QUERSCHNITTSBERATUNG i m E u rop ä i s c h e n S o z i a l f o n d s B a d e n - W ü r t t e mb e r g

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Transkript:

i m E u rop ä i s c h e n S o z i a l f o n d s B a d e n - W ü r t t e mb e r g Toolbox zu Querschnittszielen und Querschnittsthemen in der regionalen ESF-Umsetzung Bausteine für regionale ESF-Strategien und Aufrufe Peer Gillner, Irene Pimminger

INHALT Einleitung... 1 1. Ausgangslage und Handlungsbedarf... 1 1.1. Berücksichtigung der Querschnittsziele in der Ist-Analyse... 1 1.1.1. Ist-Analyse im spezifischen Ziel B 1.1... 1 1.1.2. Ist-Analyse im spezifischen Ziel C 1.1... 3 1.2. Bewertung der Ergebnisse und Ermittlung des Handlungsbedarfs... 4 2. Gleichstellung und Chancengleichheit in der Formuierung regionaler Teilziele... 5 2.1. Formulierungsansätze für das Ziel B 1.1 in Strategiepapier und Ausschreibung... 6 2.1.1. Zum Querschnittsziel Gleichstellung von Frauen und Männern... 6 2.1.2. Zum Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung... 6 2.2. Formulierungsansätze für das Ziel C 1.1 in Strategiepapier und Ausschreibung... 7 2.2.1. Zum Querschnittsziel Gleichstellung von Frauen und Männern... 7 2.2.2. Zum Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung... 8 3. Darstellung im Vier-Schritte Modell... 9 4. Ökologische Nachhaltigkeit und Querschnittsthemen in den spezifischen Zielen B 1.1 und C 1.1... 10 4.1. Ökologische Nachhaltigkeit als Querschnittsziel regionaler ESF-Umsetzung... 10 4.2. Soziale Innovation... 10 4.3. Transnationalität... 10

EINLEITUNG Dieses Arbeitspapier dient der Unterstützung der regionalen Arbeitskreise in der Erstellung ihrer jährlichen ESF-Strategien und konzentriert sich auf die Frage, wie und an welchen Stellen der Strategieentwicklung die ESF-Querschnittsziele (Gleichstellung von Frauen und Männern, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie ökologische Nachhaltigkeit) und Querschnittsthemen (soziale Innovation und Transnationalität) eingearbeitet werden können. Bestandteile aller regionalen ESF-Strategien sind die Analyse der Eckdaten der Arbeitsmarkt- und Schulstatistik zur Beschreibung der Ausgangssituation, die Formulierung des jeweiligen Handlungsbedarfs, sowie die Festlegung von Teilzielen, Zielgruppen und Handlungsschwerpunkten für den regionalen ESF. Die Ergebnisse dieser Entwicklungsschritte sind auch Bestandteil der regionalen Ausschreibungen. Da die Querschnittsziele der Gleichstellung der Geschlechter sowie der Förderung von Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in allen Umsetzungsphasen des regionalen ESF obligatorisch zu berücksichtigen sind, werden sie folgend und differenziert nach den beiden spezifischen Zielen B 1.1 und C 1.1 für alle Entwicklungsschritte der regionalen Strategie dargelegt. Das Querschnittsziel der ökologischen Nachhaltigkeit sowie die beiden Querschnittsthemen der transnationalen Zusammenarbeit und der sozialen Innovation sind zielübergreifend und exemplarisch erläutert. 1. AUSGANGSLAGE UND HANDLUNGSBEDARF 1.1. Berücksichtigung der Querschnittsziele in der Ist-Analyse Die Beschreibung der regionalen Ausgangslage erfolgt über eine daten- und informationsbasierte Auswertung zielrelevanter Indikatoren (u.a. Datenset von ISG). Nachfolgend werden die Schritte zur Berücksichtigung der Querschnittsziele zur Gleichstellung der Geschlechter sowie zur Förderung von Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung bezogen auf die beiden regionalen spezifischen Ziele erörtert. 1.1.1. Ist-Analyse im spezifischen Ziel B 1.1 Geschlechts- und zielgruppendifferenzierte Ist-Analyse Das vom ISG jedem Arbeitskreis zur Verfügung gestellte Datenset (siehe Arbeitshilfe zur regionalen ESF-Förderung 1, S. 5) enthält alle wesentlichen Arbeitsmarktdaten bezogen auf die Zielgruppen im spezifischen Ziel B 1.1 nach Geschlecht differenziert. Darüber hinaus werden einzelne Zielgruppen wie ältere Arbeitslose und erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb), ausländische Ar- 1 Download: http://www.esf-bw.de/esf/fileadmin/_migrated/content_uploads/arbeitshilfe_zur_reg._esf-umsetzung_onlinebeschriftbar_201603.pdf 1

