Regionale Arbeitsmarktstrategie Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald für das ESF-Programmjahr 2018

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1 Regionaler ESF-Arbeitskreis für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Regionale Arbeitsmarktstrategie Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald für das ESF-Programmjahr 2018 Freiburg, Juli 2017 Gefördert von

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3 Inhalt 1. Einführung und Überblick Regionalisierter Zielbereich B 1.1: Aktive Inklusion, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung, und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit... 5 Wirtschaft und Arbeitsmarkt im Frühjahr Datenanalyse für ausgewählte Personengruppen... 6 Analyse von Personengruppen mit Anzeichen für besonderen Handlungsbedarf im ESF-Programmjahr Weitere Zielgruppen und Handlungsansätze mit Bedarfsnachweis möglich...12 Geschlechtsdifferenzierte Analyse Regionalisierter Zielbereich C 1.1: Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit...13 Schulmüde und schulverweigernde Jugendliche und deren zentrale Problemlagen...14 Förderstrategien Festlegung von Output- und Ergebnisindikatoren...19 Ergänzende Anmerkungen zur Evaluierung Ausschreibung der ESF-Projektförderung im Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald für das Förderjahr Allgemeine und rechtliche Informationen zum Europäischen Sozialfonds...20 Ausgangslage, Handlungsbedarf und Zielgruppen...21 Projektinhalte...24 Bereichsübergreifende Grundsätze...27 Antragstellung und Zuwendungsvoraussetzung...31 Finanzierung...32 Monitoring und Evaluation...32 Indikatoren...33 Publizitätsvorschriften

4 1. Einführung und Überblick Zur Ausarbeitung der regionalen Arbeitsmarktanalyse und strategie für das ESF- Förderjahr 2018 konnte für die beiden regionalisierten Ziele B 1.1 und C 1.1 in unterschiedlichem Maß auf zugängliche Daten der amtlichen Statistik und damit auf belastbare Informationsquellen zugegriffen werden. Soweit nicht anders angegeben stammen alle Daten aus der Arbeitsmarktstatistik der Bundesanstalt für Arbeit mit Zeitstand 2017, entweder aus dem Internetangebot der BA oder als Sonderauswertungen des Statistikservice Südwest der BA. Ergänzend wurde auf das ESF- Datenset des Sozialministeriums zugegriffen, dem allerdings ältere Zeitstände zugrunde liegen. Vor allem für den Zielbereich C 1.1 galt es, Informationen, Einschätzungen und Bewertungen regionaler Akteure, vor allem Mitglieder des ESF- Arbeitskreises, heran zu ziehen. Diese Sekundärinformationen lagen nicht in jedem Fall landkreisbezogen, aktuell oder gegendert vor. Teilweise ging es deshalb um qualitative Aussagen und Einschätzungen. In der Zusammenschau fügen sich die verwendeten Grundlagen zu einem hinreichend konsistenten Bild zusammen. Allen, die uns mit Informationen unterstützt haben, sei schon an dieser Stelle herzlich gedankt. Ein besonderer Dank geht an Herrn Thomas Kreuz von der ESF- Beratungsstelle beim Landkreistag Baden-Württemberg, der uns in der Strategiesitzung des ESF-Arbeitskreises wieder sehr unterstützt hat. Die Abschnitte 2 und 3 fassen die Datenlage und die Einschätzungen zu den beiden Zielbereichen B 1.1 und C 1.1 zusammen und formulieren Handlungsbedarfe und Zielgruppen. Soweit verfügbar wurden alle Daten gegendert aufbereitet. Der Migrantenstatus wird bislang noch kaum statistisch abgebildet, deshalb wurde auf die Unterscheidung nach Nationalität, d.h. den formalen Ausländerstatus zurückgegriffen; Deutsche mit Migrationshintergrund können insoweit nur als Dunkelziffer mit mindestens dem Faktor 2 gedanklich mitgeführt werden 1. Im Abschnitt 4 erfolgt eine kurze Beschreibung der Output- und Ergebnisindikatoren zu den förderfähigen Zielbereichen und ausgewählten Zielgruppen. Wie in den Vorjahren bildet die Ausschreibung der ESF-Projektförderung für das Programmjahr 2018 im Abschnitt 5 den Abschluss. Ziel ist, einen kompakten Überblick für die Zielgruppe interessierter Projektträger zu geben. Die gesamte Arbeitsmarktstrategie 2018 einschließlich der Jahresausschreibung 2018 sind im Internet auf der Homepage des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald veröffentlicht: unter Wirtschaft und Mobilität > Arbeitsmarkt und Fachkräfte > Europäischer Sozialfonds. 1 Nach den Ergebnissen des ZENSUS 2011 standen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Ausländern Menschen mit Migrationshintergrund gegenüber. 4

5 2. Regionalisierter Zielbereich B 1.1: Aktive Inklusion, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung, und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Wirtschaft und Arbeitsmarkt im Frühjahr 2017 Die wirtschaftliche Lage im Landkreis wie auch in der gesamten Region Südlicher Oberrhein ist im Frühsommer 2017 durch die immer noch anhaltende gute Konjunktur gekennzeichnet. Das kommt in den aktuellen Konjunkturberichten der beiden Kammern zum Ausdruck. So spricht die Handwerkskammer Freiburg in ihrem Konjunkturbericht zum 1. Quartal 2017 von nochmals besseren Lagebeurteilungen und Zukunftserwartungen als im Vorjahr, Betriebsauslastungen und Beschäftigung lägen über den Vorjahreswerten. Von einer guten Lage berichten 69,4 % der Handwerksbetriebe, eine positive Entwicklung erwarten gar 80,7 %. 12,8 % der Firmen planen Neueinstellungen. Die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein errechnet in ihrer Konjunkturanalyse Frühsommer 2017 einen Indexwert von 53 und damit einen neuen Höchstwert seit der Wiedervereinigung. In den IHK-Branchen bestätigen 57 % der Firmen eine gute Lage, allerdings werden die Geschäftserwartungen wegen außenwirtschaftlicher Faktoren (Zinsen, Energiepreise, Brexit, Gefährdung des Freihandels) skeptischer gesehen. Trotzdem planen auch 25 % der IHK-Firmen Neueinstellungen. Die sehr gute Wirtschaftslage schlägt sich auch am Arbeitsmarkt nieder. Ende Juni 2017 gab es im Landkreis gemeldete Arbeitslose mit fast gleichgroßen Anteilen in den Kategorien SGB II und SGB III. Die Arbeitslosenquote sank auf 2,9 % (Juni ,1 %, Juni ,3 %), für die Männer lag sie bei 3,1 %, für die Frauen bei 2,7 %. Den gemeldeten Arbeitslosen standen gemeldete offene Stellen gegenüber. Bei den Ausbildungsplätzen gab es Ende Juni 688 unversorgte Bewerber und 710 unbesetzte Ausbildungsstellen. Ein nach wie vor feststellbarer Mismatch am Arbeitsmarkt wird nicht nur durch die Zahlenverhältnisse Arbeitslose/offene Stellen offenkundig, sondern auch durch die stetig zunehmende Zahl versicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse (Juni , Dezember ) sowie durch die anhaltende Klage der Firmen, Kammern und Verbände über den Mangel an qualifizierten Fachkräften. Deshalb trifft wohl das Urteil zu, dass selbst die jahrelang anhaltende sehr gute Konjunkturlage im Wesentlichen nur die starken Bewerber unter den Arbeitslosen mitnimmt, während bei den Problemgruppen des Arbeitsmarkts kaum noch ein Abbau des erreichten relativ niedrigen - Sockels stattfindet. 5

