BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/6453 18. Wahlperiode 22.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/6231 Sogenanntes Dezemberfieber bei Verkehrsprojekten Vorbemerkung der Fragesteller Im Bundeshaushalt können die Mittel zwischen bestimmte Posten verschoben werden. Einzelne Titel oder Kapitel sind gegenseitig deckungsfähig, damit zur Verfügung stehende Mittel, die bis zum Jahresende für ein bestimmtes Projekt nicht ausgegeben werden können, für ein anderes Projekt zur Verfügung gestellt werden. Dies ist im Haushalt mit einem entsprechenden Vermerk versehen. Damit Gelder nicht in den allgemeinen Bundeshaushalt zurückfließen, werden beim sogenannten Dezemberfieber zum Jahresende Restmittel neu verteilt. Im Verkehrsetat kann zum Beispiel zwischen Erhalt und Neubau von Straßen verschoben werden; auch Mittel für Wasserstraßen können im Straßenbau verwendet werden. Das führt zu Verzerrungen und Intransparenz. Vom Parlament beschlossene Prioritäten bei Investitionen in Verkehrswege können durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erheblich verändert werden. Seit Jahren können zum Beispiel die Pläne für den Kombinierten Verkehr genauso wenig realisiert werden, wie zahlreiche Schienenwegeprojekte oder Vorhaben von Auftragsverwaltungen bei Bundesfernstraßen. Die Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD hatte sich vorgenommen, dem Dezemberfieber entgegenzuwirken. Seit dem Jahr 2014 können die Mittel für Investitionen in Verkehrswege ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Es ist jedoch fraglich, ob sich damit an der Praxis des Dezemberfiebers etwas geändert hat, da die Restmittel nicht innerhalb eines laufenden Projektes ins nächste Jahr übertragen werden müssen, sondern das Bundesverkehrsministerium zentral darüber entscheidet, was im Folgejahr mit dem übrig gebliebenen Geld geschieht. 1. In welcher Höhe konnten Mittel für Verkehrsinfrastrukturbaumaßnahmen in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 bis zum Jahresende nicht verausgabt werden (bitte tabellarisch für jedes Projekt aufführen nach Bauträger bzw. beim Straßenbau nach jeweiliger Landesauftragsverwaltung, Gesamtkosten, für das Haushaltsjahr zur Verfügung gestellte Mittel und nicht verausgabte Restmittel)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 20. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 18/6453 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 2. In welcher Höhe wurden nicht verausgabte Restmittel aus Verkehrsinfrastrukturbaumaßnahmen in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 in andere Verkehrsinfrastrukturbaumaßnahmen übertragen (bitte tabellarisch für jedes Projekt aufführen nach Bauträger bzw. beim Straßenbau nach jeweiliger Landesauftragsverwaltung, Gesamtkosten und zur Verfügung gestellte Mittel)? Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet und auf die Verkehrsinfrastrukturbaumaßnahmen der Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße konzentriert. Anmerkung: Für das Jahr 2015 liegen derzeit noch keine validen Daten vor. Bereich Schiene: Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Die Übersicht enthält alle Maßnahmen, die in der Anlage 2 zum Kapitel 1222 des Bundeshaushalts 2014 (Bedarfsplan) enthalten sind. Bei grau hinterlegten Feldern war das jeweilige Vorhaben 2012 bzw. 2013 noch nicht in der Anlage 2 zum Kapitel 1222 des betreffenden Bundeshaushalts enthalten (zwischenzeitlich neu begonnenes Vorhaben). Die IstAngaben sind nur vorläufig. Endgültige IstZahlen liegen erst nach Abschluss der nachlaufenden Verwendungsprüfung durch das EisenbahnBundesamt vor. Nicht verausgabte Restmittel im Bedarfsplan stehen weiterhin zur Verfügung. Im Bereich der LuFV fließen die Haushaltsmittel wie vertraglich vereinbart ab; es finden keine Übertragungen und Umschichtungen statt. Bereich Straße: Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. Da es bei den Bundesfernstraßenmitteln in den Jahren 2012 bis 2014 in Summe keine Ausgabenreste gab, fanden keine Übertragungen statt. Bereich Wasserstraße: Es wird auf die Anlage 3 verwiesen.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/6453 BMVI Vergleich der SollAnsätze der Vorhaben gem. Anlage 2 zu Kap. 1222 mit den IstWerten für die Jahre 2012 bis 2014 Anlage 1 Schiene Bezeichnung der Baumaßnahme FVNr. Soll 2012 Ist 2012 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2014 Ist 2014 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 ABS Augsburg München, Augsburg Mering Olching 30 142 14.601 2.123 7.708 1.526 4.760 ABS Berlin Dresden, 1. Baustufe, 2. Realisierungsstufe 730 37.396 22.745 8.001 18.660 26.749 16.053 ABS Berlin Frankfurt(Oder) Grenze D/PL 72 54.600 22.027 37.179 20.092 19.485 23.663 ABS Emmerich Oberhausen, dreigleisiger Ausbau + Knoten Oberhausen (Abschnitt 5) 271 0 0 ABS Emmerich Oberhausen, Blockverdichtung/ESTW Emmerich 232 8.100 23.256 13.100 10.998 12.512 3.512 ABS Fulda Frankfurt a.m., 3. Baustufe (Linienverbesserung Neuhof) 5010 3.651 5.200 1.271 919 1.831 1.044 ABS Hanau Nantenbach, Schwarzkopftunnel 207 60.000 19.182 75.200 68.084 ABS Hildesheim Großgleidingen 108 16.009 42.397 5.725 14.590 2.296 2.127 ABS Karlsruhe Stuttgart Nürnberg Leipzig/Dresden (FrankenSachsenMagistrale) 31 34.336 14.559 28.446 39.424 30.125 14.635 ABS Kehl Appenweier (POS Süd), 1. Baustufe 43 582 2.470 1.180 782 ABS Knappenrode Horka Grenze D/PL 269 101.687 39.685 ABS Ludwigshafen Saarbrücken (POS Nord), 1. Baustufe 44 24.031 18.198 10.750 22.304 34.822 17.634 ABS Ludwigshafen Saarbrücken (POS Nord), 2. Baustufe 42 24.272 21.341 31.938 24.804 11.786 22.257 ABS Mainz Mannheim, Nordkopf Mainz 5027 3.101 3.745 ABS München Geltendorf Lindau 5013 0 0 0 0 ABS München Mühldorf Freilassing, dreigleisiger Ausbau Freilassing Grenze D/A 5043 7.279 829 ABS München Mühldorf Freilassing, Ampfing Altmühldorf und Innbrücke 5016 560 2.204 75 408 12.667 183 ABS Nürnberg Marktredwitz Reichenbach/ Grenze D/CZ, Hof Reichenbach 258 6.002 23.597 7.476 34.310 11.059 