06/2015 (ks) Unterach a. A., 24. November 2015

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Transkript:

06/2015 (ks) Unterach a. A., 24. November 2015 Verhandlungsschrift über die öffentliche konstituierende Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unterach am Attersee am 16. November 2015. Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtsgebäudes. Anwesende: 1. Bürgermeister Georg Baumann als Vorsitzender 2. GR. Dr. Hadmar Lanz 3. GR. Christian Schernthaner 4. GR. Eva Slama 5. GR. Hedwig Hutterer 6. GR. Michel Purkhart 7. GR. Franz Rabas 8. GR. Mag. Stefan Stadler 9. GR. DI Alexander Pölz 10 GR. Thomas Scheichl 11. GR. Franz Schindlauer 12. GR. Petra Eichinger 13. GR. Karl Baier 14. GR. Margarethe Schindlauer 15. GR. Josef Schindlauer 16. GR. Adelheid Mayrhofer 17. GR. Matthias Schindlauer 18. GR. Angela Thurner 19. GR: Thomas Lahnsteiner Weiters sind folgende Ersatzmitglieder zur Angelobung erschienen: ÖVP- Fraktion Ing. Gernot Schmidt Mag. Gerhard Reichl Irene Bandera Karl Klein Gabriele Schmidt Stefan Wiedlroither Josef Steinbichler Oliver Forisch Karin Rettenbacher Karl Schöringhumer Georg Schmidt DI Anton Hutterer Michael Lohninger Armin Pölzleithner Erich Häupl Eva Moser Peter Steiner Johann Stadler SPÖ-Fraktion Engelbert Gnigler Ursula Schindlauer Ingrid Feistritzer Christian Buchner Sascha Domanig Dominik Feistritzer Wolfgang Reisenzein Manfred Feistritzer Georg Reisenzein Hermann Knaus

Der Leiter des Gemeindeamtes: Wolfgang Freunberger MBA MPA Fachkundige Personen( 66 Abs.2 OÖ GemO.1990): Dr. Sagerer Johann, Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Es fehlen: entschuldigt: unentschuldigt: Der Schriftführer: AL Wolfgang Freunberger MBA MPA Vor der Sitzung bringt der Erstgereihte der SPÖ- Fraktion Herr GR. Engelbert Gnigler, einen Mandatsverzicht ein. Er wird somit noch vor der Sitzung auf das erste Ersatzmandat zurückgereiht. Damit rückt Herr EGR Thomas Lahnsteiner auf das frei gewordene Mandat auf. Der direkt gewählte Bürgermeister, Herr Georg Baumann, eröffnet als Vorsitzender die Sitzung und begrüßt besonders den Vertreter des Bezirkshauptmannes, Herrn Dr. Johannes BEER, welche die Angelobung des Bürgermeisters und des Vize- Bürgermeisters durchführen wird. Der Vorsitzende stellt fest, dass a) die konstituierende vom bisherigen Bürgermeister innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist einberufen wurde, und b) die Verständigung zu dieser Sitzung nachweislich am 16.10.2015, im Postweg erfolgte, c) die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde, d) die Beschlussfähigkeit gegeben ist, nachdem ¾ der Mitglieder zur Angelobung erschienen sind. e) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 20. August 2015 bis zur heutigen Sitzung, während der Amtsstunden, im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. f) Weiters wird in diesem Zusammenhang auf die Rechtsfolgen gem. 23 Abs. 1 Z. 5 Öo.GemO 1990 verwiesen. Folgende GR sind aufgrund eines triftigen Grundes entschuldigt: EGR Ernst Schmidinger, EGR Ing. Andreas Wienerroither, EGR Gabriele Steinbichler EGR Mag. Gerhard Mayrhofer, EGR Leopold Mayrhofer

Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse: 1. Angelobung des direkt gewählten Bürgermeisters durch den Bezirkshauptmann bzw. seines Beauftragten ( 20 Abs. 3 Oö. GemO. 1990) 2. Angelobung der Mitglieder und der anwesenden Ersatzmitglieder des neu gewählten Gemeinderates durch den Bürgermeister ( 20 Abs. 3 Oö.GemO. 1990) 3. Feststellung der Anzahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes gem. 24 Abs. 1 und 1 a Oö.GemO. 1990 sowie Berechnung ( 26 Oö. GemO. 1990) und Bekanntgabe der den einzelnen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zukommenden Gemeindevorstandsmandate durch den Vorsitzenden ( 20 Abs. 5 i.v. m. 24 Abs. 1 u. 1 a und 26 Oö. GemO 1990) 4. Wahl der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes Fraktionswahl ( 20 Abs. 7 Z. 1 i.v.m. 24,26 und 29 Oö.GemO 1990) 5. Festsetzung der Anzahl der Vizebürgermeister; Beschlussfassung ( 20 Abs. 7 Z. 2 i.v.m. 24 Abs. 2 Oö.GemO 1990) 6. Wahl des/der Vizebürgermeister(s) Fraktionswahl ( 24 Abs. 7 Z. 2 i.v.m. 27 und 29 Oö.GemO 1990) 7. Festsetzung der Anzahl der zu bildenden Ausschüsse und deren Zuständigkeiten ( 18b Oö.GemO 1990); Beschlussfassung 8. Festsetzung der Anzahl der Mitglieder (Ersatzmitglieder) der einzelnen Ausschüsse ( 33 und 91 a Oö.GemO 1990) und allfällige Beschlussfassung bei Veränderung gem. 33 Abs. 2 Oö.GemO. 1990 9. Feststellung, welche im Gemeinderat vertretene Fraktion jeweils in einem bestimmten Ausschuss den Obmann (Obmann-Stellvertreter) stellt ( 33 und 91 a Oö.GemO. 1990); Beschlussfassung 10. Wahl der Obmänner und Obmann-Stellvertreter sowie der übrigen Mitglieder und Er- Satzmitglieder in den einzelnen Ausschüssen; Fraktionswahl sowie Fassung der im Zusammenhang mit der Wahlhandlung erforderlichen Beschlüsse ( 33 und 91 a Oö.GemO 1990) 11. Wahl der Vertreter (Stellvertreter) in Organe außerhalb der Gemeinde Unterach a.a. a) in die Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes Vöcklabruck b) in die Verbandsversammlung des Bezirksabfallverbandes Vöcklabruck c) in die Verbandsversammlung des Wegeerhaltungsverbandes Alpenvorland d) in den Sanitätsgemeindeverband Unterach am Attersee e) 4 Dienstgebervertreter (Stellvertreter) in den Personalbeirat f) 3 Mitglieder (Ersatzmitglieder) in den Jagdausschuss der Genossenschaftsjagd Unterach a.a. gem. 16 Oö. Jagdgesetz g) Vertreter der Gemeinde Unterach am Attersee im Verein für Regionalentwicklung Attersee-Attergau (REGATTA) 12. Allfälliges

Pkt. 1 der TO.: Angelobung des direkt gewählten Bürgermeisters durch den Beauftragten Bezirkshauptmannes, Hr. Dr. Johannes BEER Hr. Dr. Beer nimmt nun die Angelobung des direkt gewählten Bürgermeisters vor. Zunächst gratuliert er allen Gewählten und im Besonderen dem neu gewählten Bürgermeister. Einen besonderen Dank überbringt er auch dem bisherigen Bürgermeister Herrn Engelbert Gnigler für seine für die Gemeinde geleistete Arbeit. auch im Zusammenhang mit der BH. Dr. Beer wünscht allen Besonnenheit für die neue Periode und wünscht sich, dass immer der Bürger und nie die Partei im Vordergrund stehen möge. Er stellt fest, dass aufgrund der Ereignisse der vergangenen Woche die Radikalisierung auch der Worte schmerzlich zutage getreten ist. Unwahrheiten zu verbreiten ist aufgrund der heutigen technischen Möglichkeiten leicht. Um dem Einhalt zu gebieten ist der direkte menschliche Kontakt wichtig, um nur das, was man direkt gesehen oder gehört hat, zu vermitteln. Das direkte Gespräch suchen ist das Gebot der Stunde und er gehe davon aus, dass hier in Unterach in diesem Geiste gearbeitet wird. Herr Dr. Beer bietet in Namen des Hr. Bezirkshauptmannes weiterhin die Zusammenarbeit mit der BH an und ist von einem Meinungs- u. Erfahrungsaustausch zwischen der Gemeinde Unterach und der BH Vöcklabruck überzeugt. Nach der Ansprache ersucht er die Gemeinderäte, auszustehen und nimmt die Angelobung des gewählten Bürgermeisters, Herrn Georg Baumann, Heimleiter, geboren am 08. Juli 1971, wohnhaft in Unterach, Ramsau 10, vor. Der Bürgermeister gelobt in die Hand des Obgenannten mit den Worten Ich gelobe, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, ihre Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Pkt. 2 der TO.: Angelobung der Mitglieder und der anwesenden Ersatzmitglieder des neu gewählten Gemeinderates durch den Bürgermeister Der Bürgermeiser ersucht zunächst den Amtsleiter um Verlesung der Namen der anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder. Danach nimmt er die Angelobung vor: Die Anwesenden geloben nun mit den Worten Ich gelobe in die Hand des Bürgermeisters: Ich gelobe die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, ihre Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.

