Erweiterung Wärmeverbund und Speisung ab best. Holzschnitzelfeuerung Altersheim

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Transkript:

Erweiterung Wärmeverbund und Speisung ab best. Holzschnitzelfeuerung Altersheim Projekt zur Emissionsverminderung in der Schweiz Dokumentversion: 1 Datum: 15.3.2017 Verifizierungsstelle EBP Schweiz AG Inhalt 1 Angaben zur Verifizierung...4 1.1 Verifizierungsstelle...4 1.2 Verwendete Unterlagen...4 1.3 Vorgehen bei der Verifizierung...4 1.4 Unabhängigkeitserklärung...5 1.5 Haftungsausschlusserklärung...5 2 Allgemeine Angaben zum Projekt...6 2.1 Projektorganisation...6 2.2 Projektinformation...6 2.3 Formale Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste)...6 3 Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Monitoringberichts...7 3.1 Beschreibung Monitoring (2. Abschnitt der Checkliste)...7 3.2 Rahmenbedingungen (3. Abschnitt der Checkliste)...7 3.3 Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (4. Abschnitt der Checkliste)...7 3.4 Wesentliche Änderungen (5. Abschnitt der Checkliste)...8 4 Fazit: Gesamtbeurteilung Monitoringbericht...8 Anhang A1 Liste der verwendeten Unterlagen A2 Checkliste zur Verifizierung (separates Dokument) Dieser Verifizierungsbericht beruht auf der Vorlage Verifizierungsbericht der Geschäftsstelle Kompensation, Version v2.0 / August 2015. Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen dieser Vorlage, ob die vorliegende Version noch aktuell ist. Die aktuelle Version ist zu finden unter http://www.bafu.admin.ch/klima/13877/14510/14760/14762/inde.html?lang=de

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Zusammenfassung Für die im Zeitraum 1.1.2016 bis 31.12.2016 erzielten Emissionsverminderungen in der Höhe von 357 tco 2eq aus dem Projekt Erweiterung Wärmeverbund und Speisung ab best. Holzschnitzelfeuerung Altersheim können aus Sicht der Verifizierungsstelle Bescheinigungen gemäss CO2-Verordnung ausgestellt werden. Es handelt sich um ein SKR-Projekt, das im Jahre 2007 mit den entsprechenden SKR-Dokumenten eingereicht wurde. Im Jahre 2013 wurde das Projekt Bezug auf die neuen Bestimmungen für Emissionsreduktionsprojekte als selbst durchgeführtes Projekt (sdp) verifiziert. Dabei wurde im 2014 eine Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt. Die vorliegende Verifizierung wurde aufgrund der Erkenntnisse der bereits erfolgten Verifizierungen, sowie den aktualisierten Dokumenten realisiert (siehe verwendete Unterlagen). Zur Klärung von einigen Aspekten wurden insgesamt 3 CR erhoben und während der Verifizierung geklärt. Es gab dieses Jahr keine Projektbezogene FARs und keine allgemeingültigen FAR. 3

