Antragstellung Agrarförderung 2018 Herzlich willkommen zur Veranstaltung Was ist neu?
Antragstellung 2018 - Grundsätzliches Abgabe Antragspaket nur online digital möglich + Datenbegleitschein (Papier) mit Unterschrift Zusätzliche Antragsunterlagen weiterhin Papier, z.b.: Anzeige nicht landwirtschaftliche Tätigkeit Öko-Bescheinigung (Öko-Kontrollblatt bis 15.01. Folgejahr) Erklärung von Flächenänderungen gegenüber dem Vorjahr bei Schlägen der RL AUK/2015 mit ortsfesten Vorhaben und bei Schlägen der RL TWN/2015 Anzeige einmaliges Zurücksetzen DGL-Status/ Zähljahr DGL-Entstehung 2 Informations-und Servicestelle Pirna; SMUL Ref.34
Antragstellung 2018 - Grundsätzliches Web-basierte Antragstellung in Vorjahren war Datenverbindung nur kurzzeitig erforderlich (VJD, Export Amt) ab diesem Jahr Erstellung des Antrags nur online möglich Erfassung und Darstellung Ihrer Beantragung in Echtzeit, damit erfasste Nachbarschläge sofort sichtbar Unterstützung bei Antragserstellung externe Berater nutzen 2 Rechner mit separatem Internetanschluss zur selbständigen Erstellung des Antrags (Betreuung), Anmeldung erforderlich Informationsveranstaltungen zu DIANAweb (keine Antragserstellung), Anmeldung nicht erforderlich 3 Informations-und Servicestelle Pirna; SMUL Ref.34
Antragstellung 2018 - Termine Antragstermin 15. Mai 2018 Antragsänderungstermin 31. Mai 2018 Antragsfristende/ Antragsänderungsfristende letzter Tag für die Änderung des Antrags nach Vorabprüfung/ precheck 11. Juni 2018 19. Juni 2018 Jegliche Änderung sanktionsfrei zulässig für bereits beantrage Maßnahmen Ende der 25- Kalendertage-Frist Flächenzugänge möglich mit 1 % Kürzung je WT ab 01.06. Ende der 35. Kalendertage-Frist nur noch Flächenabgänge möglich 4 Informations-und Servicestelle Pirna; SMUL Ref.34
Hinweis precheck Precheck-Phase beginnt bereits bei erster Erstellung des Antrags, da bereits erfasste Nachbarschläge und eventuelle Überlappungen sofort sichtbar Bereinigung der Überlappungen vor erstem Antrag möglich folgende Überlappungsbeseitigungen bis zum 19.06. erfordern immer einen kompletten neuen Antragsexport Bitte beachten: Einer Überlappungsbeseitigung im Programm DIANAweb muss ein neuer Export folgen, sonst wird diese nicht wirksam! 5 Informations-und Servicestelle Pirna; SMUL Ref.34
Direktzahlungen Europäische Gas-Anbindungsleitung (EUGAL) Verlauf parallel zur Ostsee-Pipeline- Anbindungsleitung (OPAL) Projektträger GASCADE Gastransport GmbH Kassel Baubeginn voraussichtlich ab Mitte 2018 6 Informations-und Servicestelle Pirna; SMUL Ref.34
Direktzahlungen Europäische Gas-Anbindungsleitung (EUGAL) Shapes zum Trassenverlauf und zu Rohrlagerplätzen unter https://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/1055.htm Beantragung erfolgt nach den Regeln für zeitweilig nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen: immer Anzeige der anderweitigen Nutzung spätestens drei Tage vor Beginn schriftlich beim zuständigen FBZ/ISS Formular Anzeige nicht landwirtschaftliche Tätigkeit in DIANAweb bzw. https://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/1052.htm 7 Informations-und Servicestelle Pirna; SMUL Ref.34
Europäische Gas-Anbindungsleitung (EUGAL) Voraussichtliche Betroffenheit (ohne Rohrlagerplätze) in ISS Pirna ca. 10 Betriebe ca. 50 Flächen dav. 2 AUK-Flächen 8 Informations-und Servicestelle Pirna; SMUL Ref.34
Direktzahlungen zeitweilig nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen kurzzeitige Unterbrechung der Nutzung unter Beibehaltung des vorherigen Nutzungszustandes zulässig: bis zu 21 Tage/Kalenderjahr und einmalig max.14 Tage in der Vegetationszeit außerhalb Vegetationszeit ggf. längere Unterbrechung möglich 9 Informations-und Servicestelle Pirna; SMUL Ref.34
