AG zum Grundkurs Zivilrecht I

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Lena Templer Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht (Prof. Veil) AG zum Grundkurs Zivilrecht I Fragen und Anregungen jederzeit gerne an: lena.templer@jura.uni-muenchen.de

Gliederung der heutigen AG I. Grundlagen zu Fall 21 II. Besprechung Fall 21 Lena Templer, 24./25. Januar 2019 1

I. Grundlagen zu Fall 21 (1/2) Einwendungen und Einreden Einwendungen / Einreden Rechtshindernde Einwendungen Rechtsvernichtende Einwendungen Einreden Dilatorisch Peremptorisch Anspruch entsteht nicht. Berücksichtigung durch das Gericht von Amts wegen Bereits entstandener Anspruch erlischt kraft Gesetzes. Berücksichtigung durch das Gericht von Amts wegen Anspruch bleibt bestehen. ABER: Der Schuldner ist berechtigt, die Leistung zu verweigern An welcher Stelle prüft man Geschäftsunfähigkeit? Erfüllung?... Zurückbehaltungsrechte? Verjährung? Lena Templer, 24./25. Januar 2019 2

I. Grundlagen zu Fall 21 (2/2) Vertretungsmacht kraft Rechtsscheins Voraussetzungen o Setzen eines Rechtsscheintatbestands o Zurechenbarkeit o Vertrauen Arten o Gesetzlich geregelte Fälle o Duldungsvollmacht o Anscheinsvollmacht Lena Templer, 24./25. Januar 2019 3

II. Fall 21 Ottos Obst Obstverkäufer T, Obsthändler O und Kundin K T ist Angestellter des O, verkauft daneben sein Obst auf eigene Rechnung Kündigung des T zum 01.04.2015, nur halbherzige Aufforderung, Utensilien zurückzugeben T verkauft weiterhin eigenes Obst auf dem Markt mit Schürze, Kappe und Dekoration von O 02.06.2015: K bestellt 20 kg Äpfel à 100, Lieferung durch T am 03.06.2014 Überweisung der 100 durch K an O, Lieferung erfolgt nicht. 2016-2018: Mehrmaliges Einkaufen von K direkt bei O, Rückstände i.h.v. 100 30.11.2018: Aufforderung zur Lieferung; O entgegnet: Keine Kenntnis Zeit verrechnen Jedenfalls keine Lieferung Vertreter ohne Vertretungsmacht? Verjährung? Aufrechnung? Inhalt des Anspruchs / Gegenstand der Einigung? Besteht K zu Recht auf die Lieferung? Lena Templer, 24./25. Januar 2019 4

Anspruch K O auf Lieferung von 20 kg Äpfeln zu ihr nach Hause aus Kaufvertrag A. Anspruch entstanden I. Einigung zwei übereinstimmende, auf den Abschluss einen Kaufvertrags gerichtete WE Hier: Einigung zwischen K und T II. Wirkung der Einigung für und gegen O, 164 I 1, III BGB 1. Eigene Willenserklärung 133, 157 BGB: Ermessensspielraum 2. Im Namen des Vertretenen Offenkundigkeitsprinzip: ausdrücklich oder konkludent ( 164 I 2 BGB) Konkludent? Unternehmensbezogenes Geschäft Auslegungsregel bei Zweifeln im Rahmen von 164 I 2 Alt. 2 Handeln für ein Unternehmen berechtigt und verpflichtet im Zweifel den Unternehmensinhaber 3. Im Rahmen der Vertretungsmacht a) Vollmacht, 167 I Alt. 1 BGB (1) Erteilung (2) Erlöschen durch Kündigung des Arbeitsverhältnisses, 168, 1 BGB Lena Templer, 24./25. Januar 2019 6

Anspruch K O auf Lieferung von 20 kg Äpfeln zu ihr nach Hause aus 433 I 1 BGB A. Anspruch entstanden I. Einigung Wirkung der Einigung für und gegen O, 164 I 1, III BGB 1. Eigene Willenserklärung 2. Im Namen des Vertretenen 3. Im Rahmen der Vertretungsmacht a) Vollmacht, 167 I Alt. 1 BGB b) Vertretungsmacht kraft Rechtsscheins (1) 172 BGB: Mütze und Schürze als Urkunden (2) Duldungsvollmacht Der Vertretene lässt es wissentlich geschehen und schreitet nicht dagegen ein, dass jemand für ihn wie ein Vertreter auftritt, sodass der Vertragspartner dies als Bevollmächtigung verstehen darf (3) Anscheinsvollmacht Vertreter kennt Handeln des Vertretenen nicht, hätte es bei pflichtgemäßer Sorgfalt jedoch erkennen und verhindern können Lena Templer, 24./25. Januar 2019 6

