Grundsicherung modernisieren Chancen ermöglichen Liberales Bürgergeld einführen

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Transkript:

Berlin, 19.02.2019 Beschluss der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag Grundsicherung modernisieren Chancen ermöglichen Liberales Bürgergeld einführen Sozialpolitik ist Chancenpolitik Die Freiheit des Einzelnen ist Grund und Grenze liberaler Politik. Wir wollen, dass alle Menschen ihr Leben unabhängig und selbstbestimmt gestalten können. Jeder Mensch hat seine Stärken und Schwächen, seine eigenen Talente und Möglichkeiten. Wir wollen, dass alle Menschen in unserer Gesellschaft die Chance haben, ihre Begabungen entfalten zu können. Sozialpolitik ist für uns Chancenpolitik. Denn Bildung und Befähigung sind für uns die Mittel und Wege unserer auf möglichst großer Selbstbestimmung des Einzelnen in allen Lebenslagen hin ausgerichteten Sozialpolitik. Jede und jeder soll die Chance haben, seine Talente zu entdecken und sie bestmöglich ausbilden zu können, um sie für sich und andere einsetzen zu können. Sozial ist eine Politik, die zu selbstbestimmter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben befähigt. Unser soziales Netz muss für jede und jeden von uns bei Schicksalsschlägen und den Wechselfällen und Übergangsphasen des Lebens eine Hilfe bieten, die die Selbstbestimmung achtet und wieder stärkt. Hartz-IV ist in viel zu wenigen Fällen eine trittfeste Leiter zurück in ein selbstbestimmtes Leben. Wir brauchen daher eine Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende, wir brauchen eine Reform von Hartz-IV. Das System muss unbürokratischer, würdewahrender und vor allem chancenorientierter werden. Das ist es, wofür unser Liberales Bürgergeld steht. Arbeit bedeutet Selbstbestimmung Arbeit ist mehr als das aus ihr erzielte Einkommen. Arbeit vermittelt Sinn, Anerkennung und Selbstbestätigung. Arbeit bedeutet, gebraucht zu werden und Verantwortung tragen zu können. Wo Menschen hingegen von Erwerbsarbeit ausgeschlossen sind, fühlen sie sich häufig gesellschaftlich ausgeschlossen und hoffnungslos. Fähigkeiten und Talente bleiben unentdeckt oder ungenutzt und gehen dadurch häufig verloren. Entmutigung und der Verlust von Selbstvertrauen sind oft die Folge. Aus Arbeitslosigkeit entstehen in der Regel weitere Problemlagen, die oft auch auf das persönliche Umfeld ausstrahlen.

Ein Staat, der es einfach macht Die vielen Angebote und Leistungen unseres Sozialstaates sind unübersichtlich und verschlingen durch die aufwendige Verwaltung unnötig Geld, das an anderer Stelle dringender gebraucht und den Menschen besser zu Gute kommen würde. Schon seit den 1990er Jahren fordern wir Freie Demokraten daher, steuerfinanzierte Sozialleistungen zu bündeln, auch damit die Bürgerinnen und Bürger nicht von Amt zu Amt rennen müssen. Das von uns geforderte Liberale Bürgergeld würde den Sozialstaat transparenter, einfacher und zielgenauer machen. Die Forderung, die Vielzahl unterschiedlicher Sozialleistungen zu bündeln und damit übersichtlicher zu gestalten, findet immer mehr Befürworter. Die Diskussion um die Kindergrundsicherung und das Kinderchancengeld ist ein Beispiel dafür, dass die sozialpolitische Debatte sich unseren Gedanken zunehmend öffnet. Diesen Weg wollen wir mit einem progressiven Reformschritt weitergehen. Wir Liberale wollen Sozialleistungen zusammenführen die kindesbezogenen Leistungen im Kinderchancengeld, die für Erwachsene im Liberalen Bürgergeld. Wir wollen so mit einer einheitlichen und unbürokratischen Sozialleistung eine transparente und leistungsorientierte Grundsicherung schaffen. a) Die Zusammenlegung der steuerfinanzierten Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohngeld und Kinderzuschlag zu einer einheitlichen Sozialleistung. b) Einen einheitlichen Regelsatz für erwachsene Leistungsbezieher, unabhängig davon, ob sie mit Partner, Familie oder alleine wohnen. c) Regional ausdifferenzierte Pauschalen für die Kosten der Unterkunft und Heizung. d) Eine unbürokratische Einkommensüberprüfung, indem bei Zustimmung der Betroffenen eine freiwillige Übertragung der Informationen durch den Arbeitgeber an die Jobcenter ermöglicht wird. Zuverdienstregeln: Motivierend und fair Anstrengung muss in unserer Gesellschaft Anerkennung finden. Gerade für den Fleiß derjenigen, die es am Arbeitsmarkt schwerer haben, fordern wir mehr Respekt. Das Hartz-IV-System ist aber derzeit in grotesker Weise demotivierend. Die bisherigen Zuverdienstregeln beim Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) geben wenig Anreiz, Arbeit aufzunehmen und sich stärker einzubringen sich beispielsweise Schritt für Schritt über einen Minijob in die finanzielle Eigenständigkeit herauszuarbeiten, wird heute fast blockiert. So werden aktuell von einem Verdienst oberhalb von 100 Euro monatlich 80, 90 und in der Spitze sogar 100 Prozent

