0 Die Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) Marko Buchta Titel der Präsentation Ministerium für Wirtschaft 0
Grundlagen Die EU - Dienstleistungsrichtlinie wird als wesentlicher Bestandteil der Lissabon-Strategie betrachtet und sieht vor, Europa bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln. Am 28. Dezember 2006 ist die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt - EU-Dienstleistungsrichtlinie (DL - RL) - in Kraft getreten. Diese ist bis zum 28. Dezember 2009 in nationales Recht umzusetzen. Titel der Präsentation Ministerium für Wirtschaft 1
Ziel der Dienstleistungsrichtlinie Ziel der Richtlinie ist ist es, für alle Dienstleister des europäischen Binnenmarktes einen Rechtsrahmen zu zu schaffen, der die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten garantiert und Hindernisse in in behördlichen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren abbaut. Titel der Präsentation Ministerium für Wirtschaft 2
Handlungsfelder der DL RL Die Die Umsetzung Umsetzung der der EU EU --Dienstleistungsrichtlinie Dienstleistungsrichtlinie ist ist eine eine enorme enorme Herkulesaufgabe Herkulesaufgabe für für die die öffentliche öffentliche Verwaltung Verwaltung Einheitlicher Ansprechpartner (EA) Normenprüfung Elektronische Verfahrensabwicklung Schaffung einheitlichen Qualitätsstandards und Verhaltenskodizes Verbraucherschutz durch mehr Information über Geschäfte mit ausl. Anbietern Aufbau eines Systems der gegenseitigen Amtshilfe (IMI) Titel der Präsentation Ministerium für Wirtschaft 3
Kernelemente der Dienstleistungsrichtlinie Abbau bürokratischer Hürden Praktische Erleichterungen durch Einheitliche Ansprechpartner und IT - Verfahren Europäische Verwaltungszusammenarbeit Transparente Qualitätssiegel und Verhaltenskodizes Titel der Präsentation Ministerium für Wirtschaft 4
Inhalt DL RL Anwendungsbereich der Richtlinie Grundsätzlich alle Dienstleistungen (keine Positivliste!) Aber Ausnahmen für besonders sensible Bereiche, u.a.: - Arbeits- einschl. Entsendegesetz - Gesundheits- und Sozialdienstleistungen - Leiharbeit - Finanzdienstleistungen - elektronische Kommunikation - Verkehr - Glücksspiel - Strafrecht - Steuern u.a. Titel der Präsentation Ministerium für Wirtschaft 5
Kernelemente der DL - RL Abbau Bürokratischer Hürden Titel der Präsentation Ministerium für Wirtschaft 6
Kernelemente der DL RL: Normenprüfung (Art. 9, 15, 16, 25 und 39 der DLR) Prüfpflichten: Überprüfung von Anforderungen an die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit auf ihre Vereinbarkeit mit der DL-RL * bei Niederlassung sowie * bei vorübergehender grenzüberschreitender Tätigkeit Voraussetzung: einheitliche Standards auf allen Ebenen - Normenprüfraster Verantwortlicher: jedes Ministerium, jede kommunale Stelle, die Kammern sowie jede weitere normsetzende öffentliche Körperschaft ist für die Überprüfung der Normen eigenständig verantwortlich Ziel: um Rechtsänderungen vornehmen zu können oder Begründungserfordernisse zu erfüllen, muss der komplexe und zeitaufwendige Prozess der Abstimmung und Prüfung auf allen Ebenen in Brandenburg bis spätestens Ende 2008 abgeschlossen sein Vorgehen: 1. Schritt Prüfung der Anwendbarkeit der DL-RL 2. Schritt Materielle Prüfung jeder Norm durch alle einschlägigen Artikel der Richtlinie 3. Schritt Eingabe der Prüfungsergebnisse in die Datenbank Titel der Präsentation Ministerium für Wirtschaft 7
