2. von welchen Verzögerungen der Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Hochschulen sie derzeit ausgeht;

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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2386 26. 09. 2012 Antrag der Abg. Andreas Deuschle u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Sanierungsbedarf an den Hochschulen Baden-Württembergs Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie weit die derzeit laufenden Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Hochschulen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst fortgeschritten sind; 2. von welchen Verzögerungen der Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Hochschulen sie derzeit ausgeht; 3. wie weit die energetische Sanierung im Bereich der Hochschulen fortgeschritten ist; 4. von welchem baulichen und energetischen Sanierungsbedarf sie an den einzelnen Hochschulstandorten in den nächsten Jahren ausgeht; 5. mit welchen Maßnahmen und Mitteln sie in den nächsten Jahren die bauliche und energetische Sanierung im Bereich der Hochschulen durchführen will; 6. wie hoch in den vergangenen fünf Jahren der jährliche Mitteleinsatz für die bauliche und energetische Sanierung im Bereich der Hochschulen war; 7. wie sie den Gebäudebestand an der Hochschule Esslingen im Hinblick auf bauliche und energetische Sanierungen bewertet (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Standorten); 8. von welchem baulichen und energetischen Sanierungsbedarf sie an der Hochschule Esslingen in den nächsten Jahren ausgeht (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Standorten); Eingegangen: 26. 09. 2012 / Ausgegeben: 26. 10. 2012 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

9. wie sich die möglichen Kosten für die baulichen und energetischen Sanierungen an der Hochschule Esslingen in den nächsten Jahren darstellen (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Standorten). 21. 09. 2012 Deuschle, Dr. Birk, Kurtz, Viktoria Schmid, Dr. Stolz, Wacker CDU Begründung Nach dem Koalitionsvertrag der grün-roten Landesregierung haben Projekte zur energetischen Sanierung der Hochschulgebäude und der Universitätskliniken höchste Priorität. Die Landesregierung ist nun aufgefordert, bei der energetischen Gebäudesanierung deutlich voranzukommen. Dies ist im Sinne der Studierenden an unseren Universitätsstandorten und ebenso ein entscheidender Baustein zum Gelingen der Energiewende. Stellungnahme Mit Schreiben vom 17. Oktober 2012 Nr. 4-3380.14-0/41 nimmt das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie weit die derzeit laufenden Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Hochschulen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst fortgeschritten sind; 2. von welchen Verzögerungen der Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Hochschulen sie derzeit ausgeht; Zu 1. und 2.: Die im aktuellen StHPl 2012 enthaltenen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Bereich der Hochschulen befinden sich je nach Etatisierungszeitpunkt in unterschiedlichen Planungs- und Ausführungsstadien. Die Maßnahmen laufen planmäßig. Unwägbarkeiten bei der Durchführung von Baumaßnahmen im Gebäudebestand werden durch eine kontinuierliche Fortschreibung der Projektplanung berücksichtigt. 2

