Jahresbericht. Aargauischer Verband Unternehmen mit sozialem Auftrag.

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Transkript:

2017 Jahresbericht Aargauischer Verband Unternehmen mit sozialem Auftrag www.avusa.ch

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Impressum / Inhalt Impressum Inhalt Seite > Herausgeber AVUSA Geschäftsstelle www.avusa.ch > Redaktionsteam Maya Bally, Präsidentin Rolf von Moos, Vizepräsident Roger Cavegn, Vizepräsident Daniela Matter, Geschäftsleiterin Danièle Zemp, Lektorin > Bildnachweis arwo Stiftung Wettingen, Titelbild, S. 7, 17 Stiftung azb Strengelbach, S. 3, 11, 18 St. Josef-Stiftung Bremgarten, S. 4, 8, 9, 10 AWZ Kleindöttingen, S. 12, 16, 20 Kinderheim Brugg, S. 13 > Gestaltung Deskall Kommunikations AG www.deskall.ch > Druck HORIZONTE (Soziales Sprungbrett Zürichsee) Horizonte Druckzentrum Schützenstrasse 7 Postfach 8800 Thalwil AVUSA Jahresbericht 2017 01 Editorial 4 02 Portrait 5 03 Mitglieder 6 04 Verbandsentwicklung 7 05 Kinder- und Jugendbereich 8 06 Erwachsenenbereich 10 07 Kanton und Politik 12 08 Verbandstätigkeit 14 09 Kennzahlen 16 10 Jahresrechnung 2017 17 11 Dank 18 3

01 Editorial Veränderte Herausforderungen fordern herausfordernde Veränderungen Wir befinden uns in Zeiten von herausfordernden Veränderungen oder sich immer wieder ändernden Herausforderungen. Das Jahr 2017 war diesbezüglich keine Ausnahme. Als Verband haben wir die Herausforderung angenommen und uns einer Veränderung unterzogen, wie Sie diesem Jahresbericht noch entnehmen werden. Herausgefordert waren der Verband und seine Mitgliedsinstitutionen unter anderem von den erneut geplanten Sparvorhaben, dies obwohl zum Teil die Massnahmen der Vorjahre noch nicht richtig verdaut waren. Hier galt es, die Konsequenzen zu prüfen und zu entscheiden, wie der Verband sich positionieren soll. Die AVUSA-Unternehmen sind gerne bereit, sich herausfordernden Veränderungen zu stellen, um ihre Effizienz und Effektivität zu verbessern. Einsparungen nach dem Giesskannenprinzip sind aber für die sehr unterschiedlichen und komplexen Strukturen in den Unternehmen nach vier Jahren Sparen nicht mehr angezeigt, weshalb sich der Verband gegen solche erfolgreich gewehrt hat. Es darf aus der politischen Distanz und trotz der herausfordernden Komplexität nicht vergessen werden, dass es die Menschen mit Beeinträchtigung sind, die dadurch herausgefordert werden und die Konsequenzen tragen müssen. Nebst den aktuellen, herausfordernden Themen wie Angebotsplanung, UN-BRK und Qualitätssicherung, die mehr oder weniger weit fortgeschritten sind, stellten sich unsere Mitglieder auch in ihren eigenen Betrieben den sich verändernden Herausforderungen im operativen Alltag und bei innovativen Projekten. Herausforderung kann als Kampfansage oder Provokation empfunden werden oder als Aufgabe, die einen fordert. Ich ziehe das zweite vor und «Ich freue mich mit AVUSA auf ein weiteres herausforderndes 2018.» bin überzeugt, dass AVUSA und seine Mitglieder an den Herausforderungen wachsen und erstarken können. Jeder Verband und jedes Unternehmen muss sich immer wieder der Frage der Veränderung stellen. Lesen Sie auf den folgenden Seiten über Herausforderungen und Veränderungen in unserer Branche. Es werden nicht die letzten sein. In dem Sinne freue ich mich mit AVUSA auf ein weiteres herausforderndes 2018. Maya Bally Frehner, Präsidentin AVUSA 4

