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Transkript:

Zwischen Firma vertreten durch und Herrn: Name, Vorname Personal-Nr. Freie Nutzung kostenloser Tools und Experten-Links wird folgendes vereinbart: Herr wird gemäß zur/zum betrieblichen bestellt. gemäß 5 Abs.2 OStrV 6 DGUV Vorschrift 11 Kostenlos und unverbindlich registrieren unter Ihm werden die Aufgaben nach 6 DGUV Vorschrift 11 Laserstrahlung bzw. 5 Abs. 2 OStrV - Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung übertragen. Der / die Beauftragte ist bei der Anwendung ihrer Fachkunde auf dem Gebiet des Laserschutzes weisungsfrei. In Zweifelsfällen kann sich der / die Beauftragte an die folgende örtlich zuständige Aufsichtsbehörde für den Laserschutz wenden: Herr ist als Laserschutzbeauftragte(r) zuständig für den Bereich: Er ist unmittelbar unterstellt: Ihm unterstehen folgende Mitarbeiter: Herr steht zur Erfüllung der Aufgaben als Beauftragte(r) die nach Maßgabe des Arbeitsumfangs erforderliche Einsatzzeit zur Verfügung. Diese beträgt zur Zeit jährlich mindestens Stunden. Ort/Datum Bevollmächtigter des Arbeitgebers Sicherheitsfachkraft Betriebsrat (zur Kenntnis) T_Bestellung_Laserschutzbeauftragter - Rev. 1.0 Seite 2 von 6 12.07.2017

Anlage zur Bestellung zur/zum Pflichten der/des gem. 6 Abs. 2 DGUV Vorschrift 11: 1. Überwachung des Betriebes der Lasereinrichtungen. 2. Unterstützung des sicheren Betriebs und der nötigen Schutzmaßnahmen. 3. Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben einschließlich Unterrichtung über wichtige Angelegenheiten des Laserschutzes. Freie Nutzung kostenloser Tools und Experten-Links Zu den Aufgaben gehören insbesondere folgende Schwerpunkte: Beratung des Unternehmers und der verantwortlichen Vorgesetzten in Fragen des Laserschutzes bei der Beschaffung und Inbetriebnahme von Lasereinrichtungen, Kostenlos Erstellung und von Betriebsanweisungen unverbindlich und Festlegung registrieren der betrieblichen Schutzmaßnahmen, unter fachliche Auswahl der persönlichen Schutzmaßnahmen, Unterweisung der Beschäftigten an Lasereinrichtungen und in Laserbereichen über Gefahren und Schutzmaßnahmen, Mitwirkung bei der Prüfung von Lasereinrichtungen und Organisation von Wartungsarbeiten (Zusammenarbeit mit Fremdfirmen), Information des Unternehmers und der verantwortlichen Vorgesetzten über Mängel und Störungen an Lasereinrichtungen, Überwachung der Einhaltung und Wirksamkeit der in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, insbesondere der ordnungsgemäßen Benutzung der Augenschutzmittel, Abgrenzung und Kennzeichnung der Laserbereiche, Melden von Mängeln, innerbetriebliche Mitteilung und Untersuchung von Unfällen durch Laserstrahlung unter Einschaltung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Durch die Übertragung von Pflichten werden dem/der o. g. Weisungsbefugnisse und Verantwortung für den Betrieb von Lasereinrichtungen übertragen. Dazu gehören folgende Aufgaben: Weisungsrecht gegenüber den Beschäftigten an Lasereinrichtungen und in Laserbereichen, Abstellen von Mängeln, gegebenenfalls Stillsetzung von Anlagen, Veranlassung von ärztlichen Untersuchungen bei vermuteten Laserunfällen nach 12 DGUV Vorschrift 11, Anzeigeverfahren gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften. Die Laserschutzbeauftragte darf wegen der ihr übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem zeitliche Kapazitäten zur Ausübung seiner Aufgaben und zur sicherheitstechnischen Weiterbildung zur Verfügung zu stellen. Die wird der Berufsgenossenschaft und den relevanten Organisationseinheiten (wie z. B. den Fachkräften für Arbeitssicherheit) unverzüglich mitgeteilt. T_Bestellung_Laserschutzbeauftragter - Rev. 1.0 Seite 3 von 6 12.07.2017

