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Transkript:

Liebe Leserinnen und Leser, mehr Gestaltungsfreiheit für Familien das war eines der zentralen Ziele im Rahmen der von mir geleiteten Koalitionsverhandlungen im Bereich Familienpolitik mit der SPD. Das Bundeskabinett hat nun in dieser Woche die von der Union geforderten Neuregelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit beschlossen. Das bedeutet gleich ein mehrfaches Plus für junge Familien: Mehr Zeit für die Kinder, mehr Flexibilität beim Wiedereinstieg in den Beruf und mehr Wahlmöglichkeiten. Das ist eine gute Botschaft an alle Familien und auch an alle, die eine Familie planen. Wir wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter stärken. Deshalb haben wir bereits in unserem Programm zur Bundestagswahl die Idee für das Elterngeld Plus entwickelt, das nun umgesetzt wird. Für das Elterngeld stehen im Bundeshaushalt jährlich rund 5 Mrd. Euro zur Verfügung. Das Elterngeld Plus ist unsere Antwort auf gesellschaftliche Veränderungen. Immer mehr Väter und Mütter wollen Zeit mit ihren Kindern verbringen, aber zugleich wollen sie den beruflichen Anschluss nicht verlieren. Wer deshalb schon während der Elternzeit in Teilzeit wieder in den Beruf einsteigen will, kann das künftig machen, ohne seinen Anspruch auf Elterngeld zu verlieren. Eltern können künftig nicht mehr 14, sondern bis zu 28 Monate Elterngeld beziehen, wenn sie Teilzeit arbeiten. Sie können außerdem in Zukunft flexibel entscheiden, wann sie die unbezahlte Auszeit nach der Geburt ihres Kindes nehmen. Der Partnerschaftsbonus zeigt außerdem, dass wir Vätern und Müttern eine gleichermaßen wichtige Rolle bei der Erziehung der Kinder zumessen. Denn den Partnerschaftsbonus von vier zusätzlichen Elterngeld-Plus-Monaten bekommen nur die Väter und Mütter, die für die Kinderbetreuung beide gleichzeitig auf Teilzeit gehen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Annette Widmann-Mauz MdB Parlamentarische Staatssekretärin Platz der Republik 1, 11011 Berlin Telefon: 030/ 227 77217 Telefax: 030/ 227 76749 annette.widmann-mauz@bundestag.de www..facebook.com/widmann-mauz

Aktuelles Wichtiger Eckstein für die Zukunft unseres Gesundheitswesens Am 5. Juni wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die umfangreichen Maßnahmen stellte die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz MdB bei Ihrer Rede im Deutschen Bundestag vor: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung gehen wir drei wichtige Ziele für unser Gesundheitswesen an, die wir im Koalitionsvertrag festgehalten haben: Sicherheit für die Versorgung, Stärkung der Qualität und die Orientierung an den Interessen und Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten. Diese Ziele bedingen einander, und keines ist ohne das andere wirklich zu erreichen. Das will ich an diesem Gesetzentwurf und wenigen Regelungsbereichen dieses Gesetzes zeigen. Wir stellen die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine dauerhaft solide Grundlage. Wir machen die Finanzstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung zukunftsfest, indem wir einen allgemeinen paritätisch finanzierten Beitragssatz von 7,3 Prozent für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer gesetzlich festschreiben. Das ist kein Selbstzweck. Wir befördern damit eine gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt; denn mehr Arbeit und sichere Arbeitsplätze bedeuten mehr Beiträge und damit mehr Sicherheit, im Krankheitsfall eine gute medizinische Versorgung erhalten zu können. Wir legen fest, dass die Krankenkassen ihren zusätzlichen Finanzierungsbedarf über kassenindividuelle einkommensabhängige prozentuale Zusatzbeiträge decken können. Die Mitglieder haben bei der erstmaligen Einführung oder bei einer späteren Erhöhung des Zusatzbeitrags das Recht, die Krankenkasse zu wechseln. Sie werden in Zukunft rechtzeitig und in einem separaten Schreiben auf die Beitragsänderung und ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen. Sie erhalten darüber hinaus Zugang zu Beitragsvergleichen der gesetzlichen Krankenkassen. Wir gehen im Übrigen davon aus, dass im kommenden Jahr bis zu 20 Millionen Versicherte finanziell entlastet werden können. Die Erhebung von Zusatzbeiträgen erfolgt für die Krankenkassen über einen vollständigen Einkommensausgleich. Damit sorgen wir für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Kassen, und wir vermeiden Fehlanreize wie zum Beispiel die Bevorzugung von Besserverdienenden im Wettbewerb.

