Warum lehnen Bundesrat und Parlament die Initiative ab?

Ähnliche Dokumente
10. Februar Volksinitiative «Zersiedelung stoppen für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» Volksabstimmung.

Zersiedelungsinitiative. Faktenblatt: Bauzonen. Sinn und Zweck von Bauzonen. Bestand an Bauzonen und Reserven

Faktenblatt: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!»: Haltung des Bundesrats

Die Schweiz auf dem Weg zu einer nachhaltigen Raumentwicklung; ein Werkstattbericht

Informationsveranstaltung Kantonaler Richtplan (KRIP) 10. November 2016

Zersiedelungsinitiative: entwicklungsfeindlich, unnötig und kontraproduktiv

Fernwärme DIE KOMFORT-ENERGIE

Siedlungsgebiet S 11. des Siedlungsgebiets BESCHREIBUNG

Revision des Raumplanungsgesetzes: Haltung des Bundesrats

Bundesgesetz über die Raumplanung

Teilrevision Planungs- und Baugesetz. Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland

Agrarpolitik an der Liebegg Raumplanung und Landwirtschaft: Herausforderungen, Chancen, Zielkonflikte

Wann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt

Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013

RPG 2 Erste Einschätzung von Pro Natura. Informationsveranstaltung Forum Landschaft 13. Juli 2017, Hotel Bern

Trends der Raumentwicklung und Auswirkungen auf den Einzelnen

Energie und Raumentwicklung. Herausforderungen in der Schweiz

Schutz der Landwirtschaftsfläche in der Schweiz

Raumkonzept Schweiz. Konsequenzen für die Strategien zur Siedlungsentwicklung Schweizerische Bausekretärenkonferenz. 30. Juni 2011

Revision des RPG Hintergrundgespräch

Faktenblatt. Bauzonen. Revision des Raumplanungsgesetzes

Schutz des Kulturlandes

Raumplanung, Litra-Sessionsveranstaltung vom Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Kulturlandschutz durch nachhaltige Nutzung

Raumplanung und Wald im Kanton Zürich

RAUMPLANUNG / RAUMENTWICKLUNG

Dr. Maria Lezzi, Direktorin ARE SBB Lab. Öffentliche Vorlesung vom 6. Mai 2013 in St. Gallen

Revision Orts- und Zonenplanung. Informationsveranstaltung

Das Fruchtfolgeflächenkonzept (FFF) der Schweiz

Rechtliche und raumplanerische Rahmenbedingungen für Hirtenunterkünfte auf Schafalpen

Informationsveranstaltung

Häufig gestellte Fragen zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans

Les friches industrielles un potentiel à exploiter Neues Leben für alte Industrieareale Chancen im Herzen von Agglomerationen

Stand der Richtplanung SG

Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI. Plangenehmigungsverfahren für Bauten ausserhalb Bauzonen - Aus Sicht des ESTI

!"#$%&'(#)*"#*+",*-,."/"0#/.0'12),*-34*5

Kulturlandinitiative und RPG Teilrevision 1 im Kanton Zürich

Leitbild Eiken Definitive Version vom

Herzlich willkommen. zum Unternehmerfrühstück

Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Kurzargumentarium. Nationales Komitee «Radikale Zersiedelungs-Initiative NEIN»

Siedlungsentwicklung nach innen Gebot der Stunde Baubehörden-Tagung Appenzell Ausserrhoden in Wolfhalden

Merkblatt. Entschädigungspflicht bei Auszonungen. 1. Vorbemerkungen

Vernehmlassung 2. Etappe RPG II Seite 1 von August 2017

Bewilligung Solaranlagen in den Kantonen Thurgau + Schaffhausen

Eidgenössische Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!»

Kantonale Volksinitiative zum Erhalt der landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen im Kanton Zürich

Qualitativ entwickeln statt verdichten!

RAUMKONZEPT UND RPG-REVISION Ein paar grundsätzliche Bemerkungen

Raumplanung Schweiz Stehen wir vor einem Systemwechsel?

HAT DIE RAUMPLANUNG EINE ZUKUNFT? Rechtliche und praktische Innovationen

«Stadtentwicklung und Bodenpolitik»

Zukünftigen Herausforderungen der Raumentwicklung im Weinland

Dr. Maria Lezzi, Direktorin ARE ETH Forum Wohnungsbau vom 20. April 2012 in Zürich

Mehrwertabgabe gemäss RPG Art. 5

Erläuternder Bericht zur Verordnung über Anpassungen des Verordnungsrechts an die Weiterentwicklung der Programmvereinbarungen

Innenentwicklung messen: Übersicht über die relevanten Masse

Gesamtrevision Ortsplanung Bannwil Fragebogen Mitwirkung 15. Oktober 2018 bis und mit 13. November 2018

Planungs- und Mitwirkungsbericht

Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zum Schutz des Trinkwassers?