02 Portrait AVUSA, der Aargauische Verband der Unternehmen mit sozialem Auftrag Vorstand Maya Bally Frehner Grossrätin, Präsidentin AVUSA Wir verstehen uns als den repräsentativen Ansprechpartner im Zusammenhang mit der Leistungserbringung unserer Mitglieder. An der Mitgliederversammlung vom 29. März 2017 wurde Danièle Zemp als Nachfolgerin von Denise Eng in den Vorstand gewählt. Denise Eng war seit der Gründung von AVUSA also seit 27. Oktober 2005 anlässlich der ausserordentlichen Mitgliederversammlung der beiden ursprünglichen Verbände VAKJB und INSOS im Vorstand vertreten. Rolf von Moos Gesamtleiter, Kinderheim Brugg, Vize-Präsident AVUSA, Vorsitz Sparte Kinder- und Jugendbereich Roger Cavegn Geschäftsführer, AWZ, Kleindöttingen, Vize-Präsident AVUSA, Vorsitz Sparte Erwachsenenbereich Liliane Brunner Institutionsleiterin, Stiftung Sonderschule Walde Hans Däpp Direktor, MURIMOOS werken und wohnen, Muri Elisabeth Huwyler Schulleiterin, Heilpädagogische Schule Lenzburg André Rötheli Geschäftsführer, Stiftung azb, Strengelbach Neues Vorstandsmitglied Geschäftsstelle Werner Sprenger Direktor, Stiftung Schürmatt, Zetzwil Danièle Zemp Geschäftsleiterin, stiftungnetz, Othmarsingen Daniela Matter-Hunziker Geschäftsleiterin AVUSA AVUSA Jahresbericht 2017 5

03 Mitglieder AVUSA wächst Mitgliederstand 31. Dezember 2017 Der Mitgliederbestand ist von 56 auf 58 Mitglieder gewachsen. Nach der Übernahme des Stifts Olsberg durch das Kinderheim Brugg sind zwei Einzelmitgliedschaften zu einer verschmolzen. AVUSA begrüsst herzlich die neuen Mitglieder: Heilpädagogische Schule Zofingen (www.hpszofingen.ch) Verein familynetwork.ch mit Sitz in Zofingen (www.familynetwork.ch) Verein Katzenhübel in Teufenthal (www.katzenhuebel.ch) 1 Aargauische Sprachheilschule ASS Lenzburg 2 arwo arbeiten und wohnen Wettingen 3 AWZ Arbeits- und Wohnzentrum Kleindöttingen 4 Berufsbildungsheim Neuhof Birr 5 Borna Arbeits- und Wohngemeinschaft Rothrist 6 casa cantero Gebenstorf 7 Heilpädagogische Schule Döttingen Döttingen 8 Heilpädagogische Schule Lenzburg Lenzburg 9 Heilpädagogische Schule Wettingen Wettingen 10 Heilpädagogische Schule Wohlen Wohlen 11 Heilpädagogische Sonderschule Frick Frick 12 Heilpädagogische Schule Zofingen Zofingen Neu 13 Heilsarmee Obstgarten Rombach 14 Heimgarten Aarau Aarau 15 Heimgarten Brugg Brugg 16 Integra, Stiftung für Behinderte im Freiamt Wohlen 17 Kant. Jugendheim Aarburg Aarburg 18 Kinderheim Brugg Brugg 19 Kinderheim Klösterli Wettingen 20 Kinderheim St. Benedikt Hermetschwil 21 Landenhof Zentrum Unterentfelden 22 Maia-Stiftung Wislikofen 23 Murimoos werken und wohnen Muri 24 Psychiatrische Dienste Aargau AG Brugg 25 Rehahaus Effingerhort Holderbank 26 Rudolf Steiner Sonderschule Lenzburg Lenzburg 27 Schulheim Effingen Effingen 28 sebit aargau Buchs 29 St. Josef-Stiftung Bremgarten 30 Stiftung Aufnahmeheim Seon Seon 31 Stiftung azb Strengelbach 32 Stiftung Domino Hausen bei Brugg 33 Stiftung etuna Oberflachs 34 Stiftung FARO Windisch 35 Stiftung Frauenhaus Aargau-Solothurn Aarau 36 Stiftung Gärtnerhaus Meisterschwanden 37 Stiftung Haus Morgenstern Widen 38 Stiftung IKJ Bremgarten 39 Stiftung Lebenshilfe Reinach 40 Stiftung MBF Stein 41 Stiftung Nische Zofingen 42 Stiftung Orte zum Leben Lenzburg 1 43 Stiftung Roth-Haus Muri 44 Stiftung SATIS Seon 45 Stiftung Schloss Biberstein Biberstein 46 Stiftung Schürmatt Zetzwil 47 Stiftung Seehalde Rombach 48 Stiftung Sonderschule Walde Schmiedrued-Walde 49 Stiftung Töpferhaus Aarau Aarau 50 Stiftung Wendepunkt Muhen 51 stiftungnetz Othmarsingen 52 Trinamo AG Aarau 53 Verein familynetwork.ch Zofingen 54 Verein Katzenhübel Teufenthal 55 Verein Phönix Lenzburg 56 Verein Türöffner work & box Wildegg 57 WG SANA AG Menziken 58 zeka zentren körperbehinderte aargau Aarau Neu Neu 6

