Arbeitsmarktreport für den Bereich des SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende



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Transkript:

für den Bereich des SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende Berichtsmonat: November 2015

Inhaltsverzeichnis Die Grundsicherung für Arbeitsuchende im November 3 Arbeitslosenquote 4 Leistungsbezieher 5 Bedarfsgemeinschaften 6 Arbeitslosenzahlen 7 Arbeitslosenzahlen nach Gemeinden SGB II 8 Arbeitslosenzahlen nach Gemeinden SGB III 9 Jugendarbeitslosigkeit 10 Integrationen 11 Integrationen nach Gemeinden 12 Förderleistungen und Fördermaßnahmen 13 Niedersachsenvergleich der Arbeitslosenquoten SGB II und SGB III 14 Niedersachsenvergleich der Arbeitslosenquoten SGB II 15 Niedersachsenvergleich der Arbeitslosenquoten SGB III 16 Glossar 17-20 Seite 2 von 20

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende im November 2015 Der Landkreis Ammerland nimmt seit dem 01.01.2005 als "zugelassener kommunaler Träger" die gesamten Aufgaben nach dem SGB II in eigener Verantwortung wahr. Damit ist er einer von bundesweit 108 Kreisen. Neben der Auszahlung von Leistungen zum Lebensunterhalt gehört im Wesentlichen die Vermittlung in Arbeit zu den übernommenen Aufgaben. Die Daten basieren hauptsächlich auf den offiziellen Daten zur Arbeitsmarktstatistik der Abteilung Statistik der Bundesagentur für Arbeit und werden vom Landkreis Ammerland ermittelt und gemeldet. Daneben erhebt das Jobcenter eigene Auswertungen in Ergänzung zur offiziellen Statistik. Mit diesem stellt das Jobcenter Ammerland der Verwaltung des Landkreises, den kreisangehörigen Kommunen, der Politik und der interessierten Öffentlichkeit einen monatlichen Überblick zur Verfügung. Der aktuelle Berichtsmonat - auf einen Blick - Arbeitslosenquote gesamt 3,8 davon Arbeitslosenquote SGB II 2,0 Arbeitslose Personen gesamt 2.471 davon Arbeitslose Personen SGB II 1.303 Die Zahl der Arbeitslosen aus dem SBG II im Landkreis Ammerland stieg im November 2015 gegenüber dem Vormonat um 3 Person auf 1.303. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sank die Zahl um 66 Personen. Die Arbeitslosenquote SGB II beträgt im November 2,0 %, im Vormonat lag sie bei ebenfalls 2,0 %. Detaillierte Entwicklungen für den Zeitraum eines Jahres können den folgenden Seiten entnommen werden. Es werden in den folgenden Tabellen Vormonats- und Vorjahresvergleiche vorgenommen. Die hier aufgezeigten Tendenzen werden durch Pfeile visuell dargestellt, diese beziehen sich stets auf den Vergleich zum Berichtsmonat. Weitere Informationen zur Aufgabenwahrnehmung des Jobcenters Ammerland erhalten Sie unter: http://www.ammerland.de/jobcenter_ammerland.php Seite 3 von 20

Arbeitslosenquote (%) Merkmal November 15 Oktober 15 November 14 Arbeitslosenquote Landkreis 3,8 3,8 4,3 Quote SGB II 2,0 2,0 2,2 Quote SGB III 1,8 1,8 2,1 Quote Niedersachsen 5,8 5,8 6,1 Quote Bund 6,0 6,0 6,3 % 8,0 Entwicklung der Arbeitslosenquoten Landkreis, Niedersachsen und Bund 7,0 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 Quote Landkreis gesamt Quote SGB II Quote SGB III Quote Niedersachsen Quote Bund Seite 4 von 20

Leistungsbezieher (Anzahl Personen) Valide, endgültige Daten liegen nach einer Wartezeit von mehreren Monaten vor. Merkmal August 15 % an elb Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 4.125 darunter: Männer 1.826 44% Frauen 2.299 56% U25 825 20% Ü58 472 11% Ausländer 639 15% Alleinerziehende 775 19% Sozialgeldempfänger 1.871 5.000 Entwicklung der Anzahl der Leistungsbezieher im Ammerland 4.500 4.000 3.500 4.139 4.125 3.000 2.500 2.000 1.500 1.849 1.871 1.000 500 0 erwerbsfähige Leistungsberechtige Sozialgeldempfänger Seite 5 von 20

