Qualitätssicherung im ÖPNV des Landkreises Würzburg. Agenda , Uhr, Umweltstation

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Transkript:

Qualitätssicherung im ÖPNV des Landkreises Würzburg Agenda 21 09.04.2018, 18.30 Uhr, Umweltstation

>> Programm 1. Unsere Aufgaben 2. ÖPNV-Maximen 3. Linienbündelungskonzept 1 4. Linienbündelungskonzept 2 5. Ausschreibungen seit 2012 6. Vertragsstrafen 7. Fazit der ÖPNV-Praxis 1 8. Fazit der ÖPNV-Praxis 2 2

>> Unsere Aufgaben als APG Verantwortlich für die Nahverkehrsplanung im Landkreis Würzburg Umsetzung der Vorgaben aus dem Nahverkehrsplan Ausschreibung von Linienkorridoren (ein Korridor = mehrere Buslinien) KU ist Gesellschafter im Verkehrsverbund VVM (zuständig für Tarifgestaltung) Vollzug des Gesetzes über die Schulwegkostenfreiheit 3

>> ÖPNV-Maximen 1. Maximale Qualität und Quantität! ÖPNV-Mobilität ist Verpflichtung gegenüber den Bürgern, der Umwelt und der Wirtschaft! 2. Maximale Gestaltungsmöglichkeit und freiheit! ÖPNV ist primär kommunale Daseinsvorsorge, nicht Gewerberecht! 3. Minimale Kosten! Öffentliche Haushalte sind zu schonen Rosinenpickerei ist zu verhindern! 4. Maximale Rechtssicherheit! Verkehrsunternehmen und Kommunen brauchen Verlässlichkeit! 4

>> Linienbündelungskonzept - 1 Im Nahverkehrsplan wurde im Jahr 2006 der Landkreis in sieben Linienkorridore eingeteilt. Kriterium für die Korridorbildung war die verkehrliche Verflechtung. Konkretisierungen und Modifizierungen durch Beschlüsse des KU- Verwaltungsrates in den Folgejahren Regierung von Unterfranken (Genehmigungsbehörde) hat nach Anhörung der betroffenen VU die Laufzeiten in den Linienkorridoren harmonisiert, d.h. ggf. Laufzeiten auf wenige (Rest-)Jahre beschränkt. unterschiedliche Harmonisierungszeitpunkte, um sorgfältig und intensiv planen zu können 5

>> Linienbündelungskonzept - 2 Linienbündelung ermöglicht übergreifende und systematische Planung und verhindert Rosinenpickerei. keine Spaltung einer Konzession in einen eigenwirtschaftlichen und einen gemein-wirtschaftlichen Teil; auch rechtlich nicht möglich 6

>> Ausschreibungen seit 2012 Ausschreibung nach Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Beginn der Vergabevorbereitungen meist jeweils ca. 18 Monate vor dem Harmonisierungszeitpunkt Durchführung von Planungswerkstätten mit den Bürgermeistern in den jeweiligen Korridoren Erstellung eines Verkehrskonzeptes und Kostenabschätzung durch ein externes Institut, abschließender Beschluss durch KU-Verwaltungsrat Vorgaben bei den Ausschreibungen u.a. bezüglich: Fahrplankilometer, Taktverkehr Qualität der Fahrzeuge (Niederflurfahrzeuge, Mehrzweckflächen für Kinderwagen und Rollstuhl, Alter der Fahrzeuge) APG-Design 7

>> Vertragsstrafen Nichteinhaltung von Anschlüssen 100 Schuldhaft verursachte Verspätung von mehr als 10 Min bzw. Ausfall 100 Zu frühe Abfahrt (ab 1 Min) 100 22 % Rauchen im Fahrzeug 100 Priv. Nutzung von Mobiltelefonen 100 6 % Fehlende Haltestellenansagen 50 Unterlassung der Meldung von Betriebsstörungen bis 10 Uhr Folgetag 100 Gravierende Störungen im Betriebsablauf z. B. Ausfall 200 37 % Verspätete oder unzureichende Bearbeitung von Beschwerden (je 5 WT) 150 8 % Nichtbedienung von Haltestellen 100 22 % Falsche oder fehlende Linienbeschilderung 100 Missachtung der Qualitätsvorgaben an das Fahrpersonal 100 Einsatz nicht vertragsgerechter Fahrzeuge - 25 % 7 % Fehlende Erreichbarkeit über 60 Min 100 Die Vertragsstrafen 2017 entsprechen 0,15 % vom Auftragsvolumen, wobei 75 % der Sanktionen auf 2 Unternehmen und 25 % auf die übrigen Busunternehmen fallen. 8

>> Fazit der ÖPNV-Praxis -1 20 % mehr Verkehrsleistung, v.a. im ländlichen Bereich Anstieg der Fahrplankilometer im Zuständigkeitsbereich der APG von 1,1 Mio. auf 4,8 Mio. in den Jahren 2011 bis 2017 Nahezu flächendeckend Taktverkehre Finanzielle Belastung des Landkreises Würzburg weit unter der Vorgabe des Nahverkehrsplans (2 Prozentpunkte der Kreisumlage, d.h. derzeit ca. 4 Mio. ); im Durchschnitt in den letzten sechs Jahren ca. 1,3 Mio. pro Jahr Optimale Unterstützung durch den Freistaat Bayern mit staatlichen ÖPNV-Zuweisungen 9

>> Fazit der ÖPNV-Praxis - 2 Stärkung der Landkreis-Position im VVM : Anstieg des Einnahmeanteils von 8,5 % auf 28,3 % Vertragspartner sind ausschließlich Bahnbusunternehmen und private mittelständische Verkehrsunternehmen aus der Region. Bis auf wenige Ausnahmen gemeinwirtschaftliche Verkehre und damit Gestaltungshoheit des Landkreises Die wenigen eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen erfolgen in enger Kooperation mit dem Landkreis. Optimale Beteiligung der Landkreis-Gemeinden 10

>> Sie haben noch Fragen? Geschäftsführer Nahverkehr Mainfranken GmbH (NVM) Betriebsleiter APG-Das Kommunalunternehmen des Lkr. Würzburg Theresienstraße 6-8, 97070 Würzburg Tel.: 0931 45280-0, Fax: 0931 45280-11 E-Mail: dominik.stiller@apg-info.de www.apg-info.de 11