Aktuelles Durch diese neue Struktur mit wirksamen Informationspflichten der Kassen, Transparenz für die Versicherten und dem Recht zum Krankenkassenwechsel setzen wir den Rahmen so, dass die Krankenkassen ihre Beiträge möglichst gering halten, maßvoll und effizient wirtschaften, aber zugleich ein großes Interesse an hochwertigen Leistungen, guten Versorgungsstrukturen und gutem Service haben. Das befördert den Qualitätswettbewerb zwischen den Kassen, und genau das wollen wir. Heute setzen wir einen weiteren überaus wichtigen Eckstein für die Zukunft unseres Gesundheitswesens, der in der Fachwelt und sogar über Parteigrenzen hinweg auf breite Zustimmung stößt. Mit der sehr zügigen Einrichtung eines unabhängigen wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen richten wir die medizinische Versorgung noch stärker grundsätzlich an Qualitätsaspekten und den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten aus. In diesem Institut werden unter anderem Instrumente und Verfahren entwickelt werden, die zur Messung und zur Darstellung von Qualität in der ambulanten und der stationären Versorgung geeignet und sachgerecht sind. Damit erhalten die Verantwortlichen im Gesundheitswesen, insbesondere in der Selbstverwaltung, belastbare Qualitätskriterien, die sie zum Beispiel bei der Krankenhausplanung oder bei der Vergütung von Leistungen einsetzen können. Gleichzeitig schaffen sie mehr Transparenz über die Qualität der Versorgung und bieten damit Patientinnen und Patienten verständlichere Informationen an, ja sie helfen ihnen zum Beispiel auch bei der Entscheidung auf der Suche nach einem guten Krankenhaus. Das ist eine sehr anspruchsvolle und schwierige Aufgabe, aber sie ist des Schweißes der Edlen wert; denn Qualität ist ein wichtiger Parameter für unser Gesundheitswesen. Qualität geht nicht ohne oder gar gegen diejenigen, die für die gesundheitliche Versorgung im Alltag stehen und die die medizinischen und pflegerischen Leistungen erbringen. Deshalb wird dieses vom Gemeinsamen Bundesausschuss als oberstes Organ der gemeinsamen Selbstverwaltung zu gründende Institut auch von einer Stiftung getragen. Die Patienteninteressen werden bei der inhaltlichen Arbeit des Qualitätssicherungsinstituts, also bei der Entwicklung der Verfahren und der Instrumente zur Qualitätssicherung, durch ein Mitberatungsrecht der Patientenvertretung berücksichtigt. Zu einer verbesserten Patientenorientierung gehört für uns auch die Stärkung und Weiterentwicklung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Insbesondere mit der Ausweitung des telefonischen Serviceangebots wird diese Beratungs- und Verbraucherschutzeinrichtung in Zukunft einer noch deutlich größeren Zahl von Patientinnen und Patienten zugänglich werden.

Aktuelles Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, neben diesen grundsätzlichen Maßnahmen steht seit Wochen und Monaten die Sicherstellung der geburtshilflichen Versorgung durch Hebammen und damit das Recht der Schwangeren auf freie Wahl des Geburtsorts ganz oben auf der gesundheitspolitischen Themenliste. Wir sind sehr froh, dass wir in diesem Gesetz eine Regelung gefunden haben, durch die die Hebammen im Hinblick auf steigende Prämien für ihre Berufshaftpflichtversicherung dauerhaft finanziell entlastet werden können. Von dem befristeten Vergütungszuschlag werden Hebammen profitieren, die typischerweise nur eine geringe Anzahl von Geburten betreuen, also Hebammen, die Hausgeburten betreuen, freiberuflich in Geburtshäusern oder als Beleghebammen in der Einszu-eins-Betreuung tätig sind. Ab dem 1. Juli des nächsten Jahres wird es dann einen dauerhaften Sicherstellungszuschlag geben, der generell Hebammen hilft, die Haftpflichtprämie aufzubringen, die aufgrund zu geringer Geburtenzahlen durch die Prämien wirtschaftlich überfordert sind und die - das ist uns sehr wichtig - die an sie gestellten Qualitätsanforderungen auch erfüllen. Auch damit ist das Thema für uns im Übrigen noch nicht erledigt, sondern wir gehen weitere, langfristig wirksame Maßnahmen an. Bundesminister Gröhe hat zur Begrenzung der Prämiendynamik in diesem Bereich einen Regressverzicht von Kranken- und Pflegekassen zur Diskussion gestellt. Dieser Vorschlag wird jetzt innerhalb der Bundesressorts sorgfältig geprüft und weiter konkretisiert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz bringt unser Gesundheitswesen strukturell und qualitativ weiter. Es bringt spürbare Verbesserungen für die Versicherten und insbesondere für die Patientinnen und Patienten in unserem Land. Es bringt uns den drei großen Zielen der Großen Koalition in der Gesundheitspolitik deutlich näher: mehr Versorgungssicherheit, bessere Qualität in der Versorgung und mehr Patientenorientierung. Ich danke am heutigen Tag den Kolleginnen und Kollegen der Koalition und im Ausschuss, insbesondere den Berichterstattern, für die konstruktiven Beratungen im parlamentarischen Verfahren. Ich freue mich heute auf Ihre Zustimmung zu diesem wichtigen Gesetz. Vielen Dank.