auf die Grundsicherungsleistung angerechnet. Anstrengung muss sich aber auch für Hartz-IV-Empfänger lohnen, ihr Fleiß sich künftig mehr als bisher auszahlen. Deshalb soll künftig derjenige, der mehr arbeitet, von seinem Einkommen auch mehr behalten dürfen als bisher. Jede zusätzliche Arbeitsstunde soll sich stärker lohnen. Daher wollen wir Leistungen pauschalieren und Zuverdienste attraktiver machen. Denn eine Arbeitsaufnahme lohnt sich nicht nur finanziell. Wer mehr arbeitet, erwirbt Berufserfahrung und Kompetenzen und erhöht damit seine Aufstiegschancen. a) Der bisher geltende monatliche Freibetrag für die ersten 100 bleibt bestehen, d. h. bis zu einem Verdienst von 100 beträgt die Anrechnung 0%. b) Zwischen 100 und 400 beträgt die Anrechnung 80%. c) Zwischen 400 und 700 beträgt die Anrechnung 70%. d) Ab 700 beträgt die Anrechnung nur noch 60%. Mit diesem neuen Zuverdienstmodell machen wir die Grundsicherung zu dem, was sie sein sollte: aufstiegs- und chancenorientiert. Heute üben 40 Prozent der sogenannten Aufstocker einen Minijob aus. Oft verdienen sie sich lediglich 100 Euro im Monat dazu, da sich Mehrarbeit aufgrund der starren Zuverdienstgrenzen nicht lohnt. Unser Modell macht es für jeden attraktiv, Schritt für Schritt in eine Vollzeit-Beschäftigung überzugehen. Es unterstützt Anstrengung und hilft beim Weg in die Unabhängigkeit. Durch unser Modell wird zudem niemand schlechter gestellt als bisher. Wir schaffen für die Menschen in der Grundsicherung mehr Teilhabe am Arbeitsmarkt und dies führt nicht zu Mehrkosten. Dies bestätigen wissenschaftliche Studien, die unterstreichen, dass dieses Modell im Vergleich zum bestehenden Modell und anderen denkbaren Alternativen stärkere positive Auswirkungen hat und zu mehr Partizipation am Arbeitsmarkt führt. Diese Verbesserung der Zuverdienstregeln bedeutet einen Schritt des deutschen Sozialsystems in die Richtung der sogenannten negativen Einkommensteuer. Mehr Achtung vor der Lebensleistung Das bisherige Hartz-IV-System rechnet Vermögen rigide an. Wer nach langem Erwerbsleben in die Grundsicherung gerät, stellt sich kaum besser als derjenige, der nicht oder nur wenig gearbeitet hat. Wer sein erarbeitetes und gespartes Vermögen nahezu vollständig auflösen muss, bevor die Solidargemeinschaft unterstützend einspringt, dessen Fleiß und Leistung

