BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

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Transkript:

-Anlage 2- BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871 Papenburg Tel.: 0 4961 / 33 Fax 0 49 61 / 51 90 Lärmschutzgutachten zum Bebauungsplan Nr. 2 Südlich Oldenburger Straße der Stadt Papenburg 1.0 Auftraggeber: Stadt Papenburg Hauptkanal re.68/69 26871 Papenburg 10.05.2016 Ord.Nr. 16 05 2372

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1.0 Auftraggeber 1 2.0 Aufgabenstellung 3 3.0 Ausgangsdaten 4 3.1 Beurteilungsgrundlagen 4 3.1.1 Gesetzliche Grundlagen 4 3.1.2 Normen 4 3.1.3 Richtlinien 4 3.1.4 Sonstige 4 3.2 Berechnungsgrundlagen Verkehrslärm 5 3.2.1 Straßenverkehrslärm 6 3.2.2 Schienenverkehrslärm 11 4.0 Lärmschutzmaßnahmen 14 4.1 Allgemeines 14 4.2 Aktive Lärmschutzmaßnahmen 14 4.3 Passive Lärmschutzmaßnahmen 14 5.0 Ergebnis der schalltechnischen Berechnungen 15 6.0 Zusammenfassung 15 7.0 Anlagen 19 7.1a-d Rasterlärmkarten Verkehrslärm, Maßstab 1 : 5.000 7.2a-b Rasterlärmkarten Lärmpegelbereiche, Maßstab 1 : 5.000

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 3 2.0 Aufgabenstellung Die Stadt Papenburg plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 Südlich Oldenburger Straße. Innerhalb des Geltungsbereiches soll ein neues Wohnbaugebiet mit einer Nutzung als Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO ausgewiesen werden. Für den Geltungsbereich ist die Vorbelastung infolge Verkehrslärms zu ermitteln. Gegebenenfalls sind Lärmpegelbereiche festzulegen. Lärmpegelbereiche werden für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm ermittelt, denen dann die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind. Zur Bestimmung des "maßgeblichen Außenlärmpegels" sind die Beurteilungspegel für den Tag (6.00 bis 22.00 Uhr) nach DIN 18005 Teil 1 zu bestimmen, wobei zu den errechneten Werten 3 db(a) zu addieren sind. Der konstante Zuschlag von +3 db(a) dient dazu, dass beim berechneten Straßenverkehrslärm das wirksame Bauschalldämm-Maß zum berechneten oder gemessenen Labor-Schalldämm-Maß akzeptabel abgeschätzt werden kann.

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 4 3.0 Ausgangsdaten 3.1 Beurteilungsgrundlagen 3.1.1 Gesetzliche Grundlagen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), in der derzeit gültigen Fassung. Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) TA-Lärm - Ausgabe 1998, gültig in Verbindung mit dem Bundes- Immissionsschutzgesetz Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit gültigen Fassung. Verordnung über die bauliche Nutzung des Grundstückes (Baunutzungsverordnung - BauNVO), in der derzeit gültigen Fassung. Bundesfernstraßengesetz, 17, Abs. 4 (BG.Bl. 1974, Teil I, Seite 2413 ff) 3.1.2 Normen DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau, in der derzeit gültigen Fassung. DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, in der derzeit gültigen Fassung. 3.1.3 Richtlinien VDI 2718, Schallschutz im Städtebau, in der derzeit gültigen Fassung. VDI 2719, Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, in der derzeit gültigen Fassung. VDI 2720, Schallschutz durch Abschirmung im Freien, in der derzeit gültigen Fassung. RLS 90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, in der derzeit gültigen Fassung. 3.1.4 Sonstige Lageplan-Ausschnitte Angaben und Auskünfte des Auftraggebers

