Zur Mittleren Reife an der Mittelschule Hösbach



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Transkript:

Dezember 2014 Zur Mittleren Reife an der Mittelschule Hösbach Ein Merkblatt für Eltern und Schüler Seit dem Schuljahr 1999/2000 besteht die Möglichkeit über einen Mittlere-Reife-Zug (M-Zug) an der Volksschule von der 7. Jahrgangsstufe bis zur 10. Jahrgangsstufe die Mittlere Reife zu erreichen. Auch für das Schuljahr 2015/2016 nimmt die Mittelschule Hösbach wieder Anmeldungen für die 7. bis 10. Jahrgangsstufe entgegen. Überzeugende Argumente: Warum Mittlere Reife an der Mittelschule Hösbach? o Kein Wechsel der Schulart, wohnortnahe Beschulung. o Ein Lehrplan, der sich eng am Lehrplan für die Regelklassen orientiert, jedoch auf ein höheres Bildungsniveau ausgerichtet ist. o Schülerbezogene, praxisorientierte Unterrichtsgestaltung unter Beibehaltung der praktischen Fachbereiche der Mittelschule (Technik: gewerblichtechnischer Bereich, Soziales: hauswirtschaftlich-sozialer Bereich; Wirtschaft: kommunikationstechnischer Bereich) bei gleichzeitiger Ausweitung auf einen möglichen kaufmännischen Berufsweg durch das Fach Rechnungswesen. o Hoher Praxis- und Berufsbezug : Einstieg in die Berufswelt in der 7. Jgst. z. B. durch Praktika im Schonraum und Praktikumsabschnitte in der Berufswirklichkeit in der 8. und 9. Jahrgangsstufe, Intensivschulungen in den praktischen Fächern; Betriebsbesichtigungen und erkundungen. o Kooperation beim Übergang von der Schule in den Beruf mit Bildungsträgern und der Aschaffenburger Kompetenzagentur. o Beibehaltung des Klassenleiterprinzips. o Quali-Teilnahme unter besten Voraussetzungen. o Problemlose Rückkehr in die Regelklasse bei eventuellen Schwierigkeiten. o Betreuungsangebot in unserer offenen Ganztagsschule. o Bei Bedarf zusätzliche Fördermaßnahmen in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch. M-Klassen sind sehr sichere Wege zum Mittleren Schulabschluss.

Wie sind die Zugangsvoraussetzungen? Für Schülerinnen und Schüler aus der 6. Klasse: Mit dem Zwischenzeugnis: Bei einer Durchschnittsnote von 2,66 oder besser im Zwischenzeugnis der 6. Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Die Anmeldung erfolgt bis zum 1. März 2015. Mit Jahreszeugnis: Notendurchschnitt im Jahreszeugnis 2,66 oder besser in D, M, u. E. Die Anmeldung erfolgt in der ersten Ferienwoche. Mit Aufnahmeprüfung Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt in der ersten Ferienwoche. Die Aufnahmeprüfung findet gegen Ende der Sommerferien statt. (neu!). Geprüft wird der Jahresstoff. Für Schülerinnen und Schüler aus der 7. und 8. Klasse der Mittelschule: Ein Übertritt ist auch in die M8 und die M9 möglich. Die Eintrittsvoraussetzungen liegen hier jedoch in Deutsch, Mathematik und Englisch bei einer Durchschnittsnote von 2,33 im Zwischenzeugnis der 7. bzw. 8. Jahrgangsstufe. Mit Zwischenzeugnis: Bei einer Durchschnittsnote von 2,33 oder besser erfolgt die Anmeldung bis zum 01. März 2015. Mit Jahreszeugnis: Die direkte Anmeldung mit Notendurchschnitt im Jahreszeugnis 2,33 oder besser in D., M. und E., die Anmeldung erfolgt in der 1. Ferienwoche. Mit Aufnahmeprüfung: Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt in der ersten Ferienwoche. Die Aufnahmeprüfung findet gegen Ende der Sommerferien statt. (neu!). Geprüft wird der Jahresstoff. In allen Fällen ist eine Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten erforderlich! Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben jedoch gezeigt, dass sich Schüler mit einem Notendurchschnitt von 3,33 (ab 6. Jgst.) bzw. 3,0 (ab 7. Jgst.) oder schlechter insbesondere in den 9. und 10. Jahrgangsstufen sehr schwer tun das Klassenziel bzw. den Mittleren Schulabschluss zu erreichen. Auf die Möglichkeit des Erwerbs eines Mittleren Schulabschlusses in Form des Quabi möchten wir in diesem Zusammenhang ausdrücklich hinweisen. Bei möglichen Schwierigkeiten ist im Einzelfall der Wechsel zurück in die Regelklasse jederzeit möglich. Für Schülerinnen und Schüler aus der 9. Klasse der Mittelschule: Qualifizierender Abschluss, im Durchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch bzw. Muttersprache die Note 2,33. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, ist eine Aufnahmeprüfung abzulegen. Hat ein Schüler die besondere Leistungsfeststellung nicht in Englisch abgelegt, so ist er in Englisch zu prüfen. Diese Aufnahmeprüfung findet in der Regel in der letzten Woche des Schuljahres statt. Eine Voranmeldung hat auch hier bis zum 01. März 2015 zu erfolgen. Aufnahmeprüfung: Eine Teilnahme an der Aufnahmeprüfung ist nur in den Fächern möglich, in denen eine Notenverbesserung erreicht werden kann und wenn im Falle der Notenverbesserung die Aufnahme in eine M-Klasse erforderliche Durchschnittsnote erreichbar ist. Sobald der erforderliche Notendurchschnitt und damit der Zugang zur M-Klasse erreicht wurde, ist eine weitere Prüfungsteilnahme nicht mehr erforderlich. Die Erziehungsberechtigten entscheiden nach Beratung durch die Schule, in welchen der möglichen Prüfungsfächer die Schüler an der Aufnahmeprüfung teilnehmen. Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt der Zeugnisnote und der in der Aufnahmeprüfung erzielten Note(n) 2,66 (Jgst.6) bzw. 2,33 (Jgst. 7, 8, 9) erreicht ist.