Hinweise zur Bestellung zur/zum : Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV) Freie 5 Fachkundige Nutzung Personen, kostenloser Laserschutzbeauftragter Tools und Experten-Links (1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung, die Messungen und die Berechnungen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen. (2) Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, einen schriftlich zu bestellen. Der Laserschutzbeauftragte muss über die für seine Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten. Der Laserschutzbeauftragte hat folgende Aufgaben: Kostenlos und unverbindlich registrieren unter 1. die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach 3 und bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen nach 7; 2. die Gewährleistung des sicheren Betriebs von Lasern nach Satz 1. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Laserschutzbeauftragte mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen. DGUV Vorschrift 11 Laserstrahlung 6 Laserschutzbeauftragte (1) Der Unternehmer hat für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3 B oder 4 Sachkundige als Laserschutzbeauftragte schriftlich zu bestellen. (2) Der Unternehmer hat dem folgende Aufgaben zu übertragen: 1. Überwachung des Betriebes der Lasereinrichtungen, Unterstützung des Unternehmers hinsichtlich des sicheren Betriebs und der notwendigen Schutzmaßnahmen, 2. Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben einschließlich Unterrichtung über wichtige Angelegenheiten des Laserstrahlenschutzes. (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Unternehmer der Berufsgenossenschaft nachweist, dass er selbst die erforderliche Sachkunde besitzt, und den Betrieb der Lasereinrichtungen selbst überwacht. T_Bestellung_Laserschutzbeauftragter - Rev. 1.0 Seite 4 von 6 12.07.2017

Allgemeiner Hinweis zu der Vorlage Bestellung zur/zum : Die genannten Pflichten nennen beispielhaft allgemeine und typische Aufgaben des. In den einzelnen Organisationen können diese von den genannten Aufgaben abweichen. Es ist deshalb zwingend erforderlich vor der Bestellung des diese Aufzählung an die Organisation anzupassen, d.h. Aufgabenbereiche zu ergänzen, anzupassen oder ggf. zu streichen. Freie Nutzung kostenloser Tools und Experten-Links Hinweis auf geschützte Abschnitte bei Nutzung als Formular: Kostenlos und unverbindlich registrieren unter Das Dokument ist abschnittsbezogen als Formular geschützt, sodass Sie z.b. die Kontrollkästen oder Dropdown-Felder (im Sinne eines Formulars) am PC direkt anwählen und ausfüllen können. Es ist kein Kennwort festgelegt. Schutz entfernen in MS Office 2003: Symbolleiste Formular aktivieren und auf das Schloss-Symbol klicken. Schutz entfernen in MS Office 2010: In der Symbolleiste Überprüfen das Symbol Bearbeitung einschränken aktivieren. Daraufhin öffnet sich das Fenster Formatierung und Bearbeitung. In diesem Fenster rechts unten auf die Schaltfläche Schutz aufheben klicken. Wollen Sie die integrierte Funktionalität nicht nutzen, können Sie die Felder aus der Tabelle einfach entfernen. T_Bestellung_Laserschutzbeauftragter - Rev. 1.0 Seite 5 von 6 12.07.2017

Hinweise zur Anpassung des Dokumentes an die Organisation: Um das Tool an Ihre Dokumentenstruktur anzupassen, gehen Sie (hier am Beispiel der Version MS Office 2010 dargestellt) bitte folgendermaßen vor: 1. Aktivieren Sie in der Leiste Start, Gruppe Absatz das Symbol Alle anzeigen. Alternativ können Sie in der Leiste Datei auf Optionen klicken, im sich öffnenden Fenster Anzeige auswählen und das Häkchen bei alle Formatierungszeichen anzeigen setzen. 2. Löschen Sie nun zuerst das Textfeld mit dem Titel und danach die Grafik, indem Sie diese Objekte jeweils markieren und die Entfernen-Taste (Entf) betätigen. 3. Danach löschen Sie den verbliebenen Abschnittswechsel (oben), indem Sie diesen markieren und ebenfalls die Entfernen-Taste (Entf) betätigen. 4. Mittels Doppelklick auf die Kopf- oder Fußzeile können Sie diese nun öffnen und die Texte und deren Formatierungen entsprechend Ihren Wünschen gestalten. 5. Löschen Sie das Kopfzeilen-Logo wie vorher, indem Sie dieses markieren und die Entfernen-Taste (Entf) betätigen. 6. Ein neues Logo fügen Sie ein, indem Sie in der Leiste Einfügen, Gruppe Illustrationen auf das Icon Grafik klicken und Ihre Datei auswählen. 7. Diese Hinweisseite entfernen Sie, indem Sie (ab dem letzten Seitenumbruch) alles markieren und die Entfernen-Taste (Entf) betätigen. 8. Das Dokument ist im Kompatibilitätsmodus (*.doc) zu vorherigen Office-Versionen gespeichert. In der Leiste Datei, können Sie das Dokument durch Betätigen der Schaltfläche Konvertieren in das aktuelle Format *.docx umspeichern. Nutzungsbedingungen von Fachinformationen: (1) Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Lizenzgeber. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen. (2) Für Garantien haftet der Lizenzgeber unbeschränkt. (3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (4) Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen des Lizenzvertrags nicht gerechnet werden musste. (5) Für Datenverlust haftet der Lizenzgeber nur, soweit dieser auch bei der Sorgfaltspflicht entsprechender Datensicherung entstanden wäre. (6) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Lizenznehmer sowie für sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen. (7) Der Lizenzgeber haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg des Einsatzes der Tools oder Trainings. (8) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. T_Bestellung_Laserschutzbeauftragter - Rev. 1.0 Seite 6 von 6 12.07.2017