Gutachten. zur Feststellung der Belastung durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung von Mobilfunksendeanlagen. 04.



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Dr. Peter Nießen Siebengebirgsallee 60 50939 Köln Tel. 02 21 / 9 41 59 77 Fax 02 21 / 9 41 59 76 info@emf-institut.de www.emf-institut.de Gutachten zur Feststellung der Belastung durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung von Mobilfunksendeanlagen 04. August 2009 Auftraggeber Untersuchungsobjekt Der Magistrat Der Barbarossastadt Gelnhausen, Bauamt Am Obermarkt 7 63571 Gelnhausen diverse Messstandorte im Umkreis Mobilfunksendeanlagen im Stadtgebiet Gelnhausen Inhaltsverzeichnis: 1 Auftrag und Zweck des Gutachtens... 2 2 Grenz- und Vorsorgewerte... 4 3 Durchführung der Messung... 6 4 Immissionssituation... 17 5 Zusammenfassung... 26 6 Anhänge... 29 Institutsleitung: Dipl. Phys. Dr. rer. nat. Peter Nießen, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für EMVU

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de 1 Auftrag und Zweck des Gutachtens Das Thema Mobilfunk und die Diskussion um die möglichen gesundheitlichen Belastungen durch die Immissionen elektromagnetischer Strahlung durch Mobilfunksendeanlagen haben die Stadt Gelnhausen veranlasst, eine Untersuchung in Auftrag zu geben, in der erarbeitet werden soll, wie eine funktionierende Mobilfunkversorgung des Stadtgebietes gewährleistet werden kann mit möglichst geringen Immissionen für die Bevölkerung. Am 12. Juni 2008 erteilte die Stadt Gelnhausen dem EMF-Institut den Auftrag zur Erstellung eines Mobilfunkkonzeptes. Im Rahmen dieses Projektes soll zunächst eine Analyse des Ist-Zustandes vorgenommen werden. Hierzu sollen Messungen an relevanten Standorten durchgeführt werden, um festzustellen, in welchen Siedlungsgebieten vergleichsweise hohe Immissionen auftreten. In der vorliegenden Untersuchung werden die Ergebnisse der durchgeführten Immissionsmessungen dargestellt. Im folgenden Kapitel 2 werden die Grenzwerte und Vorsorgeempfehlungen erläutert, die zur Beurteilung der Messergebnisse herangezogen werden. In Kapitel 3 werden die Ergebnisse der Einzeluntersuchungen und in Kapitel 0 die Immissionssituation beschrieben. Eine Zusammenfassung erfolgt in Kapitel 5. 1.1 Lage der Stadt Die Barbarossastadt ist Kreisstadt des Main-Kinzig-Kreises im Osten Hessens. Gelnhausen liegt am Südrand des Vogelsbergs und am Nordrand des Spessarts im Kinzigtal. Die Stadt hat ca. 22 000 Einwohner und besteht aus 6 Stadtteilen: Innenstadt, Hailer, Haitz, Höchst, Meerholz und Roth. 1.2 Derzeitige Mobilfunkversorgung in Gelnhausen In der folgenden Tabelle sind soweit bekannt die derzeitig in Betrieb befindlichen Basisstationen in Gelnhausen aufgeführt: Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 2 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 Tabelle 1: Mobilfunkbasisstationen in Gelnhausen Nr. Standort Basisstation Betreiber T-Mobile x 13 Gemarkung Meerholz Vodafone x x E-Plus x x 14 Gemarkung Meerholz, Hanauer Landstraße 46 T-Mobile x 18 Hailer, Flur 16, Flurstück 51/3, WHB E-Plus x x Hailer, Jahnstr. 33, T-Mobile x 18a Sportplatz O 2 x x 19 Hailer, Im Steinigen Graben 12-14, Gewergebiet NTG T-Mobile x 22 T-Mobile x x Innenstadt, Frankfurter Str. Vodafone x x 55, Sendemast Telekom E-Plus x 23 Innenstadt, Herbachweg 14, Krankenhaus O 2 x x Innenstadt, Am Schlößchen 24 7, WHB O 2 x x 25 Innenstadt, Ziegelturm T-Mobile x x 26 T-Mobile x x Linsengericht, Vodafone x x Raiffeisengebäude E-Plus x x 27 29 Innenstadt, Barbarossastraße 24 info@emf-institut.de GSM 900 1) GSM 1800² ) UMTS Bemerkungen T-Mobile x x T-Mobile x Flur 13 N, FlSt. 43/1 Schnepfenkopf O 2 x laut Auskunft der Stadtverwaltung abgebaut fehlerhafte Standortbescheinigung außerhalb des Stadtgebietes von außen nicht erkennbar, evtl. Inhouse, sehr geringe Sendeleistung zusätzlich: BOS, Amateurfunk und sonstige Funkanlagen 31 Höchst, Mühlenstraße 6 Vodafone x x 32 Höchst, Flur 50, FlSt. 16, zusätzlich: UKW-Rundfunk, E-Plus x Auf dem Rückersberg sonstige Funkanlage ohne Ortsangabe, 34s Bereich Schnepfenkopf Sonstige Funkanlage ohne Ortsangabe, oberhalb Sonstige Funkanlage, sehr 35s WHB am Schlößchen geringe Sendeleistung 36 Innenstadt, Herzbachweg 63 BOS (Polizeifunk) Innenstadt, Bahnhof 37s Gelnhausen, km 44,063 GSMR Gemarkung Roth 38s Flur 3, FlSt. 87 Fernsehumsetzer 39 Gründau, Meerholzer Landweg T-Mobile 43 Gründau, Rabenaustr. 3-9 E-Plus x x außerhalb des Stadtgebietes, z. Zt. unwesentlicher Einfluss auf Gelnhausener Wohngebiete Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 3 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 2 Grenz- und Vorsorgewerte info@emf-institut.de Nachstehend sind die zur Bewertung der vor Ort gemessenen Felder herangezogenen Grenz- und Vorsorgewerte aufgeführt: Tabelle 2: Empfehlungen und Grenzwerte für die Leistungsflussdichte 1 hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung in den verschiedenen Frequenzbereichen: bis 400 MHz (UKW/TV) Leistungsflussdichte in mw/m² 930 MHz 1820 MHz 1880 MHz (GSM-900) (GSM-1800) (DECT) 2110 MHz (UMTS) Gesetzlicher Grenzwert (26. BImSchV) 2 2000 4650 9100 9400 10000 Schweiz Anlagengrenzwert für Wohnbereiche Salzburger Richtwert 1998 3 (Summe GSM 4 außen) Salzburger Richtwert 2002 (Summe GSM außen) Salzburger Richtwert 2002 (Summe GSM innen) 23,9 42,5 95,5 95,5 95,5 (1)* (1)* 1 1 1 (0,01)* (0,01)* 0,01 0,01 0,01 (0,001)* (0,001)* 0,001 0,001 0,001 * Für die eingeklammerten Werte existiert keine Definition des Verordnungsgebers. Die hier in Klammern angegebenen Werte wurden vom Sachverständigen sinngemäß ergänzt. Erläuterung: Der gesetzliche Grenzwert in Deutschland entsprechend der 26. BImSchV (26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) stützt sich ausschließlich auf thermische Effekte, d.h. man geht davon aus, dass der einzige biologisch relevante Effekt hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung die Erwärmung des Körpergewebes ist. Der Grenzwert für die Leistungsflussdichte wird so festgelegt, dass die resultierende Erwärmung (mit einem hinreichenden Sicherheitsabstand) unter der medizinisch tolerierbaren Erwärmung bleibt [1]. Viele Wissenschaftler sind der Ansicht, dass es über die direkte Erwärmung hinausgehende Auswirkungen sog. athermische Effekte hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung gibt. Dies könnten z.b. direkte Auswirkungen der hochfrequenten elektrischen Felder auf Körperzellen sein. Hierauf basierend haben verschiedene Gremien Vorsorgeempfehlungen ausgesprochen, von denen einige in der o.g. Tabel- 1 Die Leistungsflussdichte ist die Messgröße, die die an einem bestimmten Ort (Immissionspunkt) vorliegende Intensität elektromagnetischer Strahlung beschreibt. Die Leistungsflussdichte wird normalerweise angegeben in Watt pro Quadratmeter (W/m²). In vorliegendem Gutachten wird der besseren Lesbarkeit wegen die Einheit mw/m² verwendet (1 W/m² = 1000 mw/m²) 2 Die gesetzlichen Grenzwerte in Deutschland für elektromagnetische Strahlung stützen sich weitgehend auf Empfehlungen der internationalen Strahlenschutzkommission (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection, ICNIRP) 3 Dieser Wert wurde 1998 von der Landessanitätsdirektion Salzburg empfohlen und mit dem dort seinerzeit tätigen Netzbetreiber abgestimmt. Da hierbei gezeigt wurde, dass ein funktionierendes Mobilfunknetz bei Einhaltung dieses Vorsorgewertes von 1 mw/m² aufgebaut werden kann, wird der Wert in diesem Gutachten zur Beurteilung mit herangezogen. 4 GSM = Global System for mobile communication (Mobilfunkstandard für D- und E-Netze) Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 4 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de le aufgeführt sind. Die Schweiz und Italien zum Beispiel stützen sich bei der Festlegung ihrer Grenzwerte auf ähnliche Überlegungen wie kritische Wissenschaftler hier zu Lande. Auch vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) wird im Rahmen der Immissionsminimierung elektromagnetischer Strahlung der Vorsorgeaspekt diskutiert. So wurden bei der Bewertung der Ergebnisse umfangreicher Immissionsmessungen von Mobilfunk-Basisstationen der in der Schweiz gültige Anlagengrenzwert für Orte mit empfindlicher Nutzung als Bewertungsgröße herangezogen [2]. Die Schweizer Werte liegen bei einem Hundertstel der Grenzwerte in Deutschland [3]. Auch das Bundesamt für Strahlenschutz setzt sich für Vorsorgemaßnahmen ein und empfiehlt...unnötige Expositionen müssen vermieden und unvermeidbare Expositionen müssen so weit wie möglich minimiert werden... 5. In vorliegendem Gutachten werden die Messergebnisse in Relation gesetzt zu den gesetzlichen Grenzwerten, den Schweizer Anlagengrenzwerten sowie dem Salzburger Richtwert von 1998 (vgl. Fußnote 3) [4]. Einen Überblick über weitere Grenz- und Vorsorgewerte findet sich im Anhang 6.4 Internationale Grenz- und Vorsorgewerte. 5 Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz in seiner Eröffnungsansprache zum zweiten BfS-Fachgespräch Forschungsprojekte zur Wirkung elektromagnetischer Felder des Mobilfunks, Berlin, 25.9.2003. Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 5 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de 3 Durchführung der Messung Datum der Messungen: Dienstag, 21. April 2009, 10:00 bis 20:45 Uhr Mittwoch, 17. Juni 2009, 10:00 bis 20:30 Uhr 6 Donnerstag, 23. Juli 2009, 11:00 bis 18:00 Uhr 3.1 Vorgehensweise Zur Vorbereitung der Immissionsmessungen fand ein erster Besprechungstermin am 26. 