beitslose und erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) sowie SGB II Arbeitslose mit einer Schwerbehinderung datentechnisch abgebildet. Auch die Erfassung des Migrationshintergrundes ist im Datenset enthalten. Bitte überprüfen Sie in einer Grundauswertung die Ausgangslage von Männern und Frauen, sowie differenziert nach Geschlecht die Lage der im Querschnittsziel Chancengleichheit besonders adressierten Zielgruppen Personen mit Migrationshintergrund, Ältere sowie Personen mit Behinderung. Insbesondere folgende Befunde zur Situation in Baden-Württemberg sind dabei in Bezug auf die spezifische regionale Situation zu prüfen: Der Anteil von Frauen an den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in SGB II ist überproportional und sie geraten häufiger und verbleiben länger in Langzeitarbeitslosigkeit als Männer. Die Hälfte der Langzeitarbeitslosen ist weiblich. Der Anteil von Frauen an den Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen ist überproportional. Der Anteil von Frauen an Langzeitarbeitslosen ohne Schulabschluss oder ohne abgeschlossene Berufsausbildung ist überproportional. Der Frauenanteil an den Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen ist in der Arbeitsmarktstatistik tendenziell untererfasst (bspw. aufgrund der Anrechnung des Partnereinkommens in SBG II). Alleinerziehende befinden sich stark überproportional in SGB II-Bezug. Der Anteil der ausländischen Langzeitarbeitslosen ist im Vergleich zu ihrem Anteil an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten doppelt so hoch. Der Anteil von Frauen an den ausländischen Langzeitarbeitslosen ist überproportional. Knapp die Hälfte der Langzeitarbeitslosen sind 50 Jahre oder älter. Rund 10% der Langzeitarbeitslosen weisen eine amtlich festgestellte Schwerbehinderung auf. Der Frauenanteil liegt bei diesen Gruppen jeweils etwas unter der Hälfte; es ist jedoch von einer statistischen Untererfassung von Frauen in diesen Teilzielgruppen auszugehen. Geschlechter- und Zielgruppenverteilung in den regionalen Regelangeboten im SGB II Durch Rückkopplung mit der Vertretung des Jobcenters im regionalen ESF-Arbeitskreis lassen sich die bestehenden Regelangebote zielgruppenspezifisch analysieren. Hier ist zu überprüfen, wie hoch die Beteiligungsquoten nach Geschlecht sowie die Anteile der besonders adressierten Teilzielgruppen Ältere, Personen mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft bzw. Migrationshintergrund und Personen mit Behinderung sind. In diesem Schritt können folgende Befunde in Bezug auf die spezifisch regionale Situation überprüft werden: Frauen sind bei arbeitsmarktpolitischen Förderungen im Vergleich zu ihrer Betroffenheit unterrepräsentiert. IAB-Analysen 2 zum Rechtskreis SGB II zeigen, dass die Förderpraxis häufig traditionelle Geschlechtermuster fortschreibt, indem Frauen mit Partner deutlich 2 Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gibt als Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit umfassende Datenauswertungen Analysen und Untersuchungsberichte heraus. Link: www.iab.de 2

