SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2015

Ähnliche Dokumente
SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2015

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV)

Repetition nach Prüfungsordnung 2006

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Prüfungsteil Militärversicherung (MV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Invalidenversicherung (IV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Recht. Aufgaben. 45 Minuten.

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Invalidenversicherung (IV) Aufgaben

Repetition nach Prüfungsordnung 2006

Prüfungsteil 7: Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (ALV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Prüfungsteil Militärversicherung (MV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Obligatorische Unfallversicherung (UV)

Prüfungsteil 7: Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (ALV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Recht. Aufgaben. 45 Minuten.

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Berufliche Vorsorge.

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Soziale Sicherheit.

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2015

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Militärversicherung (MV) Aufgaben

Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 7: Arbeitslosenversicherung (ALV) Kandidatennummer

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung Obligatorische Unfallversicherung (UV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV)

Berufsprüfung Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungsteil 9: Koordination. Kandidatennummer. Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Invalidenversicherung (IV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV) Aufgaben

Kontrollfragen ALV, Fragen Nr. 1-42:

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis

Berufsprüfung Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungsteil 9: Recht. Kandidatennummer. Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.

Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 7: Arbeitslosenversicherung (ALV) Kandidatennummer

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben

Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Solothurn

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Nullserie

Test-Fragen ALV 2005:

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission SVS-FEAS-FIAS. Diplomprüfung Invalidenversicherung (IV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Militärversicherung (MV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Invalidenversicherung (IV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Nullserie

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Nullserie

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Recht. Lösungsvorschlag.

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Militärversicherung (MV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV)

Repetition nach Prüfungsordnung 2006

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2016

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014

Vorleistungspflicht der Arbeitslosenkasse

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2013

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Nullserie

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2011

Berufsprüfung Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungsteil 8: Militärversicherung (MV) Kandidatennummer

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Nullserie

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Invalidenversicherung (IV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Militärversicherung (MV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2010

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Soziale Sicherheit.

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014

Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 8: Militärversicherung (MV) Kandidatennummer. Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Nullserie

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Invalidenversicherung (IV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Recht. Lösungsvorschläge.

Arbeitslosenversicherung: Überblick

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung 2008

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2015

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Soziale Krankenversicherung (KV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Soziale Krankenversicherung.

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Invalidenversicherung (IV) Aufgaben

Letter TCIN. Ausgabe 2014 / 2

In allen übrigen Fällen erhalten Sie ein volles Taggeld in der Höhe von 70 % des versicherten Verdienstes.

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2015

Letter TCIN. Ausgabe 2014 / 1

1. Arbeitslosigkeit in der Schweiz 13

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV)

Leistungsansprüche für die Auslandschweizer

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Invalidenversicherung (IV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2015

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Nullserie

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Invalidenversicherung (IV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Militärversicherung.

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2010

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Invalidenversicherung (IV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission SVS-FEAS-FIAS. Diplomprüfung 2017

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis

Berufsprüfung Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungsteil 9: Recht. Kandidatennummer. Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2015

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Unfallversicherung (UV) Aufgaben

Berufsprüfung Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungsteil 8: Militärversicherung (MV) Kandidatennummer

Mitarbeiterinformation vom 21. September 2018 Konkurs SkyWork Airlines AG in Liquidation

SVS. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben

Transkript:

SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 05 Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (ALV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 6 Keine Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Es sind ausschliesslich die offiziellen Zusatzblätter erlaubt. Die Zusatzblätter werden Ihnen bei Bedarf durch die Prüfungsaufsicht abgegeben. Sie erhalten die Zusatzblätter nach Prüfungsbeginn durch Handzeichen. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten/innen Unterschriften Datum Experte/in Experte/in

Aufgabe : Allgemeines 5. Nennen Sie den Gesetzesartikel, der die Rückforderung von Leistungen regelt.. Wer ist für diese Aufgabe zuständig? Es sind teilweise mehrere Antworten möglich..5 - Durchführung von Beratungsgesprächen - Kontrolle der Arbeitsbemühungen - Sanktionierung der Versicherten im Sinne von Art. 30 AVIG - Überweisung der Schlechtwetterentschädigung - Bestimmen des Anspruchs auf Leistungen im Falle von «Kurzarbeit» Page

