Beschlüsse der 47. Europaministerkonferenz am 12. November 2009 in Berlin. Kein Beschluss.

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Transkript:

Beschlüsse der 47. Europaministerkonferenz am 12. November 2009 in Berlin TOP 1: Begrüßung Kein Beschluss.

Beschlüsse der 47. Europaministerkonferenz am 12. November 2009 in Berlin TOP 2: Aktuelle europapolitische Themen aus Sicht der neuen Bundesregierung, u.a. Ergebnisse des Europäischen Rates vom 29./30. Oktober 2009 Gast: Staatsminister im Auswärtigen Amt Dr. Werner Hoyer, MdB Kein Beschluss.

Beschlüsse der 47. Europaministerkonferenz am 12. November 2009 in Berlin TOP 3: Vertrag von Lissabon/ Begleitgesetze Berichterstatter: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Rheinland- Pfalz, Saarland, Hessen 1. Die Europaminister und -senatoren begrüßen, dass der Vertrag von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Kraft treten wird. Sie betonen, dass die EU mit dem Lissabon-Vertrag handlungsfähiger, demokratischer und bürgernäher wird. 2. Die Europaminister und -senatoren unterstreichen, dass der Lissabon-Vertrag die Rechte der nationalen Parlamente, in Deutschland von Bundestag und Bundesrat, durch das Subsidiaritätsfrühwarnsystem weiter stärkt. Sie stellen mit Zufriedenheit fest, dass die deutsche Begleitgesetzgebung zum Lissabon- Vertrag die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat in EU- Angelegenheiten erweitert. 3. Die Europaminister und -senatoren halten zur effektiven Nutzung der genannten Rechte eine Prüfung der innerstaatlichen Anwendungspraxis für erforderlich. Sie bitten die Ständige Arbeitsgruppe der Europaministerkonferenz, die praktische Umsetzung des Subsidiaritätsfrühwarnsystems sowie der Rechte des Bundesrates aus dem Integrationsverantwortungsgesetz und dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in EU- Angelegenheiten zu überprüfen und zu evaluieren. Sie bitten die StAG darüber hinaus zu prüfen, ob und inwieweit die Bund-Länder-Vereinbarung über die Zusammenarbeit in EU- Angelegenheiten vom 12. Juni 2008 durch eine novellierte Vereinbarung ersetzt werden kann.

Beschlüsse der 47. Europaministerkonferenz am 12. November 2009 in Berlin TOP 4: Zukunft der EU-Kohäsionspolitik nach 2013 Berichterstatter: Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt 1. Die Europaminister und -senatoren der Länder nehmen den Bericht von Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt zum Stand der europäischen Debatte über die Zukunft der europäischen Kohäsionspolitik nach 2013 zur Kenntnis. 2. Die Europaminister und -senatoren bekräftigen ihre Beschlüsse zur europäischen Kohäsionspolitik vom 10. Dezember 2007 und vom 15. Dezember 2008, die von den Ministerpräsidenten am 19. Dezember 2007 und am 18. Dezember 2008 gebilligt wurden und in gemeinsame Stellungnahmen mit der Bundesregierung eingeflossen sind. 3. Die Europaminister und -senatoren der Länder beschließen die anliegenden Eckpunkte zur Zukunft der EU-Kohäsionspolitik nach 2013. Sie ergänzen diese gegebenenfalls kurzfristig im Umlaufverfahren nach Vorlage aktueller Beschlüsse aus den Fachministerkonferenzen. 4. Die Europaminister und -senatoren der Länder bitten das EMK-Vorsitzland, diesen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zu ihrer Sitzung am 16. Dezember 2009 vorzulegen. 5. Sie schlagen der Ministerpräsidentenkonferenz folgende Beschlussfassung vor: a. Die Regierungschefs der Länder beschließen die anliegenden Eckpunkte zur Zukunft der EU-Kohäsionspolitik nach 2013. b. Die Regierungschefs der Länder bitten das MPK-Vorsitzland, diesen Beschluss der Bundesregierung zu übermitteln. Sie bitten die Bundesregierung, diese Position im Rat und gegenüber der Europäischen Kommission mit zu vertreten.

c. Die Regierungschefs der Länder bitten das MPK-Vorsitzland, die Eckpunkte zur Zukunft der EU-Kohäsionspolitik nach 2013 dem Präsidenten der Europäischen Kommission José Manuel Barroso zu übermitteln.