seltener in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen vermittelt werden als alleinstehende Frauen und deutlich seltener als Männer, ob mit oder ohne Partnerin. Gemessen an ihrem Anteil im Bestand des SGB II ist der Anteil arbeitsloser Ausländer*innen an Beschäftigung schaffenden Maßnahmen unterproportional. Der Anteil Älterer an Beschäftigung schaffenden Maßnahmen liegt fast doppelt so hoch wie Ihr Anteil an den Arbeitslosen im SGB II, ihr Anteil an Aktivierungs- und Vermittlungshilfen ist allerdings unterproportional. Auch bei Menschen mit Schwerbehinderung liegt ihr Anteil an Beschäftigung schaffenden Maßnahmen deutlich unter dem Anteil am Bestand im SGB II. 1.1.2. Ist-Analyse im spezifischen Ziel C 1.1 Für die Erhebung der Ausgangslage im spezifischen Ziel C 1.1 sind verschiedene Einrichtungen und Dienste an der Datenrecherche zu beteiligen. Neben der eher globalen Datenlage der amtlichen Schulstatistik geht es in eigenen Befragungen vor allem darum, Detailinformationen über Verteilungen nach Geschlecht und Migrationshintergrund der Zielgruppen (von Schulversagen bedrohte Schülerinnen und Schüler bzw. ausbildungsferne Jugendliche) zu ermitteln. Ein mögliches Instrument für die Erhebung ist ein Fragebogen (siehe Arbeitshilfe zur regionalen ESF-Förderung 3, S. 6 und Toolbox). In einer qualitativen Einschätzung sollen spezifische geschlechts- und migrationsbezogene Problemlagen ermittelt werden. Anhand der gewonnen Informationen können folgende Befunde zum Handlungsfeld und zur Situation in Baden-Württemberg in Bezug auf die spezifische regionale Situation geprüft werden. Anhand folgender Befunde können die Ergebnisse bewertet werden: Studien kommen zum Ergebnis, dass Schüler häufiger als Schülerinnen dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben oder ein als Schulverweigerung klassifiziertes Verhaltensmuster zeigen. Im Bundesprogramm Schulverweigerung die 2. Chance betrug in der Vorperiode der Frauenanteil rund 39%. Schulmüdigkeit und drohender Schulabbruch zeigen sich bei Mädchen tendenziell eher durch nach innen gerichtete Verhaltensmuster (bspw. Zurückziehen, selbstdestruktives Verhalten), bei Jungen zeigen sich sozialisationsbedingt häufiger den Schulalltag störende Verhaltensmuster. Interventionen reagieren stärker auf nach außen gerichtetes Verhalten, daher sind Mädchen tendenziell in den Maßnahmen unterrepräsentiert. Bei den Schulabgängen ohne Abschluss beträgt der Frauenanteil in Baden-Württemberg rund 41%. Mädchen ohne Schulabschluss bleiben jedoch häufiger als Jungen ohne Schulabschluss auch ohne Berufsausbildung. Frauen ohne Berufsausbildung haben die mit Abstand niedrigste Erwerbsbeteiligung. 3 Download: http://www.esf-bw.de/esf/foerderung-beantragen-und-umsetzen/regionale-foerderung-foerderbereich-arbeitsoziales/ 3