Aufgabe : Allgemeines (Fortsetzung).3 Nennen Sie drei verschiedene Finanzierungsquellen der Arbeitslosenversicherung:.5 Quelle : Quelle : Quelle 3: Lösungsvorschläge:. Artikel 95 AVIG. RAV RAV Kanton (RAV) und Arbeitslosenkasse Arbeitslosenkasse Kanton und Arbeitslosenkasse.3 Artikel 90 AVIG Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber Beteiligung des Bundes Vermögenserträge des Ausgleichsfonds Korrekturhinweise:. Antwort 3 und 5: entweder werden beide genannt und erhalten 0.5, oder es fehlt eine der beiden oder beide, und es gibt 0.3 Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber erhalten nur 0.5. Page 3

Aufgabe : Arbeitslosenentschädigung (ALE) 6. Wie hoch ist der tiefste versicherte Verdienst für eine Person, welche folgende Bedingungen erfüllt:.5 - Artikel 3 AVIG? - Artikel 4 AVIG? - Artikel 59d AVIG?. Was versteht man unter einer Kontrollperiode in der Arbeitslosenentschädigung? 0.5.3 Nennen Sie die Anzahl an möglichen Tagen, die für die drei folgenden Situationen im Gesetz vorgesehen sind: 3 - Besondere Wartezeiten - Allgemeine Wartezeiten - Einstelltage / Sanktionen Page 4

Aufgabe : Arbeitslosenentschädigung (ALE) (Fortsetzung).4 Nennen Sie zwei Beispiele, welche für die Arbeitslosenversicherung als unzumutbare Arbeit gelten: Beispiel : Beispiel : Lösungsvorschläge :.. - CHF 500.00 - CHF 434.00 - Kein Anspruch auf einen versicherten Verdienst. Ein Kalendermonat (Falls sich der Kandidat auf Art. 7a AVIV bezieht, ist dies auch korrekt).3 -, 5 und 0 Tage - 5, 0, 5 und 0 Tage - bis 60 Tage.4 - Arbeit, die ausschliesslich auf Abruf beruht ist nicht zumutbar. - Eine Arbeit, für die mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 4 Stunden Fahrtzeit vom Wohnort zum Arbeitsort (hin und zurück) benötigt werden (0.5 Punkt pro Antwort). Korrekturhilfe. Anderslautende Antworten ergeben keinen Punkt..3 Für jede Frage Punkt. Dies bedeutet, dass die Antworten vollständig sein müssen um einen Punkt zu erhalten. Fehlt eine Information gibt s null. Beispiel: Welche sind die speziellen Wartezeiten? wenn nur und 0 Tage genannt werden, erhält die Antwort null, da unvollständig..4 die Liste ist nicht abschliessend, andere Antworten sind möglich Page 5

Aufgabe 3: Arbeitslosenentschädigung André Chirac, Jahrgang 955 und kinderlos, arbeitete seit dem 0.0.995 bei der Energie GmbH als Elektriker. Diese Stelle wurde ihm aus wirtschaftlichen Gründen per 3.03.05 gekündigt. Am 07.04.05 meldete er sich zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung. Er ein monatliches Einkommen von CHF 7'000.00 zuzüglich einem 3. Monatslohn. 3. Von wann bis wann dauert die Rahmenfrist für die Beitragszeit und die Rahmenfrist für den Leistungsbezug? 3. Berechnen Sie den versicherten Verdienst und das Taggeld. Zeigen Sie den Lösungsweg auf. 3.3 Wie viele Wartetage hat er zu bestehen. Nennen Sie die entsprechende(n) Gesetzesartikel. André Chirac war vom 0.06.05 bis am 6.07.05 aufgrund einer schweren Grippe vollständig arbeitsunfähig. Er hat keine private Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. Ab dem 7.07.05 ist er wieder voll arbeitsfähig. 3.4 Welche Sozialversicherung erbringt in der Zeit vom 0.06.05 bis zum 6.07.05 Leistungen? 3.5 Während welcher Zeit und in welchem Umfang werden die Leistungen erbracht? Page 6

