Anhörung Nationale Strategie Sucht 2017-2024: Formular zur Stellungnahme



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Transkript:

Departement des Innern EDI Bern, 11.6. 2015 Anhörung Nationale Strategie Sucht 2017-2024: Formular zur Stellungnahme Name / Firma / Organisation FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte Strasse, Nr. Elfenstrasse 18, Postfach 300 PLZ / Ort 3000 Bern 15 Name Kontaktperson Dr. med. C. Romann E-Mail Kontaktperson christine.romann@bluewin.ch, praevention@fmh.ch Telefon Kontaktperson Datum 9.6.2015 Wichtige Hinweise 1) Wir bitten Sie, nur die dafür bestimmten Felder auszufüllen 2) Bitte für jede Stellungnahme genereller Art oder zu ausgewählten Kapiteln eine neue Zeile verwenden. 3) Bitte pro Organisation oder Kanton nur eine Stellungnahme einreichen 4) Ihre Stellungnahme senden Sie bitte als Word-Dokument per Mail bis am 11. Juli 2015 an folgende Adressen: Sucht-addiction@bag.admin.ch / dm@bag.admin.ch 5) Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Astrid Wüthrich, Projektleiterin Nationale Strategie Sucht, 058 46 2382 / Sucht-addiction@bag.admin.ch, gerne zur Verfügung.

Allgemeine Kommentare Die FMH dankt für den Einbezug in das Vernehmlassungsverfahren. Der FMH- Zentralvorstand nimmt nach interner Vernehmlassung bei den interessierten Ärzteorganisationen wie folgt Stellung: Zusammenfassend handelt es sich um ein sehr komplexes Feld, von dem der medizinische Bereich nur ein kleiner Teil ist. Die Komplexität ist gut erfasst und die inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte der Strategie sind aus unserer Sicht richtig. Im Hinblick auf die Agenda "Gesundheit 2020" ist es sinnvoll dass die bisherigen Programme NPA und NPT sowie das Massnahmenpaket Drogen in einem gemeinsamen, weiterführenden Programm zusammengefasst werden. Die FMH begrüsst es, dass mit der Strategie Sucht 2017 2024 auf nationaler Ebene erstmals ein gemeinsamer substanzübergreifender und übergeordneter Rahmen geschaffen wird. Aus der Sicht der FMH ist es besonders wichtig, auch im Bereich Sucht dem Ziel 1.3. der Agenda "Gesundheit 2020", nämlich einer Verbesserung der Gesundheitsförderung und der Prävention nachzuleben. Ausgewählte Fragen 1) Ihre Einschätzung 1.1 Stimmen die inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte der Strategie Sucht? Ja. Die Elemente der Strategie sind gut ausgewogen: - übergreifender Handlungsrahmen mit Kooperation unter den Akteuren - Gleichgewichtung von Vorbeugung und Versorgung/Beratung - Gleichgewichtung von Verhältnis- und Verhaltensprävention - Weiterführung von bisher etablierten Massnahmen aus Nationalen Programmen Zudem begrüsst die FMH diese übergreifende Strategie, welche sowohl Substanzgebundene Suchtformen und nicht Substanz-gebundene Verhaltenssuchtformen berücksichtigt. 1.2 Teilen Sie die Einschätzung der Problemlage und der sich stellenden Herausforderungen? Ja. Nebst den "blockbusters" Alkohol und Tabak sind auch neuere Formen von Sucht berücksichtigt, wie in der Agenda "Gesundheit 2020" gefordert 1.3 Welches ist der Mehrwert der Strategie für Ihre Organisation, generell? Die FMH erhofft sich eine Stärkung ihrer eigenen Anstrengungen in ihren Präventions- und Beratungsangeboten (z.b. Alkohol, Tabak), wie sie zum Beispiel im Programm "Gesundheitscoaching KHM" umgesetzt werden. Die FMH begrüsst die Verbesserung der Kooperation der Akteure untereinander, mit einem Mehrwert für die Patienten. 2/9