Aus dem Bundestag Kanzlerin Merkel für Juncker als nächsten EU -Kommissionspräsidenten Aber Vorbehalte Londons ernst nehmen Vor dem Bundestag stellte sich Merkel am Mittwoch hinter den Kandidaten der Europäischen Volkspartei (EVP), Jean-Claude Juncker, der an die Spitze der EU-Kommission strebt. Gleichzeitig sprach sie sich dafür aus, auf die Vorbehalte Großbritanniens gegen Juncker einzugehen. Bei der Suche nach einer Lösung gehe Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Die Europäische Volkspartei die konservative Parteienfamilie, zu der auch CDU und CSU gehören hatte die Europawahl am 25. Mai mit fast 30 Prozent der Stimmen europaweit gewonnen. Damit kann sie den Anspruch erheben, den zukünftigen Kommissionspräsidenten zu stellen. Der Europäische Rat muss dem Europaparlament einen Kandidaten mit qualifizierter Mehrheit vorschlagen, das diesen dann per Wahl bestätigen oder ablehnen kann. Das Ergebnis der Europawahl muss dabei berücksichtigt werden. Die stärksten Fraktionen des Europaparlaments hatten zügig nach der Wahl angeboten, den ehemaligen Ministerpräsidenten Luxemburgs und früheren Euro-Gruppenchef Juncker als Kandidaten zu akzeptieren. Im Rat der Staats- und Regierungschefs traf der Vorschlag indes nicht auf einhellige Zustimmung. Auf Anraten der Kanzlerin wurde daraufhin der Präsident des Europäischen Rates, Herman van Rompuy, damit beauftragt, bis zum Gipfel Ende Juni mit allen Beteiligten eine Lösung auszuarbeiten. Dabei soll auch das Arbeitsprogramm der Kommission für die nächsten fünf Jahre erörtert werden. Gute Ergebnisse in Brüssel, bei denen alles bedacht werde, seien selten überstürzt zustande gekommen, mahnte die Kanzlerin vor dem Bundestag. (Foto: Tobias Koch) Merkel bekräftigte in ihrer Regierungserklärung am Mittwoch, dass sie sich für eine Wahl Junckers zum EU-Kommissionspräsidenten einsetze. Gleichzeitig warb sie darum, den Vorbehalten des britischen Premiers David Cameron Rechnung zu tragen. Die Lockerheit, mit der manche sich über die Befindlichkeit Großbritanniens hinwegsetzten, halte sie für grob fahrlässig, betonte die Kanzlerin. Es ist alles andere als gleichgültig, unwichtig oder egal, ob Großbritannien zustimme oder nicht, ob Großbritannien Mitglied der Europäischen Union bleibe oder nicht. London sei wahrlich kein bequemer Partner, sagte die Kanzlerin. Es habe von Europa schon viel bekommen, aber es habe Europa auch schon viel gegeben. Mit Großbritannien teile Deutschland Werte und Interessen. Gemeinsam verfolgten sie das Ziel einer wettbewerbsfähigen Europäischen Union mit Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Wir können und wir müssen die Europäische Union noch besser machen, mahnte die Kanzlerin.

Aus dem Bundestag Willkommen in Berlin 47 Bürger aus dem Wahlkreis besuchen Bundeshauptstadt In dieser Plenarwoche empfing Annette Widmann- Mauz MdB wieder eine Reisegruppe politisch interessierter Bürger aus dem Wahlkreis Tübingen- Hechingen in Berlin. Mit 14 Damen des Katholischen Frauenbundes Wendelsheim war die Reisegruppe diesmal deutlich weiblich dominiert. Bei bester Stimmung und sommerlichem Juniwetter fuhren die Berlin-Besucher gemeinsam mit ihrer Wahlkreisabgeordneten die Spree entlang. Fachkundig stellte Widmann-Mauz MdB dabei das am Spree-Bogen gelegene Regierungsviertel mit Bundeskanzleramt, Reichstag und den weiteren Liegenschaften des Parlaments vor und berichtete aus ihrem Arbeitsalltag als Wahlkreisabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit. Weitere Programm- Highlights waren Informationsgespräche im Bundesgesundheitsministerium, im Bundesrat und in der Rundfunkzentrale des RBB. Nach einem Rundgang durch das Brandenburger Tor empfing Widmann-Mauz die Gäste aus der Heimat zu einem persönlichen Gespräch und berichtete direkt über die aktuellen Entscheidungen aus dem Regierungskabinett. So erläuterte sie den Gesetzentwurf zur Einführung des Elterngeld Plus, dessen Inhalte sie während der Koalitionsverhandlungen mit der SPD maßgeblich verhandelt hatte. Ich bin schon ein bisschen stolz, dass die SPD-Familienministerin das von uns geforderte Elterngeld Plus zügig umsetzen wird, freute sich Widmann-Mauz. Das Elterngeld Plus bedeute mehr Zeit für Kinder, mehr Flexibilität beim Wiedereinstieg in den Beruf und mehr Wahlmöglichkeiten. Darüber hinaus diskutierte sie spannende Themen wie den Ausgang der Europawahl, klärte über die Zielsetzungen des geplanten Transatlantischen Freihandelsabkommens mit den USA auf und schilderte den aktuellen Sachstand bei den heimischen Verkehrsprojekten B 27 und B 28. Gut informiert begaben sich die Schwaben darauf zur nächsten Attraktion und erkundeten das Berliner Nachtleben.