03.2209 im Rathaus Gelnhausen statt. Anhand der vorläufigen Immissionsberechnungen wurde eine erste Auswahl der Messpunkte getroffen. Bei der anschließenden Ortsbesichtigung wurde die Lage der Basisstationen und die Messpunktauswahl vor Ort überprüft. Das Protokoll der Ortsbesichtigung ist im Anhang 6.3 beigefügt. 3.1.1 Messstandorte Die Messstandorte wurden wie im vorigen Kapitel 3.1 beschrieben zusammen mit dem Auftraggeber festgelegt und sind in der folgenden Tabelle 3 aufgeführt und in den Plänen 1, 2 und 3 im Anhang eingezeichnet. In Kapitel 3.2ff. sind die Messpunkte zum großen Teil durch Fotos dokumentiert und die wichtigsten Messergebnisse genannt. Alle Messergebnisse sind detailliert in den Tabellen M1 bis M6 im Anhang dargestellt. Anmerkung zur Tabellenstruktur: In der folgenden Tabelle 3 sowie in Kapitel 3.2 sind die Messpunkte zunächst nach Stadtteilen sortiert und innerhalb der Stadtteile nach aufsteigenden Messpunktnummern, was im Wesentlichen der zeitlichen Abfolge der Messungen entspricht, die unter anderem auf der Terminabstimmung für Innenraummessungen beruht. In den Ergebnistabellen M1 bis M6 im Anhang sind die Messpunkte nach räumlicher Nähe gruppiert, was soweit möglich der Zuordnung zu den einzelnen Basisstationen entspricht und für die Beurteilung der Immissionssituation in Kapitel 0 relevant ist. 6 Einige der Messpunkte am 21. 04. mussten aufgrund eines Kabeldefektes und des bundesweiten Ausfalls des T-Mobile-Netzes an diesem Tag bei der nachfolgenden Messung am 17. 06. wiederholt werden. Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 6 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de Tabelle 3: Messpunktübersicht Mess- punkt- Standort Datum der Messung Bemerkungen relevante Basisstationen Nr. Gelnhausen, Innenstadt 3 Im Weiherfeld 16, 21.04.09 Balkon BS26 Whg. Merz 4 Untermarkt, Mittelgasse 17.06.09 außen BS25 5 Seestraße 8, 17.06.09 innen und außen BS25 Whg. Baumann 6 Hexenturm 17.06.09 außen BS25 12 Triangulum 17.06.09 außen BS26+BS37s 13 Alter Graben 27, 17.06.09 außen und innen BS23, Antenne SO Whg. Winkler 14 Alter Graben 6-10, ehem. 17.06.09 BS24 Landwirtschaftszentrum 15 Deutschordenstraße 25 17.06.09 außen, Basisstation BS24 teilweise zugewachsen, 16 Buchenweg 9 17.06.09 außen BS23, Antenne Nord 17 Parkplatz Krankenhaus 17.06.09 außen BS22 18 Am Ziegelturm 14-18a 23.07.09 außen BS25 19 Hailerer Str. 24 23.07.09 außen BS26, BS37s 22 Deutschordenstraße 9a 23.07.09 außen BS24 23 General-Colin-Powell-Str. 8 23.07.09 außen BS22 Gelnhausen, Hailer 2 Ysenburger Straße 19, Whg. 21.04.09 Dachgeschoss, außen BS18a Reinhardt und innen 9a Kindergarten, Spielplatz 17.06.09 außen BS18a Westseite 9b Kindergarten, Außenbereich 17.06.09 außen BS18 Westseite 10 Kindergarten, Außenbereich 17.06.09 außen BS18 u. 18a Ostseite 11 Ysenbergschule, Pausenhof 17.06.09 außen BS18a 20 Goethestraße 4 23.07.09 innen BS18a, BS18 21 Am Sportplatz 3 23.07.09 außen BS18a Gelnhausen, Haitz 1 Spessartstraße 3, Delhey 21.04.09 außen BS29 Schnepfenkopf Gelnhausen, Höchst 7 Neue Str. 10, vor Haus 17.06.09 außen BS31 Kleespieß BSMühlenstraße6, Schreinerei 8a Mühlenstraße, zw. Hs. 8 und 17.06.09 außen BS31 9 8b Mühlenstraße/ Ecke Spessartstraße 17.06.09 außen BS31 Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 7 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de 3.1.2 Übersichtsmessungen Zu Beginn der Messungen erfolgte an jedem Messpunkt eine Übersichtsmessung entsprechend Kapitel 6.1.1, die dazu dient, die Immissionssituation im Zusammenhang darzustellen und die wesentlichen Quellen hochfrequenter Strahlung zu identifizieren. Die Spektren dieser Übersichtsmessungen sind in den Diagrammen im Anhang dargestellt (vgl. Kap. 6.1.1). 3.2 Messergebnisse im Einzelnen Die Messergebnisse für die einzelnen Frequenzbereiche sind in den Tabellen M1 bis M4 im Anhang aufgeführt. In Tabelle M1 sind die Leistungsflussdichten in den einzelnen Frequenzbereichen als Absolutwerte angegeben. In den Tabellen M2 bis M4 sind diese Ergebnisse in Relation gesetzt zu den Grenzwerten der 26. BImSchV, den Schweizer Anlagengrenzwerten und dem Salzburger Vorsorgewert von 1 mw/m² (vgl. Fußnote 3, S. 4). Die Grenz- bzw. Vorsorgewerte werden dann eingehalten, wenn der in den letzten Spalten der Ergebnisblöcke der Tabellen M2 bis M4 angegebene Summenwert unter 100 Prozent liegt. Entsprechend der in Kapitel 6.1.1 geschilderten Vorgehensweise sind in den Tabellen M1 bis M4 im linken Ergebnisblock jeweils die aktuellen Messwerte entsprechend der Anlagenauslastung am Messtag angegeben. Im rechten Ergebnisblock sind jeweils die auf maximale Anlagenauslastung hochgerechneten Messergebnisse dargestellt, die dann zu erwarten sind, wenn alle Sendeanlagen mit maximaler Kanalzahl und maximaler Sendeleistung arbeiten. Zur detaillierteren Aufschlüsselung der Immissionen aus den Mobilfunknetzen sind in den Tabellen M5 (aktuell gemessene Werte) und M6 (hochgerechnete Werte) die Leistungsflussdichten getrennt nach Mobilfunkbetreibern und -netzen dargestellt (Näheres siehe Kapitel 6.1.4). 3.2.1 Messstandorte in Gelnhausen-Innenstadt Messpunkt MP3: Im Weiherfeld 16, 1. OG Immissionen: am Messtag 21.04.09: 2,4 mw/m² bei Vollauslastung: 4,4 mw/m² Foto 1: Blick vom Weiherfeld 16 auf Basisstation BS26, Lagerhausstraße, Linsengericht Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 8 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de Messpunkt MP4: Untermarkt 11 Immissionen: am Messtag 17.06.09: 0,2 mw/m² bei Vollauslastung: 0,8 mw/m² Foto 2: Blick durch Mittelgasse auf Basisstation BS25, Ziegelturm Messpunkt MP5,a,b,c: Untermarkt 11 Immissionen: am Messtag 17.06.09: 5a Dachhöhe 0,6 mw/m² bei Vollauslastung: 1,6 mw/m² 5b Normalhöhe 0,14 mw/m² bei Vollauslastung: 0,4 mw/m² 5c innen 0,05 mw/m² bei Vollauslastung 0,13 mw/m² Foto 3: Blick von MP5, 2 OG, Terrasse auf Basisstation BS25, Ziegelturm Messpunkt MP6: Am Fratzenstein, Hexenturm Immissionen: am Messtag 17.06.09: oberste Plattform 2,3 mw/m² bei Vollauslastung: 7,1 mw/m² Foto 4: Blick von MP6, oberste Plattform, Rundumsicht, auf BS25, Ziegelturm und BS26, Linsengericht Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 9 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de Messpunkt MP12: Hailerer Straße, Triangulum Immissionen: am Messtag 17.06.09: 7,5 mw/m² bei Vollauslastung: 12,5 mw/m² Foto 5: Blick von MP12, auf BS26, Linsengericht und BS37s (GSMR, auf dem Foto nicht zu sehen) Messpunkt MP13,a,b: Alter Graben 27, 1. OG Immissionen: am Messtag 17.06.09: 13a, aus dem Fenster 6,75 mw/m² bei Vollauslastung: 12,6 mw/m² 13b, Zimmer allgemein 3,4 mw/m² bei Vollauslastung: 7,7 mw/m² Foto 6: Blick von MP13, 1. OG, auf BS23, Krankenhaus Messpunkt MP14,a,b: Alter Graben 6-10 Immissionen: am Messtag 17.06.09: 14a, 2. OG, Fenster zu 10,4 mw/m² bei Vollauslastung: 16,1 mw/m² 14b, 1. OG, Fenster auf 1,9 mw/m² bei Vollauslastung: 5,0 mw/m² Foto 7: Blick von MP14a, 2 OG, auf BS24, Wasserbehälter Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 10 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de Messpunkt MP15: Deutschordenstraße 25 vor dem Haus Immissionen: am Messtag 17.06.09: 0,1 mw/m² bei Vollauslastung: 0,2 mw/m² Foto 8: Blick von MP15 in Richtung BS24, Wasserbehälter Messpunkt MP16: Buchenweg 9, vor dem Haus, Garageneinfahrt Immissionen: am Messtag 17.06.09: 10,6 mw/m² bei Vollauslastung: 23 mw/m² Foto 9: Blick von MP16, Garageneinfahrt auf BS23, Krankenhaus Messpunkt MP17: Parkstraße, Parkplatz Krankenhaus an der ehem. US-Schule Immissionen: am Messtag 17.06.09: 3,9 mw/m² bei Vollauslastung: 7,6 mw/m² Foto 10: Blick von MP17 auf BS22, Telekomturm Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 11 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de Messpunkt MP18: Am Ziegelturm, Straßenbereich vor Haus Nr.14 bis Haus Nr. 18a Immissionen: am Messtag 23.07.09: 1,5 mw/m² bei Vollauslastung: 3,2 mw/m² Foto 11: Messstandort auf dem Bürgersteig Am Ziegelturm 14-18a, unmittelbar neben dem Standort der Basisstation BS25 im Giebel des Ziegelturms Messpunkt MP19: Hailerer Str. 24, außen Immissionen: am Messtag 23.07.09: 5,4 mw/m² bei Vollauslastung: 10,7 mw/m² Foto 12: Messstandort auf dem Bürgersteig vor Haus Hailerer Str. 24, Blick auf die GSM-R Basisstation BS37s sowie teilweise auf BS26 Raiffeisengebäude Messpunkt MP22: Deutschordenstraße 9a, außen Immissionen: am Messtag 23.07.09: 1,5 mw/m² bei Vollauslastung: 3,6 mw/m² Foto 13: Messstandort auf dem Bürgersteig vor Haus Deutschordenstraße 9a, ansatzweise Blick auf Basisstation BS24 (Wasserbehälter Schlösschen) Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 12 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de Messpunkt MP23: General-Colin-Powell-Straße 8, außen Immissionen: am Messtag 23.07.09: 5,9 mw/m² bei Vollauslastung: 9,2 mw/m² Foto 14: Messstandort auf dem Bürgersteig gegenüber Haus General-Colin-Powell- Straße 8, Blick auf Basisstation BS22 (Telekom-Turm) 3.2.2 Messstandorte in Gelnhausen-Hailer Messpunkt MP2a,b: Ysenburger Straße 19, Dachgeschoss Immissionen: am Messtag 21.04.09: MP2a, DG, außerhalb des Fensters 5,6 mw/m² bei Vollauslastung: 16,3 mw/m² MP2b, DG, Raum allgemein, Fenster zu 4,6 mw/m² Vollauslastung 9,9 mw/m² Foto 15: Blick von MP2 auf BS18a, Jahnstraße 33, Sportplatz Messpunkt MP9a,b: Kindergarten Goethestraße Westseite, Spielplatz Foto 16: Überblick Spielplatz Kindergarten Goethestraße Westseite, Blick auf BS18 (Berg) und 18a (Sportplatz, Jahnstraße) Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 13 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de Messpunkt MP9a: Blick auf BS18a, Sportplatz Immissionen: am Messtag 17.06.09: 1,9 mw/m² bei Vollauslastung: 3,4 mw/m² Foto 17: Messstandort MP9a Messpunkt MP9b: Blick auf BS18 (Berg) Immissionen: am Messtag 17.06.09: 2,1 mw/m² bei Vollauslastung: 4,5 mw/m² Foto 18: Messstandort MP9b Messpunkt MP10: Kindergarten Goethestraße, Ostseite, Blick auf BS18a (Sportplatz) und BS18b (Berg) Immissionen: am Messtag 17.06.09: 8,9 mw/m² bei Vollauslastung: 18,4 mw/m² Foto 19: Messstandort MP10, Kindergarten Ostseite Blick auf BS18a und BS18 Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 14 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de Messpunkt MP11: Ysenbergschule Pausenhof Immissionen: am Messtag 17.06.09: 4,9 mw/m² bei Vollauslastung: 14,5 mw/m² Foto 20: Messstandort MP11, Blick auf BS18a, Sportplatz Messpunkt MP20a: Goethestr. 