werden zu wenig gewürdigt. Verunsicherung bis hin zu Abstiegssorgen ist die Folge. Die falsche Antwort darauf ist, pauschal das Arbeitslosengeld I zu verlängern. Richtig ist stattdessen, die Lebensleistung und den Fleiß der Menschen mehr als bisher zu achten. Eine nahezu vollständige Anrechnung von Vermögen führt zudem zu einer Zementierung der Abhängigkeit von Sozialleistungen, die sich am Ende für keinen rechnet. Niemand soll fürchten müssen, Ersparnisse für die Altersvorsorge oder sein Eigenheim zu verlieren. a) Eine deutliche Erhöhung des Schonvermögens. b) Eine Ausnahme der selbst genutzten Immobilie, des für Erwerbstätigkeit benötigten Kraftfahrzeugs aus der Anrechnung und eine Ausweitung des zur Altersvorsorge vorgesehenen Schonvermögens. Betreuung von Aufstockern durch die Arbeitsagenturen In der Betreuung durch die Jobcenter befinden sich derzeit nicht nur Arbeitssuchende, sondern ebenso die sogenannten Aufstocker, Personen, die neben ihrer Berufstätigkeit aufstockende Leistungen des ALG II erhalten. Diese Menschen haben auf dem Arbeitsmarkt bereits Fuß gefasst. Die Arbeitsvermittlung von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Aufstockern soll künftig in die Zuständigkeit der Agenturen für Arbeit wechseln, passend zur Betreuung anderer Beschäftigter, etwa mit Blick auf berufliche Weiterbildung. Da ein Großteil der Aufstocker einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, leisten sie auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und sollten daher auch berechtigt sein, durch die Agenturen für Arbeit betreut zu werden. Betroffen wären hiervon ca. 550.000 bis 600.000 Personen. Durch die neue Zuständigkeit werden Ressourcen frei, welche die Mitarbeiter in den Jobcenter für eine intensive Betreuung von schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen nutzen können. Der Betreuungsschlüssel in den Jobcentern für die Langzeitarbeitslosen wird allein damit um 20 Prozent verbessert. Dadurch wird eine individuellere Begleitung dieses Personenkreises möglich. a) Die Übertragung der Zuständigkeit für die Betreuung und Arbeitsvermittlung von sozialversicherungspflichtig beschäftigten ALG- II-Bezieherinnen und Beziehern an die Agenturen für Arbeit.

b) Nutzung der dadurch frei werdenden Personalressourcen in den Jobcentern für die Betreuung und Arbeitsvermittlung von Langzeitarbeitslosen und Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen mit dem Ziel einer Verbesserung des Betreuungsschlüssels. Betreuung optimieren Langzeitarbeitslose Menschen sind in einer besonders schwierigen Situation. Auch unter Berücksichtigung der bisherigen Erfolge geht der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit nur schleppend voran. Zu den Ursachen von Langzeitarbeitslosigkeit wie fehlende Schulabschlüsse, abgebrochene Berufsausbildungen oder Erkrankungen kommen häufig noch weitere Probleme wie Verschuldung, Suchtkrankheiten oder Obdachlosigkeit hinzu. Nicht selten sind diese nicht nur Ursache, sondern auch Folge von Langzeitarbeitslosigkeit. Hinzu kommt, dass Langzeitarbeitslosigkeit häufig mit Zweifeln an eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten verbunden ist, die die Suche nach einer neuen Arbeit erschweren. Um diesen besonderen Herausforderungen erfolgreich begegnen zu können, ist eine intensive Betreuung während der Vermittlung notwendig. Bisher können die Mitarbeiter der Jobcenter aufgrund der Betreuungsschlüssel, der hierfür notwendigen Ausbildung und der für sie belastenden Bürokratie diese Betreuung kaum leisten. a) Die Verbesserung der Betreuungsschlüssel auf 1:100 bei Erwachsenen und 1:60 bei Jugendlichen. b) Arbeitsangebote und Unterstützung durch die Jobcenter auch für über 58-jährige Leistungsbezieher im Hartz-IV-System. 53a Absatz 2 SGB II soll ersatzlos entfallen. Die stetig steigende Erwerbsbeteiligung der über-60-jährigen zeigt, dass das Bild der Älteren am Arbeitsmarkt sich wandelt. Diese Chance gilt es zu nutzen und niemanden abzuschreiben. Können verpflichtet Das Miteinander in einer Gesellschaft erfordert von allen, Verantwortung für sich selbst und andere zu übernehmen. Unser Sozialstaat kann nicht darauf verzichten, dass sich alle für ihn einsetzen. So stehen diejenigen, die arbeiten, in der Pflicht, Steuern und Sozialabgaben zu entrichten, und diejenigen, die Arbeit suchen, in der Pflicht, etwas für die Überwindung ihrer Arbeitslosigkeit zu tun. So bleibt gewährleistet, dass unser Sozialstaat mit den notwendigen Mitteln ausgestattet ist, diese zielgenau einsetzen kann und breite Akzeptanz in der Bevölkerung erfährt. Wer dagegen Sanktionen grundsätzlich abschaffen will, verabschiedet sich von diesem