Eckpunkte zur Zukunft der EU-Kohäsionspolitik nach 2013 1. Die deutschen Länder bekräftigen ihre Beschlüsse zur Zukunft der europäischen Kohäsionspolitik vom 19. Dezember 2007 und vom 18. Dezember 2008, die in gemeinsame Stellungnahmen mit der Bundesregierung eingeflossen sind. 2. Sie halten es für erforderlich, die europäische Kohäsionspolitik stärker als bisher auf die Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung in den Regionen auszurichten, um den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Gemeinschaft zu stärken. Gleichzeitig soll die Orientierung der Kohäsionspolitik an den Zielen der Lissabon-Strategie beibehalten werden und auch über 2013 hinaus den Einsatz der europäischen Strukturfonds für alle Regionen Europas vorsehen. 3. Auch in Zukunft wird es erforderlich sein, die europäische Kohäsionspolitik schwerpunktmäßig auf die bedürftigsten Mitgliedstaaten und Regionen der Europäischen Union mit dem Ziel der Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu konzentrieren. Für die Bestimmung der Kohäsionsländer und der Regionen mit Entwicklungsrückstand haben sich die bisherigen Schwellenwerte auf der Grundlage des Bruttoinlandsprodukts als Abgrenzungskriterium zur Auswahl der Fördergebiete bewährt. 4. Um die vorhandenen Potenziale auch im Interesse der EU insgesamt - dauerhaft zu mobilisieren, bedürfen die aus der Höchstförderung ausscheidenden Regionen noch der Unterstützung durch verlässliche flächendeckende Förderinstrumente, die der spezifischen Situation dieser Regionen gerecht werden. Für diese Regionen (einschließlich der vom sog. statistischen Effekt betroffenen Regionen) müssen angemessene und gerechte Übergangsregelungen im Rahmen des Ziels Konvergenz vorgesehen werden, um das abrupte Wegbrechen der Förderung bei Überschreiten der 75%-Schwelle zu vermeiden und den betroffenen Regionen Sicherheit für die weitere Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu geben. Diesbezüglich sprechen sich die deutschen Länder für die Gleichbehandlung aller betroffenen europäischen Regionen aus, unabhängig vom nationalen Wohlstand des Mitgliedstaates.

5. Die deutschen Länder begrüßen, dass das Europäische Parlament und die Europäische Kommission die besondere Situation von Regionen, die aus der Höchstförderung im Rahmen des Ziels Konvergenz ausscheiden werden, ausdrücklich anerkannt haben. 6. In den Regionen des Ziels Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung muss nach 2013 die flächendeckende Förderung im Rahmen der europäischen Kohäsionspolitik fortgesetzt werden. Zur Umsetzung der Lissabon-Strategie leisten gerade diese Regionen einen wichtigen Beitrag. Nur wenn es gelingt, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und hohes Beschäftigungsniveau im Einklang mit Nachhaltigkeitserfordernissen fortwährend neu zu erarbeiten, können diese Regionen ihren Beitrag zum Zusammenhalt und zur Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft leisten. 7. Auch in den Regionen, die unter das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung fallen, gibt es besonders strukturschwache Teilräume. Auch deswegen ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Mittel aus diesem Ziel in angemessener Höhe erhalten bleiben. 8. Die deutschen Länder begrüßen, dass - wie die Europäische Kommission in ihrem Fünften Zwischenbericht mitteilt - die meisten Mitgliedstaaten sich für die Fortführung des Ziels Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung ausgesprochen haben, und dass dies im Reflexionspapier der früheren Regionalkommissarin Danuta Hübner von April 2009 und in der Studie von Fabrizio Barca über eine Reform der europäischen Kohäsionspolitik ebenfalls vorgesehen ist. 9. Die deutschen Länder sprechen sich dafür aus, die städtische Dimension im Rahmen der europäischen Kohäsionspolitik beizubehalten. Städte sind - wie auch Metropolregionen - wichtige Wachstums- und Innovationsmotoren. Zur Erfüllung dieser Funktion sind aber auch zukünftig Maßnahmen zur sozialen und wirtschaftlichen Stabilisierung von Städten und städtischen Problemgebieten erforderlich. 10. Ein starkes Gewicht muss der Förderung des ländlichen Raumes sowie der wichtigen Rolle der im ländlichen Raum liegenden kleineren und mittleren Städte eingeräumt werden. Nur so kann Strukturdefiziten und Abwanderungstrends sowie der demografischen Überalterung in vielen ländlichen Gebieten der Euro-