4, 2.OG, Wohnung Lauber Immissionen: am Messtag 23.07.09: 10,7 mw/m² bei Vollauslastung: 19,3 mw/m² Foto 21: Messstandort MP20a, Blick auf BS18a, Sportplatz Messpunkt MP21: Am Sportplatz 3, außen Immissionen: am Messtag 23.07.09: 7,8 mw/m² bei Vollauslastung: 26,2 mw/m² Foto 22: Messstandort MP21, Blick auf BS18a, Sportplatz Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 15 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de 3.2.3 Messstandort in Gelnhausen-Haitz Basisstation BS29 Messantenne Messpunkt MP1: Spessartstraße 3, Gartenseite Immissionen: am Messtag 21.04.09: 0,05 mw/m² bei Vollauslastung: 0,10 mw/m² Foto 23: Messstandort MP1, Blick auf BS29, Schnepfenkopf 3.2.4 Messstandorte in Gelnhausen-Höchst Basisstation BS31 Messpunkt MP7: Neue Str. 10, vor dem Haus Immissionen: am Messtag 17.06.09: 15,0 mw/m² bei Vollauslastung: 27,7 mw/m² Foto 24: Messstandort MP7, Blick auf BS31, Mühlenstraße 6 Messpunkt MP8a: Mühlenstraße zw. Hsnr. 8 und 9 Immissionen: am Messtag 17.06.09: 2,8 mw/m² bei Vollauslastung: 12,6 mw/m² Foto 25: Messstandort MP8a, Blick auf BS31, Mühlenstraße 6 Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 16 von 38

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de Messantenne Basisstation BS31 Messpunkt MP8b: Mühlenstraße/ Ecke Spessartstraße Immissionen: am Messtag 17.06.09: 1,2 mw/m² bei Vollauslastung: 9,9 mw/m² Foto 26: Messstandort MP8b, Blick auf BS31, Mühlenstraße 6 4 Analyse der Immissionssituation 4.1 Gelnhausen Innenstadt Die Immissionssituation in der Innenstadt Gelnhausen wird im Wesentlichen bestimmt durch 5 Mobilfunkbasisstationen und eine Bahnfunksendeanlage: BS22 Telekom-Turm BS23 Krankenhaus BS24 Schlösschen BS25 Ziegelturm BS26 Raiffeisengebäude BS37s GSM-R Bahnhof In der nachfolgenden Analyse wird u.a. dargestellt, wie stark die einzelnen Basisstationen zu den Immissionen an den untersuchten Messpunkten beitragen. 4.1.1 Basisstation BS22 Telekom-Turm Die durch die Basisstation BS22 (Telekom-Turm) verursachten Immissionen können durch die Messergebnisse an den Messpunkten MP17 und MP23 (vgl. Kapitel 3.2.1, S.11 und 13) beurteilt werden. Es zeigt sich, dass die Immissionen bereits bei aktueller Auslastung der Mobilfunksendeanlagen ca. 4 bis 6 mw/m² betragen und im Wesentlichen durch die GSM-900- Netze der Betreiber T-Mobile, Vodafone und E-Plus verursacht werden. 4.1.2 Basisstation BS23 Krankenhaus Zur Beurteilung der Immissionen durch die Basisstation BS23 (Krankenhaus) werden vor allem die Messpunkte MP13 und MP16 und herangezogen, da diese Messpunkte Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 17 von 38

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de Sicht zu sehen sind und somit von einem ungestörten Strahlungseinfall auszugehen ist. Die Messergebnisse zeigen eindeutig, dass die Immissionen an diesen Messpunkten weitgehend ausschließlich durch die Basisstation BS23 (Krankenhaus) verursacht werden. Diese Basisstation wird ausschließlich vom Betreiber O 2 für seine GSM-1800 und UMTS-Netze genutzt. An solchen Aufenthaltsorten, von denen die Antennen der Basisstation in freier Sicht zu sehen sind (MP13a, MP16), liegen die Immissionen bei aktueller Anlagenauslastung bei ca. 7 bis 11 mw/m² und werden weitgehend durch das GSM- 1800 Netz von O 2 verursacht. Bei Hochrechnung auf Vollauslastung der Sendeanlagen liegen die Immissionen bei 13 bis 23 mw/m². Dieser große Unterschied zu den Immissionen zum Messzeitpunkt ist neben der Vollauslastung der GSM-1800 Sendeanlagen vor allem darauf zurückzuführen, dass in dieser Situation auch die UMTS-Sendeanlage mit voller Sendeleistung berücksichtigt wurde (Näheres siehe Tabellen M5 und M6 im Anhang, Messpunkte MP16 und MP13). Bereits an dieser Basisstation und den beiden Messpunkten MP13 und MP16 ist die Gesamtproblematik der Immissionen durch innerstädtische Mobilfunkbasisstationen sehr gut zu verdeutlichen. Es handelt sich bei beiden Messpunkten um normale innerstädtische Wohngebiete, an denen eine Mobilfunkversorgung in den Netzen aller Mobilfunkbetreiber auch in (normalen) Innenräumen gewährleistet ist. Wie die Analyse nach den einzelnen Mobilfunknetzen in den Tabellen M5 und M6 zeigt, werden die Immissionen aber fast ausschließlich durch die nahegelegene O 2 -Basisstation auf dem Krankenhaus (BS23) verursacht, deren Antennen von den Messpunkten in freier Sicht zu sehen sind. Dies demonstriert sehr deutlich die Hauptproblematik der Immissionen durch die heute übliche Mobilfunkversorgung: - Die (teilweise hohen) Immissionen durch Mobilfunkbasisstation werden nicht durch diejenigen Einstrahlungen verursacht, die für ein ungestörtes mobiles Telefonieren erforderlich sind. Dies ist gut an den ausgesprochen geringen Immissionen zu erkennen, die durch alle anderen Netze an diesen Messpunkten verursacht werden und selbst bei Hochrechnung auf Vollauslastung bei etwa 0,18 mw/m² für alle anderen Netze zusammen liegen (vgl. Tab.M6 im Anhang). - Die wesentlichen Immissionen werden durch die sehr starken Inhomogenitäten der Immissionsverteilung verursacht, die bei innerstädtischen Sendeanlagen an typischen Standorten meist unvermeidlich sind. Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 18 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de - Kommt wie in diesem Fall hinzu, dass eine mitten im Siedlungsgebiet gelegene Sendeanlage der großräumigen Mobilfunkversorgung dient, so entstehen hohe Immissionen im Nahbereich bei denjenigen Anwohnern, von denen die Sendeantennen in direkter Sicht zu sehen sind. 4.1.3 Basisstation BS24 Schlösschen Zur Beurteilung der Immissionen durch die Basisstation BS24 (Am Schlößchen) werden die Messpunkte MP14, MP15 und MP22 herangezogen 7. Auch bei dieser Basisstation zeigen die Messergebnisse, dass die Immissionen an den untersuchten Messpunkten weitgehend ausschließlich durch die in direkter Sicht zu sehende Basisstation BS24 (Am Schlößchen) verursacht werden. Auch diese Basisstation wird ausschließlich vom Betreiber O 2 für seine GSM-1800 und UMTS- Netze genutzt: Dort, wo die Antennen der Basisstation in freier Sicht zu sehen sind (MP14, MP22), liegen die Immissionen bei aktueller Anlagenauslastung bei ca. 1,5 bis 10 mw/m² und werden weitgehend durch das GSM-1800 Netz von O 2 verursacht. Bei Hochrechnung auf Vollauslastung der Sendeanlagen liegen die Immissionen bei 3,5 bis 17 mw/m². Bei dieser Basisstation ist der Unterschied zu den Immissionen zum Messzeitpunkt im Wesentlichen auf die betrachtete Vollauslastung der GSM-1800 Sendeanlage zurückzuführen. Die UMTS-Sendeanlage spielt hier selbst bei Hochrechnung auf Vollauslastung nur eine untergeordnete Rolle. (Näheres siehe Tabellen M5 und M6 im Anhang, Messpunkte MP14 und MP22). 4.1.4 Basisstation BS25 Ziegelturm Die Basisstation BS25 wird ausschließlich von der Firma T-Mobile für ihre GSM-900- und UMTS-Netze genutzt. Zur Beurteilung der Immissionen im Umfeld der Basisstation BS25 (Ziegelturm) werden die Messpunkte MP4, MP5, MP6 für die Situation im Hauptstrahlbereich herangezogen sowie MP18 zur Einschätzung der Situation im unmittelbaren Nahbereich. Diese Unterscheidung ist bei dieser Basisstation erforderlich, da es sich um die ungewöhnliche Situation handelt, bei denen die Antennen nicht freistehend auf dem Dach, sondern innerhalb des Turms und damit von außen nicht sichtbar angebracht sind. Im Hauptstrahlbereich wurden bei aktueller Auslastung die höchsten Immissionen am Messpunkt MP6 (Hexenturm) mit insgesamt ca. 2,5 mw/m² festgestellt, von denen 7 Bei Messpunkt MP15 besteht das Problem, dass dieser Standort (Deutschordenstraße 25) bei der Ortsbesichtigung am 26.03.2009 als Messpunkt ausgewählt wurde, da es sich um einen hochgelegenen Messpunkt mit freier Sicht zu den Sendeantennen der Basisstation BS24 handelte. Bei der Durchführung der Messungen am 17.06.2009 war die freie Sicht auf die Sendeantennen durch Bewuchs Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 19 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de ca. 1,2 mw/m² auf die T-Mobile-GSM- und UMTS-Basisstationen im Ziegelturm zurückzuführen sind. Die umliegenden Vodafone- und E-Plus-GSM-Basisstationen tragen mit jeweils ca. 0,5 mw/m² zu den Immissionen bei. Bei den Messpunkten MP4 und MP5 handelt es sich jeweils um hochgelegene Messstandorte (MP4 durch topographische Höhe und MP5 durch einen Standort o- berhalb der Dachhöhe), die jeweils freie Sicht auf den Antennenstandort bieten und somit in vertikaler Richtung im Hauptkeulenbereich liegen. In horizontaler Richtung hingegen liegen die beiden Messpunkte MP4 und MP5 nicht auf den Hauptstrahlrichtungen und die Messergebnisse entsprechen daher eher typischen aber nicht maximalen Situationen im Umfeld des Ziegelturms im Gegensatz zu MP6, der praktisch genau auf der Hauptstrahlrichtung 60 liegt. Zur Untersuchung der Immissionen im unmittelbaren Nahbereich wurde bei MP18 die Situation auf Straßenhöhe in unmittelbarer Nähe des Turms geprüft. Trotz der Lage außerhalb des Hauptstrahls und der hier auch nicht in dieser Intensität zu erwartenden Nebenkeulenstrahlung wurden hier zum Messzeitpunkt Immissionen von ca. 1,5 mw/m² (hochgerechnet auf Vollauslastung ca. 3,2 mw/m² ) festgestellt, die fast ausschließlich auf die T-Mobile-Basisstation im Ziegelturm zurückzuführen sind und hiervor wiederum auch bei Vollauslastung weitgehend auf die T-Mobile- GSM-900-Basisstation (1,4 mw/m² zum Messzeitpunkt, 2,7 mw/m² bei Vollauslastung). 