Amtswechsel erfolgen zum Zeitpunkt der jährlichen Generalversammlung.



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Transkript:

Statuten Kapitel : Name, Sitz und Termine Die Schweizerische Gesellschaft für Anästhesiologie und Reanimation SGAR, gegründet am. Juli 9, ist ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff ZGB. Sitz und Termine Der Sitz der SGAR befindet sich am Ort ihrer Geschäftsstelle. Amtswechsel erfolgen zum Zeitpunkt der jährlichen Generalversammlung. Kapitel : Zweck und Aufgaben Die SGAR versteht sich als Dachverein aller Fachärzte für Anästhesiologie und Interessengruppen. Die SGAR anerkennt die Vereinsstatuten der FMH für sich und ihre Mitglieder verbindlich. Die SGAR bezweckt die Förderung der Anästhesiologie, der perioperativen Medizin sowie der Intensiv, Notfall, Schmerz und Palliativmedizin. den Zusammenhalt der Anästhesieärzte in der Schweiz. die Optimierung von Qualität und Sicherheit in der Anästhesiologie unter Berücksichtigung wissenschaftlicher, struktureller, ökonomischer und ethischer Vorgaben. die Entwicklung und Kontrolle der ärztlichen Aus, Weiter und Fortbildung in der Anästhesiologie. die Förderung der wissenschaftlichen Tätigkeit und des akademischen Nachwuchses. 6 die Förderung der Spezialgebiete der Anästhesiologie. 7 die Wahrung der beruflichen, standespolitischen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder unter Berücksichtigung der Anliegen der ganzen Ärzteschaft. 8 die Förderung von regionalen und kantonalen Vereinen und Fachgruppen von Anästhesieärzten 9 die Förderung der gegenseitigen Beziehungen zu den schweizerischen Gremien und den Verantwortlichen für Weiter und Fortbildung der Anästhesiepflege. 0 die Pflege der Beziehungen zu den anderen schweizerischen Fachgesellschaften. die Pflege der Beziehungen zu internationalen Gesellschaften und Vereinen der Anästhesiologie. Die SGAR ist verantwortlich für die Vertretung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder in regionalen und nationalen Angelegenheiten gegenüber Bevölkerung, Behörden und weiteren Institutionen des Gesundheitswesens. alle Belange der Weiterbildung zum Facharzt für Anästhesiologie und mitverantwortlich für die zusätzlichen Fähigkeitsausweise in Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Fachgesellschaften. alle Belange der ärztlichen Fortbildung in der Anästhesiologie. die Öffentlichkeitsarbeit in Fachkreisen der Ärzte, in der Gesundheitspolitik und für die Bevölkerung. Aus redaktionellen Gründen und zugunsten der Lesbarkeit wird die männliche Form für beide Geschlechter verwendet. Die deutsche Fassung ist Stammversion.

