Vermittlerrelevante EU-Themen



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Transkript:

Fachverband Versicherungsmakler Herbst-Roadshow 2014 Vermittlerrelevante EU-Themen

Vermittlerrelevanter EU-Themenmix für Fachverband und BIPAR Corporate Governance Natural Catastrophes ADR Insurance Guarantee Schemes IMD II Solvency II Complaints Handling PRI(I)Ps Sanctions (Insurance) Contract Law UCITS MiFID II Insurance Intermediary Omnibus II VAT, FAT, FTT, IPT Directives: E-Commerce Anti Money Laundering Collective Redress Distance Selling Consumer Rights Directive Credit Agreements Relating To Immovable Property Public Procurement 2

Richtlinie Art Rahmengesetz; Ziel verbindlich; nationale Umsetzung MiFID II IMD II ( künftig: IDD? ) IMD 1.5 Insurance Intermediary Verordnung verbindlich; gilt grds. unmittelbar key information documents for PRIIPs 3

Richtlinie IMD II (IDD) Richtlinie MiFID II Versicherungsanlageprodukte Richtlinie IMD 1.5 (Zusatzkapitel über PRIIPs zur IMD I) Verordnung PRIIPs 4

Exkurs: EU-Rechtssetzungsverfahren Konsultation(en) ECON JURI Public Hearing Europäisches Parlament Europäische Kommission Weißbuch IMCO Veröffentlichungdes Kommissionsvorschlages Ratsarbeitsgruppen Rat nationale Ministerien COREPER Trilog Europäische Richtlinie Stakeholder- Meetings 5

IMD 1.5 was ist das, warum gibt es diese und was wird geregelt? MiFID II greift in IMD I ein und ändert diese (Art 91 MiFID); Kapitel III A: Zusätzliche Anforderungen an den Kundenschutz bei Versicherungsanlageprodukten / PRIIPs Definition Versicherungsanlageprodukte analog zur KID-/PRIIPs-VO; negativ-definition : Keine PRIIPs sind Nichtlebensversicherungsprodukte reine Risikolebensversicherungen betriebliche Altersvorsorgeprodukte unter den Richtlinien 2003/41/EG (Pensionsfondsrichtlinie) und 2009/138/EG (Solvency II) individuelle Altersvorsorgeprodukte nach einzelstaatlichem Recht, in Österreich wohl insb. die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge sowie Lebensversicherungen mit Rentenoption 6

IMD 1.5 Zentrale Inhalte hinsichtlich PRIIPs: Anwendung der Ergänzungen auch auf den angestellten Außendienst Organisatorische Vorkehrungen zur Vermeidung und/oder Offenlegung von Interessenkonflikten gegenüber dem Kunden Delegierte Rechtsakte (Europäische Kommission unter Involvierung von EIOPA) Provisionsverbot für Dritte als Mitgliedsstaatenoption 7

Ad IMD 1.5 Exkurs: Delegierte Rechtsakte, EK & EIOPA Delegierte Rechtsakte: Im Basisrechtsakt (RL oder VO) wird der EU-Kommission die begrenzte Befugnis übertragen, (delegierte) Rechtsakte zur Änderung oder Detaillierung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften eines Rechtssetzungsaktes zu erlassen. Vorbereitung delegierter Rechtsakte erfolgt - auf EK-Ersuchen hin - vermehrt durch EIOPA Beispiel IMD 1.5: Interessenkonflikte als zentraler Regelungsgegenstand; genau hier soll EIOPA Vorschläge an die EK machen (berechtigte?) Kritik: - EIOPA als Schattengesetzgeber? - Demokratiedefizite in Rechtssetzung? 8

Ad IMD 1.5 Zeitplan: 15.4.2014: Beschluss im Plenum des Europaparlaments Fristende 1.12.2014: EIOPA-Konsultation zu IMD 1.5 3. Juli 2016: Fristende für die nationale Umsetzung 3. Jänner 2017: Anwendung in den Mitgliedsstaaten 20.10.2011: Richtlinien- Vorschlag MiFID II der EK Mai Juli 2014: EIOPA-Konsultationen & public hearing zu Interessenkonflikten Februar 2015: EIOPA-Vorschlag an EK zu Interessenkonflikten Juni 2015: EK erlässt delegierte Rechtsakte 9

IMD II (oder Insurance Distribution Directive / IDD? ) Rückblick: RL-Vorschlag der EK vom 3.7.2012 - Primäre Ziele aus Sicht der EK: Verbesserung der Regulierung des Versicherungsmarkts für Privatkunden gleiche Wettbewerbsbedingungen verbesserter Schutz des Versicherungsnehmers Konkret z.b.: Ausdehnung des Geltungsbereichs der IMD auf sämtliche Vertriebswege Entschärfung und Bewältigung von Interessenkonflikten Verbesserung hinsichtlich der Angemessenheit und der Objektivität der Beratung berufliche Qualifikation hat der Komplexität der vertriebenen Produkte zu entsprechen Vereinfachung und Angleichung der Verfahren für den grenzüberschreitenden Zugang zu den Versicherungsmärkten in der gesamten EU 10