päischen Union begegnet werden. Eine enge Abstimmung der Ziele und Instrumente zwischen den europäischen Strukturfonds und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ist erforderlich. 11. Die deutschen Länder betonen, dass die europäische Kohäsionspolitik insbesondere in dem Maße einen Beitrag zur Bewältigung der neuen Herausforderungen leistet, in dem sie die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Regionen stärkt. Sie trägt bereits jetzt durch die Förderung von Öko-Innovationen, von Maßnahmen zur Stärkung der Energieeffizienz sowie zur Entwicklung erneuerbarer Energien zum Klimaschutz und zur Bewältigung der vielfältigen Folgen des Klimawandels bei. 12. Das System der geteilten Mittelverwaltung mit der Programmierung und Umsetzung auf regionaler Ebene hat sich bewährt und soll auch zukünftig beibehalten werden. Hierbei sind die Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zu stärken. Vor allem auf regionaler Ebene können vorhandene Entwicklungspotenziale erschlossen und lokale und regionale Akteure aktiviert und vernetzt werden. 13. Die Regionen müssen daher ausreichende Spielräume für Unternehmens-, Forschungs-, Innovations-, Bildungs-, Qualifizierungs-, Umwelt- und Infrastrukturfördermaßnahmen behalten, auch im Hinblick auf beihilferechtliche Regelungen. 14. Die deutschen Länder bekräftigen, dass die Bemühungen um den Bürokratieabbau und die Vereinfachung von Verfahren fortgesetzt und intensiviert werden müssen. Schlankere und transparente Verfahren sind wichtige Voraussetzungen für einen effizienten Mitteleinsatz. 15. Wegen des hohen europäischen Mehrwerts gewinnt die Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Kooperation und Vernetzung an Bedeutung und muss nach 2013 fortgeführt werden. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit an allen Binnengrenzen in der EU, die transnationale und die interregionale Kooperation sollen daher auch künftig unverzichtbarer Bestandteil der europäischen Kohäsionspolitik bleiben. Dabei sind auch makroregionale Strategien (EU-Ostseestrategie und geplante Strategien für Nordsee- und Donauregion) von großer Bedeutung. 16. Die deutschen Länder bekräftigen in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, die Prinzipien von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit in der europäischen

Kohäsionspolitik konsequent anzuwenden. Mit Blick auf die neuen Herausforderungen ist es erforderlich zu prüfen, ob diesen nicht auch durch Rechtsanpassungen oder allgemeinpolitische Prozesse begegnet werden kann. Zudem sollte die europäische Kohäsionspolitik die Chancen des Binnenmarktes und der Integration für alle Mitgliedstaaten und Regionen erschließen helfen. Eine Entwicklung der Europäischen Union hin zu einer reinen Transferunion gilt es hingegen zu vermeiden. 17. Die deutschen Länder erkennen an, dass die Debatte über die Zukunft der europäischen Kohäsionspolitik auch im Kontext der anstehenden Überprüfung des europäischen Finanzsystems steht. Fragen der finanziellen Ausstattung der künftigen europäischen Kohäsionspolitik werden daher erst im Rahmen der nächsten Finanziellen Vorausschau zu klären sein.

Beschlüsse der 47. Europaministerkonferenz am 12. November 2009 in Berlin TOP 5: Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit: Europawahlen 2009 Berichterstatter: Niedersachsen 1. Die Europaminister und -senatoren der Länder nehmen die als Anlage beigefügte Europawahlanalyse 2009 der UAG Europapolitische Kommunikation zur Kenntnis. 2. Die Europaminister und -senatoren der Länder würdigen, dass insbesondere auf Landes- und kommunaler Ebene sowie im Bereich der Zivilgesellschaft umfangreiche Anstrengungen unternommen worden sind, um die Bürgerinnen und Bürger über die EU und die Europawahl 2009 zu informieren und zur Wahlteilnahme zu motivieren. Die vielfältigen Angebote wie z. B. Veranstaltungen, Kampagnen und Medienpartnerschaften haben dazu beigetragen, dass die Wahlbeteiligung an der Europawahl 2009 in Deutschland auf einem Niveau von rund 43 % gehalten und entgegen dem europaweiten Trend sogar leicht gesteigert werden konnte. 3. Die Europaminister und -senatoren der Länder erkennen in diesem Zusammenhang auch die vielfältigen Aktivitäten der Bundesregierung, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments an. Sie bitten die beiden EU-Institutionen im Hinblick auf künftige Europawahlen, ihre Maßnahmen in Deutschland frühzeitiger zu beginnen und die Länder bei der Planung und Durchführung dieser Aktivitäten noch enger und rechtzeitiger zu beteiligen. 4. Die Europaminister und -senatoren der Länder regen gegenüber den EU- Institutionen und der Bundesregierung im Hinblick auf künftige Europawahlen an, den Bürgerinnen und Bürgern die EU mittels zielgruppenorientierter Kampagnen kontinuierlich und nachhaltig näher zu bringen. Sie regen ferner an zu prüfen, welche Änderungen des Europawahlrechts in Betracht kommen, um die

regionale Anbindung der Kandidatinnen und Kandidaten für das Europaparlament zu stärken. 5. Die Europaminister und -senatoren der Länder sprechen sich dafür aus zu prüfen, ob zur Verbesserung des koordinierten Vorgehens aller Akteure in der Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit jährlich mindestens eine nationale Koordinierungskonferenz unter Beteiligung der EU-Institutionen durchgeführt werden soll. 6. Die Europaminister und -senatoren der Länder werden insbesondere gegenüber den regionalen und lokalen Medien weiterhin dafür werben, dass der europapolitischen Berichterstattung ein angemessener Stellenwert eingeräumt wird und regionale und lokale Bezüge europapolitischer Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger stärker transparent gemacht werden. 7. Die Europaminister und -senatoren der Länder bitten das Vorsitzland, diesen Beschluss der Bundesregierung, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament zu übermitteln.

Beschlüsse der 47. Europaministerkonferenz am 12. November 2009 in Berlin TOP 6 Verschiedenes Kein Beschluss.