Gesetzliche Grundlagen. Indikatoren für eine automatisierte Embargo- Überwachung in Versicherungen und Finanzinstituten



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Transkript:

Gesetzliche Grundlagen Indikatoren für eine automatisierte Embargo- Überwachung in Versicherungen und Finanzinstituten

Rechtliche Grundlagen Die rechtlichen Grundlagen zur Kontrolle der Kundenbestände sowie der Auslandstransaktionen basieren auf Verordnungen des EU-Rats und der EU- Kommission sowie Anordungen des BMWA Maßnahme Verordnungen EU-Rat 2580/2001, 881/2002 Verordnungen der EU- Kommission Anordnungen BMWA (AWG 2, 7), diverse OFAC-Liste (Office of Foreign Assets Control) Inhalt Der gesamte Kundenbestand sowie durchgeleitete und Ein- und ausgehende Auslandstransaktionen sind zu überprüfen. Bei Transaktionen mit terroristischem Hintergrund, werden die Gelder eingefroren und den Aufsichtsbehörden gemeldet; Bestandskonten werden gesperrt und gemeldet. Ausgehende Zahlungen sind nach OFAC zu prüfen und im Verdachtsfall zurückzugeben. S e i t e 2 17.05.2005

Folgen bei Nichtbeachtung der Verordnungen Bei Nichtbeachtung der strafbewehrten Finanzsanktionsregelungen drohen in Verbindung mit dem Außenwirtschaftsgesetz Freiheitsstrafen. Strafrechtliche Konsequenzen Voraussetzung Die konkrete Strafbarkeit bei Finanzsanktionsverstößen greift bereits bei Fahrlässigkeit. Die Strafverfolgung in Deutschland erfolgt nach dem Außenwirtschaftsgesetz ( 34 Abs. 4 AWG). Wirkung Finanzsanktionsverstöße sind eine Straftat mit entsprechenden persönlichen Konsequenzen. Konsequenzen In minder schweren Fällen liegt der Strafrahmen zwischen 3 Monaten und 5 Jahren. Ansonsten ist eine Freiheitsstrafe von nicht unter 2 und bis zu 15 Jahren vorgesehen. Umsatzschöpfung nach Bruttoprinzip Eintragung in das Gewerberegister S e i t e 3 17.05.2005

Rechtlicher Rahmen - Anforderungen (1) Vollständigkeit Generell alle Transaktionen prüfen Geschäftsbeziehungen auch in der Anbahnung Finanztransaktionen 100% Prüfung erforderlich (Stichprobenprüfung ist nicht zulässig) (2) Teilnehmer Alle beteiligten Geschäftspartner müssen geprüft werden S e i t e 4 17.05.2005

Rechtlicher Rahmen - Konsequenzen (3) Suchlogik Nur Identitätsprüfung ist nicht ausreichend. Eine phonetische Suche ist zu realisieren Die Namensreihenfolge darf keine Auswirkung auf das Prüfergebnis haben (4) Realtime Die Prüfung ist vor der vor Ausführung des Geschäftes durchzuführen Die Prüflisten müssen aktuelle sein S e i t e 5 17.05.2005

Rechtlicher Rahmen - Konsequenzen (5) Dokumentation Ein Verdachtsfall ist zu Dokumentieren (Revisionssicher) Transaktionsdaten Relevanten Listen Bearbeitung und Entscheidung (6) Bearbeitungsvorschriften Die Bearbeitung von Verdachtsfällen ist in Arbeitsanweisungen festzulegen S e i t e 6 17.05.2005

Focus des Screening Die Institute müssen die Grundlagen erfüllen, die Kundenbestände, die Auslands-, sowie Inlandstransaktionen zu durchleuchten. Kundenstamm Auslandstransaktionen Inlandstransaktionen Kundenstamm resultierend aus den Aktivitäten Kontoinhaber Vollmacht über andere Kontoinhaber Alle ein- und ausgehende Auslandstransaktionen Nicht dokumentierte Zahlungen Dokumentierte Zahlungen Inlandstransaktionen In Deutschland nicht erforderlich Kreditkartenbesitzer etc. Bank zu Bank Buchungen FX Transaktionen Geldmarkt-Transaktionen etc. S e i t e 7 17.05.2005

