Gewässerraum Wasserbautagung Donnerstag, 14. März 2019
Inhalt Vorgehen Kanton Fachkarte behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer Geodaten zum behördenverbindlichen Raumbedarf Grundeigentümerverbindliche Festlegung der Gewässerraumlinien Arbeitshilfen zur einheitlichen Beurteilung der Gewässerräume Geodaten zum grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 2
Vorgehen Kanton Kantonale Umsetzung Gewässerraum Der Kanton wählte ein zweiphasiges Vorgehen zur Umsetzung des Gewässerraums: Phase 1: Gestützt auf 2 WBSNG hat der Kanton auf den 31. Dezember 2018 den behördenverbindlichen Raumbedarf der Gewässer festgelegt Phase 2: Gestützt auf 34 WBSNG erfolgt bis zum 31. Dezember 2026 die grundeigentümerverbindliche Festlegung der Gewässerraumlinien durch die Gemeinden (RRB Nr. 1074 vom 18. Dezember 2018) Begrifflichkeiten: behördenverbindlich = Raumbedarf der Gewässer grundeigentümerverbindlich = Gewässerraum Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 3
Vorgehen Kanton Geschichte Grundeigentümerverbindliche Gewässerraumlinien Revision GSchG / GSchV Sicherung und extensive Bewirtschaftung des Gewässerraums 2006 Volksinitative ʺLebendiges Wasserʺ 2011 Revisionen GSchV 2016 / 2017 2018 Revision WBSNG / WBSNV Kantonale gesetzliche Grundlagen 2026 Behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 4
Fachkarte ʺbehördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässerʺ Behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer (1) Seit dem 31. Dezember 2018 ist die Fachkarte ʺBehördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässerʺ in Kraft (RRB Nr. 1074 vom 18. Dezember 2018) Erarbeitet unter Mitwirkung der Gemeinden Frist zur Festlegung bis Ende 2018 nach Übergangsbestimmungen Gewässerraum GSchV ist eingehalten Präzisierung BAFU: Behördenverbindliche Festlegung ausreichend Übergangsbestimmungen GSchV ausser Kraft Dient der Gemeinde und dem Kanton zur Beurteilung von Planungsund Baugesuchen sowie der Planung von Wasserbauprojekten Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 5
Fachkarte ʺbehördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässerʺ Behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer (2) Gewässerabstände für Bauten und Anlagen nach PBG bleiben in Kraft Kanton kann Bewilligung zur Unterschreitung der Gewässerabstände nach PBG für Bauten und Anlagen bis zum behördenverbindlichen Raumbedarf der Gewässer unter Berücksichtigung der ʺGefahrenkarte Wasserʺ sowie ʺAbschnitt Nutzenʺ gemäss der kantonalen strategischen Revitalisierungsplanung erteilen Beurteilung des Einzelfalls gemäss bestehender Praxis Fachkarte ʺbehördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässerʺ steht den Gemeinden (Passwort) sowie den kantonalen Fachstellen im ThurGIS zur Verfügung nicht öffentlich Projektbezogen Bestellung der GIS-Daten zum behördenverbindlichen Raumbedarf der Gewässer übers AGI Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 6
Geodaten zum behördenverbindlichen Raumbedarf Geodaten Layer, welche behördenverbindlich sind: Raumbedarf Fliessgewässer Linie Raumbedarf stehendes Gewässer Linie Layer, welche zusätzlich zu berücksichtigen sind: Gewässerabschnitt Nutzen (Revitalisierungsplanung) Gefährdung Wasser (Gefahrenkarte) Layer, welche zusätzlich informativ zur Verfügung stehen: Raumbedarf Fliessgewässer Fläche Raumbedarf stehendes Gewässer Fläche Gebiete Art. 41a Abs. 1 GSchV Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 7
Geodaten zum behördenverbindlichen Raumbedarf Behördenverbindliche Layer Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 8
Geodaten zum behördenverbindlichen Raumbedarf Behördenverbindliche Layer inkl. Zusatzinformationen Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 9
Grundeigentümerverbindliche Festlegung der Gewässerraumlinien Verfahren zur Festlegung Gewässerraumlinien Sondernutzungsplan Verfahren nach 5 Abs. 2 5 sowie die 6 und 29 31 PBG Gewässerraumlinienplan Verfahren läuft über Amt für Raumentwicklung Erläuterungen zum Planungs- und Baugesetz Kp. 4 Sondernutzungspläne Eine Vorprüfung wird seitens Abteilung Wasserbau und Hydrometrie empfohlen Werden parallel zu einem Wasserbauprojekt die Gewässerraumlinien grundeigentümerverbindlich festgelegt, sind gemäss 18 WBSNV die Verfahren zu koordinieren Die Dossiers zum Gewässerraumlinienplan und die Dossiers zum Wasserbauprojekt sind gleichzeitig beim ARE einzureichen (6 Exemplare) Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 10
