INFO GEBRAUCHTE BLEIBATTERIEN

Ähnliche Dokumente
MERKBLATT GEBRAUCHTE BLEI- / SÄUREBATTERIEN

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT VERSAND VON BATTERIEN

Verkehrssicherheitsdienst 21 PHK Mario Gaede. Rudolstädter Str Berlin- Wilmersdorf

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO ASBEST AUSGABE HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR

Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für

INFO LITHIUM-IONEN BATTERIEN

Checkliste für die gewerbliche Beförderung und die Entsorgung von Batterien (Akkumulatoren), Klasse 8, ff. ADR Stand: Juni 08

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Bezeichnungen und Klassifizierungen zugeteilt.

INFO LEERE UNGEREINIGTE VERPACKUNGEN

RID 2/2014. Multilaterale Sondervereinbarungen RID

Gefährliche Güter. Stand 7/2017

3 Verpackungen die gefährliche Stoffe und Zubereitungen enthalten haben

LITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke

Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1

Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen

Gefahrguttransport. Straße und Schiene ANLEITUNG. Biologischer Stoff, Kategorie B. Klasse 6.2

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis

GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz. Informationen für Uni/UMG. Merkblatt. Sammlung und Transport von Batterien

Leere ungereinigte Verpackungen: Welche Vorschriften gelten? Schweizer Gefahrguttag Luzern 16. September 2016

Arbeitskreis Gefahrgut am

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2015 Gefahrgut bei Abfalltransporten Von der Klassifizierung bis zum Transport mit Ausnahmemöglichkeiten

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung

Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter

Modul Recycling & Entsorgung

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis

BEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen -

Zusätzliche Kennzeichnungs- und Bezettelungsvorschriften für Versandstücke nach ADR 2007

(Übersetzung) Multilaterale Vereinbarung M172. gemäß Abschnitt ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT LITHIUM-IONEN / LITHIUM-METALL-BATTERIEN

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick

Ladungssicherung Gefahrgut

Gefahrguttransport im betrieblichen Unterhalt. Matthias Mettke. Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit

Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015

Herzlich Willkommen. zum Schweizer Gefahrguttag 2018 Lithiumbatterien-Neuerungen

Multilaterale Vereinbarungen

Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff

GEFAG CH-8603 Schwerzenbach. Baustellentanks

Der Abfalltransport in Bezug auf die Gefahrgutbestimmungen ADR

Probleme beim Sonderabfalltransport in der Praxis

Multilaterale Vereinbarung RID 1/2015 gemäß Abschnitt RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis

ADR Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick. Was bedeutet ADR?

Sonderabfall-Entsorgung Forum am Stand 2017

4 Verwendung von Tanks, Umschließungen 4.1 Verpackungen einschließlich IBC, Großverpackungen

MERKBLATT FREISTELLUNG ADR (1'000PUNKTE)

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2018 Neuerungen bei Lithiumbatterien durch das ADR 2019

Begaste Container im internationalen Gefahrgutrecht. Dr. Barbara Werschkun

a) Der Absatz (ii) und der nachfolgende Absatz bis einmal angebracht werden erhalten folgenden Wortlaut:

1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen

Mit voller Ladung unterwegs! LADUNGSSICHERUNG Folie 1

Allgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen

Freie Übersetzung K. Willems 02/2010

Um was geht es: Er kann aber von bestimmten Erleichterungen analog bestimmter Versandstücke profitieren

GiZ-Serviceportal FREIGRENZEN. Freistellung je Beförderungseinheit. bis 1000 Punkte Unterabschnitt ADR FREISTELLUNG - FREIGRENZEN

Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau

Merkblatt zum sicheren Transport von kleinen Gefäßen im Straßenverkehr

VORTRAG RAK Vortrag Lipinski, Karsten, POK Autobahnpolizei Göttingen

Tagesordnungspunkt 5 b): Änderungsanträge zum RID/ADR/ADN Neue Anträge ZUSAMMENFASSUNG