Etwas mehr als die Hälfte der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Baden- Württemberg, die weder in der Schule noch in Ausbildung oder erwerbstätig sind, sind weiblich. SchülerInnen mit Migrationshintergrund stellen einen überproportionalen Anteil an Werkreal-/Hauptschulen und demgegenüber nur einen geringen Anteil an Gymnasien. Ein Drittel aller Förderschüler*innen haben einen Migrationshintergrund. Fast 30% aller SchulabgängerInnen in Baden-Württemberg ohne Hautschulabschluss haben keine deutsche Staatsangehörigkeit. Ausländische SchülerInnen erwerben allgemein bildende Abschlüsse häufiger im beruflichen Schulsystem. 1.2. Bewertung der Ergebnisse und Ermittlung des Handlungsbedarfs Ein regionaler Handlungsbedarf für den ESF ist aus einem Abgleich der geschlechts- und zielgruppenspezifischen Ausgangslage mit den bestehenden Instrumenten zu ermitteln. Zur Formulierung des regionalen Handlungsbedarfs sind also im Ziel B 1.1 die Ergebnisse der Ist- Situation sowie der Analyse der SGB II-Regelangebote gegenüberzustellen und für das Ziel C 1.1 die Ergebnisse der Erhebungen zu prüfen. Dabei soll erhoben werden, ob und wo sich mögliche geschlechts- oder zielgruppenspezifische Lücken im Zugang zu den Zielgruppen, in der Angebotsstruktur oder auch in der Ausgestaltung der Ansätze und Instrumente der Regelförderung ergeben. Hierbei sollte der Blick konsequent auf die Zielgruppen der Querschnittsziele ausgerichtet werden. Überlegungen zu den möglichen Ursachen der identifizierten Lücken (bspw. mögliche geschlechts- oder herkunftsbezogene Zugangsbarrieren zu bestimmten Förderungen) erleichtern in der Folge die Formulierung von Maßnahmen und Umsetzungsanforderungen. Der Handlungsbedarf für den regionalen ESF liegt insbesondere in einer Verbesserung des Zugangs von Frauen und der spezifischen Zielgruppen (Menschen mit Migrationshintergrund, Ältere, Menschen mit Behinderung) zu Fördermaßnahmen und der bedarfsgerechten und zielgruppenspezifischen Gestaltung der Maßnahmen. 4

2. GLEICHSTELLUNG UND CHANCENGLEICHHEIT IN DER FORMUIERUNG REGIONALER TEILZIELE Ausgehend von dem eruierten Handlungsbedarf sind im Rahmen der im OP definierten spezifischen Ziele B 1.1 und C 1.1 regionale Teilziele zu formulieren und im Hinblick auf die Querschnittsziele Gleichstellung von Frauen und Männer sowie Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung zu konkretisieren. Die regionalen Teilziele sollen dabei aus folgenden Leitzielen abgeleitet bzw. auf diese bezogen werden: quantitativ: Erhöhung des Anteils von Frauen sowie von Menschen mit Migrationshintergrund, Älteren und Menschen mit Behinderung an den Förderungen, mindestens entsprechend ihres Anteils an der Zielgruppe. qualitativ: Ziel B 1.1: Arbeitsmarktintegration von Frauen sowie von Menschen mit Migrationshintergrund, Älteren und Menschen mit Behinderung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung; mit einer langfristigen Zielperspektive auf eine stabile Beschäftigungssituation mit existenzsicherndem Einkommen Ziel C 1.1: Reflexion und Aufbrechen von Geschlechterstereotypen und ethnischen Stereotypen und Bewusstseinsbildung im Hinblick auf die Bedeutung von Schulabschlüssen und Bildungsübergängen sowie auf eine eigenständige Existenzsicherung im Lebensverlauf. Entsprechend der regionalen Ausgangssituation und dem ermittelten Handlungsbedarf, etwa möglichen identifizierten Angebotslücken, können in diesem Rahmen bestimmte Teilzielgruppen spezifisch adressiert und Handlungsschwerpunkte formuliert werden. Zur Erreichung der regionalen Gleichstellungs- und Chancengleichheitsziele werden in den Aufrufen konkrete Umsetzungsanforderungen in Bezug auf die Querschnittsziele formuliert. Je konkreter diese Anforderungen formuliert sind, desto besser bieten sie den Antragstellenden eine Orientierung. Die folgenden Formulierungen können als Textbausteine komplett oder in Auszügen - sowohl für das Strategiepapier als auch für den Ausschreibungstext eingesetzt werden. 5