Pkt. 3 der TO.: Festsetzung der Anzahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes gem. 24 Abs. 1 und 1 a Oö. GemO.1990 sowie Berechnung und Bekanntgabe der den einzelnen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zukommenden Gemeindevorstandsmandate durch den Vorsitzenden Der Bürgermeister berichtet weiter: Aufgrund der Bestimmungen des 20 Abs. 5 Oö.GemO 1990 ist die Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder festzustellen und zu berechnen und wie viele Mandate im Gemeindevorstand den einzelnen im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien zukommen. Die Berechnung hat ergeben, dass von den 5 Mandaten 3 Mandate auf die ÖVP und 2 Mandate auf die SPÖ entfallen. Weiters werden die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen um die Bekanntgabe der Fraktionsobmänner und deren Stellvertreter ersucht, damit diese in der Folge die erforderlichen Wahlvorschläge einbringen können. Die jetzt namhaft gemachten Fraktionsobmänner und deren Stellvertreter sind von der ÖVP: Obmann: GR. Michel Purkhart Stellvertreter: Bgm. Georg Baumann SPÖ: Obmann: GV. Karl Baier Stellvertreter: GR. Margarethe Schindlauer Pkt. 4 der TO.: Wahl der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes Fraktionswahl Wahlen sind grundsätzlich geheim mit Stimmzettel durchzuführen. Sollte aber ein von der geheimen Wahl abweichender Wahlmodus gewählt werden, so ist diesbezüglich zuvor ein einstimmiger GR-Beschluss zu fassen.

Ein derartiger Beschluss soll aber auch gleichzeitig für die Wahl der(s) Vizebürgermeister(s) und für die Wahl der Ausschussmitglieder, Obmänner (Stellvertreter) und Vertreter in Ausschüssen außerhalb der Gemeinde gelten. Ich stelle daher den Antrag, dass vom Wahlmodus der geheimen Wahl abweichend, die Wahl mittels Handzeichen erfolgt. Abstimmung gesamter Gemeinderat einstimmige Annahme Schriftliche Wahlvorschläge der Fraktionen liegen vor. Wahl übrige Vorstandsmitglieder: (der Bgm. wird dem WV seiner Partei zugerechnet) Wahlvorschlag ÖVP: Wahlvorschlag SPÖ: Ing. Dr. Hadmar Lanz Karl Baier Christian Schernthaner Franz J. Schindlauer Fraktionswahl Der Vorsitzende ersucht nun nacheinander die ÖVP- Fraktion und die SPÖ- Fraktion um Abstimmung über den jeweiligen Wahlvorschlag, diese werden jeweils einstimmig angenommen. Pkt. 5 der TO.: Festsetzung der Anzahl der Vizebürgermeister; Beschlussfassung Aufgrund der Bestimmungen der Oö. Gemeindeordnung 1990 ist die Anzahl der Vizebürgermeister aufgrund der Bedürfnisse der Gemeindeverwaltung festzusetzen. Antrag über die Anzahl der Vizebürgermeister: ÖVP- Antrag: 1 VBgm Abstimmung gesamter Gemeinderat Der Vorsitzende berichtet, dass ein Antrag der ÖVP- Fraktion auf einen Vize- Bürgermeister vorliegt und ersucht um Abstimmung darüber. 10 ÖVP- Stimmen JA 8 SPÖ- Stimmen NEIN 1 SPÖ- Stimme Enthaltung (GR Lahnsteiner Thomas)