Aufgabe 3: Arbeitslosenentschädigung (Fortsetzung) 3.6 Aufgrund welcher Bestimmungen werden die Leistungen bezahlt? Nennen Sie die gesetzliche(n) Grundlage(n). 3.7 Welche Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, damit die Arbeitslosenversicherung gegenüber der Invalidenversicherung vorleistungspflichtig ist? Lösungsvorschläge: 3. RFB 07.04.03 06.04.05 / RFL 07.04.05 06.04.07 (je Punkt) 3. 7'000.00 : x 3 = vv Fr. 7'583.00 :.7 x 70 % = Taggeld Fr. 44.60 (vv = Punkt, Taggeld = Punkt) 3.3 5 Wartetage / Art. 8 Abs. Bst. b. AVIG (je Punkt) 3.4 Die ALK ( Punkt) 3.5 ALK zahlt volle Taggelder vom 0.06.05 30.06.05. (je Punkt) 3.6 Art. 8 Abs. AVIG ( Punkt bei ganzer Nennung) 3.7 Anmeldung bei der IV und nicht offensichtlich Vermittlungsunfähig (je 0.5 Punkt) Page 7

Aufgabe 4: Arbeitslosenentschädigung 4 Aline Berger, 53 Jährig, wohnhaft in Lugano, arbeitete während beinahe 0 Jahren für die Bank Capitali AG in Lugano. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis aus wirtschaftlichen Gründen fristgerecht per 3.0.04. Seit dem 0..04 bezieht Aline Berger Taggelder der Arbeitslosenversicherung. Als Direktionssekretärin sie monatlich ein Einkommen von CHF 8 900.00. Aline Berger übte eine Vollzeitbeschäftigung aus. Sie hat nun die Möglichkeit, ab dem 0..05 einen Zwischenverdienst als kaufmännische Angestellte bei der Bauunternehmung Gips GmbH mit Sitz in Airolo anzutreten. Da es sich um ein kleines Unternehmen handelt, wurde mit dem Inhaber eine Beschäftigung von 50% und ein Lohn von CHF 50.00 vereinbart. 4. Aline Berger erkundigt sich bei Ihnen, ob Sie verpflichtet sei, diese Stelle anzutreten. Wie lautet Ihre Antwort? Nennen Sie die entsprechende(n) Rechtsgrundlage(n). Im Nachhinein stellte sich heraus, dass Aline Berger in den Monaten Januar bis März 05 parallel zum Taggeldbezug - bei der Melo AG gearbeitet und monatlich ein Einkommen von CHF 4'500.00 erzielt hatte. Dieses Einkommen verschwieg sie gegenüber der Arbeitslosenkasse und erhielt während dieser Zeit das volle Taggeld. Die Arbeitslosenkasse erhält nun davon Kenntnis. 4. Was wird die Arbeitslosenkasse unternehmen müssen? Nennen Sie zwei mögliche Konsequenzen für Frau Berger. 4.3 Welchen Einfluss hat das Erzielen eines Zwischenverdiensts auf die Dauer der Rahmenfrist für den Leistungsbezug? Lösungsvorschläge: 4. Nein ( Punkt), da der Lohn nicht berufs- und ortsüblich ist. (Art. 4 Abs. 3 AVIG) ( Punkt) 4. Rückforderung, die Versicherte muss die zu viel erhaltene Arbeitslosenentschädigung zurückzahlen Art. 95 AVIG, Art. 5 ATSG / Einstellung in der Anspruchsberechtigung, da Arbeitslosenentschädigung zu Unrecht erwirkt resp. bezogen hat Art. 30 Abs. Bst. f AVIG Die Kasse reicht eine Strafanzeige ein Art. 05/06 AVIG (je Lösung 0.5, max. Punkt) 4.3 Das Erzielen eines Zwischenverdienstes hat keinen Einfluss auf die Dauer der Rahmenfrist für den Leistungsbezug ( Punkt) Page 8

Aufgabe 5: Arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) 9 5. Bei welchen beiden arbeitsmarktlichen Massnahmen ergibt sich die finanzielle Entschädigung der Arbeitslosenversicherung nicht aufgrund des versicherten Verdienstes? 5. Nennen Sie, nebst der Arbeitslosenentschädigung, zwei von der Arbeitslosenkasse bezahlte Leistungen. 5.3 Nennen Sie die Massnahmen, welche als Beitragszeit im Sinne von Artikel 3 AVIG gelten können. 5.4 Wer bewilligt die Teilnahme an einer arbeitsrechtlichen Massnahme? 5.5 Nennen Sie eine arbeitsmarktliche Massnahme zugunsten von Personen, die sich selbständig machen wollen. Page 9