04 Verbandsentwicklung Umsetzung der Reorganisation von Verband und Vorstand Mit der neuen Struktur von AVUSA sind unter anderem der vermehrte Einbezug der Mitglieder und die Aufteilung in zwei Sparten unter einem Dach gewährleistet. Neu geht je eine Spartenkonferenz im Kinder- und Jugendbereich sowie im Erwachsenenbereich gezielt auf die jeweils spezifischen Themen ein und delegiert deren Bearbeitung bei Bedarf an Fach- und Projektgruppen. Sämtliche strukturellen Änderungen sind in den neuen Statuten abgebildet, die anlässlich der Mitgliederversammlung vom 29. März 2017 genehmigt wurden. Die Reorganisation des Verbands verlangte als Schwerpunktthema die Optimierung der Kommunikation. Im Berichtsjahr wurde primär an den Instrumenten gearbeitet, die eine Reorganisation und neuer Auftritt Optimierung unterstützen. So darf anfangs 2018 eine neue Homepage präsentiert werden, die gleichzeitig dem Verbandsauftritt eine andere, frischere Note gibt. Für die Intensivierung und Optimierung der verschiedenen Arten der Kommunikation hat eine Projektgruppe mit professioneller Unterstützung ein Konzept erarbeitet, das in Teilschritten umgesetzt werden soll. An zwei Klausurtagungen hat der Vorstand Vision und Leitbild aktualisiert und in die Strategie 2018 bis 2021 investiert. Diese sollen die Basis für die kommenden vier Verbandsjahre sein, die Richtung vorgeben und wirkungsvoll umgesetzt werden. Analysiert und reorganisiert wurde auch die Struktur der Vorstandssitzungen. Die Folge davon ist eine Effizienzsteigerung mit einer Einsparung von Sitzungszeit von ca. 25%. AVUSA Jahresbericht 2017 7

05 Kinder- und Jugendbereich Weiterentwicklung des Finanzierungssystems Im Kanton Aargau wurde im Erwachsenenbereich die subjektorientierte Finanzierung bereits eingeführt. Die zuständigen Stellen prüfen nun, ob auch im Kinder- und Jugendbereich eine Art subjektorientierte Finanzierung der Leistungen eingeführt werden soll. Die Verbandsmitglieder aus dem Kinder- und Jugendbereich sind der Meinung, dass eine subjektorientierte Finanzierung in ihren Angeboten weder zielführend noch realisierbar ist. Zudem wäre ein solches System unter anderem mit einem riesigen administrativen Aufwand verbunden. Die Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten (SHW) hat dieses Statement zur Richtiger Geldeinsatz Welche Finanzierung? 8 Kenntnis genommen und in Aussicht gestellt, bei der Entwicklung eines neuen Finanzierungssystems Einrichtungsleitende und AVSUA miteinzubeziehen. Platzvergabe Angebotsplanung 2018 Im Rahmen der Angebotsplanung hat die Abteilung SHW für unsere Sparte 30 Tagessonderschul-, 16 Wohnheim- und 6 Schulheimplätze für eine Realisierung im 2019 ausgeschrieben. Rückmeldungen von Einrichtungen haben ergeben, dass es im vierten Quartal in verschiedenen Unternehmen mit stationären Angeboten zahlreiche freie Plätze gibt. AVUSA hat die zuständigen Personen der Abteilung Ende 2017 gebeten, diese Fakten in der weiteren Planung dringend mitzuberücksichtigen. Ausserdem sind die Spartenmitglieder überzeugt, dass eine grösstmögliche Transparenz bei der Vergabe von Plätzen wichtig ist. Angebotsplanung zu wenig Plätze, zu viel Plätze? Qualität, Audit, Qualitätskontrollen In den meisten Unternehmen unserer Sparte wird zurzeit die Qualitätskontrolle unter anderem durch Aufsichtsbesuche der Abteilung SHW wahrgenommen. Diese Qualitätskontrolle will die zuständige Stelle weiterentwickeln. AVUSA und dessen Mitglieder setzen sich seit jeher intensiv mit der Qualität und der Qualitätssicherung der Angebote auseinander. Viele Einrichtungen verfügen über ausgewiesene und funktionierende Qualitätsmanagementsysteme (QM s). Eine Arbeitsgruppe der Sparte hat Grundlagen für die Weiterentwicklung der Qualitätskontrolle durch die Aufsichtsbehörde erarbeitet. Die Schwerpunkte