Aktuelles Besuch aus Amerika im Bundesministerium für Gesundheit Deutschland und Minnesota unterhalten seit vielen Jahren einen intensiven Austausch in gesundheitspolitischen Fragen. Diese Woche besuchten mich Studierende im Praktikum der University of Minnesota im Gesundheitsministerium. Sie absolvieren derzeit einen Teil ihrer praktischen Pharmazie- Ausbildung hier in Deutschland. Ich habe mit ihnen über zentrale Aspekte des deutschen Apothekenwesens gesprochen. Bundeskongress des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken Beim Bundeskongress des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e. V. hielt die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann- Mauz MdB einen Vortrag zu den Vorhaben der Bundesregierung in dieser Wahlperiode im Gesundheitswesen. Sie ging dabei insbesondere auf die Lage der Krankenhäuser, die Reform des Krankenhauswesens, die Sicherstellung in der Versorgung, die verbesserte Qualitätsorientierung und die stärkere Hinwendung zu Patienteninteressen ein.

Daten & Fakten Daten & Fakten Entlastung für Millionen Versicherte aufgrund niedrigerer Beitragszahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der allgemeine Beitragssatz sinkt zum 1.1.2015 von jetzt 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringen ihn zu gleichen Teilen auf. Die vom Einkommen unabhängigen, pauschalen Zusatzbeiträge wird es nicht mehr geben. Dafür können die Kassen künftig einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben, falls sie mit den Einnahmen nicht auskommen. Danach sieht es aber angesichts der Milliardenpolster bei vielen Kassen nicht aus. Rund 20 Millionen gesetzlich Versicherte sind in einer Kasse, deren Finanzsituation es erlauben würde, 2015 mit einem geringeren Zusatzbeitrag auszukommen. Von den 133 Kassen haben lediglich vier Finanzprobleme, also weniger Rücklagen als das gesetzliche Soll von einem Viertel der Monatsausgabe. Keine Kasse hat Schulden. Im Gegenteil: 62 Kassen weisen Finanzreserven zwischen einem Viertel der Monatsausgabe und 1,5 Monatsausgaben aus. 67 Kassen haben sogar mehr als 1,5 Monatsausgaben als Rücklage. Und dies obwohl die Ausgaben in den letzten zehn Jahren durchschnittlich um 6 Milliarden Euro bzw. 3,7 Prozent im Jahr gestiegen sind. Auch in den kommenden Jahren werden die Kassen bemüht sein, die Beiträge möglichst stabil zu halten und effizient zu wirtschaften. (Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung, BT-Drs. 18/1322) Deutschland ist beliebtes Zuwanderungsland. Die Zahl der dauerhaften Zuwanderer ist im Jahr 2012 auf 400.000 gestiegen. Das entspricht einem Anstieg von 38 Prozent gegenüber dem Vorjahr und macht Deutschland in der OECD zum zweitbeliebtesten Einwanderungsland nach den USA. Zu den dauerhaften Zuwanderern zählen solche, die entweder eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung haben oder aus der EU kommen und länger als ein Jahr hier bleiben, ausgenommen Studenten. Drei Viertel der Zuwanderer kamen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, darunter 85.000 aus Polen, 56.000 aus Rumänien und 31.000 aus Ungarn. Als Gründe für den Anstieg der Zuwanderungszahlen nennen die OECD -Experten die gute Arbeitsmarktlage in Deutschland und die weiterhin schwierige ökonomische Situation in den südeuropäischen Ländern. (Quelle: OECD) Besuchen Sie mich jetzt auch auf Facebook www.facebook.com/ widmannmauz