Anspruch K O auf Lieferung von 20 kg Äpfeln zu ihr nach Hause aus 433 I 1 BGB A. Anspruch entstanden I. Einigung II. Wirkung der Einigung für und gegen O, 164 I 1, III BGB 1.-3.: Eigene Willenserklärung des Vertretenen mit Vertretungsmacht ( ) (3) Anscheinsvollmacht i. Rechtsscheintatbestand Wiederholtes Auftreten als Vertreter nach den Gesamtumständen ii. Zurechenbarkeit Nur halbherzige Aufforderung zur Rückgabe der Utensilien trotz Anzeichen ( pflichtgemäße Sorgfalt) iii. Vertrauen/Gutgläubigkeit der K 173 BGB analog ( Kennen/Kennenmüssen) Geschäft so ungewöhnlich, dass K hätte zweifeln müssen? iv. Zwischenergebnis: Anscheinsvollmacht (+) c) Umfang der Anscheinsvollmacht Entspricht dem geschaffenen Vertrauenstatbestand d) Zwischenergebnis: Aktive und passive Vertretungsmacht gem. 164 I 1, III (+) III. Zwischenergebnis: Einigung (+) Lena Templer, 24./25. Januar 2019 7

Anspruch K O auf Lieferung von 20 kg Äpfeln zu ihr nach Hause aus 433 I 1 BGB A. Anspruch entstanden (+) B. Anspruch durch Aufrechnung erloschen gem. 389 BGB I. Aufrechnungserklärung, 388 BGB 133, 157 BGB K als richtige Adressatin i.s.v. 388 S. 1 BGB Keine Unwirksamkeit nach 388 S. 2 BGB, da bloße Rechtsbedingung II. Aufrechnungslage, 387 BGB 1. Wechselseitigkeit der Forderungen Aufrechnender O als Schuldner der Hauptforderung und Gläubiger der Gegenforderung & Aufrechnungsgegnerin K als Schuldnerin der Gegenforderung und Gläubigerin der Hauptforderung Hauptforderung (Übergabe und Übereignung der Äpfel) und Gegenforderung (100 aus der laufenden Geschäftsbeziehung) Man rechnet mit der Gegenforderung gegen die Hauptforderung auf 2. Fälligkeit, 271 BGB 3. Gleichartigkeit der Forderungen Sachschuld vs. Geldschuld 4. Zwischenergebnis: Aufrechnungslage (-) III. Zwischenergebnis: Anspruch nicht erloschen Lena Templer, 24./25. Januar 2019 8

Anspruch K O auf Lieferung von 20 kg Äpfeln zu ihr nach Hause aus 433 I 1 BGB A. Anspruch entstanden (+) B. Anspruch durch Aufrechnung erloschen gem. 389 BGB (-) C. Durchsetzbarkeit des Anspruchs (rechtshemmende Einwendungen / Einreden) I. Leistungsverweigerungsrecht wegen Verjährung, 214 I BGB 1. Dauer, 195 BGB: 3 Jahre 2. Fristbeginn, 199 I BGB Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist ( Entstehen : Anspruch kann geltend gemacht werden Fälligkeit) Schluss des Jahres ist Ereignis i.s.d. 187 I BGB Fristbeginn am 01.01.2016 3. Fristende, 188 II Alt. 1 BGB: 31.12.2018, 24:00 Uhr 4. Zwischenergebnis: Verjährung (-) II. Dilatorische Einrede des nichterfüllen Vertrages, 320 I 1 BGB 1. Gegenseitiger Vertrag 2. O nicht vorleistungspflichtig 3. Gegenleistung bereits erbracht 4. Zwischenergebnis: (-) Lena Templer, 24./25. Januar 2019 9

Anspruch K O auf Lieferung von 20 kg Äpfeln zu ihr nach Hause aus 433 I 1 BGB A. Anspruch entstanden (+) B. Anspruch durch Aufrechnung erloschen gem. 389 BGB (-) C. Durchsetzbarkeit des Anspruchs (Einreden) I. Leistungsverweigerungsrecht wegen Verjährung, 214 I BGB (-) II. Einrede des nichterfüllen Vertrages, 320 I 1 BGB (-) III. Zurückbehaltungsrecht, 273, 274 I BGB 1. Wechselseitigkeit fälliger Forderungen 2. Konnexität der Forderungen aus demselben rechtlichen Verhältnis IV. 3. Zwischenergebnis: (-) Recht zur Verweigerung der Leistung aufgrund von Verwirkung (unzul. Rechtsausübung, 242 BGB) D. Ergebnis: Anspruch K O (+) Innerer und natürlicher wirtschaftlicher Zusammenhang, sodass es gegen Treu und Glauben verstoßen würde, wenn der eine Anspruch ohne Rücksicht auf den anderen geltend gemacht und durchgesetzt werden könnte: natürliche Einheit zeitlich und sachlich zusammenhängende Verträge z.b. bei ständigen Geschäftsbeziehungen Zeitmoment: längerer Zeitraum Umstandsmoment: Schutzwürdiges Vertrauen (Verhalten bereits im Widerspruch zu dem Anspruchsverlangen) und Geltendmachung des Anspruchs unzumutbar Lena Templer, 24./25. Januar 2019 10