Pkt. 6 der TO.: Wahl desvizebürgermeisters Fraktionswahl Angelobung des Vizebürgermeisters durch den Beauftragten des Bezirkshauptmannes und der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes durch den Bürgermeister Nachdem nur ein Vizebürgermeister zu wählen ist und das Wahlrecht für diesen den Gemeinderatsmitgliedern der stärksten im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei zukommt, wird von der ÖVP-Fraktion ein gültiger Wahlvorschlag eingebracht. Der Wahlvorschlag lautet auf: Ing. Dr. Hadmar Lanz (ÖVP), Nuklearmediziner, 4866 Unterach a.a., Hugo Wolf- Weg 39 Die Wahl des Vizebürgermeisters ist als Fraktionswahl mit Erheben der Hand durchzuführen. Aufgrund der Abstimmung der ÖVP- Fraktion ist Herr GR. Ing. Dr. Hadmar Lanz einstimmig zum neuen Vizebürgermeister gewählt. Verlesung der Gelöbnisformel durch Hr. Dr. Beer. Angelobung des neuen Vizebürgermeisters durch Hr. Dr. Johannes BEER. Verlesung der Gelöbnisformel durch den Bürgermeister. Angelobung der übrigen Gemeindevorstandsmitglieder durch den Bürgermeister. Pkt. 7 der TO.: Festsetzung der Anzahl der zu bildenden Ausschüsse und deren Zuständigkeiten; Beschlussfassung Aufgrund der Bestimmungen des 18 b der Oö. GemO. 1990 kann der Gemeinderat für Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches Ausschüsse einrichten. Der Gemeinderat hat aber jedenfalls einen Prüfungsausschuss gem. 91 und 91a Oö. GemO 1990 und drei weitere Ausschüsse für Bau- und Straßenangelegenheiten, Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung, Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten, örtliche Umweltfragen sowie für Jugend-, Familien-, Senioren- und Integrationsangelegenheiten einzurichten. Es liegt nachstehender Antrag auf Einrichtung nachstehender Ausschüsse vor.

Antrag: Anzahl der Ausschüsse: 1 Pflichtausschuss, 5 freiwillige Ausschüsse Prüfungsausschuss (Pflichtausschuss) Soziales, Familie, Kindergarten, Schule, Jugend, Senioren, Wohnen und Integration Bau, Raumplanung, Umwelt, Energie und Ortsentwicklung Wirtschafts- und Finanzausschuss Tourismus, Kultur und Sport Ausschuss für Straßen, Kanal und Verkehr Abstimmung gesamter Gemeinderat einstimmige Annahme Pkt. 8 der TO.: Festlegung der Anzahl der Mitglieder (Ersatzmitglieder) der einzelnen Ausschüsse, sowie allfällige Beschlussfassung bei Veränderung gem. 33 Abs. 2 Oö. GemO. 1990 Die Anzahl der Mitglieder (Ersatzmitgieder) in den Ausschüssen hat grundsätzlich der Anzahl der Miglieder des Gemeindevorstandes zu entsprechen. Die Besetzung der einzelnen Ausschüsse, ausgenommen des Prüfungsausschusses erfolgt unter analoger Anwendung der Bestimmungen für die Wahl der Gemeindevorstandsmitglieder. Die Verteilung der Mandate in den Ausschüssen erfolgt mit 3 Mandaten für die ÖVP und 2 Mandaten für die SPÖ. Die Besetzung der Mandate im Prüfungsausschuss erfolgt nach den Bestimmungen des 91 a Oö. Gemeindeordnung, wonach sich dieser aus 3 Mandaten der ÖVP und 2 Mandaten der SPÖ zusammensetzt. Nachdem es aufgrund der vorliegenden Wahlvorschläge keine abweichende Zusammensetzung nach den Bestimmungen der 33 bzw. 91 a Oö. Gemeindeordnung gibt, ist keine Beschlussfassung erforderlich. Pkt. 9 der TO.: Feststellung, welche im Gemeinderat vertretene Fraktion jeweils in einem bestimmten Ausschuss den Obmann / die Obfrau (bzw. -Stellvertreter) stellt; Beschlussfassung Die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen haben nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes Anspruch auf Besetzung der Obmänner/Obfrauen (-Stellvertreter) in den einzelnen Ausschüssen. Die Zahl der den einzelnen Fraktionen zukommenden Obmänner/Obfrauen (-Stellvertreter) ist unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des 26 Abs. 2 zu berechnen; der Obmann/Obfrau (-Stellvertreter) des Prüfungsausschusses ist dabei nicht an zurechnen.

