Rechnungszins aus Sicht einer Verantwortlichen Aktuarin



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Transkript:

Rechnungszins aus Sicht einer Verantwortlichen Aktuarin Katrin Schulze BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g.

Agenda Aufgaben des Verantwortlichen Aktuars Dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen Angemessenheit des Rechnungszinses Reaktionsmöglichkeiten Senkung des Rechnungszinses im Bestand Finanzierungsmöglichkeiten Fazit 2

Aufgaben des Verantwortlichen Aktuars Der Verantwortliche Aktuar muss die Finanzlage des Unternehmens insbesondere daraufhin überprüfen, ob die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen jederzeit gewährleistet ist und das Unternehmen über ausreichende Mittel in Höhe der Solvabilitätsspanne verfügt. ( 11a Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 VAG) Für überschussberechtigte Verträge hat er Vorschläge für die Überschussbeteiligung vorzulegen; dabei muss er die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen berücksichtigen. ( 11a Abs. 3 Nr. 4 Satz 1 VAG) stellt er Tatsachen fest, die den Bestand des Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, hat er den Vorstand und die Aufsichtsbehörde unverzüglich zu informieren. ( 11a Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 VAG) 3

Dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen Mögliche Kriterien: Sicherheitsmargen in den Rechnungsgrundlagen Rechnungszins Biometrie Kosten Ergebnisse des Stresstests Höhe der Eigenmittel Asset-Liability-Analysen 4

Angemessenheit des Rechnungszinses Verfahren zur Überprüfung (Auswahl): 5 Abs. 3, 4 DeckRV Vergleich des (einzelvertraglichen) Rechnungszinses mit einem Referenzzins (10-Jahres-Durchschnitt der Zinssätze von Staatsanleihen mit AAA-Rating und Restlaufzeit von zehn Jahren im Euro-Währungsraum) DAV-Verfahren zur Prüfung der Angemessenheit des Rechnungszinses bei regulierten Pensionskassen Ermittlung eines Höchstrechnungszinses unter Berücksichtigung der erwarteten Erträge aus Bestandsanlagen, Neu- und Wiederanlagen sowie Bewertungsreserven Asset-Liability-Analysen 5

Referenzzins nach 5 Abs. 3 DeckRV Angemessenheit des Rechnungszinses 5 Abs. 3, 4 DeckRV 4,20% 4,00% 3,80% 3,60% 4,10% 3,92% 3,64% 3,40% 3,20% 3,00% 2,80% 3,41% 3,22% 3,09% 2,92% 2,60% 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 01/1942-06/1986 07/1986-06/1994 07/1994-06/2000 07/2000-12/2003 01/2004-12/2006 6

Angemessenheit des Rechnungszinses DAV-Verfahren zur Prüfung der Angemessenheit des Rechnungszinses bei regulierten Pensionskassen Bisheriges Verfahren vergangenheitsorientiert Überarbeitetes Verfahren: erwartete Erträge Einjähriger Betrachtungszeitraum Asset-Liability-Analysen Deterministische oder stochastische Szenarien Langfristige Betrachtung 7

Reaktionsmöglichkeiten Schließung der bestehenden Tarife für Neuzugang Keine Auswirkungen für bestehende Versicherungsverträge Keine kurzfristige Entlastung beim Bestandsrechnungszins Schließung der bestehenden Tarife für zukünftig zu erwerbende Anwartschaften des Bestandes Abhängig von Tarifgestaltung (Einmalbeitragstarif, Bausteintarif, Tarif mit laufenden Beiträgen) Keine kurzfristige Entlastung beim Bestandsrechnungszins 8

Reaktionsmöglichkeiten Herabsetzung des Rechnungszinses im Bestand Kurzfristige Entlastung beim Bestandsrechnungszins möglich Maßnahme führt bei unveränderten Leistungen unmittelbar zur Erhöhung der Deckungsrückstellung Gestaltungsmöglichkeiten (Abstimmung mit BaFin) Einmalige Aufstockung Verteilungsplan Abgestufte Zinssenkung Staffelzins Zinszusatzreserve Vorsorgliche Erhöhung der Deckungsrückstellung 9

