Neunkirchen-Seelscheid

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Transkript:

Bericht über die Lärmkartierung für die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Anlass, Untersuchungsgegenstand und Untersuchungsmethode: In der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, welche außerhalb der Ballungsräume der ersten Stufe in NRW liegt, wurde im Jahr 2007 die Geräuschbelastung entsprechend den zu beachtenden rechtlichen Grundlagen 1 durch folgende Quellenarten untersucht: - Straßenverkehr auf Hauptverkehrsstraßen 2 > 6 Mio Kfz /a - Schienenverkehr auf Haupteisenbahnstrecken 3 > 60 000 Züge/a - Großflughäfen > 50 000 Bewegungen / a Ausgehend vom Betrieb dieser Quellen im Jahr 2006 wurden unter Berücksichtigung des Geländes und der Bebauung die Geräusch-Einwirkung (Immission) berechnet 4 und kartiert 5, soweit sie einen L den von 55dB(A) oder L night von 50dB(A) 6 überschritten haben. Dieser Bericht erfolgt in Übereinstimmung mit den Anforderungen des 4 der Lärmkartierungsverordnung. 1 Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm v. 24. Juni 2005, Vierunddreissigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immisssionsschutzgesetzes - Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV v. 6. März 2006. 2 Hauptverkehrsstraßen: Bundesfernstraßen (Autobahnen Bundesstraßen), Landesstraßen 3 Haupteisenbahntrecken: Schienenwege von Eisenbahnen nach dem allgemeinen Eisenbahngesetz 4 Vorläufige Berechnungsmethoden VBUS, VBUF, VBUI und VBUSCH v. 4. April 2006 sowie VBEB v. 9. Februar 2007 5 Der Schienenverkehr nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz auf Schienenwegen des Bundes wird durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) kartiert und berichtet (www.eisenbahn-bundesamt.de). 6 Zur Kennzeichnung verwendet werden der L DEN und der L NIGHT, beide in db(a) angegeben. Der L DEN ist ein mittlerer Pegel über das ganze Jahr, wobei der Lärm in den vier Abendstunden mit 5dB Zuschlag und in den acht Nachtstunden mit 10dB Zuschlag gewichtet ist. Der L NIGHT wird als mittlerer Pegel über alle Nachtstunden (22.00h - 06.00h) des Jahres gebildet. Seite: 1

Zuständige Behörde Zuständig für die Kartierung des Lärms, der durch die o.g. Quellenarten verursacht wird ist: Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, D - 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstr. 78 Abweichend davon ist für die Kartierung des Schienenlärms von Eisenbahnen auf Schienenwegen des Bundes zuständig: Eisenbahnbundesamt, D - 53110 Bonn, Vorgebirgsstr. 49 Die Berechnung der Lärmbelastung in der Gemeinde erfolgte für die Straßen und die Großflughäfen, soweit sie erheblich einwirken, durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW, für die Schienenstrecken von Eisenbahnen auf Schienenwegen des Bundes durch das Eisenbahnbundesamt. Beschreibung der Umgebung: Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid gehört zum nordöstlichen Rhein-Sieg-Kreis und liegt jeweils ca. 25 km Luftlinie östlich der Zentren Köln und Bonn im südlichen Bergischen Land. Das Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von 50,64 qkm. Die Bevölkerung verteilt sich auf die beiden Hauptorte Neunkirchen und Seelscheid sowie ca. 50 weitere Ortschaften und Weiler. Zu den nahe gelegenen Ballungsräumen Köln und Bonn bestehen gute Verkehrsanbindungen durch die Bundesstraßen Nummern 56 und 507 sowie die Landstraßen Nummern 189, 318 und 352. Von besonderer Bedeutung ist die Nähe zu den Autobahnen A 3 und A 4, dem nur ca. 20 km entfernten Flughafen Köln/Bonn und dem ICE-Bahnhof in Siegburg. Verkehrsverbindungen: Autobahn A 3 Köln-Frankfurt Abfahrten Lohmar (Nr. 32) und AB-Kreuz Bonn/Siegburg (Nr. 33) Autobahn A 4 Köln-Olpe Abfahrt Wiehl/Bielstein (Nr. 24) Bundesbahn: ICE Bahnstationen Siegburg und Hennef Omnibusverbindungen: von und nach Hennef, Siegburg und Köln Durchgeführte und laufende Aktionspläne und Lärmschutzprogramme: Spezielle Aktionspläne in der Gemeinde wurden bisher nicht durchgeführt. Jedoch wurde dem Aspekt des Lärmschutzes bei allen Planungen von Verkehrswegen sowie in der Bauleitplanung innerhalb der geltenden Anforderung Rechnung getragen. Graphische Darstellungen durch Isophonenflächen und Isophonenlinien: Umfassende graphische Darstellungen der Kartierungsergebnisse in Neunkirchen-Seelscheid sowie in ganz NRW stehen allen Interessierten unter der Adresse www.umgebungslaerm.nrw.de zur Verfügung. Seite: 2