Grundeigentümerverbindliche Festlegung der Gewässerraumlinien Gewässerraumfestlegung über ganze Gemeinde (1) Komplexe Planung unter Einbezug verschiedener Fachexperten (Wasserbau / Ökologie / Ortsplanung / GIS) Empfehlung: Projektleitung Ortsplaner der Gemeinde Für alle Gewässer im aktuellen Gewässerkataster ist ein Gewässerraum festzulegen oder explizit auf eine Festlegung zu Verzichten Die Möglichkeiten für einen Verzicht richten sich nach Art 41a Abs. 5 und Art. 41b Abs. 4 GSchV i. V. m. 34 Abs. 2 WBSNG Bei einem expliziten Verzicht bleiben die Gewässerabstände nach 76 PBG in Kraft Die Gewässerraumlinien sind immer beidseitig eines Fliessgewässers gleichzeitig festzulegen (Korridor) Grenzgewässer sind gemäss 17 WBSNV mit der Nachbargemeinde zu koordinieren Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 11
Grundeigentümerverbindliche Festlegung der Gewässerraumlinien Gewässerraumfestlegung über ganze Gemeinde (2) Das Dossier zum Gewässerraumlinienplan umfasst insbesondere: Planungsbericht Arbeitsplan Gewässerraumlinien Geodaten Werden zusätzlich Baulinien festgelegt, ist ein kombinierter Plan möglich ʺBaulinien- und Gewässerraumlinienplanʺ Sicherung Zugänglichkeit für den Gewässerunterhalt Verschiebung bestehender Baulinien aus dem Gewässerraum Bestehende Baulinien- resp. Gestaltungspläne sind zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen Im Gewässerraum dürfen keine Baulinien liegen Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 12
Grundeigentümerverbindliche Festlegung der Gewässerraumlinien Abschnittsweise Gewässerraumfestlegung Abschnitt wird der generellen Festlegung vorgezogen Gleichzeitig zu einem Wasserbauprojekt sind die Gewässerraumlinien grundsätzlich grundeigentümerverbindlich festzulegen Im Rahmen von Planungen (Gestaltungspläne, Baulinienpläne) ist im Einzelfall zu beurteilen, ob gleichzeitig die Gewässerraumlinien grundeigentümerverbindlich festzulegen sind Anforderungen analog generelle Festlegung Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 13
Arbeitshilfen zur einheitlichen Beurteilung der Gewässerräume Arbeits- und Vollzugshilfen (1) Damit eine einheitliche Beurteilung und Prüfung garantiert werden kann, stellt der Kanton den Gemeinden folgende Arbeitshilfen zur Verfügung: Planungsgrundlagen Leitfaden Technische Dokumentation Gewässerraumlinien Die Arbeitshilfen sind in Erarbeitung und werden auf der Homepage des AfU publiziert (voraussichtlich Ende März 2019) Der prozessorientierte Leitfaden führt durch die Plausibilisierungsschritte, welche gestützt auf die Fachkarte ʺbehördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässerʺ in Verbindung mit der ʺGefahrenkarte Wasserʺ sowie dem ʺGewässerabschnitt Nutzenʺ durchzuführen sind Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 14
Arbeitshilfen zur einheitlichen Beurteilung der Gewässerräume Arbeits- und Vollzugshilfen (2) Plausibilisierung der Grundlagen und Festlegung der Randbedingungen: Ausweisen von Abschnitten mit Gewässerraumfestlegung oder einem expliziten Verzicht Überprüfung der Eingangsgrössen des berechneten Raumbedarfs gemäss GIS-Analyse (natürliche Gerinnesohlenbreite, Abschnittsbildung usw.) Erhöhung der Gewässerraumbreite (Hochwasser, Revitalisierung usw.) Reduktion der Gewässerraumbreite (dicht überbaut usw.) Sicherstellung der Zugänglichkeit für den Gewässerunterhalt Anpassung an lokale Verhältnisse Das BAFU ist an der Erarbeitung einer erläuternden Arbeitshilfe zur Festlegung und Nutzung des Gewässerraums in der Schweiz Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 15
Geodaten zum grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum Geodaten Minimales Geodatenmodell Gewässerraum des Bundes ID 190.1 Kantonale Erweiterungen Geodatenmodell Gewässerraum durch GIS Verbund in Erarbeitung Die Geodaten zum grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum sind nach der Festlegung dem Kanton abzugeben Bestandteil des Projektes Der grundeigentümerverbindliche Gewässerraum wird nach der Festlegung im ThurGIS öffentlich zur Verfügung gestellt Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 16
Geodaten zum grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum Darstellung Gewässerraumlinien Gewässerraumlinie Gewässerraumhilfslinie Gewässerraumverzicht Gewässerraumstützpunkte Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 17
Website Gewässerraum: umwelt.tg.ch/gewaesserraum Bitzigraben in Frauenfeld Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 18