BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE HARRISLEE

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Transkript:

AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE HARRISLEE NR. 7 HARRISLEE, 05. APRIL 2006 JAHRG.20 INHALT SEITE Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen für die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes (östlich der L 17 und nördlich und südlich des Industrieweges, Teilbereich 3) und den Bebauungsplan Nr. 15 Gewerbegebiet am Industrieweg, 6.Änderung (östlich der L17 und nördlich und südlich des Industrieweges, Teilgebiet 3) der Gemeinde Harrislee 19 Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss und die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen für den Bebauungsplan Nr. 14 Gewerbegebiet am Pattburger Bogen der Gemeinde Harrislee, 6. vereinfachte Änderung Teilgebiet nördlich der Straße Gewerbegrund 22 Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss für die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) der Gemeinde Harrislee (Erdbeerfeld, 2. Bauabschnitt) 24 Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 36 a Erdbeerfeld, 2. Bauabschnitt der Gemeinde Harrislee 26 Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 10 Wassersleben, 6. vereinfachte Änderung Teilgebiet westlich der Straße Wassersleben und südlich der Straße Fördebogen hier: Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes 28 Das Amtliche Bekanntmachungsblatt wird von der Gemeinde Harrislee herausgegeben. Es erscheint jeweils am Mittwoch, sofern Veröffentlichungen vorliegen. Fällt das Erscheinungsdatum auf einen Feiertag, so erscheint das Bekanntmachungsblatt an dem davor liegenden Werktag. Erscheint eine zusätzliche Ausgabe, so wird auf das Erscheinen und den Inhalt im amtlichen Teil der Tageszeitungen Flensburger Tageblatt und Flensborg Avis hingewiesen. Das Bekanntmachungsblatt ist einzeln und im Abonnement kostenlos bei der Gemeindeverwaltung Harrislee zu beziehen.

Gemeinde Harrislee Harrislee, 03. April 2006 Der Bürgermeister - Bauamt - B E K A N N T M A C H U N G über die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen für die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes (östlich der L 17 und nördlich und südlich des Industrieweges, Teilbereich 3), und den Bebauungsplan Nr. 15 Gewerbegebiet am Industrieweg, 6.Änderung (östlich der L17 und nördlich und südlich des Industrieweges, Teilgebiet 3) der Gemeinde Harrislee Die Gemeindevertretung der Gemeinde Harrislee hat in ihrer Sitzung am 30. März 2006 die Entwürfe für die oben genannten Bauleitpläne beschlossen. Die räumlichen Geltungsbereiche ergeben sich aus den beigefügten Lageplänen. Die Entwurfsunterlagen für die oben genannten Bauleitpläne liegen öffentlich aus. in der Zeit vom 13. April 2006 bis zum 15. Mai 2006 im Bürgerhaus Harrislee, Süderstraße 101, 24955 Harrislee, Zimmer 36, Planungsziel ist die Schaffung der planerischen Voraussetzung für die Umsiedlung eines Grenzhandelsbetriebes aus einer Gemengelage. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift im Gemeindebauamt, Zimmer 36, vorbringen. Im Auftrage: (L.S.) Dummann 19

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Gemeinde Harrislee Harrislee, 03. April 2006 Der Bürgermeister -Bauamt- B E K A N N T M A C H U N G über den Aufstellungsbeschluss und die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen für den Bebauungsplan Nr. 14 Gewerbegebiet am Pattburger Bogen der Gemeinde Harrislee, 6. vereinfachte Änderung Teilgebiet nördlich der Straße Gewerbegrund Die Gemeindevertretung der Gemeinde Harrislee hat in ihrer Sitzung am 30. März 2006 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14 Gewerbegebiet am Pattburger Bogen der Gemeinde Harrislee, 6. vereinfachte Änderung Teilgebiet nördlich der Straße Gewerbegrund gefasst und den Entwurf beschlossen. Der künftige Geltungsbereich dieses Bauleitplanes ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan (Anlage). Die Entwurfsunterlagen für den oben genannten Bauleitplan liegen öffentlich aus. in der Zeit vom 13. April 2006 bis zum 15. Mai 2006 im Bürgerhaus Harrislee, Süderstraße 101, 24955 Harrislee, Zimmer 36, Planungsziel ist die Veränderung der Geschossigkeit auf einer Teilfläche. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht ( 2 Abs. 1 BauGB). Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift im Gemeindebauamt, Zimmer 36, vorbringen. Dr. Wolfgang Buschmann Bürgermeister (L.S.) 22

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Gemeinde Harrislee Harrislee, 03. April 2006 Der Bürgermeister -Bauamt- B E K A N N T M A C H U N G über den Aufstellungsbeschluss für die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) der Gemeinde Harrislee (Erdbeerfeld, 2. Bauabschnitt) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Harrislee hat in ihrer Sitzung am 30. März 2006 einen Aufstellungsbeschluss für die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) der Gemeinde Harrislee (Erdbeerfeld, 2. Bauabschnitt) gefasst. Der künftige Geltungsbereich dieses Bauleitplanes ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan (Anlage). Planungsziel ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für Wohnbauflächen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht ( 2 Abs. 1 BauGB). Dr. Buschmann Bürgermeister (L.S.) 24

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Gemeinde Harrislee Harrislee, 03. April 2006 Der Bürgermeister -Bauamt- B E K A N N T M A C H U N G über den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 36 a Erdbeerfeld, 2. Bauabschnitt der Gemeinde Harrislee Die Gemeindevertretung der Gemeinde Harrislee hat in ihrer Sitzung am 30. März 2006 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 36 a Erdbeerfeld, 2. Bauabschnitt der Gemeinde Harrislee gefasst. Der künftige Geltungsbereich dieses Bauleitplanes ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan (Anlage). Planungsziel ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für ein Wohngebiet Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht ( 2 Abs. 1 BauGB). Dr. Buschmann Bürgermeister (L.S.) 26

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Gemeinde Harrislee Der Bürgermeister - Bauamt- B E K A N N T M A C H U N G Bebauungsplan Nr. 10 Wassersleben, 6. vereinfachte Änderung Teilgebiet westlich der Straße Wassersleben und südlich der Straße Fördebogen hier: Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes I. Beschluss des Bebauungsplanes Die Gemeindevertretung der Gemeinde Harrislee hat in ihrer Sitzung am 30.03.2006 die 6. vereinfachte Änderung (Teilgebiet westlich der Straße Wassersleben und südlich der Straße Fördebogen) des Bebauungsplanes Nr. 10 Wassersleben der Gemeinde Harrislee, bestehend aus dem Text (TeilB),als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekanntgemacht. II. Räumlicher Geltungsbereich Der Räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan. III. Inkrafttreten ( 10 Abs. 3 BauGB) Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 6. April 2006 in Kraft. IV. Einsichtnahme ( 10 Abs. 3 BauGB ) Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung dazu im Gemeindebauamt, Bürgerhaus, Süderstr. 101, 24955 Harrislee, Zimmer 36, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. V. Verletzung von Vorschriften, Abwägungsmangel ( 215 Abs. 2 BauGB) Beachtliche Verletzungen der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.dasselbe gilt für die nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn 28

sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, welche die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist. VI. Entschädigungsansprüche ( 44 Abs. 5 BauGB) Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. 24955 Harrislee, 03. April 2006 ( L.S. ) Dr. Wolfgang Buschmann Bürgermeister 29

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