewerbe bewegt sich mit 24,9 Prozent auf niedrigerem Niveau. Die deutsche Holzindustrie beschäftigte im 1. Halbjahr 2017 insgesamt 150.862 Männer und Frauen in 931 Betrieben mit 50 und mehr Mitarbeitern. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ging die Zahl der Betriebe zwar um 1 Prozent zurück, jedoch konnte die Zahl der Beschäftigten zugleich um 1,2 Prozent gesteigert werden. 3. Kunststoffindustrie - positive Umsatzentwicklung im 1. Halbjahr 2017 um 3,8 % Der Kunststoffsektor entwickelte sich im Zeitraum von Januar bis Juni 2017 stabil über dem Vorjahresniveau: Die Umsätze stiegen insgesamt um 3,8 Prozent. Dabei konnten fast alle Segmente einen Zuwachs erzielen. Platten und Folien lagen mit +5,3 Prozent und sonstige Kunststoffwaren mit +4,6 Prozent deutlich im Plus. Baubedarfsartikel aus Kunststoff stiegen um 2,6 Prozent. Dahingegen sanken die Kunststoffverpackungen im Betrachtungszeitraum leicht um 0,4 Prozent. Weitere Infos finden Sie in der Anlage. 4. PSV - Beitragssatz steigt in diesem Jahr voraussichtlich auf 2,8 Im ersten Halbjahr 2017 war der Pensions-Sicherungs-Verein von 275 Insolvenzfällen betroffen. Der Leistungsaufwand ist im Vergleich zum ersten Halbjahr 2016 leicht von 292,3 Mio. Euro auf 284,4 Mio. Euro gesunken. Aus heutiger Sicht ist nach der Einschätzung des Vorstands des PSV für das laufende Jahr ein Beitragssatz von 2,8 Promille erforderlich, sofern sich das Insolvenzgeschehen weiter auf dem derzeitigen Niveau bewegt. Nachdem die Mitglieder des PSV im Jahr 2016 keinen Beitrag zahlen mussten, wird der Beitrag für 2017 sich damit voraussichtlich wieder auf dem Niveau des Durchschnitts der letzten 42 Geschäftsjahre des PSV bewegen. Die Festlegung des Beitragssatzes für 2017 erfolgt im November 2017, ein Vorschuss wird nicht erhoben. 5. Änderung der Sperrzeitregelung - Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Geschäftsanweisung für die Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld geändert. Neben der drohenden betriebsbedingten Kündigung kann nun auch die drohende personenbedingte Kündigung den Abschluss eines Aufhebungsvertrages rechtfertigen. Zudem ist die Untergrenze der Abfindungshöhe von 0,25 Bruttomonatsgehältern weggefallen. Bis zu einer Abfindungshöhe von 0,5 Bruttomonatsgehältern findet keine Rechtmäßigkeitsprüfung durch die BA statt. Bei einem Aufhebungsvertrag bzw. einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers tritt eine Sperrzeit demnach nicht ein, wenn die Kündigung des Arbeitgebers mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt wurde, die drohende Arbeit- Seite 3

geberkündigung auf betriebliche oder personenbezogende Gründe (nicht verhaltensbezogene) gestützt wird, das Beschäftigungsverhältnis nicht früher beendet wird als bei einer fristgerechten Arbeitgeberkündigung, der Arbeitnehmer nicht unkündbar ist und einer Abfindung von bis zu 0,5 Bruttomonatsgehältern für jedes Jahr des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird. Des Weiteren wurde klargestellt, dass ein wichtiger Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegen kann und demzufolge keine Sperrzeit verhängt wird, wenn die Beschäftigungsaufgabe erfolgen muss, weil objektiv nur noch eine geringe Arbeitszeit möglich ist und die Tätigkeit in der verkürzten Zeit nicht fortgeführt werden kann. 6. Unpfändbarkeit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen - aktuelle BAG-Rechtsprechung Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen isv. 850a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog. Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen. Hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang und welcher Höhe Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als üblich und damit unpfändbar isv. 850a Nr. 3 ZPO anzusehen sind, kann an die Regelung in 3b EStG angeknüpft werden. Auf die Revision der Beklagten hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts im vorliegenden Fall das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben. Die Vorinstanzen haben allerdings zutreffend angenommen, das Zulagen für Sonntags-, Freitags- und Nachtarbeit Erschwerniszulagen isv. 850a Nr. 3 ZPO und deshalb unpfändbar sind. Der Gesetzgeber hat in 6 Abs. 5 ArbZG die Ausgleichspflichtigkeit von Nachtarbeit geregelt, die von ihm als besonders erschwerend bewertet wurde. Sonntage und gesetzliche Feiertage stehen kraft Verfassung (Art. 140 GG ivm. Art 139 WRV) unter besonderem Schutz. 9 Abs. 1 ArbZG ordnet an diesen Tagen ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot an. Damit geht der Gesetzgeber auch hier von einer Erschwernis aus, wenn an diesen Tagen dennoch gearbeitet wird. Eine entsprechende gesetzgeberische Wertung gibt es für Schicht-, Samstags- und Vorfestarbeit hingegen nicht. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Sonderregelung des 850a ZPO zwar dem Schuldnerschutz dient und diesem einen größeren Teil seines Nettoeinkommens als unpfändbar belassen will. Angesichts der ebenso in den zu nehmenden Gläubigerinteressen bedarf die in 850a Nr. 3 ZPO geregelte Unpfändbarkeit von Erschwerniszulagen aber einer sachlichen Begrenzung. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. August 2017 10 AZR 859/16 ) 7. Flexible Beschäftigung - aktuelle Daten für 2016 und aktualisiertes BDA-Faktenpapier Das Statistische Bundesamt hat am 16. August 2017 die aktuellen Zahlen zur flexiblen Beschäftigung für das Jahr 2016 vorgelegt: Die Zahl der Beschäftigten in einem sog. Normalarbeitsverhältnis ist im Jahr 2016 weiter gewachsen. Seit 2006 ist ihre Zahl um knapp 3,5 Mio. auf 25,6 Mio. gestiegen (+16 %). Die flexible Beschäftigung hat im selben Zeitraum hingegen nur geringfügig um 81.000 auf 7,7 Mio. zugenommen (+1 %). Der Anteil der befristet Beschäftigten an allen abhängig Beschäftigten liegt seit Jahren unter 10 %, zuletzt im Jahr 2016 bei 8 %. Lediglich 2,5 % der abhängig Beschäftigten in Deutschland arbeiteten 2016 in der Zeitarbeit. Die neuen Zahlen widerlegen einmal mehr den Vorwurf, flexible Beschäftigung würde Normalarbeitsverhältnisse verdrängen. Hierauf weist die BDA seit Jahren hin und fordert zudem, flexible Beschäftigungsformen nicht als Seite 4

atypisch zu diffamieren. In der Anlage übersenden wir Ihnen das aktualisierte BDA-Faktenpapier zu flexiblen Beschäftigungsformen mit den wichtigsten Gegenargumenten für Diskussionen um eine vermeintliche Prekarisierung des deutschen Arbeitsmarktes. 8. Massenentlassung - Neues Formular zur Massenentlassungsanzeige Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte ihr Formular zur Massenentlassungsanzeige nach 17 KSchG aktualisiert und die erste Fassung Ende Oktober 2016 online gestellt. Mit diesen Aktualisierungen ging die BA über die von 17 KSchG geforderte Angabe hinaus. Nach intensiver Erörterung mit der BA konnten die Arbeitgeberverbände eine neue Überarbeitung des Formulars erreichen (vgl. Anlage). Die Endfassung ist am 8. Juni 2017 veröffentlicht worden. Im Wesentlichen gibt es drei vorgenommene Änderungen: 1. Der Begriff der Entlassung wurde in Kündigung geändert. In dem aktuellen