China / Tibet Wegweisung tibetischer Flüchtlinge nach Nepal und Indien



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Transkript:

China / Tibet Wegweisung tibetischer Flüchtlinge nach Nepal und Indien Gutachten der SFH-Länderanalyse Michael Kirschner Bern, 2. September 2003 MONBIJOUSTRASSE 120 POSTFACH 8154 CH-3001 BERN TEL 031 370 75 75 E-MAIL INFO@sfh-osar.ch FAX 031 370 75 00 INTERNET http://www.sfh-osar.ch PC-KONTO 30-16741-4 SPENDENKONTO PC 30-1085-7 M E M B E R O F T H E E U R O P E A N C O U N C I L O N R E F U G E E S A N D E XI L E S M I T G L I E D D E R Z EW O

Einleitung Die Anfrage an die SFH-Länderanalyse vom 27. August 2003 betrifft die Zunahme von Asylentscheiden von TibeterInnen, die nach Einschätzung der Behörden nicht aus der VR China in die Schweiz eingereist sind, länger in Nepal und/oder Indien gelebt haben, und den damit verbundenen Wegweisungsvollzug nach Nepal und/oder Indien. Der Anfrage wurden folgende Fragestellung entnommen: Wie steht es um die Möglichkeit des Wegweisungsvollzugs in diesen Fällen, wenn die Betreffenden keinen indischen/nepalesischen Pass haben? Kann man sagen, dass der W egweisungsvollzug nach Nepal und/oder Indien generell unmöglich ist für Tibeter, die nicht über die jeweilige Staatsangehörigkeit verfügen? 1 Überblick über die aktuelle Lage in China / Tibet Wir verweisen für einen aktuellen Überblick auf den SFH-Lagebericht zu China mit Schwerpunkt Tibet vom Mai 2003. 1 2 Rückkehr nach China / Tibet Im oben genannten Bericht heisst es: «Die chinesische Regierung nimmt grundsätzlich Rückkehrende, die illegal in andere Staaten eingereist sind, wieder auf. Sie verweigerte aber mehrmals BürgerInnen die Einreise, wenn sie als Dissidenten oder AktivistInnen registriert sind. Illegal ausgereiste Rückkehrer haben üblicherweise eine Busse zu bezahlen und werden zwischen zehn Tagen und einem Monat inhaftiert und befragt. Diejenigen, die zum zweiten Mal zurückkehren, werden in der Regel zusätzlich in Lager zur "Umerziehung durch Arbeit" geschickt. Über die Höhe der Busse gibt es unterschiedliche Angaben. Das Gesetz sieht eine Strafe zwischen 1000 und 5000 Yuan vor, die Praxis der Bestrafung ist jedoch lokal verschieden und die zu bezahlende Busse kann bis zu 25'000 Yuan betragen. Wer nicht zahlen kann, wird bis zu einem Jahr in Lager zur "Umerziehung durch Arbeit" geschickt. Länge und Art und Weise der Haft hängen oft von der Möglichkeit ab, Schmiergelder zu bezahlen. (...)» «Weltweit leben 131'000 TibeterInnen im Exil, davon 100'000 in Indien. Die Hauptrouten der Flüchtlinge verlaufen über Bergpässe nach Nordindien und Nepal und bergen grosse Gefahren von verschiedener Seite (Schüsse von chinesischen Grenzposten, Vergewaltigung durch Schlepper, Erschöpfung, Dehydrierung, Witterungseinflüsse usw.). Die Situation der tibetischen Flüchtlinge in Nepal ist prekär: Diejenigen, die vor 1989 angekommen sind, besitzen ein theoretisches Recht auf Verbleib im Königreich, in der Praxis stossen sie aber auf grosse Schwierigkeiten. Sie werden in verschiedener Hinsicht diskriminiert und verfügen kaum über Möglichkeiten zur Integration und zum Führen einer würdigen Existenz. 1 vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe, Internetquelle: www.fluechtlingshilfe.ch/imgupload/gutachten_laenderberichte/china030527d.pdf Seite 2 von 6 Wegweisung tibetischer Flüchtlinge nach Nepal und Indien / Gutachten vom September 2003