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 5 3.2 Berechnungsgrundlagen Verkehrslärm Die Berechnungen werden mit dem EDV-Programm SoundPLAN durchgeführt. Dafür werden innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 2 Südlich Oldenburger Straße die bebauten und bisher unbebauten Flächen, die einer zukünftigen Wohnbebauung zugeführt werden sollen, als Rechengebiete digitalisiert. Rechengebiete dienen zur Festlegung des zu berechnenden Bereichs bei Rasterberechnungen. Über den zu untersuchenden Bereich wird durch das EDV-Programm ein Raster aus Immissionsorten gelegt. Als Rasterabstand wurde 1m zwischen den einzelnen Rasterpunkten gewählt. Als Immissionsorthöhen wurden 2,80 m für das Erdgeschoß sowie 5, für das Obergeschoß über Grund angesetzt. Die geplante Wohnbebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 Südlich Oldenburger Straße soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß 4 BauNVO festgesetzt werden. Danach sind gemäß DIN 18005 folgende Orientierungswerte für Verkehrslärm einzuhalten: WA-Gebiet (gem. 4 BauNVO) L r, Tag(06.00-22.00 Uhr) = db(a) L r, Nacht(22.00-06.00) = 45 db(a) Die mit diesen Parametern berechneten Beurteilungspegel werden vom Rechenprogramm zwischen den Rasterpunkten interpoliert und in Rasterlärmkarten (siehe Anlage 7.1a bis 7.1d) als farbige Bereiche für den Beurteilungszeitraum tags bzw. nachts in Intervallschritten von 5 db(a) ausgegeben. Die grünen Flächen weisen dabei die Bereiche aus, in denen eine uneingeschränkte WA- Nutzung möglich ist. Die gelben und roten Flächen kennzeichnen Bereiche, in denen die Orientierungswerte überschritten werden. Eine Überschreitung der Orientierungswerte ist nur in begründeten Fällen möglich, zum Beispiel durch sogenannten dringenden Wohnbedarf, der eingehend zu begründen ist. Dieser Ermessensspielraum ermöglicht eine Überschreitung für ein WA- Gebiet bis auf die Orientierungswerte eines Mischgebietes [= / (45)dB(A)] gemäß 6 BauNVO. Dieser Bereich ist gelb dargestellt. Hier wären dann passive Lärmschutzmaßnahmen bzw. textliche Festsetzungen zu berücksichtigen. Die roten Flächen weisen Bereiche aus, in denen eine weitere Wohnbebauung (Neubau, wesentliche Änderung und Umbau) nur unter zusätzlichen Anforderungen an den Luftschallschutz zwischen außen und Innenräumen möglich ist.

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 6 3.2.1 Straßenverkehrslärm Zur Ermittlung der maßgebenden Verkehrsstärken für den zu untersuchenden Abschnitt der Meppener Straße B 70 wurden die Verkehrsdaten aus der Straßenverkehrszählung 2010, für die Zählstellen 04410 und 04411, vom der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen, herangezogen. Und für den Abschnitt der Oldenburger Straße K 109 wurde die Verkehrsdaten aus der Straßenverkehrszählung 2010 vom Landkreis Emsland berücksichtigt. Abschnitt B 70 südlich K 109 Zählstelle 0411 Zur Ermittlung der maßgebenden Verkehrsstärke für den zu untersuchenden Abschnitt der B 70 südlich vor der K 109 wurden die Ergebnisse der allgemeinen Verkehrszählung (Zählstellen-Nr. 0411) des Jahres 2010 herangezogen. Demnach ergibt sich eine Verkehrsbelastung von: DTV 2010 : 9.226 Kfz/24h P T : 7,9 % P N : 7,5 % Unter Berücksichtigung der Shell Pkw-Szenarien 2004 - Flexibilität bestimmt Motorisierung, in der für das "Tradition"-Szenario eine pauschale Zunahme von 9% prognostiziert wird, ergibt sich eine zukünftige Verkehrsbelastung im Jahre 2030 von: DTV 2030 : 10.056 Kfz/24h P T : 7,9 % P N : 7,5 % Straßeneinflüsse Straßenoberfläche: Asphaltbeton Geschwindigkeiten: v= 100/80 km/h Steigungen: unter 5% Lichtsignalanlagen: keine

