Antrag. der Abgeordneten Michael Kruse, Jennyfer Dutschke, Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein, Daniel Oetzel, Jens Meyer (FDP) und Fraktion

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Transkript:

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13397 21. Wahlperiode 12.06.18 Antrag der Abgeordneten Michael Kruse, Jennyfer Dutschke, Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein, Daniel Oetzel, Jens Meyer (FDP) und Fraktion zu Drs. 21/13330 Betr.: Verkauf der HSH Nordbank Risiken reduzieren, Schaden und Schulden minimieren Die HSH Nordbank: ein finanzielles Desaster für Hamburg Die HSH Nordbank ist das größte finanzielle Desaster, das Hamburg jemals erlebt hat. Der Ausflug der Bank in die internationale Geschäftsbankenwelt wird die Hamburger und Schleswig-Holsteiner Steuerzahler einen zweistelligen Milliardenbetrag kosten. Viel Geld, das Schulden und Zinsausgaben über Jahrzehnte hinweg deutlich erhöht und schmerzhaft für Investitionen an anderen Stellen fehlt. Diese katastrophale Entwicklung ist die Folge verantwortungsloser Politik, die viel zu spät gemerkt hat, welche Risiken den Steuerzahlern durch die Expansion der Bank insbesondere auf den internationalen Finanz- und Schifffahrtsmärkten aufgebürdet wurden. In der Folge der globalen Finanzkrise und der anschließenden Schifffahrtskrise der letzten zehn Jahre waren die Länder gezwungen, die Bank mit Milliarden- Garantien zu stützen. Insbesondere die bis Ende 2015 laufenden großen Tranchen der Gewährträgerhaftung für Verbindlichkeiten der Bank machten die 2009 gegebene Garantie der Länder bis zu diesem Zeitpunkt unausweichlich. Rot-Grüne HSH-Nordbank-Politik: kurzsichtig und folgenschwer Die rot-grünen Landesregierungen von Hamburg und Schleswig-Holstein stimmten im Oktober 2015 einer folgenschweren Forderung der EU-Kommission zu: Für die Genehmigung der Wiedererhöhung der Garantie von 7 auf 10 Milliarden Euro und die Erlaubnis zum Herauskauf von bis zu 6,2 Milliarden Euro EAD fauler Kredite aus der HSH Nordbank forderte die EU-Kommission die Privatisierung der Bank bis zum 28. Februar 2018, alternativ müsse das Neugeschäft der Bank eingestellt werden. Mit dieser Entscheidung wurde die Grundlage für ein Verkaufsverfahren gelegt, bei dem die Länder gegenüber potenziellen Käufern in eine dramatisch schlechte Verhandlungsposition gerieten. Spätestens damals rächte es sich, dass sich der SPD-geführte Senat nicht frühzeitig Optionen und ein Konzept sowohl für ein Abwicklungs- als auch ein Verkaufsszenario erarbeitet hatte, wie es von der FDP-Bürgerschaftsfraktion bereits Mitte 2013 und Anfang 2014 vorgeschlagen wurde. 1 Ein großer Fehler der rot-grünen Landesregierungen war zudem der Herauskauf fauler Schiffskredite aus der Bank zu einem überteuerten Kaufpreis von mehr als 2,4 Milliarden Euro zum 30. Juni 2016 durch die extra für diesen Zweck gegründete hsh portfoliomanagement AöR. Die erwarteten Verluste dieses Ankaufs liegen bereits jetzt im hohen dreistelligen Millionenbereich. Der rot-grüne Senat hat hier schlechtem Geld gutes hinterhergeworfen. 1 Vergleiche Drs. 20/8357 und 20/10589.