Bestmögliche Qualität Wer ist der/die Beste? sind beispielsweise eine regelmässige externe Überprüfung der Qualität, basierend auf den bestehenden QM s der Unternehmen, natürlich entsprechend den kantonalen Vorgaben. Ergänzend sollen weiterhin die zuständigen Mitarbeitenden der Abteilung SHW Aufsichtsbesuche durchführen. Die aufgeführten Grundlagen stiessen bei der Abteilung SHW auf Zuspruch, die Qualität der Angebote kann so erhalten und noch weiter verbessert werden. KESR, KESB, KESD Zusammenarbeit mit einweisenden Stellen In verschiedenen Unternehmen der Sparte findet immer wieder eine intensive Zusammenarbeit mit einweisenden und begleitenden Stellen statt. Bei dieser Zusammenarbeit gibt es häufig Klärungsbedarf. Eine Arbeitsgruppe der Sparte suchte bilateral immer wieder den Kontakt mit den zuständigen Personen der Familiengerichte (FG), bzw. den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) des Kantons Aargau. Diese Kontakte waren für alle Beteiligten hilfreich. Im Kanton existiert unter der Leitung des Obergerichts ein «Kontaktgremium KESR» mit Vertretern der KESB, der Gemeinden und der Kindes- und Erwachsenenschutzdienste (KESD). Neu kann AVUSA einen Vertreter in dieses Kontaktgremium delegieren. Dadurch können auch von unseren Einrichtungen Optimierungsvorschläge eingebracht werden. Zusammenarbeit optimieren Energie für Fortkommen statt für Reibung AVUSA Jahresbericht 2017 9

06 Erwachsenenbereich Die Abteilung SHW hat sich aufgrund der überarbeiteten und nun langfristigen Angebotsplanung für einen neuen Weg bei der Zuteilung von Plätzen entschieden. Im Frühling erfolgte daraus die erste Zuteilungsrunde von Plätzen auf das Jahr 2018. Es galt, insgesamt 50 Wohn- und 70 Tagesstrukturplätze zu besetzen. Neben der Vorgabe, dass die Plätze auf Anfang 2018 bereit stehen müssten, waren die Kosten für die Abteilung ein wesentlicher Faktor. Im vergangenen Sommer wurde bereits die zweite Ausschreibungsrunde lanciert. 186 Wohn- und 258 Tagesstrukturplätze sollen in den Jahren 2019 2022 neu geschaffen werden. Neben ausführlichen Bewerbungsunterlagen wurden zusätzlich Informationen über die Einrichtungs- und Liegenschaftsstrategie verlangt. Ebenfalls wurde wiederum deutlich, dass die Kosten für die von den Einrichtungen angebotenen Plätze eines der wichtigsten Kriterien bleiben. Dies, obwohl zum Zeitpunkt der Bewerbung eine 10 genaue Kostenschätzung auf einen, mehrere Jahre in der Zukunft liegenden Realisierungszeitpunkt, unmöglich ist. Es kommt erschwerend hinzu, dass die neu ausgeschriebenen Plätze zwar auf dem langfristigen Aufgaben- und Finanzplan des Kantons Aargau basieren, aber bekanntlich das effektive Budget für jedes Jahr im Grossen Rat neu verhandelt und entschieden wird. Dies birgt erhebliche Risiken bezüglich der späteren Realisierung. Bei der Planung von neuen Einrichtungsbauten lässt sich zudem eine Tendenz zu einer neuen Finanzierungsform erkennen. Es wurde aus mehreren Rückmeldungen von Einrichtungen offensichtlich, dass langfristige Mietverträge von Objekten in Fremdbesitz die Alternative zu eigenen Neubauten werden sollen. Gerade bei solch langfristigen Verpflichtungen wird es noch wichtiger, dass die Einrichtungen sich über diesen langen Zeitraum auf die Finanzierung von Seiten Kanton verlassen können. 2013 mussten die Einrichtungen im Erwachsenenbereich zum ersten Mal eine IBB-Erfassung der Klientel durchführen. Im 2019, sechs Jahre nach der ersten Testerhebung, soll Die neue Angebotsplanung zeigt erste Auswirkungen Für die Zukunft bleiben Fragen die Grunderfassung des individuellen Betreuungsbedarfs (IBB) direkte Auswirkungen auf die Finanzierung der Einrichtungen im Erwachsenenbereich haben. Einfach ausgedrückt bedeutet dies: die Obergrenze für die Leistungspauschalen beträgt neu maximal 108% des kantonalen Durchschnitts (ab 2020 maximal 105%). Drei Ziele verfolgt die Abteilung SHW mit IBB: 1. Vermeidung

