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Transkript:

NEWSLETTER DATENDIENST 50 JAHRE (ARBEITS-) MIGRATION IN DEUTSCHLAND BEREICH MIGRATION & QUALIFIZIERUNG 1

INHALT: 50 Jahre (Arbeits-) Migration und Anwerbung in Deutschland 3 Beginn der Arbeitsmigration in Deutschland durch die Anwerbung von ausländischen Arbeitnehmenden 4 Ausländische Wohnbevölkerung und ausländische Arbeitnehmende 6 Familiennachzug 13 Migration in der DDR 15 Die andere Zuwanderung: Aussiedler/innen und Spätaussiedler/innen 17 Asyl in Deutschland 23 Arbeitmigration trotz Anwerbestopp - Green Card und Anwerbestoppausnahmeverordnung 24 HERAUSGEBER: DGB Bildungswerk e.v. Vorsitzender: Dietmar Hexel Geschäftsführer: Dr. Dieter Eich DGB Bildungswerk Bereich Migration & Qualifizierung Hans-Böckler-Straße 39 40476 Düsseldorf Tel.: +49-0211-4301-141 Fax: +49-0211-4301-134 Verantwortlich für den Inhalt: Leo Monz Redaktion: Michaela Dälken, Magdalena Wille migration@dgb-bildungswerk.de www.migration-online.de Gefördert durch: Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesministerium des Innern / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Düsseldorf, Dezember 2005 2

50 JAHRE (ARBEITS-) MIGRATION IN DEUTSCHLAND In dieser Ausgabe des Datendienstes liegt der Schwerpunkt auf einem Rückblick auf 50 Jahre Arbeitsmigration nach Deutschland, sowie auf einem Ausblick auf die zukünftige Arbeitsmigration, mit einem besonderen Focus auf das am 01. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz. Unter Arbeitsmigration wird in der Regel eine durch zwischenstaatliche Vereinbarungen rechtlich definierte und durch die Arbeitsverwaltung gesteuerte Zuwanderung von Migranten und Migrantinnen und ihren Familienangehörigen aus einem anderen Land zwecks Arbeitsaufnahme verstanden. Die Arbeitsmigration war lange Zeit die wichtigste Form der Zuwanderung nach Deutschland. Die Bundesrepublik Deutschland kann mittlerweile auf eine 50 jährige Geschichte der Arbeitsmigration zurückblicken. Sie nahm ihren Anfang mit dem deutsch-italienischen Anwerbeabkommen 1955. Die Zahlen der zuwandernden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer war konjunkturellen Schwankungen unterworfen. Die Anwerbung endete 1973 mit dem Anwerbestopp. Gleichwohl gab es auch danach Möglichkeiten der Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt. Geregelt werden die im Rahmen der Anwerbestoppausnahmeverordnung und der zeitlich begrenzten IT-Fachkräfteverordnung, besser bekannt als Green-Card -Initiative der Bundesregierung. Mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes wurden dann erstmals Bedingungen für die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt gesetzlich festgelegt. Diese Regelungen beziehen sich nur auf so genannte Drittstaatler. Für Unionsbürgerinnen und bürger gilt die 1968 von der EU beschlossene Arbeitnehmerfreizügigkeit, für neue Mitgliedstaaten zum Teil mit einer Übergangsfrist. Der Anwerbestopp von 1973 bewirkte keine Abnahme der Zuwanderung. Denn mit der andauernden Beschäftigung verfestigte sich der Aufenthaltsstatus der ausländischen Arbeitnehmenden, was einen Familiennachzug ermöglichte. Spätestens im Rahmen dieses Prozesses des Familiennachzugs wurde Deutschland zum Einwanderungsland. 3

BEGINN DER ARBEITSMIGRATION IN DEUTSCHLAND DURCH DIE ANWERBUNG VON AUSLÄNDISCHEN ARBEITNEHMENDEN Am 22. Dezember 1955 wurde in Rom das erste deutsch-italienische Anwerbeabkommen geschlossen. Weitere Abkommen mit Spanien (1960), Griechenland (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968) folgten. 4

