Diplom im Fach Sportwissenschaft



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Transkript:

Institut für Sportwissenschaft Anlagen zur Praktikumsordnung für die Studiengänge Diplom im Fach Sportwissenschaft mit dem Schwerpunkt Breiten- und Gesundheitssport Magister im Fach Sportwissenschaft und Bachelor und Master im Fach Sportwissenschaft mit den Schwerpunkten Sportmanagement

Inhaltsverzeichnis Praktikumsvertrag Anmeldeformular Formular Antrag auf Anerkennung Formular Praktikumsbescheinigung Hinweise zum Praktikumsbericht

Praktikumsvertrag Zwischen Firma Einrichtung Organisation Anschrift vertreten durch Betreuer/in und Frau/Herrn Praktikant/in geb. am Anschrift Student/Studentin am Institut für Sportwissenschaft der Universität Tübingen im Studiengang Diplom im Fach Sportwissenschaft ( ) Studiengang Magister im Fach Sportwissenschaft ( ) Studiengang Bachelor im Fach Sportwissenschaft ( ) Studiengang Master im Fach Sportwissenschaft ( ) nachfolgend Praktikant 1 genannt, wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Art und Stellung des Praktikums Das Praktikum wird gemäß der Praktikumsordnung für den jeweiligen durchgeführt. Studiengang Das Praktikum, das nach Immatrikulation der Studierenden an der Universität Tübingen stattfindet, begründet kein Arbeitsrechtsverhältnis des Praktikanten mit der Ausbildungsstelle. 2 Dauer des Praktikums Das Praktikum ist vom... bis zum...durchzuführen. 1 Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird nachfolgend nur die maskuline Form gewählt

3 Pflichten der Ausbildungsstelle Die Ausbildungsstelle erklärt, grundsätzlich in der Lage zu sein, eine praktische Ausbildung durchführen zu können, wie sie in den fachlichen Anforderungen des Studienganges gemäß Anlage zu diesem Vertrag genannt sind. Sie besteht gegebenenfalls auf folgende Einschränkungen:... Die fachlichen Anforderungen sind Bestandteile dieses Vertrages. Die Ausbildungsstelle verpflichtet sich: dafür zu sorgen, dass dem Praktikanten die zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden; dem Praktikanten solche Aufgaben und Tätigkeiten zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen; einen Betreuer zu benennen, der den Praktikanten während des Praktikums fachlich und organisatorisch betreut; dem Praktikanten unmittelbar nach dem Praktikum ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen, das sich auf Inhalte, Dauer und Erfolg der praktischen Tätigkeit bezieht. Der Praktikant verpflichtet sich, 4 Pflichten des Praktikanten die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft auszuführen; alle gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten zum Erreichen des Ausbildungsziels sorgsam wahrzunehmen; den erteilten Anordnungen der Ausbildungsstelle und ihrer weisungsberechtigten Personen in der Regel nachzukommen; die geltenden Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen einzuhalten; bei Erkrankungen die Ausbildungsstelle unverzüglich zu benachrichtigen und fristgerecht eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. 5 Urlaub, Freistellungen Während der Vertragsdauer steht dem Praktikanten kein Urlaub zu. Eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen kann gewährt werden.

6 Versicherungsschutz Während des Praktikums ist der Praktikant gesetzlich durch die Württembergische Unfallkasse unfallversichert. Sofern das Haftpflichtrisiko des Studierenden am Praxisplatz für die Laufzeit des Vertrages durch die allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung der Ausbildungsstelle nicht gedeckt ist, hat der Praktikant auf Verlangen der Ausbildungsstelle eine der Dauer und dem Inhalt des Praktikumsvertrages angepasste private Berufs-/Amts- Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Für die Krankenversicherung gelten auch während des Praktikums die Bestimmungen des 5 Absatz 1, Nr. 10, Sozialgesetzbuch. 7 Vergütungen Dieser Praktikumsvertrag begründet für die Ausbildungsstelle keinen Anspruch von Kosten, die bei der Erfüllung dieses Vertrages entstehen. Die Ausbildungsstelle erklärt sich bereit, dem Praktikanten eine monatliche Vergütung von...... zu gewähren. 8 Auflösung des Vertrages Die Ausbildungsstelle hat das Recht, bei groben Verstößen des Studierenden gegen die betriebliche Ordnung den Praktikumsvertrag fristlos zu kündigen. Der Vertrag kann zudem vorzeitig aufgelöst werden und zwar aus einem zwingenden Grund mit einer Kündigungsfrist von einer Woche; aus persönlichen Gründen durch den Praktikanten mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen; bei Aufgabe oder Änderung des Ausbildungszieles mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen. 9 Vertragsausfertigung, Änderungen Dieser Vertrag wird in drei Ausfertigungen unterzeichnet. Jeder Vertragspartner erhält ein Exemplar. Ein weiteres Exemplar erhält die des Instituts für Sportwissenschaft...... Ort, Datum und Unterschrift (Ausbildungsstelle) Ort, Datum und Unterschrift (Praktikant/in)

