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Transkript:

Verhandlungsschrift über die 10. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 15.09.2016 im Gemeindehaus - Sitzungssaal 3 (Gemeindevertretung). Beginn der Sitzung: 20:00 Uhr Sekretariat Zahl: nü004.10 Franz Dunkl 23.09.2016 Sitzungsteilnehmer: Vorsitz Bgm. Mag. (FH) Peter Neier GR DI Wolfgang Burtscher GR Mag. Patrick Piccolruaz GR Ewald Frei GV Angelika Kurzemann GV Bernhard Perzl GV DI (FH) Markus Längle GV Wolfgang Bickel GV Ing. Hans Peter Vratar GV Roland Bitsche GV Günter Steckel GV Julius Tschann GV Michaela Bitschnau GV Jürgen Melk GV Lisa-Maria Frei Ersatzmitglieder GVE Ing. Markus Comploj, MBA GV DI Hansjörg Wolf Vzbgm. Eva Nicolussi GV Reinhard Stemmer GV Erich Stecher Ersatzmitglieder GVE Isabella Stecher GVE Werner Steiner GV Markus Berchtold Ersatzmitglieder GVE Kurt Frei Schriftführer Franz Dunkl Auskunftsperson Herr DI Gernot Thurnher FPÖ/PF FPÖ/PF

Entschuldigt: GV Florian Themeßl-Huber GV Elke Capelli GV Christian Frei GV Hubert Hrach FPÖ/PF Die zu behandelnde Tagesordnung lautet: 1. Berichte 2. Bildungscampus Nüziders - Freigabe zweite Phase des Architekturwettbewerbes 3. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 9. öffentlichen Sitzung vom 08.07.2016 4. Allfälliges Seite 2

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Verlauf der Sitzung wird auf Minidisc aufgezeichnet. Soweit in der Verhandlungsschrift nichts anderes vermerkt ist, liegt die Beschlussfähigkeit zum Zeitpunkt jeder Abstimmung vor. Der Vorsitzende begrüßt DI Gernot Thurnher als Auskunftsperson zu Tagesordnungspunkt zwei Bildungscampus Nüziders Freigabe zweite Phase des Architekturwettbewerbes. 1 Berichte Der Vorsitzende berichtet über das Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 31.08.2016, in welchem Bezug auf die Resolution an die Bundesregierung bzgl. Registrierkassen- & Belegerteilungspflicht, beschlossen in der 8. öffentlichen sitzung vom 02.06.2016, genommen wird. In der Ministerratssitzung vom 21.06.2016 wurde ein Maßnahmenpaket zur Stärkung gemeinnütziger Vereine und kleiner Betriebe beschlossen. Das Maßnahmenpaket soll einen wichtigen Schritt in Richtung Entbürokratisierung setzen und soll die dringend benötigte Rechtssicherheit für die zahlreichen Menschen, die sich in österreichischen Vereinen ehrenamtlich engagieren, schaffen. Der Vorsitzende bringt gem. 96 Abs. 5 GG die Berichte der Rechnungsabschlüsse für das Jahr 2015 des Abwasserverbandes Region Bludenz, Gemeindeverbandes Personenseilbahn Muttersberg, Staatsbürgerschafts- und Standesamtsverbandes zur Kenntnis. Wolfgang Burtscher berichtet als Obmann des Bau- & Ortsplanungsausschusses, dass in der vergangenen Sitzung aktuelle Baueingaben behandelt wurden und, dass die Überarbeitung des Teilbebauungsplans Muttersberg in Angriff genommen wird. Günter Steckel berichtet als Obmann des Forstausschusses, dass Augenscheine in der Au bzgl. Eschentriebsterben und des Gebäudes Muttersberg 1 infolge der Renovierungsarbeiten durch den Mieter stattgefunden haben. 2 Bildungscampus Nüziders - Freigabe zweite Phase des Architekturwettbewerbes Der Vorsitzende bringt den Vorlagebericht wie folgt zur Kenntnis: In der 9. Sitzung der Gemeindevertretung am 08.07.2016 wurde die Ausschreibung der ersten Stufe des Architekturwettbewerbes beschlossen und anschließend durchgeführt. Innerhalb der Frist wurden insgesamt 48 Bewerbungen eingereicht. Am 08.09.2016 fand die konstituierende Jurysitzung mit anschließender Auswahl der Teilnehmer für die zweite Stufe statt. Das Ergebnis ist, dass 20 Teilnehmer zur Ausarbeitung eines Planungsentwurfes eingeladen werden. In der anstehenden Sitzung der Gemeindevertretung soll die Durchführung der zweiten Stufe des Architekturwettbewerbes beschlossen werden. In der zweiten Phase des Architekturwettbewerbs werden die Wettbewerbsunterlagen bis zum 22.09.2016 ausgesendet. Es findet am 28.09.2016 eine Besichtigung mit den Wettbewerbsteilnehmern mit anschließendem Hearing durch das Preisgericht statt. Die Abgabefrist ist für den Vorentwurf mit 05.12.2016 sowie für die Modelle mit 19.12.2016 festgesetzt. Die Sitzung des Preisgerichtes wird auf den 10.01.2017 terminiert, hierbei werden die Wettbewerbsunterlagen dem Preisgericht anonym vorgelegt. Seite 3

