Kundeninformationen. über die. Small & Mid Cap Investmentbank AG. gem. 31 Abs. 3 WpHG



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Kundeninformationen über die gem. 31 Abs. 3 WpHG (Stand: Mai 2015)

Gemäß den Vorgaben des 31 Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz ( WpHG ) erteilen wir unseren Kunden hiermit folgende Informationen über die ( SMC Investmentbank ) und die von ihr angebotenen Wertpapierdienstleistungen. Information über die : Sitz: Barer Str. 7 D-80333 München Handelsregister Nr. HRB 193 714 Amtsgericht München Vorstand: Christoph Weideneder (Vors.), Ulrike Rödel Vorsitzender des Aufsichtsrats: Alexander Mettenheimer Telefon 089 / 54 54 388-0 Telefax 089 / 54 54 388-20 E-Mail: kontakt@smc-investmentbank.de Internet: http://www.smc-investmentbank.de Bankerlaubnis und zuständige Aufsichtsbehörde: Die ist eine Wertpapierhandelsbank i.s.v. 1 Abs. 3d Satz 3 KWG und wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108, D-53117 Bonn und Lurgiallee 12, D-60439 Frankfurt am Main beaufsichtigt (Internet: http://www.bafin.de). Kommunikationsmittel und Sprache: Sie können mit uns persönlich, fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich kommunizieren. Sprache für Kommunikation mit unserem Haus ist Deutsch und Englisch. Für den Fall, dass der Kunde / Interessent eine E-Mail-Adresse angibt, behält sich die SMC Investmentbank vor, dem Kunden / Interessenten über diesen Weg Informationen zukommen zu lassen. Erlaubnisumfang und angebotene Wertpapierdienstleistungen: Finanzkommissionsgeschäft und Platzierungsgeschäft bzw. Abschlussvermittlung: Die SMC Investmentbank betreut insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Durchführung von Kapitalmarkttransaktionen. Im Mittelpunkt der Dienstleistungen steht die Strukturierung, Durchführung und Begleitung von Emissionen sowie die wertpapiertechnische Umsetzung von Kapitalmaßnahmen. Dies umfasst in Bezug auf Wertpapierdienstleisungen schwerpunktmäßig die Bereiche des Finanzkommissionsgeschäftes und der Abschlussvermittlung bzw. des Platzierungsgeschäftes sowie damit im Zusammenhang 2/5

stehende Dienstleistungen, wie z.b. auch die Durchführung von Börsenzulassungen und Listings. Da die Begleitung von Kapitalmaßnahmen fast ausschließlich ohne Übernahme einer Platzierungsgarantie oder festen Abnahmeverpflichtung, sondern auf kommissions- bzw. best effort-basis erfolgt, betreibt die SMC Investmentbank vornehmlich das Finanzkommissionsgeschäft. Aufträge im Rahmen des Emissions- bzw. Finanzkommissionsgeschäft und Platzierungs- bzw. Abschlussvermittlungsgeschäfts führen wir grundsätzlich über den jeweiligen Emittenten oder über einen im Emittentenvertrag benannten Dritten aus. Eigenhandel und Anlagevermittlung: Darüber hinaus verfügt die SMC Investmentbank über die Erlaubnis zum Betreiben folgender Wertpapierdienstleistungen: Eigenhandel (Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen und für eigene Rechnung oder als Dienstleistung für Dritte), Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten), Die SMC Investmentbank erbringt grundsätzlich keine Anlageberatung im Sinne von 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 9 WpHG. Ausnahmen von diesem Grundsatz können im Einzelfall und nur aufgrund einer schriftlichen Festlegung des Beratungsgegenstandes vereinbart werden. Auch die Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung einzelner oder mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum) wird derzeit nicht aktiv betrieben. Mitteilungen über erbrachte Dienstleistungen und Zusammenlegung von Aufträgen: Die SMC Investmentbank erteilt Kunden unverzüglich über jedes ausgeführte Geschäft und erbrachte Dienstleistungen eine Abrechnung bzw. erfolgt diese über die an der Abwicklung des Geschäfts beteiligten Intermediäre (Kreditinstitute). Die SMC Investmentbank kann, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, Kundenaufträge mit Aufträgen anderer Kunden sowie ggf. auch Eigengeschäften bündeln und als zusammengefassten Auftrag zur Ausführung bringen. Wir weisen darauf hin, dass eine Zusammenlegung oder Bündelung von Orders für einen einzelnen Auftrag nachteilig sein kann. Schutz der bei der SMC Investmentbank verwahrten Finanzinstrumente und Gelder: Die SMC Investmentbank ist verpflichtet, ihre Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durch Zugehörigkeit zu einer Entschädigungseinrichtung zu sichern. Die SMC Investmentbank gehört der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), 10865 Berlin, an. Die EdW ist eine durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAG) vom 16. Juli 1998 geschaffene Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Anlegern, die im öffentlichen Auftrag die Entschädigung von Anlegern nach dem genannten Gesetz vornimmt und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften schützt. Die Höhe der Entschädigung beträgt 3/5