6 Datenanalyse für ausgewählte Personengruppen Die schon in den Arbeitsmarktstrategien der Vorjahre verwendete Tabelle mit den werten für ausgewählte, gegenderte Arbeitslosengruppen wurde mit den werten 2017 fortgeschrieben. Um jeweils einen Vergleich mit der Entwicklung im Land Baden-Württemberg zu ermöglichen wurden die Entwicklungen auch indiziert (2008 = 100). In den beiden rechten Randspalten sind Auffälligkeiten im längerfristigen Trendverlauf ( ) bzw. in der kurzfristigen Entwicklung ( ) des Landkreises farbig markiert. Das kleine rotumrandete Dreieck zeigt jeweils an, falls die entsprechenden Personengruppen nach ihren Absolutzahlen sehr klein sind (< 150 Personen) und deshalb nur eine eingeschränkte Relevanz für potentielle ESF- Projekte im Flächenlandkreis Breisgau-Hochschwarzwald besitzen dürften. Die Tabelle 1 (nächste Seite) stellt die Entwicklung der werte zunächst für die Männer dar, die Tabelle 2 (übernächste Seite) die zeitliche Entwicklung für die Frauen. 6

7 Update Arbeitsmarktstrategie ESF-Antragsjahr 2018 Entwicklung Kerndaten Legende: ,0-97, ,0-103,0 Tab. 1: Arbeitsmarktentwicklung besser als 97, schlechter als 103,0 Land Baden-Württemberg AL insgesamt Lkr ,0 111,2 112,6 104,6 92,2 99,3 98,0 99,6 98,7 91,3 B-W ,0 109,9 121,3 105,2 98,1 99,9 98,5 101,3 105,0 93,8 SGB II SGB III SGB II + SGB III M Ä N N E R Merkmal Lkr. Breisgau-Hochschwarzwald unter 25 Jahre Lkr ,0 118,4 109,2 80,3 67,1 93,4 75,0 84,2 94,7 101,3 B-W ,0 133,1 128,1 91,2 89,3 98,0 95,0 101,2 133,2 123,8 über 55 Jahre Lkr ,0 131,6 154,4 180,1 170,6 193,4 199,3 200,0 219,9 200,0 B-W k.a ,0 113,2 125,1 138,9 k.a. 154,7 154,8 162,0 165,0 144,4 LangzeitAL > 1 Jahr Lkr ,0 88,4 98,0 90,0 78,0 83,4 93,0 96,6 103,0 89,4 B-W ,0 84,9 114,9 99,1 89,1 110,9 115,9 119,0 120,4 108,8 LangzeitAL > 2 Jahre Lkr =100: 100,0 92,1 117,1 125,5 147,2 129,2 B-W Ausländer Lkr ,0 116,0 96,6 94,7 90,5 106,1 108,0 117,6 130,9 140,1 B-W ,0 112,1 122,4 104,0 96,2 100,9 102,5 112,3 132,3 126,2 Ausländer unter 25 J. Lkr ,0 95,5 72,7 59,1 45,5 90,9 63,6 72,7 122,7 163,6 B-W ,0 138,7 128,2 92,6 95,6 108,6 109,0 137,0 270,0 270,6 Ausländer über 55 J. Lkr ,0 186,7 120,0 206,7 233,3 253,3 326,7 366,7 373,3 340,0 B-W ,0 109,1 113,2 130,5 137,6 149,8 149,5 166,6 170,2 153,8 Alleinerziehende Lkr = ,0 116,7 87,5 95,8 87,5 Schwerbehinderte Lkr = ,0 85,0 80,5 82,0 63,2 AL insgesamt Lkr ,0 136,1 113,4 95,4 90,8 103,9 101,4 103,8 109,5 109,4 B-W ,0 185,1 166,1 110,2 105,4 130,1 119,8 117,1 116,5 120,7 unter 25 Jahre Lkr ,0 135,6 96,3 69,9 66,3 75,5 76,7 84,0 92,0 93,9 B-W ,0 213,0 147,7 83,3 84,4 112,8 91,1 90,0 91,6 93,4 über 55 Jahre Lkr ,0 142,9 174,5 177,7 175,5 195,1 188,6 183,7 183,2 184,8 B-W k.a ,0 165,2 213,1 200,3 k.a. 190,6 192,8 184,7 180,1 181,3 LangzeitAL > 1 Jahr Lkr ,0 100,0 131,6 158,9 154,7 143,2 155,8 151,6 153,7 118,9 B-W ,0 92,0 174,4 166,0 138,4 135,9 130,8 132,2 120,9 110,6 LangzeitAL > 2 Jahre Lkr =100: 100,0 88,9 84,4 75,6 62,2 60,0 B-W Ausländer Lkr ,0 112,0 91,1 81,6 74,1 96,2 100,6 118,4 136,1 169,6 B-W ,0 199,8 156,7 99,1 101,8 137,0 118,5 123,7 134,8 165,6 Ausländer unter 25 J. Lkr ,0 192,3 100,0 107,7 69,2 107,7 107,7 169,2 192,3 238,5 B-W ,0 249,8 145,1 80,3 96,3 144,3 112,2 111,3 130,8 162,9 Ausländer über 55 J. Lkr ,0 125,0 168,8 143,8 131,3 131,3 162,5 125,0 143,8 225,0 B-W ,0 169,2 212,4 192,3 167,5 171,7 154,1 156,0 154,5 168,1 Alleinerziehende Lkr = ,0 62,5 50,0 18,8 37,5 Schwerbehinderte Lkr = ,0 81,8 87,9 98,0 104,0 AL insgesamt Lkr ,0 122,5 113,0 100,4 91,5 101,3 99,5 101,5 103,6 99,5 unter 25 Jahre Lkr ,0 130,1 100,4 73,2 66,5 81,2 76,2 84,1 92,9 96,2 über 55 Jahre Lkr ,0 138,1 165,9 178,8 173,4 194,4 193,1 190,6 198,8 191,3 LangzeitAL > 1 Jahr Lkr ,0 90,1 102,9 100,0 89,1 92,0 102,1 104,6 110,4 93,7 LangzeitAL > 2 Jahre Lkr =100: 100,0 91,6 111,5 116,9 132,6 117,2 Ausländer Lkr ,0 114,5 94,5 89,8 84,3 102,4 105,2 117,9 132,9 151,2 Ausländer unter 25 J. Lkr ,0 131,4 82,9 77,1 54,3 97,1 80,0 108,6 148,6 191,4 Ausländer über 55 J. Lkr ,0 154,8 145,2 174,2 180,6 190,3 241,9 241,9 254,8 280,6 Alleinerziehende Lkr = ,0 95,0 72,5 65,0 67,5 Schwerbehinderte Lkr = ,0 83,6 83,6 88,8 80, Indexentwicklung (2008 = 100) aktueller Trend Index-Entwicklung Landkreis Trend LK kleine Gruppe, Absolutzahlen<150 Pers. Entw. LK Trend LK