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 7 Abschnitt B 70 nördlich K 109 Zählstelle 0410 Zur Ermittlung der maßgebenden Verkehrsstärke für den zu untersuchenden Abschnitt der B 70 nördlich nach der K 109 wurden die Ergebnisse der allgemeinen Verkehrszählung (Zählstellen-Nr. 0411) des Jahres 2010 herangezogen. Demnach ergibt sich eine Verkehrsbelastung von: DTV 2010 : 11.841 Kfz/24h P T : 6,0 % P N : 7,9 % Unter Berücksichtigung der Shell Pkw-Szenarien 2004 - Flexibilität bestimmt Motorisierung, in der für das "Tradition"-Szenario eine pauschale Zunahme von 9% prognostiziert wird, ergibt sich eine zukünftige Verkehrsbelastung im Jahre 2030 von: DTV 2030 : 12.907 Kfz/24h P T : 6,0 % P N : 7,9 % Straßeneinflüsse Straßenoberfläche: Asphaltbeton Geschwindigkeiten: v= 100/80 km/h Steigungen: unter 5% Lichtsignalanlagen: keine

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 8 Oldenburger Straße K 109 Zur Ermittlung der maßgebenden Verkehrsstärke für den zu untersuchenden Abschnitt der Oldenburger Straße wurde die Straßenverkehrszählung 2010 vom Landkreis Emsland herangezogen. Demnach ergibt sich eine Verkehrsbelastung von: DTV 2010 = 1.426 Kfz/24h SV = 61 Kfz/24h Unter Berücksichtigung der Shell Pkw-Szenarien 2004 - Flexibilität bestimmt Motorisierung, in der für das "Tradition"-Szenario eine pauschale Zunahme von 9% prognostiziert wird, ergibt sich eine zukünftige Verkehrsbelastung im Jahre 2030 von: DTV 2030 = 1.4 Kfz/24h SV = 72 Kfz/24h Straßeneinflüsse Straßenoberfläche: Asphaltbeton Geschwindigkeiten: v= / km/h für PKW/LKW Steigungen: unter 5% Lichtsignalanlagen: keine Anteile SV (24h): 4,6 % Die Berechnungen werden durchgeführt unter Verwendung des EDV-Programmes Sound- PLAN, dass vom Niedersächsischen Landesamt für Straßenbau, Hannover, amtlich eingeführt wurde. In der nachfolgenden Tabelle werden die Emissionspegel tags/nachts gemäß RLS-90 für den Straßenverkehr unter Zugrundelegung der oben genannten Ausgangsdaten ermittelt. Diese werden für die Berechnungen der Rasterlärmkarten herangezogen.

Bebauungsplan Nr. 2 "Südlich Oldenburger Straße" Emissionsberechnung Straße Vorbelastung Verkehrslärm (Straße + Schiene) für das EG Legende Straße Straßenname Abschnittsname KM km Kilometrierung DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr vpkw Tag km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich vpkw Nacht km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich vlkw Tag km/h Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich vlkw Nacht km/h Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich k Tag Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(zeitbereich)*dtv k Nacht Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(zeitbereich)*dtv M Tag Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich M Nacht Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich p Tag % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich p Nacht % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich DStrO Tag db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich DStrO Nacht db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich Dv Tag db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich Dv Nacht db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich Steigung % Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte Gefälle) DStg db Zuschlag für Steigung Drefl db Pegeldifferenz durch Reflexionen Lm25 Tag db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich Lm25 Nacht db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich Büro für Lärmschutz Weißenburg 29 26871 Papenburg Tel.:04961/33 1 SoundPLAN 7.4

Bebauungsplan Nr. 2 "Südlich Oldenburger Straße" Emissionsberechnung Straße Vorbelastung Verkehrslärm (Straße + Schiene) für das EG Straße Abschnittsname KM km DTV Kfz/24h vpkw Tag km/h vpkw Nacht km/h vlkw Tag km/h vlkw Nacht km/h k Tag k Nacht Meppener Straße Zählstelle 0411 0,000 10056 100 100 80 80 0,00 0,0110 3 111 7,9 7,5 0,00 0,00-0,06-0,06 0,0 0,0 0,0 67,3 59,8 Meppener Straße Zählstelle 0410 0,920 12907 100 100 80 80 0,00 0,0110 774 142 6,0 7,9 0,00 0,00-0,06-0,06 0,0 0,0 0,0 67,9 61,0 Oldenburger Straße - 0,000 14 0,00 0,0080 93 12 4,7 2,4 0,00 0,00-4,91-5,54 0,0 0,0 0,0 58,4 49,0 M Tag Kfz/h M Nacht Kfz/h p Tag % p Nacht % DStrO Tag db DStrO Nacht db Dv Tag db Dv Nacht db Steigung % DStg db Drefl db Lm25 Tag db(a) Lm25 Nacht db(a) Büro für Lärmschutz Weißenburg 29 26871 Papenburg Tel.:04961/33 1 SoundPLAN 7.4