von Fehlanreizen, 2. Gleichbehandlung und 3. Nachholbedarf. Grundsätzlich kann AVUSA diese Ziele und somit auch den Einsatz eines Systems wie IBB unterstützen. Auf dem Weg hin zu den Zielen bzw. IBB gilt 2019 scharf die Nervosität steigt! der effektiven Umsetzung macht sich aber immer mehr Nervosität bemerkbar. Dies zu Recht auf Seiten der Einrichtungen, welche sich auf eine neue Finanzierungsgrundlage einstellen müssen. Leider wurde die Unsicherheit durch Informationen und Hinweise über mögliche oder unmögliche Anpassungen der Instrumente und Prozesse im vergangenen Jahr unnötig verstärkt. Viele der kommunizierten Anpassungen des Systems zielen zwar in die richtige Richtung. Sie wurden aber leider zu spät bemerkt bzw. bearbeitet, was zu einem Verlust an Vertrauen in das künftige System geführt hat. Trotz allem gehen wir als Verband davon aus, dass unsere Mitglieder auch diese Herausforderung meistern werden (müssen). AVUSA wird die Anwendung der neuen subjektorientieren Finanzierung weiter begleiten und gerade die Realisierung der drei Zielsetzungen besonders beobachten und bewerten. Anfang Dezember 2017 hat die Abteilung SHW das Rahmenkonzept Intensivbetreuung ausser Kraft gesetzt, rückwirkend für Neuaufnahmen ab August 2017. Begründet wird der drastische Schritt mit dem Umstand, dass neue Anträge für Intensivbetreuung in den letzten beiden Jahren massiv zugenommen hätten. Dagegen habe es keine einzige Überführung in eine weniger intensive Betreuungsform gegeben. Auch mit einem gewissen Verständ- AVUSA Jahresbericht 2017 nis für eine Plafonierung der Anzahl von Plätzen mit Intensivbetreuung ist dieser Stopp für die Betroffenen und die entsprechenden Einrichtungen eine Hiobsbotschaft. Es stellt sich von Seiten Fachleuten in den Einrichtungen berechtigterweise die Frage, ob es realistisch sei, darauf zu setzen, dass Rückführungen in «normal» betreute Settings innerhalb nur weniger Jahre wirklich umsetzbar seien. Diese Idee unterstellt, dass durch die Intensivbetreuung eine Art «Heilung» herbeigeführt werden könne. Ist es nicht eher so, Intensivbetreuung Kanton Aargau sind 30 Plätze genug? dass bei gewissen Behinderungsformen für eine sehr lange, wenn nicht sogar für die ganze Lebenszeit, eine entsprechende Betreuung notwendig ist? Als Branche hoffen wir nun auf eine sorgfältige Analyse der Situation durch die Abteilung SHW und auf ein Konzept, welches den Bedürfnissen dieser Klientengruppe wirklich gerecht wird. Durch einen Bundesgerichtsentscheid wurde die seit einigen Jahren auch im Kanton Aargau von der SVA angewandte Praxis, nur ein erstes Ausbildungsjahr zu sprechen, korrigiert. Bis anhin wurde ein zweites Praktische Ausbildung nach INSOS (PrA) wird gestärkt zwei Ausbildungsjahre für alle Ausbildungsjahr, aus Kostengründen jeweils nur gewährt, wenn grosse Chancen bestanden, dass nach der Ausbildung ein erfolgreicher Übertritt in den ersten Arbeitsmarkt absehbar war. Durch die vom BSV beschlossene Änderung der Praxis haben die IV-Berufsberater auch im Kanton Aargau begonnen, wieder 2-jährige Ausbildungen zu verfügen. Diese Entwicklung ist erfreulich und, wenn auch ein kleiner Schritt, ein Schritt hin zur Anwendung und Umsetzung der UN-BRK. Als Folge der veränderten Struktur von AVUSA fand am 28. August die erste Spartenkonferenz der Einrichtungen Erwachsenenbereich statt. Kurz davor trafen sich die Geschäftsführenden zur letzten Sitzung der ERFA Erwachsenenbereich. Mit einem Abstimmungsprozess wurden die wichtigen offenen Themen in die Der Transfer ist geglückt Verantwortung der Spartenorganisation AVUSA übertragen und die ERFA aufgelöst. 11

