Fristenkalender Mecklenburg-Vorpommern (außer Agrarumweltmaßnahmen)

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1 Fristenkalender Mecklenburg-Vorpommern (außer Agrarumweltmaßnahmen) Januar Tierseuchenkasse Stichtag für Meldung Tierzahlen (Meldung innerhalb 2 Wochen nach Stichtag) Antibiotika Stichtag halbjährliche Meldefrist über die Anwendung von antibiotischen Arzneimittel Stickstoffhaltige Düngemittel Ablauf (letzte Tag) der Sperrfrist für Ausbringung Düngemittel mit wesentlichem Stickstoffgehalt (einschließlich Geflügelkot, außer Festmist) auf Ackerund Grünland Gesetz durch Durchführung tiergesundheitlicher Bestimmungen (TierGesGAG M-V) Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz AMG) Düngeverordnung - DÜV 20 Abs. III 58b Abs. I Satz 3 4 Abs. V Februar ÖVF - Zwischenfrüchte Grasuntersaaten Ende (letzte Tag) der Frist für Verbleib des Bewuchses auf der Fläche (ab ), ein Häckseln, Walzen, Schlegeln oder Beweiden ist vorher möglich Verpflichtungsverordnung - I Wassererosion Ende (letzter Tag) des Pflugverbotes auf Flächen der Wassererosionsstufe 1 und 2 (CC Broschüre Punkt 2.4) (ab ) 6 Abs. II, Abs. III

2 bei Pflügen quer zum Hang bei Stufe 1 keine Einschränkung EEG- Anlagen Fristablauf: Betreiber von EEG- Anlagen müssen Netzbetreiber die für die Endabrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen Erneuerbare-Energien-Gesetz- EEG Nr. 1 März Hecken/Bäume Beginn Schnittverbot (bis ) Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 39 Abs. V Nr Düngebilanz Endtermin für Erstellung Nährstoffbilanz für Stickstoff und Phosphat für abgelaufene Jahr/Wirtschaftsjahr als Flächenbilanz oder aggregierte Einzelschlagbilanz Düngeverordnung DÜV 7 Abs. I April ÖVF - Brache/Streifen Beginn Mahd- oder Mulchverbot (bis ) Brachliegende/ stillgelegte Acker- und Grünlandflächen (keine ÖVF) Mai Beginn Mahd- oder Mulchverbot (bis 30.06) Agrarantrag Fristablauf Antragsstellung Sammelantrag Durchführungsverordnung (EU) Nr. Art. 13 Abs. I

3 ÖVF Großkörnige Einreichung bis 25 Tage später- pro Tag 1% Kürzung, danach Ablehnung des Antrages letzter Termin für Aussaat, Pflanzen müssen sich auf der Fläche befinden (bis ) 809/2014 Ausnahmen in EU- Verordnung 640/2014 Art. 12 und Abs. II ÖVF Kleinkörnige letzter Termin für Aussaat, Pflanzen müssen sich auf der Fläche befinden (bis ) Schnittnutzung möglich 32 Abs. III Agrarantrag Ende der Möglichkeit von Nachmeldungen von Schlägen, Änderung der Nutzung oder der Antragsstellung einzelner beantragter Parzellen Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 Art. 15 Abs. II Juni Beginn Zeitraum für Erfüllung der Anbaudiversifizierung (Anteil verschiedener Kulturen)(bis ) Anbaudiversifizierung Zahlungsansprüche Ausgleich Wasserschutz letzte Meldetermin in der ZID für Übertragung/Verpachtung von Zahlungsansprüchen, wenn der Übernehmer diese im selben Kalenderjahr aktivieren möchte Fristablauf für Antrag auf finanziellen Ausgleich für Auflagen in Wasserschutzgebieten für das abgelaufene Jahr an das LUNG InVeKoS-Verordnung InVeKoSV In Verbindung mit EU- Verordnung 640/2014 Wassergesetz Mecklenburg- Vorpommern - LWaG 23 Abs. I Satz 2 Art. 12 und Abs. V

4 Saatgut Fristablauf für Nachbauerklärung an die Saatgut- Treuhandverwaltungs GmbH Verordnung (EG) 1768/1995 Art. 8 Abs. III ÖVF - Brache/Streifen Ende (letzter Tag) des Mahd- oder Mulchverbots Stillgelegte Ackerflächen (keine ÖVF) Ende (letzter Tag) des Mahd- oder Mulchverbots Juli Antibiotika Stichtag halbjährliche Meldefrist über die Anwendung von antibiotischen Arzneimittel Anbaudiversifizierung Ende Zeitraum (letzter Tag) Ernte der Flächen ist vorher möglich, bei Umbruch und gleichzeitiger Neuansaat vor dem Anzeige beim STALU notwendig Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz AMG) 58b Abs. I Satz ÖVF Zwischenfrüchte August Beginn Aussaat Zwischenfrüchte auf ökologischen Vorrangflächen (bis ) Frist gilt nicht für Grasuntersaaten 31 Abs. II ÖVF Brache/Streifen Beginn der Nutzung der Brache/Streifen (ÖVF) zur Vorbereitung Aussaat einer Hauptfrucht 5 Abs. III

5 ÖVF Großkörnige Ende (letzte Tag) des Zeitraumes der Flächenbindung, bei Ernte vor den Beginn spätestens drei Tage vorher beim STALU anzeigen 32 Abs. II ÖVF Kleinkörnige Ende (letzte Tag) des Zeitraumes der Flächenbindung 32 Abs. III Agrarinvestitions- Förderung (AFP) Ende (letzter Tag) für Antragsstellung eines jeden Jahres beim STALU Westmecklenburg Agrarinvestitionsförderprogramm AFP-RL MV Punkt 7.1 September Agrardiesel Fristablauf für Antrag auf Steuerentlastung Energiesteuer- Durchführungsverordnung- EnergieStV 103 Abs. II Satz Hecken/Bäume Ende (letzte Tag) Schnittverbot Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG 39 Abs. V Nr. 2 Oktober ÖVF Zwischenfrüchte/ Fristablauf für Aussaat von Zwischenfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen Durchführungsgesetz DirektZahlDurchfG 18 Abs. III Satz 3

6 November Stickstoffhaltige Düngemittel auf Ackerland Beginn der Sperrfrist für Ausbringung Düngemittel mit wesentlichem Stickstoffgehalt (einschließlich Geflügelkot, außer Festmist) auf Ackerland (bis ) Düngeverordnung - DÜV 4 Abs. V Stickstoffhaltige Düngemittel auf Grünland Beginn der Sperrfrist für Ausbringung Düngemittel mit wesentlichem Stickstoffgehalt (einschließlich Geflügelkot, außer Festmist) auf Grünland (bis ) Düngeverordnung DÜV 4 Abs. V Dezember Wassererosion Beginn Pflugverbot bei Wassererosionsstufe 1 und 2 (CC Broschüre Punkt 2.4) (bis ) bei Pflügen quer zum Hang bei Stufe 1 keine Einschränkung 6 Abs. II, Abs. III (Stand: ) (für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen)

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