Stolpersteine bei der Umsetzung der VeVA

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009

TRANSPORT VON. LITHIUM-IONEN BATTERIEN (=AKKUPACKS) und ZELLEN

MERKBLATT. Gefahrguttransport Straße. Beförderungen von Maschinen und Geräten mit flüssigen Brennstoffen oder mit entzündbaren Gasen betrieben


BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik


Tagesordnungspunkt 5 b): Änderungsanträge zum RID/ADR/ADN Neue Anträge

Rückversand von benutzten Küvettentests durch den Kunden (Version 2013)

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport

Checkliste 1: Vorbereitung der Beförderung

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2014 Lithium Batterien Vorschriften für den Gefahrguttransport

In Anwendung seit dem

Bussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab

1 ZWECK 2 2 GELTUNGSBEREICH 2 3 BEGRIFFE 2 4 ZUSTÄNDIGKEITEN 2 5 VORSCHRIFTEN DES ADR FÜR BEGRENZTE MENGE 2 6 BESCHREIBUNG 3

Verkehr mit Sonderabfällen

Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 305

TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS IN AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR

Harmonisierung mit den UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter

Kurzinformation. FREISTELLUNG in FREIGRENZEN (1000 Punkte)

Voraussetzung: Die Gefahrgüter sind zur Beförderung zugelassen und korrekt klassifiziert!

Gefahrgutrecht inkl. Straf- und Bußgeldvorschriften

RID-Handbuch Gefahrgut-Transportvorschriften Schiene (RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)

TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS MIT AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR

IRS INTERNATIONAL RAILWAY SOLUTION. Prüfungen, die bei Sendungen gefährlicher Güter durchzuführen sind. 1. Ausgabe,

Merkblatt zum sicheren Transport von kleinen Gefäßen im Straßenverkehr

ÄNDERUNGEN IMDG CODE IMDG Code Amdt

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an:

Eintragungen gem. ADR 2015 UN 3166

Transkript:

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO GEBRAUCHTE BLEIBATTERIEN AUSGABE 01.2018 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR EIN UNTERNEHMEN DER LCS-GROUP

DEFINITION Gebrauchte Blei- / Säurebatterien (Starterbatterien, Staplerbatterien, Batterien von Signalisationsanlagen etc.) sind Batterien welche nach normalem Gebrauch zum Zweck des Recyclings befördert werden. (nachstehend gebrauchte Batterien genannt) Gebrauchte Batterien gelten als Sonderabfall gemäss VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) VeVA-Sonderabfallcode: 16 06 01 [S] Bleibatterien und Bleiakkumulatoren EINTRÄGE (UN-Nummern, Benennung und Bezeichnung, Klassifizierung, Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen) UN-Nummer Benennung und Beschreibung Sondervorschriften Gefahrklasse Tunnelbeschränkungscode Verpackungsanweisungen UN 2794 ABFALL MIT SÄUREN 8 (E) 295 598 P801 P801a UN 2795 ABFALL MIT ALKALIEN 8 (E) 295 598 P801 P801a UN 2800 ABFALL BATTERIEN (AKKUMULATOREN), NASS, AUSLAUFSICHER 8 (E) 295 598 P801 P801a BEISPIELE UN 2794 MIT SÄUREN UN 2795 MIT ALKALIEN UN 2800 BATTERIEN (AKKUMULATOREN), NASS, AUSLAUFSICHER Tabelle 1 VERSANDARTEN Gebrauchte Batterien können in Versandstücken oder als lose Schüttung (keine Freistellungen möglich) befördert werden FREISTELLUNGEN Es können grundsätzlich folgende Freistellungen nach ADR genutzt werden: ADR 1.1.3.1a Private ADR 1.1.3.1c Freistellung im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit des Unternehmens (s. MB Freistellung für Handwerker) ADR 1.1.3.6 Freistellung pro Beförderungseinheit (s. MB Freistellung ADR 1.1.3.6) SV 598 Freistellung für neue und gebrauchte Batterien