07 Kanton und Politik Money Money Money oder Sanierung der Kantonsfinanzen Auch im 2017 musste sich der Verband intensiv mit der Sanierung der Kantonsfinanzen befassen, bzw. mit deren Auswirkungen auf unsere Mitgliedsinstitutionen und deren Klienten. Der Verband hat Verständnis für den Kanton in dieser angespannten Finanzlage und Sparmassnahmen dürfen den Auftrag und die Qualität der Einrichtungen nicht gefährden hat die Sparmassnahmen der letzten Jahre auch zu einem grossen Anteil mitgetragen. Die Erwartung an immer gleichbleibend hoch qualifizierte Leistungen, bei immer geringeren Mitteln, bringt unsere Unternehmen aber langsam an die Grenzen. Gleich zu Beginn des Jahres lehnte der Vorstand die Massnahme «Reduktion der persönlichen Auslagen bei Personen in stationären Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen» anlässlich einer Anhörung ab. Es wurde detailliert erläutert, dass mit einer solchen Reduktion die persönlichen Auslagen für existenzielle Bedürfnisse für erwachsene Menschen mit Behinderung keinesfalls mehr gedeckt werden können. Mit dieser Kürzung hätte nach geltender Regelung ein Anspruch bei der Sozialhilfe bestanden, was wiederum zusätzliche Administrations- und Koordinationskosten bei diversen Stellen verursacht hätte. Da diese Massnahme in der Anhörung auch von den Parteien mehrheitlich abgelehnt wurde, verzichtete der Regierungsrat in der Folge darauf. Im Mai 2017 präsentierte der Regierungsrat die Stossrichtung für die langfristigen und nachhaltigen Sanierungsmassnahmen. Dabei ist im Bereich Sonderschulung, Heime und Werkstätten, durch Reduktion von stationären Massnahmen, eine Verminderung des Kostenwachstums von 4 8 Mio. geplant. Dies wird damit begründet, dass ambulante Angebote in der Regel kostengünstiger seien als stationäre. Der Regierungsrat verfolgt deshalb eine konsequente Anwendung des Grundsatzes «ambulant vor stationär». Ambulante Leistungen sollen gezielt gefördert und dadurch der Bedarf an stationären Betreuungsangeboten reduziert werden. Dies ist auch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. 12