2.1. Formulierungsansätze für das Ziel B 1.1 in Strategiepapier und Ausschreibung 2.1.1. Zum Querschnittsziel Gleichstellung von Frauen und Männern Frauen sollen in besonderem Maße von den Maßnahmen profitieren, da sie überproportional häufig langzeitarbeitslos sind und überproportional hohe Armutsrisiken haben. Zudem sollen Alleinerziehende aufgrund ihres hohen Armutsrisikos besonders adressiert werden. Das Gleichstellungsziel ist es, den Anteil von Frauen an den Maßnahmen zu erhöhen, mindestens entsprechend ihres Anteils an der Zielgruppe. In [Region] beträgt der Anteil von Frauen an den Langzeitarbeitslosen [xx Prozent] und an den Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen [yy Prozent]. Perspektivisch ist die Arbeitsmarktintegration von Frauen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung das Ziel, mit einer langfristigen Zielperspektive auf eine stabile Beschäftigungssituation mit existenzsicherndem Einkommen. Die Anforderungen in Bezug auf das Querschnittsziel Gleichstellung sind: Das Projektkonzept soll einen konkreten Ansatz für die gezielte Ansprache und Akquisition von Frauen enthalten, um den Zugang von Frauen zu der Förderung zu verbessern (bspw. Kooperation mit Fraueneinrichtungen, Einbindung von Gleichstellungsbeauftragten der Jobcenter usw.). Der Standort soll, wenn möglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein. Die Zeitstruktur des Angebots soll die Bedürfnisse von Menschen mit Betreuungspflichten oder Pflegeverantwortung berücksichtigen und für diese spezifische Unterstützung anbieten. Das Projektkonzept soll ein Konzept für eine gendersensible Unterstützung, Beratung und Lebenswegplanung enthalten. Das umfasst bspw. eine gendersensible Lebenswegplanung (mit Fokus auf die Bedeutung einer eigenständigen Existenzsicherung für Frauen im Lebensverlauf) sowie die Unterstützung bei Fragen der Vereinbarkeit, der Pflege von Angehörigen und der familiären Arbeitsteilung. Zumindest eine im Projekt eingesetzte Fachkraft sollte über eine spezifische Gender- Qualifikation verfügen. 2.1.2. Zum Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung Einige Teilgruppen im SGB II sind hinsichtlich ihrer Integrationsfähigkeit in Beschäftigung arbeitsmarktferner als andere. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund, ältere Langzeitarbeitslose und für Menschen mit Behinderungen. Das Chancengleichheitsziel ist es, den Zugang und die bedarfsgerechte Förderung dieser Personengruppen zu verbessern und ihren Anteil an den Förderungen zu erhöhen. Dazu gehört neben spezifischen Akquisitionswegen zur Erreichung dieser Teilzielgruppen auch die Bereitstellung von spezifischer Beratungskompetenz und von geeigneten Assistenzleistungen. Die Anforderungen in Bezug auf das Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung können sein: 6