BEGLEITDOKUMENTE / Beförderungspapier nach ADR 5.4 Die Form des Beförderungspapiers ist im Gegensatz zum Inhalt nicht vorgeschrieben. Die notwendigen Angaben: z.b. UN 2794 ABFALL MIT SÄUREN, 8, (E) können z.b. auch auf einem Lieferschein, einer Rechnung oder einem Ladeschein enthalten sein. (siehe auch MB Gefahrgutversand) Beim Versand von Sonderabfällen (Gefahrgut) kann der VeVA-Begleitschein als Beförderungspapier verwendet werden. In diesem Fall muss nebst der Abfallbeschreibung gemäss VeVA auchder offizielle Gefahrguteintrag in Feld 2 (2. Teil) eingefügt werden. (S. Abb.3) Tel.-Nr 2 ABFALLBESCHREIBUNG Bezeichnung gemäss Abfallverzeichnis und ergänzende Beschreibungen, falls diese für die Sicherheit der Entsorgung und den Schutz der Umwelt nötig sind. BLEIBATTERIEN UND AKKUMULATOREN Gefahrgut gemäss ADR/SDR oder RID/RSD: X ja! nein Bemerkungen (z.b. Angaben zu ADR/SDR): 1) UN 2794 ABFALL BATTERIEN (AKKUMULATOREN), NASS, GEFÜLLT MIT SÄUREN, 8 (E) Abfall-C Gewich Menge Grossm Verpac Anzahl Versan Untersc Abgebe 3 ENTSORGUNGSUNTERNEHMEN VeVA- Betrieb

KENNZEICHNUNG VON VERSANDSTÜCKEN MIT SÄUREN MIT ALKALIEN BATTERIEN (AKKUMULATOREN), NASS, AUSLAUFSICHER UN-Nummer: UN 2794 Gefahrzettel Klasse 8: 10 x 10cm UN-Nummer: UN 2795 Gefahrzettel Klasse 8: 10 x 10cm UN-Nummer: UN 2800 Gefahrzettel Klasse 8: 10 x 10cm Sonderabfalletikette DÉCHETS SPÉCIAUX RIFIUTI SPEZIALI Abfallcode: 16 06 01 Abfallart: Bleibatterien und Bleiakkumulatoren Begleitschein-Nr: BB... Sonderabfalletikette: DÉCHETS SPÉCIAUX RIFIUTI SPEZIALI Abfallcode: 16 06 01 Abfallart: Bleibatterien und Bleiakkumulatoren Begleitschein-Nr: BB... Sonderabfalletikette: DÉCHETS SPÉCIAUX RIFIUTI SPEZIALI Abfallcode: 16 06 01 Abfallart: Bleibatterien und Bleiakkumulatoren Begleitschein-Nr: BB... Tabelle 2 SONDERVORSCHRIFT SV 295 Es ist nicht erforderlich, jede Batterie mit einer Kennzeichnung und einem Gefahrzettel zu versehen, wenn auf der palettierten Ladung eine entsprechende Kennzeichnung und ein entsprechender Gefahrzettel angebracht sind