8 Update Arbeitsmarktstrategie ESF-Antragsjahr Entwicklung Kerndaten Legende: ,0-97, ,0-103,0 2 Tab. 2: Arbeitsmarktentwicklung besser als 97, schlechter als 103,0 Trend LK Land Baden-Württemberg AL insgesamt Lkr ,0 110,6 105,4 99,9 86,6 88,0 94,6 88,8 85,2 79,0 B-W ,0 100,0 105,6 97,2 93,9 92,7 91,3 91,0 89,0 78,6 SGB II SGB III F R A U E N Merkmal Lkr. Breisgau-Hochschwarzwald unter 25 Jahre Lkr ,0 91,3 89,9 84,1 69,6 88,4 71,0 89,9 82,6 92,8 B-W ,0 106,9 108,4 86,5 85,6 87,6 83,0 82,5 85,2 77,6 über 55 Jahre Lkr ,0 140,9 132,8 124,1 119,7 116,1 147,4 133,6 138,7 137,2 B-W k.a ,0 108,6 114,5 121,3 k.a. 132,9 132,9 137,8 139,3 120,3 LangzeitAL > 1 Jahr Lkr ,0 102,9 99,4 85,5 77,2 78,3 90,1 87,5 89,0 77,9 B-W ,0 85,5 94,1 90,0 86,8 104,1 103,7 104,8 102,5 90,4 LangzeitAL > 2 Jahre Lkr =100: 100,0 103,4 121,2 125,5 129,3 121,2 B-W Ausländerinnen Lkr ,0 123,0 111,9 108,0 103,5 108,0 121,7 125,7 114,6 124,8 B-W ,0 101,3 107,0 100,8 99,8 101,6 103,1 108,8 112,0 108,3 Ausländerinnen < 25 J. Lkr ,0 123,1 53,8 53,8 76,9 107,7 61,5 153,8 138,5 200,0 B-W ,0 111,2 113,9 93,8 98,5 101,9 99,9 114,8 144,4 150,7 Ausländerinnen > 55 J. Lkr ,0 157,9 163,2 147,4 163,2 163,2 163,2 231,6 147,4 189,5 B-W ,0 104,2 100,9 106,2 110,4 117,7 116,2 124,2 125,6 119,3 Alleinerziehende Lkr = ,0 112,3 105,3 99,1 69,5 Schwerbehinderte Lkr = ,0 117,5 115,9 117,5 109,5 AL insgesamt Lkr ,0 111,0 97,7 83,6 82,1 81,1 87,3 82,0 82,6 86,8 B-W ,0 121,4 115,4 90,9 85,4 92,8 89,5 85,5 83,2 84,2 unter 25 Jahre Lkr ,0 118,3 76,2 54,0 62,7 61,9 77,8 58,7 72,2 68,3 B-W ,0 135,5 109,3 77,1 78,6 88,8 81,9 74,2 72,9 69,0 über 55 Jahre Lkr ,0 141,2 142,9 150,0 141,8 141,8 162,6 157,7 146,7 150,0 B-W k.a ,0 133,4 158,6 149,7 k.a. 140,2 142,7 141,5 138,9 139,5 LangzeitAL > 1 Jahr Lkr ,0 72,6 76,4 75,0 60,1 59,6 65,4 74,5 58,7 44,2 B-W ,0 71,4 103,0 87,9 69,1 67,2 67,1 65,3 56,5 51,6 LangzeitAL > 2 Jahre Lkr =100: 100,0 97,1 105,9 117,6 135,3 73,5 B-W Ausländerinnen Lkr ,0 110,3 76,5 58,8 75,0 75,7 91,9 94,9 108,1 139,0 B-W ,0 125,9 112,3 86,4 87,6 99,3 99,3 101,1 106,6 117,4 Ausländerinnen < 25 J. Lkr ,0 118,2 54,5 45,5 118,2 81,8 109,1 72,7 136,4 127,3 B-W ,0 130,5 99,1 73,4 86,6 100,6 98,0 97,1 98,1 98,6 Ausländerinnen > 55 J. Lkr ,0 150,0 141,7 100,0 133,3 108,3 66,7 108,3 158,3 233,3 B-W ,0 124,2 151,0 138,3 125,4 123,3 111,3 117,8 113,0 120,6 Alleinerziehende Lkr = ,5 98,1 101,9 149, Index-Entwicklung Landkreis Indexentwicklung (2008 = 100) aktueller Trend kleine Gruppe, Absolutzahlen<150 Pers. Entw. LK Trend LK Schwerbehinderte Lkr = ,7 101,3 97,5 94,9 SGB II + SGB III AL insgesamt Lkr ,0 110,8 101,6 91,9 84,4 84,6 91,0 85,4 84,0 82,8 unter 25 Jahre Lkr ,0 108,7 81,0 64,6 65,1 71,3 75,4 69,7 75,9 76,9 über 55 Jahre Lkr ,0 141,1 138,6 138,9 132,3 130,7 156,1 147,3 143,3 144,5 LangzeitAL > 1 Jahr Lkr ,0 94,5 93,1 82,6 72,5 73,1 83,2 83,9 80,6 68,6 LangzeitAL > 2 Jahre Lkr =100: 100,0 102,5 119,0 124,4 130,2 114,5 Ausländerinnen Lkr ,0 118,2 98,6 89,5 92,8 95,9 110,5 114,1 112,2 130,1 Ausländerinnen < 25 J. Lkr ,0 120,8 54,2 50,0 95,8 95,8 83,3 116,7 137,5 166,7 Ausländerinnen > 55 J. Lkr ,0 154,8 154,8 129,0 151,6 141,9 125,8 183,9 151,6 206,5 Alleinerziehende Lkr = ,0 109,4 104,3 99,5 80,9 Schwerbehinderte Lkr = ,0 104,2 107,7 106,3 101,4