Das Projektkonzept soll einen konkreten Ansatz für die gezielte Ansprache und Erreichung dieser Teilzielgruppen enthalten, um spezifisch den Zugang von Personen mit Migrationshintergrund, Geflüchteten, Menschen mit Behinderung sowie Älteren zu der Förderung zu sichern. Der Standort soll, wenn möglich, mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein. Der Standort ist hinsichtlich Barrierefreiheit zu beschreiben und ggf. sind umsetzbare Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit zu ergreifen. Spezifische Rahmenbedingungen wie zeitliche Flexibilität und bedarfsgerechte Assistenzleistungen sollen gewährleistet werden, um individuelle Teilnahmen an den Maßnahmen dauerhaft zu ermöglichen. Ein Konzept für eine kultursensible Herangehensweise an die Beratung und Begleitung wird begrüßt. Dies kann bspw. Informationsmaterialien in Herkunftssprachen, die Einbindung von interkulturell geschultem pädagogischem Personal (auch mit Migrations- oder Fluchthintergrund), oder auch die Vermittlung von Sprachkompetenz im Rahmen der Projekte umfassen. Das Projektkonzept soll auch ein Konzept für eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit Interessen- und Selbstorganisationen der Zielgruppen beinhalten. 2.2. Formulierungsansätze für das Ziel C 1.1 in Strategiepapier und Ausschreibung 2.2.1. Zum Querschnittsziel Gleichstellung von Frauen und Männern Schüler zeigen häufiger als Schülerinnen ein als Schulverweigerung klassifiziertes Verhaltensmuster. Jedoch werden Mädchen in den Förderungen tendenziell untererfasst, etwa da entsprechende Interventionen eher bei nach außen gerichtetem Verhalten einsetzen, das sozialisationsbedingt bei Jungen eher vorkommt als bei Mädchen, deren Verhalten eher nach innen gerichtet ist. Jungen verlassen die Schule etwas häufiger als Mädchen ohne Schulabschluss. Junge Frauen ohne Schulabschluss bleiben wiederum häufiger als junge Männer ohne Schulabschluss auch ohne Berufsausbildung. Frauen ohne Berufsausbildung haben die mit Abstand niedrigste Erwerbsbeteiligung. Das Gleichstellungsziel ist es, den Anteil von Mädchen und jungen Frauen in den Hilfeangeboten bei Bedarf zu erhöhen. In den Maßnahmen sollen Geschlechterstereotype reflektiert werden und eine gendersensible Bewusstseinsbildung im Hinblick auf die Bedeutung von Bildung und einer eigenständigen Existenzsicherung erfolgen. Die Anforderungen in Bezug auf das Querschnittsziel Gleichstellung können sein: Das Projektkonzept soll einen konkreten Ansatz für den Zugang zu jungen Frauen enthalten, um ihren Zugang zu den Hilfeangeboten zu verbessern (bspw. Kooperation mit Mädcheneinrichtungen, Sensibilisierung von Lehrkräften an Schulen usw.) 7

Ein Konzept für eine gendersensible Beratung und Unterstützung wird begrüßt. Dieses kann bspw. Ansätze für einen reflektierten Umgang mit Geschlechterstereotypen und eine gendersensible Lebenswegplanung (etwa im Hinblick auf die Bedeutung einer eigenständigen Existenzsicherung für Frauen im Lebensverlauf) umfassen. Qualifikationen in Gender Kompetenz oder entsprechende Weiterbildungen der eingesetzten Fachkraft werden begrüßt. 2.2.2. Zum Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung Etwa ein Fünftel aller Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen in Baden- Württemberg hat einen Migrationshintergrund. Die Verteilung auf die Schulformen ist dabei sehr unterschiedlich: Während der Anteil junger Menschen mit Migrationshintergrund in Werkrealund Hauptschulen bei 36% liegt, pendelt er sich bei den Gymnasien bei 10% ein. Knapp ein Drittel aller Förderschüler*innen haben einen Migrationshintergrund. Auch bei den beruflichen Schulen liegt der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund bei knapp 20%, und auch hier sind starke Unterschiede zu verzeichnen: knapp 60% aller VAB-Schüler*innen, knapp 30% der Berufsfachschüler/innen, aber etwa 14% der Berufsgymnasiasten*innen haben Migrationshintergrund. Auch mit Blick auf die schulischen Abschlüsse zeigt sich die Notwendigkeit zielgruppenspezifischer Hilfeangebote: in [Region] beträgt der Anteil von Absolvent*innen mit höchstens einem Hauptschulabschluss bei den nichtdeutschen Schüler*innen [xx Prozent] während der sich bei den deutschen Schüler*innen bei [yy Prozent] einpendelt. Das Chancengleichheitsziel ist es, den Anteil v.a. von jungen Menschen mit Migrationshintergrund in den Hilfeangeboten zu erhöhen. In den Maßnahmen sollen sprach- und kultursensible Unterstützungsleistungen erbracht werden, die für die Zielgruppe einen Beitrag zur Verbesserung ihrer schulischen Abschlussperspektiven und damit für ihren Einstig in die berufliche Ausbildung und Beschäftigung leisten. Die Anforderungen in Bezug auf das Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung können sein: Das Projektkonzept soll einen sprach- und kultursensiblen Ansatz für den Zugang zu jenen benachteiligten Schülerinnen und Schülern enthalten, die von Regelangeboten nicht oder nicht hinreichend erreicht werden können. Das Projektkonzept soll die Zusammenarbeit mit bestehenden Einrichtungen und Diensten (z.b. Schulsozialarbeit, Kinder- und Jugendarbeit, Jugendmigrationsdienste etc.), aber auch mit den Eltern der Teilnehmenden aktiv aufgreifen und verfolgen. Der Einsatz von pädagogischen Fachkräften mit Qualifikation in interkultureller Kompetenz oder das Angebot entsprechender Weiterbildungen werden begrüßt. 8