4.1.5 Basisstation BS26 Raiffeisengebäude und BS37s (Bahnhof) Zur Beurteilung der Immissionen im Umfeld der Basisstationen BS26 (Raiffeisengebäude) und BS37s (GSMR-Bahnfunk, Bahnhof Gelnhausen) werden die Messpunkte MP3, MP12 und MP19 untersucht. Hier ergeben sich bei aktueller Auslastung der Sendeanlagen Immissionen zwischen 2,5 und 7,5 mw/m² (bei Vollauslastung 4,5 bis 12,5 mw/m²), die zum großen Teil auf die E-Plus-Sendanlagen im GSM-900 und GSM-1800-Netz zurückzuführen sind. Die Vodafone-Sendeanlagen tragen hier nur mit einem sehr geringen Anteil von maximal 0,2 mw/m² bzw. 0,3 mw/m² bei Vollauslastung bei. Die T-Mobile-Sendeanlagen tragen hier mit 0,7 bis 1,7 mw/m² zum Messzeitpunkt und 1,3 bis 2,6 mw/m² bei Vollauslastung zur Immissionssituation bei. Der Einfluss der GSMR-Sendeanlage am Bahnhof ist an den Messpunkte MP3 und MP12 ausgesprochen gering mit maximal 0,06 mw/m² selbst bei Vollauslastung, hingegen betragen an MP19 die Immissionen durch die GSMR-Anlage 1,8 mw/m² zum Messzeitpunkt bzw. 3,6 mw/m² bei Vollauslastung. Die an den einzelnen Messpunkten stark unterschiedlichen Immissionen durch die GSMR-Anlage sind darauf zurückzuführen, dass für die Bahnfunkanlagen stark gerichtete Antennen eingesetzt teilweise versperrt. Die Messergebnisse an diesem Messpunkt sind daher nur für die Monate mit Vegetation verwertbar. Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 20 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de werden, die sich auf den Bereich der Bahntrasse konzentrieren. An MP19 ergeben sich daher wegen der Nähe zur Bahntrasse deutlich höhere Immissionen als an den beiden anderen Messpunkten. 4.1.6 Gesamtsituation Innenstadt An Messpunkten wie MP6 (Hexenturm), die freie Sicht rundum bieten und somit der für typische Wohnlagen eher ungewöhnlichen Situation entsprechen, dass fast alle für die Immissionen relevanten Mobilfunkbasisstationen in direkter Sicht zu sehen sind, fällt insbesondere auf: Die Immissionen werden (naturgemäß) nicht durch ein einzelnes Mobilfunknetz oder eine einzelne Basisstation erzeugt, sondern es zeigt sich eine zumindest etwas gleichmäßigere Verteilung der Immissionen auf die verschiedenen Verursacher. Hauptquelle mit etwa zwei Dritteln der Gesamtimmissionen von ca. 2,5 mw/m² (zum Messzeitpunkt) bzw. 7 mw/m² (bei Vollauslastung) bleibt die (relativ) nahegelegene T-Mobile Basisstation BS25 (Ziegelturm), deren GSM-900 Sendeanlage zum Messzeitpunkt ca. 1,5 mw/m² verursacht. Bei Vollauslastung tragen die GSM-900- und die UMTS-Basisstation von T-Mobile im Ziegelturm mit jeweils ca. 3 mw/m² zu den Gesamtimmissionen von ca. 7 mw/m² bei. 4.2 Gelnhausen Hailer Die Immissionssituation in Gelnhausen-Hailer wird bestimmt durch die beiden dortigen Mobilfunkbasisstationen: BS18 E-Plus Sendeturm am Wasserbehälter südlich von Hailer BS18a Sportplatz Hailer In der nachfolgenden Analyse wird u.a. dargestellt, wie stark die einzelnen Basisstationen zu den Immissionen an den untersuchten Messpunkten beitragen. Zunächst sei darauf hingewiesen, dass nur die Messpunkte MP9 und MP10 (beide im Außengelände des Kindergartens Goethestraße) sowie MP20 geeignet sind, die Immissionen durch die beiden Basisstationen BS18 und BS18a direkt zu vergleichen, da nur von diesen Messpunkten direkte Sicht zu den Antennen beider Basisstationen besteht. Die Aufteilung der Immissionen auf die beiden Basisstationen BS18 und BS18a ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 21 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de Tabelle 4: Zuordnung der Immissionen zum Messzeitpunkt zu den Basisstationen (zusammengefasst aus Tabelle M5) Bezeichnung der Basisstation BS18 BS18a BS18a Lage der Basisstation Wasserbehälter Sportplatz Sportplatz Gesamt- Immission Betreiber E-Plus T-Mobile O2 Mobilfunk Funksysteme GSM-900 GSM-1800 GSM-900 GSM-1800 UMTS MP Messpunkte in Gelnhausen-Hailer mw/m² mw/m² mw/m² mw/m² 2a Ysenburger Str. 19, Reinhardt, DG, außerhalb d. Fensters 0,02 2,1 3,4 5,6 2b Ysenburger Str. 19, Reinhardt, DG, Fenster zu, Innenbereich 0,02 1,4 3,1 4,6 9a Kindergarten Goethestr., Spielpl. West, Blick BS18a (am Sportplatz) 0,08 1,3 0,5 1,9 9b Kindergarten Goethestr., Spielpl. West, Blick BS18 (Wasserbeh.) 1,22 0,9 0,1 2,2 10 Kindergarten Goethestr., Spielpl. Ost, Blick auf beide Basisstationen 0,44 6,9 1,6 8,9 20a Goethestraße 4, Lauber, 2. OG, Fenster auf 0,82 8,4 1,4 10,7 20b Goethestraße 4, Lauber, 2. OG, Fenster zu 0,71 4,6 0,9 6,2 11 Ysenburgschule, Pausenhof 0,02 0,5 4,5 4,9 21 Am Sportplatz 3, außen 0,03 3,2 4,6 7,8 Tabelle 5: Zuordnung der Immissionen bei Vollauslastung zu den Basisstationen (zusammengefasst aus Tabelle M6) Bezeichnung der Basisstation BS18 BS18a BS18a Lage der Basisstation Wasserbehälter Sportplatz Sportplatz Gesamt- Immission Betreiber E-Plus T-Mobile O2 Mobilfunk Funksysteme GSM-900 GSM-1800 GSM-900 GSM-1800 UMTS MP Messpunkte in Gelnhausen-Hailer mw/m² mw/m² mw/m² mw/m² 2a Ysenburger Str. 19, Reinhardt, DG, außerhalb d. Fensters 0,03 8,4 7,7 16,2 2b Ysenburger Str. 19, Reinhardt, DG, Fenster zu, Innenbereich 0,04 2,6 7,2 9,8 9a Kindergarten Goethestr., Spielpl. West, Blick BS18a (am Sportplatz) 0,15 2,1 1,2 3,4 9b Kindergarten Goethestr., Spielpl. West, Blick BS18 (Wasserbeh.) 2,04 2,3 0,2 4,5 10 Kindergarten Goethestr., Spielpl. Ost, Blick auf beide Basisstationen 0,76 15,0 2,6 18,5 20a Goethestraße 4, Lauber, 2. OG, Fenster auf 1,47 14,8 3,0 19,3 20b Goethestraße 4, Lauber, 2. OG, Fenster zu 1,35 8,6 1,7 11,7 11 Ysenburgschule, Pausenhof 0,03 0,9 13,6 14,5 21 Am Sportplatz 3, außen 0,05 11,5 14,6 26,2 4.2.1 Basisstation BS18a Sportplatz-Hailer Zur Beurteilung der Immissionen durch die Basisstation BS18a am Sportplatz Hailer werden alle Messpunkte im Stadtteil Hailer herangezogen (MP2, MP9, MP10, MP11, MP20, MP21), da all diese Messpunkte freie Sicht auf die Antennen der Basisstation Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 22 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de BS18a (Sportplatz) bieten und somit von einem ungestörten Strahlungseinfall auszugehen ist. Die Messpunkte MP10, MP11 und MP21 wurden auf Wunsch des Auftraggebers ausgewählt, um einen Vergleich zu einer früheren Messung zu erhalten [5]. Zum Messzeitpunkt lagen die Immissionen bei 2 bis 10,5 mw/m², bei Hochrechnung auf maximale Anlagenauslastung bei 3,5 bis 26 mw/m². Insbesondere an den Messpunkten MP9, MP10 und MP20, die nördlich der Basisstation in abfallendem Gelände liegen, fallen sehr unterschiedliche Messergebnisse je nach topographischer Höhe des Messpunktes und Lage des Messpunktes relativ zu den Hauptstrahlrichtungen auf. So treten an MP10 und MP20 deutlich höhere Immissionen auf (9 bis 11 mw/m² zum Messzeitpunkt und ca. 19 mw/m² bei Vollauslastung). Demgegenüber betragen an MP9 die Gesamtimmissionen nur ca. 2 mw/m² zum Messzeitpunkt und 3,5 bis 4,5 mw/m² bei Vollauslastung. Diese im Vergleich zu MP20 deutlich geringeren Immissionen sind nur zu einem kleinen Teil auf die größere Entfernung, im Wesentlichen auf die topographisch niedrigere Höhe von MP 9 zurückzuführen. An Messpunkt MP11 (Pausenhof der Ysenburgschule) liegen die Immissionen bei ca. 5 mw/m² (zum Messzeitpunkt) bzw. 14,5 mw/m² (bei Vollauslastung). Die Immissionen an MP11 werden weitestgehend durch die O 2 -GSM1800- und UMTS-Sendeanlagen an BS18a (Sportplatz) verursacht (4,5 mw/m² zum Messzeitpunkt bzw. 13,5 mw/m² bei Vollauslastung), wohingegen die T-Mobile GSM- 900-Basisstation am gleichen Standort hier mit 0,5 mw/m² bzw. 0,9 mw/m² nur eine untergeordnete Rolle spielt. Beim Vergleich von Messpunkt MP11 (Schule) mit den Messpunkten MP9, MP10 und MP20 (Kindergarten und Wohnhaus nördlich der Basisstation) fällt insbesondere auf, dass die Hauptverursacher der Immissionen hier weitgehend umgekehrt verteilt sind: An der Schule verursacht die O 2 -Basisstation die größten Immissionen. An den drei nördlich der Basisstation (hangabwärts) gelegenen Messpunkten verursacht die T-Mobile GSM900-Basisstation am gleichen Standort die größten Immissionen und dies bei fast gleicher horizontaler Ausrichtung der Sektorantennen. An diesem Beispiel wird sehr deutlich, welchen gravierenden Einfluss die konkrete Ausgestaltung der Antennenanlage auf die Immissionen in der unmittelbaren Umgebung hat. Insbesondere die Wahl des Antennentyps und die Absenkung der Hauptstrahlrichtung (Downtilt) haben hier entscheidenden Einfluss. 4.2.2 Basisstation BS18 E-Plus Sendeturm am Wasserbehälter südlich von Hailer Wie bereits am Anfang von Kapitel 4.1.6 erwähnt werden zur Beurteilung der Immissionen durch die Basisstation BS18 (Wasserbehälter) die Messpunkte MP9b, MP10 und MP20 herangezogen, von denen weitgehend ungestörte Sicht zu der Basisstation BS18 besteht (vgl. Fotos in Kapitel 3.2.2). Dabei fällt auf: Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 23 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de Alle drei Messpunkte liegen in Bezug auf die Basisstation BS18 relativ ähnlich, unterscheiden sich aber bezüglich des direkten Strahlungseinfalls von BS18 (Wasserbehälter) vor allem dadurch, dass von einigen Messpunkten der Blick auf die Antennen der Basisstation BS18 nur durch eine kleine Öffnung zwischen Hauswänden und jahreszeitlich bedingter Vegetation möglich ist (vgl. z.b. MP10). Die durch diese Basisstation verursachten Immissionen lagen zum Messzeitpunkt bei 0,7 bis 1,2 mw/m² (vgl. Tabelle M5) und bei Hochrechnung auf Vollauslastung bei 1,4 bis 2 mw/m² (vgl. Tabelle 4 und Tabelle M6). Dabei ist zu beachten, dass die Firma E-Plus an dieser Basisstation gleichzeitig das GSM-900 und das GSM- 1800-Netz betreibt und die Immissionen durch das GSM-900-Netz im konkreten Fall etwas stärker zu den Gesamtimmissionen beiträgt als das GSM-1800-Netz. Es ist anzunehmen, dass an der Basisstation BS18 eine starke Abwärtsneigung (Downtilt) der Antennen eingestellt ist, so dass die untersuchten Messpunkte im Hauptstrahl der Sendeantennen liegen. 