Kapitel : Mitgliedschaft 6 Mitgliedschaft Die SGAR hat ordentliche und ausserordentliche Mitglieder, Passivmitglieder, Mitglieder in Weiterbildung sowie Ehrenmitglieder. Folgende Voraussetzungen und Rechte gelten für die einzelnen Kategorien: Ordentliche Mitglieder: Berufstätige Ärzte, die den eidgenössischen oder einen äquivalenten Facharzttitel für Anästhesiologie führen. Ordentliche Mitglieder sind antrag und stimmberechtigt und in die verschiedenen Organe der SGAR delegier und wählbar. Mitglieder in Weiterbildung: Ärzte, die sich in Weiterbildung zum Facharzt für Anästhesiologie befinden. Diese Art der Mitgliedschaft erlischt nach vollendeter oder abgebrochener Weiterbildung. Mitglieder in Weiterbildung sind antrag und stimmberechtigt. Sie sind den ordentlichen Mitgliedern gleichgestellt und in die verschiedenen Organe wählbar. Im weiteren Text sind Mitglieder 6 und 6 als gemeinsame Kategorie ordentliche Mitglieder genannt. Ausserordentliche Mitglieder: Berufstätige Ärzte, die Anästhesiologie ohne Facharzttitel oder Äquivalenztitel praktizieren. Ausserordentliche Mitglieder sind weder antrag, stimm oder wahlberechtigt noch wählbar. Passivmitglieder: Anästhesieärzte, die altershalber oder aus anderen Gründen aus dem aktiven Berufsleben ausgeschieden sind. Passivmitglieder sind weder antrag noch stimmberechtigt. Bei Bedarf und Wunsch können Passivmitglieder in den Organen der SGAR verbleiben. Sie bezahlen keine Mitgliederbeiträge. 6 Ehrenmitglieder: Die Ehrenmitgliedschaft kann Persönlichkeiten, die sich um die SGAR in aussergewöhnlichem Masse verdient gemacht haben, oder hervorragenden Wissenschaftlern des In und Auslandes, die das Fachgebiet besonders gefördert haben, verliehen werden. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes. Ehrenmitglieder sind antrag und stimmberechtigt. Sie bezahlen keine Mitgliederbeiträge. 7 Aufnahme von neuen Mitgliedern Zur Aufnahme in eine der Mitgliederkategorien 6 muss der Kandidat das Antragsformular ausfüllen. Dieses ist unter Beilage des Curriculum Vitae (beruflicher Lebenslauf) an das SGAR Sekretariat zu richten. Die Anträge zur Aufnahme von neuen Mitgliedern werden auf der SGAR Website jeweils gegen Ende des laufenden Monats publiziert. Bis Monate nach der Publikation kann beim SGAR Präsidenten schriftlich gegen die Aufnahme Einsprache erhoben werden. Im Falle einer Einsprache sistiert der Vorstand das Aufnahmeverfahren. An der nächsten Generalversammlung wird der angefochtene Antrag traktandiert und über die Aufnahme abgestimmt. Bei Ausbleiben von Einsprachen innert Monaten nach Publikation des Antrags gilt der Kandidat ab folgendem Monatsbeginn als Neumitglied und erhält entsprechend Rechte und Pflichten. Den Neumitgliedern wird der Jahresbeitrag für das verbleibende Kalenderjahr ab diesem Zeitpunkt pro rata temporis berechnet. Die neuen Mitglieder werden im Jahresbericht unter Neuaufnahmen publiziert. Eine Bestätigung der Aufnahmen durch die Generalversammlung entfällt.

8 Änderung und Beendigung der Mitgliedschaft Der Wechsel der Mitgliederkategorie kann beim SGAR Sekretariat beantragt werden oder wird von diesem unter Information des Betroffenen vorgenommen, wenn ein Mitglied die Bedingungen unter 6 neu oder nicht mehr erfüllt. Der Vorstand entscheidet bei Grenzfällen. Die Mitgliedschaft erlischt bei Tod, Austritt, finanziellem Ausstand oder Ausschluss Der reguläre Austritt erfolgt durch die schriftliche Abmeldung beim Sekretariat jeweils auf Ende des laufenden Geschäftsjahres. Rückzahlungen der Jahresbeiträge pro rata temporis bei Austritt während des laufenden Jahres entfallen. Die Streichung aus der Mitgliederliste kann erfolgen, wenn das Mitglied seine statuarischen, insb. finanziellen Verpflichtungen gegenüber der SGAR nicht erfüllt oder wenn eine Zuwiderhandlung gegen Zweck und Grundsätze der SGAR oder der FMH vorliegt. Der Ausschluss eines Mitglieds muss an der Generalsversammlung auf Antrag des Vorstandes in geschlossener Sitzung und geheimer Abstimmung mit einem / Mehr der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Dem mit dem Ausschluss bedrohten Mitglied wird an der Generalversammlung vor der Abstimmung Gelegenheit geboten, sich vor den Mitgliedern und dem Vorstand zu rechtfertigen. Kapitel : Mittel 9 Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben verfügt die SGAR über folgende finanziellen Mittel: Mitgliederbeiträge Reinertrag des Jahreskongresses und anderer Veranstaltungen Entschädigungen und Honorare für Dienstleistungen Vereinsvermögen und Zinserträge Allfällige freiwillige Zuwendungen Die Mitgliederbeiträge für ordentliche und ausserordentliche Mitglieder werden an der jährlichen Generalversammlung festgelegt (s. 7 ). Die Generalversammlung kann ausserordentliche Mitgliederbeiträge beschliessen. Die SGAR kann Entschädigungen und Honorare für Dienstleistungen erheben. Nicht Mitgliedern werden Dienstleistungen im Stundenansatz in Rechnung gestellt. Der Vorstand legt den Stundenansatz gemäss jeweiliger Leistung fest. Kapitel : Organisation und Organe 0 Die Organe der SGAR sind Generalversammlung Urabstimmung Vorstand Generalsekretariat Revisionsstelle Kommissionen und Arbeitsgruppen Delegierte Interessengruppen

