Ein Praxisbeispiel Kinder-und Jugendhausbereich des St. Antoniushauses Kiel
Der Träger, Sozialdienst katholischer Frauen e.v. Kiel führt außer dem St. Antoniushaus 3 Beratungsstellen in Kiel, Flensburg und Neumünster (Bereiche Schwangerenberatung, Schuldnerberatung)
Das St. Antoniushaus Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe Kinder- und Jugendhausbereich für 43 junge Menschen Bereich für 48 Kinder/Jugendliche und 10 Erwachsene mit Behinderungen Kindertageseinrichtung mit Krippe, Hort und Elementargruppe Mutter- Kind Bereich für 10 Mütter mit Kindern
Der Kinder- und Jugendhausbereich Stationäre Einrichtung der Jugendhilfe 3 Kinderhäuser, 1 Jugendhaus, 1 Verselbständigungshaus Leistungen in der Regel auf der Grundlage des SGB VIII, 27, 34, 35a,41,42 Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden auch aufgenommen Gruppenstärke 10 Plätze, im Verselbständigungshaus bis zu 6 Plätzen Gruppenteams 5 Erzieher/innen, Verselbständigungshaus 1 Erzieher (30 WST.), Verbund Jugendhaus/ Verselbständigungshaus
Thesen: Beschwerdemanagement als Teil eines Systems der Beteiligung und Selbstbestimmung stärkt den Schutz vor Fremdbestimmung und Übergriffen. Ein authentisches und funktionierendes Beschwerdewesengelingt nur in einer ganzheitlich gelebten Kultur der Beteiligung. Eine nachhaltige ganzheitliche Entwicklung benötigt viel Zeit
Der Kinder- und Jugendhausbereich des St. Antoniushauses auf dem Weg zur Kultur der erweiterten Beteiligung Entscheidung für die Implementierung einer positive Peer Culture (2010) Als: - ein ressourcenorientierter Ansatz - beruhend auf verstärkter Partizipation - auf unterstützter Selbstverantwortung der Kinder und Jugendlichen - eine an Stärken und Zugehörigkeit orientierte Gemeinschaft (vgl. Opp, Günter/Teichmann, Jana (Hrsg.), 2008): Positive Peer Culture. Best Practise in Deutschland. Klinkhardt)
Grundannahmen zu Positive Peer Culture -Auch Kinder und Jugendliche haben das Bedürfnis hilfsbereit zu sein - Jugendliche fühlen sich gegenüber Gleichaltrigen eher verantwortlich als gegenüber Nicht-Gleichaltrigen, insbesondere gegenüber Erwachsenen. -Jugendliche verfügen grundsätzlich über das Potential, andere Jugendliche dabei zu unterstützen sich sozial weiter zu entwickeln selbstbewusster und eigenverantwortlicher zu werden. -Die Erfahrung, selber Hilfe zu leisten, ermöglicht die konkrete Erfahrung eigener Kompetenz und wirkt sich positiv aus auf Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl. - Grundlage von PPC ist nicht Zwang unter Jugendlichen, sondern Sorge für einander, es ereignet sich in einer Umgebung von Vertrauen und Offenheit.
In den im Selbstverständnis und Konzept genannten Werten, Inhalten, Zielen und Methoden des Kinder- und Jugendhausbereichs waren 2010 schon Elemente einer Positive Peer Culture vorhanden PPC war damals eine Möglichkeit zur Weiterentwicklung bereits vorhandener Elemente zu einer neuen Organisation der Partizipation von Kindern und Jugendlichen der Entwicklung der Jugendlichen hin zu Hilfe zur Selbsthilfe durch Peergroup Counseling (Zentrale Methode von PPC: Gesprächsform Jugendlicher untereinander zur Problemlösung, zur gegenseitigen Beratung, Erwachsene nur für Gestaltung des Rahmens/Regeleinhaltung)
- die Kinder undjugendlichen waren im Counseling motiviert und reflektiert, brachten tatsächliche Probleme ein, forderten die Sitzung ein - Counseling - stärkt Empathie - stärkt verbale Möglichkeiten zur Problemlösung - löst tatsächlich Probleme - stärkt Gemeinschaft und Zugehörigkeitsgefühl - fördert Selbstvertrauen und Stärke zum Nein-Sagen, zur Beschwerde - fördert Gesprächsbereitschaft ggf. Bedürfnis zum Gespräch - im Gruppenalltag entwickelte sich eine positivere Kultur, sichtbar durch mehr Hilfsbereitschaft und Verständnis der Kinder und Jugendlichen füreinander - die Implementierung der positive Peer Culture ist bis heute ein immerwährender Prozess, es gibt auch Rückschritte
Beschwerdemanagement Ab Mitte 2012 Erarbeitung einer Verfassung zur Beteiligung der Kinder und Jugendlichen, die im Juli 2013 in Kraft trat (orientiert an: Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 11018 Berlin)
8 Beschwerden Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat das Recht, sich beim Kinder- und Jugendparlament zu beschweren und angehört zu werden. Sollte keine rechtzeitige Sitzung erfolgen, können auch einzelne Gruppensprecher/-vertreter/innen ein/e pädagogische Mitarbeiter/in oder die Bereichsleitung angesprochen werden. Es besteht eine Verpflichtung, die Beschwerde unverzüglich an eine Gruppenleitung oder die Bereichsleitung weiter zu geben, es sei denn, der sich Beschwerende wünscht dies ausdrücklich nicht.
Langjährig bewährte Beschwerdewege bestehen über: ErzieherInnen BezugserzieherInnen Bereichsleiter unmittelbar im Bereich Dipl. Psychologin Andere Kinder und Jugendliche Vielschichtigkeit der Wege und Personen in verschiedenen Hierarchieebenen begünstigt Bereitschaft, sich zu öffnen und zu beschweren und somit Schutz