Die Aufgaben des Preisgerichtes sind die Reihung und die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten, die Zuerkennung der vorgesehenen Aufwandsentschädigungen sowie der Preise (erster Preis EUR 26.100,00, zweiter Preis EUR 20.800,00, dritter Preis EUR 15.700,00 sowie drei Anerkennungspreise von je EUR 7.800,00). Die Beurteilungskriterien des Preisgerichtes sind die Erfüllung des pädagogischen Konzeptes, die konstruktive Lösung (Umgang mit dem Baugrundstück) und die Einhaltung des Kostenrahmens. Auf Vorschlag der Jurysitzung vom 08.09.2016 werden 20 Teilnehmer zur Erlangung von Vorprojekten für das Projekt Bildungscampus Nüziders in die zweite Phase des Architekturwettbewerbes eingeladen (Auflistung nach Einlangen der Bewerbungen): Cukrowicz nachbaur architekten zt gmb, Bregenz Dr. Arch. Armin & Alexander Pedevilla, Bruneck Dietrich / Untertrifaller Architekten, Bregenz Architekten Wimmer-Armellini, Bregenz architekten Hermann Kaufmann ZT GmbH, Schwarzach Baumschlager Hutter ZT, Dornbirn LP architektur ZT GmbH, Altenmarkt Fink Thurnher Architekten, Bregenz Architektur.terminal hackl und klammer, Röthis Architekten Nägele Waibel ZT GmbH, Dornbirn kirsch ZT GmbH, Wien Zinterl Architekten ZT GmbH / ZT Arquitectos Lda, Graz DORNER/MATT Architekten, Bregenz Atelier Ender / Architektur Baumeister DI Ralph Dablander, Nüziders HEIN architekten, Bregenz Marte + Marte, Feldkirch Stoeckerl RaumWerkStatt / Fischer Schmieder Architekten, Feldkirch Bechter Zaffignani Architekten, Bregenz Architekturwerk christoph kalb GmbH, Dornbirn g.o.y.a Ziviltechniker GmbH, Wien Falls Teilnehmer aus obigem Kreis ausscheiden sollten, rückt eine entsprechende Anzahl der nachstehend gereihten weiteren Bewerber nach: 1. (21) alexa zahn architekten, Wien 2. (22) dreiplus Architekten ZT GmbH, Innsbruck 3. (23) ARGE Architekten Scharfetter_Rier_Ramoni, Innsbruck 4. (24) Silbermayr welzl architekten zt GmbH, Wien 5. (25) ATP Architekten und Ingenieure, Innsbruck Es wird beabsichtigt den Gewinner mit den Planungsleistungen zu beauftragen. Die bewerteten Arbeiten werden öffentlich im Sonnenbergsaal ausgestellt. Auf Grundlage dieser Terminierungen kann von einem Planungstermin ab Februar 2017 ausgegangen werden. Ein frühestens möglicher Baubeginn könnte im Sommer 2018 erfolgen. Auszug der Bauaufgaben gem. Pkt. 2.1 der Ausschreibungsunterlagen des Architekturwettbewerbes: Die bestehenden Gebäude der Volksschule Nüziders und des Kindergarten Nüziders entsprechen nicht mehr den räumlichen und pädagogischen Anforderungen einer zukunftsorientierten Bildungseinrichtung. Neben der Vermittlung von Bildungsinhalten nehmen die erzieherische Arbeit sowie einzelne Fördermaßnahmen auch in sozial-emotionalen Bereichen immer mehr Raum ein. Seitens der bundesweiten Schulpolitik werden der Schule permanent neue Aufgabenprofile vorgegeben, welche auch zukünftig beachtliche interne Veränderungsprozesse mit sich bringen müssen. Seite 4