Aufnahme in M10 Für Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, die zum Schuljahr 2015/16 in die 10. Klasse der Mittelschule eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 17. Juli 2015, und am Montag, 20. Juli 2015. Vorzulegen sind dabei die Zeugnisse über den qualifiz. Abschluss, das Jahreszeugnis und die Fächerwahl für die praktischen Fächer Technik, Wirtschaft und Soziales und das musisches Wahlfach sowie für evtl. Arbeitsgemeinschaften. Die Aufnahmeprüfung für die M 10 Klasse findet ab 24.07. bis 27.07.2015 statt Für Schülerinnen und Schüler aus anderen weiterführenden Schulen (Wirtschaftsschulen, Realschulen, Gymnasien): Für Schülerinnen und Schüler dieser Schularten gelten Sonderbedingungen, die am besten direkt über die Schule zu erfragen sind. Eine Einzelfallberatung ist telefonisch oder persönlich (nach Voranmeldung) durch das Schulleitungsteam der Mittelschule Hösbach möglich. Für Rückkehrer aus diesen Schularten gilt die Einweisung in die Regelklasse. Die Eingliederung von Schülern der genannten Schulen in die M- Klassen der Jahrgangsstufen 7 bis 9 ist grundsätzlich nur zu Beginn eines Schuljahres möglich, wenn sie die Erlaubnis zum Vorrücken im Jahreszeugnis erhalten haben. Bei Schülern, die die Vorrückungserlaubnis nicht erhalten haben und sich das Versagen auf Fächern bezieht, die in der Mittelschule nicht unterrichtet werden, entscheidet der Schulleiter. Er kann hierzu nach einem Gespräch eine Aufnahmeprüfung durchführen. Eine Aufnahme in eine M-Klasse kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Jahrgangsstufe 10 spätestens im 12. Schulbesuchsjahr erreicht werden kann. Was wird unterrichtet? Grundlage für den Unterricht ist die Stundentafel für die Mittelschule. Ab der Jahrgangsstufe 7 gelten die Fachlehrpläne für die Mittlere-Reife- Klassen und Kurse. Sie enthalten dieselben Themen und Lernbereiche wie sie auch für die Lehrpläne der Regelklassen verbindlich sind, jedoch auf einem erhöhten Anforderungsniveau. Dieses erhöhte Anforderungsniveau der M-Klassen verlangt jedoch Differenzierungen bei den Zielen und Inhalten sowie eine Erweiterung um zusätzliche Themen und Lernbereiche. Bei der unterrichtlichen Umsetzung werden durch angemessene Methoden o ein höherer Grad der Beherrschung der Lerninhalte, o eine geringere Fehlerhäufigkeit, o ein gesteigertes Arbeitstempo, o eine besser entwickelte Arbeitshaltung, o mehr Selbstständigkeit und Eigeninitiative angestrebt. Die Schüler lernen und arbeiten zunehmend selbstständig und schaffen sich in einem handlungsorientierten Unterricht Freiräume für Eigentätigkeit und Erproben von Lösungswegen. Eigenständig entnehmen sie aus vielfältigen Quellen Informationen und präsentieren Arbeitsergebnisse zunehmend anspruchsvoll.