Flüchtlinge, die nach 1989 in Nepal eingereist sind, erhalten kein Aufenthaltsrecht mehr. Das so genannte "Gentleman s Agreement" zwischen der nepalesischen Regierung und dem UN-Flüchtlingshilfswerk sollte ihnen freien Transit garantieren, was aber in der Praxis oft nicht eingehalten wird. Es wurden Fälle bekannt, wo Flüchtlinge wieder zurück nach Tibet gebracht wurden. Im April 2003 wurde eine Gruppe tibetischer Flüchtlinge verhaftet und aufgrund fehlender Papiere zu Geld- und Gefängnisstrafen verurteilt. Die Flüchtlingspolitik Nepals gegenüber TibeterInnen ist geprägt vom Willen der Regierung, die Beziehungen zu China nicht zu belasten. Die meisten TibeterInnen besitzen keinen chinesischen Pass. BewohnerInnen der Autonomen Region Tibet haben das Recht, jedoch nicht die Pflicht, einen zu beantragen. Den Ausweis gibt es entweder in Form einer Identitätskarte im Kreditkartenformat oder als Passbüchlein, wobei letzteres seltener ist. Das US Department of State stellt in seinem jüngsten Menschenrechtsbericht fest, dass es im Jahre 2002 für TibeterInnen zunehmend schwieriger geworden ist, einen chinesischen Pass zu erhalten und auch das UK Home Office bezeichnet es in seinem letzten Report als "sehr schwierig" für Bewohner der autonomen Republik Tibet, in den Besitz chinesischer Ausweispapiere zu gelangen. Die tibetische Exilregierung in Dharamsala stellt allen TibeterInnen, unabhängig von ihrem Wohnort, auf Wunsch ein "Grünes Buch" aus, welches sie ermächtigt, von ihrem Domizil aus an Wahlen und Abstimmungen der Exilregierung teilzunehmen.» 3 Tibetische Flüchtlinge in Nepal Für einen ausführlichen Bericht zur Situation tibetischer Flüchtlinge in Nepal siehe auch: Tibet Justice Center, Tibet s Stateless Nationals: Tibetan Refugees in Nepal, Juni 2002, sowie Nepal: Information on Tibetans in Nepal, März 2003 2. In diesem Bericht finden sich mehrere Hinweise und Forderungen bezüglich Reisedokumenten (the issuance of refugee identity cards and international travel documents to Tibetans residing legally in Nepal). Das in den USA ansässige Tibet Justice Center stellt zugleich die Informationsquelle für aktuellere Angaben dar. Die nepalesische Staatsbürgerschaft erwirbt laut nepalesischer Verfassung jedes in Nepal geborene Kind unabhängig von der Staatsbürgerschaft der Eltern, elternlose Kinder sowie Kinder, deren Vater Nepali ist. Auch kann die Staatsbürgerschaft erworben werden, wann man die Landessprache lesen und schreiben kann, die Person einen Beruf in Nepal ausübt, nicht weniger als 15 Jahre in Nepal gewohnt hat und Schritte unternommen wurden, die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes zu widerrufen. Eine duale Staatsbürgerschaft wird nicht anerkannt. 3 Nepal kennt keine offizielle Flüchtlingspolitik und hat bis heute die UN-Flüchtlingskonvention nicht unterschrieben. Das UNHCR unterstützt tibetische Flüchtlinge in Nepal. Seit Januar 2000 verweigert die Regierung Nepals dem UNHCR den Zugang zu den Grenzgebieten nach China, wo zahlreiche tibetische Flüchtlinge leben. Im Jahre 2003 wurden in Nepal erneute mehrere illegal eingereiste TibeterInnen zu Gefängnis- und Geldstrafen verurteilt. 4 2 3 4 www.tibetjustice.org/reports/nepal.pdf vgl. Citizenship Laws of the World, Internetquelle: www.ecoi.net; Nepal Homepage, Internetquelle: www.info-nepal.com vgl. Human Rights Watch, Nepal Endangers Tibetans with Efforts to Force Return to China, 30.05.2003, Internetquelle: www.hrw.org/press/2003/05/nepal053003.htm Wegweisung tibetischer Flüchtlinge nach Nepal und Indien / Gutachten vom September 2003 Seite 3 von 6