Es soll ein Bildungscampus (Schule der 3 10 jährigen) entstehen, bei dem es auch um die Optimierung des Überganges vom Elementar- in den Primarbereich geht. Wegen der räumlichen Nähe soll die Kooperation zwischen dem Kindergarten (3 bis 6 Jahre) und der Volksschule (6 bis 10 Jahre) intensiviert und durchgängige Bildungsbiographien ermöglicht werden. Die Zusammenarbeit soll so aufeinander abgestimmt werden, dass eine möglichst durchgängige und zielgerichtete pädagogische Arbeit im Kleinkind-, Vorschul- und Volksschulalter ermöglicht wird. Das umfasst gleichermaßen die kognitiven, wie auch die emotionalen und sozialen Bereiche in der Entwicklung des Kindes. Im Wesentlichen soll eine Volksschule mit 4 Clustern zu je 3 Bildungsräumen (Stammklassen) plus Vorschulklasse und ein Kindergarten mit 8 Gruppen (davon 2 Gruppen derzeit für eine Kinderbetreuung) errichtet werden. Weiters sind Räume für die öffentliche Bibliothek, die Musikschule Walgau und die Harmoniemusik Nüziders unterzubringen. Der nordwestliche, zweigeschossige Klassentrakt der Volksschule muss einer Generalsanierung unterzogen werden, wobei Eingriffe in das statische Grundkonzept im Zuge von Änderungen vermieden werden müssen, da die bestehende Fundierung (Piloten und Fundamente) keine zusätzlichen Lasten verträgt. Eine allfällige Aufstockung kann nur wie bei der von Arch. Spagolla geplanten Erweiterung statisch unabhängig vom Bestandsbaukörper erfolgen. Der südwestliche Baukörper mit der Turnhalle und Nebenräumen steht zum Abbruch zur Disposition. Die ursprüngliche Bausubstanz des Kindergartens aus den 60er Jahren (3 Gruppenräume) besitzt in erster Linie städtebauliche Qualität. Der Zustand der Bausubstanz, aber vor allem die für die geplante Erweiterung zur Verfügung stehende Grundstücksfläche, macht es notwendig, den bestehenden Kindergarten abzutragen. Für die energetische und ökologische Bauvorhabensqualität werden verschiedene Kriterien in der Ausschreibung berücksichtigt. Als Baumaterial könnte der Holzbedarf mit Fichte und Weißtanne für das geplante Bauvorhaben in ausreichender Menge und guter Qualität durch den eigenen Forstbetrieb gedeckt werden. Die Gemeinde begrüßt ausdrücklich die Verwendung von Holz bei der Umsetzung des Bauvorhabens. Die Grundlage zu den räumlich-pädagogischen Anforderungen für die Planung im Bereich Volksschule bildet das Pädagogische Konzept der VS Nüziders als Bildungscluster mit Foren sowie Raum für die Mittags- und Tagesbetreuung. Das der Ausschreibung beiliegende tabellarische Raumprogramm für die Bereiche Volksschule, Bibliothek, Musikschule Walgau und Harmoniemusik Nüziders umfasst insgesamt eine Fläche von 4.320 m². Das Raumprogramm für den Neubau des Kindergartens weist Flächen mit insgesamt 1.581 m² aus. Auf Grund einer Grobkostenschätzung auf Basis des derzeitigen Wissensstandes kann von Errichtungskosten für die Volksschule von ca. EUR 11,9 Mio. (brutto) und für den Kindergarten von ca. EUR 3,6 Mio. (netto), das ergibt Gesamterrichtungskosten von ca. EUR 15,5 Mio., ausgegangen werden. In Folge von Inflation und Indexierung bis zum Abrechnungszeitpunkt am Ende der Umsetzung kann von einer Preissteigerung von ca. 10 % ausgegangen werden. Die Förderungen aus Landesmitteln für Kindergarten und Volksschule gem. einer Art. 15a-Vereinbarung zwischen Land und Bund beläuft sich derzeit auf ca. EUR 5,0 bis 5,3 Mio., daraus ergibt sich eine für die Gemeinde zu erwartende Nettofinanzierung von ca. EUR 10,2 bis 10,5 Mio. Bereits im Vorfeld wurde vom Bürgermeister ein Gespräch mit der Gebarungsabteilung des Landes zu den veranschlagten Investitionskosten und der Finanzierbarkeit geführt. Es wird der Gemeinde Nüziders vom Land Vorarlberg anhand des Schreibens vom 14.07.2016 die Seite 5

