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Transkript:

Frankfurt am Main - WKN A16820 - - ISIN DE000A168205 - Wir laden die Aktionäre der Gesellschaft zu der am Mittwoch, dem 11. Mai 2016 um 17.00 Uhr in der Deutschen Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main, stattfindenden ein. ordentlichen Hauptversammlung Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015 2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 4. Neuwahl des Aufsichtsrats Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Mai 2016. Der Aufsichtsrat setzt sich nach 96 Abs.1, 101 Abs. 1 AktG und 6 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Michael Drill, Starnberg, Vorsitzender des Vorstands der Lincoln International AG, Herrn Dr. Helmut Fink, Bregenz, Unternehmensberater, Geschäftsführender Gesellschafter der Profinanz GmbH und Herrn Diplom Bankfachwirt Volker Schindler, Pfungstadt, Bankkaufmann, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

2 Die vorgeschlagenen Mitglieder haben folgende Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Dr. Michael Drill: SNP Schneider-Neureither & Partner AG, Heidelberg, (Aufsichtsratsvorsitzender), Lincoln International LLP, Großbritannien, Lincoln International SAS, Paris, Rock Capital GmbH, München (Mitglied des Beirats), Dr. Helmut Fink: Raiffeisenbank Weissachtal egen, Sulzberg, Österreich, (Aufsichtsratsvorsitzender), Anivo 360 AG, Baar, Schweiz, (Mitglied des Verwaltungsrats), VERUS Capital Partners AG, Vaduz, Liechtenstein, (Präsident des Verwaltungsrats). Im Falle der Wahl von Herrn Dr. Helmut Fink ist es vorgesehen, ihn zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen. 5. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals durch Satzungsänderung Das bisherige genehmigte Kapital der Gesellschaft läuft am 10. Mai 2016 ( 4 Abs. 3 der Satzung) aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgendes zu beschließen: a) Der bisherige 4 Absatz 3 der Satzung wird aufgehoben. b) Es wird ein genehmigtes Kapital von EURO 3.487.500,00 geschaffen. Hierzu erhält 4 der Satzung folgenden neuen Absatz 3: 3. Der Vorstand ist bis zum 9. Mai 2021 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um einen Betrag von EURO 3.487.500,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht in folgenden Fällen auszuschließen: a) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente), die Kapitalerhöhung zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung, und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der 203 Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten

3 Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist; b) für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen. Bericht des Vorstands zu Punkt 5 der Tagesordnung gemäß 203 Abs. 2 Satz 2 i.v.m. Abs. 4 Satz 2 AktG: Das bisherige genehmigt Kapital wurde im Jahr 2011 beschlossen und läuft am 10. Mai 2016 aus. Um auch zukünftig finanziell flexibel zu sein, wird der Hauptversammlung die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals von EURO 3.487.500,00 vorgeschlagen. Mit dem neuen genehmigten Kapital wird die Gesellschaft in die Lage versetzt, sich bei Bedarf schnell und flexibel zusätzliches Eigenkapital zu verschaffen, ohne eine zeitlich unter Umständen nicht mögliche Kapitalerhöhung durch Beschlussfassung der Hauptversammlung durchzuführen. Die Ermächtigung soll für den gesetzlich zulässigen Zeitraum von fünf Jahren erteilt werden. Grundsätzlich sind dabei die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in bestimmten Fällen auszuschließen. Hierzu wird dieser Bericht über die Gründe für den Bezugsrechtsausschluss erstattet. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann bei Barkapitalerhöhungen im Hinblick auf bis zu 10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens bzw. der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals ausgeschlossen werden, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet ( 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, erleichterter Bezugsrechtsausschluss). Die Möglichkeit, das Bezugsrecht der Aktionäre im Hinblick auf Barkapitalerhöhungen, die 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen, ausschließen zu können, versetzt die Gesellschaft in die Lage, zur Aufnahme neuer Mittel zur Unternehmensfinanzierung kurzfristig, ohne das Erfordernis eines mindestens 14 Tage dauernden Bezugsangebotes und ohne das Erfordernis der Erstellung und Genehmigung eines Wertpapierprospekts, flexibel auf sich bietende günstige Kapitalmarktsituationen zu reagieren und die neuen Aktien bei institutionellen Anlegern platzieren zu können. Bei dem erleichterten Bezugsrechtsausschluss handelt es sich um einen gesetzlich vorgesehenen Regelfall, in dem das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Durch die Beschränkung auf 10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens bzw. der Ausübung der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals wird das Schutzbedürfnis der Aktionäre im Hinblick auf eine quotenmäßige Verwässerung ihrer Beteiligung berücksichtigt. Aktionäre, die ihre Beteiligungsquote beibehalten wollen, können durch Zukäufe über die Börse die Reduzierung ihrer Beteiligungsquote verhindern. Im Falle des erleichterten Bezugsrechtsausschlusses ist zwingend, dass der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Damit wird dem Schutzbedürfnis

4 der Aktionäre hinsichtlich einer wertmäßigen Verwässerung ihrer Beteiligung Rechnung getragen. Durch diese Festlegung des Ausgabebetrags nahe am Börsenkurs wird sichergestellt, dass der Wert des Bezugsrechts für die neuen Aktien möglichst gering ist. Ferner ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht zur Vermeidung von Spitzenbeträgen auszuschließen. Spitzenbeträge können sich aus dem Umfang des jeweiligen Volumens der Kapitalerhöhung und dem Bedürfnis der Festlegung eines praktikablen Bezugsverhältnisses ergeben. Der vorgesehene Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht ein glattes Bezugsverhältnis und erleichtert so die Abwicklung der Emission. Die vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen freien Spitzen werden bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Soweit der Vorstand während eines Geschäftsjahres die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss ausnutzt, wird er in der folgenden Hauptversammlung hierüber berichten. 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WEDDING & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. Teilnahme Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich vor der Hauptversammlung rechtzeitig angemeldet haben. Durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert; die Aktionäre können über die Aktien auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen. Die Anmeldung muss spätestens bis Mittwoch, den 4. Mai 2016, 24.00 Uhr bei der Gesellschaft in Textform unter der nachfolgend genannten Anschrift oder der angegebenen Faxnummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein: Neue Mainzer Str. 1 60311 Frankfurt am Main Telefax 0 69 / 66 98 30 16 E-Mail: hv@shareholdervalue.de Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die der Gesellschaft nach dem Ende des Anmeldeschlusstages zugehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung verarbeitet und berücksichtigt. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 4. Mai 2016. Nach Eingang der Anmeldung

5 bei der Gesellschaft wird dem Aktionär eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung übersandt. Anträge und Wahlvorschläge Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gem. 126, 127 AktG sind an folgende Anschrift zu richten: Neue Mainzer Str. 1 60311 Frankfurt am Main Telefax 0 69 / 66 98 30 16 Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter der Adresse www.shareholdervalue.de veröffentlicht werden. Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.b. eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Frankfurt am Main, den 1. April 2016 Der Vorstand Neue Mainzer Str. 1 60311 Frankfurt am Main Tel. 0 69 / 66 98 30 0 Fax 0 69 / 66 98 30 16 www.shareholdervalue.de mail@shareholdervalue.de