9 Als erster Analyseschritt wurden die Personengruppen, die weniger als 150 Männer oder Frauen umfassen, aus der weiteren Betrachtung ausgeklammert. Dieser Schritt ist sinnvoll, weil sich in einem Flächenlandkreis wie Breisgau-Hochschwarzwald kaum personengruppen-bezogene Projekte organisieren lassen, wenn die Zielgruppe zu klein ist (Projektstandorte, Zuweisungspraxis). Die Zahlen in Klammern sind die jeweiligen absoluten Personenzahlen. Männer Frauen SGB II AL < 25 J. (77) SGB II < 25 J. (64) SGB II Ausländer < 25 J. (36) SGB II Ausländerinnen < 25 J. (26) SGB II Ausländer > 55 J. (51) SGB II Ausländerinnen > 55 J. (36) SGB II Alleinerziehende (21) SGB II Schwerbehinderte (69) SGB II Schwerbehinderte (84) SGB III < 25 J. (86) SGB III Langzeit-AL > 1 Jahr (113) SGB III Langzeit-AL > 1 Jahr (92) SGB III Langzeit-AL > 2 Jahre (27) SGB III Langzeit-AL > 2 Jahre (25) SGB III Ausländer < 25 J. (31) SGB III Ausländerinnen < 25 J. (14) SGB III Ausländer > 55 J. (36) SGB III Ausländerinnen > 55 J. (28) SGB III Alleinerziehende (6) SGB III Alleinerziehende (79 SGB III Schwerbehinderte (103) SGB III Schwerbehinderte (75) Tab.3: im Weiteren nicht berücksichtigte, kleine Personengruppen Als Zwischenschritt wird anhand ausgewählter verfügbarer Daten aufgezeigt, dass die Arbeitslosen mit Migrationshintergrund erheblich mehr Personen umfassen als die Arbeitslosen mit ausländischem Pass: Merkmal Arbeitslose mit Migrationshintergrund Darunter arbeitslose Ausländer Arbeitslose insgesamt Arbeitslose < 25 J Arbeitslose > 55 J Arbeitslose SGB II Datenquellen: Migration: Datenset ESF-Team, Stand Juni 2016 Ausländer: Statistik der BA, Stand 2016 Tab.4: statistischer Abgleich Migranten und Ausländer Ein besonderes Augenmerk muss schließlich grundsätzlich den Flüchtlingen und Asylbewerbern/-bewerberinnen bzw. Asylberechtigten gelten, deren Zahl seit 2015 auch im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald rapide angestiegen ist. Dieser Personenkreis, für den seit einiger Zeit ein nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt oder sogar volle Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt geschaffen wurde, steht faktisch vor großen Schwierigkeiten, eine reguläre Arbeitsstelle zu finden. Die meisten der Flüchtlinge mit Bleibeperspektive sind derzeit noch in Sprach- und Qualifizierungsmaßnahmen und gehen deshalb noch nicht in die Arbeitsmarktstatistik ein. Im Sinne des Ziels B 1.1, der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, besteht Handlungsbedarf bzw. Bedarf für unterstützende Projekte. Auf mittlere und längere Sicht geht es nicht zuletzt um die Erschließung eines großen Arbeitskräftepotentials in einer 9

10 Zeit des Fachkräftemangels in zahlreichen Branchen. Dies wird von Betrieben im Landkreis bestätigt, die häufig über gute Erfahrungen mit der Beschäftigung von Flüchtlingen bzw. Asylberechtigten berichten. In der Ausschreibung (Abschnitt 5) wird dieser Personenkreis implizit bei den Kategorien der Ausländer/-innen und der Menschen mit Migrationshintergrund mitgemeint. Analyse von Personengruppen mit Anzeichen für besonderen Handlungsbedarf im ESF-Programmjahr 2018 Aus der fortgeschriebenen Datenübersicht der Tabellen 1 und 2 können in einem zweiten Analyseschritt folgende Personengruppen abgebildet werden, bei denen die Arbeitsmarktentwicklung unbefriedigend war. Dies gilt in zweierlei Hinsicht: Entweder zeigte die Personengruppe in der langfristigen Betrachtung 2008 bis 2017 eine anhaltend ungünstige Entwicklung und/oder es war im Vergleich der Jahre 2016 und 2017 eine ungünstige Entwicklung zu verzeichnen. Wo es sinnvoll erschien wurde auch ein Vergleich mit der landesdurchschnittlichen Entwicklung gezogen. SGB II SGB III MÄNNER Ausländer: Zunahme der AL-Zahl 2016>2017 negative Langzeitentwicklung seit 2008 seit 2013 deutlich schlechtere Entwicklung als im Landesdurchschnitt Arbeitslose über 55: Abnahme der AL-Zahl 2016>2017, aber immer noch negative Langzeitentwicklung seit 2008 seit 2008 deutlich schlechtere Entwicklung als im Landesdurchschnitt Langzeit-AL über 2 Jahre arbeitslos: Abnahme der AL-Zahl 2016>2017 immer noch deutlich höher als 2012/2013 betroffen 23 % aller AL im SGB II Ausländer: starke Zunahme der AL-Zahl 2016>2017 stetiger Anstieg seit 2012 Arbeitslose über 55: seit etwa 2010 Stagnation auf hohem Niveau betroffen sind 28 % aller AL im SGB III FRAUEN Ausländerinnen: Zunahme der AL-Zahl 2016>2017 negative Langzeitentwicklung seit 2008 seit 2011/2012 deutlich schlechtere Entwicklung als im Landesdurchschnitt betroffen sind 29 % aller arbeitslosen Frauen im SGB II Langzeit-AL über 2 Jahre arbeitslos: nur leichter Rückgang der AL-Zahl 2016>2017 seit 2014 anhaltend hohe AL-Zahl betroffen sind 26 % aller arbeitslosen Frauen im SGB II Ausländerinnen: starke Zunahme der AL-Zahl 2016> % mehr AL Ausländerinnen als 2008 seit 2015 deutlich schlechtere Entwicklung als im Landesdurchschnitt Arbeitslose über 55: Rückgang der AL-Zahl ab 2014 bis 2016 hat sich nicht fortgesetzt anhaltend hohe AL-Zahl seit 2009 seit 2011 deutlich schlechtere Entwicklung als im Landesdurchschnitt betroffen sind 26 % aller arbeitslosen Frauen im SGB III Tab. 5: Identifizierung von Personengruppen mit besonderem Handlungsbedarf im Ziel B