Finanzierbarkeit des Projektes Bildungscampus auf Basis des derzeitigen Kenntnisstandes eingeräumt. Der Vorsitzende erteilt DI Gernot Thurnher zur Erläuterung des weiteren Vorgehens das Wort: Anhand der Wettbewerbsunterlagen erläutert Gernot Thurnher die derzeitige Situation des Areals und zeigt die Nutzungsfläche (inkl. angrenzende Liegenschaften im Eigentum der Gemeinde) für das neue Projekt auf. Sohin verweist er auf den sanierten Teil der Volksschule sowie den erfolgten Zubau, die erhalten bleiben sollen. Der Turnsaal- inkl. Sanitärtrakt der Volksschule soll aus genannten Gründen abgetragen werden. Der Kindergarten soll wie bereits ausgeführt ebenfalls abgebrochen werden und neu errichtet werden. Unter einem Cluster, welche in der neuen Volksschule umgesetzt werden sollen, versteht man die räumliche Verbindung von mehreren Nutzungsflächen wie Klassenräume im herkömmlichen Sinn über Räumlichkeiten für Gruppen mit unterschiedlicher Personenanzahl bis hin zu vorgelagerten Gemeinschaftsräumen (Forum) und den Lehrerarbeitsplätzen je Jahrgang. Gernot Thurnher präsentiert das Raumkonzept, das mit allen Nutzern ausgearbeitet und von allen befürwortet wurde. Das Raumkonzept basiert für die Volksschule auf einer Schüleranzahl von 300, derzeit 240, und für den Kindergarten ausgelegt für acht Gruppen, derzeit sechs. Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden vorab von DI Gernot Thurnher auf Ihre Plausibilität geprüft. Die Prämierung durch das Preisgericht (Jury) findet am 10.01.2017 statt. In der anschließenden Beratung wurden folgend Fragstellungen diskutiert: längfristige Schülerzahlen Es wird weiterhin von 13 Klassen ausgegangen. Zudem wurde im Vorfeld bei der Stadt Bludenz die Situation Bildungseinrichtung Obdorf angefragt. Die Stadt Bludenz steht zum Standort Obdorf als Bildungseinrichtung, dies geht aus einem Schulkonzept der Stadt Bludenz hervor. Das vor kurzen überarbeiteten Räumlichen Entwicklungskonzept sieht grundsätzlich die Möglichkeit eine Kooperation bei Bildungs- und Betreuungseinrichtungen vor. Verkehrskonzept In den Wettbewerbsunterlagen wurde Bezug auf die Verkehrserschließung genommen. Die Schulgasse soll zukünftig auf den direkten Anrainerverkehr beschränkt bleiben. Ausweichräume während der Bauphase In wie weit Ausweichräume benötigt werden, hängt vom jeweiligen Projekt bzw. von der Projektumsetzung ab. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass wie bei der Mittelschulsanierung eine Containerlösung erforderlich sein wird. Nach eingehender Diskussion wird auf Antrag des Vorsitzenden folgender Beschluss einstimmig gefasst: Die Gemeindevertretung beschließt die Freigabe des vorliegenden Raumprogrammes zum Projekt Umbau und Erweiterung Bildungscampus Nüziders für alle Nutzergruppen und die Freigabe der zweiten Phase des Architekturwettbewerbes zum Projekt Umbau und Erweiterung Bildungscampus Nüziders gemäß der Empfehlung der Steuerungs- und Nutzergruppe sowie anhand der Jurysitzung vom 08.09.2016. Der Vorsitzende begrüßt die einhellige Bereitschaft für die Umsetzung eines wichtigen Schrittes für die Bildung in der Gemeinde. Er spricht allen Beteiligten seinen Dank aus und Seite 6

gibt die Wertschätzung über die Einbindung der Volksschullehr wie auch der Kindergartenpädagoginnen wieder. 3 Genehmigung der Verhandlungsschrift der 9. öffentlichen Sitzung vom 08.07.2016 Die Verhandlungsschrift der 9. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung vom 08.07.2016 wird gem. 47 Abs. 5 genehmigt, da keine Einwendungen vorgebracht wurden. 4 Allfälliges Der Vorsitzende teilt die anstehenden Termine mit und präsentiert Aktuelles. Hans Peter Vratar weist darauf hin, dass der Vorrang des Rechtskommenden bei ungeregelten Kreuzungen auf Gemeindestraßen oftmals nicht eingehalten wird. In einer Arbeitsgruppe könnte diese Thematik bearbeitet werden um bewusstseinsbildende Maßnahmen zu setzen. Julius Tschann weist auf die Notwendigkeit von Rückschnitten von Bepflanzungen bei Verkehrsflächen hin. Ende der Sitzung um 21:35 Uhr. Seite 7