Grundprinzip unseres Sozialstaats, der Hilfen für diejenigen vorsieht, die sie brauchen und nicht für diejenigen, die sich nicht einbringen wollen. Sanktionen abzuschaffen, wäre schlichtweg unfair gegenüber allen, die diese Hilfen finanzieren. Alle, die können, sind zur Hilfe gegenüber allen, die sie brauchen, verpflichtet. Jedoch steht jeder in der Verantwortung darauf hinzuwirken, wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Wir brauchen ein klares System, das sinnvolle Sanktionen vorsieht, deren Ziel der Weg in den Arbeitsmarkt ist. Anders als bisher sollten jedoch Sanktionen aufgehoben werden, wenn Pflichtversäumnisse nachgeholt werden. Denn jede Anstrengung verdient Respekt, jede Einsicht Beachtung. a) Die Abschaffung der Sanktionen der Kosten der Unterkunft und Heizung, die in der Praxis ohnehin so gut wie nie angewandt werden. b) Die Verpflichtung der Jobcenter zur Gewährung von Sachleistungen (z. B. Lebensmittelgutscheine) bei einer Sanktion von 30 Prozent und mehr. c) Die Aufhebung von Sanktionen, wenn ein Pflichtversäumnis rechtzeitig nachgeholt wird. d) Die Begleitung durch ein psychosoziales Coaching bei Sanktionen von 60 Prozent und mehr sowie generell bei Sanktionierung von unter 25-jährigen Hartz-IV-Beziehern. Bessere Anbindung an den ersten Arbeitsmarkt Die Qualität der fort- und weiterbildenden Maßnahmen entscheidet über die Chancen auf Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Alle Forschungen und Erfahrungen zeigen, dass Qualifizierungsmaßnahmen im oder nah am ersten Arbeitsmarkt am erfolgreichsten wirken. Daher müssen wir alle Anstrengungen darauf verwenden, mittels Lohnkostenzuschüssen und begleitendem Coaching Qualifizierung im ersten Arbeitsmarkt für möglichst alle zu erreichen. a) Die Stärkung der Arbeitgeberservices der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter. b) Eine flächendeckende und vollständige Umsetzung des sogenannten Passiv-Aktiv-Tauschs. c Die Ausweitung von Lohnkostenzuschüssen mit begleitendem Coaching im ersten Arbeitsmarkt als Kerninstrument der Arbeitsmarktpolitik für Langzeitarbeitslose.

Weiterbildung ist die Aufstiegstreppe Nicht jeder ist sofort fit für den Arbeitsmarkt. Fehlende Qualifizierungen und Abschlüsse hindern oft an der Aufnahme eines neuen Jobs. Bisher sind die Vorgaben zur Förderung einer Weiterbildung im Bereich des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) restriktiv und werden oftmals als letzte Option wahrgenommen. Weiterbildung und (wo möglich abschlussorientierte) Qualifizierung müssen vor allem vor dem Hintergrund der sich rasant wandelnden Arbeitswelt mehr in den Vordergrund rücken. Zwar soll grundsätzlich der Vorrang von Arbeitsvermittlung vor Qualifizierung gelten, wo entsprechende Angebote vorliegen, der Zugang zur Weiterbildung sollte aber vereinfacht werden. Viele der Menschen, die Hartz IV beziehen, verfügen über Kenntnisse und Fertigkeiten, die sie nicht mit einem Zertifikat oder Abschluss nachweisen können. Leider führt dies oft dazu, dass diese Fertigkeiten und Kenntnisse keine Beachtung finden. Daher ist es notwendig, ein System der Kompetenzerfassung mit Kammern und Verbänden zu entwickeln, das auch nicht zertifizierte Kenntnisse und Fertigkeiten sichtbar macht. Zugleich fördert dies auch die Bereitschaft der Arbeitgeber, auch Menschen zu beschäftigen, die die geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten auf nicht formalisierten Wegen erlernt haben. a) Die Förderfähigkeit auch von dreijährigen Umschulungen, sofern sie zu einem Berufsabschluss führen. b) Eine Finanzierungsmöglichkeit von Umschulungen auch mithilfe des Passiv-Aktiv-Tauschs. c) Den Ausbau von Teil-Qualifizierungen, die auf modularer Basis zu einem Berufsabschluss führen. d) Die Einführung des Vorrangs von Ausbildung vor der Vermittlung in Arbeit bei Personen unter 30 Jahren ohne einen Berufsabschluss. e) Die Einführung eines neuen Systems zur Erfassung von Soft-Skills und Kompetenzen von arbeitslosen Menschen, damit auch nicht-zertifizierte Fähigkeiten sichtbar werden. f) Eine Arbeitgeber-Initiative zur Beschäftigung von Menschen auch ohne Berufsabschluss oder nicht mit Zertifikaten nachweisbaren Kompetenzen.

Ansprechpartner: Michael Theurer MdB, stellvertretender FDP-Fraktionsvorsitzender Telefon: 030 227-74394 E-Mail: martin.neumann@bundestag.de Pascal Kober MdB, Sozialpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion Telefon: 030 227-78333 E-Mail: pascal.kober@bundestag.de Johannes Vogel MdB, Arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion Telefon: 030 227-74424 E-Mail: johannes.vogel@bundestag.de Otto Fricke MdB, haushaltspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion Telefon: 030 227-75255 E-Mail: otto.fricke@bundestag.de