Anmeldung zum Praktikum im nachfolgenden Studiengang: Institut für Sportwissenschaft Diplom im Fach Sportwissenschaft Grundpraktikum Fachpraktikum Magister im Fach Sportwissenschaft Hauptfach Nebenfach Bachelor im Fach Sportwissenschaft Master im Fach Sportwissenschaft Name, Vorname:... Semesteranschrift:... Ich leiste mein Praktikum ab in der Zeit vom... bis... in folgender Einrichtung (Name und genaue Anschrift): Tübingen, den......... Unterschrift Das Praktikum wurde genehmigt am...... Unterschrift der oder des Praktikumsbeauftragten

Antrag auf Anerkennung des Praktikums im Studienfach Institut für Sportwissenschaft Diplom im Fach Sportwissenschaft Grundpraktikum Fachpraktikum Magister im Fach Sportwissenschaft Hauptfach Nebenfach Bachelor im Fach Sportwissenschaft Master im Fach Sportwissenschaft Name, Vorname:... Semesteranschrift:... Fachsemester ( ) Bisherige berufliche Tätigkeiten oder Praktika (Nachweise sind als Kopien beizufügen, auch bei Abschluss einer pädagogischen Ausbildung) 1. von: bis: 2. von: bis: 3. von: bis: 4. von: bis: Zahl der Anlagen ( ) Tübingen, den...... Unterschrift Dem Antrag wird stattgegeben/nicht stattgegeben Tübingen, den...... Praktikumsbeauftragte (r)

Institut für Sportwissenschaft Bescheinigung über das Praktikum Frau/Herr... hat gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung und der Praktikumsordnung im Studiengang Diplom im Fach Sportwissenschaft Grundpraktikum Fachpraktikum Magister im Fach Sportwissenschaft Hauptfach Nebenfach Bachelor im Fach Sportwissenschaft Master im Fach Sportwissenschaft alle geforderten Nachweise zur Anerkennung des Praktikums erbracht. :... Benotung (Studiengänge Bachelor und Master): Praktikumsbericht:... Präsentation:... Gesamtnote:... Tübingen, den...... Unterschrift der oder des Praktikumsbeauftragten Sigel

Institut für Sportwissenschaft Hinweise zum Praktikumsbericht Der Praktikumsbericht ist unverzichtbarer Bestandteil des jeweiligen Praktikums. Er dient der theoretischen Aufarbeitung und der Reflexion des Praktikums. Spätestens 8 Wochen nach Abschluss des Praktikums ist der Praktikumsbericht in einfacher Ausführung geheftet (Studierende des Studiengangs Bachelor und Master in zweifacher Ausführung) in der zuständigen abzugeben. Inhaltlich sollte der Praktikumsbericht Folgendes enthalten: 1. Eine kurze Beschreibung der jeweiligen Institution oder des Arbeitsfeldes; 2. Ziele, die im Laufe des Praktikums erreicht werden sollten; 3. eine umfassende Tätigkeitsanalyse (Darstellung eines speziellen Problems, Problembereichs oder Projekts und dessen Aufarbeitung; Möglichkeiten zur eigenverantwortlichen Arbeit; Beschreibung des Anforderungsprofils sowie die Darstellung des Zusammenhangs zwischen Praktikum und Studium (z.b. Erwartungen und Realität, Einschätzung hinsichtlich der Aussichten eines späteren Berufs- oder Arbeitsfeldes). Für Studierende im Studiengang Master im Fach Sportwissenschaft: Hier ist eine theoretische Fundierung der Abhandlung unverzichtbar (z.b. die Einbindung von Marketingkonzepten, Erkenntnisse aus der Organisationsentwicklung etc). Für die schriftliche Abfassung des Berichts sind generell die Richtlinien für wissenschaftliches Arbeiten anzuwenden. Das Deckblatt sollte folgendermaßen gestaltet werden: Name der Verfasserin/des Verfassers Studiengang Zeitdauer des Praktikums Der Bericht erfüllt die Anforderungen, wenn er mit mindestens ausreichend" beurteilt wird. Er verbleibt in der. Stand: 30. Juli 2004