1 Angaben zur Verifizierung 1.1 Verifizierungsstelle Verifizierer (Facheperte) Maya Wolfensberger, 044 395 11 08, maya.wolfensberger@ebp.ch Qualitätssicherung durch Gesamtverantwortlicher Denise Fussen, 044 395 11 45, denise.fussen@ebp.ch Joachim Sell, 044 395 11 58, joachim.sell@ebp.ch Verifizierter Monitoringzeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016 Zertifizierungszyklus 4. Verifizierung 1.2 Verwendete Unterlagen Version und Datum der Projektbeschreibung Version und Datum des Validierungsberichts Version und Datum des Monitoringberichts Keine Versionsbezeichnung, 19.04.2007 - V2, 14.03.2017 Weitere verwendete Unterlagen, auf denen die Verifizierung beruht, sind in Anhang A1 des Berichts aufgeführt. 1.3 Vorgehen bei der Verifizierung Ziel der Verifizierung Während der Verifizierung wurde geprüft, ob die Angaben zum Projekt vollständig und konsistent sind, ob die Monitoringmethode und Datenerfassung korrekt umgesetzt wird und ob die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen korrekt berechnet sind. Ziel der Verifizierung ist zu: Prüfen, ob die nachgewiesenen Emissionsverminderungen die Anforderungen von Art. 5 (bei Programmen auch 5a) CO2-Verordnung erfüllen Prüfen, ob Angaben zum tatsächlich umgesetzten Projekt vollständig und konsistent sind Prüfen der korrekten Erhebung und Darstellung aller relevanten Daten gemäss Monitoringkonzept Prüfen der während des Monitorings verwendeten Messeinrichtungen (Protokolle von Kalibrierung und Wartung) Prüfen, dass die verwendeten Technologien, Anlagen etc. dem Monitoringkonzept entsprechen Prüfen der Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung. Beschreibung der gewählten Methoden Die Prüfung wurde aufgrund der Angaben in der Vollzugsmitteilung der Geschäftsstelle Kompensation Stand Januar 2015 sowie den Informationsblättern zu den SKR-Projekten für das Monitoring 2016umgesetzt. Alle verwendeten Unterlagen sind im Anhang A1 aufgelistet. Die Prüfung wurde aufgrund der Angaben in der Vollzugsmitteilung der Geschäftsstelle Kompensation, sowie den Informationsblättern zu den SKR-Projekten für das Monitoring 2016 umgesetzt. Alle verwendeten Unterlagen sind im Anhang A1 aufgelistet. Beschreibung des Vorgehens / durchgeführte Schritte 4

Die Verifizierung wurde in folgenden Schritten umgesetzt: 1. Prüfen der Dokumente und Berechnungen (siehe Anhang A1) 2. Ausfüllen der Checkliste Verifizierung 3. Identifizieren von offenen Fragen und Unklarheiten (CRs / CARs) 4. Telefonische Diskussion der Fragen und Unklarheiten mit dem Gesuchsteller 5. Prüfen der angepassten Dokumente und Berechnungen und klären von allfälligen Zusatzfragen 6. Erstellen des Verifizierungsberichts Da die Anlage im bereits bei der Erstverifizierung im 2014 besichtigt wurde, wurde bei dieser Verifizierung auf eine Besichtigung verzichtet. Beschreibung des Vorgehens zur Qualitätssicherung Die interne Qualitätssicherung wird durch alle oben erwähnten Schritte der Verifizierung gewährleistet. Neben der Begleitung des Projektteams während der gesamten Verifizierungsphase, wurden der Verifizierungsbericht vor dem Versand an den Gesuchsteller geprüft. Der Qualitätsverantwortliche ist im Rahmen des Verifizierungsauftrags vom Verifizierungsteam unabhängig. 1.4 Unabhängigkeitserklärung Der von der Geschäftsstelle Kompensation zugelassene interne oder eterne Facheperte der Stelle übernimmt für das vom Geschäftsstelle Kompensation als Verifizierungsstelle zugelassene Unternehmen (EBP Schweiz AG) die Verifizierung dieses Projekts (Erweiterung Wärmeverbund und Speisung ab best. Holzschnitzelfeuerung Altersheim). Der Facheperte, der Qualitätsverantwortliche und der Gesamtverantwortliche bestätigen mit Ihrer Unterschrift jeweils, dass sie abgesehen von ihren Leistungen im Rahmen Verifizierung von der betroffenen Organisation (Auftraggeber der Verifizierung) und deren Beratern unabhängig sind. Der zugelassene Facheperte und die zugelassene Stelle bestätigen, dass sie keine Projekte oder Programme im Inland, die zu anrechenbaren Emissionsverminderungen führen können (insbesondere Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland und selbstdurchgeführte Projekte und Programme), in denjenigen Projekttypen eingeben, entwickeln oder Projektentwickler entsprechend beraten, für die sie als Facheperte bzw. Stelle zugelassen sind. 1.5 Haftungsausschlusserklärung Die im Rahmen der Verifizierung verwendeten Informationen stammen vom Projektentwickler oder aus Quellen, die der Verifizierer als zuverlässig einstuft. Für die Genauigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Angemessenheit der verwendeten Informationen kann der Verifizierer in keiner Weise verantwortlich oder haftbar gemacht werden. Der Verifizierer lehnt daher jegliche Haftung ab für Fehler und deren direkte oder indirekte Folgen im Rahmen der bereit gestellten Informationen, den erstellten Produkten, den gezogenen Schlussfolgerungen und getätigten Empfehlungen. 5