11 Der ESF-Arbeitskreis hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2017 diese Personengruppen, die auch schon in der ESF-Arbeitsmarktstrategie für 2017 im Fokus waren, im Wesentlichen bestätigt. Außerdem hat der ESF-Arbeitskreis noch folgende ergänzende Anmerkungen gemacht, die in der Strategie 2018 berücksichtigt werden sollen: Es muss berücksichtigt werden, dass für Flüchtlinge schon zahlreiche Sonderprogramme laufen. Es ist deshalb für Projektvorschläge zugunsten dieser Personengruppe zu beachten, dass regional keine parallelen Maßnahmen aufgebaut werden. Wichtig ist auch die Beachtung der Voraussetzung einer Bleibeperspektive für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Hierzu stellt das Ministerium für Soziales und Integration fest, dass für Geduldete ohne Arbeitsmarktzugang keine Förderung durch den ESF im Ziel B 1.1 möglich sei, da der ESF ein arbeitsmarktpolitisches Förderinstrument sei. Für Ausländerinnen und speziell für weibliche Flüchtlinge müssen Projekte die besonderen interkulturellen Besonderheiten und Umsetzungsschwierigkeiten ansprechen und beachten, die z.b. die Auffassung über Frauenerwerbstätigkeit generell oder die unbegleitete Teilnahme an Kursen, Qualifizierungsmaßnahmen o.ä. betreffen. Im Falle von Projekten, die sich vollständig oder auch an Alleinerziehende richten, sollte bedacht werden, dass sich deren Probleme, etwa im Betreuungsbereich, oft auch bei Familien mit vollständigem Elternpaar stellen. Insofern sollten etwaige Projekte bei Vorliegen typischer Probleme allgemein für Erziehende geöffnet sein. Auf Basis der identifizierten Zielgruppen schlägt der ESF-Arbeitskreis zum Zielbereich B 1.1 als Projektansätze insbesondere vor: Projekte für die Zielgruppe Ältere Arbeitslose (etwa ab 55 Jahren), wobei bei den Männern der Bedarf vor allem im Bereich SGB II und bei den Frauen vor allem im Bereich SGB III liegt. Projekte für Langzeit-Arbeitslose mit längerer Dauer der Arbeitslosigkeit (> zwei Jahre) im SGB II Bereich, und zwar gleichermaßen für Männer und Frauen. Projekte für arbeitslose Ausländer/innen und Arbeitslose mit Migrationshintergrund, und zwar gleichermaßen in den Bereichen SGB II und SGB III sowie für Männer und Frauen. Zu diesen Zielgruppen hat der ESF-Arbeitskreis schon im Vorjahr einige grundsätzliche Anmerkungen beschlossen, die unverändert gelten: Der ESF-Arbeitskreis möchte den Begriff Ältere Arbeitslose nicht zu eng an eine fest definierte Altersgruppe binden. Nach den üblichen statistischen Kategorien dürften die über 55-jährigen im Mittelpunkt stehen, Projekte können und sollen aber auch bei Bedarf etwas jüngere Menschen mit den typischen Merkmalen von Altersarbeitslosigkeit einbeziehen. Neben diesen Zielgruppen hat sich der ESF-Arbeitskreis dafür ausgesprochen, den mehrere Jahre im Landkreis geförderten familienorientierten Ansatz weiterhin auszuschreiben. Das zugrundeliegende Projekt wurde vom Träger Ende 2016 eingestellt. 11

12 Ferner hält der ESF-Arbeitskreis ein personenbezogenes Übergangsmanagement für sinnvoll, das die entsprechenden Aktivitäten der Arbeitsagentur und des Jobcenters unterstützt. Es sollte abzielen auf o ein Vorbeugen gegen das Abgleiten in die Langzeitarbeitslosigkeit nach einem Jahr Dauer der Arbeitslosigkeit, o geeignete Maßnahmen hierzu (z.b. Sensibilisierung, Motivierung und Aktivierung) schon nach einigen Monaten der Arbeitslosigkeit. Personenbezogenes Übergangsmanagement sollte unabhängig von den Leistungsbereichen SGB II oder SGB III erfolgen. Weitere Zielgruppen und Handlungsansätze mit Bedarfsnachweis möglich Die Nennungen von Personengruppen mit besonderem Handlungsbedarf sind nicht abschließend, sondern im Wesentlichen aus der Arbeitsmarktstatistik abgeleitet. Im Sinn des ESF-OP Baden-Württemberg, das stark auf eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit aller Gruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen zielt, können auch weitere Zielgruppen als förderfähig anerkannt werden, die nicht in der Arbeitsmarktanalyse bzw. in den Prioritäten des ESF-AK ausdrücklich genannt wurden. Oft dürfte es sich um Personengruppen handeln, die nicht hinreichend mittels (belastbarer) Daten ex ante identifiziert und quantifiziert werden können, z.b. auch wegen multipler Vermittlungshemmnisse. Träger von Projekten zugunsten solcher Personengruppen sind vom ESF-AK noch stärker als andere Antragsteller angehalten, im Rahmen von ESF-Förderanträgen den speziellen Förderbedarf nachzuweisen (regionale Relevanz, eventuelle teilräumige Cluster oder Brennpunkte, vorhandene/ähnliche Projekte bzw. fehlende/unzureichende Fördermöglichkeiten usw.). Diese Bedingung gilt noch stärker im Hinblick auf das zweite Teilziel beim Ziel B 1.1, die nicht unbedingt nur erwerbsbezogene gesellschaftliche Integration. Dieses Teilziel der sozialen Inklusion kann so viele Facetten haben und vielerlei Gruppen betreffen, das es in einer Arbeitsmarktanalyse und strategie nicht antizipiert werden kann. Der Bedarfsnachweis für ein spezifisches ESF-gefördertes Projekt muss zwingend vom Projektträger geführt werden. Geschlechtsdifferenzierte Analyse Es gibt in Literatur und Praxis zahlreiche Hinweise und Befunde, dass die Beteiligungs- bzw. Teilhabequoten von Frauen bezüglich Beschäftigung und Erwerbsbeteiligung unterdurchschnittlich sind und dass Frauen ein erhöhtes Risiko tragen, am Arbeitsmarkt zu scheitern oder benachteiligt zu werden 2. Mit dem begrenzten verfügbaren Datenbestand kann hier nur eine grobe Analyse erfolgen, ob und in welchem Maß Frauen als Teilgruppe in einschlägigen Kategorien 2 Vgl. Querschnittsberatung im Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg: Toolbox zu Querschnittszielen und Querschnittsthemen, Soziales_02/Praxishilfe-AK- Strategien-01_2017.pdf 12

13 von Wirtschaft und Arbeitsmarkt unter- oder überdurchschnittlich vertreten sind (Abb. 1). Die Abbildung zeigt, dass die Frauenanteile im Landkreis bei allen Kennzahlen mit Ausnahme des Anteils an den Teilzeitbeschäftigten deutlich unter dem Anteil der Frauen an der Wohnbevölkerung (50,8 %) liegen. Abb. 1 Aktuelle Frauenanteile an ausgewählten Arbeitsmarkt-, Beschäftigungs- und Bevölkerungsgruppen Der Erwerbsanteil liegt gemessen an den versicherungspflichtigen Beschäftigungen mit 46,2 % relativ hoch und die geschlechtsspezifischen Anteile an den Arbeitsmarktkennzahlen liegen deutlich niedriger als die Frauenanteile an der Beschäftigung und an der Wohnbevölkerung. Hinweise auf Defizite bezüglich Chancengleichheit und Partizipation bzw. auf erhöhte Risiken für Arbeitslosigkeit sind daraus nicht zu erkennen. 3. Regionalisierter Zielbereich C 1.1: Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Baden-Württembergs Stärken in den Bereichen Bildung, Kompetenzentwicklung und lebenslanges Lernen liegen v.a. in dem hohen Qualifikationsniveau der Schulabgängerinnen und Schulabgänger. Doch selbst auf dem aktuell guten Ausbildungsmarkt in Baden-Württemberg sind junge Menschen ohne Schulabschluss mit nicht unerheblichen Problemen konfrontiert, einen Ausbildungsplatz zu finden. Damit tragen sie ein besonders hohes Risiko, nur geringqualifizierte Tätigkeiten ausüben zu können und immer wiederkehrend und auch längerfristig arbeitslos zu werden. 3 3 Operationelles Programm des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg , S. 9, Beschluss der EU-Kommission vom , Internetfassung 13