Die soziale Lage der ausländischen Arbeitnehmenden war nach Beginn der Anwerbung dadurch geprägt, dass ihr Aufenthalt nach Überzeugung der deutschen Behörden und Arbeitgeber vorübergehend war. Auch die Pläne der ausländischen Arbeitnehmenden sahen zunächst größtenteils einen partiellen Aufenthalt vor. Die größte Gruppe bildeten die alleinreisenden 20-40 jährigen Arbeitnehmer. Im Jahr 1965 betrug der Frauenanteil innerhalb der Gruppe der ausländischen Arbeitnehmenden 23% und stieg im Jahr 1968 auf 30%. Im Jahr 1961 waren über 80% aller in Deutschland lebenden Ausländer und Ausländerinnen erwerbstätig, die Quote bei der deutschen Bevölkerung lag bei 47%. In den 1960er Jahren arbeiteten 90% der ausländischen Männer als gewerbliche Arbeitnehmer. Unter den Deutschen lag der Wert bei 49%. Ausländer waren vor allem in gering qualifizierten Tätigkeiten beschäftigt. So arbeiteten 1966 72% aller ausländischen Arbeiter als an- oder ungelernte Arbeiter. Die höchsten Ausländerquoten gab es im Baugewerbe, in der Eisen- und Metall verarbeitenden Industrie, sowie im Bergbau. 5

AUSLÄNDISCHE WOHNBEVÖLKERUNG UND AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMENDE Die ausländische Wohnbevölkerung ist bei leichten Schwankungen bis Mitte der 1990er Jahre angewachsen und hat sich dann im Wesentlichen auf einem Level eingependelt. Dieser Level liegt allerdings nicht bei 7,3 Millionen. Im Mai 2005 hat das Statistische Bundesamt die Zahl der am Jahresende 2004 in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer mit exakt 6.717.115 beziffert. Der Rückgang um rund 618.000 Personen ist auf eine Bereinigung des Ausländerzentralregisters zurückzuführen. So wurden Doppelzählungen auf Grund unterschiedlicher Schreibweisen herausgefiltert und Eingebürgerte, die noch geführt wurden, gestrichen. In der ersten Hälfe der 1980er Jahre versuchte die Regierung durch eine gezielte Politik die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland zu senken. Die CDU/CSU/FDP Koalition verabschiedete nach ihrem Wahlsieg 1983 das so genannte Rückkehrförderungsgesetz. Rückkehrwillige Ausländer erhielten eine Rückkehrhilfe und eine Rückerstattung der in die sozialen Sicherungssysteme eingezahlten Arbeitnehmerbeiträge. Das Gesetz lief 1984 wieder aus, lediglich die Beratung über Rückkehrmöglichkeiten ist weiterhin in Kraft. Sie ist die Grundlage für die Mobilitätsberatung, die es neben EURES nach wie vor gibt. Rund eine halbe Million Menschen machten 1984 von der Rückkehrmöglichkeit Gebrauch. Die Entwicklung der Zahl der ausländischen Wohnbevölkerung hat das nicht wesentlich beeinflusst. Die Entwicklung der soziaversicherungspflichtigen Beschäftigung zeigt einen raschen Anstieg auf einen Level, der um die zwei Millionen pendelt. Schwankungen sind hier im Wesentlichen auf die Situation auf dem Arbeitsmarkt zurückzuführen. Die Zahl der soziaversicherungspflichtig beschäftigten Ausländerinnen und Ausländer lag 2004 bei 1.796.489. 6

Der Wandel der Zusammensetzung der ausländischen Wohnbevölkerung widerspiegelt den Prozess, in dem Zuwanderer Deutschland zu ihrem Lebensmittelpunkt machen. Bestand die Zuwanderer-Community anfänglich mit großer Mehrheit aus Männern, so wandelte sich das mit dem wachsenden Familiennachzug in den 1970er Jahren; der Anteil der Frauen stieg deutlich. Heute entspricht er eine statistische Streuung eingerechnet im Wesentlichen der Situation der Deutschen. Zum Vergleich 1000 deutschen Männern stehen 1045 Frauen gegenüber (2003) 7