Bedarfsgemeinschaften Valide, endgültige Daten liegen nach einer Wartezeit von mehreren Monaten vor. Merkmal August 15 Bedarfsgemeinschaften 3.084 3.200 Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften 3.150 3.100 3.050 3.077 3.084 3.000 Bedarfsgemeinschaften Seite 6 von 20

Arbeitslosenzahlen Merkmal November 15 Oktober 15 November 14 Arbeitslose insgesamt 2.471 2.441 2.703 Arbeitslose SGB II 1.303 1.300 1.369 Arbeitslose SGB III 1.168 1.141 1.334 4.000 Anzahl der Arbeitslosen nach Rechtskreisen 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 Arbeitslose insgesamt Arbeitslose SGB II Arbeitslose SGB III Seite 7 von 20

Arbeitslosenzahlen nach Gemeinden SGB II Merkmal November 15 Oktober 15 November 14 Apen 152 150 175 Bad Zwischenahn 374 375 369 Edewecht 184 198 182 Rastede 253 234 229 Westerstede 180 186 253 Wiefelstede 160 157 161 450 Anzahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II pro Gemeinde 400 350 300 250 200 150 100 50 0 Apen Bad Zwischenahn Edewecht Rastede Westerstede Wiefelstede Seite 8 von 20

Arbeitslosenzahlen nach Gemeinden SGB III Merkmal November 15 Oktober 15 November 14 Apen 122 106 128 Bad Zwischenahn 310 295 349 Edewecht 193 193 256 Rastede 190 195 216 Westerstede 204 195 220 Wiefelstede 149 157 165 Anzahl 600 Anzahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III pro Gemeinde 500 400 300 200 100 0 Apen Bad Zwischenahn Edewecht Rastede Westerstede Wiefelstede Seite 9 von 20

Jugendarbeitslosigkeit Merkmal November 15 Oktober 15 November 14 Arbeitslose Jugendliche gesamt 212 226 230 SGB II 67 56 22 SGB III 145 170 208 Quote unter 25 Jahre 2,6 2,9 2,9 davon unter 20 Jahre 0,9 0,7 0,9 400 Anzahl Jugendarbeitslosigkeit nach Rechtskreisen 350 300 250 200 150 100 50 0 Monat / Jahr gesamt SGB II SGB III Seite 10 von 20

Integrationen nach 48 a SGB II Juli 2015 Aktuellste Auswertung Valide Daten zu Integrationen liegen nur mit einer Wartezeit von mehreren Monaten vor. Beschäftigungsaufnahmen von elb gesamt 92 darunter: Ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 75 Duale Berufsausbildung 7 Sonstiges 10 Beschäftigungsaufnahmen von elb unter 25 Jahre gesamt 15 * Zahlenwerte kleiner als 3 und Daten, aus denen rechnerisch auf Daten kleiner als 3 geschlossen werden kann, werden anonymisiert. Anzahl der Integrationen 140 120 100 80 60 40 20 0 Ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung davon U25 Seite 11 von 20

Integrationen nach 48 a SGB II pro Team August 2014 bis einschl. Juli 2015 Aktuellste Auswertung Valide Daten zu Integrationen liegen nur mit einer Wartezeit von mehreren Monaten vor. Beschäftigungsaufnahmen von elb gesamt 1.151 darunter: Apen 96 Bad Zwischenahn 251 Edewecht 121 Rastede 152 Westerstede 200 Wiefelstede 107 U25 224 Anzahl 180 Anzahl der Integrationen pro Team -Monatswerte- 160 140 120 100 80 60 40 20 0 Apen Bad Zwischenahn Edewecht Rastede Westerstede Wiefelstede U25 Seite 12 von 20

Förderleistungen und Fördermaßnahmen Merkmal November 15 Oktober 15 Teilnehmer gesamt 506 494 Aktivierung und berufliche Eingliederung 102 101 Berufswahl und Berufsausbildung 7 8 Berufliche Weiterbildung 88 74 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 34 36 Beschäftigung schaffende Maßnahmen 123 125 Freie Förderung 47 47 Kommunale Eingliederungsleistungen und sonstige weitere Leistungen 105 103 Förderleistungen und Fördermaßnahmen -prozentuale Anteile- Aktivierung und berufliche Eingliederung 21% 20% 1% Berufswahl und Berufsausbildung 9% Berufliche Weiterbildung 18% Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 24% 7% Beschäftigung schaffende Maßnahmen Freie Förderung Kommunale Eingliederungsleistungen und sonstige weitere Leistungen Seite 13 von 20