3. DARSTELLUNG IM VIER-SCHRITTE MODELL Im Projektkonzept sollen die Antragstellenden anhand der 4 GeM-Schritte für die beiden Querschnittsziele der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Förderung der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung darlegen, wie sie diese Anforderungen erfüllen. In dem ELAN- Formular sind die entsprechenden Leitfragen unter dem Gliederungspunkt 12. Querschnittsziele/-themen formuliert. Übersicht: Leitfragen für Querschnittsziele nach den 4 GeM-Schritten Schritt Gleichstellung von Frauen und Männern Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 1. ANALYSE Welche geschlechtsbezogenen Barrieren und Rahmenbedingungen der Zielgruppen bestehen im Handlungsfeld des Projekts? 2. ZIELE Welche konkreten Ziele zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männer setzt sich das Projekt? 3. UMSETZUNG Wie sollen diese Gleichstellungsziele in der Projektumsetzung erreicht werden? Darstellung in Bezug auf: - Zugang zu und Erreichung von Frauen - Rahmenbedingungen (bspw. Zeitstruktur, Standort, Räumlichkeiten) - Gendersensibles Beratungs- und Betreuungskonzept - Genderkompetenz der eingesetzten Fachkräfte 4. EVALUATION Wie soll die Erreichung der Gleichstellungsziele überprüft werden? Welche spezifische Barrieren und Rahmenbedingungen für die genannten Zielgruppen (v.a. Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Handicap) bestehen im Handlungsfeld des Projekts? Welche konkreten Ziele zur Förderung der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung setzt sich das Projekt? Wie sollen diese Chancengleichheitsziele in der Projektumsetzung erreicht werden? Darstellung in Bezug auf: - Erreichung von spezifischen Teilzielgruppen (Personen mit Migrationshintergrund, Personen mit Behinderung, Ältere, marginalisierte Jugendliche) - Rahmenbedingungen (bspw. Zeitstruktur, Standort, Räumlichkeiten) - Diversitätsaspekte im Beratungs- und Betreuungskonzept - Interkulturelle Kompetenz der eingesetzten Fachkräfte Wie soll die Erreichung der Chancengleichheitsziele überprüft werden? Ein konkreter Verweis in den regionalen ESF-Strategien auf diese Fragestellungen im Elektronischen Antragsformular erleichtert den Antragstellenden die Implementierung der Querschnittsziele bei Projektplanung und Konzepterstellung. 9

