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Transkript:

Betrieb, Name: Anschrift: PLZ, Ort -------------------------------------------------------------------------------------------- -------------------------------------------------------------------------------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------- Stall-Nummern (Printnummern): Auskunftsperson für den Betrieb: Auditdatum: Zeit (von/bis): Lizenznehmer: Zertifizierungsstelle: Auditor: Eine gültige Teilnahmevereinbarung liegt vor Anhang zu QS-Audit Anhang zu KAT-Audit Anhang zu QZRP Audit Grundanforderungen Legehennen (unterbrechungsfreie QZ Teilnahme mit Beginn vor 01.01.2014) QS-/KAT- Audit durch folgende Zertifizierungsstelle: Betriebszweig/ Produktionsart Stallhaltung Freilandhaltung Legehennenhaltung Ababe von Schlachthennen Anzahl Plätze erzeugte Eier/Tiere Vorläufiges Prüfergebnis: Grundanforderungen erfüllt nicht erfüllt Zusatzanforderungen: Erfüllungsgrad (Mindestanforderung: 80 %): % erfüllt nicht erfüllt Die Programmanforderungen sind erfüllt nicht erfüllt Der Betrieb hat eine Kopie dieser Checkliste erhalten Ort, Datum Unterschrift Auditor Unterschrift für den Betrieb Erzeuger Eier, Suppenhühner 2018; überarbeitet: LWK-RLP; 18.04.2018; 08.06.2018 Seite 1 von 5

1 Allgemeines 1.1 Eigenkontrolle Zusatzanforderungen jährlich durchgeführt und dokumentiert 1.2 Umsetzung von Korrekturmaßnahmen der unabhängigen Kontrolle 2 Fachliche Kenntnisse 2.1 Abgeschlossene landwirtschaftliche Ausbildung: Mindestens Fachkraft für landwirtschaftliche Unternehmensführung. 3 Herkunft 3.1 Legehennenhaltung und Eiererzeugung erfolgen vollständig in Rheinland-Pfalz 4 Haltung 4.1 Freilandhaltung oder Bodenhaltung. 4.2 Bei Stallneubauten für die Bodenhaltung: Wintergarten für die Tiere ist eingerichtet 5 Bestandsbetreuung durch einen Tierarzt 5.1 Der Erzeugerbetrieb hat einen Bestandsbetreuungsvertrag mit einem Fachtierarzt, Geflügelhaltung, abgeschlossen 5.2 Die tierärztliche Untersuchung des Tierbestandes erfolgt regelmäßig mindestens zweimal im Jahr. 5.3 Besuchsprotokolle des Tierarztes liegen vor und enthalten Datum und Ergebnis der Untersuchung sowie durchgeführte Maßnahmen. Eintragungen mit Namenszeichen des Tierarztes versehen. 6 Fütterung 6.1 Futtermittel bestehen zu mindestens 51 % (bezogen auf die Trockenmasse) aus Getreide und Getreideprodukten. 6.2 Verwendetes Getreide wurde vollständig in Rheinland-Pfalz erzeugt. 6.3 Kein Einsatz von Fischmehl. 6.4 Handhabung der gentechnikfreien Erzeugung im Betrieb gemäß Zusatzcheckliste Ohne Gentechnik Erzeuger Eier, Suppenhühner 2018 Seite 2 von 5 überarbeitet: LWK-RLP; 18.04.bzw. 08.06.2018

7 Futtermittelerzeugung 7.1 Bei eigener Produktion von Futtermitteln: - auf den Flächen des gesamten Betriebs wurde in den zurückliegenden 5 Jahren kein Klärschlamm ausgebracht. 7.2 Bei eigener Produktion von Futtermitteln: - Düngung mit Gärresten nur aus Nawaro- Anlagen 8 Futtermittelbezug von zugelassenen Lieferanten 8.1 Futtermittelzukauf von Handel oder Hersteller: - von nach gültigem Futtermittelgesetz registrierten + anerkannten Herstellern, KAT-/QS-anerkannt 8.2 Futtermittelzukauf von Landwirten (landwirtschaftliche Rohwaren): - Schriftliche Bestätigung des Lieferanten, dass in den zurückliegenden 5 Jahren kein Klärschlamm bzw. nicht konforme Gärreste aus Biogasanlagen eingesetzt wurden. Dokumentation bei Eigenmischungen 9 (Selbstmischer) 9.1 Bei Selbstmischern: für die jeweiligen Mischungen sind Mischprotokolle vorhanden, aus denen die jeweiligen Komponenten sowie deren Anteil in der Mischung hervorgehen. 10 Rückstandsuntersuchungen 10.1 Bei Produktion von Eiern in Freilandhaltung: jährlich mindestens eine Untersuchung der Eier auf Rückstände von Dioxinen und PCB. Entsprechende Untersuchungen, im Rahmen von Qualitätssicherungssystemen (z. B. KAT) können anerkannt werden. Summe der Bewertungen vorige Seite(n) Zwischensumme Bewertungen Erzeuger Eier, Suppenhühner 2018 Seite 3 von 5 überarbeitet: LWK-RLP; 18.04.bzw. 08.06.2018

11 Nüchterung von Hennen vor der Schlachtung (nur für Suppenhühner) 11.1 Mindestens 12, max. 14 Stunden vor dem Verladen keine Futteraufnahme mehr. Futterdepot in der Futteranlage ist 12 Stunden vor dem Verladen der Tiere leer. Während der Nüchterungszeit verbleiben die Tiere bei eingeschalteter Dämmerbeleuchtung im Stall (Auslaufklappen zum Freiland geschlossen). In dieser Zeit wird den Tieren ausreichend Trinkwasser angeboten. 12 Tiertransport 12.1 Ruhiger Umgang mit den Tieren beim Verladen. Verladung und Transport tierschonend. Möglichst kurze Fahrzeiten. Fahrzeit nicht mehr als vier Stunden. Während des Transports steht den Tieren eine Fläche von mindestens 200 cm 2 /kg LG zur Verfügung. Zwischensumme Bewertungen Summe der Bewertungen Gesamt Punkteberechnung Zusatzanforderungen Kategorie / Anzahl A: B: C: D: : Punktezahl je Bewertung: 100 Pkt 75 Pkt 50 Pkt 0 Pkt Bewertungen multipliziert mit Punktezahl: Summe aller Punkte (X): Anzahl bewerteter Kriterien (Y): Erreichte Punktzahl (X dividiert durch Y): % Erzeuger Eier, Suppenhühner 2018 Seite 4 von 5 überarbeitet: LWK-RLP; 18.04.bzw. 08.06.2018

QZBW-Abweichungsbericht zur neutralen Kontrolle Betrieb: Auditdatum: Nr.: Beschreibung der Abweichung Unterschrift Auditor: Nr.: Vereinbarte Korrekturmaßnahmen und Fristen Unterschrift für den Betrieb: Überwachung der Umsetzung Nr. Datum Auditor (Handzeichen) Erfüllt Ja / Nein Kommentare Erzeuger Eier, Suppenhühner 2018 Seite 5 von 5 überarbeitet: LWK-RLP; 18.04.bzw. 08.06.2018