4.2.3 Gesamtsituation Hailer Im Wesentlichen werden die Gesamtimmission im Stadtteil Hailer durch die Basisstation BS18a am Sportplatz in Hailer verursacht, wobei sehr große Unterschiede je nach topographischer Höhe und relativer Lage des Messpunktes zur Basisstation zu beobachten sind. Aber auch die deutlich weiter entfernte Basisstation BS18 am Wasserbehälter südlich von Hailer trägt mit bis zu 1,2 mw/m² (zum Messzeitpunkt) bzw. 2 mw/m² (bei Vollauslastung) nicht unwesentlich zu den Gesamtimmissionen bei. In einzelnen Fällen (z.b. Messpunkt MP9b im Kindergarten) lagen die Immissionen zum Messzeitpunkt durch die Basisstation BS18 (Wasserbehälter) sogar höher als durch die Basisstation BS18a (Sportplatz). 4.3 Gelnhausen Haitz Am Messpunkt MP1 in Haitz besteht freie Sicht zur Basisstation BS29 (Sendeturm Schnepfenkopf), an denen sich neben Mobilfunkantennen auch andere Sendeanlagen befinden. Die Immissionen liegen mit maximal 0,1 mw/m² hier sehr gering, was vor allem auf den großen Höhenunterschied zwischen den Sendeantennen und dem Messpunkt zurückzuführen ist (topographische Lage und Montagehöhe der Antennen von insgesamt ca. 210 m Höhenunterschied). Die Lage der Basisstation BS29 ist somit gut für eine strahlungsminimierte Mobilfunkversorgung geeignet. 4.4 Gelnhausen Höchst Die Immissionssituation in Gelnhausen-Höchst wird bestimmt durch die dortige innerörtliche Mobilfunkbasisstation sowie den außerhalb gelegenen UKW-Sender Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 24 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de BS31 Höchst, Mühlenstraße 6, genutzt durch die Firma Vodafone im GSM- 900- und UMTS-Netz. BS32 UKW- und Fernsehsender auf dem gegenüberliegenden Rückersberg An den untersuchten Messpunkten in Höchst (MP7 und MP8) werden die Immissionen dominiert durch die Mobilfunkbasisstation BS31 (Mühlenstraße), die vom Betreiber Vodafone für das GSM-900- und das UMTS-Netz genutzt wird. Bei den Messergebnissen fällt auf: Zum Messzeitpunkt lagen die Immissionen bei 1,5 bis 15 mw/m², bei Hochrechnung auf Vollauslastung der Sendeanlagen sind Immissionen zwischen 10 und 28 mw/m² zu erwarten. Die großen Unterschiede zwischen den einzelnen Messpunkten erklären sich vor allem daraus, dass an dieser Basisstation in eher ungewöhnlicher Weise die beiden Funksysteme GSM-900 und UMTS mit unterschiedlicher Flächenabdeckung betrieben werden. Für die UMTS-Sendeanlage wird eine eher standardmäßige Rundum-Abdeckung mit 3 Sektoren zu je 120 verwendet, so dass an allen Messpunkten deutliche UMTS-Immissionen festzustellen sind. Die GSM-900- Basisstation von Vodafone am gleichen Standort beschränkt sich hingegen auf nur zwei Sektorantennen in etwa nördlicher und westlicher Richtung, was dazu führt, dass an den Messpunkten MP8a und MP8b nur wesentlich geringere Immissionen aus dem GSM-900-Netz festzustellen sind, als wenn für dieses Netz auch eine Rundum-Versorgung installiert worden wäre. An Messpunkt MP7 (Neue Straße 10) betragen die Immissionen aus dem GSM- Netz ca. 14 mw/m² (zum Messzeitpunkt) bzw. 25 mw/m² (bei Vollauslastung). Es sei darauf hingewiesen, dass in näher zu Basisstation gelegenen Wohnhäusern (die zur Messung nicht zur Verfügung standen) in den oberen Stockwerken deutlich höhere Immissionen zu erwarten sind. Von allen in Gelnhausen untersuchten Messpunkten sind nur an den Messpunkten in Höchst nennenswerte Immissionen aus sonstigen Funkanlagen (d.h. außer den Mobilfunknetzen 8 ) festzustellen. In Höchst liegen diese Immissionen durch sonstige Funkanlagen bei ca. 0,4 mw/m² und sind damit deutlich höher als die Gesamtimmissionen an einigen gering belasteten Punkten in der Innenstadt. Diese Immissionen werden im Wesentlichen durch den Fernsehsender am Standort BS32 verursacht. 8 Messpunkt MP18 (Innenstadt, Hailerer Str. 24) ist der einzige untersuchte Messpunkt, an dem nennenswerte Immissionen durch das nichtöffentliche Mobilfunknetz GSM-R der Bahn festgestellt wurden. Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 25 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de 5 Zusammenfassung und Vorschläge zum weiteren Vorgehen 5.1 Messergebnisse Die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung nach der 26. BImSchV sind in Kapitel 2 für die vorkommenden Frequenzen beschrieben. Ebenfalls sind dort einige Grenzwerte und Regelungen in anderen europäischen Staaten genannt. Für die vor Ort gemessenen Leistungsflussdichten (vgl. Kap. 3, S.6 ff. sowie die Ergebnistabellen M1 bis M6 im Anhang) kann zusammenfassend festgestellt werden: Die gesetzlichen Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Strahlung nach der 26. BImSchV wurden erwartungsgemäß an allen Messpunkten weit unterschritten (vgl. Tabelle M2 im Anhang). Ebenfalls wurden die Anlagengrenzwerte der Schweiz an allen Messpunkten eingehalten (vgl. Tabelle M3 im Anhang). Die Vorsorgeempfehlungen des Landes Salzburg von 1 mw/m² (vgl. Fußnote 3 Kap. 2, S.4) werden an den meisten Messpunkten überschritten (vgl. Tabelle M4 im Anhang). Die nähere Analyse in Kapitel 4 zeigt, dass die Überschreitung des Salzburger Vorsorgewertes in den meisten Fällen durch eine einzelne (nahegelegene) Basisstation verursacht wird, wohingegen die in fast allen Stadtteilen vorhandene Mobilfunkversorgung in den übrigen Mobilfunknetzen Immissionen weit unterhalb von 1 mw/m² erzeugt (vgl. Tabellen M5 und M6 im Anhang). Dies demonstriert sehr deutlich die Hauptproblematik der Immissionen durch die heute übliche Mobilfunkversorgung mit hohen Immissionen im Nahbereich einzelner innerstädtischer Basisstationen und zeigt somit das Potential einer strahlungsminimierten Mobilfunkversorgung durch geeignete Standortwahl (vgl. z.b. Kapitel 4.1.2). 5.2 Empfehlungen zum weiteren Vorgehen 5.2.1 Innenstadt Die wesentlichen Basisstationen für die Innenstadt sind BS22, BS23, BS24, BS25, BS26, wobei BS26 sich auf Linsengerichter Gebiet befindet. Die Basisstationen BS22 und BS26 werden im Site-Sharing jeweils von T-Mobile, Vodafone und E-Plus genutzt und in fast allen Fällen auch jeweils für mehrere Funksysteme. Die Basisstationen BS23, BS24 und BS25 werden jeweils von einem Betreiber genutzt, allerdings auch jeweils für 2 Funksysteme: BS23 und BS24 von der Firma O 2 für GSM-1800 und UMTS, BS25 von T-Mobile für GSM-900 und UMTS. Grundsätzlich ist aus Gründen des Immissionsschutzes innerstädtisches Site- Sharing im Normalfall nicht zu empfehlen, da sich die Immissionen durch die Sendeanlagen der einzelnen Betreiber addieren. Im Einzelfall muss bei günstig gelegenen Standorten, zum Beispiel bei hohen Masten, abgewogen werden, ob nicht durch ge- Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 26 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de meinsame Nutzung eines Standortes insgesamt geringere Immissionen erreicht werden können als es bei zusätzlichen (ungünstiger gelegenen) Basisstationen der Fall wäre. Bei der Basisstation BS22 (Telekomturm) fällt auf, dass die durch die einzelnen Betreiber verursachten Immissionen sehr unterschiedlich ausfallen. Hier wäre zu untersuchen, ob durch entsprechende Modifikation der Netze mit hohen Immissionen beträchtliche Gesamtreduktionen erreicht werden könnten. Die Basisstation BS23 (Krankenhaus) ist hoch gelegen und bietet somit grundsätzlich die Möglichkeit für eine strahlungsminimierte Mobilfunkversorgung, die aber im vorliegenden Fall durch die derzeitige Konfiguration (wahrscheinlich starker Absenkung der Hauptstrahlrichtung und hohe Sendeleistungen) nicht realisiert wird. Die Basisstation BS24 (Am Schlösschen) erzeugt hohe Immissionen für die südlich im fallenden Gelände befindliche Wohnbebauung. Hier ist anzunehmen, dass dies zum großen Teil durch die geringe Montagehöhe der Antennen verursacht wird. Die Basisstation BS25 (Ziegelturm) weist die grundsätzlichen Probleme einer innerörtlichen Basisstation auf, die in diesem Fall allerdings nicht so gravierend hervortreten, da bei der derzeitigen Nutzung nur das T-Mobile GSM-900-Netz zu den wesentlichen Immissionen führt. Durch die Montage unterhalb des Giebels treten allerdings im Nahbereich Streustrahlungen auf, die möglicherweise durch eine andere Dachkonstruktion vermindert werden könnten. Die Basisstation BS26 in Linsengericht trägt erheblich zu den Immissionen in Gelnhausen bei. Verbesserungen könnten hier durch eine kommunenübergreifend abgestimmte Netzkonzeption erreicht werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass auch die Basisstation BS37s des Bahnfunksystems GSM-Rail am Bahnhof Gelnhausen zu den Immissionen beiträgt. Hier könnte untersucht werden, ob durch veränderte Antennenausrichtung die Immissionssituation verbessert werden kann. 5.2.2 Gelnhausen-Hailer In Gelnhausen-Hailer wird die Immissionssituation bestimmt durch die beiden Mobilfunkbasisstationen BS18 (E-Plus Sendeturm am Wasserbehälter) und BS18a (Sportplatz Hailer). Trotz der wesentlich größeren Entfernung trägt auch BS18 signifikant zu den Gesamtimmissionen an den untersuchten Messpunkten bei. Hier wäre zu untersuchen, ob durch eine andere Antennenkonfiguration (insbesondere bzgl. der Absenkung der Hauptstrahlrichtung) die Immissionen durch BS18 reduziert werden können. Bei Betrachtung der durch die Basisstation BS18a (am Sportplatz) verursachten Immissionen, fällt insbesondere auf, dass an den verschiedenen Messpunkten in der Umgebung von BS18a die Hauptverursacher sehr unterschiedlich auf die an BS18a vertretenen Mobilfunkbetreiber verteilt sind. Hieraus ist zu erkennen, welch Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 27 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de entscheidenden Einfluss die genaue Antennenkonfiguration auf die Immissionen im näheren Umfeld einer Mobilfunkbasisstation hat und welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Immissionssituation durch Optimierung der Antennenkonfiguration bestehen. 