Arbeitslosenquoten in Niedersachsen SGB II und SBG III Ammerland aktuell 3,8 Ammerland Vormonat 3,8 Ammerland Vorjahr 4,3 Emsland 2,8 Osnabrück 3,5 Vechta 3,6 Ammerland 3,8 Grafschaft Bentheim 3,8 Oldenburg 3,9 Osterholz 3,9 Harburg 4,1 Rotenburg (Wümme) 4,2 Diepholz 4,3 Gifhorn 4,3 Wolfsburg, Stadt 4,4 Cloppenburg 4,9 Peine 5,1 Verden 5,1 Friesland 5,2 Nienburg (Weser) 5,2 Wolfenbüttel 5,2 Stade 5,6 Göttingen 5,7 Lüneburg 5,7 Leer 5,8 Niedersachsen 5,8 Osterode am Harz 5,8 Uelzen 5,8 Cuxhaven 5,9 Braunschweig, Stadt 6,0 Heidekreis 6,0 Schaumburg 6,2 Northeim 6,3 Helmstedt 6,5 Hildesheim 6,5 Wittmund 6,5 Celle 6,8 Hameln-Pyrmont 6,8 Aurich 6,9 Holzminden 7,0 Wesermarsch 7,0 Goslar 7,3 Region Hannover 7,4 Oldenburg (Oldenburg), Stadt 7,5 Emden, Stadt 7,7 Lüchow-Dannenberg 7,7 Osnabrück, Stadt 7,7 Salzgitter, Stadt 9,0 Delmenhorst, Stadt 10,5 Wilhelmshaven, Stadt 11,6 fett: Optionskreise Seite 14 von 20

Arbeitslosenquoten in Niedersachsen SGB II Ammerland aktuell 2,0 Ammerland Vormonat 2,0 Ammerland Vorjahr 2,2 Emsland 1,3 Osnabrück 1,8 Ammerland 2,0 Oldenburg 2,2 Osterholz 2,3 Vechta 2,3 Grafschaft Bentheim 2,4 Harburg 2,4 Diepholz 2,6 Rotenburg (Wümme) 2,7 Gifhorn 3,1 Verden 3,1 Cloppenburg 3,2 Friesland 3,2 Leer 3,3 Peine 3,5 Wolfsburg, Stadt 3,5 Nienburg (Weser) 3,6 Wittmund 3,6 Wolfenbüttel 3,7 Göttingen 3,9 Stade 3,9 Cuxhaven 4,0 Heidekreis 4,0 Lüneburg 4,0 Uelzen 4,0 Niedersachsen 4,1 Osterode am Harz 4,1 Northeim 4,4 Schaumburg 4,4 Braunschweig, Stadt 4,5 Aurich 4,6 Hildesheim 4,8 Celle 4,9 Hameln-Pyrmont 5,0 Holzminden 5,0 Helmstedt 5,3 Wesermarsch 5,3 Goslar 5,6 Osnabrück, Stadt 5,7 Lüchow-Dannenberg 5,8 Emden, Stadt 5,9 Region Hannover 5,9 Oldenburg (Oldenburg), Stadt 6,0 Salzgitter, Stadt 7,2 Delmenhorst, Stadt 8,5 Wilhelmshaven, Stadt 9,7 fett: Optionskreise Seite 15 von 20

Arbeitslosenquoten in Niedersachsen SGB III Ammerland aktuell 1,8 Ammerland Vormonat 1,8 Ammerland Vorjahr 2,1 Wolfsburg, Stadt 0,9 Gifhorn 1,2 Helmstedt 1,2 Vechta 1,3 Grafschaft Bentheim 1,4 Braunschweig, Stadt 1,5 Emsland 1,5 Rotenburg (Wümme) 1,5 Wolfenbüttel 1,5 Nienburg (Weser) 1,6 Oldenburg (Oldenburg), Stadt 1,6 Osterholz 1,6 Peine 1,6 Region Hannover 1,6 Cloppenburg 1,7 Diepholz 1,7 Goslar 1,7 Harburg 1,7 Hildesheim 1,7 Lüneburg 1,7 Niedersachsen 1,7 Oldenburg 1,7 Osnabrück 1,7 Osterode am Harz 1,7 Stade 1,7 Wesermarsch 1,7 Ammerland 1,8 Göttingen 1,8 Hameln-Pyrmont 1,8 Northeim 1,8 Salzgitter, Stadt 1,8 Schaumburg 1,8 Uelzen 1,8 Celle 1,9 Cuxhaven 1,9 Emden, Stadt 1,9 Lüchow-Dannenberg 1,9 Osnabrück, Stadt 1,9 Verden 1,9 Wilhelmshaven, Stadt 1,9 Delmenhorst, Stadt 2,0 Friesland 2,0 Heidekreis 2,0 Holzminden 2,0 Aurich 2,3 Leer 2,6 Wittmund 2,7 fett: Optionskreise Seite 16 von 20