1.4 Gibt es aus Ihrer Sicht Lücken? Welche? Im Zahlenspiegel ist die aktuelle epidemiologische Situation gut dargestellt. Es fehlt aber, einzelne Beispiele im Text ausgenommen, eine Auflistung der aktuellen Aktivitäten im Bereich Sucht, innerhalb oder ausserhalb der Nationalen Programme. Eine solche Liste wird derzeit in der Erarbeitung der NCD-Strategie erstellt. Es wäre hilfreich, sich auf diese Liste zu beziehen, besonders wenn es im Nachgang an die Strategie-Verabschiedung um die Erarbeitung des Massnahmenplans geht (Kap. 5.2.). Eine wichtige sucht- resp. drogenpolitische Ebene fehlt: die Frage nach der Regulierung des illegalen Drogenmarkts (insbesondere der Produktion, des Handels und des Konsums von Cannabis). In diesem Bereich ist laut Monitoringbericht von Sucht Schweiz international Einiges am Laufen und auch die eidgenössischen Kommissionen (Tabak, Alkohol, Drogenfragen) kommen zum Schluss, dass eine Überarbeitung der Gesetzgebung im Hinblick auf eine umfassende Suchtpolitik auf Basis eines substanzübergreifenden Konzeptes erfolgen sollte. Dies sollte sich vor allem an der Gefährlichkeit der einzelnen Substanzen für das Individuum und für die öffentliche Gesundheit orientieren. Auf die Rolle der Industrie, die legale Drogen produziert, sollte näher eingegangen werden. Die neuen Drogen sind zwar berücksichtigt, sollten jedoch in einem separaten Punkt aufgeführt werden. Die Strategie soll so ausgelegt sein, dass neue Süchte (Kaufsucht, Internetsuch etc.) adaptiert werden können. Kinder und Jugendliche werden als besonders wichtige Altersgruppe zwar erwähnt (z.b. Beginn von Suchtverhalten häufig im Kindes- und Jugendalter), aber insgesamt zu wenig spezifisch hervorgehoben. Insbesondere wird in den Handlungsfeldern zu wenig aufgezeigt, wie die Eltern / Familie in der Suchtprävention unterstützt werden können, und wie die Familie bei der Behandlung von Jugendlichen miteinbezogen werden kann. Ein grosser Teil der beschriebenen Behandlungsoptionen in dieser Strategie ist für suchtabhängige Erwachsene geeignet. Abhängigkeit im eigentlichen Sinn ist jedoch im Jugend- und jungen Erwachsenenalter eher selten (mit Ausnahme der Bildschirm-assoziierten Verhaltenssüchte). Für eine wirksame Prävention und Strategien zur Frühintervention braucht es altersspezifische Definitionen des Ausmasses von potentiellem Suchtverhalten, welche mit dem effektiven Risiko in diesem Alter für die Entwicklung einer späteren Sucht korrelieren. Diese Definitionen sollen sich von explorativem Verhalten als normativen Entwicklungsschritt in der Adoleszenz abgrenzen. Prävalenz-Daten in Assoziation zu altersspezifisch angepassten Definitionen des Risiko- bzw. Suchtverhaltens sind nötig, sowohl für substanzabhängige wie auch nicht-substanzgebundene Suchtformen. Es fehlt eine departementsübergreifende Strategie, welche die Sensibilisierung anderer für die Suchtarbeit relevanter Departemente und Ämter auf Ebene Bund, die für das Thema Sucht ermöglichen resp. unterstützen würde. (SBFI (Bildung), BSV 3/9

(IV), seco (Arbeitswelt und Arbeitslosenbereich), EJPD usw.) Die aktuelle Gesetzgebung wird als gegeben im Sinne von unveränderbar angeschaut. Es werden zwar Gedanken zu strukturellen Massnahmen formuliert, aber nur in die Richtung neuer Massnahmen. Es ist nicht ersichtlich, ob ein Wille zur Überprüfung der bestehenden Gesetzgebungen und deren Anpassung an veränderte Gegebenheiten besteht. Es besteht eine Lücke im Hinblick auf die Verzahnung der Strategie Sucht und der NCD-Strategie. Gesundheitsförderung und Prävention in Bezug auf Suchtverhalten sind nicht klar verortet. Damit besteht eine erhebliche Gefahr, dass die Aktivitäten in diesem Bereich wieder herausfallen. Die stationären Angebote (Therapie, nicht Beratung) haben in der Strategie zu wenig Gewicht. 2) Die Strategie als Orientierungsrahmen Die Strategie soll es dem Bund, den Kantonen und weiteren Akteuren ermöglichen, partnerschaftlich Lösungen / Massnahmen mit Blick aufs Ganze zu entwickeln und aufeinander abgestimmt umzusetzen. Bietet Ihnen die Strategie ausreichend Anknüpfungspunkte für Ihre eigene Arbeit? Wenn ja, welche Inhalte sind besonders hilfreich? Wenn nein, was fehlt aus Ihrer Sicht? Siehe Antwort oben unter 1.3. Die FMH sieht Anknüpfungspunkte bei der Stärkung ihrer Anstrengungen in Prävention und Beratung (zum Beispiel im Programm "Gesundheitscoaching KHM") und bei der Koordination unter den Akteuren (bzw. Kooperation der Ärzte mit anderen Akteuren). 3) Generelle Unterstützung Unterstützen Sie die vorliegende Strategie Sucht? Ja Wenn nein: warum nicht? Bitte kommentieren / Nein 4/9