5.2.3 Gelnhausen-Höchst In Gelnhausen-Höchst zeigen sich an der Basisstation BS31 (Mühlenstraße) die aus Sicht der Immissionsminimierung typischen Nachteile einer innerörtlichen Basisstation, deren Antennen nur wenig oberhalb der Dachhöhe der umliegenden Wohnbebauung montiert sind. Eine Reduktion der Immissionen im Nahbereich könnte vor allem durch eine größere Montagehöhe der Antennenanlage erreicht werden. Da an der horizontalen Ausrichtung der GSM-Antennen zu erkennen ist, dass eine wesentliche Aufgabe der Basisstation in der Versorgung der Autobahn besteht, wäre zu untersuchen, ob durch den Einsatz separater Basisstationen zur Versorgung der Autobahntrasse die Immissionen für die Wohngebiete erheblich reduziert werden könnten. 5.2.4 Gelnhausen-Haitz Am Standort BS29 (Schnepfenkopf) ist zu erkennen, wie durch Mobilfunkbasisstationen an günstig gelegenen Standorten eine Mobilfunkversorgung realisiert werden kann, die nur sehr geringe Immissionen für die Bevölkerung verursacht. Langfristig könnte durch Nutzung ähnlicher weiterer Standorte auf den Höhenrücken in der Umgebung von Gelnhausen die Strahlungsbelastung für Wohngebiete erheblich reduziert werden. Köln, den 24. August 2009 Dipl.-Phys. Dr. Peter Nießen, EMF-Institut öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für EMVU Dieses Dokument unterliegt dem Urheberschutz. Eine Vervielfältigung oder Speicherung des Berichts in Auszügen bedarf der vorhergehenden schriftlichen Genehmigung durch den Autor. Das vollständige Gutachten darf mit Angabe der Quelle, des Autors und diesem -Vermerk vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 28 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de 6 Anhänge Anzahl Seiten Anhang 6.3 Literatur 1 Anhang 6.1 Mess- und Auswerteverfahren 6 Anhang 6.3 Protokoll des Ortstermins am 26./27.03.2009 in Gelnhausen Anhang 6.4 Internationale Grenz- und Vorsorgewerte 1 Pläne 1 bis 3 Lageplanausschnitt, Lage der Messpunkte 3 Diagramm 1 bis Diagramm 23 Tabelle M1 Tabelle M2 Tabelle M3 Tabelle M4 Tabelle M5 Tabelle M6 Spektren der Übersichtsmessungen an den Messpunkten MP1 bis MP23 Leistungsflussdichten in den einzelnen Frequenzbereichen Leistungsflussdichten in den einzelnen Frequenzbereichen bezogen auf die Grenzwerte der 26. BImSchV Leistungsflussdichten in den einzelnen Frequenzbereichen bezogen auf die Anlagengrenzwerte in der Schweiz Leistungsflussdichten in den einzelnen Frequenzbereichen bezogen auf den Salzburger Vorsorgewert von 1 mw/m² (vgl. Fußnote 3, Seite 4) Leistungsflussdichten aufgeschlüsselt nach Mobilfunknetzen und -betreibern, Sendeanlagenauslastung zum Messzeitpunkt Leistungsflussdichten aufgeschlüsselt nach Mobilfunknetzen und -betreibern, hochgerechnet auf Vollauslastung der Sendeanlagen 4 25 2 2 2 2 2 2 Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 29 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de 6.1 Mess- und Auswerteverfahren 6.1.1 Vorgehensweise Die Messungen wurden durchgeführt mit einem Spektrumanalysator Advantest R 3131 A. Folgende Messantennen wurden eingesetzt: bikonische Rundstrahl- bzw. Rundsichtantenne Schwarzbeck UBA 9116 für den Frequenzbereich bis 1000 MHz. Dipol-Rundstrahl- bzw. Rundsichtantenne Schwarzbeck UHA 9125 D für den Frequenzbereich ab 1000 MHz. Spektrumanalysator Advantest R 3131 A Bikonische Rundstrahl- bzw. Rundsichtantenne Schwarzbeck UBA 9116 Dipol-Rundstrahl- bzw. Rundsichtantenne Schwarzbeck UHA 9125 D An allen Messstandorten wurde eine Übersichtsmessung im Bereich von 50 MHz bis 3000 MHz durchgeführt, um alle relevanten Frequenzbänder zu ermitteln, die für die Belastung von Bedeutung sind (vgl. Diagramme der Übersichtsspektren im Anhang). Es erfolgten jeweils detaillierte Einzelmessungen in folgenden Frequenzbereichen: 920 MHz bis 960 MHz (Mobilfunksender GSM-900-Netze, einschl. GSM-Rail) 1820 MHz bis 1880 MHz (Mobilfunksender GSM-1800-Netze) 2110 MHz bis 2170 MHz (Mobilfunksender UMTS-Netze) Bei der Messung der Mobilfunksender GSM-1800-Netze wurde der Frequenzbereich des Spektrums bis 1900 MHz ausgedehnt, um in der gleichen Messung den Frequenzbereich: 1880 MHz bis 1900 MHz (schnurlose Telefone nach DECT-Standard) mit erfassen zu können. Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 30 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 6.1.2 Anlagenauslastung info@emf-institut.de Zur Zeit werden in Deutschland öffentliche Mobilfunknetze in drei verschiedenen Frequenzbereichen betrieben: GSM-900: klassisch D-Netze (Betreiber Vodafone und T-Mobile; E-Plus und O 2 kommen seit 2006 hinzu) GSM-1800: klassisch E-Netze (wesentliche Betreiber: E-Plus und O 2 ; T-Mobile und Vodafone haben aber ebenfalls Lizenzen für diesen Frequenzbereich) UMTS-Netze: (Betreiber E-Plus, O 2, Vodafone und T-Mobile) Mittlerweile verfügt jeder der vier in Deutschland tätigen Netzbetreiber über zwei GSM-Netze (GSM-900 und GSM-1800). Die beiden großen Netzbetreiber T-Mobile und Vodafone nutzen vornehmlich ihre angestammten GSM-900-Netze (klassisch D1 und D2). Bei den beiden anderen Netzbetreibern ist hingegen eine rege Auf- bzw. Umbautätigkeit zur Inbetriebnahme der seit 2006 für E-Plus und O 2 neu hinzugekommenen GSM-900-Netze zu beobachten. Hieraus resultieren stark unterschiedliche Auslastungen der insgesamt acht GSM-Netze (4 Betreiber in 2 Frequenzbereichen). Anders stellt sich die Immissionssituation zur Zeit bei den UMTS-Netzen dar, die seit 2004 in Betrieb genommen werden und deren Aufbau noch nicht abgeschlossen ist. Die meisten UMTS-Basisstationen arbeiten bisher noch mit sehr geringer Auslastung. Daher ist die aktuell vorliegende Immission in der Nähe einer UMTS-Basisstation erheblich geringer als die eventuell in einigen Jahren zu erwartende Immission, wenn diese Stationen möglicherweise mit hoher Auslastung betrieben werden. Um diesem Unterschied in der Auslastung der einzelnen Mobilfunknetze Rechnung zu tragen sind die Ergebnisse in der vorliegenden Untersuchung einmal mit ihrem aktuellen Messwert dargestellt (Tabelle M5 sowie linker Ergebnisblock in den Ergebnistabellen M1 bis M4 im Anhang), wie es der heutigen Situation an einem typischen Werktag entspricht. Dabei sind alle Immissionen nur mit ihrem aktuell gemessenen Wert angegeben und es wurde kein Sicherheitsaufschlag angebracht (vgl. Kap. 6.1.5) 9. In einem zweiten Ergebnisblock (rechter Block in den Ergebnistabellen M1 bis M4 im Anhang) sowie in Tabelle M6 sind diejenigen Immissionen dargestellt, die sich ergeben, wenn alle Mobilfunkbasisstationen (GSM und UMTS) auf maximale Anlagenauslastung hochgerechnet sind 10. 9 Bei den Mobilfunkbasisstationen wurden bei der Angabe des aktuell gemessenen Wertes auch Verkehrskanäle, die nur teilweise belegt waren, als vollständig belegt in die Ergebnisse eingerechnet. Dies entspricht der üblichen Vorgehensweise bei der Bewertung gepulster Strahlungsquellen. 10 Diese Vorgehensweise der Hochrechnung auf maximale Anlagenauslastung wird üblicherweise bei Messungen an Mobilfunkbasisstationen angewandt und ermöglicht damit eine Aussage der Art: Die tatsächlich vorliegende Belastung ist auf keinen Fall höher als der angegebene Wert. Eine solche Aussage ist immer dann angebracht, wenn es sich um eine Messung zur Überprüfung von Grenzund/oder Vorsorgewerten handelt. Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 31 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de Wegen der zur Zeit häufig noch sehr geringen Auslastung der UMTS-Netze ergibt sich hierbei in vielen Fällen ein sehr großer Unterschied zwischen den hochgerechneten und nicht hochgerechneten Werten. Man beachte allerdings, dass die Hochrechnung auf Vollauslastung für UMTS-Netze mit erheblich größeren Unsicherheiten behaftet ist als für GSM-Netze (vgl. Kapitel 6.1.3.2). 