Berechnung der Ausschuss- Obleute (Ausnahme: Prüfungsausschuss) ( 26 Abs. 2): Nach dem d`hondtschen System ÖVP SPÖ 1/1 (1.) 10 (2.) 9 1/2 (3.) 5 (4.) 4,5 1/3 (5.) 3,33 3,0 (=Wahlzahl) 10:3,33 = 3,003= 3 Obleute für die ÖVP 9:3,33 = 2,702= 2 Obleute für die SPÖ Der Gemeinderat beschließt, welcher Fraktion in einem bestimmten Ausschuss den Obmann/Obfrau (-Stellvertreter) stellt. Die Wahl des/der Obmannes/Obfrau bzw. -Stellvertreter eines jeden Ausschusses erfolgt jeweils in Fraktionswahl, wobei jedoch nur Mitglieder des Gemeinderates in diese Funktionen wählbar sind. Nachdem unter Punkt 7.) die Anzahl der Ausschüsse, ohne Prüfungsausschuss, mit 5 festgesetzt wurde, stellt demnach die ÖVP 3 Obmänner/Obfrauen (-Stellvertreter ) und die SPÖ 2 Obmänner/Obfrauen (-Stellvertreter). Die SPÖ- Fraktion hat auf den Vorsitz im Ausschuss für Tourismus, Kultur und Sport verzichtet und somit das Vorschlagsrecht auf die ÖVP- Fraktion übertragen. Für die Besetzung des Obmannes/Obfrau (-Stellvertreter) im Prüfungsausschuss sind die Bestimmungen des 91 Abs. 3 Oö. GemO. 1990 anzuwenden. Unter Beachtung dieser Bestimmung hat der Gemeinderat zu beschließen, welcher Fraktion das Vorschlagsrecht für den Obmann/Obfrau (-Stellvertreter) im Prüfungsausschuss zukommt. Im gegenständlichen Fall steht das Vorschlagsrecht für den Obmann/Obfrau (-Stellvertreter) der SPÖ-Fraktion zu. Die Wahl selbst erfolgt als Fraktionswahl. Pkt. 10 der TO.: Wahl der Obmänner/Obfrauen und -Stellvertreter sowie der übrigen Mitglieder und Ersatzmitglieder in den einzelnen Ausschüssen;Fraktionswahl sowie Fassung der im Zusammenhang mit der Wahlhandlung erforderlichen Beschlüsse Die einzelnen Wahlen der Obmänner/Obfrauen, -Stellvertreter, übrige Mitglieder und Ersatzmitglieder in den einzelnen Ausschüssen ist grundsätzlich geheim mit Stimmzettel durchzuführen. Nachdem aber unter Punkt 4.) einstimmig beschlossen wurde, die Wahlen mit Erheben der Hand durchzuführen ist über die eingebrachten Wahlvorschläge in den Fraktionen mit Erheben der Hand abzustimmen.

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wahlvorschlag der Mitglieder in den Prüfungsausschuss Mitglieder: Ersatzmitglieder: Josef Schindlauer(SPÖ) Obmann Engelbert Gnigler Adelheid Mayrhofer (SPÖ) (Obm.-Stv.) Christian Buchner Hedwig Hutterer (ÖVP) DI Anton Hutterer Karl Klein (ÖVP) Mag. Stefan Stadler Michel Purkhart (ÖVP) Michael Lohninger Der/die Obmann/Obfrau ist jener Fraktion, welcher der Bürgermeister nicht angehört, anzurechnen. Fraktionswahl ( 29 Abs 2 OÖ GemO 1990 Der Bürgermeister lässt zunächst die SPÖ- Fraktion abstimmen, einstimmige Annahme. Die ÖVP- Fraktion stimmt über ihre Mitglieder ab, einstimmige Annahme. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wahlvorschlag der Mitglieder in den Ausschuss für Soziales, Familie, Kindergarten, Schule, Jugend, Senioren, Wohnen und Integration: Mitglieder: Ersatzmitglieder: Eva Slama (ÖVP) Obfrau Hedwig Hutterer Gabriele Schmidt (ÖVP) Bgm. Georg Baumann (Obfr.-Stv.) Franz Rabas (ÖVP) Ing. Dr. Hadmar Lanz Petra Eichinger (SPÖ) Ingrid Feistritzer Ursula Schindlauer (SPÖ) Sascha Domanig Fraktionswahl Der Bürgermeister ersucht um Abstimmung, die ÖVP- Fraktion: einstimmige Annahme; die SPÖ- Fraktion: einstimmige Annahme --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wahlvorschlag der Mitglieder in den Ausschuss für Bauangelegenheiten, Raumplanung, Umwelt, Energie und Ortsentwicklung Mitglieder: Ersatzmitglieder: Hedwig Hutterer (ÖVP) Obfrau Franz Rabas (Obfr.-Stv.) Thomas Scheichl (ÖVP) Bgm. Georg Baumann DI (FH) Alexander Pölz (ÖVP) Ing. Gernot Schmidt Josef Schindlauer (SPÖ) Wolfgang Reisenzein Thomas Lahnsteiner (SPÖ) Franz J. Schindlauer Fraktionswahl Der Bürgermeister ersucht um Abstimmung, die ÖVP- Fraktion: einstimmige Annahme; die SPÖ- Fraktion: einstimmige Annahme