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 11 3.2.2 Schienenverkehrslärm Grundlage der Berechnungen bilden die von der Deutschen Bahn AG zur Verfügung gestellten Angaben über die Verkehrsbelastungen für das Prognosejahr 2025 auf dem Streckenabschnitt 2931 Papenburg - Aschendorf. Streckenabschnitt 2931 Papenburg - Aschendorf (Prognose 2025/Strecke) Anzahl Züge Zugart V max. Fahrzeugkategorien gem. Schall03 im Zugverband Ta g Nacht Traktion Km/h Fahrzeug- Fahrzeug- Fahrzeug- Fahrzeug- Fahrzeugkategorie Anzahl kategorie Anzahl kategorie Anzahl kategorie Anzahl kategorie Anzahl 19 16 GZ-E 100 7-Z5_A4 1 10-Z5 24 10-Z2 6 10-Z18 6 10-Z15 1 5 4 GZ-E 120 7-Z5_A4 1 10-Z5 24 10-Z2 6 10-Z18 6 10-Z15 1 2 0 RV-ET 120 5-Z5_A10 3 30 6 RV-ET 120 5-Z5_A10 2 14 2 IC-E 120 7-Z5_A4 1 9-Z5 8 70 28 Summe beider Richtungen Legende Traktionsarten: - E = Bespannung mit E-Lok - V = Bespannung mit Diesel-Lok - ET, -VT = Elektro- / Dieseltriebzug Zugarten: GZ = Güterzug RV = Regionalzug IC = Intercityzugahn Die Berechnungen werden durchgeführt unter Verwendung des EDV-Programmes Sound- PLAN. In der nachfolgenden Tabelle werden die Emissionspegel tags/nachts gemäß RLS- 90 für den Schienenverkehr unter Zugrundelegung der oben genannten Ausgangsdaten ermittelt. Diese werden für die Berechnungen der Rasterlärmkarten herangezogen.

Bebauungsplan Nr. 2 "Südlich Oldenburger Straße" Schienendetails Vorbelastung Verkehrslärm (Straße + Schiene) für das EG Legende Zugname Zugname N(6-22) Anzahl Züge / Zugeinheiten N(22-6) Anzahl Züge / Zugeinheiten p % Scheibenbremsanteil v km/h Zuggeschwindigkeit l m Zuglänge DFz+DAo db Zugspezifische Korrekturen LmE(6-22) db(a) Emissionspegel des Zuges im Zeitbereich LmE(22-6) db(a) Emissionspegel des Zuges im Zeitbereich Büro für Lärmschutz Weißenburg 29 26871 Papenburg Tel.:04961/33 1 SoundPLAN 7.4

Bebauungsplan Nr. 2 "Südlich Oldenburger Straße" Schienendetails Vorbelastung Verkehrslärm (Straße + Schiene) für das EG Zugname N(6-22) N(22-6) p v l DFz+DAo LmE(6-22) LmE(22-6) % km/h m db db(a) db(a) Schiene Bahnstre KM 0,00 vmax Strecke km/h DBr 0,0 db DFb 0,0 db DRa 0,0 db DRz 0,0 db LmE(6-22) 64,9 db(a) LmE(22-6) 63,2 db(a) Güterzug (Nahv.) 19 16 80,00 100,0 200,00 0,0 57,3 59,6 Güterzug (Nahv.) 5 4 80,00 120,0 200,00 0,0 53,1,1 Nahverkehrszug (2000) 2 0 30,00 120,0 1,00 0,0 51,1 Nahverkehrszug (2000) 30 6 30,00 120,0 1,00 0,0 62,9 58,9 ICE (v<=2) 14 2 100,00 120,0 380,00-3,0 54,8 49,4 Büro für Lärmschutz Weißenburg 29 26871 Papenburg Tel.:04961/33 1 SoundPLAN 7.4