Aufgabe 5: Arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) (Fortsetzung) 5.6 José Da Silva hat seine gesamte obligatorische Schulzeit in Zürich absolviert. Im Anschluss daran hat er eine Lehre begonnen. Nach 3 Monaten sind der Berufsbildner, die Berufsbildungskommission, seine Eltern und er jedoch zum Schluss gekommen, dass er nicht über die nötigen Voraussetzungen für diese Ausbildung verfügt. Ab diesem Zeitpunkt hat José Da Silva sich bei der Arbeitslosenversicherung angemeldet und macht einen Leistungsanspruch geltend. 4 a) Welche zwei arbeitsmarktlichen Massnahmen könnten im Falle von José Da Silva geeignet sein, um eine rasche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erreichen? b) Wie hoch ist die Entschädigung, die während dieser Massnahme bezahlt wird? c) Welche zwei Aufgaben hat José Da Silva gegenüber dem RAV zu erfüllen? Aufgabe : Aufgabe : Lösungsvorschläge: 5. Einarbeitungszuschüsse (EAZ) und Ausbildungszuschüsse (AZ) 5. Kosten für Verpflegung, Reise, Schulung und Unterkunft 5.3 EAZ und AZ 5.4 RAV (kantonale Behörde) 5.5 Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit (FsE) 5.6 a) Motivationssemester/Übungsfirma/Abklärung bei Berufsberatung ( Punkt) b) SEMO CHF 580.00 pro Monat oder CHF 450.00 netto pro Monat (Nennung einer der beiden = Punkt) c) An den Beratungsgesprächen teilnehmen ( Punkt) und sich um Arbeit bemühen oder Weisungen des RAV befolgen ( Punkt) Korrekturhilfe: 5. 0.5 pro korrekte Antwort 5. die Liste ist nicht abschliessend, andere Lösungen sind möglich; 0.5 pro korrekte Antwort, Maximum Punkt 5.3 0.5 pro korrekte Antwort 5.6 Was die Entschädigung betrifft, handelt es sich um Art. 97b AVIV Page 0

Aufgabe 6: Schlechtwetterentschädigung (SWE) 4 6. Welche Arbeitslosenkasse ist bei einem Bauunternehmen für die Zahlung der Schlechtwetterentschädigung zuständig? 6. Kann die kantonale Steuerverwaltung diese Leistung im Falle von Frostschäden an seiner Informatikanlage geltend machen? 6.3 Wie hoch ist der Prozentsatz der Entschädigung: 70%, 80%, Festbetrag oder alle drei? 6.4 Wieviele Abrechnungsperioden hat der Arbeitgeber innerhalb der Rahmenfrist für den Leistungsbezug zugute? Lösungsvorschläge : 6. Das Unternehmen kann die Arbeitslosenkasse selber wählen 6. Nein 6.3 80 % 6.4 6 Abrechnungsperioden Page

Aufgabe 7: Kurzarbeitsentschädigung (KAE) 8 Die Schwankungen AG beantragt ab dem 0.0.05 Kurzarbeitsentschädigung. Das Unternehmen beschäftigt die folgenden Personen: - Peter Dorner, Jahrgang 966, Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer - Tanja Waseli Dorner, Jahrgang 970, Sekretärin, Ehegattin von Peter Dorner - Hans Hugner, Jahrgang 97, Sachbearbeiter - Annelies Hefner, Jahrgang 960, Sachbearbeiterin, gekündigtes Arbeitsverhältnis - Thomas Matts, Jahrgang 978, Chauffeur - Gianna Paganini, Jahrgang 998, Kaufrau-Lernende 7. Bis wann muss die Schwankungen AG die Kurzarbeitsentschädigung spätestens geltend machen? 7. Bei wem muss die Kurzarbeitsentschädigung geltend gemacht werden? 7.3 Welche zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Kurzarbeit bewilligt wird? Voraussetzung : Voraussetzung : Page

Aufgabe 7: Kurzarbeitsentschädigung (KAE) (Fortsetzung) 7.4 Welche der aufgeführten Personen haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung? Begründen Sie Ihre Antwort. 4 Lösungen/Korrekturhilfe: 7. Mindestens 0 Tage vor Beginn d.h. spätestens am.09.05 ( Punkt) 7. Bei der Kantonalen Amtsstelle ( Punkt) 7.3 Die Kurzarbeit muss wirtschaftlich bedingt und unvermeidbar/vorübergehend sein oder Mindestausfall 0% (je Punkt) 7.4 Keinen Anspruch haben: - Peter Dorner, da arbeitgeberähnliche Stellung - Tanja Waseli Dorner, da Ehegattin vom Arbeitgeber - Annelies Hefner, da gekündigtes Arbeitsverhältnis - Gianna Paganini, da Lernende (Je 0.5 Punkt für richtige Nennung = und je 0.5 für den Grund = ) Page 3