Kernelemente der DL RL: Normenprüfung Normenbestand in D Normenprüfung (Maßstab: Alle Artikel der RL) Unzulässig z.t. (Art. 15 Abs. 5) Beibehaltene Anforderungen (nur) gemäß Art. 9, 15, 16, 25 Mitteilung aller Änderungsgesetze (Art. 44) Bericht (Art. 39) z.t. Daueraufgabe (Art. 15 Abs. 6 / 16) 2008 2009 Titel der Präsentation Ministerium für Wirtschaft 8 Zeit
Kernelemente der DL RL: Normenprüfung Weitere Verfahrensvereinfachungen, z.b.: Genehmigungsfiktion (Art. 13 Abs. 4 DL-RL) Wird der Antrag nicht binnen der festgelegten oder verlängerten Frist beantwortet, so gilt die Genehmigung als erteilt. Jedoch kann eine andere Regelung vorgesehen werden, wenn dies durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses, einschließlich eines berechtigten Interesses Dritter, gerechtfertigt ist. Bundesweite Geltung von Genehmigungen (Art. 10 Abs. 4 DL-RL) Titel der Präsentation Ministerium für Wirtschaft 9
Kernelemente der DL RL: Normenprüfung Wer ist für f r die Normenprüfung verantwortlich? Jede Ebene ist für f r die Überprüfung der eigenen Normen verantwortlich Zuständig sind Bundes- und Landesministerien sowie Kommunale Stellen und Kammern Deshalb: abgestimmtes Vorgehen z.b. durch einheitliches Prüfschema notwendig Titel der Präsentation Ministerium für Wirtschaft 10
Kernelemente der DL RL: EA Praktische Erleichterungen: Die Einheitlichen Ansprechpartner Titel der Präsentation Ministerium für Wirtschaft 11
Kernelemente der DL RL: EA Aufgaben der EA nach der Richtlinie Verfahrensmittler für Dienstleistungserbringer Verbindliche Beratung zu allen Aspekten der Tätigkeitsaufnahme und - ausübung Umfassende Verfahrenskoordination gegenüber zuständigen Stellen Entgegennahme best. Änderungsmitteilungen Informationsstelle für Dienstleistungsempfänger Verbindliche Beratung zu allen Aspekten der Tätigkeitsaufnahme und -ausübung im Inland Optional: Information auch über ausländisches Recht Elektronische Abwicklung Arbeit mit Internet Infomationsportalen Titel der Präsentation Ministerium für Wirtschaft 12
Kernelemente der DL RL: EA Von tradierten Zuständigkeitsstrukturen Unternehmer Finanzamt Meldebehörde Gewerbeamt Ausländeramt Amtsgericht Bauamt Arbeitsamt Krankenkasse Notar begehrte Erlaubnis Titel der Präsentation Ministerium für Wirtschaft 13
Kernelemente der DL RL: EA zum einheitlichen Ansprechpartner Unternehmer Finanzamt (?) Ausländeramt Arbeitsamt Meldebehörde Bauamt (?) Notar Verfahrensabwicklung über EA ist Recht der Dienstleister (keine Pflicht) Einheitlicher Einheitlicher Ansprechpartner Ansprechpartner EA kann selbst auch (teilweise) zuständige Behörde sein EA kann selbst auch (teilweise) zuständige Behörde sein Amtsgericht Krankenkasse Gewerbeamt Frist / Genehmigungsfiktion (Art. 13 Abs. 4 EU DL - RL) begehrte Erlaubnis Titel der Präsentation Ministerium für Wirtschaft 14
Kernelemente der DL RL : EA Verortungsoptionen entsprechend WMK - Beschluss 19./20.11.2007 Allkammer- vs. Kammern Wirtschaftskammeroption Selbstverwaltungsgrenze hinsichtlich Aufgabenbündelung / Aufsicht / Finanzierung Bundesrecht: Öffnungsklauseln / Umgang mit Bundeskammern Kommunen Auch unterhalb der Kreisebene? Konnexitätsprinzip Kooperationsmodelle Synergieeffekte, aber auch Bündelung der Einzelprobleme Wer trägt die Verantwortung? Aufsicht? Landeslösung Landesbehörde, Landesbetrieb, Anstalt, Gesellschaft in öffentlichrechtlichem Eigentum etc. Private Nein, da öffentlichrechtliche Trägerschaft angestrebt. Titel der Präsentation Ministerium für Wirtschaft 15