2 Allgemeine Angaben zum Projekt 2.1 Projektorganisation Projekttitel Erweiterung Wärmeverbund und Speisung ab best. Holzschnitzelfeuerung Altersheim Stiftung Klimaschutz- und CO2-Kompensation KliK Freiestrasse 167, 8032 Gesuchsteller Zürich, info@klik.ch Projekt: Leo Schori, Leiter Technik Alterszentrum Schiffländi, Bahnhofstr. 15, Kontakt 5722 Gränichen, leo.schori@schifflaendi.ch, 062 855 04 14 Projektnummer / Registrierungsnummer SKR - 1217/ 10119 Datum der Registrierung - 2.2 Projektinformation Kurze Beschreibung des Projekts Erweiterung des bestehenden Wärmeverbundes und Ersatz der fossilen Beheizung durch Anschluss an die nicht ausgelastete Holzschnitzelfeuerung des Altersheims. Projekttyp gemäss Projektbeschreibung Energieproduktion aus erneuerbaren Energien Angewandte Technologie Wärmeverbund, bivalent mit Holzfeuerung und Gasfeuerung 2.3 Formale Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Die Projekteingabe erfolgte gemäss den Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SKR) und wurde beim Projektstart auch durch die SKR validiert. Die Unterlagen sind vollständig und konsistent. Der Gesuchsteller ist identifiziert. 6

3 Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Monitoringberichts 3.1 Beschreibung Monitoring (2. Abschnitt der Checkliste) Die Monitoringmethode basiert auf der entsprechenden SKR-Vorlage für den Monitoringplan. Der Monitoringplan wurde im Rahmen der Erstverifizierung angepasst und im zweiten Verifizierungsbericht vom 28.4.2015 akzeptiert. Die Methode und verwendeten Parameter sind aus Sicht des Verifizierers plausibel und. Die Prozess- und Managementstrukturen sowie die Datenerhebung, Qualitätssicherung und Plausibilisierung sind beschrieben. Es gab diesbezüglich keine Fragen. Die Prozesse und Zuständigkeiten sowohl für das Monitoring wie auch für die Datenerhebung und Qualitätssicherung sind im Monitoringplan korrekt beschrieben und werden entsprechend gehandhabt. Das FAR 1 aus der 2. Verifizierung wurde bereits in der letztjährigen Monitoringperiode behoben (Eichung der Wärmezähler). Es gab keine projektbezogenen oder allgemeingültigen FARs. 3.2 Rahmenbedingungen (3. Abschnitt der Checkliste) Die Rahmenbedingungen haben sich gegenüber der ersten Verifizierung nicht geändert. Es gab diesbezüglich keine Fragen. 3.3 Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (4. Abschnitt der Checkliste) Die Systemgrenzen haben sich gemäss den Aussagen der Gesuchsteller nicht geändert. Messdaten: Der Wärmeverbrauch der Hauptverbraucher (Gemeinde Gränichen und Altersheim) wird über die Zähler 200 und 300 gemessen. Die Grundlagen für die Zahlen gemäss den Zählerständen für das Jahr 2016 wurden vollständig eingereicht. Der Haupt-Gaszähler 101 ist ein amtlicher Zähler, somit ein von Gesetzes wegen periodisch geeichter Zähler (letzte Eichung ist gemäss Eichprotokoll bis 31. Dezember 2018 gültig). Eichungen der Zähler 200 und 300 wurden im 2015 vorgenommen, Eichprotokolle wurden bereits letztes Jahr geprüft. Parameter: Der Emissionsfaktor für Gas wurde gemäss der aktuellen Vollzugsmitteilung, Stand 2015 angepasst. Die Wirkungsgrade der Referenzheizung mit Gas wurden gegenüber der Projektbeschreibung nicht geändert (90%) und widerspiegelt die vorliegende Situation nach wie vor korrekt. Die Projektemissionen entstehen aus der Spitzenlastabdeckung über Erdgas. Zu den deutlich tieferen Verbrauchszahlen gegenüber dem Vorjahr wurde CR 2 erhoben und konnte geklärt werden. Die Referenzemissionen werden aus der Nutzwärme der Gemeinde und Wärmeabgabe an das Altersheim abgeleitet. Bei der Wärmeabgabe an die Gemeinde wird dazu ein von Eperten gestützter Wärmeverlust mit einbezogen (P3), der durch den Verifizierer im Rahmen der Zweitverifizierung im Jahr 2015 geprüft wurde. Gemäss CAR 1 aus der Zweitverifizierung ist es plausibel, dass den Heizstrang Altersheim kein Wärmeverlust eingerechnet werden muss, da die Heizzentrale sich am selben Ort befindet wie die Referenzgasheizung. Wie bereits in der Zweitverifizierung ausführlich belegt und durch die Geschäftsstelle Kompensation akzeptiert, wird angenommen, dass der vorher mit Gas beheizte Wärmeverbund in jedem Fall etappenweise erneut mit Gas ersetzt worden wäre (daher P7=1). Bei der Wärme, die an das 7

