Versorgungskonzept. für Trägerunternehmen. SMARTpension über die Unterstützungskasse

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Transkript:

SMARTpension über die Unterstützungskasse Aufgeschobene Rentenzahlung mit Hinterbliebenenversorgung im Kollektiv (SP17). Finanzierung in der Anwartschaftsphase über Rückdeckungsversicherungen für Unterstützungskassen. Trägerunternehmen Trägerunternehmen Musterstraße 1 12345 Musterstadt erstellt am 23. Oktober 2018 Die Versorgungseinrichtung Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e.v. Sitz des Vereins: Köln Amtsgericht Köln 18936 Postanschrift: Postfach 19 03 28 50500 Köln Besucheranschrift: Kaiser-Wilhelm-Ring 15 50672 Köln Seite 1

Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der Leistungen / Kosten im Tarif SP17 - SMARTpension (kongruent rückgedeckt in der Anwartschaftsphase / reservepolsterfinanziert in der Leistungsphase) Gesamtaufwendungen für die Versorgung aller versorgungsberechtigten Personen Kumulierte Aufwendungen zugunsten der Versorgung im Betrachtungszeitraum Gesamtzuwendungen Trägerunternehmen im Konzept SMARTpension inkl. Verwaltungskosten Beitrag an den Pensionssicherungsverein über die Gesamtlaufzeit (kalkuliert 2%o) 118.917,00 3.788,00./. Anteil arbeitnehmerfinanzierte Zuwendungen 57.600,00./. Ersparte Personalnebenkosten im Konzept SMARTpension 11.131,20 Gesamtaufwand Arbeitgeber im Konzept SMARTpension 53.973,80 Leistungen aus der Versorgung aller versorgungsberechtigten Personen Gesamtleistungen an alle Versorgungsberechtigten 159.482,48 Kalkulierte Rentenzahlungsdauer aller versorgungsberechtigten Personen Rentenzahlungsdauer bei angenommener Rendite in Leistungsphase von 2,5% bis zum Lebensalter Rentenzahlungsdauer bei angenommener Rendite in Leistungsphase von 1,5% bis zum Lebensalter Rentenzahlungsdauer bei angenommener Rendite in Leistungsphase von 3,5% bis zum Lebensalter 93,73 Jahre 90,32 Jahre 99,00 Jahre Seite 2

Umfang der Versorgungsleistung Zusageart: beitragsorientierte Leistungszusage Höhe und Umfang der zugesagten Versorgungsleistung orientieren sich an den dargestellten Renten dieses Versorgungsvorschlages. Die Leistungen erhöhen sich in dem Maße, indem sich ggf. die Leistungen aus den Rückdeckungsversicherungen aufgrund der Überschussbeteiligung erhöhen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Unterstützungskasse und dadurch auch der Arbeitgeber keine Verpflichtung eingeht, die über die zugesagten Leistungen hinausgeht. Zugesagte monatliche Altersrente Die zugesagten Leistungen entnehmen Sie bitte der Übersicht "Leistungen an die Mitarbeiter" auf Seite 8 dieses Versorgungskonzeptes. Monatlicher Versorgungsaufwand Der monatliche Versorgungsaufwand entspricht der monatlichen Prämie zur Rückdeckungsversicherung. Die Höhe dieser Prämie entnehmen Sie bitte der detaillierten Leistungstabelle dieses Versorgungsvorschlages. Seite 3

Das Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e.v. Das Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e.v. ist eine nach 1b Abs. 4 BetrAVG mit Sondervermögen ausgestattete soziale Einrichtung, die die Durchführung einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber organisiert und die betrieblichen Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer und ggf. deren Hinterbliebenen im Auftrag des Arbeitgebers durchführt. Die Unterstützungskasse gewährt keinen Rechtsanspruch auf die dargestellten bzw. durch den Arbeitgeber zugesagten Leistungen. Hierdurch ist eine freie Kapitalanlage möglich. Der Vorteil von SMARTpension Das Versorgungskonzept SMARTpension der Unterstützungskasse Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e.v. optimiert die Möglichkeiten der beiden Finanzierungsarten einer Unterstützungskasse und ermöglicht somit die Zuwendung als kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse bei gleichzeitiger Leistungserbringung als reservepolsterfinanzierte Unterstützungskasse. Grundsätzliches zur kongruenten Rückdeckung Die Leistungen werden in den zugesagten Höhen durch Rentenversicherungsprodukte rückgedeckt. Hierfür wird auf das Leben einer jeden versorgungsberechtigten Person eine entsprechende Rentenversicherung abgeschlossen. Die Zuwendungen zu den Rentenversicherungen sind somit im Rahmen des 4d EStG steuerlich zu betrachten. Die mit Renteneintritt fälligen Kapitalzahlungen aus den Rentenversicherungen stellen den zur Leistungsgewährung notwendigen Barwert im Pensionsalter dar. Mit diesem Barwert im Pensionsalter werden die Leistungen zur monatlichen Rentenzahlung finanziert. Seite 4