Generalversammlung Die Generalversammlung (GV) ist das oberste Organ der SGAR und entspricht der Vereinsversammlung gemäss Art. 6 ZGB. Die GV findet einmal jährlich statt. Auf Beschluss des Vorstandes oder schriftliches Verlangen eines Fünftels der stimmberechtigten Mitglieder kann eine ausserordentliche Generalversammlung (ao GV) einberufen werden. Ort und Zeitpunkt der Generalversammlung werden durch den Vorstand bestimmt. Das Datum muss den Mitgliedern mindestens zwei Monate im Voraus bekannt gegeben werden. Die Einladung zur ordentlichen (und ausserordentlichen) Generalversammlung mit Beilage von Traktandenliste und zugehörigen Dokumenten muss den Mitgliedern spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungstermin zugestellt werden. Stimm und antragsberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Die Generalversammlung kann nur über diejenigen Geschäfte endgültig beschliessen, die in der Traktandenliste angekündigt worden sind. Antragsberechtigte Mitglieder können zusätzliche Traktanden, über die abgestimmt werden soll, schriftlich bis sechs Wochen vor GV Termin beim Präsidenten beantragen. 6 Die Generalversammlung wird vom Präsidenten oder seinem Stellvertreter geleitet. 7 Die Generalversammlung hat folgende Aufgaben und Kompetenzen: Genehmigung des Jahresberichts des Vorstandes Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung (Décharge) des Kassiers bzw. des Vorstandes Festlegung des Jahresbeitrages Wahl des Präsidenten und des Vorstandes Wahl der Revisionsstelle Verabschiedung von Neufassungen oder Revisionen des ärztlichen Weiter und Fortbildungsprogramms Diskussion und Genehmigung der strategischen Vorschläge des Vorstandes Thematisierung und Bewilligung von laufenden und künftigen Projekten Behandlung von Einsprachen gegen Neuaufnahmen von Mitgliedern Ausschluss von Mitgliedern Erlass und Änderung der Statuten 8 Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in offener Abstimmung mit dem absoluten Mehr der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit wird die Abstimmung nach erneuter Beratung wiederholt. Kommt erneut keine Mehrheit zustande, entscheidet der Präsident. Ein spezieller Abstimmungsmodus wird angewendet bei: Ausschluss eines Mitglieds (s. 8 ), Wahl des Vorstands (s. ), Statutenänderung (s. 0 ) und Auflösung der SGAR (s. ). Urabstimmung Die Urabstimmung ist die schriftliche Befragung aller stimmberechtigten Mitglieder über ein zentrales oder dringliches Vereinsgeschäft.