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 14 4.0 Lärmschutzmaßnahmen 4.1 Allgemeines Sofern im Untersuchungsbereich die Orientierungswerte gemäß DIN 18005 infolge Verkehrslärms überschritten werden, sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Die Art und Anwendungsmöglichkeit verschiedener Lärmschutzmaßnahmen wird in den nachfolgenden Absätzen beschrieben. 4.2 Aktive Lärmschutzmaßnahmen Als aktiven Lärmschutz bezeichnet man Maßnahmen in unmittelbarer Nähe der Lärmquelle (Emissionsort). Sofern die Orientierungswerte für die Nutzung überschritten werden, ist zu überlegen, welche Lärmschutzmaßnahmen in Frage kommen. An erster Stelle sollten aktive Lärmschutzmaßnahmen stehen, da hier ein größeres Lärmminderungspotential auszuschöpfen ist. An Möglichkeiten gibt es: Lärmschutzwand oder -wall lärmmindernde Straßenoberflächen Geschwindigkeitsbeschränkung Da es sich um die Beplanung eines zum Teil bereits bebauten Geländes handelt, ist die Ausweisung von geplanten aktiven Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden oder - wällen nicht möglich. Bei der Oldenburger Straße und der B 70 handelt es sich nicht um einen Straßenneubauten, daher entfällt die Möglichkeit des Einsatzes einer lärmmindernden Straßenoberfläche. Auf dem maßgeblichen Streckenabschnitt der Oldenburger Straße sind Geschwindigkeitsbeschränkungen < / km/h für PKW/LKW nicht geplant. Und auf dem maßgeblichen Streckenabschnitt der B 70 Meppener Straße sind Geschwindigkeitsbeschränkungen < 100/80 km/h für PKW/LKW nicht geplant. 4.3 Passive Lärmschutzmaßnahmen Als passiven Lärmschutz bezeichnet man Maßnahmen an Häusern (Immissionsort). Als passiver Lärmschutz kommt in Frage: Gebäudestellungen / Raumanordnung Schallschutzfenster und Schalldämmung durch Außenbauteile Bei bestehenden und geplanten Gebäuden ist der Schutz von Innenräumen oftmals nur durch Schallschutzfenster möglich. Durch die Vorgaben der DIN 4109 lassen sich die erforderlichen Schalldämmwerte der Außenbauteile (Fenster, Wände, Dach) ermitteln. Bei Fenstern und Türen sind dies entsprechende Schallschutzklassen (SSK). Die Fenster können dann bei geplanten Gebäuden durch Festsetzungen im Bebauungsplan vorgeschrieben werden.

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 15 5.0 Ergebnis der schalltechnischen Berechnungen Die Berechnungen zeigen (vgl. Lagepläne Anlage 7.1a-d), dass die Orientierungswerte tags und nachts innerhalb von Teilbereichen des geplanten Wohnbaugebietes im EG und im 1.OG überschritten werden. Die in der Rasterlärmkarte der Anlage 7.1c (= ungünstiger Fall tags im 1.OG) rot dargestellten Flächen weisen einen Bereich aus, in denen eine weitere Wohnbebauung (Neubau, wesentliche Änderung und Umbau) auf der dem vollem Schalleinfall ausgesetzten Hausseite nur unter zusätzlichen Anforderungen an den Luftschallschutz zwischen außen und Innenräumen möglich ist. In den gelb gekennzeichneten Teilflächen ist passiver Lärmschutz vorzusehen. Hier sind alle Fenster von Wohn- und Schlafräumen mit der Schallschutzklasse 2 auszuführen, die ohnehin durch die Wärmeschutzverordnung gefordert wird. Außenwohnbereiche sind auf der, der Oldenburger Straße, der B 70 Meppener Straße bzw. der Bahnlinie Streckenabschnitt Papenburg-Aschendorf abgewandten Seite anzuordnen oder durch bauliche Maßnahmen (z. B. 1,80m hohe Wand) zu schützen. Die grünen Flächen weisen dabei die Bereiche aus, in denen eine uneingeschränkte WA- Nutzung möglich ist. 6.0 Zusammenfassung Aufgrund der Vorbelastung durch den Verkehrslärm auf der Oldenburger Straße K 109, der B70 Meppener Straße sowie auf der Bahnlinie Streckenabschnitt Papenburg- Aschendorf kommt es tags und nachts in Teilbereichen des geplanten Wohnbaugebietes zu Überschreitungen der Orientierungswerte für die vorgesehene WA-Nutzung. Durch entsprechende passive Lärmschutzmaßnahmen lässt sich dennoch ein wohnverträgliches Umfeld schaffen. Die in der Rasterlärmkarte festgestellten Isolinien für die Beurteilungspegel führen unter Berücksichtigung eines Zuschlages von +3 db(a) gem. DIN 4109 zu folgenden Außenlärmpegeln und Lärmpegelbereichen: Tabelle 1: Lärmpegel durch Verkehrslärm Isolinie mit Außenlärmpegel L r Lärmpegel- Beurteilungspegel L r in db(a) bereich in db(a) bis 52 bis I 53 bis 57 56 bis II 58 bis 62 61 bis 65 III 63 bis 67 66 bis 70 IV 68 bis 72 71 bis 75 V 73 bis 77 76 bis 80 VI > 77 > 80 VII siehe Rasterlärmkarten Anlage 7.2b (=ungünstigster Fall 1. OG tags)