3. wie weit die energetische Sanierung im Bereich der Hochschulen fortgeschritten ist; Zu 3.: Die energetische Sanierung von Landesgebäuden inklusive der Hochschulgebäude hat innerhalb des breiten Aufgabenspektrums der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung einen hohen Stellenwert. Bereits Ende 2008 wurde dem Landtag das Konzept zur energetischen Sanierung und zum Einsatz erneuerbarer Energien bei landeseigenen Liegenschaften vorgelegt (LT-DS 14/1952). Auf der Grundlage dieses Konzepts wurde von der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung eine Strategie entwickelt, um den landeseigenen Gebäudebestand kontinuierlich energetisch zu verbessern. Durch eine systematische Analyse von Energiekennwerten des Gebäudeportfolios werden energetisch auffällige Gebäude identifiziert. Darauf aufbauend werden energetische Optimierungsmaßnahmen entwickelt und bewertet. Bestandteil der Bewertung sind die Wirtschaftlichkeit, die CO 2-Effektivität und die bauliche Dringlichkeit. Die Analyse führt zu geeigneten energetischen Sanierungsmaßnahmen, die im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel abgearbeitet werden. Das Konzept wird aktuell fortgeschrieben und soll in seinen wesentlichen Handlungsfeldern und Zielen Bestandteil des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts für Baden-Württemberg werden. Die Gebäude der Hochschulen sind hierbei von großer Bedeutung. Ein Indikator für die Wirksamkeit der energetischen Sanierung im Hochschul - bereich ist der flächenbezogene Wärmeverbrauch. Der flächenbezogene Wärmeverbrauch stellt dar, inwieweit die energetische Qualität der Hochschulgebäude durch Optimierungsmaßnahmen gesteigert wurde. Im universitären Bereich konnte der flächenbezogene jährliche Wärmeverbrauch von 2000 bis 2010 um über 20 % gesenkt werden. Auf der Grundlage der Umsetzungsstrategie für die energetische Sanierung und den für die nächsten Jahre geplanten Maßnahmen wurden die Ziele zur CO 2- Reduktion für alle Landesgebäude für das Jahr 2020 gegenüber 1990 bereits von 35 % auf 40 % angepasst. In Verbindung mit den Klimaschutzzielen für Landesgebäude ist die energetische Sanierung von Hochschulgebäuden ein langfristiger Prozess und eine Daueraufgabe. Sie hat bedingt durch die hohen Energiekosten auch eine hohe finanzielle Bedeutung. Insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen werden deshalb die Aufgaben der baulichen Instandhaltung eng verzahnt mit der energetischen Optimierung der Hochschulgebäude. 4. von welchem baulichen und energetischen Sanierungsbedarf sie an den einzelnen Hochschulstandorten in den nächsten Jahren ausgeht; Zu 4.: Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft hat in seiner 7. Sitzung am 9. Dezember 2011 den Rechnungshofbeitrag Nr. 20 Sanierungsbedarf an Universitäts - gebäuden in der Denkschrift 2011 zur Haushaltsrechnung 2009 beraten und folgende Beschlussempfehlung ausgesprochen: Dem Abbau des Sanierungsbedarfs ist erste Priorität einzuräumen, wofür jährlich mindestens 2 % des Gebäudewerts erforderlich sind. Der Landtag hat am 28. März 2012 der Beschlussempfehlung zugestimmt. Der jährliche Instandhaltungs- und Sanierungsbedarf aller landes - eigenen Gebäude wird damit auf insgesamt rd. 400 Mio. Euro beziffert. Auf den Hochschulgesamtbereich entfallen davon rund 2/3 des Bedarfs. Die standortbezogenen Sanierungskonzepte werden in Abstimmung mit den Hochschulen entwickelt. Dabei werden sowohl bauliche und energetische Aspekte als auch Anforderungen aus Wissenschaft und Forschung berücksichtigt. Die Priorisierung der Maßnahmen wird im Rahmen des landesweiten Projektmanagements mit Beteiligung der Hochschulen, des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung vorgenommen und laufend fortgeschrieben. Die Realisierung erfolgt in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. 3

5. mit welchen Maßnahmen und Mitteln sie in den nächsten Jahren die bauliche und energetische Sanierung im Bereich der Hochschulen durchführen will; Zu 5.: Die Landesregierung räumt dem Abbau des Sanierungsbedarfs hohe Priorität ein. Bereits im 4. Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2011 wurde ein zusätzliches Bauprogramm zur Sanierung der landeseigenen Gebäude mit Gesamtbaukosten von rd. 100 Mio. Euro etatisiert. Gleichzeitig wurde im Kapitel 1212 eine Rücklage für Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen über 408,255 Mio. Euro gebildet. Aus dieser Rücklage wurden im Haushalt 2012 für die Sanierung und Modernisierung des landeseigenen Gebäudebestands 50 Mio. Euro entnommen. Im StHPl 2013/ 2014 sollen aus der Rücklage für Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen weitere Mittel entnommen und für die Sanierung des landeseigenen Gebäudebestands eingesetzt werden. Mit diesen Maßnahmen können im Jahr 2012 voraussichtlich Haushaltsmittel in der angestrebten Größenordnung von 400 Mio. Euro für die Instandhaltung, Sanierung und Modernisierung des landeseigenen Gebäude - bestands eingesetzt werden. Rd. 2/3 der Haushaltsmittel entfallen dabei auf Hochschulbaumaßnahmen. Darüber hinaus gibt es weitere Maßnahmen, mit denen die energetische Optimierung landeseigener Gebäude verstärkt wird. Dazu gehört ein neues internes Contracting-Programm, mit dem in den Jahren 2012 bis 2014 zusätzliche energetische Maßnahmen in einem Umfang von bis zu 50 Mio. Euro verwaltungsintern vor - finanziert werden. Mit den Energiekosteneinsparungen werden die Investitionen refinanziert. Bereits im Staatshaushaltsplan 2012 wurden hierzu 22 Maßnahmen mit einem Gesamtumfang von fast 22 Mio. Euro veranschlagt, davon ca. 15 Mio. Euro im Hochschulbereich. Mit diesen zusätzlichen Maßnahmen wird im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanung angestrebt, auch in den kommenden Jahren Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen mit Gesamtbaukosten von rd. 400 Mio. Euro jährlich im landeseigenen Gebäudebestand durchzuführen. 6. wie hoch in den vergangenen fünf Jahren der jährliche Mitteleinsatz für die bauliche und energetische Sanierung im Bereich der Hochschulen war; Zu 6.: In den vergangenen fünf Jahren wurden für Hochbaumaßnahmen im Bereich der Hochschulen Mittel von insgesamt rund 1,69 Mrd. Euro verausgabt. Der Anteil der baulichen und energetischen Sanierung liegt bei rund 75 %. Bezogen auf die einzelnen Jahre ergeben sich folgende Ausgaben: Bauausgaben in Mio. Euro im Bereich der Hochschulen Jahr Gesamt davon Sanierungsanteil rd. 75 % 2007 246,5 184,9 2008 269,1 201,8 2009 326,5 244,9 2010 390,1 292,6 2011 458,7 344,0 4