Altersheim abgegeben wird, wird bereits ein Referenzfaktor von 30 Prozent angewendet (P8=0.3). Die Bestimmung der Referenzentwicklung ist plausibel und konservativ. Die erzielten Emissionsverminderungen wurden korrekt berechnet. 3.4 Wesentliche Änderungen (5. Abschnitt der Checkliste) Es sind keine wesentlichen Änderungen der Emissionsreduktion oder Investitions-/ Betriebskosten aufgetreten. Die Emissionsreduktion liegt 12% über den im Projektantrag angegebenen 320 Tonnen. Die höheren Emissionsreduktionen sind auch eine Folge des angepassten Emissionsfaktors für Erdgas. Im Vergleich zum Vorjahr (Emissionsreduktion 2015: 273 Tonnen CO2) ist die Emissionsreduktion um rund 30% gestiegen (berücksichtigt man den geänderten EF sind es immer noch 25%). Die hängt mit den geringeren PE zusammen. Dies hängt damit zu sammen, dass es im Vorhjahr aufgrund Problemen mit der Schnitzelheizung mehr Erdgas verbraucht wurde und dieses Problem dieses Jahr behoben werden konnte. Siehe CR 2. Nun entsprechen die Emissionsverminderungen auch eher den erwarteten Mengen. Im Monitoringbericht, Tabellenblatt Änderungen wurden Erträge im Umfang von 378 479 CHF angegeben. Hierzu wurde CR 3 gestellt. Der NPV Rechner zeigt auf, dass das Projekt im Vergleich zum Referenzszenario nach wie vor förderwürdig ist. 8

4 Fazit: Gesamtbeurteilung Monitoringbericht Die Verifizierungsstelle bestätigt hiermit, dass das Projekt Erweiterung Wärmeverbund und Speisung ab best. Holzschnitzelfeuerung Altersheim mithilfe des Monitoringberichts, aller notwendigen zusätzlichen Dokumente gemäss Anhang A1 und gemäss der Mitteilung des Geschäftsstelle Kompensation verifiziert wurde. - Frage zu projektbezogenen FARs wurde beantwortet CR 1. - Die um 30% gestiegenen Emissionreduktionen wurde geklärt (CR 2) - Die Zusätzlichkeit wurde im Rahmen von CR 3 erneut nachgewiesen. Die Verifizierungsstelle bestätigt hiermit, dass das folgende Projekt oder Programm mithilfe des Monitoringberichts, aller notwendigen zusätzlichen Dokumente gemäss Anhang A1 gemäss der Mitteilung der Geschäftsstelle Kompensation verifiziert wurde: - Erweiterung Wärmeverbund und Speisung ab best. Holzschnitzelfeuerung Altersheim Die Evaluation des Projekts hat folgende Emissionsverminderung ergeben: Monitoringperiode 01.01.2016-31.12.2016 Emissionsverminderung [t CO 2eq] 357 Bei der nächsten Verifizierung / Validierung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: - Es wurden keine FARs erhoben. Ort und Datum: 14.02.2017, Zollikon Maya Wolfensberger, Fachepertin Denise Fussen, Verantwortliche für die Qualitätssicherung Joachim Sell, Gesamtverantwortlicher 9