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 16 Zum Schutz der geplanten Wohnbebauung werden für das Planverfahren folgende textliche Festsetzungen vorgeschlagen: 1. Bei Neubauten, wesentlichen Änderungen und Umbauten, die einem Neubau gleichkommen, sind in den als Lärmpegelbereich gekennzeichneten Flächen gem. 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB Vorkehrungen zum Schutz vor Straßen- und Schienenverkehrslärm zu treffen. Die Außenbauteile (Fenster, Wand, Dachschrägen) müssen mindestens folgenden Anforderungen nach DIN 4109 hinsichtlich der Schalldämmung zum Schutz gegen Außenlärm genügen: Pegel- Maßgeblicher Erforderliche Standard-Schallpegeldifferenz bereich Außengeräusch- erf. D nt,w in db pegel Raumarten L MAP in db(a) Wohn- und Schlafräume Unterrichts- und Arbeitsräume I bis 30 30 II 56 bis 30 30 III 61 bis 65 35 30 IV 66 bis 70 40 35 V 71 bis 75 45 40 Der Nachweis der erforderlichen resultierenden Standard-Schallpegeldifferenz (erf. D nt,w in db) ist auf der Grundlage der als Technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführten DIN 4109 Entwurf und Beiblatt zur DIN 4109 zu führen. Für Fenster von Schlafräumen und Kinderzimmern im Lärmpegelbereich II und III, die dem vollen Schalleinfall durch die Oldenburger Straße bzw. der Bahnlinie Streckenabschnitt Papenburg-Aschendorf unterliegen, sind schallgedämpfte Lüftungssysteme einzubauen. Die erforderlichen resultierenden Standard-Schallpegeldifferenzen müssen auch unter Berücksichtigung der Lüftungssysteme erreicht werden. Alternativ ist eine Belüftung über die lärmabgewandte Fassadenseite zu ermöglichen. Außerdem sind im Lärmpegelbereich I bis III alle Fenster von Wohn- und Schlafräumen mit der Schallschutzklasse 2, die ohnehin durch die Wärmeschutzverordnung gefordert wird, auszuführen. 2. Außenwohnbereiche, wie Terrassen, Balkone und Freisitze, dürfen im Lärmpegelbereich III nicht an der Hausseite (Westfassade) angeordnet werden, die dem vollen Schalleinfall unterliegen, oder müssen durch bauliche Maßnahmen (zum Beispiel 1,80m hohe Wand) vor den Einwirkungen infolge des Straßenverkehrslärms bzw. des Schienenverkehrslärms abgeschirmt werden. Bauliche Anlagen sind in diesem Fall Umfassungswände am Rand der Außenwohnbereiche, gefertigt aus Glas, Plexiglas, Mauerwerk oder Holz in einer Höhe von mindestens 1,80m. Bei der Ausführung ist darauf zu achten, dass die Wand sowie deren Verbindung zum Pfosten, Boden und der Haltekonstruktion fugendicht ausgeführt werden.