Wahlvorschlag der Mitglieder in den Wirtschafts- und Finanzausschuss Mitglieder: Ersatzmitglieder: Bgm. Georg Baumann (ÖVP) Obmann Ing. Andreas Wienerroither Mag. Gerhard Reichl (ÖVP) Michel Purkhart Ing. Dr. Hadmar Lanz (ÖVP) (Obm.-Stv.) Ing. Gernot Schmidt Karl Baier (SPÖ) Engelbert Gnigler Matthias Schindlauer (SPÖ) Christian Buchner Fraktionswahl Der Bürgermeister ersucht um Abstimmung, die ÖVP- Fraktion: einstimmige Annahme; die SPÖ- Fraktion: einstimmige Annahme --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wahlvorschlag der Mitglieder in den Ausschuss für Tourismus, Kultur und Sport : Mitglieder: Ersatzmitglieder: Michel Purkhart (ÖVP) Obmann Irene Bandera Peter Steiner (ÖVP) Stefan Wiedlroither Mag. Stefan Stadler (ÖVP) Obm.-Stv. Franz Rabas Margarethe Schindlauer (SPÖ) Angela Thurner Franz J. Schindlauer (SPÖ) Adelheid Mayrhofer Fraktionswahl Der Bürgermeister ersucht um Abstimmung, die ÖVP- Fraktion: einstimmige Annahme; die SPÖ- Fraktion: einstimmige Annahme --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wahlvorschlag der Mitglieder in den Ausschuss für Straßen, Kanal und Verkehr: Mitglieder: Ersatzmitglieder: Franz J. Schindlauer (SPÖ) Obmann Thomas Lahnsteiner Matthias Schindlauer (SPÖ) (Obm.-Stv.) Engelbert Gnigler Karl Schöringhumer (ÖVP) Christian Schernthaner Karl Klein (ÖVP) Stefan Wiedlroither DI (FH) Alexander Pölz (ÖVP) Georg Schmidt Fraktionswahl Der Bürgermeister ersucht um Abstimmung, die SPÖ- Fraktion: einstimmige Annahme. die ÖVP- Fraktion: einstimmige Annahme. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Personalbeirat der Gemeinde Unterach am Attersee: Dienstgeber- Vertreter: Ersatzmitglieder: ÖVP Bgm. Georg Baumann (Obmann) Mag. Gerhard Reichl ÖVP Franz Rabas (Obm.-Stv.) Karl Klein SPÖ Karl Baier Sascha Domanig SPÖ Adelheid Mayrhofer Margarethe Schindlauer Der Bürgermeister ersucht um Abstimmung, die ÖVP- Fraktion: einstimmige Annahme; die SPÖ- Fraktion: einstimmige Annahme Folgende Dienstnehmer-Vertreter werden bestellt: Ernst Vockner Maria Schwendinger Georg Hammerl Martin Schmeißer Julia Schlotter Mag. Nicole Jausz Pkt. 11 der TO.: Wahl der Vertreter (Stellvertreter) in Organe außerhalb der Gemeinde Für nachstehende Organe außerhalb der Gemeinde sind von den Fraktionen zu wählen: Fraktion Mitglied Ersatzmitglied 1. Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes Vöcklabruck: ÖVP Gabriele Schmidt Bgm. Georg Baumann Abstimmung ÖVP- Fraktion: einstimmige Annahme 2. Verbandsversammlung des Bezirksabfallverbandes Vöcklabruck ÖVP Bgm. Georg Baumann Ing. Dr. Hadmar Lanz Abstimmung ÖVP- Fraktion: einstimmige Annahme 3. Verbandsversammlung des Wegeerhaltungsverbandes Alpenvorland ÖVP Karl Klein Bgm. Georg Baumann Abstimmung ÖVP- Fraktion: einstimmige Annahme 4. Sanitätsgemeindeverband Unterach am Attersee ÖVP Ing. Dr. Hadmar Lanz (Obm.) Gabriele Schmidt ÖVP Bgm. Georg Baumann (Obm.-Stv.) Irene Bandera Abstimmung ÖVP- Fraktion: einstimmige Annahme SPÖ Wolfgang Reisenzein Dr. Walter Titze SPÖ Ingrid Feistritzer Karl Baier Abstimmung SPÖ- Fraktion: einstimmige Annahme 5. Vertreter der Gemeinde im Jagdausschuss: ÖVP Michael Lohninger Karl Klein ÖVP Mag. Gerhard Reichl Stefan Wiedlroither Abstimmung ÖVP- Fraktion: einstimmige Annahme SPÖ Matthias Schindlauer Josef Schindlauer Abstimmung SPÖ- Fraktion: einstimmige Annahme