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Ausländerinnen und Ausländer das zeigen die Daten arbeiten nach wie vor mit absoluter Mehrheit als gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Allerdings sind die Anteile deutlich gesunken. So lag der Anteil Ende der 1980er Jahre noch über 70 Prozent und bis zum Jahr 2000 über 60 Prozent. Unter 60 Prozent sank der Anteil erstmalig 2001. In der Summe sind nach diesen Daten 32,726 Mio. Deutsche erwerbstätig. Im Verhältnis zu den 36,441 Mio. deutschen Erwerbspersonen ist das ein Anteil von 89,8 Prozent. Von den 3,605 Mio. ausländischen Erwerbspersonen sind 2,933 Mio. erwerbstätig. Das ist ein Anteil von 81,4 Prozent. Die im Vergleich zu den Deutschen niedrigere Quote dürfte auf die geringere Erwerbsbeteiligung ausländischer Frauen und die hohe Arbeitslosigkeit von Ausländerinnen und Ausländern zurückzuführen sein. In der Statistik verbirgt sich aber auch ein anderer Hinweis auf die soziale Situation von Ausländerinnen und Ausländern. Angestellte und gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer machen zusammen rund 2,6 Millionen aus. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ausländer gab es 2004 knapp 1,8 Millionen. Der erhebliche Unterschied ergibt sich aus der unterschiedlichen Erhebungsweise. Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ergeben sich aus den von den Arbeitgebern im Rahmen des Sozialversicherungsverfahrens gemeldeten Stellen. Die Basis der hier vorgestellten Daten ist der Mikrozensus, eine jährliche Umfrage in einem Prozent der Haushalte, deren Ergebnisse hochgerechnet werden. Dabei werden die Menschen nach ihrer Tätigkeit befragt. Darunter fallen dann zum Beispiel auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse etwa im Reinigungs- oder im Gaststättengewerbe. Auch wenn die genannte Differenz nicht unbedingt allein auf solche Tätigkeiten zurückzuführen ist, dürfte sie eine erhebliche Rolle spielen und ein Hinweis auf prekäre Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern sein. 9

Arbeitslosenquote Ausländerinnen und Ausländer: Erwerbslose in % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten plus Erwerbslose (auf Grund der unterschiedlichen Datenbasis mit der Arbeitslosenquote insgesamt nur bedingt vergleichbar) 10

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Auch wenn der größte Teil der ausländischen Erwerbstätigen bezogen auf Wirtschaftbereiche im Bergbau/ Verarbeitenden Gewerbe tätig ist, hat die Tertiärisierung auch in diesem Bereich Einzug gehalten. Der große Abstand erklärt sich auch dadurch, dass die rund zehn Prozent Selbstständigen unter den ausländischen Erwerbstätigen in der Regel im tertiären Sektor tätig sind. Aber auch was die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeht, arbeiten mehr Ausländerinnen und Ausländer im tertiären Sektor als im sekundären. Dies ist seit 1997 der Fall. Für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung insgesamt vollzog sich diese Wende zur Tertiärisierung im Jahr 1975; damals arbeiteten erstmals mehr abhängig Beschäftigte im Dienstleistungsbereich als in der Güterproduktion. 12

FAMILIENNACHZUG Der Familiennachzug machte in den letzten Jahrzehnten einen erheblichen Anteil bei der Zuwanderung von Ausländern aus. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts betrug der Wanderungsgewinn in der BRD rund 9 Millionen Menschen. Schätzungen besagen, dass insbesondere in den 1970er und 1980er Jahren der Familiennachzug mehr als die Hälfte er gesamten Zuwanderung ausmachte. Genaue Daten zum Familiennachzug konnten erst ab 1996 durch die Visastatistik des Auswärtigen Amtes erfasst werden. Im Jahr 1996 betrug die Zahl der jährlich erteilten Visa für ausländische Kinder und Ehepartner 54.886 und stieg im Jahr 2000 auf 75.888 an. In etwas mehr als der Hälfte der Fälle erfolgt der Nachzug zu einem deutschen Ehepartner. Der Nachzug von Minderjährigen ist seit 1996 von 11.593 auf 21.284 Personen im Jahr 2003 angestiegen, dies bedeutet eine Steigerung von 83,6%. Dieser Wert sank im Jahr 2003 deutlich auf 17.908 ab. Da noch die Möglichkeit besteht mit einem Touristenvisum einzureisen und in Einzelfällen eine Aufenthaltsgenehmigung durch die örtliche Ausländerbehörde zu bekommen unterschätzt die Visastatistik den Ehegatten- und Familiennachzug. Andererseits erfasst die Statistik nur die erteilten Visa, ob sie auch genutzt wurden ist offen. 13