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 17 3. Bei Neu- und Umbauten von Wohngebäuden im verlärmten Bereich kann durch die Anordnung von schutzbedürftigen Räumen (z. B. Schlafzimmer) im Bereich der Oldenburger Straße auf die lärmabgewandten Südseiten bis zu 10 db (gemäß DIN 18005) und auf die seitlichen Ost- und Westseiten bis zu 3 db (Einwirkung durch halbe Straße) und im Bereich der B 70 auf die lärmabgewandten Westseiten bis zu 10 db (gemäß DIN 18005) und auf die seitlichen Nord und Südseiten bis zu 3 db (Einwirkung durch halbe Straße) und im Bereich der Bahnlinie Streckenabschnitt Papenburg-Aschendorf auf die lärmabgewandten Westseiten bis zu 10 db (gemäß DIN 18005) und auf die seitlichen Nord- und Südseiten bis zu 3 db (Einwirkung durch halbe Schiene) an Lärmminderung gegenüber der Straßen- bzw. Schienenfrontseiten erreicht werden. Auch bei Anordnung der Außenwohnbereiche auf die o.a. lärmabgewandten Bereiche sind entsprechende Pegelminderungen zu erzielen. Fazit: Unter Berücksichtigung der zuvor unter Punkt 1 und 3 aufgeführten passiven Lärmschutzmaßnahmen lässt sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 2 Südlich Oldenburger Straße für den im Lageplan der Anlage 7.1c grün dargestellten Teilbereich die geplante Wohnbebauung als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß 4 BauNVO und für den gelb dargestellten Teilbereich die geplante Wohnbebauung als Mischgebiet (MI) gemäß 6 BauNVO festsetzen. Innerhalb des gelb dargestellten Teilbereiches wäre in begründeten Fällen auch eine Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet möglich, wenn hier die passiven Lärmschutzmaßnahmen bzw. textliche Festsetzungen entsprechend der festgestellten Lärmpegelbereiche angewendet werden. - - - - - - - - - - - - - - - -

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 18 Der Unterzeichner erstellte das Gutachten unabhängig und seiner Bestallung gemäß nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen des Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten erwähnten Unterlagen, sowie die Auskünfte der Beteiligten. B Ü R O F Ü R L Ä R M S C H U T Z 26871 Papenburg, den 10.05:2016 Tel. 04961/33 Fax: 5190

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 19 7.0 Anlagen 7.1a-d Rasterlärmkarten Verkehrslärm, Maßstab 1 : 5.000 7.2a-b Rasterlärmkarten Lärmpegelbereiche, Maßstab 1 : 5.000

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 7.1a-d Rasterlärmkarten Verkehrslärm, Maßstab 1 : 5.000

Stadt Papenburg Bebauungsplan Nr.2 "Südlich Oldenburger Straße" Rasterlärmkarte für die Vorbelastung Verkehrslärm tags im EG Anlage 7.1a Bahnstrecke Oldenburger Staße Berechnung Vobrbelastung Verkehrslärm gemäß DIN 18005 57,5 Klosterstücke 62,5 Der Immenzaun Der Immenzaun 65 62,5 Feldgà rten 62,5 65 65 Pegelwerte tags in db(a) Zeichenerklärung Straßenachse 5 7,5 62,5 65 62,5 65 B70 - Meppener Staße <45 45 - - - - 65 >= 65 Emissionslinie Oberfläche Schienenachse Emissionslinie Oberfläche Rechengebiet Lärm Dohnbusch Maßstab 1:00 0 25 100 1 200 m Büro für Lärmschutz Weißenburg 29 26871 Papenburg

52,5 52,5 Stadt Cloppenburg Bebauungsplan Nr. 2 "Südlich Oldenburger Straße" Rasterlärmkarte für die Vorbelastung Verkehrslärm nachts im EG Anlage 7.1b Bahnstrecke Oldenburger Staße Berechnung Vobrbelastung Verkehrslärm gemäß DIN 18005 52,5 Klosterstücke 52,5 52,5 Der Immenzaun Der Immenzaun 52,5 Feldgà rten 5 2,5 5 2,5 5 7,5 5 2,5 5 7,5 B70 - Meppener Staße Pegelwerte nachts in db(a) < 40 40-45 45 - - - >= Zeichenerklärung Straßenachse Emissionslinie Oberfläche Schienenachse Emissionslinie Oberfläche Rechengebiet Lärm Dohnbusch Fläche Maßstab 1:00 0 25 100 1 200 m Büro für Lärmschutz Weißenburg 29 26871 Papenburg

