Informationen zur Verselbständigung. Mehr wissen. Alles geben.



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Transkript:

Informationen zur Verselbständigung Mehr wissen. Alles geben.

Inhalt 3 Kostenabgeltung und Defizitdeckung 4 Freie Spitalwahl 6 Leistungsabgeltung über Fallpauschalen 7 Mehr Wettbewerb 8 Beschleunigung des Entscheidungsweges 9 Was bedeutet das für uns als Mitarbeitende des USB?

Liebe Mitarbeiterinnen und liebe Mitarbeiter, Wir befinden uns mitten in einer veränderungsreichen Zeit: Per 1. Januar 2012 wird das revidierte Krankenversicherungsgesetz (KVG) umgesetzt. Zum selben Zeitpunkt will die Regierung des Kantons Basel-Stadt das Universitätsspital Basel in die Verselbständigung führen. Das KVG führt die sogenannte Fallkostenpauschale (Swiss- DRG) ein. Sie bestimmt fortan, wie der stationäre Teil unseres Hauses finanziert ist. Zudem will der Gesetzgeber mehr Wettbewerb unter den Spitälern erreichen, um damit den Kostenanstieg zu dämpfen. Die Verselbständigung, die von der Spitalleitung sehr begrüsst wird, soll uns die Handlungsmöglichkeiten geben, damit wir auch in Zukunft im zunehmenden Wettbewerb unsere gute Position halten können. Ich bin mir bewusst, dass diese Veränderungen Ihren Arbeitsalltag auch belasten können. Wir wollen mit Ihnen zusammen die Chancen nutzen, die sich durch unsere Verselbständigung eröffnen. In dieser Broschüre finden Sie Informationen zur Ausgangslage und zur Verselbständigung vereinfacht dargestellt. Diese sollen Klarheit schaffen und dazu beitragen, allfällige Unsicherheiten auszuräumen. Zögern Sie nicht, Ihre Fragen an Ihre Führungspersonen oder auch an die Projektgruppe Verselbstständigung zu richten. Einst Bürgerspital, dann Kantonsspital und heute Universitätsspital. Die rechtliche Verselbständigung ist ein wichtiger Schritt in der Geschichte des USB. Ich freue mich, mit Ihnen gemeinsam diesen Weg zu gehen. Ihr Werner Kübler

Kostenabgeltung und Defizitdeckung 3 Das Krankenversicherungsgesetz, kurz KVG, verpflichtet jeden einzelnen, sich bei einer Krankenversicherung zu versichern. Wird heute ein stationärer Spitalaufenthalt notwendig, ist die Patientin resp. der Patient mit Grundversicherung in der Wahl des Spitals auf die von seinem Wohnkanton bestimmten Spitäler beschränkt. Die Krankenversicherung zahlt an den entstehenden Kosten einen Anteil von max. 50%. Die übrigen Kosten, einschliesslich der Investitionen, deckt bei den öffentlichen Spitälern der Kanton. KVG: Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung reglementiert die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Weitere Informationen: www.admin.ch/ch/d/sr/c832_10.html

Freie Spitalwahl 4 Mit der Revision des KVG, die zum Jahr 2012 wirksam wird, verändert der Bund diese Situation grundlegend. Landesweit gibt es über 300 Spitäler. Durch die Revision werden alle Patientinnen und Patienten die freie Wahl haben, in welchem Spital sie behandelt werden möchten.

5 Durch das Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes werden alle Spitäler in der Schweiz, öffentliche wie private, gleichgestellt. Ab 2012 werden nicht mehr direkt die anfallenden Kosten der Spitäler abgegolten, sondern die Behandlungsleistungen über gesamtschweizerische Fallpauschalen finanziert. Fallpauschalen: Mit Fallpauschalen werden in der Regel unabhängig von der Verweildauer des Patienten die gesamten Leistungen des Spitals für einen bestimmten Be hand lungsfall vergütet.