10.286 ABS Oldenburg Wilhelmshaven, Baustufe II (Anbindung JadeWeserPort) 256 1.460 1.004 1.800 355 4.883 3.105 ABS Oldenburg Wilhelmshaven, Baustufe III.a (zweigleisiger Ausbau) 2256 63.819 66.190 23.890 14.652 ABS Paderborn Chemnitz, 4.Teil Weimar Stadtroda 5094 26.897 14.898 ABS Stelle Lüneburg, dreigleisiger Ausbau 244 28.019 64.672 67.296 30.205 54.930 38.604 ABS Uelzen Stendal, 1. Baustufe 162 10.396 993 23.884 20.932 ABS/NBS Karlsruhe Basel, StA 1 (mit Tunnel Rastatt) 5009 19.436 19.378 ABS/NBS Karlsruhe Basel, StA 9.0 5028 5.092 239 ABS/NBS Karlsruhe Basel, StA 9.1 (mit Katzenbergtunnel) 5005 8.200 47.727 10.862 9.213 19.032 25.780 ABS/NBS Karlsruhe Basel, StA 9.2 und 9.3 5024 10.959 12.280 44.080 23.435 45.962 8.360 Knoten Berlin, Ostkreuz 112 50.000 6.046 8.783 6.727 14.299 9.328 Knoten Berlin, Schienenanbindung Flughafen BerlinBrandenburg (BER) 115 8.736 20.791 25.293 3.870 9.200 8.863 Knoten Chemnitz 242 16.388 17.062 12.562 6.797 6.156 3.127 Knoten Erfurt, 3. Baustufe (Einbindung VDE 8.1/8.2) 5036 19.978 29.437 18.802 23.103 10.039 12.730 Knoten Frankfurt a.m., Sportfeld (1. Baustufe) 97 3.481 2.594 3.383 3.035 5.940 9.110 Knoten Halle/Leipzig, 2. Baustufe (Knoten Halle) 265 23.894 24.885 Knoten Magdeburg, 2. Baustufe 238 30.076 14.490 28.930 13.169 9.580 8.193 Knoten Mannheim, Spurplan/Bahnsteig F 5033 3.663 1.721 NBS/ABS Stuttgart Ulm Augsburg, Wendlingen Ulm 5025 0 46.006 31.844 29.889 Rangierbahnhof Halle(Saale) Nord 194 19.726 9.392 41.694 15.541 RheinRuhrExpress (RRX), Planung 5019 5.000 6.269 5.600 7.305 Stuttgart 21 83 58.600 19.156 84.600 52.586 51.394 27.910 Umschlagbahnhof DuisburgRuhrort Hafen (MegaHub Westliche Ruhr), 1. und 2. Baustufe 608 4.838 188 Umschlagbahnhof Lehrte (MegaHub) 214 29.297 3.599 VDE 8.1, ABS Nürnberg Ebensfeld (Eltersdorf Erlangen, ESTW Strullendorf+Eggolsheim 5021 38.077 22.253 VDE 8.1, ABS Nürnberg Ebensfeld (Nürnberg Fürth) 5007 38.483 22.770 20.085 36.075 30.793 15.135 VDE 8.1, NBS Ebensfeld Erfurt 40 207.000 368.594 166.000 222.010 185.128 218.082 VDE 8.2, NBS Erfurt Gröbers ( Leipzig/Halle) 380 180.000 252.830 170.000 257.726 180.000 144.443 VDE 9, ABS Leipzig Dresden, 3. Baustufe 4001 48.330 29.603 39.340 30.750 31.356 37.582 Summen 918.809 1.119.181 1.007.423 1.063.775 1.290.103 965.591 Stand: 23.09.2015

Drucksache 18/6453 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode BMVI Anlage 2 Straße Die Tabelle stellt die Verfügungsrahmen der Haushaltsjahre 2012 bis 2015 und die Ist Ausgaben der Haushaltsjahre 2012 bis 2014 in Mio. je Land dar. Land 2012 2012 2013 2013 2014 2014 2015 VR Ist VR Ist VR Ist VR BW 741,0 812,9 813,2 806,8 784,6 809,1 686,5 BY 947,2 1.130,7 1.101,3 1.241,0 1.068,0 1.215,5 1.060,7 BE 69,5 55,6 98,0 48,4 117,5 105,0 150,7 BB 268,6 283,8 265,8 279,0 257,5 283,1 245,0 HB 48,3 37,0 36,8 29,6 26,2 63,1 65,2 HH 143,0 155,5 146,2 145,1 130,8 141,7 129,7 HE 628,2 702,7 669,9 716,4 691,3 711,3 818,9 MV 155,4 162,4 163,8 182,6 168,2 209,3 164,9 NI 580,2 643,9 625,3 705,1 601,5 682,4 558,3 NW 881,6 896,6 923,7 883,5 865,8 969,2 884,6 RP 426,0 471,6 465,4 505,8 428,9 437,8 420,6 SL 95,5 87,5 101,9 93,5 98,1 92,2 102,4 SN 252,2 300,1 228,7 266,8 221,8 233,5 216,2 ST 203,3 221,4 209,6 232,7 201,3 211,2 212,4 SH 190,1 196,1 187,0 199,1 180,1 184,3 175,1 TH 288,5 273,6 282,8 289,9 229,8 228,9 186,6