AVUSA geht mit dem Regierungsrat einig, dass ambulant vor stationär auch im Bereich der Sonderschulen und Heime seriös zu prüfen sei, was im übrigen mit der integrativen Schulung schon länger gemacht wird. Die Praxis zeigt jedoch, dass es keine Integration um jeden Preis geben darf, da dies aus Erfahrung langfristig auch teurer werden kann. Ambulant vor stationär darf nicht aus einem Trend heraus zum Sparen missbraucht werden. Zielführend bei Kindern und auch bei Kinderschutzmassnahmen ist die richtige Massnahme zum richtigen Zeitpunkt, weil dies letztlich gesamthaft am günstigsten ist, wenn auch nicht immer kurzfristig betrachtet. Zudem müssen die ambulanten Systeme tatsächlich gefördert werden. Dies darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Die Strategie ambulant vor stationär erfordert eine Revision des Betreuungsgesetzes, womit dieses Reformvorhaben seine Wirkung erst nach einer entsprechenden Gesetzesrevision ab 2022 wird entfalten können. Die Revision des Betreuungsgesetzes wird für AVUSA deshalb ein Schwerpunktthema sein. Die Verlässlichkeit des Vertragspartners Kanton Aargau ist essentiell Im November sollten im Zuge der Aufgaben- und Finanzplanung die Personal- und Sachkosten im Bereich Sonderschulung, Heime und Werkstätten gedämpft werden, indem diese von der Entwicklung des Kantons abgekoppelt würden. Dies hätte vor allem im Kinder- und Jugendbereich nach den vielen Jahren von Sparrunden zum Teil fatale Folgen gehabt. Mit vereinten Kräften ist es gelungen, dass der Grosse Rat diese Massnahme mit 67:62 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt und sich so gegen ein ungerechtes Giesskannenprinzip gestellt hat. Planungssicherheit / Verlässlichkeit Ein essentiell wichtiges Thema für unsere Mitgliedsinstitutionen ist das Thema der Planungssicherheit / Verlässlichkeit. Dieses Thema wurde mit den Verantwortlichen der Abteilung SHW im vergangenen Jahr intensiv erörtert. Neue Angebote können meist nicht kurzfristig bereitgestellt werden, weshalb die Institutionen darauf angewiesen sind, dass zugesprochene Plätze auch genutzt werden. Der Kanton kennt die Problematik und ist bemüht im Rahmen der Möglichkeiten, ein verlässlicher Vertragspartner zu sein. Unter anderem wurde zu diesem Thema auch die Wichtigkeit einer guten Zusammenarbeit untereinander hervorgehoben, allenfalls auch in Netzwerken oder Kooperationsprojekten von mehreren Einrichtungen. UN-BRK (Behindertenrechtskonvention) Die UN-BRK hat AVUSA an ihrem Frühlingsanlass beschäftigt, wo darüber diskutiert wurde, wie der Verband die Institutionen in dieser wichtigen Thematik unterstützen kann. Hierbei wurden vor allem die Interessenvertretung in der Politik, die Information von Best Practice sowie Sensibilisierung und Lobbyarbeit genannt. Auch im Austausch mit dem Kanton war die Behindertenrechtskonvention ein Diskussionsthema. Als Fazit aus dem Jahre 2017 müssen wir feststellen, dass es auf allen Ebenen noch viel zu tun gibt. Die Umsetzung der UN-BRK ist nicht nur ein Auftrag an die Institutionen, den Verband, die Regierung und Verwaltung, sondern auch an die Politik, die Wirtschaft und Gesellschaft. Die UN-BRK geht uns alle an. Die Behindertenrechtskonvention geht uns ALLE an AVUSA Jahresbericht 2017 13

08 Verbandstätigkeit Rückblick auf die diesjährige Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung vom 29. März 2017 fand in der Stiftung Wendepunkt in Muhen statt. Mit 59 Personen (38 Mitglieder und 21 Gäste) und 89 von 119 Stimmrechten waren die Mitglieder sehr gut vertreten. Nebst den offiziellen Geschäften standen die Reorganisation des Verbands mit der Genehmigung neuer Statuten und die Ersatzwahl eines Vorstandmitglieds im Zentrum. Weitere Themen waren das Budget und die Verwendung des Fonds für Weiterbildung und Veranstaltungen. 14

Veranstaltungen von AVUSA Weitere Impressionen auf avusa.ch Frühlings-Veranstaltung in der Aargauischen Sprachheilschule (ASS) in Turgi: nach der Führung durch das Unternehmen mit Gesamtleiter, Andreas Steinmann, folgten Fachreferate zum Thema «UN-Behindertenrechtskonvention und wie weiter?» von Dr. Andreas Rieder, Suzanne Auer, Dr. Peter Walther und Dr. Jolanda Lötscher. Mit den verschiedenen Referaten wurde bewusst ein Spannungsfeld eröffnet mit dem Ziel, die Teilnehmenden für die Thematik zu sensibilisieren. 130 Personen besuchten die Veranstaltungen Sommer-Veranstaltung in der Stiftung Seehalde in Rombach: bei schönstem Wetter konnten die Teilnehmenden einen wunderbaren Grillabend in gesellschaftlich sehr angenehmem Ambiente geniessen. Herbst-Veranstaltung in der Trinamo AG in Aarau: der Gastgeber und Geschäftsführer, Reto Schaffer, ermöglichte eine Einführung in das innovative Unternehmen mit einer Präsentation und einem Rundgang. Das Fachthema galt dem Lohnvergleich in der Branche und dem Aufzeigen von Argumenten für die Durchführung, beziehungsweise den Nutzen für die teilnehmenden Institutionen. Die Firma Perinnova GmbH in Aarau wusste zu überzeugen. Ein hoffentlich schweizweiter Lohnvergleich startet in der Folge mit den Kantonen Aargau und Zürich mit über 30 Einrichtungen. Vorstands-Sitzungen Sechs ordentliche Sitzungen und zwei Klausurtagungen. Zur Interessenvertretung der Mitglieder fanden Gespräche mit Regierungsrat Alex Hürzeler und zwei Treffen mit der Abteilung SHW des Departements BKS statt. Der Austausch beinhaltete vor allem die finanzpolitischen Herausforderungen und die Themen Angebotsplanung, Steuerung und Qualität. 76 Seiten Protokoll mit 26 667 Wörtern wurden geschrieben AVUSA nahm in den Dachverbänden INSOS und CURAVIVA eine aktive Rolle ein. Mitglieder, Vorstandsmitglieder und Geschäftsleitung haben an den Delegiertenversammlungen teilgenommen und waren an (Fach-)Konferenzen und auch in nationalen Arbeitsgruppen vertreten. AVUSA Jahresbericht 2017 15