14 Niemand darf verloren gehen lautet daher die Devise des Landkreises Breisgau- Hochschwarzwald - jedem jungen Menschen soll eine aktive Teilhabe im Bildungssystem und einen Schulabschluss ermöglicht werden. Dies ist nicht nur der Schlüssel zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, wodurch auch persönliche und gesellschaftliche Folgekosten vermieden werden. Bewerber/innen mit Schulabschlüssen bilden auch die Basis für eine Fachkräftesicherung. Ziel ist es daher, Schulabsentismus zu vermeiden: Dem Recht des Kindes oder Jugendlichen auf Bildung (Art. 28 UN - Kinderrechtskonvention) ist im Falle von Schulabsentismus in besonderer Weise Rechnung zu tragen. Die Verantwortung dafür liegt bei der Schule ( 1 SchG) und bei den Eltern ( 85 SchG). Dies erfordert flexible Handlungs- und Reaktionsweisen. 4 Schulabsentismus umreißt als Fachbegriff alle Verhaltensmuster, bei denen Schüler ohne ausreichende Berechtigung der Schule fernbleiben. 5 Hier setzt das spezifische Ziel der regionalen Förderung an und konzentriert sich zum einen auf schulmüde und schulverweigernde Jugendliche im Schulalter ab der 7. Jahrgangsstufe. Es sollen Maßnahmen in Ergänzung zu schulischen Angeboten und Angeboten der Jugendhilfe entwickelt werden. Zum anderen sollen junge Menschen nach Beendigung der Schulpflicht, die von den Regelsystemen der Jugendberufshilfe und des Übergangs- und Ausbildungsbereichs nicht ausreichend erreicht werden, gefördert werden. Wie in den vergangenen Jahren bilden die Erfahrungen und Einschätzungen der Expertinnen und Experten des ESF-Arbeitskreises die Grundlage für die Arbeitsmarktstrategie in diesem Zielbereich. Mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens wurden die Personengruppen der schulmüden und schulverweigernden Jugendlichen und deren zentralen Problemlagen beschrieben. Darüber hinaus wurden bereits bestehende Projekte und Unterstützungsangebote im Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald erfasst, um daraus bedarfsgerechte Ansätze bzw. Lücken in dem Hilfesystem zu identifizieren. Ziel ist es, Doppelstrukturen zu vermeiden und miteinander verzahnte Unterstützungsangebote über den Europäischen Sozialfonds fördern zu lassen. Schulmüde und schulverweigernde Jugendliche und deren zentrale Problemlagen Die schon in der regionalen Arbeitsmarktstrategie 2015 dargestellte Problematik der Begriffsdefinition von Schulabbruch macht zum einen die Schwierigkeit deutlich, diese Personengruppe genau zu erfassen und zu beschreiben. Zum anderen zeigt es die Notwendigkeit, auf der Maßnahmenebene eine genaue Zielgruppenanalyse und - definition bei der Projektentwicklung vorzunehmen. Eine vergleichende Statistik zu der Anzahl der Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluss ist wenig aussagekräftig. Ein Schulabgang ohne Abschluss kann z.b. 4 Schulabsentismus Eine Handlungshilfe für Schulen, Flyer, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden- Württemberg, (abgerufen am ) 5 Prävention und Intervention bei Schulabsentismus, Prof. Dr. Heinrich Ricking, Universität Oldenburg, Infobrief Schulpsychologie BW 16-1, (abgerufen am ) 14

15 auch ein geregelter Schulabschluss unterhalb des Hauptschulabschlusses als Förderschulabschluss oder der Abschluss für Geistigbehinderte sein. Diese Schüler/innen können daher nicht als Schulabbrecher gelten 6. Im Schuljahr 2014/2015 verließen 70 Schulabgänger/innen die Sonderschulen ohne einen Hauptschulabschluss von insgesamt 107 Schulabgänger/innen ohne einen Hauptschulabschluss aus allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. 7 Die zusammengefassten Einschätzungen der Expertinnen und Experten aus dem ESF-Arbeitskreis: Beschreibung der Gruppe der Schüler/innen mit drohendem Schulabbruch Beschreibung der Gruppe der ausbildungsfernen jungen Menschen Merkmale der Zielgruppe: o Es sind verstärkt männliche Jugendliche / junge Männer betroffen und o eher Jugendliche mit Migrationshintergrund und Geflüchtete aus Drittstaaten Eltern der jungen Menschen: o Es betrifft öfters sozial schwächere Familien o Es können schwierige Familienkonstellationen vorliegen o Auf Grund fehlender Kenntnisse des Schulsystems und mangelnder Sprachkompetenz können die Familien wenig Unterstützung geben o Es betrifft alle Gesellschaftsschichten Merkmale der Zielgruppe. o Es sind ebenfalls überwiegend junge Männer betroffen o Es betrifft junge Menschen sowohl mit wie auch ohne Migrationshintergrund o Es können häufig psychische Belastungen o- der Erkrankungen vorliegen o Es handelt sich eher um sozial benachteiligte junge Menschen Aus- Räumliche prägung Der gesamte Landkreis ist von der Problematik betroffen Problemlagen dieser jungen Menschen Der Ausgangspunkt der Schwierigkeiten ist häufig in der Familie zu sehen : o Es fehlen die Vorbilder und oftmals auch Fähigkeiten / Kenntnisse der Eltern, ihre Kinder zu unterstützen. Es können Problemlagen wie instabile Familienverhältnisse und psychische Probleme der Eltern vorliegen. 6 Wer ist ein Schulabbrecher? Anmerkungen zu einem weit verbreiteten, aber oft unzutreffenden Begriff, Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 4/2016, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 7 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, D15.2: Anteil der Schulabgänger/innen ohne Schulabschluss, Berichtsjahr 2014/2015, zitiert nach: ESF-Datenset, ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH 15

16 Persönliche Faktoren der jungen Menschen: o Psychische Belastungen der Schüler/innen, Suchtproblematik, gesundheitliche Einschränkungen, wenig Selbstwertgefühl, geringe Motivation, Perspektivlosigkeit, abweichendes Arbeits- und Sozialverhalten, Schwierigkeiten mit der Tagesstruktur o Fehlende Schlüssel- und Sozialkompetenzen (Pünktlichkeit, Höflichkeit, Ausdauer, Mitwirkungsbereitschaft, geringe Frustrationstoleranz..) o Sprachschwierigkeiten o Soziale Isolation o Fehlende / unzureichende Kenntnisse und Akzeptanz von gesellschaftlichen und arbeitsmarktbezogenen Werten und Normen Bedarf vor dem Hintergrund schon bestehender Angebote und Maßnahmen Der ESF- Arbeitskreis sieht einen Bedarf an gezielten Maßnahmen für schulmüde und schulverweigernde Jugendliche. Hierbei sollte auf den Erfahrungen und bestehenden Projektstrukturen aufgebaut werden. Es sind unbedingt Doppelstrukturen zu vermeiden. Förderstrategien Für das Förderjahr 2018 werden zwei Förderstrategien festgelegt: Förderschwerpunkt A Präventive Projektansätze sind gefragt für Jugendliche aller Schularten ab der Jahrgangsklasse 7 unter Berücksichtigung der individuellen Risikofaktoren: Jugendliche sollen in der Schule angesprochen werden, die erste Anzeichen bis hin zu Alarmsignalen zu schulabsentem Verhalten zeigen, in allen Formen - vom aktiven und passiven bis hin zum verdeckten Schulabsentismus. Je früher jedoch die Anzeichen und die Ursachen erkannt und Maßnahmen eingeleitet werden, desto besser stehen die Chancen den Totalausstieg und eine Ausgrenzung zu vermeiden und eine erfolgreiche Beschulbarkeit wiederherzustellen. Daher sollten die Projekte die betroffenen Schüler/innen möglichst erreichen, bevor diese innerlich nicht mehr beteiligt sind und es zum Schulabbruch kommt. Zunächst ist die Abklärung der individuellen Ursachen nötig, um die Form des Schulabsentismus einzuordnen. Methodisch sind dann auf der Maßnahmenebene neue Wege gefragt, die Schüler/innen in der Schule zu erreichen, mit speziellen Angeboten und Methoden eine Auszeit zu gestalten, um sie letztendlich wieder erfolgreich in das Schulsystem zu integrieren. Dazu sollen Aspekte Berücksichtigung finden wie Praxisbezug und Lebensweltorientierung, Aufbau klarer Strukturen, soziale Teilhabe und Stärkung des Gemeinschaftsgefühls, Förderung von sozial-emotionalen Kompetenzen, insbesondere Vermittlung von Problemlösestrategien. Es sind Schnupperangebote zu verschiedenen beruflichen Themenfeldern zu integrieren. Es gilt insge- 16