Formular zur Massenentlassungsanzeige ist in den Erläuterungen zu Ziffer 3.1 und 3.5 klargestellt, dass hiervon Arbeitgeberkündigungen und Aufhebungsverträge und arbeitgeberveranlasste Arbeitnehmerkündigungen umfasst sind. 2. In der im Oktober 2016 veröffentlichten Fassung des Formulars wurden auch Kündigungsdatum und Kündigungsfrist abgefragt. Im aktuellen Formular ist entsprechend 17 KSchG nur noch der Zeitraum anzugeben, in dem die Entlassungen vorgenommen werden sollen. Zudem verzichtet die BA auf die Angaben der einzelnen Kündigungsfristen. Die BA bittet um Mitteilung, ob Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von weniger als zwei Monaten betroffen sind. Klargestellt ist, dass diese Angabe keine verpflichtende Angabe ist. 3. Besonders schwerwiegend war die erforderliche Angabe der Berufsklasse (fünfstellige DEÜV-Nummer). Die Angabe der Berufsklasse ist für die BA arbeitsmarktpolitisch sinnvoll, das Gesetz fordert hier aber lediglich die Angaben der Berufsgruppe (dreistellige DEÜV-Nummer). In der aktualisierten Endfassung wird nun die Angabe der Berufsgruppen oder der Berufsklasse gefordert, wobei nur die Angaben der Berufsgruppe als verbindlich gekennzeichnet ist. Bewertung Die Anpassungen führen zu einem deutlich Mehr an Rechtssicherheit und vermindern Bürokratie. Die Korrekturen verhindern ein übermäßiges Auseinanderfallen von Gesetzeswortlaut und Weisungslage. Insbesondere durch die Änderung bei der Angabe der Berufsgruppe konnte erreicht werden, dass statt 2000 Berufsklassen ausschließlich zwischen ca. 150 Berufskruppen differenziert werden muss. Klargestellt ist, dass die Angaben der Berufsgruppe ausreichend sind. Dies entspricht den von 17 KSchG geforderten Angaben und mindert die Gefahr einer unwirksamen Anzeige. Mit freundlichen Grüßen IHR VERBAND DER HOLZINDUSTRIE UND KUNSTSTOFFVERARBEITUNG BADEN-WÜRTTEMBERG E. V. Anlage Clemens Lüken Geschäftsführer Seite 5

HDH Monatsbericht nach Fachzweigen 2017 Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigten Januar - Juni Umsatz (1000 EUR) % Inlandsumsatz (1000 EUR) % Auslandsumsatz (1000 EUR) % Betriebe % Beschäftigte % Sägewerke 2.224.600 3,8% 1.519.212 2,0% 705.388 8,1% 74 2,8% 10.902 4,3% Holzwerkstoffe 2.465.183-0,8% 1.583.306-2,2% 881.877 1,7% 62-4,4% 12.650 1,9% Parketttafeln 137.435-7,4%.... 3 0,0% 1.217-2,6% Baunaher Bereich 2.716.080 7,8% 2.415.158 9,1% 300.921-1,8% 173 0,0% 27.871 4,2% Holzverpackungen 353.922 6,7% 325.429 7,2% 28.494 0,9% 46-1,4% 3.824 1,7% Andere Holzwaren 207.516-6,6%.... 25-1,3% 2.712 0,4% Holzgewerbe insgesamt 8.104.732 3,2% 6.089.430 3,3% 2.015.302 3,0% 383-0,5% 59.175 3,2% Büro- und Ladenmöbel 1.877.004 2,4% 1.435.097 6,0% 441.905-7,5% 139 1,8% 21.573 1,6% darunter Büromöbel 1.013.254-1,5% 799.178 3,1% 214.076-15,8% 52 0,7% 10.016-0,1% darunter Laden- und sonstige Objektmöbel 863.749 7,5% 635.921 9,7% 227.827 1,9% 88 2,5% 11.557 3,2% Küchenmöbel 2.383.122-2,4% 1.441.105-4,2% 942.018 0,5% 54-2,4% 16.104 0,9% Matratzen 458.423-0,1% 395.318 1,3% 63.105-7,8% 33 1,6% 4.013-3,4% Wohnmöbel 4.272.252 1,4% 2.825.644-0,9% 1.446.607 6,2% 267-3,4% 42.110-1,5% darunter Polstermöbel 509.843-5,3%. -8,1%. 0,7% 31 12,3% 4.363-0,4% darunter sonstige Möbel a.n.g.