Aufgabe 8: Insolvenzentschädigung (IE) 8 Danina Dall, wohnhaft in Solothurn, arbeitete seit dem 0.04.0 bei der Infoqualle AG in Aarau. Die Löhne für die Monate Mai und Juni 05 wurden ihr nicht ausbezahlt. Am 6.06.05 wurde über die Infoqualle AG der Konkurs eröffnet. Die Belegschaft hat bis am 5.06.05 gearbeitet. Danina Dall meldete sich umgehend am 6.06.05 zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung und bezieht seither Leistungen. 8. Für welchen Zeitraum hat Danina Dall Anspruch auf Insolvenzentschädigung? 8. Welcher Zeitraum ist in der Insolvenzentschädigung maximal gedeckt? Nennen Sie die gesetzliche(n) Grundlage(n). 8.3 Bei welcher Arbeitslosenkasse muss die Insolvenzentschädigung geltend gemacht werden? 8.4 Ab welchem Datum hat Danina Dall Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung? Wo muss Sie diese geltend machen? Page 4

Aufgabe 8: Insolvenzentschädigung (IE) 8.5 Welche Pflichten hat Danina Dall gegenüber dem Arbeitgeber respektive gegenüber der Arbeitslosenversicherung? Nennen Sie mindestens deren zwei. Lösungsvorschläge: 8. Lohn 0.05.05 5.06.05 / 3 Monatslohn, Überzeit usw. rückwirkend für max. 4 Monate (Je Nennung 0.5, maximal jedoch nur Punkt) 8. Maximal für 4 Monate / Art. 5 Abs. AVIG (je Punkt) 8.3 Öffentliche ALK Kanton Aarau ( Punkt es muss öffentliche oder kantonale ALK erwähnt sein) 8.4 Ab dem 6.06.05 / Im Wohnkanton Solothurn - freie Kassenwahl! (Je Punkt) 8.5 ) Sie muss ihre Lohnforderung gegenüber ihrem bisherigen Arbeitgebernachweisen können ) Sie muss im Konkurs- und Pfändungsverfahren alles unternehmen, um ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zu wahren, bis die Arbeitslosenkasse ihr mitteilt, dass sie an ihrer Stelle in das Verfahren eingetreten ist. 3) Sie muss der ALK Unterlagen (Antrag usw.) einreichen 4) Ungerechtfertigte Leistungen müssen zurückerstattet werden Korrekturhilfe für Antwort 8.5: Je Nennung Punkt. Maximal jedoch Page 5

Aufgabe 9: Verschiedenes 5 9. Manuel Esposito arbeitete während 0 Jahren in Portugal, danach ist er in die Schweiz gezogen und hat da zwei Wochen lang gearbeitet. Danach hat er sich bei der Arbeitslosenversicherung in der Schweiz angemeldet, da er seinen Wohnsitz in der Schweiz hat und er in der Schweiz Arbeit sucht. Wer ist in dieser Situation für die Bestimmung des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung zuständig? 9. Wenn ein Versicherter mit der Zustimmung des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV) in Frankreich Arbeit sucht (Export von Leistungen), wo muss dieser den Nachweis seiner Arbeitsbemühungen erbringen? 9.3 Welcher ist der Kündigungstermin einer Person die während 0 Monaten in einem Treuhandbüro gearbeitet hat? 9.4 Ist es möglich, gleichzeitig eine Rente aus der beruflichen Vorsorge wegen vorzeitiger Pensionierung und eine Arbeitslosenentschädigung zu beziehen? 9.5 Ist es möglich, gleichzeitig eine Arbeitslosenentschädigung und eine AHV-Rente zu beziehen? Lösungsvorschläge : 9. Eine Arbeitslosenkasse (0.5 ) in der Schweiz (0.5 ) 9. RAV (0.5 ) in der Schweiz (0.5 ) 9.3 Monat (0.5 ) per Ende eines Monats (0.5 ) 9.4 Ja 9.5 Nein Page 6