Direktzahlungen zeitweilig nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen Außerhalb Vegetationsperiode alle ldw. Flächen GL für Wintersport für Holzlager Lagerung von ldw. Erzeugnissen bzw. Betriebsmitteln des Betriebes (Dung, Silage, Heu, Kalk, ) auf AL (ohne Acker-, Luzerne- und Kleegras) zwischen Ernte und Bestellung allen anderen ldw. Flächen (mit Acker-, Luzerne- und Kleegras) außerhalb Vegetationsperiode innerhalb Vegetationsperiode max. 14 bzw. 21 Tage 10 Informations-und Servicestelle Pirna; SMUL Ref.34
Greening Ökologische Vorrangflächen (EFA) Zwischenfrüchte Änderung der DirektZahlDurchfV, der AgrarZahlVerpflV und der InVeKoSV im Dezember 2017 Umsetzung der Verordnung (EU) 1155/ 2017 Als ökologische Vorrangfläche gemeldete Zwischenfrüchte müssen für die Berücksichtigung in der Greeningprämie mindestens vom 1. Oktober bis 31. Dezember auf der Fläche stehen. Aber: Cross Compliance erfordert Belassen bis zum 15. Februar des Folgejahres Verbot der Aussaat vor dem 16. Juli ist entfallen 11 Informations-und Servicestelle Pirna; SMUL Ref.34
Greening Ökologische Vorrangflächen (EFA) Zwischenfrüchte Änderungsantrag bis 01.10.2018 in ISS einreichen EFA-Brache EFA-Streifen EFA-Zwischenfrüchte EFA-Leguminosen EFA-Zwischenfrüchte (AUK beachten!) Schlagwechsel möglich keine neuen Flächen 12 Informations-und Servicestelle Pirna; SMUL Ref.34
Greening Ökologische Vorrangflächen Streifen Neuerungen: Beweidung / Schnittnutzung nun auch bei Feldrändern zulässig sofern von der angrenzenden Fläche/ Kultur unterscheidbar im Sperrzeitraum 1. April 30. Juni kein Mähen, Mulchen,... 13 Informations-und Servicestelle Pirna; SMUL Ref.34
Greening Ökologische Vorrangflächen Ausweitung PSM-Verbot auf Leguminosen Das Pflanzenschutzmittelverbot auf ökologischen Vorrangflächen gilt für das Antragsjahr (1. Januar 31. Dezember), aber nur solange sich das EFA auf der Fläche befindet (also nicht für die Folgekultur) Für Leguminosen: Das PSM-Verbot für das Antragsjahr beginnt mit der Aussaat der EFA-LEG (einschließlich Saatgutbeizung). Im Zeitraum bis zur Aussaat der EFA-LEG gilt das PSM-Verbot noch nicht. PSM können in diesem Zeitraum unter Beachtung der fachrechtlichen Vorgaben angewendet werden. Aussaat gebeiztes Saatgut innerhalb des Antragsjahres nicht erlaubt Brachen/Streifen: Totalherbizid zur Vorbereitung der Aussaat der Folgekultur ab 1.8. ist zulässig bei Winterkulturen ist die PSM-Anwendung im Herbst des Vj. zulässig (Wi-Ackerbohnen, Wi-Erbsen) 14 Informations-und Servicestelle Pirna; SMUL Ref.34
Greening Ökologische Vorrangflächen Leguminosen in Mischung EFA-Leguminosen dürfen ab 2018 auch in Mischung mit anderen Pflanzen angebaut werden Leguminosen müssen jedoch vorherrschen EFA zulässige Leguminosen-Arten: Liste in DIANAweb Mischungspartner sind nicht vorgeschrieben (üblich: NC 422 Kleegras, NC 433 - Luzerne-Gras, NC 250 - Gemenge Leguminosen / Getreide) Sofern Sie die entsprechende Mischung nicht in der NC-Liste finden, nutzen Sie den NC für Mischkultur (NC 050). Geben Sie im Feld Zusätzliche Informationen die Leguminosen an, die sich überwiegend auf der Fläche befinden. 15 Informations-und Servicestelle Pirna; SMUL Ref.34
Greening Ökologische Vorrangflächen höhere Faktoren, neue EFA s Erhöhung des Gewichtungsfaktors: 059 KUP von 0,3 auf 0,5 060 Leguminosen von 0,7 auf 1,0 Einführung neuer EFA-Typen: 063 Miscantus 0,7 064 Durchwachsene Silphie 0,7 065 Bienenweide 1,5 16 Informations-und Servicestelle Pirna; SMUL Ref.34