* 3.762.410 2,4% 2.489.203 0,2% 1.273.207 7,0% 236-5,1% 37.748-1,6% Möbelindustrie insgesamt 8.990.803 0,5% 6.097.168-0,1% 2.893.635 1,7% 493-1,5% 83.800-0,3% Musikinstrumente 157.136 1,4% 56.034-1,1% 101.101 2,9% 23 8,7% 2.799 8,8% Besen und Bürsten 421.957-2,5% 242.220-5,6% 179.735 2,1% 33-5,7% 5.088-0,3% Holzindustrie insgesamt 17.674.628 1,7% 12.484.852 1,4% 5.189.773 2,2% 931-1,0% 150.862 1,2% Platten und Folien 10.143.393 5,3% 5.048.052 5,2% 5.095.340 5,5% 380 1,1% 75.115 2,7% Kunststoffverpackungen 4.471.226-0,4% 2.764.468-5,3% 1.706.759 8,7% 260 1,6% 41.119-0,4% Baubedarfsartikel aus Kunststoff 2.930.740 2,6% 2.211.573 1,3% 719.167 6,8% 258 0,5% 34.208 3,4% Sonstige Kunststoffwaren 10.954.086 4,6% 6.998.349 3,9% 3.955.737 5,9% 813 1,4% 127.813 3,1% Kunststoffindustrie insgesamt 28.499.447 3,8% 17.022.443 2,3% 11.477.004 6,2% 1.710 1,2% 278.254 2,5% * Amtliche Position "sonstige Möbel a.n.g.": Wohn-, Ess-, Schlafzimmermöbel, Kleinmöbel, Sitzmöbel nicht gepolstert, Möbel aus anderen Materialien, Möbelteile Quelle: Statistisches Bundesamt, HDH/VDM

Kunststoffindustrie Wirtschaftliche Auswertung 09/2017 Kunststoff: Inlandsumsatz gesunken, Auslandsumsatz gestiegen Der Umsatz der Kunststoffindustrie ist im Juni 2017 gegenüber dem Vorjahresmonat moderat um 1,2 Prozent gesunken. Dabei verzeichnete der Inlandsumsatz ein Minus von 4 Prozent. Dahingegen stieg der Auslandsumsatz um 3,3 Prozent. Die Zahlen aus dem Juni 2016 hatten im Vergleich zum Juni 2015 einen wesentlich stärkeren Rückgang aufgewiesen: Der gesamte Umsatz lag damals um 6,8 Prozent niedriger als im Vorjahresmonat. Dabei war der Umsatz im Auslandsgeschäft um 7,2 Prozent und der Umsatz im Inlandsgeschäft um 6,3 Prozent gesunken. Kunststoff: Positive Umsatzentwicklung von Januar bis Juni 2017 Der Kunststoffsektor entwickelte sich im Zeitraum von Januar bis Juni 2017 stabil über dem Vorjahresniveau: Die Umsätze stiegen insgesamt um 3,8 Prozent. Dabei konnten fast alle Segmente einen Zuwachs erzielen. Platten und Folien lagen mit +5,3 Prozent und sonstige Kunststoffwaren mit +4,6 Prozent deutlich im Plus. Baubedarfsartikel aus Kunststoff stiegen um 2,6 Prozent. Dahingegen sanken die Kunststoffverpackungen im Betrachtungszeitraum leicht um 0,4 Prozent. 1

Kunststoffindustrie Wirtschaftliche Auswertung 09/2017 Kunststoff: Lage und Erwartungen sinken Der ifo-konjunkturtest bescheinigt der Kunststoffindustrie im August 2017 einen Rückgang sowohl bei der Geschäftslage als auch beim Geschäftsklima. Der Wert für die aktuelle Lage sank im August 2017 gegenüber Juli 2017 von sehr guten 49 Punkten auf immer noch gute 41 Punkte. Im Vorjahresmonat hatte der Wert bei 26 Punkten gelegen. Die Geschäftserwartungen sanken im August 2017 gegenüber dem Vormonat von 17 Punkten auf nur noch 10 Punkte. Damit sind die Geschäftserwartungen weiterhin seit Februar 2017 kontinuierlich rückläufig. Im August 2016 hatte dieser Wert allerdings bei sogar nur 4 Punkten gelegen. 2

Kunststoffindustrie Wirtschaftliche Auswertung 09/2017 Erzeugerpreise: Kunststoffpreise steigen stark an Die Erzeugerpreise stiegen im Juli 2017 im Vergleich zum Vorjahresmonat fast alle an. So erhöhten sich die Preise für Kunststoffe deutlich um 4,5 Prozent, für Schnittholz um 2,6 Prozent, für Erdgas um 2,1 Prozent, für elektrischen Strom um 1,7 Prozent sowie für Schlösser und Beschläge um 0,8 Prozent. Dahingegen sanken die Preise für Holzwerkstoffe um 1,1 Prozent. 3