Raumplanerische Herausforderungen für die 9-Millionen-Schweiz

Umgang mit den neuen Gewässerabständen im Baubewilligungsverfahren

Raumbeobachtung Aktuelle Daten zur Raumentwicklung. Juni Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Inputreferat zum Thema Mobilität

Kantonaler Richtplan Nachführung Öffentliche Informationsveranstaltung vom 21. Mai 2015 Departement Bau und Umwelt

Agglomerationsprogramme Kanton Zürich Limmattalbahn Abstimmung Siedlung, Verkehr und Freiraum im Limmattal

Ortsplanungsrevision Steffisburg

Sinn und Zweck Unsere Vision Entwicklung der Einwohnerzahl Ortsplanung Infrastruktur Wohnungsbau...

Richtplananpassung Siedlungsgebiet

Was bleibt zu tun? Gedanken zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung. Swissbau 21. Januar 2014

Die wirtschaftliche Entwicklung in der Region aktuelle Aspekte und Trends

Herzlich willkommen! Revision Ortsplanung. Orientierung vom 8. Mai 2008

Die heutige Gesetzgebung: Stoppt das neue Raumplanungsgesetz die Zersiedelung?

Auszonung und Einzonung von Grundstücken

Alpenkonvention: Plattform Landwirtschaft. Ein Diskussionsbeitrag seitens Schweiz zum Thema. Ernährungssicherung

Wächst der Freiraum mit? Trilogie Limmattal 3. November 2016, Zentrumsschopf Spreitenbach Barbara Holzer, Fachbereichsleiterin Freiraumplanung

Stand kantonaler Richtplan in den Bereichen Raumordnungspolitik und Siedlung (KRIP-S)

Ja zu einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft

Revision Raumplanungsgesetz - RPG 1 (3. März 2013) Standortbestimmung für GR BVR Mitgliederversammlung, 14.

Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete

Flexibilisierung der Waldflächenpolitik

FLY-BY-WIRE. VOM ZUSAMMENSPIEL DER KRÄFTE IN DER STADTPLANUNG. Patrick Gmür, Direktor / Architekt ETH SIA BSA Zürich

Bewilligung Solaranlagen im Kanton Schaffhausen

Aktuelle Daten zur Raumentwicklung

Revisionen der Gewässerschutzverordnung

Raumbeobachtung Kanton Aargau

Die Folgen des neuen Raumplanungsgesetzes

Entwicklungsplanung 19. Juni Stadtverkehr im Wandel

Tagung. - BAB wurde bereits früher thematisiert. - Die vermehrte Anwendung des RPG in Zusammenarbeit mit dem ARE hat Verunsicherungen ausgelöst.

Instrumente des Landmanagements als Lösungsansatz

Landschaftsveränderungen Lehrerinformation

Es freut mich, dass ich die heutige Tagung als Präsident der Bau, Planungs und Umweltdirektorenkonferenz eröffnen kann. Dies aus drei Gründen:

Biodiversität Schweiz

Richtplanung und Innenentwicklung

Finanzierung des Agglomerationsverkehrs

FAQ: Wie geht es 2014 weiter mit der KEV?

Anforderungen an den UVB

Transkript:

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Generalsekretariat GS-UVEK Presse- und Informationsdienst 26. November 2018 Zersiedelungsinitiative Fragen und Antworten (FAQ) Inhaltsverzeichnis Was fordert die Zersiedelungsinitiative?... 1 Warum lehnen Bundesrat und Parlament die Initiative ab?... 1 Wie sorgen die Behörden dafür, dass die Zersiedelung gebremst wird?... 2 Wie verläuft die Umsetzung der strengeren Massnahmen, die das Volk 2013 beschlossen hat?... 2 Was sind die Folgen, falls die Initiative angenommen wird?... 3 Die Initiative sieht neben dem unbefristeten Bauzonen-Stopp auch Änderungen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen vor. Worum geht es dabei?... 4 Wie hat sich die Nutzung des Bodens in den letzten Jahren verändert?... 5 Was fordert die Zersiedelungsinitiative? Diese will die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz einfrieren. Neue Bauzonen sollen nur noch geschaffen werden dürfen, wenn andernorts eine mindestens gleich grosse Fläche als Bauzone aufgehoben wird. Die Initiative will in der Verfassung zudem festschreiben, welche Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen noch gebaut werden dürfen und weiter fordert sie, dass bereits bebaute Flächen besser genutzt werden. Bund, Kantone und Gemeinden müssten ausserdem nachhaltige Formen des Wohnens und Arbeitens fördern. Warum lehnen Bundesrat und Parlament die Initiative ab? Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz hat das Volk schon strengere Massnahmen gegen die Zersiedelung beschlossen. Die Initiative verkennt dies und erschwert es mit ihrem starren Bauzonen-Stopp, die Schweiz als Wohn- und Arbeitsort attraktiv zu halten. Die Bauzonenfläche auf unbefristete Zeit einzufrieren, lässt die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft

sowie die kantonalen und regionalen Unterschiede ausser Acht. Das verhindert eine sinnvolle Entwicklung. Ein starrer Bauzonen-Stopp bestraft zudem Kantone und Gemeinden, die zurückhaltend Bauzonen geschaffen haben. Wo Bauland verknappt wird, wächst auch die Gefahr, dass die Grundstücks- und Wohnungspreise steigen. Ein unbefristeter Bauzonen-Stopp verschärft dies. Zudem steigt das Risiko, dass sich die Bautätigkeit dorthin verlagert, wo es noch Bauland gibt, selbst wenn dieses Land an einem abgelegenen, schlecht erschlossenen Ort ist. Das verstärkt die Zersiedelung. Die Initiative schadet zudem der Landwirtschaft. Bauten wie Gewächshäuser oder Geflügelhallen dürften grösstenteils nicht mehr auf Landwirtschaftsland erstellt werden. Die Bäuerinnen und Bauern müssten dafür in eine Bauzone ausweichen, wo der Boden viel teurer ist. Es ist wichtig, zum Schutz von Natur und Landschaft die vorhandenen Siedlungsflächen besser zu nutzen und Bauzonen massvoll festzulegen. Bund, Kantone und Gemeinden sind aber längst auf diesem Weg. Wie sorgen die Behörden dafür, dass die Zersiedelung gebremst wird? Das Volk hat 2013 mit dem revidierten Raumplanungsgesetz beschlossen, dass Bauzonen nur noch dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen dürfen. Zu grosse Bauzonen müssen verkleinert werden. So lässt sich Landwirtschaftsland zurückgewinnen. Zudem müssen brachliegende oder ungenügend genutzte Flächen in den Bauzonen besser genutzt werden. Die Revision verpflichtet kantonale und kommunale Behörden, entsprechende Massnahmen zu treffen. Man spricht dabei von der Siedlungsentwicklung nach innen. Damit kann verhindert werden, dass dort, wo eine Nachfrage nach Bauland besteht, einfach neue Bauzonen geschaffen werden. Vorrang hat, dass in vorhandenen Siedlungen kompakter gebaut wird. So kann die Zersiedelung gebremst werden. Wie verläuft die Umsetzung der strengeren Massnahmen, die das Volk 2013 beschlossen hat? Die Kantone sind mit Hochdruck daran, die strengeren Vorgaben umzusetzen und so für einen besseren Schutz von Natur und Landschaft zu sorgen. Dazu müssen sie die Richtpläne anpassen und vom Bundesrat bis Ende April 2019 genehmigen lassen: Für 15 Kantone ist dies bereits erfolgt. Kantone, die bis dann nicht soweit sind, dürfen keine neuen Bauzonen mehr schaffen, bis sie die strengeren Vorgaben erfüllen. 2/5

Aktuellster Stand der Richtpläne (Website ARE) Ebenfalls bis Ende April 2019 müssen die Kantone aufzeigen, wie sie mit dem Mehrwert umgehen, der durch die Umwandlung von Landwirtschafts- in Bauland entsteht. Gemäss revidierten Raumplanungsrecht muss dieser zu mindestens 20 Prozent abgeschöpft werden. Nach April 2019 darf ein Kanton keine neuen Bauzonen schaffen, solange er nicht über eine entsprechende Regelung verfügt. Das revidierte Raumplanungsgesetz bringt verschiedene weitere Verbesserungen. Diese dienen unter anderem dazu, die Hortung von Bauland zu unterbinden. Denn die Hortung von Bauland führt dazu, dass günstig gelegener Boden in einer Bauzone nicht überbaut wird und dadurch der Druck wächst, andernorts neue Bauzonen zu schaffen. Was sind die Folgen, falls die Initiative angenommen wird? Bei Annahme der Initiative ist es auf Aufgabe des Parlaments sein, die neuen Bestimmungen im Gesetz zu konkretisieren. Darum ist heute vieles noch offen. Dazu gehört insbesondere 3/5