Drucksache 21/13397 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Hauptziel der Privatisierung verfehlt Die Hoffnung vieler politischer Akteure in Hamburg und Schleswig-Holstein, die HSH Nordbank an eine Geschäftsbank zu verkaufen, erfüllte sich nicht. Bereits im Herbst 2017 wurde öffentlich, dass sich unter den verbleibenden Bietern keine Bank befand. Das Idealziel der Privatisierung wurde damit verfehlt. Einbindung der Hamburgischen Bürgerschaft lange mangelhaft Die Informationslage der Hamburgischen Bürgerschaft und insbesondere der zuständigen Abgeordneten im Ausschuss für öffentliche Unternehmen war während des gesamten Verkaufsverfahrens miserabel. Dies mag zum Teil im Verkaufsverfahren begründet sein, allerdings ließ die Informationslage der Bürgerschaftsabgeordneten auch nach dem Signing des Kaufvertrags am 28. Februar 2018 zunächst zu wünschen übrig: Der rot-grüne Senat legte ihnen die Vertragsunterlagen einen Monat später zur Einsichtnahme vor als die schleswig-holsteinische Landesregierung. Wichtige Dokumente wurden sogar erst Mitte April 2018 nachgeliefert. Als wesentlicher Vertragsbestandteil ist der Verkauf des sogenannten Portfolio X vereinbart worden. Die Hamburgische Bürgerschaft hat trotz mehrfacher Aufforderung der Oppositionsfraktionen an den Senat im zuständigen Ausschuss keinen Zugang zu dem Bewertungsgutachten dieses milliardenschweren Portfolios erhalten. Die Akteneinsicht ist deshalb an einer wichtigen Stelle des Verkaufsverfahrens unvollständig. Jenseits dessen hat der Senat allerdings Unterlagen in großem Umfang zur Verfügung gestellt, was bei früheren Akteneinsichten in diesem Maße nicht der Fall war. Zudem war er insbesondere in den umfangreichen Ausschusssitzungen zum Verkauf der HSH Nordbank zwischen April und Juni 2018 um umfassende Auskünfte bemüht. Der Deal: Die Bank bezahlt ihren Kauf selbst Es ist zu begrüßen, dass jenseits des Szenarios zur Einstellung des Neugeschäfts ein reales Verkaufsszenario von den Landesregierungen Hamburgs und Schleswig- Holsteins erarbeitet werden konnte. Der erzielte Kaufpreis von rund 1 Milliarde Euro wird dabei jedoch de facto aus der Bank heraus finanziert: Die Bank verkauft zu einem Zeitpunkt, in dem sie noch im Eigentum der Länder ist, ein Portfolio fauler Schiffskredite das oben genannte Portfolio X mit einem Abschlag von rund 1 Milliarde Euro in die Sphäre der neuen Eigentümer. Die Differenz zwischen aktuellem Buchwert und Verkaufspreis des Portfolios entspricht dabei etwa dem Kaufpreis für die HSH Nordbank. Die zukünftige Bankensicherung: unklar Noch ist unklar, ob alle Closing-Bedingungen für den Bankverkauf tatsächlich erfüllt werden können. Insbesondere der Übergang der HSH Nordbank in das Sicherungssystem der Privatbanken ist zum Zeitpunkt der Entscheidung der Länderparlamente noch immer unklar. Die Ziele der Käufer: im Verborgenen Für die Entscheidung über den Verkauf der HSH Nordbank stellt es eine große Bürde dar, dass die Ziele der Käufer im Verborgenen bleiben. Durch die Übertragung sämtlicher Eigentumsanteile gewinnt eine Gruppe von Finanzinvestoren vollständige Kontrolle über die Bank. Hamburg und Schleswig-Holstein bleibt nur die Hoffnung, dass die Käufer ein langfristiges Interesse bei diesem Kauf verfolgen. Konkrete Belege dafür gibt es aufseiten der Länder und ihrer Parlamente jedoch keine. Wichtige Standortinteressen: Perspektive für Kunden und Mitarbeiter Im Sinne der Kunden in der Region und im Sinne der Mitarbeiter ist eine Privatisierung der Bank, wie vom Senat geplant, vorteilhaft gegenüber dem Abwicklungsszenario. Zum einen besteht dadurch die Chance, dass eine Bank mit tiefem Verständnis der Hamburger Wirtschaft am Standort bestehen bleibt. Zum anderen würde eine Einstellung des Neugeschäfts viele Hundert Mitarbeiter schlagartig freisetzen. Wenngleich mit der Entlassung von Mitarbeitern auch unter den neuen Eigentümern gerechnet werden muss, stellt die Option einer Fortführung des Bankgeschäfts zumindest eine Chance für den Bankenstandort Hamburg dar. 2

