LEITFADEN: NRW-NAHOST-STIPENDIENPROGRAMM (ISRAEL, PALÄSTINENSISCHE GEBIETE, JORDANIEN)



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Transkript:

LEITFADEN: NRW-NAHOST-STIPENDIENPROGRAMM (ISRAEL, PALÄSTINENSISCHE GEBIETE, JORDANIEN) FÜR KOORDINATIONSSTELLEN & INSTITUTE DER NRW-HOCHSCHULEN I. Organisatin des Aufenthalts Vr dem Aufenthalt: unmittelbar nach ffizieller Zusage: Kntaktaufnahme und Klärung des Aufenthaltszeitraums zwischen Betreuer und Stipendiat/in in dem eine Betreuung gewährleistet ist. 1 Zuweisung eines ständigen Ansprechpartners in der Krdinatinsstelle (Akad. Auslandsamt etc.), Austausch vn Kntaktdaten mit dem Stipendiat / der Stipendiatin. Organisatin der Teilnahme an einem Deutschkurs (wenn möglich) 2 Organisatin der Anreise & Unterkunft: Abstimmung und ggf. Abhlen vn Flughafen.ä. Bestimmung eines Betreuers / einer Betreuerin aus dem jew. Institut/ der Arbeitsgruppe (als ständiger Ansprechpartner) Kntakt zu Stipendiatinnen und Stipendiaten herstellen Mittelanfrderung: Anfrderung der Stipendienmittel über die HHU Düsseldrf beim Ministerium für Innvatin, Wissenschaft und Frschung (MIWF) (vgl. II./Abrechnung) ab 1. Mai 2016: Stipendiatinnen und Stipendiaten können ihre Stelle antreten Während des Aufenthalts: 1. Wche des Aufenthalts: Erarbeitung eines Arbeitsplans mit der fachlichen Betreuerin / dem Betreuer für den Aufenthalt in Nrdrhein-Westfalen an HHU Düsseldrf frtlaufend: Sfern während der Betreuung Fragen der Prbleme entstehen, infrmiert die Krdinatinsstelle der das betreuende Institut die HHU Düsseldrf. 1 Wir möchten die Stipendienplatzanbieter bitten, den Aufenthaltszeitraum der Stipendiaten in enger Abstimmung mit der zuständigen Persn des Akademischen Auslandamtes/Internatinal Office vrzunehmen, um Schwierigkeiten bei der Bereitstellung einer Unterkunft vrzubeugen. Ferner sllte falls möglich darauf geachtet werden, dass sich der Aufenthalt nicht über zwei Semester erstreckt, um den Stipendiaten/innen die Vrteile des NRW-Semestertickets zu gewähren. 2 Die Teilnahme an einem Deutschkurs wird dringend empfhlen und sllte den Stipendiaten ermöglicht werden, wenn keine wichtigen Gründe dagegen sprechen. 1

