Dialysebehandlung. Arbeit. Rente. Freizeit. Ausbildung. Transporte. Urlaub. Zuzahlungen. Pflege



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Transkript:

Dialysebehandlung Arbeit Rente Freizeit Transporte Ausbildung Urlaub Zuzahlungen Pflege AMGEN GmbH 2004

Generelle Zuzahlungsregeln 1.1 Außer für Patienten unter 18 Jahren gibt es keine generellen Zuzahlungsbefreiungen mehr nicht für Patienten mit niedrigen Einkünften nicht für chronisch Kranke! Belastungsobergrenzen für die gesamten Zuzahlungen pro Jahr: für schwerwiegend chronisch Kranke: 1% der Bruttoeinnahmen für alle anderen Versicherten: 2% der Bruttoeinnahmen 3

Fahrkosten 1.6 Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden von den Krankenkassen nur noch in Ausnahmefällen übernommen. Dialysefahrten können nur noch verordnet werden, wenn die Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist. Vom Patienten muss immer die Genehmigung der Fahrten bei der Krankenkasse beantragt werden! Pro (genehmigter) Fahrt sind 10% der Kosten, jedoch mindestens 5 und maximal 10 zu zu zahlen. 8

Schwerbehinderung 2 (SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) Dialysepatienten gelten als schwerbehindert, da sie in ihrer körperlichen Gesundheit auf Dauer erheblich beeinträchtigt sind. Um die Nachteile ihrer Behinderung zumindest teilweise auszugleichen, können sie bestimmte Vorteile, Vergünstigungen oder Rechte in Anspruch nehmen. 10

Schwerbehindertenausweis 2.1 Der Antrag (Formular) muss beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. 11

Grad der Behinderung (GdB( GdB) 2.2 Die Vorteile, die ein schwerbehinderter Mensch in Anspruch nehmen kann, sind u.a. abhängig vom zuerkannten GdB. Bei Nierenkranken richtet sich der GdB nach dem Ausmaß der Nierenfunktionsstörung: Dialysepatienten: 100 GdB Transplantierte: 100 GdB für 2 Jahre nach TX; danach mindestens 50 GdB 12

Merkzeichen und Vergünstigungen 2.3 G/Gl ag H/Bl B ag/bl Bl RF gehbehindert / Vergünstigung oder Kfz-Steuergehörlos für Bus+Bahn* ermäßigung 50% außergewöhnlich Vergünstigung und Kfz-Steuer gehbehindert für Bus+Bahn* frei hilflos / Freifahrt und Kfz-Steuer blind in Bus+Bahn* frei ständige Begleitung Begleitperson fährt in Bus und Bahn* kostenfrei mit Parkerleichterungen/Behindertenparkplätze Blindengeld Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren und Telefonermäßigung *Die Vergünstigungen bzw. Freifahrten beziehen sich auf die Verkehrsmittel im öffentlichen Nahverkehr. Die Vergünstigungen bzw. Freifahrten der Bahn beziehen sich auf einen Umkreis von 50 km. 13

Steuervergünstigungen 2.4 Schwerbehinderten Menschen wird je nach Grad der Behinderung ein Freibetrag bei der Lohn- oder Einkommenssteuer eingeräumt. Steuerfreibetrag für Dialysepatienten (100 GdB): 1.420,- /Jahr Bei Merkzeichen H, Bl oder Pflegestufe III: 3.700,- /Jahr 14

Weitere Vergünstigungen 2.5 Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln Ermäßigung bei öffentlichen Veranstaltungen (Theater, Kino, Museum etc.), Kurtaxe Flugverkehr, Automobilclubs usw. Wohnberechtigungsschein Wohngeld Vorteile/Hilfen im Arbeitsleben Vorteile beim Rentenbezug 15

Berufstätigkeit 3 Die Dialysepflichtigkeit führt nicht zwangsläufig zur Aufgabe der Berufstätigkeit. Die Arbeit eines Dialysepatienten sollte aber körperlich nicht zu schwer sein und nicht in ungünstigen Witterungsverhältnissen stattfinden (kalt, feucht, zugig). Auch eine Tätigkeit mit ständig wechselnden und entfernten Einsatzorten ist meist mit einer Dialysebehandlung nur sehr schlecht zu vereinbaren. 16