10 Senkung des Rechnungszinses im Bestand Einmalige Aufstockung der Deckungsrückstellung I.d.R. notwendig bei unmittelbar erforderlicher Herabsetzung des Rechnungszinses im Bestand Finanzierung zulasten des Rohüberschusses Bei Entstehen eines Verlustes: Ausgleich aus der Verlustrücklage Heranziehung der freien RfB Herabsetzung von Leistungen, Erhöhung von Beiträgen (Sanierungsklausel)

11 Senkung des Rechnungszinses im Bestand Eingriff in bestehende Anwartschaften und/oder Leistungen Kurzfristige Entlastung beim Bestandsrechnungszins möglich Zu entscheiden: Welche Teilbestände sind betroffen (Anwärter/Rentner) Ausmaß des Eingriffs (ggf. je Teilbestand gesondert) Ab wann sind Eingriffe erforderlich Zu beachten: Zustimmungserfordernisse (BaFin, Aufsichtsrat, Mitgliederversammlung) Arbeitsrechtliche Auswirkungen

12 Senkung des Rechnungszinses im Bestand Verteilungsplan Voraussetzung: neuer Rechnungszins ist bekannt Berechnung der Deckungsrückstellung jeweils mit bisherigem und mit abgesenktem Rechnungszins Zuführung der Differenz über mehrere Jahre (nicht notwendig in gleichen Raten) Verteilungszeitraum unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit festlegen Mindest-Deckungsrückstellung im Verteilungszeitraum = Deckungsrückstellung auf Basis von Rechnungsgrundlagen 2. Ordnung Eingeschränkte Überschussbeteiligung

13 Senkung des Rechnungszinses im Bestand Abgestufte Zinssenkung Absenkung des Rechnungszinses in kleinen Schritten über mehrere Jahre Berechnung der Deckungsrückstellung mit reduziertem Rechnungszins Schrittweise Anhebung der Deckungsrückstellung

14 Senkung des Rechnungszinses im Bestand Staffelzins Verwendung unterschiedlicher Zinssätze in verschiedenen Zinsperioden (kurz- und langfristige Sicht) Kurzfristige Zinssätze in den ersten Zinsperioden am zu erwartenden Vermögensertrag orientiert (entsprechend Struktur und Fristigkeit der Kapitalanlagen) Langfristig Übergang auf konstanten Zinssatz Konstanter Langfrist-Zinssatz kann höher oder niedriger sein als Kurzfrist-Zinssätze Mit der Zeit steigende Prognoseunsicherheit erfordert höhere Sicherheitsmargen und damit geringeren Zinssatz Begründete Erwartungen an steigende Kapitalerträge können höheren Langfristzins rechtfertigen

15 Senkung des Rechnungszinses im Bestand Zinszusatzreserve (vgl. 5 Abs. 4 DeckRV) Vergleich des (einzelvertraglichen) Rechnungszinses mit einem Referenzzins (10-Jahres-Durchschnitt der Zinssätze von Staatsanleihen mit AAA-Rating und Restlaufzeit von zehn Jahren im Euro-Währungsraum) Wenn Referenzzins < einzelvertraglicher Rechnungszins, dann ist für die Berechnung der einzelvertraglichen Deckungsrückstellung für einen Zeitraum von 15 Jahren der Referenzzins und für den Zeitraum danach der einzelvertragliche Rechnungszins zu verwenden Zinszusatzreserve atmet (abhängig von Referenzzins)

16 Senkung des Rechnungszinses im Bestand Zinszusatzreserve (vgl. 5 Abs. 4 DeckRV) Faustformel für die Zinszusatzreserve (ZZR), bezogen auf die gesamte Deckungsrückstellung: ZZR = Duration * (Sollzins ohne ZZR Referenzzins) * Anteil des betroffenen Bestandes Reservierung eines Vertrages im Zeitverlauf Beispielvertrag: Garantiezins 4,0% Referenzzins nach 5 Abs. 3 DeckRV

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 Reservierungszins nach 5 Abs. 4 DeckRV Senkung des Rechnungszinses im Bestand Zinszusatzreserve (vgl. 5 Abs. 4 DeckRV) 4,20% 4,00% 3,80% 3,60% 3,40% 3,20% 3,00% 2011 3,92% 2012 3,64% 2013 3,41% 2014 3,22% 2015 3,09% 2016 2,92% 2017 2,92% 2,80% 2,60% 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 17