Leistungsabgeltung über Fallpauschalen 6 Die jeweils gestellte Diagnose und die durchgeführten Behandlungen bestimmen nach dem SwissDRG-Leistungskatalog die Höhe der Fallpauschale. Diesen Pauschalbetrag finanzieren die Versicherung des Patienten und dessen Wohnkanton gemeinsam, wobei die Krankenversicherer max. 45%, die Kantone min. 55% der Kosten tragen. Diese Pauschalen fliessen über Kantonsgrenzen hinweg am Ende dem Spital zu, das der Patient für seine Behandlung gewählt hat. SwissDRG: Diagnosebezogene Fallgruppen. Das SwissDRG- System definiert gesamtschweizerisch gültige Fallgruppen und bildet so eine landesweit homogene Grundlage für die Abrechnung über Fallpauschalen. Weitere Informationen: www.swissdrg.ch

Mehr Wettbewerb 7 Damit entsteht nach dem Willen des Gesetzgebers eine verschärfte Wettbewerbssituation zwischen sämtlichen Spitälern im Land. Mehr denn je müssen Spitäler durch Qualität und auch Attraktivität des eigenen Leistungsangebotes überzeugen. Durch den Wegfall der Kostendeckung finanziert sich der stationäre Betrieb nun hauptsächlich durch die Einnahmen aus den Fallpauschalen. Gehen die Patientenzahlen in einem Spital deutlich zurück, hat das direkte finanzielle Auswirkungen.

Beschleunigung des Entscheidungsweges 8 Um sich in dieser neuen Wettbewerbssituation behaupten zu können, müssen öffentliche wie private Spitäler verstärkt und rasch in den Ausbau und in die Verbesserung ihrer Leistungen investieren können. Während alle privaten und die meisten anderen Spitäler als eigenständige Institutionen selbst und direkt über wichtige Veränderungen und Investitionen entscheiden können, ist das USB als Dienststelle des Kantons an den wesentlich langatmigeren politischen Entscheidungsweg gebunden. Eine Verselbständigung des USB behebt diesen Nachteil. Das Universitätsspital erhält als eine selbständige öffentlichrechtliche Anstalt die notwendigen Gestaltungs- und Reaktionsmöglichkeiten.

Was bedeutet das für uns als Mitarbeitende des USB? 9 Verselbständigung bedeutet nicht Privatisierung. Wie die Basler Verkehrsbetriebe verbleibt das verselbständigte USB als öffentlich-rechtliche Anstalt zu 100% im Besitz des Kantons Basel-Stadt. Es gelten weiterhin öffentlich-rechtliche Anstellungen. Der Verwaltungsrat erlässt innerhalb von vier Jahren die USBspezifischen Regelungen, er kann Gesamtarbeitsverträge abschliessen. Bis zum Erlass dieser neuen Regelungen gelten die bisherigen Lohn- und Anstellungsbestimmungen. Das USB bleibt bei der Pensionskasse Basel-Stadt zu den gleichen Bedingungen wie das Basler Staatspersonal. Die Verselbständigung schafft grössere Gestaltungsräume. Diese zu nutzen ist das Ziel einer gemeinsamen Anstrengung für ein weiterhin erfolgreiches und attraktives Universitätsspital Basel. So können wir der neuen Situation selbstbewusst begegnen. Denn hinter den vielen Gesichtern des USB steht eine gemeinsame Mission: Mehr wissen. Alles geben.

Weitere Informationen sind intern im Intranet des USB ersichtlich. Fragen und Anmerkungen können direkt via FAQ im Intranet gestellt werden oder an greuterb@uhbs.ch Inhaltliche Verantwortung: Werner Kübler, Andreas Bitterlin, Mario Da Rugna, Martin Gerber, Beatriz Greuter, Jürg Müller und Christian Schuhmacher Herausgeber: Universitätsspital Basel, 4031 Basel Konzept und Umsetzung: Love Letters Visuelle Kommunikation, Basel Druck: Werner Druck 2010 Universitätsspital Basel