Anhang A1 Liste der verwendeten Unterlagen: Grundlagen Geschäftsstelle Kompensation - Geschäftsstelle Kompensation (2014). Verifizierung von Projekten der Stiftung Klimarappen 2014. - Geschäftsstelle Kompensation (2015a). Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland. Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde zur CO2-Verordnung. 2. aktualisierte Version. - Geschäftsstelle Kompensation (2015b). Projekte zur Emissionsverminderung im Inland. Verifizierung ehemaliger SKR-Projekte (selbst durchgeführte Projekte) für Monitoringperiode 2014. - Geschäftsstelle Kompensation (2015c). Empfehlungen für Projekte und Programme und den Bereichen Komfort- und Prozesswärme (Anhang F zur Mittelung Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland). Grundlagen Projekt - Projektantrag SKR (2007), keine Versionsbezeichnung, 19.4.2007: Projekt 1217: Erweiterung Wärmeverbund und Speisung ab best. Holzschnitzelfeuerung Altersheim. - Monitoringbericht 2016, v2, 14.3.2017: 1217_MonitoringBericht2015.ls - Verbrauchsdaten: o A2.1_WVZ Messkonzept o A2.2_WVZ Verbrauch 2015-2016 o A2.3_WVZ Verbrauch_neu mit Bhf 2016-2017 o A4.1_Heizkostenabrechnung nach Kalenderjahr - Kostenbelege/ Wirtschaftlichkeit: o A5.1 Kopie von A5.1_NPV_Rechner_effektiveBedingungen_2016 A2 Checkliste zur Verifizierung 10

Teil 1: Checkliste 1. Formales Trifft zu Trifft 1.1 Das Gesuch ist mittels der aktuellen Version der auf der BAFU- Webseite zur Verfügung gestellten Vorlagen und Grundlagen eingereicht (Rechtsgrundlagen, Mitteilung und ergänzende Dokumente). Bemerkung Verifizierer: Da es sich um ein SKR-Projekt handelt, wurde die damalige Vorlage für SKR-Projekte verwendet. 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 6) 1.3 Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. 1.4a Der Gesuchsteller ist identisch mit dem Gesuchsteller, der die validierte Projektbeschreibung eingegeben hat. 1.4b Falls 1.4.a trifft: Der Wechsel des Gesuchstellers ist begründet und 2. Beschreibung Monitoring ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 5 und 7) Monitoringmethode und Nachweis der erzielten Emissionsverminderungen 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und. 2.2a Die angewandte Monitoringmethode entspricht der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode. 2.2b Falls 2.2.a trifft: Abweichungen der angewandten Monitoringmethode gegenüber der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode sind begründet und Bemerkung Verifizierer: Die Berechnung der Referenz- und Projektemissionen wurden im Rahmen der zweiten Verifizierung angepasst. 2.2c Falls 2.2a trifft: Die angewandte Monitoringmethode ist angemessen. 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt und die Berechnung der erzielten Emissionsverminderungen ist korrekt. Prozess- und Managementstrukturen, Verantwortlichkeiten und Qualitätssicherung 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt 2.4b Die etablierten Prozess- und Managementstrukturen entsprechen den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen. Trifft zu Trifft zu Trifft Trifft 11