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MIGRATION IN DER DDR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMENDE Auch in der DDR wurden ausländische Arbeitnehmende aufgrund von Arbeitskräftemangel angeworben. Entsprechende Abkommen gab es mit Polen (1965/ 66), Ungarn (1967), Algerien (1974), Kuba (1978), Mosambik (1980), Angola (1984) und China (1986). Von 1966 bis 1989 warb die DDR ca. 500.000 Arbeitskräfte an. Der Bestand an so genannten Vertragsarbeitern war allerdings deutlich geringer, da sie einem strikten Rotationsprinzip unterworfen waren. Nach vier bis fünf Jahren mussten sie zurückkehren. Vertragsarbeiter lebten isoliert von der einheimischen Bevölkerung in meist werkseigenen nach Geschlechtern getrennten Unterkünften. Familiennachzug war nicht gestattet. Im Jahr 1989 befanden sich 191.200 Ausländer in der DDR, davon waren 93.568 Vertragsarbeiter und Vertragsarbeiterinnen. Nach der Wende kehrten viele mit finanzieller Unterstützung in die Heimat zurück. Entsprechend dem Einigungsvertrag erhielten die Vertragsarbeiter dann die Möglichkeit bis Ende ihres regulären Aufenthalts zu bleiben und eine Arbeitserlaubnis für das Beitrittsgebiet zu beantragen. Allerdings galt der Inländervorrang. Gleichzeitig verhandelte die Bundesregierung mit den beiden entscheidenden Herkunftsländern über eine gezielte Rückführung, die auch zu einem großen Teil umgesetzt wurde. Im Mai 1993 schließlich beschloss die Innenministerkonferenz eine Bleiberechtsregelung unter bestimmten Bedingungen. Zu dem Zeitpunkt war die große Mehrheit der ehemaligen Vertragsarbeiter längst ausgereist. 15

ASYL IN DER DDR In der Regel gab es für Asylsuchende in der DDR nur Schutz für kleine Gruppen auf Zeit. In der DDR war das Asylrecht als Recht des Staates und nicht als subjektives Recht der Asylsuchenden in der Verfassung verankert. Von der Staatsgründung an wurden in der DDR Flüchtlinge aus Griechenland, Spanien und Chile aufgenommen. 16

DIE ANDERE ZUWANDERUNG: AUSSIEDLER/INNEN UND SPÄTAUSSIEDLER/INNEN Von 1950 bis 2003 kamen insgesamt 4.387.267 Aussiedler/ Spätaussiedler nach Deutschland. Spätaussiedler sind Angehörige der deutschen Minderheiten in den ost- und südosteuropäischen Staaten. Nach einem Aufnahmeverfahren in dem sie z.b. beweisen müssen, dass sie deutscher Abstammung sind verlassen sie diese Länder und nehmen ihren ständigen Aufenthalt in Deutsachland. Laut Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz besitzen sie eine deutsche Volkszugehörigkeit. Wenn sie nach Deutschland kommen, werden sie entsprechend dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht automatisch deutsche Staatsbürger. Vorher hatten sie nur einen Anspruch auf Einbürgerung, mussten also einen Antrag stellen. Seit Ende der 1980er Jahre stieg mit der Erosion des Ostblocks die Zahl der Aussiedler stark an, im Jahr 1986 kamen 42.788 Aussiedler nach Deutschland, im Jahr 1989 war die Zahl auf 377.055 gestiegen. Ab 1990 wurde dieser Zuwanderungsprozess mit verschiedenen Maßnahmen reguliert. In Folge des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes von 1993 wurde die Kategorie Aussiedler geschlossen und durch die Statusgruppe der Spätaussiedler ersetzt. Hierbei wurden die rechtlichen Regelungen verschärft und die Integrationsleistungen gekürzt. Die meisten Aussiedler kamen aus der UdSSR bzw. deren Nachfolgestaaten. Danach folgen als Herkunftsländer Polen und Rumänien. 17

Bei genauerem Hinsehen fällt allerdings auf, dass die UdSSR erst mit ihrem Zerfall zu dem entscheidenden Herkunftsland bzw. zu den entscheidenden Herkunftsländern wurde. Eine zeitliche Aufteilung belegt das. 18