6.1.3 Messverfahren und Hochrechnung auf Vollauslastung An jedem Messstandort wurden für die GSM-900-Netze, die GSM-1800-Netze und die UMTS-Netze jeweils ein Einzelspektrum über einige Minuten Beobachtungszeit mit der Max-Hold-Funktion des Spektrumanalysators aufgenommen. Dabei wurde die Messantenne manuell in dem zu untersuchenden Bereich bewegt (Schwenkmethode), um den höchsten Wert zu ermitteln. In jedem der Frequenzbänder für GSM-900, GSM-1800 und UMTS sind den einzelnen Netzbetreibern von der Bundesnetzagentur bestimmte Frequenzbereiche zugewiesen. Durch Integration der gemessenen Spektren über die jeweiligen Frequenzbereiche der einzelnen Netzbetreiber 11 ergeben sich die in Tabelle M5 angegebenen Einzelintensitäten getrennt nach Betreibern und nach Mobilfunknetzen. Weiterhin sind in Tabelle M5 für jedes Frequenzband die über alle Betreiber addierten Ergebnisse angegeben (rechte Spalte in jedem Block). Diese Einzelsummen für die drei Mobilfunk-Frequenzbänder GSM-900, GSM-1800 und UMTS finden sich ebenfalls im linken Ergebnisblock (aktuelle Messwerte) von Tabelle M1, in der zusätzlich die Strahlungsintensitäten der Rundfunk- und Fernsehsender (Spalte UKW- TV ), des neuen digitalen Bahnfunksystems GSM-Rail (Spalte GSM-R ) und der schnurlosen Telefone nach dem DECT-Standard (Spalte DECT ) aufgeführt sind. Mobilfunksendeanlagen senden nicht permanent mit voller Leistung, sondern mit einer Sendeleistung, die sowohl durch die aktuelle Gesprächsauslastung als auch durch die Qualität der Funkverbindung der einzelnen Verbindungen zu den Endgeräten (Handys) bestimmt wird. Zur Berücksichtigung der wechselnden Anlagenauslastung wurden wie bei Messuntersuchungen im Mobilfunkbereich üblich auch bei dieser Messung die am Messtag ermittelten Leistungsflussdichten auf volle Auslastung der Mobilfunkanlagen hochgerechnet. Das Hochrechnungsverfahren unterscheidet sich für GSM- und UMTS-Basisstationen und wird in den folgenden Unterkapiteln dargestellt. 6.1.3.1 Hochrechnung auf Vollauslastung für die GSM-Basisstationen Die Hochrechnung auf Vollauslastung wurde für die GSM-Basisstationen der einzelnen Betreiber basierend auf der Annahme durchgeführt, dass die Basisstationen der 11 Dies entspricht der Addition der Intensitäten aller in diesem Frequenzbereich beobachteten Kanäle. Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 32 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de Betreiber T-Mobile und Vodafone üblicherweise mit insgesamt 4 Kanälen pro Sektor arbeiten und die Basisstationen der Betreiber E-Plus und O 2 normalerweise mit 2 Kanälen pro Sektor ausgestattet sind. Soweit aus den gemessenen Spektren andere Kanalzahlen für die einzelnen Netzbetreiber zu entnehmen waren, wurden diese bei der Hochrechnung verwendet. Mit der Kenntnis der Kanalanzahl wurde sodann die folgende Hochrechnung auf Vollauslastung der einzelnen Basisstationen vorgenommen: Aus den Spektren wurde die Intensität des Basiskanals der einzelnen Sektoren bestimmt und diese Kanalintensität mit der Anzahl der maximal gleichzeitig genutzten Kanäle multipliziert. Die so ermittelte Leistungsflussdichte entspricht der maximal zu erwartenden Immission, wenn in allen Sektoren dieser Basisstation alle Kanäle mit voller Sendeleistung betrieben werden. 6.1.3.2 Hochrechnung auf Vollauslastung für die UMTS-Basisstationen Für die UMTS-Basisstationen erfolgte die Hochrechnung auf Vollauslastung unter der Annahme, dass das UMTS-Netz zur Zeit nur mit geringer Auslastung betrieben wird. Es wurde daher angenommen, dass die gemessenen Intensitäten ausschließlich durch die unabhängig von der Auslastung stets ausgestrahlten Pilotkanäle und eine sehr geringe Nutzdatenübertragung verursacht werden und für diese zusammen zur Zeit nur ca.15 Prozent der Maximalsendeleistung benutzt werden 12. Weiterhin wurde in die Hochrechnung einbezogen, dass alle UMTS-Betreiber zur Zeit nur einen der beiden ihnen zur Verfügung stehenden Frequenzkanäle (Carrier) benutzen. Obwohl die Nutzung des zweiten Frequenzkanals außerhalb von Großstadtzentren (und Ähnlichem) zur Zeit nicht absehbar ist und häufig einen vorherigen Umbau der Basisstation erfordert, ist diese Betriebsausweitung im Allgemeinen bereits jetzt in der Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur berücksichtigt. Um auf jeden Fall auf der sicheren Seite zu liegen, wurde daher auch die Nutzung des zweiten Frequenzkanals in die Hochrechnung einbezogen. Dementsprechend wurden für die UMTS-Basisstationen zur Hochrechnung auf Vollauslastung die Messergebnisse mit einem Faktor 13,3 multipliziert. Dies entspricht der Immissionssituation, die im ungünstigsten Fall bei maximaler Sendeleistung und vollem Ausbau der Sendeanlagen zu erwarten ist. Insgesamt bedeutet dies, dass die in Tabelle M6 sowie die im rechten Ergebnisblock in Tabelle M1 angegebenen UMTS-Leistungsflussdichten das 13,3-fache der aktuell gemessenen Immissionen betragen. 12 Hierbei handelt es sich um eine Worst-Case-Abschätzung, da für den Fall, dass die Basisstation zum Messzeitpunkt doch einen höheren Anteil Nutzdaten übertragen hat, ein höherer Messwert ermittelt wurde als es der reinen Pilotkanalleistung entspricht und demzufolge auch das hochgerechnete Endergebnis zu hoch ausfällt. Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 33 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de 6.1.4 Berechnung der Gesamtimmissionen Einen Überblick über die entsprechend des zuvor geschilderten Verfahrens bestimmten Leistungsflussdichten in den einzelnen Frequenzbereichen gibt die Tabelle M1 im Anhang. Für die genannten Frequenzbereiche legt der Gesetzgeber in der 26. BImSchV unterschiedliche Grenzwerte fest. Ebenso sind die Anlagengrenzwerte der Schweiz frequenzabhängig. Ein direkter Vergleich der in einem bestimmten Frequenzband gemessenen Leistungsflussdichten mit den Grenz- bzw. Vorsorgewerten für dieses Frequenzband ist nur dann sinnvoll, wenn die Belastung im Wesentlichen diesem einen Frequenzband entstammt. In Situationen mit Belastungen in verschiedenen Frequenzbereichen reicht es daher zur Bewertung der Gesamtbelastung nicht aus, jeweils zu überprüfen, dass in jedem Frequenzbereich der zugehörige Grenz- bzw. Vorsorgewert eingehalten wird. Es ist vielmehr erforderlich, durch ein geeignetes Summierungsverfahren die Gesamtbelastung zu bestimmen und in Beziehung zu Grenz- und Vorsorgewerten zu setzen. Entsprechend dem in der 26. BImSchV vorgeschriebenen Summierungsverfahren wird daher für jeden Frequenzbereich einzeln der prozentuale Anteil an dem für den jeweiligen Frequenzbereich gültigen Grenzwert ermittelt (siehe Tabelle M2 im Anhang). Anschließend werden die so erhaltenen Prozentwerte addiert (s. letzte Spalte in den beiden Ergebnisblöcken in Tabelle M2). Der gesetzliche Grenzwert wird dann eingehalten, wenn die so ermittelte Summe unter 100 Prozent liegt. Analog zu diesem Verfahren sind in Tabelle M3 im Anhang die Messergebnisse in Relation gesetzt zu den Anlagen-Grenzwerten in der Schweiz und in Tabelle M4 zum Salzburger Vorsorgewert von 1 mw/m² (vgl. Fußnote 3, S. 4). Die Anlagengrenzwerte und Vorsorgewerte werden ebenso wie oben für den gesetzlichen Grenzwert beschrieben dann eingehalten, wenn der in den letzten Spalten der Ergebnisblöcke der Tabellen M3 und M4 angegebene Summenwert unter 100 Prozent liegt. Es sei hier angemerkt, dass bei der Darstellung der Ergebnisse in den Tabellen M1 bis M6 im Anhang der besseren Lesbarkeit wegen meist die gleiche Anzahl Nachkommastellen verwendet wird, woraus allerdings nicht auf eine entsprechende Präzision der Messergebnisse geschlossen werden kann (vgl. hierzu die Ausführungen im folgenden Kapitel). 6.1.5 Messunsicherheiten Die Messunsicherheit des gesamten Messsystems wird mit 3 db abgeschätzt. Dies dient sowohl zur Berücksichtigung möglicher Fehlerquellen der Messgeräte selbst, die das Messergebnis verfälschen können, als auch zur Berücksichtigung der Tatsache, dass bei der eigentlichen Messwertaufnahme (Schwenkverfahren) eventuell Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 34 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de nicht der am höchsten belastete Punkt erfasst wurde. Zu den möglichen Fehlerquellen der Messgeräte gehören: - Kalibrierung des Spektrumanalysators (einschl. Temperatureinfluss) - Kalibrierung der Messantennen - Kalibrierung des Messkabels Zu den möglichen Fehlerquellen der Messwertaufnahme gehören: - unvollständige Erfassung des zu untersuchenden Raumbereichs durch die Schwenkmethode - Einfluss der Personen in der Umgebung. Zur besseren Vergleichbarkeit zwischen den in diesem Gutachten dargestellten Ergebnissen der Immissionsmessungen und den evtl. im weiteren Verlauf der Begutachtung noch erfolgenden Immissionsberechnungen wurde die Messunsicherheit nicht als ein Sicherheitsaufschlag in die Messergebnisse eingerechnet. Die tatsächlichen Immissionen können daher bis zum Faktor 2 höher oder niedriger liegen, als in den Messergebnis-Tabellen M1 bis M6 angegeben. 6.2 Diagramme und Tabellen der Messergebnisse Nachfolgend sind in den Diagrammen die Spektren der Übersichtsmessungen dargestellt, aus denen für jeden Messpunkt die relevanten Quellen hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung zu entnehmen sind. Die zur Berechnung der Einzelergebnisse benutzten Spektren der Detailmessungen für die einzelnen Frequenzbereiche (GSM-900, GSM-1800 und UMTS) sind wegen ihrer großen Zahl hier nicht enthalten. Anschließend sind in den Tabellen M1 bis M6 die Messergebnisse in tabellarischer Form dargestellt. Zur Beschreibung der Tabellen siehe Kapitel 6.1.4, S. 34. Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 35 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de 6.3 Literatur [1] 26. BImSchV, 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, BGB1, S. 1966, 16.12.1996 [2] Bornkessel, Ch, Neikes, M, Schramm, A: Abschlussbericht Untersuchung der Immissionen durch Mobilfunk-Basisstationen, Institut für Mobil- und Satellitenfunktechnik GmbH, Kamp-Lintfort, 08/02, www.munlv.nrw.de, www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/immission/mobil.htm [3] NISV, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung, Schweizerischer Bundesrat, 23. Dezember 1999 [4] Oberfeld, G, Konfliktmanagement Salzburger Modell, Historie und Entwicklung, in: 2. Rheinland-Pfälzisch-Hessisches Mobilfunksymposium, Tagungsband, BUND (Hrsg.), S. 5 ff, 26.04.2003 [5] Steiger, B, Technischer Bericht: Messung elektromagnetischer Felder in der Umgebung der Mobilfunk-Basisstation am Sportplatz in 63571 Gelnhausen- Hailer und Bewertung nach der 26. BImSchV im Auftrag T-Mobile, 24.10.2003 Hochfrequente elektromagnetische Strahlung, Stadt Gelnhausen, Sachverständigengutachten vom 04.08.2009 Seite 36 von 36