Jobcenter Ammerland Glossar Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II): Das Zweite Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt die Förderung von erwerbsfähigen Personen ab 15 und unter 65 Jahren sowie deren Angehörigen, soweit diese ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III): Das Dritte Sozialgesetzbuch regelt das deutsche Arbeitsförderungsrecht. Es umfasst sämtliche Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung und enthält außerdem Regelungen zur Arbeitslosenversicherung. Optionskommune: Andere Bezeichnung für: zugelassener kommunaler Träger. Im Rahmen der Experimentierklausel ( 6a SGB II (alte Fassung)) wurde 69 Trägern die Wahrnehmung aller Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung übertragen. Diese Zulassungen wurden über den 31.12.2010 hinaus unbefristet verlängert. Darüber hinaus wurden 41 weitere Träger zugelassen, die ab dem 01.01.2012 die Aufgaben der Grundsicherung wahrnehmen. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb): Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) gelten gem. 7 SGB II Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach 7a SGB II noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Als erwerbsfähig gilt gem. 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Hilfebedürftig ist gem. 9 SGB II, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen erhält. Bis zum 31.03.2011 wurden elb als erwerbsfähige Hilfebedürftige (ehb) bezeichnet. Arbeitslose: Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind arbeitslos, wenn sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit/Jobcenter arbeitslos gemeldet haben Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos. Seite 17 von 20

Glossar Bedarfsgemeinschaft: Eine Bedarfsmeinschaft (BG) bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine Bedarfsgemeinschaft (nach 7 SGB II) hat mindestens einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Des weiteren zählen dazu: weitere erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der/die im Haushalt lebende/r Partner/-in dieses Elternteils, als Partner/-in des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die/der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatttin/Ehegatte der/die nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner/-in eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den ersten drei aufgezählten Punkten genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können. Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft ist enger gefasst als derjenige der Haushaltsgemeinschaft respektive Wohnungsgemeinschaft, zu der alle Personen gehören, die auf Dauer mit einer Bedarfsgemeinschaft in einem Haushalt leben und wirtschaften. So zählen z.b. Großeltern und Enkelkinder sowie sonstige Verwandte und Verschwägerte nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einsetzt (Ausnahme: Kinder), eine sog, bedingte Einstandspflicht. Zweckgemeinschaften (z.b. Studenten-WGs) fallen nicht unter die Definition der Bedarfsgemeinschaft. Sozialgeldempfänger: Als Sozialgeldempfänger gelten gem. 19 Abs.1 SGB II Personen, die nicht erwerbsfähig sind mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der selbst dem Grund nach Leistungen nach dem SGB II beanspruchen kann, in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des 7 Abs. 3 SGB II leben und keinen Anspruch auf Grundsicherung nach 41 SGB XII haben. U25: Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ü55: Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Seite 18 von 20

Glossar Erläuterungen zur Fördersystematik: Aktivierung und berufliche Eingliederung: In diese Kategorie fallen unter anderem Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Maßnahmen aus dem Vermittlungsbudget, aber auch Probebeschäftigung und Arbeitshilfen für behinderte Menschen sowie der Vermittlungsgutschein. Berufswahl und Berufsorientierung: In diesen Bereich fallen unter anderem Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter und schwerbehinderter Menschen, die Einstiegsqalifizierung und Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung. Berufliche Weiterbildung: Hierunter werden die Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung nach 81 ff. SGB III abgebildet. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit: Hierunter werden Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber, Einstiegsgeld und Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen zusammengefasst. Beschäftigung schaffende Maßnahmen: Bei Beschäftigung schaffenden Maßnahmen handelt es sich um Arbeitsgelegenheiten, Förderung von Arbeitsverhältnissen und dem Programm der Bürgerarbeit (Beschäftigungsphase). Freie Förderung: Die Freie Förderung nach 16f SGB II bietet die Möglichkeit, die bestehenden Instrumente unter Beachtung des Umgehungs- und Aufstockungsverbots zu erweitern. Sonstige Förderung: In der Sonstigen Förderung werden unter anderem die kommunalen Eingliederungsleistungen wie Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung oder Kinderbetreuung zusammengefasst. Seite 19 von 20

Landkreis Ammerland Ammerlandallee 12 26655 Westerstede Ansprechpartner: Herr Ristau m.ristau@ammerland.de Telefon: 04488 56-4850 Fax: 04488 56-1599 http://www.ammerland.de/jo bcenter_ammerland.php