2.4c Falls 2.4b trifft: Abweichungen sind begründet und 2.5a Die Verantwortlichkeiten zur Datenerhebung und -archivierung sind verständlich beschrieben. 2.5b Die Verantwortlichkeiten werden so wie in der Projektbeschreibung festgelegt wahrgenommen. 2.5c Falls 2.5b trifft: Abweichungen sind begründet und 2.6a Die Qualitätssicherung (Systeme und Prozeduren) ist angemessen und umgesetzt. 2.6b Die Qualitätssicherung wurde wie in der Projektbeschreibung vorgesehen umgesetzt. 2.6c Falls 2.6b trifft: Abweichungen sind begründet und 2.7 FAR aus Validierung und Registrierung oder früheren Verifizierungen 2.7a Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind klar aufgelistet. Trifft zu Trifft 2.7b Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. CR 1 3. Rahmenbedingungen 3.1 Technische Beschreibung des Projekts Trifft zu Trifft nicht zu 3.1.1a 3.1.1b Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung. Falls 3.1.1a trifft: Abweichungen sind begründet und 3.1.2 Die implementierte Technologie entspricht dem aktuellen Stand der Technik. 12

3.2 Finanzhilfen (inkl. nichtrückzahlbare Geldleistungen) ( Mitteilung Abschnitt 2.6) 3.2.1 Beantragte und zugesprochene Finanzhilfen für Finanzierung sowie nicht rückzahlbaren Geldleistungen von Bund, Kantonen oder Gemeinden zur Förderung erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz oder des Klimaschutzes bei welchen eine Wirkungsaufteilung notwendig ist 1, sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt. Trifft zu Trifft nicht zu 3.2.2a 3.2.2b Angaben zu erhaltenen Finanzhilfen stimmen mit den Angaben zu Finanzhilfen in der Projektbeschreibung überein. Falls 3.2.2a trifft: Abweichungen sind begründet und 3.3 Abgrenzung zu anderen Instrumenten und Massnahmen Trifft zu Trifft nicht zu 3.3.1a 3.3.1b Die für die Abgrenzung zu anderen Instrumenten des CO2- und Energiegesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert. Falls 3.3.1a trifft: Abweichungen sind begründet und 3.4 Umsetzungsbeginn und Wirkungsbeginn ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 8) 3.4.1 Der Umsetzungsbeginn wurde anhand von Dokumenten belegt. Bemerkung Validierer: Für SKR-Projekte fällt der Umsetzungsbeginn mit dem Wirkungsbeginn zusammen. Dieser wurde den Projekteignern jeweils formell mit einem Schreiben der SKR bestätigt und ergab den Startpunkt für das Monitoring. Trifft zu Trifft nicht zu 3.4.2a Der Umsetzungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. 3.4.2b Falls 3.4.2a trifft: Abweichungen sind begründet und 3.4.3a Der Wirkungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. 3.4.3b 3.4.4a 3.4.4b Falls 3.4.3a trifft: Abweichungen sind begründet und Das Monitoring wurde zeitgleich mit dem Wirkungsbeginn aufgenommen. Falls 3.4.4a trifft: Abweichungen sind begründet und 1 Vgl. Mitteilung, Tabelle 4 13

4. Berechnung der erzielten Emissionsverminderung 4.1 Systemgrenzen und Einflussfaktoren Trifft zu Trifft 4.1.1a 4.1.1b 4.1.2a 4.1.2b Die Systemgrenzen haben sich gegenüber den in der Projektbeschreibung definierten Systemgrenzen nicht geändert Falls 4.1.1a trifft: Abweichungen sind begründet und Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren gegenüber der Projektbeschreibung. Falls 4.1.2 a trifft: Abweichungen sind begründet und 4.2 Monitoring der Projektemissionen ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 5 2 ) Trifft zu Trifft 4.2.1a 4.2.1b Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Projektemissionen werden erhoben ( Belege) Falls 4.2.1a trifft: Abweichungen sind begründet und 4.2.2 Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege). 4.2.3 Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls treffend: Begründung erläutern / kommentieren) ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 9, ID 4.2.3) CR 2 4.2.4a 4.2.4b Die eingesetzten und im Monitoring-Bericht aufgeführten Messinstrumente, die Messprais und die Kalibrierung stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein. Falls 4.2.4a trifft: Abweichungen sind begründet und 4.2.7 Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind korrekt. 4.2.8 Für alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind die entsprechenden Dokumente und Belege vorhanden. 4.2.9 Die Angaben aus den Dokumenten für die Berechnung der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht. 2 Tabelle 5 gilt grundsätzlich für die Prüfung des Monitoringkonzepts im Rahmen der Validierung, kann aber auch nützliche Hinweise für die Verifizierung enthalten 14