Der Vorstand, die Generalversammlung oder mindestens ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder können Vereinsgeschäfte der Urabstimmung unterwerfen. Die Durchführung ist Aufgabe des Vorstandes. Ein Beschluss in Form der Urabstimmung wird mit dem absoluten Mehr aller eingegangenen Mitgliederstimmen gefasst. Vorstand Der Vorstand besteht aus 7 9 ordentlichen SGAR Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, dem Stellvertreter des Präsidenten, dem Kassier und 6 Beisitzern. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens Mitglieder anwesend sind. Amtsdauer und Wahl: Die Amtsdauer aller Vorstandsmitglieder beträgt Jahre. Die Wiederwahl ist x möglich. Die Präsidialzeit dauert Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um Jahr. Bei einer Verlängerung endet die Vorstandstätigkeit nach 0 Jahren. Anstehende Ersatzwahlen für Präsident und Vorstand sind den Mitgliedern mindestens zwei Monate im Voraus bekannt zu geben. Ordentliche Mitglieder können Vorschläge für wählbare Kandidaten an den Präsidenten oder seinen Stellvertreter bis Monat vor der Generalversammlung eingeben. Der Vorstand evaluiert die Bewerbungen und gibt der GV Empfehlungen zur Wahl ab. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Generalversammlung (s. 7 ). Entscheidend ist im ersten Wahlgang das absolute, im zweiten das relative Mehr. Der Vorstand sollte ein möglichst ausgeglichenes Spektrum bezüglich Spezialbereiche der Anästhesiologie, geographischer und sprachlicher Provenienz, akademischer Tätigkeit, Geschlecht und Alter abdecken. Eines der Vorstandsmitglieder ist zur Zeit seiner Wahl in der Funktionsstufe Assistenz oder Oberarzt tätig. Der Präsident organisiert und leitet die Sitzungen des Vorstandes. Er vertritt die SGAR nach innen und aussen. Im Falle von Abwesenheit oder Verhinderung übernimmt der Stellvertreter seine Funktion. Der Präsident ist ex officio der SGAR Delegierte in der Ärztekammer. Der Präsident und der Kassier (s. ) sind in finanziellen Belangen unterschriftsberechtigt. Der Kassier verwaltet das Vermögen der Gesellschaft und ist verantwortlich für das Rechnungswesen. An der ordentlichen Generalversammlung legt er über das abgelaufene Geschäftsjahr Rechenschaft ab und legt das Budget vor. 6 Der Vorstand ist das Führungsorgan der Gesellschaft. Im Vordergrund stehen folgende Aufgaben: Einberufung der Generalversammlung und Umsetzung der an der GV gefassten Beschlüsse. Entscheidung in allen Belangen, die nicht der Generalversammlung vorbehalten sind. Ernennung eines ständigen Stellvertreters des Präsidenten. Formulierung der Strategie der Gesellschaft in anästhesiologischen, interdisziplinären und standespolitischen Fragen. Beratung und Umsetzung von Anträgen und Anregungen von Mitgliedern. Festlegung von Pflichten, Aufgaben und Unterstützung, personelle Besetzung und Koordination der verschiedenen Organe der Gesellschaft. Kommunikation innerhalb der Gesellschaft (s. 8 ).

Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit mit den anderen Fachgesellschaften, Ärzteorganisationen, Behörden etc. Vermittlung und Vertiefung von speziellen anästhesiologischen Themen. Dazu kann der Vorstand Fortbildungsveranstaltungen und Workshops ausserhalb des Jahreskongresses veranlassen. Verfassung des Jahresberichts, Bulletins und allfälligen Zwischeninformationen (s. 8 ). Erarbeitung und Planung der Jahresrechnung und des Budget auf Vorschlag des Kassiers. 7 Zur Konzeptionierung und Bearbeitung von Aufgaben kann der Vorstand Kommissionen, Arbeitsgruppen, Delegationen oder einzelne Mitglieder ernennen und auch die Interessengruppen bei speziellen Fragestellungen mit einbeziehen. 8 Interne Kommunikation: Der Vorstand verfasst einen Jahresbericht zur Vorbereitung der Generalversammlung und im folgenden Halbjahr ein Bulletin. Die verschiedenen Organe informieren darin über abgeschlossene Aufgaben, aktuelle Aktivitäten und künftige Vorhaben. Die Berichte werden den Mitgliedern in schriftlicher Form zugesandt und zusätzlich auf der Website publiziert. Zwischenzeitlich dringende Informationen oder Anfragen erfolgen schriftlich an die Mitglieder. Generalsekretariat Der Vorstand benennt einen Generalsekretär für die Leitung der Geschäftsstelle. Die Generalversammlung muss die Wahl bestätigen. Der Generalsekretär ist für die in und externe Kommunikation zuständig, unterstützt den Präsidenten und den Vorstand bei ihren Aufgaben, koordiniert die Aktivitäten der verschiedenen Organe und fördert die Beziehungen in der Standespolitik. Der Vorstand regelt die Anstellungsbedingungen und erlässt die Stellenbeschreibung. Der Generalsekretär nimmt an den Vorstandsitzungen ohne Stimmrecht teil. Revisionsstelle Die Generalversammlung bestimmt eine Revisionsstelle. Die Revisionsstelle überprüft die Jahresrechnung des Kassiers auf formelle und materielle Richtigkeit hin und erstattet zuhanden der Generalversammlung schriftlichen Bericht und Antrag auf Genehmigung der Jahresrechnung und Décharge Erteilung. 6 Kommissionen Kommissionen sind ständige Einrichtungen der SGAR zur Bearbeitung von Themen und Fragestellungen mit langfristiger Bedeutung. Das Kommissionsreglement beschreibt dessen Aufgaben, Zusammensetzung, Kompetenzen und Pflichten. Die Kommissionen formieren sich aus SGAR Mitgliedern und werden von einem Kommissionspräsidenten geleitet. Die Kommissionspräsidenten werden vom Vorstand gewählt. Die Kommissionsmitglieder werden vom Präsidenten dem SGAR Vorstand vorgeschlagen und von diesem bestätigt. Die Amtsdauer der Mitglieder und des Präsidenten ist nicht limitiert.