die Frage, wie genau Bauzonen umverteilt würden, falls in einem Kanton neues Bauland geschaffen werden müsste ob nur innerhalb des betreffenden Kantons oder auch über kantonale Grenzen hinaus in der ganzen Schweiz. Ungewiss sind auch die Kosten, die mit der Aufhebung und Umverteilung von Bauzonen verbunden wären. Die Initiative sieht neben dem unbefristeten Bauzonen-Stopp auch Änderungen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen vor. Worum geht es dabei? Bauten ausserhalb der Bauzonen sind historisch gewachsen: Bis 1969 der Raumplanungsartikel in der Bundesverfassung verankert wurde und der Bund die Kompetenz erhielt, Grundsätze der Raumplanung festzusetzen, durften Grundeigentümer grundsätzlich überall bauen sofern es in einem Kanton nicht einschränkende Bestimmungen gab. Daher gibt es in der Schweiz auch ausserhalb der Bauzonen Bauten und Anlagen. 1972 wurde im damaligen Gewässerschutzgesetz erstmals schweizweit eine strenge Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet eingeführt. Seither dürfen ausserhalb der Bauzonen nur die nötigsten, an den Standort gebundenen Bauten und Anlagen erstellt werden. Dazu gehören Strassen, Stromleitungen, Seilbahnen o- der Antennen, aber auch Bauten für die Landwirtschaft. Die Initiative will den Kreis der Bauten und Anlagen, die ausserhalb der Bauzonen erstellt werden dürfen, noch enger fassen: Landwirtschaftsbauten sollen nur noch bewilligt werden, wenn sie einen direkten Bezug zur Bewirtschaftung des Bodens haben, also z. B. der Produktion von Freilandgemüse dienen o- der der Haltung von Tieren, die mit eigenem Futter aufgezogen werden. Heute sind unter gewissen Voraussetzungen z. B. auch Gewächshäuser zulässig oder Ställe, in denen die Tiere mit zugekauftem Futter ernährt werden. Standortgebundene Bauten, die nicht der Landwirtschaft dienen, dürften ausserhalb der Bauzonen nur noch bewilligt werden, wenn sie im öffentlichen Interesse sind. Dazu gehören etwa Wasserreservoire. Heute dürfen auch andere Vorhaben, etwa Bergrestaurants, bewilligt werden. Für Bauten ausserhalb der Bauzonen, die umgebaut oder umgenutzt werden sollen, schlägt der Bundesrat im Rahmen einer weiteren Revision des Raumplanungsgesetzes neu einen Planungs- und Kompensationsansatz vor: Wird am einen Ort eine Mehrnutzung angestrebt, müssen andernorts zwingend ergänzende ausgleichende Massnahmen getroffen werden, dadurch also etwas der Natur zurückgegeben werden. Der Landschaftsraum darf insgesamt nicht mehr belastet werden. Gewisse Gebäude, die für den ursprünglichen Zweck nicht mehr gebraucht werden, müssen gemäss dem Revisionsvorschlag künftig zudem beseitigt werden. Es wird somit nicht mehr möglich sein, dass ein Stall für eine Geflügelmast beispielsweise zu einer Lagerhalle für Oldtimer umgewandelt wird. 4/5

Wie hat sich die Nutzung des Bodens in den letzten Jahren verändert? Die Bauzonenfläche stieg in der Schweiz bis 2012 stetig an, weil Bevölkerung und Wirtschaft gewachsen sind und sich Lebensgewohnheiten veränderten haben. Dadurch stieg der Bedarf an Flächen für Wohnen, Arbeiten und für Infrastrukturen wie Strasse und Schiene. 2012 setzte aber eine Trendwende ein: Die Gesamtfläche der Bauzonen blieb konstant, obwohl die dort lebende Bevölkerung von 7,4 auf 8 Millionen (+7.9%) Einwohnerinnen und Einwohner wuchs. Die Bauzonenfläche pro Person sank dadurch um rund 6 Prozent von 309 m 2 auf 291 m 2. Die Arealstatistik des Bundesamtes für Statistik, die sich auf die Siedlungsflächen bezieht, bestätigt den Trend: Im Zeitraum 1997 2009, zu dem die aktuellsten Zahlen vorliegen, sind die Siedlungen im Vergleich zu 1985 1997 schwächer gewachsen. Neue Zwischenergebnisse für Teilgebiete der Schweiz weisen auf eine weitere Abschwächung hin. 5/5