17 samt, einen Methodenwechsel vorzunehmen - weg vom kognitiven Lernen hin zum praktischen Erleben und Ausprobieren z.b. über Projektarbeit in Richtung einer gesellschaftlichen und beruflichen Sinnhaftigkeit für jede/n einzelne/n Schüler/in. Darüber hinaus sollte der Blickwinkel nicht nur auf den Risikofaktoren liegen, sondern die Schutzfaktoren und die Resilienz insgesamt gefördert werden. Da die Projekte in den schulischen Strukturen ansetzen, stellt eine Zusammenarbeit der Projektträger mit Schulen eine Voraussetzung dar. Förderschwerpunkt B Weiterer Förderschwerpunkt ist das Auffangen bereits verloren gegangener junger Menschen und der von Ausgrenzung bedrohten Jugendlichen, die von den bestehenden regelhaften Angeboten der Übergangs- und Ausbildungssysteme bzw. der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden. Niedrigschwellige und praxisbezogene Angebote sollen zur individuellen und sozialen Stabilisierung, zur Eingliederung in die geregelten Beratungs- und Vermittlungsprozesse und zu einer Perspektive für Ausbildung und Beruf beitragen. Hierbei sollte die Integration in Maßnahmen der Berufsvorbereitung oder in eine berufliche Ausbildung angestrebt werden. Bei jungen Menschen ohne Schulabschluss ist es Ziel, dass nachträglich ein Schulabschluss erreicht wird. Im Rahmen des Casemanagements sollte eine Aufarbeitung der multiplen Problemlagen unter Einbeziehung der bestehenden Beratungs- und Hilfesysteme erfolgen. Für beide der oben angeführten Schwerpunkte gilt: Es ist es zwingend nötig, das familiäre Umfeld, insbesondere die Eltern, in das Projekt und den Entwicklungsprozess ihrer Kinder einzubinden. Dieses kann die professionelle Intervention wirksam unterstützen. Vor allem in Belastungssituationen, wenn Unterstützung und Orientierung gesucht werden, sind defizitäre oder fehlende Strukturen innerhalb der Familie besonders spürbar. Viele Eltern sind an dieser Stelle durch alltägliche Anforderungen oder fehlender entsprechender eigener Sozialisation überfordert und können ihren Kindern wenig Unterstützung und Orientierung bieten. Diese Defizite in der Leistungsfähigkeit des Elternhauses, kann die gewünschte Chancengleichheit bei der Erreichung eines adäquaten Schulabschlusses massiv beeinträchtigen. Darüber hinaus ist auch die Einbeziehung der Lehrer/innen sowie des sozialen Umfeldes erforderlich. Es sind handlungsorientierte Konzepte mit Werkstattcharakter gefragt, die die Arbeitswelt im Sinn eines dualen Lernens mit einbeziehen. Die bedarfsbezogene Projektgestaltung sollte insbesondere junge Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Ausländer/innen berücksichtigen, hierfür wird u.a. ein kultursensibles Projektmanagement vorausgesetzt. Weitere Anforderungen sind unter Besondere Hinweise zum Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung zu ersehen. Um direkt im Lebensbereich der Jugendlichen / jungen Erwachsenen ansetzen zu können, sollte auch der aufsuchende Arbeitsansatz im Bedarfsfall genutzt werden. So können auch Jugendliche erreicht werden, die mit der klassischen Komm-Struktur nicht angesprochen werden. Es sind die unten stehenden Hinweise zum Querschnittsziel Gleichstellung von Frauen und Männern zu berücksichtigen. Für einen nachhaltigen Projekterfolg kann eine Stabilisierung bei bereits erreichten Zielen oder eine Nachbetreuung z.b. bei einer Ausbildungsaufnahme erforderlich sein. Diese Maßnahmeebene ist bei Bedarf erwünscht. 17

18 Eine Verzahnung mit den bereits bestehenden Maßnahmen und Projekten ist erforderlich. Schon bei der Antragsstellung ist konkret darzustellen, welche Angebote bestehen und wie die Vernetzung/Zusammenarbeit mit den anderen Trägern gestaltet werden soll. Ziel des ESF-Arbeitskreises ist damit ein in sich abgestimmtes Präventions- und Hilfesystem für diese Zielgruppen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Darüber hinaus sollen auch Synergieeffekte für die Teilnehmenden ermöglicht werden. Besondere Hinweise zum Querschnittsziel Gleichstellung von Frauen und Männern 8 Schüler zeigen häufiger als Schülerinnen ein als Schulverweigerung klassifiziertes Verhaltensmuster. Jedoch werden Mädchen in den Förderungen tendenziell untererfasst, etwa da entsprechende Interventionen eher bei nach außen gerichtetem Verhalten einsetzen, das sozialisationsbedingt bei Jungen eher vorkommt als bei Mädchen, deren Verhalten eher nach innen gerichtet ist. Jungen verlassen die Schule etwas häufiger als Mädchen ohne Schulabschluss. Junge Frauen ohne Schulabschluss bleiben wiederum häufiger als junge Männer ohne Schulabschluss auch ohne Berufsausbildung. Frauen ohne Berufsausbildung haben die mit Abstand niedrigste Erwerbsbeteiligung. Das Gleichstellungsziel ist es, den Anteil von Mädchen und jungen Frauen in den Hilfeangeboten bei Bedarf zu erhöhen. In den Maßnahmen sollen Geschlechterstereotype reflektiert werden und eine gendersensible Bewusstseinsbildung im Hinblick auf die Bedeutung von Bildung und einer eigenständigen Existenzsicherung erfolgen. Die Anforderungen in Bezug auf das Querschnittsziel Gleichstellung können sein: Das Projektkonzept soll einen konkreten Ansatz für den Zugang zu jungen Frauen enthalten, um ihren Zugang zu den Hilfeangeboten zu verbessern (bspw. Kooperation mit Mädcheneinrichtungen, Sensibilisierung von Lehrkräften an Schulen usw.) Ein Konzept für eine gendersensible Beratung und Unterstützung wird begrüßt. Dieses kann bspw. Ansätze für einen reflektierten Umgang mit Geschlechterstereotypen und eine gendersensible Lebenswegplanung (etwa im Hinblick auf die Bedeutung einer eigenständigen Existenzsicherung für Frauen im Lebensverlauf) umfassen. Qualifikationen in Gender Kompetenz oder entsprechende Weiterbildungen der eingesetzten Fachkraft werden begrüßt. 8 und 9 Vgl. Querschnittsberatung im Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg: Toolbox zu Querschnittszielen und Querschnittsthemen, bw.de/esf/fileadmin/user_upload/foerderperiode_ /foerderung_beantragen_u._umsetzen/regionale_foerderung_fb_arbeit Soziales_02/Praxishilfe- AK-Strategien-01_2017.pdf 18