7. wie sie den Gebäudebestand an der Hochschule Esslingen im Hinblick auf bauliche und energetische Sanierungen bewertet (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Standorten); 8. von welchem baulichen und energetischen Sanierungsbedarf sie an der Hochschule Esslingen in den nächsten Jahren ausgeht (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Standorten); 9. wie sich die möglichen Kosten für die baulichen und energetischen Sanierungen an der Hochschule Esslingen in den nächsten Jahren darstellen (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Standorten); Zu 7., 8. und 9.: Die Hochschule Esslingen ist an den drei Standorten Esslingen Stadtmitte, Esslingen Flandernstraße und Göppingen untergebracht. Standort Esslingen Stadtmitte: Die Hochschule belegt in der Stadtmitte 12 landeseigene Gebäude. Die Altersstruktur ist heterogen. Die ältesten Gebäude sind mehr als 100 Jahre alt. Das jüngste Gebäude, die Mensa, wurde im Jahr 2007 fertig gestellt. Der Gebäudebestand der Hochschule in der Stadtmitte wurde in Bezug auf seinen baulichen und energetischen Zustand bewertet. Ausgehend davon wurde ein detailliertes energetisches Konzept erstellt. Dieses sieht vor, die aus der ersten Hälfte der 1960er-Jahre stammenden Gebäude 4, 5, 7 und 8 energetisch zu sanieren. Vorgesehen sind eine Sanierung der Gebäudehülle, der technischen Anlagen und die Aufstellung von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen. Die Gesamtbau - kosten betragen rund 6,3 Mio. Euro. Die Hochschule strebt eine Verbesserung der Unterbringung des Fachbereichs Versorgungs- und Umwelttechnik an. Geplant ist ein Ersatzneubau mit Gesamtbaukosten von 6,0 Mio. Euro auf dem Knäbelareal. Mit dem Neubau sollen sowohl die Anforderungen aus Lehre und Forschung erfüllt als auch der bauliche und energetische Sanierungsbedarf am Standort Stadtmitte abgebaut werden. Es ist vorgesehen, nach Fertigstellung des Neubaus, das dann abgängige Gebäude 12 abzureißen. Die Maßnahme wurde im Rahmen des Projektmanagements von der Hochschule Esslingen und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst priorisiert. Standort Esslingen Flandernstraße: Die Gebäude an der Flandernstraße wurden in den 1970er-Jahren für die Pädagogische Hochschule und die Fachhochschule für Sozialwesen errichtet. Heute werden die 9 Hochschulgebäude von der Hochschule Esslingen genutzt. Mittelfristig stehen umfangreiche bauliche und energetische Sanierungsmaßnahmen an. Das Investitionsvolumen wird auf rund 15 bis 20 Mio. Euro geschätzt. Priorität hat die Neuunterbringung der Mensa. Das bestehende Mensagebäude ist baulich und technisch sanierungsbedürftig. Es wurde seinerzeit auf eine Kapazität von 3.600 Essen ausgelegt und ist für den heutigen Bedarf von rund 800 Essen deutlich überdimensioniert. Ein weiterer Betrieb der Mensa in den bestehenden Flächen ist unwirtschaftlich. Der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg untersucht derzeit die Möglichkeiten für eine Neuunterbringung der Speiseversorgung. Ziel der Planungen am Standort Flandernstraße ist es, die bestehenden Flächen im Rahmen einer schrittweisen baulichen und energetischen Modernisierung zu restrukturieren und dadurch eine effiziente Flächenausnutzung zu gewährleisten. 5

Standort Göppingen: Die Hochschule Esslingen ist am Standort Göppingen in 5 landeseigenen Gebäuden untergebracht. Die ältesten Gebäude stammen aus den 1950er-Jahren. Das Institutsgebäude 4 wurde im Jahr 2002 fertiggestellt. Der allgemeine bauliche und energetische Zustand der Gebäude am Standort Göppingen ist insgesamt als befriedigend bis gut zu bewerten. Das Institutsgebäude 2 wurde im Rahmen der Konjunkturprogramme im Jahr 2011 umfassend modernisiert. Derzeit sind keine größeren Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. In Vertretung Rust Staatssekretär 6