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/13397 Die Entscheidung: Verkauf oder Einstellung des Neugeschäfts Für die Hamburgische Bürgerschaft bestand nie die Möglichkeit, eine andere Verkaufsoption zu wählen. Die Abgeordneten stehen nur vor der Entscheidung, den vom Senat ausverhandelten Verkauf zu legitimieren oder aber für die Einstellung des Neugeschäfts und damit die Abwicklung mit dem Instrumentarium des europäischen Single Resolution Mechanism (SRM) zu plädieren. Die der Bürgerschaft vom Senat zur Einsichtnahme vorgelegten Informationen deuten darauf hin, dass der in jedem Fall enorme Schaden für die Steuerzahler etwas geringer ausfällt, wenn die Bank verkauft wird. Denn nur in diesem Falle sind die bislang offenen und noch ungedeckten Forderungen der Länder nach mehreren Hundert Millionen Euro zusätzlicher Prämie für die der Bank gewährte Garantie werthaltig. Sofern die Bank über das Jahr 2041 hinaus besteht, würde sich zudem ein bis dahin möglicher Verlust aus noch offener Gewährträgerhaftung auf null reduzieren. Die derzeitig offenen Risiken aus der Gewährträgerhaftung in Höhe von 3,4 Milliarden Euro bauen sich über die nächsten 23 Jahre sukzessive ab. Sollte eine Lösung zur Abschirmung der Risiken aus der Gewährträgerhaftung gefunden werden, müssten die Kosten dafür allerdings zu den vom Senat benannten 10,8 Milliarden Euro Verlust im Verkaufsfall hinzugerechnet werden. Auch deshalb ist eine erneute Befassung der Bürgerschaft mit einer entsprechenden Lösung dringend erforderlich. Es ist misslich, dass diese Lösung nicht erarbeitet worden ist, bevor die Hamburgische Bürgerschaft über den Verkauf der HSH Nordbank abstimmt. Die Moral von der Geschichte: Schuster, bleib bei deinen Leisten Am Ende verbleibt den Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft nur noch die Wahl zwischen zwei schlechten Optionen, zweistellige Milliardenverluste inklusive. Die Lehre aus dem Drama um die HSH Nordbank lautet: Der Staat sollte sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren und sich aus Geschäften heraushalten, die er nicht überblickt. Die ausufernde unternehmerische Beteiligung der Stadt Hamburg jenseits der HSH Nordbank erfüllt uns Freie Demokraten deshalb mit Sorge. Die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs und Schleswig-Holsteins bleiben infolge der HSH-Nordbank-Krise auf einem drastisch gewachsenen Schuldenberg sitzen. Mit einem Dringlichkeitsantrag verlangt der Senat von der Bürgerschaft eine zusätzliche Kreditermächtigung im Umfang von 2,95 Milliarden Euro, um den verbleibenden Hamburger Anteil der Zehn-Milliarden-Ländergarantie für die HSH Nordbank direkt aus dem Kernhaushalt der Stadt leisten zu können. Bislang wurde die Kreditaufnahme über die extra zu diesem Zweck eingerichtete hsh finanzfonds AöR abgewickelt, die ihre entsprechenden Kreditermächtigungen in dem Umfang, in dem die Länderhaushalte nun einstehen, in absehbarer Zeit nicht mehr benötigt. Senat muss zunächst bestehende Spielräume nutzen Diese deutliche Ausweitung der Kreditlinie des Senats im Kernhaushalt ist angesichts aktuell noch bestehender, nicht ausgeschöpfter Kreditermächtigungen in Höhe von fast 3,8 Milliarden Euro nur schwer nachvollziehbar und in diesem Umfang nicht notwendig. 2 Dies gilt umso mehr in Anbetracht der zurzeit hervorragenden Liquiditätssituation des Haushalts aufgrund sprudelnder Steuereinnahmen und der jüngst vorgenommenen deutlichen Ausweitung des durch den Senat nutzbaren Finanzrahmens. 3 Darüber hinaus verfügt die hsh portfoliomanagement AöR noch immer über eine Kreditermächtigung von 4,9 Milliarden Euro. Da der weitere Ankauf fauler Kredite der HSH Nordbank mit dem Ende des Verkaufsverfahrens nicht mehr notwendig werden dürfte, muss dieser Kreditrahmen um die 1,2 Milliarden Euro gesenkt werden, die hierfür 2017 noch als Puffer erhalten blieben. 4 2 Vergleiche Drs. 21/13272 und Protokoll Nummer 21/41 des Haushaltsausschusses. 3 Vergleiche Drs. 21/12517 und 21/13128. 4 Vergleiche hierzu unter anderem Drs. 21/7385, Seite 50. 3

