Borkenkäfer, Eschensterben Eine Folge des Klimawandels? Dipl. Ing. Dr. Reinhard Hagen

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Transkript:

Borkenkäfer, Eschensterben Eine Folge des Klimawandels? Dipl. Ing. Dr. Reinhard Hagen 15. Oktober 2018

KLIMAWANDEL Eschensterben Borkenkäfer Kiefernsterben KLIMAWANDELANPASSUNG Baumartenwahl Waldpflege Holznutzung

KLIMAWECHSEL Fakten/Hypothesen : Temperaturerhöhung Niederschlagsveränderungen Höhere Katastrophenhäufigkeit Hurrikans, Überflutungen Gletscherrückgang CO2 TOP

Temperaturerhöhung um + 0,6 Grad C bedeutet : Vegetationsgürtelverschiebung um 100 Höhenmeter nach oben! um 100 km nach Norden!

Forstschutzprobleme durch Klimawechsel Waldgesellschaften verarmen oder lösen sich auf Pannonischer Osten : Eichenwald des Weinviertels Maria-Theresianischer Schutzwaldgürtel im Marchfeld + Steinfeld : Kiefernsterben Eschensterben Mehr Sturmschäden daher mehr Schadholz Holzpreis Technische Entwertung Höhere Aufarbeitungs- und Bringungskosten Problem Holzabfuhr - Holzlagerung Höhere Prädisposition für Borkenkäferkalamitäten mehr Käferholz Holzpreis Technische Entwertung Holzqualität Höhere Aufarbeitungs- und Bringungskosten Altbekannte Schädlinge bessere klimatische Bedingungen bei gleichzeitig ungünstigeren Bedingungen für Waldbäume Neue Schadorganismen fassen Fuß Waldgrenze steigt nach oben und nach Norden besonders untere Waldgrenze (Wald-Steppenregion) betroffen - seit 1980!!!

PROBLEME Windwurfgefahr durch fehlende Durchforstung Schlechte Vitalität durch fehlende Durchforstung Hohe Anfälligkeit bei Monokulturen Schwächung der Bäume aufgrund höherer Temperaturen und geringeren Niederschlages Klimaextreme begünstigen Vermehrung von Pilzen und Schadinsekten

Abiotische Schäden Windwurf Schneebruch Eisanhang Waldbrand

Biotische Schäden

Borkenkäferkalamitäten

Diese Rechnung zeigt, wie wichtig es ist, auch einzelne befallene Fichten möglichst frühzeitig zu erkennen und zu entfernen!!!

BORKENKÄFERPRÄVENTION Permanente Kontrolle!!! Fangbaumvorlage Fangbaumgruppen Borkenkäferfallen Hacken + Mulchen Entrinden (Chemische Bekämpfung)

Risikogebiete für Fichte in Österreich Für die Fichte ist ein jährlicher Niederschlag von mehr als 600 mm, davon mindestens 300 350 mm in der Vegetationszeit, erforderlich. Ab einer Temperatursumme von 3050 C steigt die Anfälligkeit gegenüber Sekundärschädlingen und die Konkurrenzkraft nimmt ab. Sind zusätzlich die Niederschlagsverhältnisse ungünstig (600 mm bis maximal 700 mm), ist das Risiko für die Fichte sehr hoch. Ausgehend von diesen Überlegungen werden die Risikogebiete für Fichte dargestellt. Lokale, standörtliche Einflüsse bleiben bei dieser Generalisierung ausgeklammert.

Klimaveränderung und pilzliche Schaderreger an Bäumen Durch die kurze Generationsfolge vieler parasitischer Pilze von ein bis zwei Jahren - im Verhältnis zu den oft über 100 Jahren bei ihren Wirtspflanzen - dürften sie sich relativ kurzfristig möglichen klimatischen Veränderungen anpassen können (BLACEK ET AL. 1996). Schließlich können Pilze auch über die luftverbreiteten Sporen relativ schnell neue Territorien gewinnen. Entwicklung der Pilze wesentlich von Temperatur und Feuchtigkeitsbedingungen abhängig. Der Zustand der Wirtsbäume spielt für die Infektion von Pilzkrankheiten wesentliche Rolle. Durch Wasserstress beeinflusste Bäume stärker durch eine Infektion gefährdet als optimal wasserversorgte. Z. B. reagieren Fichten auf schlecht wasserversorgten Standorten oder Eichen bei Grundwasserabsenkungen äußerst empfindlich.