Neben allgemeinen Erläuterungen zum Umgebungslärm und einer Übersicht, in der alle berücksichtigten Quellen und Hindernisse dargestellt sind, findet man dort für jede untersuchte Quellenart und jede Kennzeichnungsart eine eigene kartenmäßige Darstellung. Soweit Ergebnisse des Lärms von Eisenbahnen auf Schienenwegen des Bundes dargestellt werden, wurden sie vom zuständigen Eisenbahnbundesamt nachrichtlich zur Verfügung gestellt. Jede Karte stellt mit Isophonenflächen die Schallpegel dar, welche außerhalb von Gebäuden in 4m Höhe über dem Erdboden in einem 10m-Raster berechnet wurden. Die Isophonenflächen sind entsprechend der Legende farbig gekennzeichnet. Als Auslösepegellinien sind in den Karten die Pegel L DEN = 70 db(a) bzw. L NIGHT = 60 db(a) eingezeichnet. Sie kennzeichnen die Grenze, oberhalb derer Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen oder eingeführt werden. Seite: 3

Allgemeine Beschreibung der Hauptlärmquellen Hauptlärmquellen, welche in die Gemeinde einwirken, sind Haupt-Straßenverkehr Name Kfz/a Lage B 56 6,7 Mio SüdWest-NordOst durch die Gemeinde Haupt-Schienenverkehr Name Züge/a Lage Flughafen Name Bewegung/a Lage Köln/Bonn 151000 Westlich der Gemeinde, ca. 20 km entfernt Seite: 4

Lärmeinwirkung durch Straßenverkehr Zur Kennzeichnung der Einwirkung von Straßenverkehrslärm, der von Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 6 Millionen Kfz/Jahr ausgeht, wurde rechnerisch ermittelt: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde: Größe/km2 0.4 0.17 0.02 Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser: N Wohnungen 40 9 0 N Schulgebäude 0 0 0 N Krankenhausgebäude 0 0 0 Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von: L den /db(a): >55.. 60 >60.. 65 >65.. 70 >70.. 75 >75 N 55 47 17 6 0 L night /db(a): >50.. 55 >55.. 60 >60.. 65 >65.. 70 >70 N 46 27 8 0 0 Lärmeinwirkung durch Flugverkehr Zur Kennzeichnung der Einwirkung von Fluglärm, der von Flugverkehr von Großflughäfen mit mehr als 50000 Bewegungen / Jahr ausgeht, wurde rechnerisch ermittelt: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde: Größe/km2 0.06 0 0 Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser: N Wohnungen 0 0 0 N Schulgebäude 0 0 0 N Krankenhausgebäude 0 0 0 Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von: L den /db(a): >55.. 60 >60.. 65 >65.. 70 >70.. 75 >75 N 0 0 0 0 0 L night /db(a): >50.. 55 >55.. 60 >60.. 65 >65.. 70 >70 N 0 0 0 0 0 Seite: 5