18 Senkung des Rechnungszinses im Bestand Pauschale Erhöhung der Deckungsrückstellung Nicht möglich bei kurzfristig erforderlicher Herabsetzung des Rechnungszinses Pauschale Dotierung einer Zinsreserve innerhalb der Deckungsrückstellung Einzelvertragliche Absenkung des Rechnungszinses, wenn ausreichende Mittel in der Zinsreserve vorhanden Zu beachten: steuerliche Anerkennung prüfen

19 Finanzierungsmöglichkeiten Finanzierung aus den Jahresergebnissen Voraussetzung: vor Aufstockung der Deckungsrückstellung positiver Rohüberschuss vorhanden und auch zukünftig zu erwarten Verursachungsorientierte Belastung der Versicherten kann (auch bei insgesamt positivem Jahresergebnis) zu negativen Teilergebnissen für einzelne Teilbestände führen (damit negative RfB-Zuführung für diesen Teilbestand) Ausgleich zwischen verschiedenen Teilbeständen erfolgt innerhalb der RfB ( RfB-Darlehen zwischen Teilbeständen ) Bei Beitragsbeteiligung des Arbeitgebers kann u.u. auch der auf die Arbeitgeberanteile entfallende Überschuss verwendet werden

20 Finanzierungsmöglichkeiten (Einmalige) Ausgleichszahlung Ausgleichszahlungen der Versicherten I.d.R. für beitragsfrei Versicherte und Leistungsempfänger nicht möglich Ausgleichszahlungen des Trägerunternehmens Beispiele: Bedarfsprämien, Bilanzausgleichssysteme Zu beachten: Satzungsbestimmungen (Ausschluss von Nachschüssen) Steuerliche Restriktionen

21 Finanzierungsmöglichkeiten Veränderung von anderen Rechnungsgrundlagen Kompensation des Finanzierungsaufwands durch Anpassung anderer Rechnungsgrundlagen Biometrie (z.b. Invalidisierungswahrscheinlichkeiten) Kosten (z.b. Reduzierung der Verwaltungskostensätze) Voraussetzung: andere Rechnungsgrundlagen enthalten nach Anpassung noch ausreichende Sicherheitsmargen

22 Finanzierungsmöglichkeiten Satzungsänderung: Nutzung der Verlustrücklage Reduzierung des Mindestbetrages der Verlustrücklage und Auflösung der Überdotierung (VerBAV 1987, Seite 18) Voraussetzung: Eigenmittelanforderungen müssen nach Satzungsänderung weiterhin erfüllt sein Verwendung von Bewertungsreserven Realisierung von Bewertungsreserven in den Kapitalanlagen Zu beachten: Wiederanlageproblematik bei Realisierung von Bewertungsreserven in festverzinslichen Papieren Solvabilitätsanforderungen Auswirkungen im Stresstest

23 Fazit Das bereits seit Jahren bestehende Niedrigzinsumfeld stellt auch die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) vor erhebliche Herausforderungen Zur Bewältigung sind gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten (EbAV, Arbeitgeber, Versorgungsberechtigte, Aufsichtsbehörde) notwendig Hierbei sind die Besonderheiten von Pensionskassen und Pensionsfonds sachgerecht zu berücksichtigen Eigenes Aufsichtsrecht für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung Kurzfristige Hilfestellungen durch veränderte Aufsichtspraxis möglich (z.b. verpflichtungsadäquates Bedeckungserfordernis)

24 Fazit Welche Pflichten hat der Verantwortliche Aktuar? Sich informieren Planen, rechnen, prüfen Versicherungsmathematische Bestätigung erteilen Bei regulierten Pensionskassen: Bestätigung der Einhaltung des Geschäftsplans bei der Berechnung der Deckungsrückstellung Ggf. Vorstand und Aufsichtsbehörde informieren

25 Fazit Welche Eingriffsmöglichkeiten hat der Verantwortliche Aktuar? Information des Vorstands Vorschlag zur Schließung oder Änderung der Tarife Vorschlag zur Änderung des Geschäftsplans (Rechnungszins für die Deckungsrückstellung) Vorschläge zum Eingriff in bestehende Anwartschaften und/oder Leistungen Information der Aufsichtsbehörde