Rückmeldung zu den einzelnen Kapiteln In Kürze Kapitel 1 Kapitel 1.1 Kapitel 1.2 Kapitel 1.3 Kapitel 2 Kapitel 2.1 Es ist erfreulich zu sehen, dass sich die Strategie explizit auf alle Substanzen (und Verhaltensweisen) einbezieht. Die Intention, im Rahmen der Agenda Gesundheit 2020, eine umfassendere und einheitliche Strategie Sucht (2017-2024) zu schaffen, begrüsst die FMH sehr. Die Schweizerische Suchtpolitik umfasst vier Säulen, an denen sich auch die Strategie Sucht orientiert. Hier wäre es wichtig transparent zu machen, wo Schnittstellen zwischen den einzelnen Säulen bestehen bzw. neu entstehen. Die FMH stimmt der Beschreibung von Sucht als Verhalten mit Beschreibung von risikoarm über exzessives Verhalten bis zur Abhängigkeit zu. Allerdings stellt sich die Frage, ob z.b. eine einzige Episode von Rauschtrinken ein passendes Beispiel für exzessives Risikoverhalten ist? Es besteht Bedarf für eine klare Abgrenzung zwischen risikoarmem und exzessivem Verhalten, insbesondere in Bezug auf jüngere Altersgruppen, bei welchen exploratives Verhalten bis zu einem gewissen Grad Teil der normativen Entwicklung ist. Die FMH begrüsst die Stärkung des eigenverantwortlichen Handelns durch Förderung von Gesundheitskompetenz auf der Ebene des Individuums (Gesundheitscoaching). zur Vermeidung von Risiko- und Suchtverhalten Es muss jedoch berücksichtigen werden, dass Jugendliche und junge Erwachsene besonders vulnerabel sind für die Entwicklung von Suchtverhalten. Gleichzeitig - von ihrer biologischen Hirnreifung her - sind sie in einer Entwicklungsphase, in welcher sie sich noch nicht im selben Mass eigenverantwortlich und psychosozial kontrolliert verhalten können wie Erwachsene. Bei der Regulierung geht es neben den erwähnten Zielen, die Zugänglichkeit und Erhältlichkeit von Suchtmitteln einzuschränken, auch darum, deren Attraktivität zu vermindern (z.b. durch Steuern, Werbeverbote etc.), die strukturelle Umgebung zu verändern (z.b. durch Schulung von Verkaufspersonal) und sensible Risikofelder zu berücksichtigen (z.b. Drogenkonsum beim Führen von komplexen Maschinen). Positiv ist die explizite Betonung der Gesundheitsförderung und der Prävention, gleichwertig mit der Versorgung Gefährdeter oder Erkrankter. Es ist hingegen wichtig hervorzuheben, dass die vier Säulen unterschiedliche Anwendung finden müssen für Jugendliche und 5/9

junge Erwachsene (z.b. andere Normen, Schutz der Kindesentwicklung als Priorität, Autonomie versus supportiver Einbezug der Familie und/oder von anderen Bezugspersonen). Kapitel 2.2 Kapitel 2.3 Kapitel 3 Kapitel 3.1 Kapitel 3.2 Kapitel 3.3 Kapitel 3.4 Kapitel 3.5 Die Erweiterung des Viersäulen-Konzepts um die Dimension der drei Konsummuster ist deshalb für das Jugendalter kritisch zu hinterfragen. Die Vernetzung mit den Programmen NCD, Psychische Gesundheit und der Gesundheitspolitik sind sehr wichtig. Die Fokussierung auf die Versorgung abhängiger Menschen ist jedoch zu gross. Damit wird der kleinsten Gruppe, nämlich derjenigen der abhängigen Menschen zwar Rechnung getragen, aber alle anderen Gruppen, u.a. die wichtige Gruppe derjenigen, die ein Risikoverhalten zeigen, zu sehr ausgeblendet. Gerade diese Gruppe müsste aber ebenfalls eine zentrale Rolle spielen, wenn der Fokus der Strategie auf Früherkennung und Frühintervention ernst genommen werden soll. Es muss betont werden, dass die meisten substanzgebundenen und nicht-substanzgebundenen Suchtverhalten in der Adoleszenz beginnen (nicht nur Tabakkonsum und Cannabis!): Diese Altersgruppe ist besonders vulnerabel und benötigt besondere Anstrengungen im Bereich Präventions- und Frühinterventionsmassnahmen. Im ambulanten Bereich sollten nebst Hausärzte/innen insbesondere auch Pädiater/innen und Schulmediziner/innen (inkl. School-Nurses, Schulsozialarbeiter/innen) in die Sucht- Strategie einbezogen werden. Ebenfalls fehlt die Erwähnung der sozialtherapeutischen Institutionen und der suchtspezifischen Therapieangeboten (Kliniken, Ambulatorien oder Tageskliniken von Suchtfachkliniken), die einen wichtigen Anteil in der Behandlung suchtkranker Menschen haben. Es sollte aufgezeigt werden, dass die Entwicklungsfolgen von Suchtverhalten in der Adoleszenz einen gravierenden Einfluss haben können auf die gesamte künftige psychosoziale Entwicklung auch im Erwachsenenalter, was wiederum massgeblich zu den direkten und indirekten Kosten beiträgt. Die Wichtigkeit einer verbesserten Gesundheitskompetenz ist erfreulicherweise erkannt und betont. Jedoch ist die Aussage im Zusammenhang mit Gesundheitsförderung und Prävention "Darauf gilt es in Zukunft aufzubauen, um Kontinuität zu ermöglichen." defensiv formuliert. Die Agenda Gesundheit 2020 geht hier viel weiter: das Ziel 1.3 heisst "Gesundheitsförderung und Krankheitsvorbeugung intensivieren". 6/9

Kapitel 4 Kapitel 4.1 Kapitel 4.2 Kapitel 4.3 Handlungsfeld 1 Es gilt nicht nur die eher medizinisch psychiatrisch ausgerichteten Leistungserbringer und jene aus dem sozialmedizinischen und psychosozialen Bereich enger zu vernetzen und die Zusammenarbeit mit weiteren involvierten Leistungserbringern ausserhalb des Suchthilfesystems zu stärken, sondern zugleich auch die Schnittstellen in der Behandlungskette innerhalb des Suchthilfesystems zu stärken und zu sichern. Also nicht nur Vernetzung medizinischpsychiatrisch < > sozialmedizinisch-psychosozialer Bereich, sondern auch Vernetzung Prävention < > Beratung, ambulante Beratung und Therapie < > stationäre Therapie, Therapie < > ambulante Nachsorge usw. Der mehrdimensionale Ansatz "Stärkung der individuellen Ressourcen" - "Verbesserung der Rahmenbedingungen" - "Support für Gefährdete/Erkrankte" ist gut durchdacht. Dennoch sollte betont werden, welche wichtige aktive Rolle Familien und Angehörige einnehmen können, insbesondere in der antizipatorischen Führung von Prävention bei Kindern und Jugendlichen. Eine bessere Vernetzung der verschiedenen Akteure/innen reicht nicht aus. Es muss auch eine Koordination und Kooperation erfolgen, im Sinne von integrierten Versorgungsmodellen, wie sie in der Agenda Gesundheit 2020 unter Ziel 1.1: "Zeitgemässe Versorgungsangebote fördern" gefordert ist. Die acht Handlungsfelder sind sinnvoll ausgewählt Die FMH unterstützt die frühzeitige Integration von Bildung (Schulen) im Sinne der Prävention. Zu ergänzen ist, dass (z.b. auch über Schulen) Veranstaltungen stattfinden sollten, welche Eltern (in ihrer Vorbildfunktion) ansprechen. Wenn zudem das Ziel einer übergreifenden Sucht-Prävention (von Alkohol bis Adipositas und Internet) erreicht werden soll, so braucht es übergreifende Massnahmen. Mit Veranstaltungen sollen die Eltern miteinbezogen werden, denn sie spielen hier eine zentrale Rolle: Wissensvermittlung, Aufzeigen ihrer Vorbildrolle, Kommunikationsförderung Eltern Kind in Bezug auf Suchtmittel, Umgang mit Leistungsdruck. Auch die Stärkung des Selbstwertgefühls von Kindern und Jugendlichen durch ein geeignetes Umfeld (insbesondere Schule inkl. Leistungsorientiertheit, Familie inkl. Erziehung) wird als übergeordnete Massnahme nicht erwähnt. Fachpersonen aus der Kinderpsychologie, Entwicklungspsychologie/-pädiatrie und Sozialpädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie sollen bei der Ausarbeitung dieser Ziele angemessen involviert werden. 7/9