September 2017 Argumente zu Unternehmensfragen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Wenn der Nachwuchs ausbleibt, muss man sich halt etwas Besonderes einfallen lassen. Genau das tat die Bundeswehr, die im vergangenen Jahr mit der Youtube- Reality-Doku Die Rekruten auf sich aufmerksam machte. Die Filmserie war nicht nur ein Klickerfolg, sie wurde sogar mit dem Sonderpreis Employer Branding Innovation des Jahres durch das Marktforschungsunternehmen Trendence ausgezeichnet. Die Bundeswehr steht mit ihren Bemühungen, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren, nicht allein. Viele Unternehmen praktizieren Employer Branding seien es Internetfirmen wie Google oder SAP, die kostenloses Kantinenessen und andere Angestellten-Goodies Arbeitnehmer: Viele sind über 45 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland jünger als 20 Jahre 20 bis 24 Jahre 25 bis 29 Jahre 30 bis 34 Jahre 35 bis 39 Jahre 40 bis 44 Jahre 45 bis 49 Jahre 50 bis 54 Jahre 55 bis 59 Jahre 60 bis 64 Jahre 65 bis 69 Jahre 70 Jahre und älter Stand: 31.12.2015 Ursprungsdaten: Bundesagentur für Arbeit 219.836 1.687.106 1.873.398 168.855 69.041 3.323.842 3.443.979 3.282.259 3.272.973 4.313.957 4.432.150 3.483.557 2 2017 IW Medien Argumente 9 Employer Branding Fachkräftemangel: Es fehlen Techniker und Pfleger Im Jahr 2016 kamen in diesen Berufen auf 100 gemeldete Stellen im Durchschnitt so viele Arbeitslose Kältetechnik Hörgeräteakustik Altenpflege Mechatronik Bauelektrik Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik Elektrische Betriebstechnik Um ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern, lassen sich Unternehmen ganz schön viel einfallen: Manche werben mit kulinarisch ambitionierten Kantinen, andere interagieren per Snapchat oder Youtube mit potenziellen Bewerbern. Fest steht: Employer Branding, die Optimierung der Arbeitgebermarke, wird angesichts des demografischen Wandels immer wichtiger. Automatisierungstechnik Land-, Baumaschinentechnik Gesundheits- und Krankenpflege Ursprungsdaten: Bundesagentur für Arbeit offerieren, oder Unternehmensberatungen wie die Boston Consulting Group, die Digitals zielgruppengerecht in sozialen Netzwerken anspricht. Gründe, das Arbeitgeberimage zu optimieren, gibt es reichlich: Viele Unternehmen haben zunehmend Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen. Im Jahr 2016 wurde in Deutschland jedes zweite Stellenangebot für einen Beruf ausgeschrieben, in dem die Zahl der Arbeitslosen niedriger war als die Zahl der gemeldeten offenen Stellen. Besonders schwer sind Stellen für beruflich Qualifizierte zu besetzen auf die rund 80 Prozent aller Stellenangebote entfallen (Tabelle 1): Fachkräfte fehlen vor allem in technischen und medizinischen Berufen etwa in der Alten- und Krankenpflege. Der demografische Wandel ist zudem noch längst nicht abgeschlossen (Tabelle 2). In 372 von insgesamt 1.286 Berufen sind rund 40 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über 50 Jahre alt. Angesichts niedriger Geburtenzahlen und einer großen Personengruppe, die kurz vor der Rente steht, verstärkt sich der Druck auf die Betriebe, neue Talente zu begeistern. 23 26 26 30 32 38 41 44 45 46 1 2017 IW Medien Argumente 9

September 2017 Employer Branding: Wunsch und Wirklichkeit Lesebeispiel: 70 Prozent der befragten Unternehmen messen der Umsetzung von Employer Branding also dem Aufbau der Arbeitgebermarke durch die eigenen Mitarbeiter eine sehr hohe oder hohe Bedeutung zu. Dass dies passiert, berichten allerdings nur 22 Prozent der Unternehmen. Bedeutung Strategieentwicklung Umsetzung Umsetzung an den Recruiting Touchpoints (z.b. Stellenanzeigen, Social-Media-Profile, Werbung, Arbeitgeber- Rankings) Umsetzung durch die eigenen Mitarbeiter Zielgruppen- und Wettbewerbsanalyse Unternehmensanalyse Erfolgsmessung Onlinebefragung von 175 Unternehmen im Jahr 2014 Quelle: Beratungsunternehmen Esch 76 41 74 28 70 22 64 31 54 28 54 21 Während es früher potenzielle Mitarbeiter waren, die sich bei einem Unternehmen beworben haben, ist es heute genau andersherum: Es sind die Unternehmen, die sich bei einem potenziellen Mitarbeiter bewerben müssen. Vielen Unternehmen ist die Bedeutung von Employer Branding durchaus bewusst, doch an der konkreten Umsetzung hapert es oft noch (Tabelle 3): Besonders groß ist die Lücke zwischen Soll und Haben im Employer Branding aus Arbeitgebersicht hinsichtlich der Umsetzung durch die eigenen Mitarbeiter. Doch was bringt der Aufbau einer attraktiven Arbeitgebermarke, außer im Idealfall mehr Bewerber? Ein Unternehmen, das gezieltes und gutes Employer Branding betreibt, verbessert das Betriebsklima, steigert sein Unternehmensimage und den Bekanntheitsgrad, erhöht die Arbeitsproduktivität, erhält passgenauere Bewerbungen und senkt unter dem Strich Kosten. Die Implementierung von Employer Branding erfolgt in vier Schritten: Analyse der Ausgangssituation. Diese Phase ist von entscheidender Bedeutung und hier hilft nur, dass Unternehmen ehrlich sind und ein realistisches Bild von sich selbst zeichnen. Es geht eben nicht darum, ein schönes Hochglanzimage aufzubauen, das nicht der Realität entspricht. Entscheidend ist, dass die Marke im Inneren gelebt wird. Um authentisch zu sein, muss ein Unternehmen sozusagen seine DNA sichtbar machen. 3 2017 IW Medien Argumente 9 Entwicklung der Kernbotschaften. Sie sollten auf den Punkt bringen, was eine Firma als Arbeitgeber ausmacht, realistisch und in einer oder wenigen Aussagen. Idealerweise sollten Kernbotschaften kreativ sein, einen konkreten Bezug zur Geschäftstätigkeit des Betriebs haben und erkennbar um potenzielle Bewerber werben. Kommunikation der Botschaften. Eine authentische und attraktive Arbeitgebermarke lässt sich am besten über die eigenen Mitarbeiter kommunizieren. Wer in der Familie, im Freundeskreis oder in Gesprächen mit Geschäftspartnern begeistert über seine Arbeit berichtet, ist der perfekte Markenbotschafter für sein Unternehmen. Auch Internetportale, in denen Arbeitgeber bewertet werden, sind wichtig. Viele Unternehmen haben erkannt, dass Portale wie Xing, LinkedIn oder kununu für Bewerber inzwischen eine relevante Informationsquelle geworden sind (Tabelle 4). Kontrolle der Maßnahmen. Wie lässt sich ein Image messen? Natürlich ist es nicht einfach, Employer-Branding-Maßnahmen auf ihren Erfolg hin zu überprüfen, doch ein paar Ansatzpunkte gibt es: So lassen sich Klickzahlen und Verweildauer auf der unternehmenseigenen Karriere-Website messen, ebenso wie die Fluktuationsquote, die Rate der Ausbildungsabbrecher, die Zahl der Initiativbewerbungen sowie die Rekrutierungskosten. Weitere Informationen zum Thema gibt es unter kofa.de Die Relevanz von Bewertungsportalen So viel Prozent der Unternehmen schätzen den Einfluss von Bewertungsportalen auf die Entscheidung eines potenziellen Mitarbeiters für oder gegen einen Arbeitgeber als... ein 42 12 Onlinebefragung von 297 Unternehmen im Herbst 2016 Quellen: Kienbaum, Staufenbiel Institut 3 24... sehr gering... eher gering... neutral... eher hoch... sehr hoch Herausgeber: Institut der deutschen Wirtschaft Köln Chefredakteur: Ulrich von Lampe Verantwortlich für den Inhalt: Berit Schmiedendorf, Telefon: 0221 4981-526, schmiedendorf@iwkoeln.de www.iwkoeln.de Grafik: Dorothe Harren Verlag: Institut der deutschen Wirtschaft Köln Medien GmbH, Postfach 10 18 63, 50458 Köln Konrad-Adenauer-Ufer 21, 50668 Köln Abo-Service: 0221 4981-443, iwmedien@iwkoeln.de Druck: Warlich Druck Meckenheim GmbH, Meckenheim 19 4 2017 IW Medien Argumente 9