6. Vertreter der Gemeinde Unterach am Attersee im Verein für Regionalentwicklung Attersee-Attergau REGATTA: Bgm. Georg Baumann als kooptiertes Mitglied im Vorstand Fr. GR Hedwig Hutterer als Mitglied im Projektauswahl- Gremium Punkt 12 der TO: Allfälliges Der Bürgermeister dankt nun allen Funktionären der letzten Periode für ihre für die Gemeinde geleistete Arbeit und er möchte ganz besonders den bisherigen Bürgermeister, Herrn Engelbert Gnigler, erwähnen, er möchte ihm für die acht Jahre als Bürgermeister und seine damit verbundene Arbeit danken, auch wenn die Zusammenarbeit manchmal auch Streit weichen musste. Er stellt fest, dass es in der heutigen Zeit nicht mehr einfach ist, jemanden zur Annahme eines öffentlichen Amtes zu bewegen. Nicht jeder sei bereit, Einsatz zu jeder Tages- u. Nachtzeit zu zeigen, dafür dankt er Herrn Gnigler ausdrücklich. Der Bürgermeister versichert, dass er sich auch wünscht, nach außen hin ein Bild zu präsentieren, wie es die Bevölkerung sehen will. Es müssten sich alle etwas zurück nehmen, im Zusammenhang auch mit den diversen Postwürfen. Er stellt fest, dass sich die beiden politischen Gruppierungen im Wahlkampf mit Respekt behandelt haben, das freut ihn sehr. Nur einige Wenige in Unterach lassen oder ließen diesen Respekt vermissen, er hofft, dass das der Vergangenheit angehört. Beide Fraktionen hätten einige Projekte vor, was sich auch schon in den Gesprächen zwischen den Fraktionen abgezeichnet habe. Stellvertretend erwähnt er den Ausbau des Kindergartens, die Sanierung des Strandbades, sowie die Erweiterung des Bootsliegeplatz- Steges. Es stehe viel Arbeit bevor. Er möchte die Ausschüsse mit mehr Gewicht betrauen, dass die dem GR angehörenden Fachleute sich dort bereits einbringen und die Ausschüsse dem Gemeinderat fertige Beschlüsse liefern. Der Vorsitzende ersucht alle um Zusammenarbeit, er möchte, gemäß der Gelöbnisformel, sein Amt ausüben. Sein Wunsch wäre, dass man sich nach einer Sitzung wieder gemeinsam beim Wirt zusammensetzen können soll und sich besser nach außen zu präsentieren. Damit lädt der Bürgermeister alle Gemeinderäte und Ersatzgemeinderäte in das Lokal Weingartl, zu einem Abendessen ein. Der Vorsitzende ersucht um Verständnis, dass bei dieser Sitzung keine Bürgerrunde geplant ist, diese wird bei der ersten regulären Sitzung wieder stattfinden. Keine weiteren Wortmeldungen. Er dankt allen für ihr Kommen und schließt die Sitzung um 19.45 Uhr

(Vorsitzender) (Gemeindevorstand) (Schriftführer) Der Vorsitzende bekundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden. Unterach a.a., am : Der Vorsitzende: