Schalltechnische Untersuchung

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Transkript:

Bebauungsplan Nr. 7 Der Gemeinde Nuthetal Im OT Bergholz-Rehbrücke Leibnitzstraße Auftragnehmer Helmholtzstraße -9 0587 Berlin Tel.: 030 / 39 49 47 5 Fax: 030 / 39 49 47 69 email: baumgaertel@isu-plan.de Internet: www.isu-plan.de Verfasser: R. Baumgärtel August 04

Erläuterungsbericht Inhaltsverzeichnis Erläuterungsbericht... 3. Aufgabenstellung... 3. Vorgehensweise... 3.3 Rechtliche Grundlagen... 3.3. DIN 8005, Schallschutz im Städtebau... 4.3. Vorschriften, Normen, Richtlinien... 4.4 Situationsbeschreibung... 5.4. Lage des Untersuchungsgebietes... 5.4. Vorhandene Nutzung... 5.4.3 Geplante Nutzungen... 5.4.4 Vorhandene Lärmbelastungen... 5.5 Ausgangsdaten und Berechnungsgrundlagen... 5.5. Verkehrslärmquellen... 5.6 Berechnung der Schallimmissionen... 6.7 Berechnungsergebnisse... 7.8 Zusammenfassung und Empfehlungen... 7.9 Quellenverzeichnis... 9 Berechnungsergebnisse...0. Emissionspegel Straßenverkehr...0. Beurteilungspegel Straßenverkehr... 3 Lagepläne ISU Plan - 368 August 04

Erläuterungsbericht Erläuterungsbericht. Aufgabenstellung Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 Leibnitzstraße der Gemeinde Nuthetal ist eine schalltechnische Untersuchung für die zu erwartenden Lärmbelastungen zu erstellen. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung sind die Schallimmissionen aus den umgebenden Verkehrswegen zu ermitteln und die Immissionsbelastung auf die geplanten Nutzungen zu beurteilen. Es sind Empfehlungen und Maßnahmen zum Lärmschutz zu benennen, die durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan umgesetzt werden können. Die Ergebnisdarstellung erfolgt in Form von flächenhaften Immissionsplänen (Rasterlärmkarten) und in Form von Einzelpunktberechnungen (Beurteilungspegel) in den Baugrenzen. Die schalltechnische Untersuchung berücksichtigt die bis zum Juli 04 zur Verfügung stehenden Informationen. Weitere, detaillierte Informationen zum Bebauungsplan sind den entsprechenden Erläuterungen und Gutachten zu entnehmen und werden in dieser Untersuchung nicht weiter ausgeführt.. Vorgehensweise Aufgrund der Aufgabenstellung wurde die folgende Vorgehensweise gewählt: Erfassung aller im Untersuchungsraum befindlichen relevanten Lärmquellen Berechnung der Emissionen und Immissionen des Straßenverkehrs Beurteilung der Immissionen nach DIN 8005 und Bewertung der Auswirkungen auf die geplante Bebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr.7 Prüfung der Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen. Ausweisung der Lärmpegelbereiche DIN 409, Empfehlungen in Bezug auf mögliche Lärmschutzmaßnahmen. Als Software für die Berechnungen wurde das EDV-Programm SoundPLAN von Braunstein + Berndt in der Version 7.3 eingesetzt..3 Rechtliche Grundlagen Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist das Baugesetzbuch (BauGB). BauGB fordert unter anderem die Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung. Gemäß 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/8/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete [...] soweit wie möglich vermieden werden. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer schalltechnischen Untersuchung zur Ermittlung und Beurteilung der Schallimmissionen nach DIN 8005 Teil. ISU Plan - 368 August 04 3

Erläuterungsbericht.3. DIN 8005, Schallschutz im Städtebau Zur Beurteilung der auf das Plangebiet einwirkenden Schallimmissionen aus den umgebenden Emissionsquellen sind die Orientierungswerte der DIN 8005, Beiblatt heranzuziehen. Tabelle : Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung gemäß DIN 8005-, Beiblatt Gebietsnutzung bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten tags 06.00.00 Uhr 50 db(a) nachts.00 06.00 Uhr 40 db(a) bzw. 35 db(a) bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten db(a) 45 db(a) bzw. 40 db(a) bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen db(a) db(a) bei besonderen Wohngebieten (WB) bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) 60 db(a) 60 db(a) db(a) 45 db(a) bzw. 40 db(a) 50 db(a) bzw. 45 db(a) db(a) bzw. 50 db(a) bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 db(a) 35 db(a) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Nach der DIN 8005 werden die Beurteilungspegel verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehrs-, Sport-, Gewerbe- und Freizeitlärm etc.) jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und beurteilt. Diese Betrachtungsweise wird der verschiedenartigen Geräuschzusammensetzung und der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zur jeweiligen Lärmquelle gerecht. Die in Tabelle, Beiblatt aufgeführten Orientierungswerte sollten im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens eingehalten werden, sind jedoch mit anderen Belangen abzuwägen..3. Vorschriften, Normen, Richtlinien Die Berechnungen und Bemessungen der Schallemissionen und immissionen erfolgten auf Grundlage der folgenden Richtlinien: DIN 8005 Teil Schallschutz im Städtebau, Beuth Verlag Berlin 987 DIN 8005 Teil Schallschutz im Städtebau Beiblatt zu DIN 8005 Teil, Beuth Verlag Berlin 99 DIN ISO 93, Teil Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil, Allg. Berechnungsverfahren, 999 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 990 - RLS-90 ISU Plan - 368 August 04 4

Erläuterungsbericht.4 Situationsbeschreibung.4. Lage des Untersuchungsgebietes Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Süden des Ortsteils Bergholz- Rehbrücke, westlich der Ortsdurchfahrt der Landesstraße 78 Friedensstraße und nahe der südlich gelegenen Autobahnanschlussstelle Saarmund der Bundesautobahn A 5. Das 0,83 ha große Plangebiet wird im Nordosten von der Leibnizstraße, im Südosten durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Wohngrundstücke der Alexisstraße, im Südwesten durch den vorhandenen Wald und im Nordwesten durch den vorhandenen Wald sowie dem vorhandenen Wohngrundstück an der Leibnizstraße begrenzt..4. Vorhandene Nutzung Auf der Fläche des Plangebietes befinden sich zum jetzigen Zeitpunkt keine Gebäude. Ein Großteil des Plangebietes wird durch brachgefallene Nutzungen sowie Gebäudeabrisse bestimmt..4.3 Geplante Nutzungen Der Entwurf des Bebauungsplanes setzt für den Geltungsbereich Wohngebietsnutzungen fest. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen definiert. Im gesamten Plangebiet dürfen nur Einzelhäuser errichtet werden mit 9,00m als Höchstmaß für die Firsthöhe..4.4 Vorhandene Lärmbelastungen Verkehr: Die vorhandenen verkehrlichen Lärmbelastungen setzen sich aus dem Straßenverkehr auf der Landesstraße 78 (Friedenstraße) sowie der 6-streifigen BAB 5 zusammen. Die anderen im Plangebiet befindlichen Straßen haben lediglich Erschließungsfunktionen für die umliegende Bebauung. Eine südwestlich des Plangebietes liegende Bahnstrecke befindet sich im Abstand von ca. 400m zum Plangebiet. Beeinträchtigungen durch den Schienenverkehrslärm sind somit nicht zu erwarten. Gewerbe: Östlich des Plangebietes liegt sich ein Autohaus (Fa. Röhl). Auf dem Firmengelände befinden sich neben dem Verkaufs- und Bürogebäude ein Werkstattgebäude sowie Parkplätze. Aufgrund der Betriebsstruktur (relevante Lärmentwicklung nur innerhalb des Werkstattgebäudes) und der Beschränkung der gewerblichen Nutzung auf den Tagzeitraum, kann diese Lärmquelle bei der weiteren Betrachtung vernachlässigt werden..5 Ausgangsdaten und Berechnungsgrundlagen Zur Berechnung der Schallemissionen wurden alle relevanten Daten ermittelt. Dazu gehören Angaben zur vorhandenen Bebauung, zur heutigen und zukünftigen Verkehrssituation und zum Bauvorhaben. Die Daten wurden aus Vermessungsdaten und durch eine Kartierung vor Ort ermittelt und werden in den Berechnungen als Abschirm- und Reflexionsflächen berücksichtigt. Weiterhin werden Pegeländerungen zur Berücksichtigung des Abstands und der Luftabsorption, zur Berücksichtigung der Boden- und Meteorologiedämpfung und ISU Plan - 368 August 04 5

Erläuterungsbericht durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen (Mehrfachreflexionen, z.b. zwischen beidseitigen Wänden/Gebäuden und Abschirmungen) berücksichtigt..5. Verkehrslärmquellen Zur Ermittlung der verkehrlichen Lärmbelastung wurde eine Berechnung der Straßenverkehrsemissionen für die Verkehrsmengen im Untersuchungsraum durchgeführt. In die schalltechnischen Berechnungen des Straßenverkehrs gehen folgende Daten ein: die durchschnittliche Verkehrsstärke für den Tag und für die Nacht DTV Kfz/4h.000 * die Lkw-Anteile für Tag und Nacht Lkw >,8 t % 0/0 ** die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Pkw z.b. 50 km/h 50 die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Lkw z.b. 50 km/h 50 Korrekturwert für die Bauweise der Straßenoberfläche DStrO db(a) 0 Steigung und Gefälle der Straße DStg % 0 Anteile aus der Einfachreflexion der Schallquelle an Stützmauern, Hausfassaden oder anderen Flächen DRefl db(a) 0 * Quelle der Verkehrsdaten: Straßenverkehrsprognose für das Jahr 05, Landesbetrieb Straßenwesen, 0.0.03 Die berechneten Emissionspegel des Straßenverkehrs sowie alle Berechnungsparameter (Belegung der einzelnen Verkehrswege) sind als Tabelle unter Pkt.. Emissionspegel Straßenverkehr, aufgelistet..6 Berechnung der Schallimmissionen Auf eine Berücksichtigung möglicher geplanter Bebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde verzichtet, da noch keine abschließende Entscheidung über exakte Lage, Form, Dimension und Realisierungsreihenfolge dieser zukünftigen Bebauung vorliegen. Zur Beurteilung der möglichen Lärmbelastungen wurden ersatzweise die Grenzen der überbaubaren Grundstücksflächen der zukünftigen Bebauung herangezogen (Baugrenzen). Die Dokumentation der Berechnungsergebnisse erfolgt in Form von Rasterlärmkarten für die Berechnungshöhe m über Gelände sowohl für den Tag-, als auch für den Nachtzeitraum bezogen auf die jeweiligen Baufelder der geplanten Nutzungen sowie durch Einzelpunktberechnungen für insgesamt 8 Immissionspunkte Die Immissionspunkte wurden an den Rändern der Baugrenzen positioniert. Bei den Berechnungen wurden die vorhandenen Lärmschutzwände an der BAB 5 berücksichtigt. Die zwischen den Lärmquellen vorhandene Bebauung und der z.t. dichte Bewuchs wurden durch eine entsprechende Bebauungs- und Bewuchs Dämpfung auf dem Ausbreitungswege berücksichtigt. Nach Auskunft des Landesbetriebes Straßenbau Brandenburg Dienststätte Stolpe, kann als Fahrbahnoberfläche ein Pegelabschlag von D StrO,0 db(a) berücksichtigt werden. Die Fahrbahn ist gemäß RLS-90 als Beton nach ZTV Beton 78 ohne Stahlbesenstrich mit Längsglätter und Längstexturierung mit einem Jutetuch definiert. ISU Plan - 368 August 04 6

Erläuterungsbericht.7 Berechnungsergebnisse Verkehrslärm (Lagepläne / / 3) Durch die Emissionen des Straßenverkehrs der BAB 5 und der L 78 kommt es im Geltungsbereich des B-Plans zu einer Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 8005 im Tag- und Nachtzeitraum. Die Überschreitungen im Tagzeitraum beschränken sich jedoch mit wenigen Ausnahmen auf die obere Etage der Immissionsorte, welche das. Vollgeschoss der möglichen Bebauung repräsentieren. Die verbleibenden Überschreitungen an den Berechnungspunkten 3 und 4 betragen db(a). Im. Vollgeschoss werden die Orientierungswerte im Tagzeitraum um maximal db(a) überschritten. Die maximale Überschreitung der Orientierungswerte im Nachtzeitraum beträgt 6 db(a). Lärmpegelbereiche Der gesamte Geltungsbereich des B-Plans liegt im Lärmpegelbereich II Für die geplante Errichtung von Wohngebäuden innerhalb der Baugrenzen sollten Mindestanforderung an den baulichen Schallschutz gewährleistet werden. Diese Mindestanforderungen für den Schallschutz im Hochbau sind in der DIN 409 aufgeführt..8 Zusammenfassung und Empfehlungen Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 Leibnitzstraße der Gemeinde Nuthetal war eine schalltechnische Untersuchung für die zu erwartenden Lärmbelastungen zu erstellen. Im Ergebnis der Untersuchungen ist festzustellen, dass es im Geltungsbereich des Bebauungsplans zu Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 8005 kommt. Diese Überschreitungen resultieren aus den Lärmimmissionen des Straßenverkehrs der BAB 5 und der L 78. Gemäß DIN 409 liegen die Baugrenzen des Bebauungsplans mit einer Lärmbelastung von - db(a) im Lärmpegelbereich II. Damit soll das resultierende Schalldämm-Maß der Außenbauteile der Gebäude bei einer Wohnnutzung mindestens 30 db(a) betragen. Bei einer gewerblichen Nutzung (Büroräume) ist ein resultierendes Schalldämm-Maß der Außenbauteile der Gebäude von ebenfalls mindestens 30 db(a) notwendig. Da diese Überschreitungen allerdings nur an der äußeren Grenze des Baufeldes vorliegen, können die Immissionen durch eine angepasste Nutzung sowie entsprechende Positionierung und Ausrichtung der Bebauung neutralisiert werden. Durch eine Orientierung schutzwürdiger Nutzungen (Schlafräume, Kinderzimmer, etc.) auf die straßenabgewandten Seiten der Gebäude (Nord- und Westfassade), können insbesondere Lärmbelastungen im Nachtzeitraum in den Gebäuden reduziert werden. Da die Errichtung der Gebäude unter Berücksichtigung bautechnischer Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch vorgeschrieben ist (Energieeinsparverordnung - EnEV), ist davon auszugehen, das Fenster mit einer ausreichenden Schalldämmung Verwendung finden. Moderne, insbesondere bei Neubauten gewählte Fensterkonstruktionen weisen i.a. einen Schalldämmmaß > 30-35 db(a) auf. Eine Einhaltung der nach der 4. BImSchV. zulässigen Immissionspegel ist demnach bei geschlossenen Fenstern möglich. Lediglich eine Belüftung der Schlafräume durch schallgedämmte Lüfter ist an den straßenseitigen Fassaden (Südfassaden) anzuraten. ISU Plan - 368 August 04 7

Erläuterungsbericht Abschließend ist festzustellen, dass die im B-Plangebiet vorgesehenen Nutzungen uneingeschränkt möglich sind. Da die Lärmbelastungen auf der Grundlage der freien Schallausbreitung berechnet wurden, ist bei einer späteren Bebauung mit einer weiteren Minderung der Lärmimmissionen zu rechnen. Somit können bei Anwendung der vorgeschlagenen Maßnahmen der Grundrissorganisation und Schlafraumbelüftung die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden. ISU Plan Dipl.Geogr. R. Baumgärtel ISU Plan - 368 August 04 8

Erläuterungsbericht.9 Quellenverzeichnis Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 5.03.974 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6.09.00 (BGBl. I S. 3830), das durch Artikel des Gesetzes vom 0.07.03 (BGBl. I S. 943) geändert worden ist.. Beiblatt zu DIN 8005 Teil Schallschutz im Städtebau, Beuth Verlag Berlin, 987. DIN 8005 Teil Schallschutz im Städtebau, Beuth Verlag Berlin, 005. DIN ISO 93, Teil Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil, Allg. Berechnungsverfahren, 999 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 990 (RLS-90), Berichtigter Nachdruck Februar 99 (ARS-Nr. 7/99 StB /4.86.-0/43 Va9). Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 6. BImSchV) vom.06.990 (BGBl. I S. 036), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9.09.006 (BGBl. I S. 46). Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.0.990 (BGBl. I S. 3), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom.04.993 (BGBl. I S. 466). Straßenverkehrsprognose für das Jahr 05, Landesbetrieb Straßenwesen, 0.0.03 Rechenbeispiele zu den Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 99 - RBLärm-9, FGSV 334/ ISU Plan - 368 August 04 9

Berechnungsergebnisse Berechnungsergebnisse. Emissionspegel Straßenverkehr Legende Straße Abschnitt Straßenname Straßenabschnitt / Emissionsabschnitt DTV Kfz/4h Durchschnittlicher täglicher Verkehr v Pkw km/h Geschwindigkeit Pkw v Lkw km/h Geschwindigkeit Lkw M Durchschnittliche stündliche Verkehrsstärke D StrO db(a) Korrektur für Straßenoberfläche P t % Lkw-Anteil am DTV, tags P n % Lkw-Anteil am DTV, nachts D v db(a) Korrektur für Geschwindigkeit Lm5 tags db(a) Pegel in 5m Abstand, tags Lm5 nachts db(a) Pegel in 5m Abstand, nachts LmE tags db(a) Emissionspegel tags LmE nachts db(a) Emissionspegel nachts ISU Plan - 368 August 04 0

Berechnungsergebnisse Emissionspegel Straßenverkehr Straße Straßen- DTV LmE LmE PT * PN * M/Tag M/Nacht Lm5 Lm5 v Pkw v Lkw D vt D vn D StrO Steigung BAB 5 BAB 5 abschnitt tags nachts (Faktor) (Faktor) tags nachts AD Nuthetal - AS Saarmund AS Saarmund - AS Drewitz Kfz/4h db(a) db(a) % % db(a) db(a) km/h km/h db(a) db(a) db(a) %.000 74,7 69,3 9, 6,6 3780 88 75,5 70,5 0 80,9 0,83-0 60.000 74,4 68,9 8,3 4,9 3600 840 75, 70,0 0 80,5 0,9-0 Landesstraße 78 7.000,7,8 6, 3, 00 36 69,,6 80 80 -,43 -,83 0 0,3 * Die Berechnungen wurden mit den Prognosedaten für das Jahr 05 durchgeführt. Da die Angaben zu den Schwerverkehrsanteilen nur für den gesamten Tag vorlagen (4h), erfolgte eine Umrechnung. Die Lkw-Anteile pt für den Tag und pn für die Nacht werden nach den Gleichungen der Rechenbeispiele zu den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RBLärm-9) Punkt.. ermittelt. ISU Plan - 368 August 04

Berechnungsergebnisse. Beurteilungspegel Straßenverkehr ISU Plan - 368 August 04

B-Plan Nr. 7 "Leibnitzstraße" Gemeinde Nuthetal Zusammenstellung der Beurteilungspegel Bewertung nach DIN 8005 Verkehrslärm (siehe Lageplan 3) Spalten- Spalte Beschreibung nummer Punktname Bezeichnung des Immissionsortes Lfd. Laufende Punktenummer 3 SW Stockwerk 4 Nutz Gebietsnutzung 5 SA Orthogonaler Abstand Immissionsort/Achse Verkehrsweg (BAB 5) 6 H I-A Höhe des Immissionsortes über Achse Verkehrsweg (BAB 5) 7-8 OW Orientierungswert DIN 8005 tags/nachts 9-0 Pegel Beurteilungspegel tags/nachts - OW-Überschr. Überschreitung des Orientierungswertes tags/nachts 3 Anspruch Überschreitung OW DIN 8005 auf passiven Lärmschutz tags/nachts T = Tag / N = Nacht 30.07.04 ISU-Plan GbR Helmholtzstraße -9 0587 Berlin Seite SoundPLAN 7.3

B-Plan Nr. 7 "Leibnitzstraße" Gemeinde Nuthetal Zusammenstellung der Beurteilungspegel Bewertung nach DIN 8005 Verkehrslärm (siehe Lageplan 3) Punktname Lfd. SW Nutz SA H I-A OW Pegel OW-Überschr. Anspruch Nr. Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht passiv m m in db(a) in db(a) in db(a) 3 4 5 6 7 8 9 0 3 B-Plan Nr. 7 - IO (,7 m) WA 85, -,60 45 49-3,9 N (4,5 m) WA 85,,0 45 56 50 0,6 4,8 T/N B-Plan Nr. 7 - IO (,4 m) WA 99,79 -,60 45 54 48 -,3 N (5, m) WA 99,79,0 45 56 49 0, 3,9 T/N B-Plan Nr. 7 - IO 3 3 (,4 m) WA,5 -,60 45 56 49 0,5 3, T/N 3 (5, m) WA,5,0 45 50,7 4,8 T/N B-Plan Nr. 7 - IO 4 4 (,4 m) WA 36,74 -,60 45 56 49 0,5 3,8 T/N 4 (5, m) WA 36,74,0 45 5,6 5, T/N B-Plan Nr. 7 - IO 5 5 (,4 m) WA 0,50 -,60 45 49-3,5 N 5 (5, m) WA 0,50,0 45 56 50 0,9 4,8 T/N B-Plan Nr. 7 - IO 6 6 (,3 m) WA 6,79 -,60 45 49-3,8 N 6 (5, m) WA 6,79,0 45 56 50 0,8 4,9 T/N B-Plan Nr. 7 - IO 7 7 (, m) WA 3,46 -,60 45 49-3,9 N 7 (4,9 m) WA 3,46,0 45 56 50 0,6 4,8 T/N B-Plan Nr. 7 - IO 8 8 (,7 m) WA 0,58 -,60 45 49-3,9 N 8 (4,5 m) WA 0,58,0 45 56 50 0,7 4,9 T/N 30.07.04 ISU-Plan GbR Helmholtzstraße -9 0587 Berlin Seite SoundPLAN 7.3

Lagepläne 3. Lagepläne Lageplan Verkehrslärm Rasterlärmkarte Tagzeitraum - 06.00 -.00 Uhr Lageplan Verkehrslärm Rasterlärmkarte Nachtzeitraum -.00-06.00 Uhr Lageplan 3 Beurteilungspegel Verkehrslärm Tag- / Nachtzeitraum ISU Plan - 368 August 04

93 53 9 96 99 69 69 7 7 4 75 73 73 Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Nuthetal "Leibnitzstraße" 5 5 95 97 Leibnitzstraße 8 3 4 75 77 73 7 69 Rasterlärmkarte Verkehrslärm 5 8 Tagzeitraum 06:00 - :00 Uhr 48 53 50 49 54 WA GRZ 0,3 o E FH 9,00 m WA GRZ 0,3 o E FH 9,00 m 6 7 7 6 66 64 79 80 8 77 83 Friedensstraße 75 Legende Berechnungshöhe m ü.gel. Verkehrsfläche Straßen Mittelstreifen BAB Lärmschutzwand 58 60 9 Alexisstraße 0 76 75 8 77 6 78 87 84 6 85 86 5 75 77 77 00 5 Baugrenzen B-Plan Verkehrsfläche - B-Plan Geltungsbereich B-Plan Orientierungsgrenzwert DIN 8005 Tag db(a) Pegelwerte LrT in db(a) <= 49 49 < <= 5 5 < <= 53 53 < <= < <= < <= 304 < <= < <= < <= < <= < <= 69 69 < <= 7 7 < <= 73 73 < <= 75 75 < <= 77 77 < 303 30 30 56 69 9 68 0 70 8 7 95 7 94 6 73 5 4 93 4 3 74 9 8 89 0 6 III\~4 88 7 9 60 69 7 77 73 Lageplan Maßstab :000 0 5 0 0 30 40 m 3 300 4 III\~ 99 5 8 Herrmann-Löns-Straße 69 96 00 03 73 75 7 6 0 0 77 69 7 73 75 6 77 BAB 5 69 38 7 73 75 77 75 73 44 3 Auftraggeber: Franz Ernst Menzelstraße 3 4 Michendorf OT Wilhelmshorst erstellt durch:

49 47 93 53 9 96 5 99 4 Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Nuthetal "Leibnitzstraße" 5 5 95 97 Leibnitzstraße 8 49 3 4 53 Rasterlärmkarte Verkehrslärm 5 8 Nachtzeitraum :00-06:00 Uhr 50 54 WA GRZ 0,3 o E FH 9,00 m 7 6 64 Friedensstraße Legende Berechnungshöhe m ü.gel. 48 49 WA GRZ 0,3 o E FH 9,00 m 6 7 49 66 79 80 8 83 Verkehrsfläche Straßen Mittelstreifen Lärmschutzwand 49 58 47 60 47 9 Alexisstraße 0 76 75 8 5 77 6 78 53 87 84 85 86 5 00 5 6 Baugrenzen B-Plan Verkehrsfläche - B-Plan Geltungsbereich B-Plan Orientierungsgrenzwert DIN 8005 Nacht 45 db(a) Pegelwerte LrN in db(a) <= 39 39 < <= 4 4 < <= 43 43 < <= 45 45 < <= 47 47 < <= 49 304 49 < <= 5 5 < <= 53 53 < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < 53 Maßstab :000 5 0 5 0 0 30 40 m 3 30 300 303 30 56 III\~ 99 69 5 9 68 0 70 53 Herrmann-Löns-Straße 8 5 96 7 7 95 00 03 6 74 73 4 6 3 9 93 94 4 5 0 0 53 53 89 8 5 6 49 88 6 0 III\~4 53 9 7 BAB 5 5 53 60 44 Auftraggeber: Lageplan Franz Ernst Menzelstraße 3 4 Michendorf OT Wilhelmshorst erstellt durch: 4 8 3

93 53 9 96 99 4 Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Nuthetal "Leibnitzstraße" 0 III\~37 5 5 95 97 Leibnitzstraße 8 3 4 Beurteilungspegel Verkehrslärm 50 54 WA GRZ 0,3 o E FH 9,00 m 4 3 7 6 64 5 Legende Tag- / Nachtzeitraum Verkehrsfläche Straßen 48 49 5 WA GRZ 0,3 o E FH 9,00 m 6 7 66 79 80 8 Mittelstreifen Lärmschutzwand 47 7 8 6 58 60 9 Alexisstraße 0 76 75 8 77 6 78 87 Pegeltabellen Baugrenzen B-Plan Verkehrsfläche - B-Plan Geltungsbereich B-Plan 3 IO ohne Grenzwertüberschreitung 4 IO mit Grenzwertüberschreitung WA 45 EG 49.OG 56 50 WA 45 EG 54 48.OG 56 49 56 9 73 74 88 WA 49 EG 58 50.OG 5.OG 60 5 Stockwerke mit Beurteilungspegel Tag/Nacht in db(a) 3 WA 45 EG 56 49.OG 50 5 WA 45 EG 49.OG 56 50 4 WA 45 EG 56 49.OG 5 6 WA 45 EG 49.OG 56 50 304 303 69 68 0 Herrmann-Löns-Straße 70 8 7 7 6 4 93 3 9 89 7 7 8 30 94 4 6 WA 45 EG 49.OG 56 50 WA 45 EG 49.OG 56 50 30 95 5 8 0 III\~4 9 Lageplan 3 3 III\~ 6 Auftraggeber: Maßstab :000 0 5 0 0 30 40 m 300 99 5 96 03 00 0 0 6 BAB 5 Franz Ernst Menzelstraße 3 4 Michendorf OT Wilhelmshorst erstellt durch: 4 8