Rentenphase Die Kapitalleistungen der Rückdeckungsversicherungen werden ab Rentenbeginn in Form der freien Kapitalanlage zur Leistungsgewährung als Altersrente bzw. ggf. Hinterbliebenenversorgung (falls vereinbart) angelegt. Pensionsalter Als Pensionsalter gilt das 67. Lebensjahr einer versorgungsberechtigten Person. Bei vorgezogenem Rentenbeginn verringert sich die Rente je Monat um 0,25%. Bei späterer Inanspruchnahme der Rente erhöht sich die Rente je Monat um 0,25% (maximal bis zum Alter 75). Rentendynamik Zum Ausgleich künftiger Inflation erfolgt eine jährliche Anpassung der Rentenleistung in der Rentenphase i.h.v. 1,00% der Vorjahresrente. Verzinsung in der Rentenphase Durch die freie Kapitalanlage können unterschiedliche nicht garantierte Wertzuwächse erzielt werden. Kalkulatorisch werden 2,5% Verzinsung in der Rentenphase angenommen. Hinterbliebenenversorgung Verstirbt die versorgungsberechtigte Person vor Rentenbeginn, stehen die Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung für Hinterbliebene der versorgungsberechtigten Person zur Verfügung. In der Rentenphase wird bei Tod der versorgungsberechtigten Person je nach gewählter Tarifoption eine lebenslange Hinterbliebenenrente i.h.v. 60% der Altersrente des Versorgungsberechtigten oder bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit (RGZ) die volle Altersrente gezahlt. Im steuerrechtlichen Sinne sind Hinterbliebenenleistungen nur an die Witwe / den Witwer, die Kinder i. S. des 32 Abs. 3 und 4 Satz Nr. 1 bis 3 EStG, den früheren Ehegatten oder den Lebensgefährten vorgesehen. Seite 5

Rechnungsgrundlagen Zur Kalkulation der möglichen Rentenbezugsdauer einer versorgungsberechtigten Person können unterschiedliche sog. Sterbetafeln zugrunde gelegt werden. Eine anerkannte Möglichkeit bietet die Kalkulation nach den (c) Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck. Sie dienen als geeignete biometrische Rechnungsgrundlagen in der betrieblichen Altersversorgung und müssen den Besonderheiten der betrieblichen Altersversorgung, den spezifischen Mitarbeiterbeständen und -strukturen, den unterschiedlichen, oft recht komplexen Versorgungsregelungen und den steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in der betrieblichen Altersversorgung Rechnung tragen. Kalkulationsgrundlage für die Berechnung der Aufwendungen und Kosten der Gesamtversorgung Verzinsung in der Leistungsphase Kalkulation Sterbewahrscheinlichkeit Rentendynamik Hinterbliebenenversorgung 2,50% p.a. nachschüssig SP17 1,00% p.a. RGZ 80 / 60% Rentenbeginn 67 Jahre Ertragssteuersatz des Trägerunternehmens 30% Kosten der Einrichtung (einmalig) 645 Kosten der Verwaltung (jährlich) 96 Effektivkostenquote (Reduction in Yield) 0,11% Insolvenzschutz Alle erdienten Anwartschaften eines Mitarbeiters (ausgenommen sind beherrschende Geschäftsführer) sind kraft Gesetzes gegen Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Die Versorgungen werden über den Pensionssicherungsverein VVaG versichert und im Insolvenzfall ausgezahlt. Hierfür leistet der Arbeitgeber einen Beitrag im Rahmen des Umlageverfahrens. Die Beiträge des Umlageverfahrens sind in den Gesamtaufwendungen auf Seite 2 berücksichtigt. Die Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers erhält ab Beginn der Versorgung einen vertraglichen Insolvenzsicherungsschutz. Darüber hinaus verschafft die Satzung des Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e.v. einen rechtlich wirksamen Schutz vor Zugriffsmöglichkeiten. Rechtliche Hinweise Diese Berechnung dient der inhaltlichen Darstellung der Gesamtversorgung. Maßgeblich sind die Einzelzusagen der versorgungsberechtigten Personen. Diese Darstellungen ersetzen keine steuerliche und arbeitsrechtliche Beratung. Die Darstellung der Überschüsse dient nur zur Illustration. Die Überschussleistungen sind nicht garantiert. Seite 6

Seite 7

Leistungen an die Mitarbeiter Name Geburtsdatum Rentenbeginn Beitrag mtl. Kapital bei Pensionierung Garantierente mtl. SMARTpension Mustermann, M. 23.10.1983 01.11.2050 300,00 115.200,00 436,15 *Auf der Grundlage der Sterbetafeln in SMARTpension. Seite 8