Berufstätigkeit und 3.1 Schwerbehinderung Vorteile für berufstätige Dialysepatienten aufgrund ihrer Schwerbehinderteneigenschaft: Besonderer Kündigungsschutz: Besteht das Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten, darf eine Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamtes erfolgen. Zusatzurlaub: Es besteht ein Anspruch auf Zusatzurlaub von 1 Arbeitswoche (meist 5 Tage). Lohnkosten: Vom Integrationsamt können Lohnkosten (teilweise) übernommen werden, um eine Anstellung/Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. 17

Dialysebehandlung und 3.2 Arbeitszeit In den meisten Dialysezentren kann die Zeit der Dialysebehandlung auf die Arbeitszeit des Dialysepatienten abgestimmt werden. Als sehr günstig erweist sich die Dialysebehandlung während der Nacht oder in den Nachmittags- oder Abendstunden. Berufstätigkeit kann i. d. Regel vollzeitig ausgeübt werden Einkommenssituation bleibt unverändert 18

Dialysebehandlung während der 3.3 Arbeitszeit Teil-Krankengeld Kann die Dialysebehandlung nur während der Arbeitszeit durchgeführt werden bzw. kommt es zu Überschneidungen, wird von den Krankenkassen Teil-Krankengeld gezahlt; und zwar für die Zeit, in der der Patient seine Arbeit wegen der Dialysebehandlung nicht ausüben kann. Üblicherweise geht es hierbei um Zeiten, in denen der Arbeitsplatz wegen der Dialysebehandlung frühzeitig verlassen werden muss. Aber auch ganze Arbeitstage (z.b. Dienstag und Donnerstag) kommen in Betracht. 19

Ausbildung und Umschulung 3.4 Dialysepatienten, die noch keinen Beruf haben oder ihren Beruf wegen ihrer Erkrankung nicht mehr ausüben können, sollten auf jeden Fall eine (neue) Berufsausbildung anstreben. Berufsausbildung in regulärem Ausbildungsbetrieb Berufsausbildung / Umschulung in Berufsbildungs-Zentrum Kostenträger: Agentur für Arbeit und Rentenversicherungsträger 20

Lohnersatzleistungen 4 Ist es dem Dialysepatienten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich, für seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen, kann er verschiedene Geldleistungen in Anspruch nehmen. Krankengeld [ Arbeitslosengeld] Rente Grundsicherung 20 21

Krankengeld ( 44, 47 u. 48 SGB V Gesetzliche Krankenversicherung) 4.1 Die Krankenkasse zahlt Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung nach Ablauf der Lohnfortzahlung in Höhe von 70% des Regelentgelts, aber maximal 90% des Nettoentgelts für längstens 78 Wochen in einem Zeitraum von 3 Jahren (Aussteuerung) 22

Vorgezogene Altersrente ( 37 SGB VI Gesetzliche Rentenversicherung) 4.3 Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf vorgezogene Altersrente. Übliche Altersrente: ab 65 Jahre Altersrente bei Schwerbehinderung: ab 63 Jahre Hinzuverdienst: maximal 345 /Monat (wie generell bei vorzeitigen Vollrenten) 24

Erwerbsminderungsrente 4.4 ( 43 SGB VI) Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) richtet sich nach dem gesundheitlichen Leistungsvermögen: Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden/Tag volle EM-Rente Arbeitsfähigkeit mind. 3, aber weniger als 6 Stunden/Tag halbe EM-Rente Arbeitsfähigkeit über 6 Stunden/Tag kein Anspruch auf eine EM-Rente 25

Erwerbsminderungsrente für 4.4.1 Ein Rentenanspruch besteht junge Menschen ( 53 SGB VI) für Berufsanfänger/Auszubildende bei Arbeitsunfall: vom 1. Arbeitstag an (1. Pflichtbeitrag) für Berufsanfänger/Auszubildende bei Krankheit oder Freizeitunfall: nach 1 Jahr versicherungspflichtiger Beschäftigung 26

Grundsicherung ( 41-46 46 SGB XI - Sozialhilfe) 4.5 Die Grundsicherung ist eine bedarfsorientierte Leistung und wird an Personen gezahlt, die entweder mindestens 65 Jahre alt oder über 18 Jahre alt und voll erwerbsgemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten können. 27