Handlungsfeld 2 Handlungsfeld 3 Handlungsfeld 4 Handlungsfeld 5 Handlungsfeld 6 Hier fehlt im Beratungsangebot dasjenige der Hausärzte/innen: Suchtgefährdete und -Erkrankte wählen sehr wohl als (ersten) Ansprechpartner ihren Hausarzt, ihre Hausärztin. Diese sollten in ihren Fertigkeiten der Beratung unterstützt werden (Kommunikationstraining). Verschiedene etablierte Programme und Ansätze (Gesundheitscoaching KHM; Motivational Interviewing) stehen bereits zur Verfügung und sollten mit dem Ziel einer Verbreitung des Angebotes unterstützt werden. Zudem wirkt dieses Handlungsfeld primär auf Erwachsene und berücksichtigt Kinder und Jugendliche nicht ausreichend. Daher müssten auch die Pädiater vermehrt angesprochen werden. Die Ziele der Regulierung müssten breiter gefasst und z.b. der Schutz der Gesundheit der Konsumierenden mitgenannt werden. Das übergeordnete Ziel ist zudem mit der Ebene der Städte und Gemeinden zu ergänzen, da diese z.b. im Hinblick auf den Jugendschutz an Grossveranstaltungen die entscheidende Rolle spielen. Die Verstärkung der Kooperation und der Koordination ist grundsätzlich begrüssenswert. Dies insbesondere zwischen Suchtprävention und Suchtberatung. Die Schulung von Multiplikator/innen (Lehrer/innen, Eltern, Schulsozialarbeitende, Kinder- und Jugendarbeitende, Polizei) etc. ist als zentrale Aufgabe der Suchtprävention klar zu betonen. Voraussetzung für eine bessere Zusammenarbeit aller ist allerdings die Klärung der Schnittstellen und Zuständigkeiten. Wie weiter oben (Handlungsfeld 2) angedeutet, genügt das Wissen alleine nicht für eine erfolgreiche Beratung in der Arztpraxis oder durch andere Beratungsstellen. Entsprechende Kommunikationstechniken müssen gelernt und trainiert werden (z.b. Innerhalb etablierter Programme wie "Gesundheitscoaching KHM"). Das Monitoring stellt die Basis für die Evaluation der Strategie dar. Die Aus- und Weiterbildung der Fachleute im Suchtbereich ist eine zentrale Grundlage für die wirksame Ausgestaltung der Suchthilfe. Die Suchtthematik soll auch in die Aus- und Weiterbildung von Leistungserbringern aus anderen Hilfssystemen einfliessen. Fachpersonen aus unterschiedlichen Bereichen sollen im Sinne der Früherkennung und Frühintervention für die besonderen Anliegen von abhängigen Menschen und vulnerablen Gruppen sensibilisiert werden. Es muss sichergestellt werden, dass in den Fortbildungen nicht nur neue Entwicklungen und Trends aufgegriffen, sondern dass unbedingt weiterhin auch eine Vermittlung von bewährten und wirksamen Ansätzen erfolgen soll, insbesondere für Neueinsteiger/innen in den Suchtbereich. Zudem sollte sichergestellt werden, dass für alle Substanzen 8/9

Handlungsfeld 7 Handlungsfeld 8 Kapitel 5 Kapitel 5.1 Kapitel 5.2 Kapitel 6 Kapitel 6.1 Kapitel 6.2 (und nicht-substanzabhängige Suchtformen) ein Abschnitt für die Jugendlichen aufgeführt wird. Eine Katalogisierung und Bewertung von etablierten oder in der Umsetzung begriffener Angebote macht Sinn, um die Umsetzung der NSS 2017-24 wirkungsvoll zu planen und die finanziellen Ressourcen sinnvoll auf solche Angebote verteilen zu können. Dazu muss jedoch Zuständigkeiten und Schnittstellen zwischen der nationalen Strategie Sucht und der Strategie NCD definiert werden. Der Einbezug von Experten im Bereich Kind / Jugendliche ist essentiell, um die Umsetzung der Strategie auch für Kinder / Jugendliche wirksam zu planen. Besten Dank für Ihre Mitarbeit 9/9