4. ÖKOLOGISCHE NACHHALTIGKEIT UND QUERSCHNITTSTHEMEN IN DEN SPEZIFISCHEN ZIELEN B 1.1 UND C 1.1 4.1. Ökologische Nachhaltigkeit als Querschnittsziel regionaler ESF- Umsetzung Ansätze der ökologischen Nachhaltigkeit können Projektträger etwa durch Maßnahmen der Alltagsstrukturierung in Form von praxisnahen Themen wie Energiesparen oder sparsamer Umgang mit Ressourcen im spezifischen Ziel B 1.1 oder durch naturnahe erlebnispädagogische Module im spezifischen Ziel C 1.1 umsetzen. Auch die berufliche Orientierung von Teilnehmenden auf Green Jobs kann ein Element ökologischer Nachhaltigkeit sein. Projektträger sollen wenn ihre Projekte entsprechende Ansätze zur ökologischen Nachhaltigkeit enthalten - diese in ihren Projektanträgen anführen und konkret beschreiben. 4.2. Soziale Innovation Als Soziale Innovationen können neue Projektkonzeptionen und -formen verstanden werden, die gleichzeitig sozialen (neuen) Bedürfnissen und Herausforderungen gerecht werden (wirkungsvoller als z. B. vorhandene Regelförderungen) und neue soziale Beziehungen oder Kooperationen schaffen. Aspekte von sozialen Innovationen können z. B. sein: Das Projekt wird in enger Abstimmung bzw. Kooperation mit zielgruppenspezifischen Fachund Beratungsstellen umgesetzt. Das Projekt schließt die Beteiligung von Personen in den Lebenswelten der Teilnehmenden aktiv ein. Das Projekt richtet sich an bisher nicht erreichte Zielgruppen. Das Projekt enthält neue konzeptionelle oder didaktische Modelle für Zielgruppen (z.b. Sprachmittler-, Patenschafts- oder Mentoringansätze). Die Projektumsetzung ist zeit- und prozessflexibel aufgebaut (z.b. Module, Teilzeitmodelle). Ein- und Ausstiege in Projektmaßnahmen sind bedarfsgerecht angelegt. Dem Projekt ist ein Modell von aufeinander aufbauenden Unterstützungsstufen hinterlegt. Projektträger sollen in ihren Projektanträgen Ansätze sozialer Innovation anzuführen und konkret beschreiben. 4.3. Transnationalität Auch im Rahmen der regionalen Umsetzung des ESF in Baden-Württemberg sind transnationale Formen der Zusammenarbeit oder des Austausches möglich. Transnationale Komponenten wie Partnerschaften, Erfahrungsaustausche oder andere gemeinsame Aktivitäten mit Partnern aus 10

europäischen Ländern sind Teil der Förderstrategie des ESF-Baden-Württemberg und werden daher begrüßt, insbesondere Kooperationen mit Partnern aus den Mitgliedsländern der Europäischen Strategie für den Donauraum (EUSDR, http://donauraumstrategie.de/ ) Hier können Projektträger auch die Strukturen und Instrumente der EU-Donauraumstrategie nutzen. Projektträger können Kosten für transnationale Aktivitäten abrechnen, wenn diese im Rahmen des ELAN- Antragsverfahrens beantragt und von der L-Bank bewilligt wurden. Es ist allerdings zu beachten, dass im Projekt nur eigene Aktivitäten, Reisekosten etc. abgerechnet werden können, nicht aber Kosten, die den Partnern entstehen. Wenn Antragsteller transnationale Aktivitäten vorsehen, sollen sie diese im Projektantrag anführen und konkret beschreiben. 11

Impressum Herausgegeben von der Querschnittsberatung im ESF Baden-Württemberg im Auftrag des Ministeriums für Soziales und Integration Autorin / Autor: Peer Gillner, Irene Pimminger Januar 2017 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Wenn Sie aus dieser Publikation zitieren wollen, dann bitte mit genauer Angabe der Herausgeberin, der Autor/innen, des Titels und des Stands der Veröffentlichung.