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Daten über die Qualifikationen von Aussiedlerinnen und Aussiedlern gibt es nicht. Einige Indikatoren lassen sich aus der Berufsstruktur ableiten. Gleichwohl gibt es einige Indikatoren zu den Qualifikationen. Ohne oder mit geringer Qualifikation sind es im Bereich industrielle und handwerkliche Berufe rund ein Drittel, nämlich 5.140, die Hilfstätigkeiten verrichten. Über hohe und höchste Qualifikationen dürften praktisch alle im Bereich technische Berufe verfügen. Darunter fallen zum Beispiel Ingenieure, Techniker und Physiker. Ebenfalls auf hohe und höchste Qualifikationen dürften 21

die Kategorien Gesundheitsdienstberufe und Sozial-, Erziehungs- und wissenschaftliche Berufe (im Bereich Dienstleistungsberufe) fallen, die mit 2.029 bzw. 3.442 hohe Werte aufweisen. Berufe, die ein klassischer Hinweis auf niedrige Qualifikationen sind, tauchen nur mit geringen Nennungen auf: hauswirtschaftliche Berufe (650), Reinigungsberufe (654). Hohe Nennungen gibt es bei typischen Ausbildungsberufen in der Güterproduktion und in Dienstleistungsbranchen. Insgesamt scheint das Qualifikationsniveau im Schnitt relativ hoch zu sein, was auch von denen bestätigt wird, die in Projekten mit AussiedlerInnen zu tun haben. Nicht ganz in diese Annahme passt die Tatsache, dass lediglich 24 (von 42.010) von der Stellung im Beruf her Betriebsleiter oder leitende Angestellte waren. Das mag freilich damit zu tun zu haben, dass es den Status leitende Angestellte in den Herkunftsländern so nicht unbedingt gibt. 22

ASYL IN DEUTSCHLAND Zuwanderung, die nicht zum Zweck der Arbeitsaufnahme stattfindet, ist die Einreise von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Ihre Zugang zum Arbeitsmarkt wurde in den letzten 20 Jahren immer wieder neu geregelt. Das reichte von einer Wartezeit von einem Jahr bis zu einem völligen Arbeitsverbot. Nach dem Asylverfahrensgesetz gilt heute eine Wartezeit von einem Jahr. Allerdings gilt die Vorrangprüfung, das heißt, dass ein Zugang zu einer Arbeitsstelle nur dann möglich ist, wenn kein Arbeitsmarktinländer diese besetzt. In seinem Gutachten 2004 unterstreicht der Zuwanderungsrat dass Arbeitsmarktverbote grundsätzlich kein geeignetes Instrument zur Steuerung der Asyslbewerberzahlen sind. Es gab in der Vergangenheit keinen nachweisbaren Zusammenhang zwischen der Wartefrist für eine Zulassung zum Arbeitsmarkt und der Zahl der Asylbewerber. Die Anzahl der Asylanträge sinkt seit langem. Ihren Höhepunkt erreichte sie im Jahr 1992 mit einer Gesamtsumme von 438.191 Anträgen. Seit diesem Zeitpunkt ist die Anzahl der Antragssteller permanent rückläufig, dies zeigt sich insbesondere seit der Ergänzung des Artikels 16 durch den Artikel 16a des Grundgesetzes ab dem Jahr 1993. Bereits 1994 ging die Anzahl der Erstanträge auf 127.210 zurück. Im ersten Halbjahr 2005 befindet sich die Anzahl der Anträge auf einem historischen Tiefstand, es wurden insgesamt 14.428 Erstanträge gestellt. Dies sind 23% weniger als in der ersten Jahreshälfte von 2004. 23