Nach Angaben des amerikanischen Bureau of Citizenship and Immigration Services erhalten TibeterInnen, die nach Nepal illegal einreisen, vom UNHCR ein Spezialausweis mit Informationen darüber, dass der Halter des Ausweises "eine vom UNHCR betreute Person ist". Dieser Ausweis trägt aber kein UNHCR-Logo. Die Ausweise sind oftmals nicht verfügbar und nepalesische Behörden erkennen sie nicht als Identitätsdokument an. Da die Regierung Neuankömmlingen den Aufenthalt in Nepal verwehrt, bleiben tibetische Siedlungen neu ankommenden TibeterInnen verschlossen. Illegal Einreisende müssen innerhalb von zwei Wochen das Land verlassen. Trotzdem gelingt es wohl einigen TibeterInnen, in Nepal illegal zu verbleiben, obwohl die meisten es vorziehen, nach Indien zu gehen. 5 4 Tibetische Flüchtlinge in Indien Die indische Staatsbürgerschaft basiert auf dem Staatsbürgerschaftsgesetz von 1955. Unabhängig von der Vielfalt der Staaten, Völker und Sprachen Indiens anerkennt das Gesetz nur die indische Staatsbürgerschaft. Laut Verfassung erhält jedes in Indien geborene Kind unabhängig von der Staatsbürgerschaft der Eltern die Staatsbürgerschaft. Trotzdem werden diese Kinder nicht automatisch als Staatsbürger anerkannt, sie können aber mit 18 Jahren nach Indien zurückkehren und die Staatsbürgerschaft beantragen. Auch erhalten die Staatsbürgerschaft Kinder, deren Vater Inder ist, unabhängig vom Geburtsland; das Kind einer indischen Mutter und eines ausländischen Vaters, wenn Mutter und Kind in Indien leben usw. Die Staatsbürgerschaft erwerben können Personen, die länger als fünf Jahre in Indien leben und ihre vormalige Staatsbürgerschaft widerrufen. Eine duale Staatsbürgerschaft wird nicht anerkannt. 6 Das indische Gesetz kennt keinen Asyl- oder Flüchtlingsstatus im Einklang mit der UN- Flüchtlingskonvention. Die Regierung verfügt nicht über eine Flüchtlings-, Asyl- oder Erstasylpolitik. Das UNHCR hat keinen offiziellen Status. Die Regierung erlaubt aber dem UNHCR, gewisse Flüchtlingsgruppen zu unterstützen. Die Regierung anerkennt gewisse Gruppen, darunter auch tibetische, als Flüchtlinge und stellt diesen Unterstützung zur Verfügung. Nach Angaben des amerikanischen Bureau of Citizenship and Immigration Services verfügen TibeterInnen, die über Nepal nach Indien einreisen, zumeist nicht über gültige Reisedokumente. Die meisten erhalten nach Ankunft in Indien keine legale Aufenthaltserlaubnis. Die meisten TibeterInnen erreichen Nepal über isolierte Bergpässe und haben weder nepalesische Visa noch offizielle Reisedokumente. 7 Die Rückkehr indischer Staatsbürger, deren Asylanträge im Ausland abgelehnt wurden, scheint dann problemlos, wenn diese mit legalen Dokumenten ausgereist sind und mit legalen Dokumenten zurückkehren. Abgelehnte indische Asylsuchende konnten mit temporären Reisedokumenten einreisen. 8 5 6 7 8 vgl. Bureau of citizenship and immigration, Nepal, Juni 2003 vgl. Citizenship Laws of the World, Internetquelle: www.ecoi.net; Indische Botschaften, Internetquelle: www.indianembassy.org vgl. Bureau of citizenship and immigration, India, Mai 2003, Internetquelle: www.immigration.gov/graphics/services/asylum/ric/documentation/ind03002.htm vgl. UK Home Office, April 2003 Seite 4 von 6 Wegweisung tibetischer Flüchtlinge nach Nepal und Indien / Gutachten vom September 2003

5 Zusammenfassung Festzuhalten ist, dass viele TibeterInnen sowohl in Tibet als auch in Nepal und/oder Indien nicht über gültige Identitätsdokumente oder Reisepässe verfügen, diese unter Umständen auch nicht erwerben können oder konnten. Während Nepal eine offene Politik der Ablehnung von tibetischen Flüchtlingen verfolgt, erschwert Indien tibetischen Flüchtlingen den Erwerb einer legalen Aufenthaltserlaubnis. Die entscheidenden Faktoren für eine legale Rückkehr nach Nepal und/oder Indien scheinen also zu sein, ob und wie Personen mit legalen Dokumenten ausgereist sind und wie sie zurückkehren. Über welchen Status und welche Dokumente diese Personen verfügten und ob das UNHCR vor Ort Hilfen bieten kann. Verfügen TibeterInnen weder über eine nepalesische noch indische Staatsbürgerschaft, scheint eine Rückkehr sehr schwierig. Im Einzelfall kann es speziell beeinflussende Faktoren geben, konkrete Abklärungen sind allenfalls mit der Unterstützung des auf diese Fragen spezialisierten Tibet Justice Center nur unter Angabe von mehr Informationen möglich. Wegweisung tibetischer Flüchtlinge nach Nepal und Indien / Gutachten vom September 2003 Seite 5 von 6

SFH-Publikationen zu China und Tibet und anderen Herkunftsländern von Flüchtlingen finden Sie unter www.fluechtlingshilfe.ch / Länder / Publikationen Der Newsletter Länder-Recht informiert Sie über aktuelle Publikationen. Anmeldung unter www.fluechtlingshilfe.ch / Länder / Newsletter Seite 6 von 6 Wegweisung tibetischer Flüchtlinge nach Nepal und Indien / Gutachten vom September 2003