A m t s b l a t t des Landkreises Lindau (Bodensee) Nr. 2/2009 Freitag, 20. Februar 2009 Herausgeber und Druck: Anschrift: Landkreis Lindau (B), Stiftsplatz 4, 88131 Lindau (B) Postfach 3322, 88115 Lindau (B) Öffnungszeiten des Landratsamtes: Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr und nach Vereinbarung Kraftfahrzeug-Zulassung, Lindau (B) Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 13.00 Uhr, Montag 14.00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 07.30 bis 12.00 Uhr Inhaltsübersicht Seite Landratsamt Lindau (B); 3 öffentl. Bekanntmachungen gem. Art. 66 Abs. 2 S. 4 BayBO 1-3 Sparkasse MM-LI-MN; Aufgebot einer Sparurkunde 4 ZV für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried; Haushaltssatzung für 2009 4-5 Die Gemeinde Weißensberg, Herrn Bürgermeister Hans Kern, hat mit Bescheid des Landratsamtes Lindau (Bodensee) vom 26. Januar 2009, Az. 31-6024-00743/08 die Baugenehmigung zur Schüttung von Lärmschutzdämmen beidseitig der A 96 auf Höhe der Ortsteile Schwatzen und Lampertsweiler auf den Flur.n Nr. 266, 267, 268, 268/1, 270, 272, 308, 310, 310/1, 323, 324, 324/1, 325, 328, Gemarkung Weißensberg, erhalten. Bregenzer Str. 35, Zimmer 316, während der Öffnungszeiten (Mo. Fr., 8.00 12.00 Uhr, Mi. von 14.00 17.00 Uhr) eingesehen werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage der Bekanntmachung im Amtsblatt als bewirkt. Sie richtet sich an die Eigentümer, Wohnungs- und Teileigentümer der Nachbargrundstücke. Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: 11 23 43, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen.
Amtsblatt Nr. 2/2009 Seite 2 Freitag, 20. Februar 2009 Hinweise zur : Frau Carolin Weber und Herrn Florian Weber haben mit Bescheid des Landratsamtes Lindau (Bodensee) vom 28. Januar 2009, Az. 31-6024-00695/08 die Baugenehmigung zum Umbau und Sanierung des bestehenden Einfamilienwohnhauses mit Büroräumen sowie Balkonanbau auf den Flur.n Nr. 142/8 und141/1der Gemarkung Lindenberg erhalten. Bregenzer Str. 35, Zimmer 316, während der Öffnungszeiten (Mo. Fr., 8.00 12.00 Uhr, Mi. von 14.00 17.00 Uhr) eingesehen werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage der Bekanntmachung im Amtsblatt als bewirkt. Sie richtet sich an die Eigentümer, Wohnungs- und Teileigentümer der Nachbargrundstücke. Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: 11 23 43, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen. Hinweise zur :
Amtsblatt Nr. 2/2009 Seite 3 Freitag, 20. Februar 2009 Herrn Kiem Le hat mit Bescheid des Landratsamtes Lindau (Bodensee) vom 28. Januar 2009, Az. 31-6024-00755/08, die Baugenehmigung zur Umnutzung eines Sonnenstudios in einen Imbiss auf der Flur Nr. 279/12, Gemarkung Lindenberg, erhalten. Bregenzer Straße 35, Zimmer 316, während der Öffnungszeiten (Mo. Fr. 8.00 12.00 Uhr, Mi. von 14.00 17.00 Uhr) eingesehen werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage der Bekanntmachung im Amtsblatt als bewirkt. Die Zustellung richtet sich an die Eigentümer, Wohnungs- und Teileigentümer der Nachbargrundstücke. Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: 11 23 43, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen. Hinweise zur :
Amtsblatt Nr. 2/2009 Seite 4 Freitag, 20. Februar 2009 Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim Aufgebot einer Sparurkunde Die Sparurkunde zu Konto 13828629 ist abhanden gekommen und wurde gesperrt. Rechte aus dieser Sparurkunde müssen von dem etwaigen Inhaber binnen drei Monaten geltend gemacht werden, andernfalls wird die Sparurkunde für kraftlos erklärt. Memmingen, 15. Januar 2009 Sparkasse MM-LI-MN Der Vorstand EAPl 8310 Haushaltssatzung des Zweckverbandes für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried Landkreis Ostallgäu für das Wirtschaftsjahr 2009 Aufgrund von Art. 26 Abs. 1 und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i. V. m. Art. 63 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), erlässt der Zweckverband für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried, Landkreis Ostallgäu, für das Wirtschaftsjahr 2009 folgende Haushaltssatzung: 1 Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt: Er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 2.010.000,00 in den Aufwendungen mit 2.010.000,00 und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.040.000,00 ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Vermögensplan wird auf 0,00 festgesetzt.
Amtsblatt Nr. 2/2009 Seite 5 Freitag, 20. Februar 2009 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird auf 0,00 festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 500.000,00 festgesetzt. Verbandsumlagen für die Finanzierung des Erfolgsplanes werden in Höhe von 550.000,00 erhoben. 5 6 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Marktoberdorf, 21. Januar 2009 Zweckverband für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried Johann Fleschhut Landrat und Verbandsvorsitzender EAPl 941