Vorrückungsbestimmungen für die M-Klassen? In der Regel besuchen die Schülerinnen und Schüler einer M-7 Klasse anschließend die 8., 9. und die 10. Klasse des M-Zuges. Die Erlaubnis zum Vorrücken kann nicht gewährt werden bei Note 6 in einem Vorrückungsfach, Note 5 in zwei Vorrückungsfächern oder der Note 6 im Fach Deutsch. Jedoch kann Notenausgleich gewährt werden, wenn der Schüler in einem Vorrückungsfach die Gesamtnote 1 oder in zwei Vorrückungsfächern die Gesamtnote 2 oder in drei Vorrückungsfächern die Gesamtnote 3 erreicht hat. Welcher Abschluss ist in der M9-Klasse zu erreichen? Die Schülerinnen und Schüler der M9 haben die Möglichkeit, den qualifizierenden Abschluss (Quali) zu erwerben. Sie nehmen hierfür zusätzlich an der besonderen Leistungsfeststellung teil. Die Teilnahme an den Feststellungsprüfungen zum Quali ist für jeden M-Schüler der 9. Jgst. eine Selbstverständlichkeit. Das Quali-Zeugnis ist eine zusätzliche Qualifikation für die zu diesem Zeitpunkt bereits stattfindenden Bewerbungsverfahren. Gleichzeitig erlaubt die Prüfung eine Standortbestimmung über die eigene Leistungsfähigkeit für die Weiterarbeit in der M10. Entscheidet sich ein Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten für die Teilnahme nach 54 VSO, werden die Noten des Zwischenzeugnisses als Jahresfortgangsnoten in die Gesamtbewertung eingebracht. Ein Antrag der Erziehungsberechtigten ist hierfür notwendig. Erfolgt die Teilnahme nach 59 VSO, werden bei der Festlegung der Gesamtnoten die Jahresfortgangsnoten nicht mit einbezogen. Die Entscheidung für die Teilnahmebedingungen sollte vor Prüfungsbeginn erfolgen, sie wird schon zum Zeitpunkt der Anmeldung empfohlen. Welcher Abschluss ist in der M10-Klasse zu erreichen? Am Ende der Jahrgangsstufe 10 erreichen die Schüler den Mittleren Schulabschluss durch das Bestehen der Abschlussprüfung. Dieser Abschluss ist gleichwertig mit anderen Schulabschlüssen (Realschule, Wirtschaftsschule, Gymnasium), weist aber einen höheren Praxis- und Berufsbezug (Betriebspraktikum) auf, während z.b. an der Realschule ein breiterer theoretischer Anteil vermittelt wird. Mit diesem Abschluss gehen die Schülerinnen und Schüler in eine berufliche Ausbildung oder besuchen eine weiterführende Schule (Fachoberschule, Fachakademie oder Gymnasium) Wie erfolgt die Anmeldung zu den M-Klassen? Interessierte und geeignete Schülerinnen und Schüler melden sich bis zum 1. März 2015 bei der Schulleitung der jeweiligen Mittelschule für den Besuch der M-Klasse an. Anmeldeformulare erhalten Sie auf unserer Homepage: www.hoesbach-mittelschule.de oder im Sekretariat Ihrer Schule. Schulleitung, Sekretariat und das Lehrerteam der Mittelschule Hösbach sind gerne bereit, Interessenten weitere Informationen zu geben. Der Informationsabend M-Klasse an der Mittelschule Hösbach findet am 21.01.2015 um 19:30 Uhr statt.