ARBEITSMIGRATION TROTZ ANWERBESTOPP - GREEN CARD UND ANWERBESTOPPAUSNAHMEVERORDNUNG ARBEITSMIGRATION DURCH DIE ANWERBESTOPPAUSNAHMEVERORDNUNG Trotz des Erlasses zum Anwerbestopp im Jahr 1973 war von Beginn an klar, dass die Grenzen nicht einfach komplett dicht gemacht werden können. Wissenschaftler, Künstler, Fußballprofis, aber auch Spezialitätenköche und Fach- und Führungskräfte, die von einem international agierenden Konzern nach Deutschland geschickt wurden, brauchten eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Erhalten konnten sie diese mit Hilfe der Anwerbestoppausnahmeverordnung auf eine solche Wortschöpfung muss man erst kommen. Diese wurde entsprechend dem jeweils aktuellem Bedarf immer wieder einmal geändert, um Lücken auf dem Arbeitsmarkt zu schließen. Daneben gibt es Kontingente für so genannte Saisonarbeitnehmer, die etwa bei der Ernte eingesetzt werden. Auch sie bekommen Arbeitserlaubnisse. Und es gibt Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im Rahmen von Werkverträgen in Deutschland arbeiten. Ihr Aufenthalt hier basiert auf der Dienstleistungsfreiheit. 24

GREEN-CARD INITIATIVE Die Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften erfolgte ab dem 1. August 2000 im Zusammenhang mit der Green Card-Initiative der Bundesregierung. Sie diente der Deckung des Fachkräftebedarfs im EDV-Bereich. Die Bundesregierung plante im Rahmen eines Sofortprogramms bis zu 20.000 Fachkräfte aus Nicht-EU Ländern nach Deutschland zu holen. Bis Ende Oktober 2001 wurde die Zehntausendergrenze bei der Zusicherung der Green-Cards durch die Arbeitsämter überschritten. In dem Zeitraum von 2000-2004 erhielten 16.442 ausländische Arbeitnehmende eine Arbeitserlaubnis als ausländische IT-Fachkraft. Zum Ende des Jahres 2004 lief die Green-Card-Initiative der Bundesregierung aus. Ab dem 1. Januar 2005 regelt das neue Zuwanderungsgesetz den Zugang von ausländischen Fachkräften. 25

NEUE REGELUNGEN FÜR DEN ARBEITSMARKTZUGANG DURCH DAS ZUWANDERUNGSGESETZ Deutschland benötigt trotz hoher Arbeitslosenquoten aus wirtschaftlichem Interesse eine arbeitsmarktorientierte Zuwanderung. Mit dem Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetztes besitzt Deutschland erstmals eine gesetzliche Regelung von Zuwanderung und Integration. Hierbei trifft die zuständige Ausländerbehörde, mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, die Entscheidung über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Durch das Zuwanderungsgesetz ist die Arbeitsmigration zum einen streng reguliert, andererseits durch Verordnungen extrem erweitert, da sich diese flexibel an den Bedarf des Arbeitsmarktes anpassen lassen. Ein Großteil der Arbeitsmigration wird weiterhin über die Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung (BeschV) geregelt. Die neu gestaltete Zuwanderungspolitik orientiert sich im Bereich der Arbeitsmigration an der Berücksichtigung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedürfnisse Deutschlands, folglich soll eine differenzierte, bedarfsorientierte Steuerung und Begrenzung zukünftiger Zuwanderung stattfinden. 26

NEUE WEGE DER INTEGRATION Mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes haben Migrantinnen und Migranten, die neu ins Land kommen und rechtmäßig auf Dauer in Deutschland leben, erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Integrationsmaßnahmen. Dazu zählen und Spätaussiedler/ Spätaussiedlerinnen, Arbeitsmigranten/ Arbeitsmigratinnen, Selbstständige, Familienangehörige, Asylberechtigte und GFK Flüchtlinge. Den Kern des Integrationsangebotes bilden die Integrationskurse, bestehend aus einem 300-stündigen Grundund einem 300-stündigen Aufbausprachkurs sowie, einem 30-stündigen Orientierungskurs, der Kenntnisse über Kultur, Geschichte und Rechtssystem vermittelt. In einem Integrationskurskonzept wurde durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Grundstruktur und Kursinhalte festgelegt. Damit wurden zum ersten Mal bundesweit auf theoretischer Ebene ein einheitlicher Standart zur Integration geschaffen. Mit den erworbenen Kenntnissen können die Zuwanderer leichter Zugang zum Arbeitsmarkt finden, was zentral für eine Integration überhaupt ist. Anders formuliert: Sprachkenntnisse sind sicher eine notwendige Bedingung für eine erfolgreiche Integration aber keine hinreichende. 27

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