4.2.10a 4.2.10b Die Projektemissionen werden mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen berechnet. Falls 4.2.10a trifft: Abweichungen sind begründet und 4.2.11a Es gibt keine Unterschiede in der Berechnungsformel der Projektemissionen gegenüber derjenigen in der Projektbeschreibung. 4.2.11b Falls 4.2.11a trifft: Abweichungen sind begründet und Bemerkung Verifizierer: Wurde im Rahmen der Zweitverifizierung angepasst. 4.2.12 Die Berechnung der Projektemissionen ist korrekt und konsistent. 4.3 Bestimmung der Referenzentwicklung Trifft zu Trifft 4.3.1a 4.3.1b Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Referenzentwicklung wurden erhoben ( Belege) Falls 4.3.1a trifft: Abweichungen sind begründet und 4.3.2 Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Referenzentwicklung sind vollständig, konsistent und korrekt. 4.3.2b Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls treffend: Begründung erläutern / kommentieren) 4.3.3 Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein. 4.3.4 Für alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind entsprechende Dokumente und Belege gemäss Monitoringkonzept vorhanden. 4.3.6 Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet. 4.3.7a Die angewandte Formel zur Berechnung der Referenzentwicklung entspricht der in der Projektbeschreibung festgelegten Formel. Bemerkung Verifizierer: Formel im Rahmen der Zweitverifizierung und der letztjährigen Verifizierung angepasst. 15

4.3.7b Falls 4.3.7a trifft: Abweichungen sind begründet und Bemerkung Verifizierer: Im Rahmen der Zweitverifizierung vorgenommene Änderungen sind grundsätzlich und plausibel. Im Rahmen der letztjährigen Drittverifizierung wurde die Formel noch ein weiterer Aspekt korrigiert. 4.3.8 Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, und vollständig. 4.4 Erzielte Emissionsverminderungen Trifft zu Trifft 4.4.1 Die Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet. ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 8, ID 4.4.1) 4.4.2 Die Wirkungsaufteilung aufgrund des Bezugs von nichtrückzahlbaren Geldleistungen ( vgl. 3.2) ist korrekt berechnet. ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 9, ID 4.4.2) 5. Wesentliche Änderungen ( Mitteilung Abschnitt 3.8 und Mitteilung Anhang J, Kasten 8) 5.1 Wesentliche Änderungen bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse Trifft zu Trifft 5.1.1a 5.1.1b 5.1.1c 5.1.1d Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen zu Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. Falls 5.1.1a trifft: Abweichungen sind begründet und Falls 5.1.1a trifft: Die Abweichungen der tatsächlichen Kosten und Erlöse gegenüber den in der Projektbeschreibung festgelegten Werten sind kleiner als 20%. Falls 5.1.1c trifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. CR 3 5.2 Wesentliche Änderungen bei den Emissionsverminderungen Trifft zu Trifft 5.2.1a 5.2.1b Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen. Falls 5.2.1a trifft: Abweichungen sind begründet und nach-vollziehbar 16

5.2.1c 5.2.1d Falls 5.2.1a trifft: Die Abweichungen der tatsächlichen erzielten Emissionsverminderungen gegenüber den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen sind kleiner als 20%. Falls 5.2.1c trifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. 5.3 Wesentliche Änderungen bei der eingesetzten Technologie Trifft zu Trifft 5.3.1a 5.3.1b 5.3.1c 5.3.1d Die tatsächlich eingesetzte Technologie entspricht der gemäss Projektbeschreibung eingesetzten Technologie. Falls 5.3.1a trifft: Abweichungen sind begründet und. Falls 5.3.1a trifft: Die eingesetzte Technologie entspricht dem Stand der Technik. Zusatzfrage für Programme: Falls 5.3.1a trifft: Der in der Programmbeschreibung festgelegte Kriterienkatalog für die Aufnahme von Vorhaben in das Programm ist bei Erweiterung um die eingesetzte Technologie weiterhin anwendbar. Er stellt weiterhin sicher, dass alle Vorhaben im Programm Art. 5 und 5a der CO2- Verordnung erfüllen. 17