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/6453 Infrastrukturmaßnahmen an Bundeswasserstraßen Anlage 3 Vergleich der Sollansätze mit den IstErgebnissen Bezeichnung der Maßnahme Soll 2012 Ist 2012 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2014 Ist 2014 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 Erhaltung der verkehrlichen Infrastruktur 200.661 210.309 202.000 220.918 201.992 256.447 Ersatz, Aus und Neubaumaßnahmen, davon Maßnahmen am NordOstseeKanal 25.000 30.540 35.000 26.139 40.000 27.008 Maßnahmen an der Unter und Außenelbe 26.000 19.641 27.000 1.444 26.000 629 Maßnahmen an der Ostsee 4.000 1.786 5.000 945 9.000 1.276 Maßnahmen an der Nordsee 21.000 25.731 24.500 17.986 37.000 12.043 Maßnahmen an der Außen und Unterweser (einschl. Nebenflüsse) 26.000 2.584 43.000 973 18.000 519 Maßnahmen am Mittellandkanal und am ElbeSeitenkanal 34.000 26.465 40.000 42.890 30.000 15.140 Maßnahmen an der Mittel und Oberweser (einschl. Quell und Nebenflüsse) 21.000 16.885 17.000 6.313 28.000 9.783 Maßnahmen an der DortmundEmsKanal Nordstrecke 17.000 17.341 Maßnahmen an der DortmundEmsKanal Südstrecke einschl. Haltung Henrichenburg Aufgliederung erfolgte erst zum HH 2014 20.200 38.012 Maßnahmen am WeselDattelnKanal 80.000 46.083 75.000 52.583 9.000 4.887 Maßnahmen am DattelnHammKanal 14.800 4.060 Maßnahmen am RheinHerneKanal einschl. Ruhrwasserstraße 6.000 1.410 Maßnahmen am Rhein 54.000 45.621 47.000 43.967 49.000 32.057 Maßnahmen an Mosel, Saar, Lahn 18.000 22.538 16.000 9.110 13.000 11.091 Maßnahmen am Neckar 20.000 16.386 32.000 18.260 40.000 21.157 Maßnahmen am Main 53.000 39.004 40.000 21.917 30.000 13.600 Maßnahmen an der Donau und am MainDonauKanal 47.000 35.831 45.000 27.036 40.000 31.492 Projekt 17 Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (Bundeswasserstraßenverbindung Rühen Magdeburg Berlin) Maßnahmen an der Mittel und Oberelbe an der Saale und an der Unteren Havel WStr. Von Plaue bis zur Mündung Maßnahmen am ElbeLübeckKanal und an der MüritzEldeWStr. Maßnahmen an der HavelOderWaStr., der Oberen HavelWaStr. sowie am Havel Kanal nördlich Wustermark Maßnahmen an der SpreeOderWaStr. einschl. Berliner WaStr. und Nebengewässer sowie an der Oder 72.000 64.478 68.000 66.798 92.000 56.613 11.000 6.664 10.000 6.900 7.000 6.515 11.000 7.057 10.000 5.966 12.000 9.589 66.000 37.366 63.000 50.255 62.000 43.627 6.000 5.637 2.500 6.225 5.000 3.269 Baukostenzuschüsse der Europäischen Union 0 4.901 0 5 0 3.747 Baukostenzuschüsse des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 0 4.097 0 3.059 0 1.121 Summen 795.661 669.604 802.000 629.689 806.992 621.175

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