VERPACKUNGEN FREISTELLUNG (SV 598) neue Batterien unterliegen nicht den Vorschriften des ADR wenn: 1. sie gegen Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind; 2. sie mit Trageeinrichtungen versehen sind, es sei denn sie sind z.b. auf Paletten gestapelt; 3. sie aussen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen; 4. sie gegen Kurzschluss gesichert sind. gebrauchte Batterien unterliegen nicht den Vorschriften des ADR wenn: 1. ihre Gehäuse keine Beschädigungen aufweisen 2. sie gegen Auslaufen, Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind; 3. sie unbeschädigt sind und aussen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen; 4. sie gegen Kurzschluss gesichert sind. «Gebrauchte Batterien» sind solche, die nach normalem Gebrauch zu Zwecken des Recyclings befördert werden. Bemerkung: Diese Vorgaben können bei gebrauchten / defekten Batterien sehr oft nicht erfüllt werden VERPACKUNGSANWEISUNG P 801 Diese Anweisung gilt für die UN-Nummern 2794, 2795, 3028 Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1, ausgenommen Unterabschnitt 4.1.1.3 (Bauartkonformität), und 4.1.3 (allgemeine Vorschriften für Verpackungsanweisungen) erfüllt sind: starre Aussenverpackungen; Verschläge aus Holz; Paletten. Zusätzliche Vorschriften Die Batterien (Akkumulatoren) müssen gegen Kurzschluss geschützt sein. Gestapelte Batterien (Akkumulatoren) sind in entsprechender Weise in Lagen, die jeweils durch eine Schicht aus nicht leitfähigem Werkstoff getrennt sind, festzulegen. Die Pole der Batterien (Akkumulatoren) dürfen nicht dem Gewicht anderer darüber liegender Einheiten ausgesetzt sein. Die Batterien (Akkumulatoren) müssen so verpackt oder gesichert sein, dass eine unbeabsichtigte Bewegung verhindert wird. Wird Polstermaterial verwendet, muss dieses inert sein. VERPACKUNGSANWEISUNG P 801a Diese Anweisung gilt für gebrauchte Batterien (Akkumulatoren) der UN-Nummern 2794, 2795, 2800 und 3028. Akkukästen aus rostfreiem Stahl oder aus starrem Kunststoff mit einem Fassungsraum bis zu 1 m3 sind unter folgenden Bedingungen zugelassen: 1. Die Akkukästen müssen gegen die in den Batterien (Akkumulatoren) enthaltenen ätzenden Stoffe beständig sein. 2. Unter normalen Beförderungsbedingungen dürfen keine ätzenden Stoffe aus den Akkukästen austreten und keine anderen Stoffe (z.b. Wasser) in die Akkukästen gelangen. Den Akkukästen dürfen aussen keine gefährlichen Reste der in den Batterien (Akkumulatoren) enthaltenen ätzenden Stoffe anhaften.

3. Die Akkukästen dürfen nicht über die Höhe ihrer Wände hinaus mit Batterien (Akkumulatoren) beladen werden. 4. In den Akkukästen dürfen sich keine Batterien (Akkumulatoren) mit Inhaltsstoffen oder sonstige gefährliche Güter befinden, die gefährlich miteinander reagieren können. Die Akkukästen müssen entweder: abgedeckt sein oder ADR in bedeckten Fahrzeugen RID in offenen Wagen mit Decken oder in geschlossenen oder bedeckten Containern befördert werden KUNSTSTOFFPALOXEN ALS AKKUKASTEN Nach ausführlichen Tests mit Batterien Ende 2016 gilt für Kunststoffkisten der Firma G. Utz AG folgendes: Neue / neuwertige Kuststoffkisten mit 3 Kufen können mit bis zu 1 000kg Batterien beladen werden (die Batterien dürfen nicht über die Ränder der Akkukästen herausragen). Die Freigabe der G. Utz AG gilt nicht für reparierte oder/und defekte Kunststoffkisten oder für Kunststoffkisten anderer Hersteller Bemerkung: überladene oder defekte Akkukasten stellen ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko dar und dürfen nicht verwendet werden. Bei einem Vorfall/Unfall trägt ausschliesslich der Verlader die entsprechende Verantwortung! Achtung: Die Beförderung von Akkukästen mit gebrauchten Batterien unterliegt den Vorschriften des ADR. Für die korrekte Verpackung (inkl. Zustand der Verpackung) ist der Verpacker/Verlader verantwortlich. Verantwortlich sind gemäss ADR 1.4 und 7.5 zudem: a) der Verpacker/Verlader bei der Übergabe, b) der Fahrzeugführer nach Übernahme der gefährlichen Güter (verkehrssichere / betriebssichere Ladungssicherung) und c) der Entlader bei der Annahme der Versandstücke (Akkukästen)!