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de Ortstermin am 26 und 27. März 2009 in Gelnhausen einschließlich Aktualisierung Donnerstag, 26.03.2009 1. Besprechung im Rathaus: TeilnehmerInnen: Herr Kauder, Amtsleiter Bauamt; Herr Maier, Herr Koch, Bauamt; Frau Renate Baumann, Bürger für Gelnhausen; Frau Bathow, Herr Nießen, EMF-Institut: Vorstellung der vorläufigen Immissionsberechnungen Überprüfung der Lage der Basisstationsstandorte Anstehende Standortwahl für TETRA-Sendeanlage für BOS-Digital-Funk: - Angefragt ist der Standort BS22 (Telekomturm, Frankfurter Str.) - Es soll eine Immissionsberechnung zu den von der TETRA-Anlage zu erwartenden Immissionen durchgeführt werden. - Herr Maier hat die Sendeleistung angefragt, aber noch keine Antwort erhalten. - Nachtrag 30.03.2009: Herr Maier hat die Angabe zur Sendeleistung erhalten: 2 Kanäle, 25 W Besprechung möglicher Messpunkte: - Standorte außerhalb des Stadtgebietes sollen berücksichtigt werden, sofern sie Immissionen auf Gelnhausener Stadtgebiet verursachen - Messpunkte sollen alle innerhalb des Stadtgebiets Gelnhausen liegen. - Sonderfälle, wie die von vielen Gelnhausener Schülern besuchte Montessori-Schule in Linsengericht sollen vorher mit der Verwaltung von Linsengericht besprochen werden. - Messpunkte im Umkreis der Basisstation BS18a (Sportplatz Hailer) Es sollen 2 Messpunkte aus früherer Messung (29.09.2003) wiederholt werden (Schule und ein Kindergarten). Ein weiterer im Wohngebiet wird neu ausgewählt. - Nachtrag 02.04.09: Die Gutachten der Messung vom 29.09.2003 liegen vor. Die beiden Messpunkte in Schule und Kindergarten der damaligen Messung sind in die nachfolgende Tabelle aufgenommen. 2. Ortsbesichtigung: Besichtigung der Basisstationen und Messpunktauswahl, Ablauf in der Reihenfolge entsprechend der folgenden Tabelle Teilnehmer: Frau Baumann, Herr Koch, Frau Bathow, Herr Nießen Freitag, 27.03. 3. Besprechung im Rathaus (Herr Koch, Frau Bathow, Herr Nießen): Klärung von Standortfragen Dokumentation der Standorte durch Luftbilder 3. Besichtigung von Basisstationen und Messpunktauswahl (Herr Koch, Frau Bathow, Herr Nießen) zur Lage von BS29 und BS34s wurde eine Vertauschung vermutet Nachtrag 30.03.2009: BS29 (Schnepfenkopf) war und ist in allen Karten korrekt eingezeichnet. Ca. 500 m östlich davon ist in der Internet-Karte der Bundesnetzagentur eine Sonstige Funkanlage mit der Standortbescheinigung Nr. 230022 eingetragen, die bei uns als BS34s geführt wird. Die Lage dieses Protokoll der Ortsbesichtigung Gelnhausen, 26. und 27.3.2009 1

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de Standortes konnte nicht verifiziert werden. Herr Koch kennt eine außer Betrieb genommene alte Sendeanlage ca. 650 m südwestlich des Standortes BS29 (Schnepfenkopf), ca. 100m der Kreuzung Am Friesenborn/Himmelauer Str. in Haitz, die besichtigt wurde. Möglicherweise handelt es sich hierbei um die Basisstation BS34s, was bedeutet, dass diese von der BNetzA völlig falsch in der Karte platziert wurde. 4. Messpunktauswahl in der Innenstadt zu BS24 und BS23 und BS25 (Frau Bathow, Herr Nießen) Gesucht wurde ein Messstandort mit den drei Basisstationen in direkter Sicht: BS23 (Krankenhaus), BS24 (Schlösschen), BS25 (Ziegelturm) Ergebnis nach Ortsbesichtigung: Vermutlich gibt es in Bodenhöhe wegen Topographie und Vegetation keinen Standort mit direkter Sicht zu den drei Basisstationen, sodass eine messtechnische Überprüfung an einem Außenstandort ausscheidet. Möglicherweise ist der Buttenturm für eine solche Messung geeignet. Hier müsste von der Stadt in einer Besichtigung überprüft werden, ob von oben alle 3 Basisstationen zu sehen sind und ob hier ein Messpunkt gewünscht wird. Der Standort Alter Graben 6-10 (zur Zeit leerstehend) wird als Messpunkt für BS24 (Schlösschen) vorgeschlagen (siehe Tabelle) Der Standort Alter Graben 27 wird als Messpunkte für die BS23 (Krankenhaus), östlicher Richtung vorgeschlagen (möglichst innen) 5. Besichtigung der Basisstationen in Gründau BS39 und BS43 zur Feststellung, ob diese Basisstationen Auswirkungen auf das Stadtgebiet von Gelnhausen haben. Ergebnisse: Die Standorte liegen unmittelbar an der Stadtgrenze. Es sind aber keine Wohngebiete auf Gelnhausener Gebiet, die von hohen Immissionen im Nahbereich betroffen würden. Messungen sind hier nicht erforderlich Die Standorte werden in spätere Untersuchung einbezogen, ob von dort eine Versorgung von Gelnhausen-Roth erfolgen kann. In der folgenden Tabelle sind die möglichen Messpunkte in der Reihenfolge der Besichtigung aufgeführt: Donnerstag, 26. 03., 14:00 bis 16:30 Uhr Mögliche Messpunkte Fotos BS Bemerkungen Innenstadt Hexenturm, Am Fratzenstein im Gebäude 777-780 25 Ziegelturm Schmidtgasse 18, Alliger innen 25 nicht unbedingt erforderlich Am Untermarkt, neben Haus-Nr. 11. Blick durch Mittelgasse auf BS25, außen 781-783 25 Parkplatz Hotel Stadtschänke, Fürstenhofstraße Wohnung Frau Baumann, Seestraße 8 außen 785 25 innen 25 Protokoll der Ortsbesichtigung Gelnhausen, 26. und 27.3.2009 2

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 Mögliche Messpunkte Fotos BS Bemerkungen info@emf-institut.de Im Ziegelhaus Nr. 1 innen 25+26 ob von hier die BS26, Lagerhausstraße, Linsengericht zu sehen ist, müsste von Frau Baumann oder der Verwaltung geklärt werden Triangulum außen 791 26+37s BS37s=GSMR, Bahnfunk, direkt an der Bahnlinie Im Weiherfeld 6, Balkon innen 26+37s ersatzweise: außen 26+37s vor Haus Nr. 4 oder 6 ersatzweise: Im Weyerfeld 12, Fam. Viel innen oder außen 26+37s Hailer Ysenburger Str. 19, Reinhardt Kindergarten Goethestraße, Spielplatz Ysenburgschule Haider- Meerholz, Pausenhof Innenstadt Parkplatz Krankenhaus, an der ehemaligen US-Schule vor dem Haus Buchenweg 9 alternativ: ggü. Haus Alter Graben 41 vor Haus Deutschordenstraße 25, Krauthan innen oder außen 818-821 18a Sportplatz Hailer: Falls Innenmesspunkt nicht möglich, kann auch vor dem Haus gemessen werden außen 18a MP3 der Messung vom 29.9.2003 außen 18a MP4 der Messung vom 29.9.2003 außen 854-857 22 Telekomgebäude, Frankfurter Str. 55 außen 858-865 23 auf dem Krankenhaus, Antenne Nord außen 23 außen 871-873 24 WBH Am Schlösschen Freitag: 27.03., 11:45 bis 15:30 Uhr Mögliche Messpunkte Fotos BS Bemerkungen Höchst Kreuzung Hofriethsgarten/ Mühlenstraße, Sicht auf 3 Basisstationen Mühlenstraße 3 Dachfenster Neue Straße 10 (Kleespies) Innenstadt möglich: Buttenturm, Am Alten Graben Alter Graben 6-10, Hessisches Dienstleistungszentrum für Landwirtschaft, Gartenbau und Na- außen 898 31+29 +32 Mühlenstraße, Schreinerei = BS31 Schnepfenkopf =BS29 Rehberg = BS32 innen 900,902 31 am besten geeigneter Messpunkt innen 904-910 31 Obergeschoss innen 927-928 innen 929, 936 24 WBH Am Schlösschen Das Gebäude scheint zur Zeit nicht genutzt zu werden Blick von unten auf BS24 turschutz Alter Graben 27 innen 23 Krankenhaus, Antenne Süd-Osten Protokoll der Ortsbesichtigung Gelnhausen, 26. und 27.3.2009 3

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de Anmerkung: In der obigen Tabelle sind 23 mögliche Messpunkte aufgeführt. Es sind bewusst keine Messpunktnummern vergeben worden, um keine Verwirrung mit den später bei der Messung vergebenen Messpunktnummern aufkommen zu lassen. Beauftragt sind bisher 15 Messpunkte. Wir bitten zu klären, welche Messpunkte endgültig ausgewählt werden sollen oder ob noch zusätzliche Messpunkte beauftragt werden sollen. Als frühesten Messtermin haben wir den 21. und 22. April vorgesehen. Familie Reinhard habe ich noch nicht erreichen können. Ich versuch es nächste Woche. 02.04.2009 M. Bathow P. Nießen Protokoll der Ortsbesichtigung Gelnhausen, 26. und 27.3.2009 4

Fachinstitut für EMVU www.emf-institut.de Siebengebirgsallee 60, 50939 Köln, Tel.: 0221/94159-77, Fax: -76 info@emf-institut.de Aktuelle Grenzwerte- und Vorsorgewerte (Auswahl) Hochfrequenz (HF) Leistungsflussdichte 400 bis 2000 MHz mw/m² Bedingung ICNIRP 1 1987-1998 Deutschland, gesetzlicher Grenzwert nach 26. BImSchV Italien 2001 2000 bis 400 MHz 4650 930 MHz (D-Netz) 9000 1800 MHz (E-Netz, DECT) 10000 ab 2000 MHz (UMTS, WLAN) 1000 allgemein 100 Aufenthalt über 4 Stunden Italien (Regionen) 66 Lombardei 23,9 Lazio, Puglia, Veneto 0,66 Venedig Schweiz 2000 42,4 900 MHz (D-Netz) Anlagengrenzwert für Wohnbereiche 95,5 1.800 MHz (E-Netz) Russland 1999 100 China 1999 (Gesundheitsministerium) 100 Dauerbelastung 400 kurzfristig China 1999 (Umweltministerium) 400 Ecolog-Institut 2000 10 Salzburger Richtwert 1998 1 Summe GSM 2 außen Salzburger Richtwert 2002 Standard der Baubiologie für gepulste Strahlung für Schlafbereiche (innen) Bonn 10/99: Resolution Bürgerforum & EMF- Expertenrunde (u.a. Bundesverband gegen Elektrosmog) 0,01 Summe GSM außen 0,001 Summe GSM innen > 0,1 extreme Anomalie 0,005 0,1 starke Anomalie 0,0001 0,005 schwache Anomalie < 0,0001 keine Anomalie 0,1 ungepulst 3, Wachbereich 0,001 ungepulst, Ruhe- und Schlaf 0,001 gepulst 4, Wachbereich 0,001 gepulst, Ruhe- und Schlaf 07/2005 1 ICNIRP = International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (Internationale Strahlenschutzkommission) 2 GSM= Global Sysstem for mobile communication (Mobilfunkstandard für D- und E-Netze 3 ungepulst Strahlung, z.b. Rundfunksender 4 gepulst Strahlung, z.b. GSM-Mobilfunk Institutsleitung: Dipl. Phys. Dr. rer. nat. Peter Nießen, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für EMVU

Plan 1: Lage der Messpunkte in Gelnhausen-Innenstadt