Kernelemente der DL RL: IT Verwaltung Praktische Erleichterungen: Elektronische Verwaltungsverfahren Titel der Präsentation Ministerium für Wirtschaft 16
Kernelemente der DL-RL: IT-Verwaltung Art. 8 Abs. 3: Recht des Dienstleisters auf elektronische Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten - über die Einheitlichen Ansprechpartner - bei der zuständigen Behörde Titel der Präsentation Ministerium für Wirtschaft 17
Kernelemente der DL RL: IT Verwaltung Beschluss der MPK von Juni 2007: Prioritäres Deutschland Online Vorhaben IT Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie Ziel: Modelle ( Blaupause ) für die IT Umsetzung in den Ländern entwickeln und erproben Erarbeitung eines Pflichtenheftes bis Mitte 2008 Definition der infrastrukturellen Voraussetzungen für medienbruchfreie Verfahrensabwicklung Entwicklung einer geeigneten IT Architektur Vorschlag für die technischen Standards (insbes. im Hinblick auf Schnittstellen) Hersteller- und produktneutrale Entwicklungen Titel der Präsentation Ministerium für Wirtschaft 18
Kernelemente der DL RL: IMI Europäische Verwaltungszusammenarbeit Titel der Präsentation Ministerium für Wirtschaft 19
Kernelemente der DL RL: IMI Art. 34 DL RL Informationsaustausch ausl. Behörden Internal Market Information System (IMI) Informationsaustausch inkl. Behörden Europäisches elektronisches Informations- und Amtshilfesystem über Internet oder Testa Pilotierung im Zusammenhang mit der Berufsanerkennungsrichtlinie (BARL) in 2007 für ausgewählte Berufsgruppen EU-KOM hat technische Entwicklung und Kosten übernommen In 2008 inhaltliche Weiterentwicklung für die EU-DLR Nationale und dezentrale Koordinatoren sowie die zuständigen Stellen sind noch zu bestimmen europaweite Amtshilfemöglichkeit Hauptzuständig sind in Deutschland die Länder Titel der Präsentation Ministerium für Wirtschaft 20
Kernelemente der DL RL: Qualität der DL Transparentere Qualitätssiegel und Verhaltenskodizes Titel der Präsentation Ministerium für Wirtschaft 21
Kernelemente der DL RL: Qualität der DL Nach der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten sicherstelle, dass Informationen über bestimmte Gütesigel und sonstige Qualitätskennzeichen sowie Verhaltenskodizes leicht zugänglich sind. Bis Anfang 2008: Studie von Frauenhofer ISI zu Qualitätsbewertung und Standardisierung von Dienstleistungen (Auftraggeber: BMWi) Es soll konkrete branchenspezifische Bestandsaufnahmen sowie weiterführende Handlungsempfehlungen zur Festlegung, Überwachung und Transparenz von Dienstleistungsstandards entwickeln. Titel der Präsentation Ministerium für Wirtschaft 22
Koordination und Organisation des Umsetzungsprozesses Titel der Präsentation Ministerium für Wirtschaft 23
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für weitere Informationen: www.dienstleistungsrichtlinie.de Marko Buchta Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg Geschäftsstelle zur Umsetzung der DL-RL Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Tel.: 0331/8661691 Fax: - 1730 dienstleistungsrichtlinie@mw.brandenburg.de Titel der Präsentation Ministerium für Wirtschaft 24