Teil 2: Liste der Fragen Fragen zu den Aussagen in der Checkliste, die treffen hier formulieren (Blöcke nach Bedarf duplizieren): Clarification Request (CR) CR 1 Erledigt 2.7b Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. Frage (8.3.2017) Gibt es projektbezogene FARs? Antwort Gesuchsteller (Datum) Nein, es gibt keine projektspezifischen FARs. Fazit Verifizierer (15.3.2017) CR 1 ist erledigt. CR 2 Erledigt 4.2.2 Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege). Frage (8.3.2017) Im Vergleich zum Vorjahr (Emissionsreduktion 2015: 273 Tonnen CO2) ist die Emissionsreduktion um rund 30% gestiegen (berücksichtigt man den geänderten EF sind es immer noch 25%). Die Änderung hängt v.a. mit den geringeren Projektemissionen zusammen: Der Wärmeverbrauch beim Zähler P2 ist gegenüber letztem Jahr um 37% gesunken. Was sind die Gründe hierfür? Antwort Gesuchsteller (14.03.2017) Im Vorjahr (2015) haben Probleme mit der Schnitzelheizung zu Mehrverbrauch an Erdgas geführt, da die Erdgasheizung übernehmen musste. Im 2016 konnte aufgrund der kalten Witterung im Frühling bis und mit Mai mit der Schnitzelheizung geheizt werden und so konnte der Erdgasverbrauch reduziert werden. Fazit Verifizierer (15.3.2017) Die Erklärung ist. Die Emissionsreduktion entspricht nun auch eher der erwarteten Menge. CR 2 ist erledigt. CR 3 Erledigt 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen zu Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. Frage (8.3.2017) Sie geben Erlöse im Umfang von 378 479 CHF an. Im Verifizierungsbericht der Monitoringperiode geben Sie an, dass das Projekt keine Erlöse erwirtschaftet. Stehen diese weiteren Erlöse des Alterszentrum (CHF 136'593.70) im Zusammenhang mit dem Wärmeverbund? Wie kommen diese zustande? 18

220 402.45 CHF stammen gemäss Beilage A.4.1 aus dem Erlös der Wärmeenergie. Erwirtschaftet das Projekt neu Erlöse aus dem Verkauf der Wärmeenergie? Der KliK-Beitrag muss nicht in den Erlösen angegeben werden. Falls das Projekt neu Erlöse erwirtschaftet, müssen Sie nachweisen, dass das Projekt auch unter den effektiven Bedingungen zusätzlich ist. Falls die der Fall ist, bitte NPV Rechner mit effektiven Beträgen testen. Antwort Gesuchsteller (14.03.2017) Der Wärmeverbund arbeitete nicht gewinnorientiert. Die Betriebskosten und Erträge wurden gemäss Heizkostenabrechnung 2015 und 2016 korrigiert und der Monitoringbericht entsprechend angepasst. Die Erträge aus Energielieferungen (Jahresgrundpreis und Verrechnung Wärmeenergie) werden jährlich auf CHF 350 000 geschätzt. Der Aufwand, bestehend aus Abschreibungen, Zinsen, Rückstellungen und Betriebsaufwand (Energie und Betrieb + Unterhalt), muss von den Erträgen abgezogen werden. So verbleibt je nach Betriebsaufwand und Erträgen aus Energielieferungen ein jährlicher Überschuss (2016) oder eine Unterdeckung (2015). Langfristig muss der Wärmeverbund selbsttragend wirtschaften, so dass keine langfristigen Unterdeckungen die wirtschaftliche Eistenz des Wärmeverbund bedrohen. Der NPV Rechner wurde entsprechend angepasst und zeigt an, dass das Projekt im Vergleich zum Referenzszenario nach wie vor förderwürdig ist. Fazit Verifizierer (15.3.2017) Der NPV Rechner wurde geprüft. Dieser belegt, dass das Projekt nach wie vor zusätzlich ist. CR 2 ist erledigt. 19