19 Besondere Hinweise zum Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 9 Etwa ein Fünftel aller Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg hat einen Migrationshintergrund. Die Verteilung auf die Schulformen ist dabei sehr unterschiedlich: Während der Anteil junger Menschen mit Migrationshintergrund in Werkreal- und Hauptschulen bei 36% liegt, pendelt er sich bei den Gymnasien bei 10% ein. Knapp ein Drittel aller Förderschüler/innen haben einen Migrationshintergrund. Auch bei den beruflichen Schulen liegt der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund bei knapp 20%, und auch hier sind starke Unterschiede zu verzeichnen: knapp 60% aller VAB Schüler/innen, knapp 30% der Berufsfachschüler/innen, aber etwa 14% der Berufsgymnasiasten/innen haben Migrationshintergrund. Auch mit Blick auf die schulischen Abschlüsse zeigt sich die Notwendigkeit zielgruppenspezifischer Hilfeangebote: im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald beträgt der Anteil von Absolvent/innen mit höchstens einem Hauptschulabschluss bei den nichtdeutschen Schüler/innen 34,8 Prozent - bei den deutschen Schüler/innen bei 13,1 Prozent. 10 Das Chancengleichheitsziel ist es, den Anteil v.a. von jungen Menschen mit Migrationshintergrund in den Hilfeangeboten zu erhöhen. In den Maßnahmen sollen sprachund kultursensible Unterstützungsleistungen erbracht werden, die für die Zielgruppe einen Beitrag zur Verbesserung ihrer schulischen Abschlussperspektiven und damit für ihren Einstieg in die berufliche Ausbildung und Beschäftigung leisten. Die Anforderungen in Bezug auf das Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung können sein: Das Projektkonzept soll einen sprach-und kultursensiblen Ansatz für den Zugang zu jenen benachteiligten Schülerinnen und Schülern enthalten, die von Regelangeboten nicht oder nicht hinreichend erreicht werden können. Das Projektkonzept soll die Zusammenarbeit mit bestehenden Einrichtungen und Diensten (z.b. Schulsozialarbeit, Kinder-und Jugendarbeit, Jugendmigrationsdienste etc.), aber auch mit den Eltern der Teilnehmenden aktiv aufgreifen und verfolgen. Der Einsatz von pädagogischen Fachkräften mit Qualifikation in interkultureller Kompetenz oder das Angebot entsprechender Weiterbildungen werden begrüßt. 4. Festlegung von Output- und Ergebnisindikatoren Die Festlegung von Output- und Ergebnisindikatoren ist sinnvoll, um die Umsetzung der regionalen Arbeitsmarktstrategie nach dem Ablauf der Umsetzungsphase evaluieren zu können. Hierbei wird es im Wesentlichen auf den Abdeckungsgrad der zur regionalen Umsetzung geöffneten ESF-Ziele und um die Einbeziehung der zur Förderung vorgeschlagenen Zielgruppen gehen. Durch Aggregation der regionalen Er- 10 Abgänger nach Staatsangehörigkeit im Schuljahr 2014/15 Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Allgemeinbildende Schulen insgesamt (ohne 2. Bildungsweg), Statistisches Landesamt Baden-Württemberg /

20 gebnisse kann das Land die im OP Baden-Württemberg gegenüber der EU festgelegten Ziele evaluieren. Wie bereits in den Vorjahren wird auf die Angabe quantitativer Zielwerte (d.h. konkrete Zahlenvorgaben) für die Outputindikatoren verzichtet: Insbesondere, weil quantitative Zielwerte erheblich von den konkret beantragten Projektkonzepten und deren Finanzvolumina abhängen, zum anderen, weil solche Zahlenvorgaben ex-ante nur in einem sehr groben Kalkulationsrahmen aus den historischen durchschnittlichen Teilnehmerkosten früherer Projekte und dem regionalen ESF-Finanzrahmen von Euro plus Cofinanzierung in gleicher Höhe überschlagen werden können. Die Festlegung von Output- und Ergebnisindikatoren richtet sich im Grundsatz nach dem OP Baden-Württemberg (siehe Ausschreibung, Abschnitt 5). Diese allgemein gehaltenen Indikatoren sollten in den Projektanträgen zielgruppen- und projektspezifisch ausgeformt werden. Personenangaben sind grundsätzlich zu gendern. Ergänzende Anmerkungen zur Evaluierung Seit 2010 werden ESF-geförderte Projekte bereits im Sommer, d.h. etwa zur Halbzeit ihres einjährigen Durchführungszeitraums, zu einer Zwischenevaluierung zusammen mit dem ESF-AK eingeladen. Damit wurde eine frühere Praxis wieder aufgenommen und erstmals am für die laufenden Projekte 2010 durchgeführt. Als Hilfe zur Strukturierung und zur Vorbereitung auf die etwa 20-minütigen Präsentationen wurde ein Raster entwickelt, das die Projektträger schon vorab ausfüllen. Die bewährte Praxis wird auch in der Förderperiode weitergeführt. Daneben führt der ESF-AK verstärkt vor-ort-besuche bei laufenden Projekten durch, um die Praxisseite kennen zu lernen und auch um mit Teilnehmern und Teilnehmerinnen ins Gespräch zu kommen. 5. Ausschreibung der ESF-Projektförderung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald für das Förderjahr 2018 Allgemeine und rechtliche Informationen zum Europäischen Sozialfonds Der ESF ist das zentrale beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union und richtet sich in seiner Förderung an der EU- Strategie»Europa 2020«aus. Für die Förderperiode 2014 bis 2020 stehen dem Land Baden-Württemberg rund 260 Mio. Euro für ESF-Interventionen zur Verfügung. Für die Regionalisierung sind ca. 92 Mio. Euro vorgesehen. Davon erhält der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald pro Förderjahr Euro. Die regionale Umsetzung des ESF in den Stadt- und Landkreisen erfolgt über die ESF-Arbeitskreise. Diese legen die ESF-Strategie fest und bewerten die eingereichten Projektanträge u.a. in Bezug auf deren Übereinstimmung mit der ESF-Strategie und erstellen ein Ranking, das an die L-Bank weitergeleitet wird. 20

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