Rückblick: Wesentliche Eckpunkte des EK-RL-Vorschlages vom 3.7.2012, z.b.: Kapitel I Art 1: Erweiterung des IMD-Anwendungsbereiches (va auch gesamter Direktvertrieb ) Kapitel V Art 8: verpflichtende laufende berufliche Weiterbildung Kapitel VI Art 15 21: Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln z.b. best-interest-ansatz z.b. hard-disclosure-ansatz : Life: sofort; Non-Life: nach 5 Jahren Kapitel VII Art 22 25: Versicherungs-PRIPs z.b. Art 21: cross-selling (Verbot von Koppelungsgeschäften) z.b. Art 23: Bestimmungen über Interessenkonflikte z.b. Art 24: - MiFID-2-Regelung für Versicherungs-PRIPs - sog. independent-advice-ansatz : u.a. keine Vergütung von dritter Seite Provisionsverbot bei unabhängiger Beratung / Vermittlung 11

Gegenüberstellung ausgewählter Positionen EK EP Rat: Europäische Kommission Europäisches Parlament *) Europäischer Rat *) : IDD Anwendungsbereich: auch angestellter AD? ja ja ja Verpflichtende Weiterbildung? ja ja (200 Std. in 5 Jahren) ja (Ausmaß & Art: MS-Option) Provisionsoffenlegung (hard disclosure) bei Non-PRI(I)Ps ja (Life: sofort; Non-Life: nach 5 J.) Art & Quelle der Vergütung + MS-Option Art & Quelle der Vergütung + MS-Option Provisionsverbot bei Non-PRI(I)Ps nein MS-Option MS-Option Provisionsoffenlegung (hard disclosure) bei PRI(I)Ps (ja) Gesamtkostenoffenlegung + MS-Option Gesamtkostenoffenlegung + MS-Option Provisionsverbot bei PRI(I)Ps Ja MS-Option MS-Option *) Verhandlungsmandat für Trilog 12

IMD II / IDD Möglicher Zeitplan: 26.2.2014: Beschluss im Plenum des Europaparlaments (Verhandlungsmandat für Trilog) Ab November / Dezember 2014: Trilog Rat EP EK Anfang 2017: Fristende für die nationale Umsetzung??? 3.7.2012: Richtlinien- Vorschlag IMD II der EK 19. Mai 2014: (Wieder-)Aufnahme der Ratsarbeitsgruppen 1. Quartal 2015: Einigung über Richtlinie?? 13

IMD 1.5 versus IMD II / IDD: Inhaltliches & zeitliches Dilemma? Mitte 2016: Fristende für die nationale Umsetzung Anfang 2017: Fristende für die nationale Umsetzung??? IMD 1.5 IMD II (IDD) IMD 1.5 IMD II (IDD) Februar 2015: EIOPA-Vorschlag Juni 2015: Delegierte Rechtsakte 1. Quartal 2015: Einigung über Richtlinie?? 14

Exkurs: Basisinformationsblatt für (Versicherungs-)Anlageprodukte Vergleich von Produkten für Kleinanleger via standardisiertem, nichtpersonalisiertem key information document Produkte für Kleinanleger, wie z.b. Investmentfonds, Derivate, und Versicherungsanlageprodukte Verpflichtung des Produktgebers, für jedes PRIIP ein Basisinformationsblatt in Landessprache zu erstellen (max. 3 DIN A4-Seiten) Kostenlose Aushändigung an den Kunden vor Vertragsabschluss Produktgeberhaftung, wenn Infos irreführend, unrichtig z.t. verpflichtender, standardisierter Text 15

7 Fragen zu Risiken und (Neben-)Wirkungen Um welche Art von Produkt handelt es sich? Welche Risiken bestehen und was könnte ich zurückbekommen? (EIOPA-, EBA- und ESMA-Involvierung hinsichtlich technischer Regulierungsstandards) Was geschieht, wenn der Produktgeber nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen? Welche Kosten entstehen? Wie lange sollte ich die Anlage halten und kann ich vorzeitig Geld entnehmen? Wie kann ich mich beschweren? Sonstige Angaben (z.b. Hinweis auf andere verbindliche Informationsunterlagen) Produktkontrolle/-intervention & Sanktionen 16

KID- / PRIIPs - VO Zeitplan: 15.4.2014: Beschluss im Plenum des Europaparlaments Herbst 2014: Erarbeitung technischer Regulierungsstandards durch EIOPA / EBA / ESMA August 2015: KID-Entwurf durch EIOPA / EBA / ESMA 3.7.2012: Verordnungsvorschlag der EK Juni 2014: Veröffentlichung im Amtsblatt der EU Jänner 2017: Nationale Anwendung 17

Infos zu interessenpolitischen Aktivitäten des Fachverbandes der Versicherungsmakler Langjährige intensive Begleitung der einschlägigen Themen z.b. Konsultationsverfahren IMD II, Teilnahme an public hearings, Einbringung diverser Stellungnahmen, u.dgl. Regelmäßige Besprechungen / Treffen in Ö mit sämtlichen involvierten Personen, Behörden, Stakeholdern; in Brüssel mit MEPs, Ratsvertretern / Ständiger Vertretung, etc.; infolge Erstarkung EIOPAs zunehmend u.a. auch in Frankfurt. 18

Vielzählige Aktivitäten mit und via BIPAR BIPAR = größte europäische Interessenvertretung für Versicherungsvermittler WIFO-Studie über die Folgen einer Provisionsoffenlegung Regelmäßiger Austausch mit Interessenverbänden anderer Länder; z.b. reger Kontakt mit VDVM IMD II - Task-force im Fachverband Vielzählige Expertisen & Stellungnahmen auch innerhalb der WKÖ 19

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 20