Nach dem Aufenthalt: auf Anfrage sllen die Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Teilnahmebescheinigung (Cnfirmatin f participatin) vm betreuenden Hchschulinstitut erhalten, die ihre Teilnahme am Stipendienprgramm bestätigt, und Angaben zur Dauer des Aufenthalts, zu den (fachlichen) Tätigkeiten / der Arbeit am jeweiligen Hchschulinstitut und ggf. eine Beurteilung der Leistungen beinhaltet bis Ende 2016: Die Aufenthalte der Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen beendet sein spätestens bis zum 30. Juni 2017: Die Hchschule muss die Aufenthaltsksten mit dem MIWF abgerechnet haben. II. Rahmen/Umfang des Stipendiums Im Rahmen des Stipendienprgramms sll flgendes gewährleistet werden: Zugang zu allen zentralen Einrichtungen und Services (Biblitheken; Rechenzentren; Online- Zugang inkl. E-Mail; Kantinen/Mensen; etc.) Mbilität in Regin und NRW: die Stipendiatinnen und Stipendiaten sllen ein Dauerticket des ÖPNV über die Krdinatinsstellen erhalten max. 80 /Mnat werden erstattet bevrzugt das NRW-Ticket/Semesterticket: dazu ist eine Einschreibung der Stipendiatin / des Stipendiaten zu erwägen Unterkunft: angemessene, für Kurzzeitaufenthalte geeignete Unterkunft (z.b. Studentenappartement, Gästehaus) 400 /Mnat sllten möglichst nicht überschritten werden. 3 Die Unterkunft muss mit essentiellem Mbiliar (Schreibtisch, Bett, Sitzgelegenheit, Kleideraufbewahrung; Kücheneinrichtung), technischer Ausstattung (v.a. Internetzugang) swie mit den ntwendigen Gegenständen des täglichen Lebens (Bettwäsche, Handtücher, Geschirr) ausgestattet sein. Hausrdnungen, Mietverträge etc. müssen den Stipendiatinnen und Stipendiaten in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden 4 ist dies nicht möglich, sllte der Betreuer der Krdinierungsstelle die Stipendiatin / den Stipendiaten bei der Vertragsschließung unterstützen Sllten die Whnräume nur für ganze Kalendermnate anmietbar sein, s ist es in Ausnahmefällen zulässig, die entsprechend der Aufenthaltszeit der Stipendiatin / des Stipendiaten abgedeckten Kalendermnate kmplett abzurechnen. Empfhlen wird jedch eine entsprechende mnatsgenaue Terminierung im Vrfeld des Aufenthaltes um Mehrksten zu vermeiden. 3 Wenn aufgrund besnderer Anfrderungen der Stipendiatinnen und Stipendiaten der aufgrund einer angespannten Whnungslage höhere Ksten für die Unterkunft anfallen, können diese nach Rücksprache mit der HHU Düsseldrf und dem MIWF im Einzelfall gewährt werden. 4 sfern die Verträge nicht vn der Krdinierungsstelle abgeschlssen werden und sfern sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen 2

Bei Stipendiatinnen aus Palästina und Jrdanien sllte darauf geachtet werden, dass diesen unabhängige Whneinheiten wie z.b. kmplett mit Kchmöglichkeit und sanitären Einrichtungen ausgestattete Appartements zur Verfügung gestellt werden. Unterhalt: Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten einen Tagessatz vn 16,44 Der Unterhalt sll den Stipendiatinnen und Stipendiaten mnatlich ausgezahlt werden, möglichst zu Beginn, spätestens jedch bis zum 15. des lfd. Mnats. 5 Der Unterhalt für den ersten Mnat ist den Stipendiatinnen und Stipendiaten spätestens innerhalb der ersten Wche des Aufenthaltes auszuzahlen / zu überweisen. Sllte dafür ein deutsches Knt erfrderlich sein, sllten die StipendiatInnen bereits vr Ankunft darüber unterrichtet und ggf. bei der Knteröffnung unterstützt werden. Reiseksten: Die Krdinatinsstellen erstatten den Stipendiatinnen und Stipendiaten ihre Reiseksten nach Vrlage entsprechender Belege in tatsächlicher Höhe, maximal jedch 700. Achtung: Es wird keine Reisekstenpauschale ausgezahlt - die Reiseksten sllten möglichst schn vr dem Aufenthalt beim Stipendiaten / bei der Stipendiatin erfragt werden, s dass diese bereits in der Mittelanfrderung in tatsächlicher Höhe berücksichtigt und s unmittelbar erstattet werden können. Die Erstattung der Reiseksten für den Stipendiaten / die Stipendiatin sllte nach Vrlage der Belege schnellstmöglich, spätestens jedch nach 1 Mnat erflgen. Betreuungs-Pauschale: Den betreuenden Instituten wird ein Pauschalbetrag vn 300 für anfallende Betreuungsksten zur Verfügung gestellt. Bei Teilnahme der Stipendiaten an einem Deutschkurs sllen die dafür ggf. anfallenden Ksten vn der Betreuungspauschale gedeckt werden. Die Mittel können außerdem verausgabt werden für z.b. Fahrten vn Stipendiatinnen / Stipendiaten und deren Betreuer bzw. Betreuerin zu anderen Standrten (bspw. Begrüßungsveranstaltung), die Teilnahme an Fachknferenzen, die Anschaffung vn für die Stipendiatinnen / Stipendiaten dringend ntwendiger Fachliteratur etc. 5 Alternativ pauschal zu Beginn des Aufenthalts. 3