Stadt Papenburg Bebauungsplan Nr.2 "Südlich Oldenburger Straße" Rasterlärmkarte für die Vorbelastung Verkehrslärm tags im OG Anlage 7.1c Bahnstrecke 57,7,5 57,5 Oldenburger Staße Berechnung Vobrbelastung Verkehrslärm gemäß DIN 18005 57,5 Klosterstücke 62,5 Der Immenzaun 65 Der Immenzaun 62,5 Feldgà rten 5 7,5 5 7,5 6 2,5 65 62,5 65 62,5 65 65 B70 - Meppener Staße Pegelwerte tags in db(a) <45 45 - - - - 65 >= 65 Zeichenerklärung Straßenachse Emissionslinie Oberfläche Schienenachse Emissionslinie Oberfläche Rechengebiet Lärm Dohnbusch Maßstab 1:00 0 25 100 1 200 m Büro für Lärmschutz Weißenburg 29 26871 Papenburg

Stadt Papenburg Bebauungsplan Nr. 2 "Südlich Oldenburger Straße" Rasterlärmkarte für die Vorbelastung Verkehrslärm nachts im OG Anlage 7.1d Bahnstrecke Oldenburger Staße Berechnung Vobrbelastung Verkehrslärm gemäß DIN 18005 52,5 Klosterstücke 52,5 Der Immenzaun 5 2,5 52,5 Der Immenzaun Feldgà rten 52,5 5 7,5 52,5 52,5 B70 - Meppener Staße Pegelwerte nachts in db(a) < 40 40-45 45 - - - >= Zeichenerklärung Straßenachse Emissionslinie Oberfläche Schienenachse Emissionslinie Oberfläche Rechengebiet Lärm Dohnbusch Fläche Maßstab 1:00 0 25 100 1 200 m Büro für Lärmschutz Weißenburg 29 26871 Papenburg

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 7.2a-b Rasterlärmkarten Lärmpegelbereiche, Maßstab 1 : 5.000

Stadt Papenburg Bebauungsplan Nr. 2" "Südlich Oldenburger Straße" Bahnstrecke Lärmpegelbereich infolge Vorbelastung Verkehrslärm tags im EG Anlage 7.2a LPB III Oldenburger Staße Darstellung Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 Klosterstü cke LPB II DerImmenzaun DerImmenzaun Dohnbusch Feldgà rten LPB V Lagerplatz LPB III LPB IV LPB V B70 - Meppener Staße Pegelwerte tags in Pegelwerte db(a) tags in db(a) <52 52 <= - 57 = LPB I < 57 <= - 62 = LPB II < 62 <= - 67 65= LPB III 65 < 67 <= - 72 70= LPB IV 70 < 72 <= - 77 75= LPB V 75 < >= <= 77 80= LPB VI 80 < = LPB VII Zeichenerklärung Straßenachse Emissionslinie Oberfläche Schienenachse Emissionslinie Oberfläche Rechengebiet Lärm Maßstab 1:00 0 25 100 1 200 m Büro für Lärmschutz Weißenburg 29 26871 Papenburg

Stadt Papenburg Bebauungsplan Nr. 2" "Südlich Oldenburger Straße" Bahnstrecke Lärmpegelbereich infolge Vorbelastung Verkehrslärm tags im OG Anlage 7.2b LPB III Oldenburger Staße Darstellung Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 Klosterstü cke LPB II DerImmenzaun Dohnbusch Feldgà rten Lagerplatz DerImmenzaun LPB III LPB IV LPB V B70 - Meppener Staße Pegelwerte tags in Pegelwerte db(a) tags in db(a) <52 52 <= - 57 = LPB I < 57 <= - 62 = LPB II < 62 <= - 67 65= LPB III 65 < 67 <= - 72 70= LPB IV 70 < 72 <= - 77 75= LPB V 75 < >= <= 77 80= LPB VI 80 < = LPB VII Zeichenerklärung Straßenachse Emissionslinie Oberfläche Schienenachse Emissionslinie Oberfläche Rechengebiet Lärm Maßstab 1:00 0 25 100 1 200 m Büro für Lärmschutz Weißenburg 29 26871 Papenburg