Eschensterben ein neues und massives Forstschutzproblem

(Chalara fraxinea) DI Dr. Reinhard Hagen

Eschenschadenssymptomatik Frühzeitiger und verstärkter Laubabwurf bei der Esche im gesamten Bundesgebiet Ursache : Chalara fraxinea + weißes Stengelbecherchen

Stark erkrankter Eschenbestand

FORSTGESETZ 1975 FORSTHYGIENE

B. Schutz vor Forstschädlingen Forstschädlinge, Anzeigepflicht 43. (1) Der Waldeigentümer, seine Forst- und Forstschutzorgane haben ihr Augenmerk auf die Gefahr des Auftretens von Forstschädlingen zu richten und Wahrnehmungen über eine gefahrdrohende Vermehrung von Forstschädlingen umgehend der Behörde zu melden!!! (2) Forstschädlinge im Sinne des Abs. 1 sind tierische und pflanzliche Schädlinge, wie Insekten, Mäuse, Pilze oder Viren, die bei stärkerem Auftreten den Wald gefährden oder den Holzwert erheblich herabsetzen können.

Maßnahmen bei Schädlingsbefall oder gefahrdrohender Schädlingsvermehrung 44. (1) Der Waldeigentümer hat in geeigneter, ihm zumutbarer Weise a) einer gefährlichen Schädigung des Waldes durch Forstschädlinge vorzubeugen und b) Forstschädlinge, die sich bereits in gefahrdrohender Weise vermehren, wirksam zu bekämpfen. (2) Sind durch die Schädlingsgefahr auch andere Wälder bedroht, so hat die Behörde, wenn es die erfolgreiche Vorbeugung oder Bekämpfung erfordert, den Waldeigentümern des gefährdeten Gebietes gemeinsam oder gleichzeitig durchzuführende Maßnahmen durch Bescheid oder Verordnung vorzuschreiben.

Sonstige Maßnahmen 45. (1) Es ist verboten, durch Handlungen oder Unterlassungen die gefahrdrohende Vermehrung von Forstschädlingen zu begünstigen; dies gilt auch für den Fall, dass eine Massenvermehrung nicht unmittelbar droht. Bereits gefälltes Holz, das von Forstschädlingen in gefahrdrohendem Ausmaß befallen ist oder als deren Brutstätte dienen kann, ist, wo immer es sich befindet, so rechtzeitig zu behandeln, dass eine Verbreitung von Forstschädlingen unterbunden wird. Diese Verpflichtung trifft den Waldeigentümer oder den jeweiligen Inhaber des Holzes. (2) Die näheren Anordnungen über alle für eine Vorbeugung oder Verhinderung einer gefahrdrohenden Forstschädlingsvermehrung geeigneten und erforderlichen Maßnahmen hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durch Verordnung zu erlassen. In dieser kann insbesondere vorgesehen werden, dass 1. innerhalb einer dem Erfordernis der bestmöglichen Verhinderung einer gefahrdrohenden Forstschädlingsvermehrung entsprechenden Frist befallene oder vom Befall bedrohte Stämme gefällt, solche Hölzer raschest aufgearbeitet, aus dem Wald entfernt, entrindet oder sonst für eine gefahrdrohende Forstschädlingsvermehrung ungeeignet gemacht werden, 2. die Lagerung solcher Hölzer, auch außerhalb des Waldes, nur gestattet ist, wenn sie bestimmten chemischen oder mechanischen Behandlungsweisen, wie Besprühen oder Entrindung, unterworfen sind.

Was nun??? Was tun???

Jedenfalls nicht das!!!

Klimafiter Wald

Orientierung an der natürlichen Waldgesellschaft + wärme-, trockenheitsliebende Baumarten Aufforstungsförderung Richtung Mischwald Mischbaumarten Seltene Baumarten Waldbaumaßnahmen

Mischwuchsregulierung Durchforstungen Lassreitelfreistellung im Mittelwald Pflegemaßnahmen

Holznutzung Bringung: Boden- u. bestandesschonende Verfahren Seilkran im Sortimentsverfahren Pferderückung Logline

Forstschutz Totholzbäume Höhlenbäume

Biodiversität, Nachhaltigkeit

Bestandesumbau Ziel Umwandlung standortsfremder Bestände in naturnahe Bestände, die Baumartenzusammensetzung orientiert sich an dem günstigen Erhaltungszustand eines Waldlebensraumtyps Schwerpunkt Umwandlung in Laubwaldgesellschaften (Buchen-, Eichen-, Au-, Schluchtwaldgesellschaften)

Einleitung/Ergänzung der Naturverjüngung Ziel: Erhaltung und Verbesserung der Baumartenzusammensetzung von Waldlebensraumtypen Einleitung der NVJ Ergänzung der NVJ

Aufforsten hilft.... irgendwie!!! Am Besten mit der Jugend!!!

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! DI Dr. Reinhard Hagen