7 Arbeitsgruppen (AG) Arbeitsgruppen werden vom Vorstand fallweise und zeitbegrenzt zur Bearbeitung eines bestimmten Themas oder Projekts eingesetzt und lösen sich nach Erfüllung ihres Auftrages wieder auf oder gehen in eine Kommission über. Ein Projektbeschrieb gibt einen Überblick zu Zielen und Zeitablauf. Der Leiter der AG führt die Arbeitsgruppe zusammen, stellt die Verbindung zum Vorstand sicher und informiert über den Projektstand und verlauf. 8 Delegierte Delegierte repräsentieren die Anliegen der SGAR in Organisationen im In und Ausland. Die Delegierten sind ordentliche SGAR Mitglieder. Sie werden entweder von den SGAR Mitgliedern oder vom Vorstand gewählt und melden dem Vorstand frühzeitig Mutationswünsche. Die Delegierten informieren bei wichtigem Sachverhalt den SGAR Präsidenten und fällen keine Entscheidungen mit Tragweite ohne Rücksprache. Sie erstatten einmal jährlich schriftlich Bericht über ihre Tätigkeit an den Vorstand. 9 Interessengruppen (IG) Als Interessengruppen gelten verschiedene Vereine, Vereinigungen, Stiftungen und die Schweizerische Gesellschaft für Kinderanästhesie innerhalb des SGAR Dachvereins. Die IG vertreten und fördern einen speziellen Fachbereich der Anästhesiologie in praktischen, wissenschaftlichen und standespolitischen Belangen. In den IG Statuten sind Zweck und Tätigkeitsfeld, Struktur und Organisation genannt. Das SGAR Reglement für die IG regelt die gegenseitigen Beziehungen. Die IG Präsidenten führen ihren Vorstand und die Mitgliederversammlungen. Sie sind für die Verbindung zum SGAR Vorstand und für die Kontakte mit den internationalen Fachverbänden zuständig. Die IG sind für ihre Mittel und Verbindlichkeiten eigenverantwortlich. Kapitel 6: Statutenänderungen 0 Anträge auf Änderung dieser Statuten können von jedem ordentlichen SGAR Mitglied gestellt werden. Anträge zur Revision der Statuten sind den Mitgliedern mindestens zwei Monate vor der Generalversammlung zur Vernehmlassung schriftlich zu unterbreiten. Eine Änderung der Statuten muss an einer Generalversammlung durch die Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

Kapitel 7: Auflösung und Liquidation Die Auflösung der Schweizerischen Gesellschaft für Anästhesiologie und Reanimation kann ausschliesslich durch eine Urabstimmung mit der Dreiviertelmehrheit aller eingegangenen Mitgliederstimmen beschlossen werden. Die Liquidation wird vom Vorstand nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Der Antrag zur Auflösung der Gesellschaft muss die Verwendung des Gesellschaftsvermögens ausweisen. Kapitel 8: Schlussbestimmungen und Inkraftreten Mit Inkrafttreten dieser Statuten werden sämtliche früheren Fassungen ersetzt. Die Statuten und Reglemente der verschiedenen Organe der Gesellschaft sind nach Genehmigung dieser Statuten möglichst rasch anzupassen und deren praktische Umsetzung von den Verantwortlichen in Gang zu setzen. Publikationen im Namen oder unter Nennung der SGAR müssen vom Vorstand genehmigt werden. Die vorliegenden Statuten wurden an der ordentlichen Generalversammlung vom 8..0 in Lausanne genehmigt und treten ab sofort in Kraft. Minirevision am..0 ( Publikationen) Prof Dr. med. Marco Zalunardo, Präsident SGAR Dr. med. Christof Heim, Generalsekretär SGAR