Aufgaben Embargo Embargoüberwachung für Finanztransaktionen Steht das Empfängerland einer Auslandsüberweisung auf einer Embargoländerliste? Unterliegt der Kontoinhaber, ein Bevollmächtigter oder wirtschaftlicher Berechtigter einem Embargo und ist auf einer einschlägigen Namensliste aufgeführt? Ist der Empfänger oder Absender einer Finanztransaktion ein Terrorismusverdächtiger und steht auf einer Embargonamensliste? Monitoring auffälliger Geschäftsaktivitäten bspw. hinsichtlich PEPs oder FATF-Ländern Steht das Auftraggeberland einer Auslandsüberweisung auf der FATF-NCC- Liste? Betrugsprävention Implementierung der Know Your Customer -Strategie Verringerung operationeller Risiken S e i t e 8 17.05.2005

Neue Entwicklungen EU Es liegt ein Vorschlag der europäischen Kommission gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vor. Diese hat weit reichende Konsequenzen gegenüber der heutigen Betrugsbekämpfung! PEP s werden eine entscheidende Rolle spielen, das heißt heute prüfen die Banken ca. 10.000 bad guys nach in Kraft treten der Richtlinie ca. 300.000 (World Check). Betrugsbekämpfung Das BaFin fordert verstärkte Maßnahmen gegen Finanzbetrug gemäß des KWG 25 In besonderem Fokus sind Überweisungs- und Kreditkartenbetrug Diese erfordert verstärkt die Kombination von Research und online- Embargo S e i t e 9 17.05.2005

Anlage: Information zu den Listen EU-Listen Die im Rahmen der HADDEX-Produktreihe erscheinende CD-Rom liefert Listen in einer konsolidierten Fassung. Bei Aktualisierung der Sanktionsliste wird der Benutzer durch eine E-Mail unterrichtet und kann die neuen Daten automatisiert herunterladen. Bezugsquelle: Bundesanzeiger Verlag: http.//www.bundesanzeiger.de/index.php?main=3 OFAC-Liste Das Office of Foreign Assets Control (OFAC) bietet auf seiner Homepage einen Link zum kostenlosen Download der Specially Designated Nationals and Blocked Persons an. Über eine Registrierung erhält der Benutzer eine E-Mail bei Aktualisierung. Bezugsquelle: Office of Foreign Assets Control: http://www.treas.gov/offices/eotffc/ofac/sdn/index.html S e i t e 10 17.05.2005

Anlage: Weitere Links Weitere interessante Links UN Resolution 1373 vom 28. September 2001 http://www.un.org/depts/german/sr/sr_01/sr1373.pdf (Deutsch) http://www.un.org/docs/sc/committees/1373/secres1373e.htm (Englisch) Gemeinsamer Standpunkt des Rates Europäischen Union 2001/931GASP vom 27.12.2001 http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2001/l_344l_34420011228de00930096.pdf Verordnungen des Rates der Europäischen Union 2582001 und 8812002 2580/2001:http:// europa.eu.int/eurlex/pri/de/oj/dat/2001/l_344l_34420011228de00700075.pdf 881/2002: http:// europa.eu.int/eurlex/pri/de/oj/dat/2002/l_139l_13920020529de00090022.pdf S e i t e 11 17.05.2005

Anlage: Weitere Links Weitere interessante Links Anordnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit: http://www.bmwi.bund.de/ Diverse Verordungen der Europäischen Kommission: http://europa.eu.int/eur-lex/de/ Strafrahmen aus Aussenwirtschaftsgesetz und Aussenwirtschaftsverordnung Aussenwirtschaftsgesetz: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/awg/htmltree.html Aussenwirtschaftsverordnung: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gesetze/bjnr026710986/navigation.html Auszug aus der Aussenwirtschaftsverordnung: http://www.bundesbank.de/melde/aussenwirtschaft/download/grundlagen/par52_ 70awv_2002_.pdf S e i t e 12 17.05.2005

Anlage: Weitere Links Anweisungen des Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US Department of Treasury (bindend für bestimmte Institute durch Clearingvereinbarung) http://www.ustreas.gov/offices/eotffc/ofac/index.html Merkblatt über Embargomaßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus http://www.ausfuhrkontrolle.info/publikationen/merkblaetter/merkblatt_terrorismus.pdf Deutsche Bundesbank, Finanzsanktionen: http://www.bundesbank.de/finanz/index.php Resolutionen des VN-Sicherheitsrates und Hintergrundinformationen: http://www.un.org/ Website der Europäischen Union: http://europa.eu.int/ Inhaltsverzeichnis des Bundesanzeigers: Fundstelle u.a. für Anordnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und Veröffentlichungen von Sanktionsrechtsakten zur Herbeiführung der Strafbewehrung http://www.bundesanzeiger.de/ Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Informationen zu anderen Sanktionsmaßnahmen als Finanzsanktionen http://www.bafa.de/1/de/index.htm Weitere interessante Links S e i t e 13 17.05.2005