Greening Ökologische Vorrangflächen Bienenweide Anpassung der VO (EU) Nr. 639/2014 und der DirektZahlDurchfV läuft noch Aussagen daher vorläufig und unverbindlich offizielle Bezeichnung in der EU-Verordnung: für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land (pollen- und nektarreiche Arten) 2 Varianten (jeweils mit EFA-Code 065) möglich: NC 594 Bienenweide pollen- und nektarreiche Arten - einjährig NC 595 Bienenweide pollen- und nektarreiche Arten mehrjährig 17 Informations-und Servicestelle Pirna; SMUL Ref.34
Greening Ökologische Vorrangflächen Bienenweide Liste zulässiger Arten Bienenweide in DIANAweb Mischung von mind. 10 bzw. 15 dieser Arten muss ausgesät werden Ausnahme 2018, hier auch Reinsaaten bestimmter Arten möglich Auflagen grundsätzlich wie andere Brachen, aber: Aussaat bis zum 31. Mai möglich Anbau der Folgekultur frühestens ab 1. Oktober Nutzung mit Bienenvölkern ganzjährig zulässig alles vorbehaltlich nationaler Rechtssetzung! 18 Informations-und Servicestelle Pirna; SMUL Ref.34
Direktzahlungen Abschluss der Mindesttätigkeit Neuer Termin Abschluss Mindesttätigkeit nach 2 DirektZahlDurchfV: neu:... vor dem 16. November des Jahres... alt: bis 31.12. des Jahres gilt grundsätzlich auch für ÖBL und AUK 19 Informations-und Servicestelle Pirna; SMUL Ref.34
Sonstige Hinweise Abgrenzung Sperrfläche - Landschaftselement 100-Bäume-Regelung Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit einer Bestandsdichte von 100 Bäumen/ ha oder mehr sind nicht beihilfefähig Artikels 9 Absatz 3 Verordnung (EU) Nr. 640/2014 InVeKoS- Verordnung 19(3) Abgrenzung zum Landschaftselement Feldgehölz: darf nicht genutzt werden (AgrarZahlVerpflV 8(1) 3.) 20 Informations-und Servicestelle Pirna; SMUL Ref.34
Sonstige Hinweise Abgrenzung Sperrfläche - Landschaftselement Baumgruppe, kein Unterwuchs und beweidet = Nutzung kein Landschaftselement/ Feldgehölz Da mehr als 100 Bäume/ ha = Sperrfläche 21 Informations-und Servicestelle Pirna; SMUL Ref.34
Sonstige Hinweise Abgrenzung Straßenbäume-Landschaftselement blau: FB mit LE grün: Schlag Landwirt wenn Straßenbäume noch im Feldblock => bitte Korrekturpunkt setzen 22 Informations-und Servicestelle Pirna; SMUL Ref.34
Sonstige Hinweise Flächenüberlassung an Dritte Voraussetzungen für die Beantragung von Flächen uneingeschränkte Verfügungsberechtigung und eigenverantwortliche Bewirtschaftung durch den Antragsteller mit der Bewirtschaftung können Dritte beauftragt werden, sofern Verfügung, Verantwortung und wirtschaftliches Risiko beim Antragsteller bleiben eine generelle Überlassung an Dritte ist damit ausgeschlossen 23 Informations-und Servicestelle Pirna; SMUL Ref.34
Fernerkundung Vorschau auf 2018 wird nach Neueinführung im Vorjahr beibehalten 2017 wurden 5 Zonen in SN zufällig gewählt eine Zone lag zum Teil über dem nord-östlichen Bereich der ISS Pirna ca. 40 Betriebe zur Kontrolle ausgewählt FE-Zonen 2018 Für Sachsen wie 2017 5 Zonen werden zufällig gewählt 24 Informations-und Servicestelle Pirna; SMUL Ref.34
Neue Sanktionierungsreglungen ab 2016 Abweichung bis 2015 ab 2016 <2 ha und < 3 % = ermittelte Fläche = ermittelte Fläche 1x je Maßnahme möglich >2 ha oder > 3 % zusätzliche Kürzungen: zusätzliche Kürzungen: aber bis 10 % bis 20 % Abweichung * 2 im Folgejahr wieder Abweichung >2 ha oder 3 % dann > 20 % um 100% Kürzung um Faktor 1,5 im Folgejahr Abweichung * 1,5 > 50 % Supersanktionierung in Folgejahren und zusätzliche RF "gelbe Karte" Betrag aus Vorjahr bis 66,6 % - ab 66,7 % - Verrechnung Restbetrag in Folgejahren Gelbe Karte nach VOK => VOK im Folgejahr 25 Informations-und Servicestelle Pirna; SMUL Ref.34