09 Kennzahlen Abgerechnete Leistungseinheiten Wohnen 21516 Mt. 7103 Mt. Tagesstruktur 15297 Mt. 15981 Mt. Geschützte Arbeitsplätze 3291000 Std. Ambulante Angebote 76460 Std. Anzahl Plätze Wohnen 1863 614 Tagesstruktur 3225 1373 Anzahl Angestellte Köpfe 3321 2091 Vollzeitäquivalent 2406 1321 in Ausbildung 305 159 Finanzdaten Einrichtungen für Erwachsene Einrichtungen für Kinder/Jugendliche Leistungsabgeltung 267.6 Mio 176.4 Mio Bruttogewinn aus Produktion 27.9 Mio 0.6 Mio Personalaufwand 228.3 Mio 138.4 Mio Sachaufwand 70.3 Mio 39.9 Mio Quelle: Vollerhebung Einrichtungen AVUSA 2017 16

10 Jahresrechnung 2017 Bilanz per 31. Dezember 2017 2016 Aktiven Passiven Aktiven Passiven Bank 72581 68 479 Mietzinskaution 3000 3 000 Transit. Aktiven 1 Transit. Passiven 4 622 0 Rückstellungen 14 500 19 000 Eigenkapital 52 480 51 482 Zweckgebundene Rücklage FIA Siehe * Siehe * Jahreserfolg AVUSA 3 979 998 TOTAL 75 581 75 581 71 480 71 480 Erfolgsrechnung 2017 2016 ERTRAG 150117 142940 Mitgliederbeiträge 144000 142800 Ertrag aus Rückstellungen 6000 Sonstige Erträge 117 140 *Die zweckgebundene Rücklage FIA wird als Fonds für Weiterbildung und Veranstaltungen auf einem separaten Konto geführt. Der Kontostand per 31. Dezember 2016 beträgt CHF 167 155.55. Nach Korrektur von Zinsen und Spesen beträgt der Saldo per 31. Dezember 2017 CHF 167 234.15. Aufwand 150117 141942 Personalaufwand 114518 97230 Sonstiger Betriebsaufwand 15046 16135 Werbeaufwand 16574 28577 Erfolg AVUSA 3979 998 AVUSA Jahresbericht 2017 17

11 Dank Allen, welche die Arbeit in den Unternehmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen mit grossen und kleinen Beiträgen, aber auch mit ihrem persönlichen Einsatz unterstützt haben, danken wir herzlich für ihr Engagement und ihr Vertrauen. Unser Dank gilt auch den Politikerinnen und Politikern, die die Arbeit und die Anliegen von AVUSA und den Mitgliedsunternehmen als gesellschaftlichen Auftrag auffassen und in ihre politischen Entscheide einfliessen lassen. Für die angenehme und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Departement Bildung, Kultur und Sport, insbesondere mit dem Departementsvorsteher, Alex Hürzeler, der Leitung und den Mitarbeitenden der Abteilung SHW, danken wir bestens. Ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander erleichtert die Bewältigung der vielen gemeinsamen Aufgaben und Projekte. Im Namen des Vorstands und der Geschäftsleitung von AVUSA geht der Dank an alle involvierten Stellen (Mitglieder, Trägerschaften, Bildungsunternehmen, Partnerorganisationen, Behörden, Verbände ) und jedem einzelnen Menschen, der in irgendeiner Form Gutes beigetragen hat und weiterhin beitragen wird. 18

Kontakt Geschäftsstelle Mühlemattstrasse 42 5000 Aarau 062 562 99 60 info@avusa.ch www.avusa.ch Sektion Aargau