Abrechnung: Sämtliche Ksten werden direkt zwischen der Krdinatinsstelle und der Stipendiatin / dem Stipendiaten abgerechnet. Mittelanfrderung: Die Hchschule muss vr Beginn des Stipendienaufenthalts die entsprechenden Fördermittel über die HHU Düsseldrf (Dr. Gellert/Schwertner) beim Ministerium für Innvatin, Wissenschaft und Frschung (MIWF) anfrdern. 6 Nur dann können diese gewährt werden. Verwendungsnachweis: Die Verausgabung der Mittel wird nach dem Aufenthalt vn der Krdinatinsstelle mit dem MIWF abgerechnet. Die Ausgaben sind auf Verlangen zu belegen. III. Snstige Betreuung / Unterstützung Betreuung durch die Krdinatinsstelle: Die Krdinatinsstellen sllen die Stipendiatinnen und Stipendiaten bei der Organisatin und bei den für die Reise und den Aufenthalt in Deutschland ntwendigen Frmalitäten unterstützen. Mind. 1mal pr Mnat sllte ein persönlicher Austausch / Kntakt zwischen dem Betreuer / der Betreuerin an der Krdinatinsstelle und der Stipendiatin / dem Stipendiaten erflgen. Betreuung durch Hchschulinstitut: Mind. alle 14 Tage sllte ein persönlicher Gesprächstermin zwischen betreuendem Hchschullehrer / der Hchschullehrerin und Stipendiatin bzw. Stipendiat stattfinden. Der benannte Betreuer am Institut sll für die Stipendiatin / den Stipendiaten als fachlicher und persönlicher Ansprechpartner fungieren und möglichst laufend erreichbar sein. Krdinatinsstellen wie auch Institute sllen sich um die sziale und kulturelle Integratin der Stipendiatin / des Stipendiaten bemühen, z.b. durch Beteiligung an Veranstaltungen für (internatinale) Studierende, institutsinterne Veranstaltungen und ggf. Seminaren regelmäßige Treffen mit der Stipendiatin / des Stipendiaten Zurdnung eines (studentischen) Betreuers (Hilfe bei Eingewöhnung & Orientierung in Stadt & universitären Einrichtungen; regelmäßige Treffen) Infrmatinen zu Möglichkeiten der Freizeitgestaltung in der jew. Stadt/ an der jew. Universität (Sprtangebt, kulturelles Angebt, Infrastruktur etc.) 6 Die Mittelanfrderung sllte bis spätestens zwei Wchen vr dem Beginn des Aufenthalts bei der Krdinatinsstelle eingehen, damit genügend Zeit zur Prüfung und Weiterleitung an das MIWF swie die Bewilligung bleibt. 4

IV. Ansprechpartner Die Prjektträgerschaft liegt bei der Heinrich-Heine-Universität Düsseldrf. Kntakt: Heinrich-Heine-Universität Düsseldrf / Internatinal Office Dr. Anne Gellert / Kai Schwertner M.A. Geb. 21.02., Raum 01.70. (dienstags) Universitätsstraße 1, 40225 Düsseldrf Tel.: 0211/81-14107; Tel. WHK: 0211/81-03041 (dienstags) Fax: 0211/ 81-11334 Email: nrw-schlarship@hhu.de Hmepage: www.hhu.de/nrw-nahst-ferderprgramme 5