Drucksache 21/13397 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Die Bürgerschaft möge daher beschließen: I. Um klarzustellen, dass auch die ohnehin noch bestehenden Kreditermächtigungen des Kernhaushalts für Zwecke der Garantieauszahlung an die HSH Nordbank genutzt werden können, werden in 2 des in Anlage 2 der Drs. 21/12516 vorgelegten Gesetzentwurfs vor dem Wort veranschlagt die Worte genutzt und eingefügt. II. III. Der Senat wird ersucht, 1. auf die Beantragung zusätzlicher Deckungskredite für den Kernhaushalt weitestgehend zu verzichten und stattdessen zunächst die bestehenden Kreditermächtigungen im Umfang von bis zu 2,95 Milliarden Euro für die Auszahlung der verbleibenden Ländergarantie zu nutzen, 2. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2018 einen verbindlichen Schuldentilgungsplan für die mit der HSH-Nordbank-Krise verbundenen neuen Schulden der Freien und Hansestadt Hamburg vorzulegen, 3. alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, um Haftungsrisiken für die Länder aus der verbleibenden Gewährträgerhaftung für die HSH Nordbank zu minimieren und die Lösung hierfür der Bürgerschaft bis zum Closing zur Befassung vorzulegen, 4. die Übernahme zusätzlicher Risiken für die öffentliche Hand beziehungsweise die Steuerzahler bei der Suche nach einer Lösung bezüglich des Übergangs der HSH Nordbank zwischen den Einlagensicherungssystem auszuschließen, 5. die Bürgerschaft laufend und unverzüglich über den jeweiligen Sachstand sowie das jeweilige Vorliegen der in Drs. 21/12516 unter Ziffer 3.2.6 genannten Closing-Bedingungen zu informieren, insbesondere hinsichtlich des Konzepts zum Übergang der HSH Nordbank zwischen den Einlagensicherungssystemen und der Lebensfähigkeitsprüfung sowie abschließenden Genehmigung der EU-Kommission, 6. die Bürgerschaft unverzüglich über eine drohende Inanspruchnahme der HSH Beteiligungs Management GmbH (HoldCo) beziehungsweise der Länder aus Nach- oder Gewährträgerhaftungsrisiken zu informieren, sobald diese sich abzeichnen sollte, 7. über die im Finanzrahmengesetz festgelegten Obergrenzen hinaus verfügbare Liquidität auch dazu zu nutzen, die bestehende Schuldenlast der hsh finanzfonds AöR schnellstmöglich zu reduzieren, 8. im aufzustellenden Doppelhaushalt 2019/2020 ausreichend hohe Bareinlagen in die hsh finanzfonds AöR oder HGV zu veranschlagen, um deren infolge der HSH-Nordbank-Krise entstandene beziehungsweise noch nicht getilgte Schuldenlast deutlich weiter zu reduzieren und 9. den vollen Restbetrag der 5 Milliarden Euro Rückstellungen für Haftungsrisiken, die 2014 wegen drohender Vollinanspruchnahme der Sunrise-Garantie gebildet wurden, im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2017 und 2018 aufzulösen und dabei im jeweils notwendigen Umfang in die Verbindlichkeiten umzugliedern. Der Senat wird ferner ersucht, 1. sich mit Schleswig-Holstein über eine Reduzierung der im Staatsvertrag der hsh finanzfonds AöR festgelegten Kreditermächtigung um mindestens 5,9 Milliarden Euro zu verständigen und der Bürgerschaft hierüber bis zum 31.12.2018 zu berichten, soweit bis dahin nicht ohnehin eine Auflösungsvereinbarung für diese AöR getroffen wurde und 2. sich mit Schleswig-Holstein über eine Reduzierung der im Staatsvertrag der hsh portfoliomanagement AöR festgelegten Kreditermächtigung um weitere 4

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/13397 1,2 Milliarden Euro zu verständigen und der Bürgerschaft hierüber bis zum 31.12.2018 zu berichten. 5