pro Gläubiger bis zu 90% seiner Forderungen aus Wertpapiergeschäften (maximal 20.000,00 EUR), die er insgesamt beim betroffenen Wertpapierhandelsunternehmen unterhält. Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gemäß 1 Abs. 4 EAG sind die Verpflichtungen eines Instituts zur Rückzahlung von Geldern, die Anlegern aus Wertpapiergeschäften geschuldet werden oder gehören und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten werden. Hierzu gehören auch Ansprüche von Anlegern auf Herausgabe von Finanzinstrumenten, dessen Eigentümer diese sind und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten oder verwahrt werden. Zu den genannten Finanzinstrumenten gehören Wertpapiere wie Aktien, Zertifikate, die Aktien vertreten, Schuldverschreibungen, Genuss- und Optionsscheine, Derivate etc. Gemäß 1 Abs. 5 EAG tritt ein Entschädigungsfall ein, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) feststellt, dass ein Institut aus Gründen, die mit seiner Finanzlage unmittelbar zusammenhängen, nicht in der Lage ist, Einlagen zurückzuzahlen oder Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen und keine Aussicht auf eine spätere Rückzahlung oder Erfüllung besteht. Der Umfang des Entschädigungsanspruchs bestimmt sich nach 4 EAG und richtet sich nach Höhe und Umfang der dem Gläubiger gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften unter Berücksichtigung etwaiger Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Instituts. Bei der Berechnung der Höhe des Entschädigungsanspruchs ist der Betrag der Gelder und der Marktwert der Finanzinstrumente bei Eintritt des Entschädigungsfalles zugrunde zu legen. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Einlagen oder Gelder nicht auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten. Weitere Ausschlussgründe sind in 3 Abs. 2 EAG geregelt. Keinen Anspruch auf Entschädigung haben Anleger wie beispielsweise Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, mittlere und große Kapitalgesellschaften sowie Unternehmen der öffentlichen Hand. Außerdem sind Ansprüche auf Schadensersatz aus Beratungsfehlern nicht abgedeckt. Weitere Informationen zur EdW finden Sie auf der Internetseite unter www.e-d-w.de. Interessenkonflikte: Die SMC Investmentbank hat zur Vermeidung und Bewältigung von potenziellen Interessenkonflikten entsprechende organisatorische Maßnahmen getroffen. Die Behandlung von Interessenkonflikten innerhalb der SMC Investmentbank sind in den veröffentlichten Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten (Stand: Dezember 2013) gesondert festgehalten. Informationen über Finanzinstrumente: Sofern wir von unseren Kunden in Kenntnis gesetzt werden, dass Sie über das Finanzinstrument, das Gegenstand unserer Wertpapierdienstleistung sein soll, Informationen zur Art und dem damit verbundenen Risiko benötigen, stellt die SMC Investmentbank diese unseren Kunden gerne zur Verfügung. Bei öffentlich angebotenen Finanzinstrumenten und/oder Börsenzulassungen von Wertpapieren finden Sie den entsprechenden Prospekt in 4/5

der Regel auf den Internetseiten des Emittenten bzw. können Sie beim Emittenten eine Druckversion des Prospekts anfordern. Kosten und Nebenkosten: Die von der SMC Investmentbank erbrachten Dienstleistungen im Wertpapiergeschäft basieren auf keinem standardisierten Preis- und Leistungsverzeichnis, sondern werden individuell mit dem Kunden/Emittenten vereinbart. Dabei können folgende Kosten bei der SMC Investmentbank anfallen: Beim Emissions-/Platzierungsgeschäft bzw. damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen werden anfallende Honorare und Kosten i.d.r. vom Emittenten der Finanzinstrumente direkt oder auch indirekt getragen. Dabei handelt es sich zumeist um einen Fixbetrag oder auch eine volumenabhängige Managementgebühr sowie ggf. eine Platzierungsprovision von i.d.r. zwischen 2% und 6% des platzierten Emissionsvolumens, welche ggf. teilweise oder auch vollständig an Dritte für die Platzierung der Finanzinstrumente weitergegeben wird (z.b. im Rahmen eines Selling Agent Agreements). Darüber hinaus können Kosten anfallen, die den Kunden als Erwerber oder Veräußerer von Finanzinstrumenten in Rechnung gestellt werden (z.b. Abwicklungsgebühren bei Zeichnungsaufträgen oder Wertpapierorders). Sollten derartige Kosten berechnet werden, werden diese entweder im Dienstleistungsvertrag, Zeichnungsschein bzw. in der Abrechnung des Wertpapiergeschäfts ausgewiesen. Externe Kosten, die der SMC Investmentbank im direkten Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen entstehen, werden üblicherweise dem Kunden/Emittenten weiterbelastet, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Außerdem können weitere, im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen stehende Kosten und Steuern entstehen, die dem Kunden von Dritten direkt in Rechnung gestellt werden und auf die die SMC Investmentbank üblicherweise keinen Einfluss hat (z.b. Gebühren der Depotbank des Kunden). Diese Kosten sind vom Kunden/Emittenten selbst zu tragen. Auf Anfrage teilt die SMC Investmentbank unseren Kunden Einzelheiten hierzu mit. München, im Mai 2015 Der Vorstand 5/5