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Transkript:

E I N W O H N E R G E M E I N D E B R U G G B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Brugg betreffend Vertrag über den Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Brugg und Umiken 1. Ausgangslage 1.1 Situation der Stadt Brugg und der Gemeinde Umiken Brugg ist gemessen an der Einwohnerzahl und der Wirtschaftskraft ein bedeutendes Zentrum zwischen Aarau und Baden. Die Finanzlage der Stadt ist mit einem Nettovermögen von rund 77 Mio. Franken (Ende 2006) gut und der Steuerfuss mit 95 % attraktiv. Seit vielen Jahren erbringt die Stadt Brugg Dienstleistungen für umliegende Gemeinden, sei es in deren Auftrag, sei es in Zusammenarbeit mit diesen. Die Bezirksgemeinden schätzen die Stadt Brugg als verlässliche Partnerin. Umiken kämpft als Gemeinde mit knapp 1100 Einwohnern und nur wenigen Arbeitsplätzen mit den gleichen Problemen wie viele andere Gemeinden dieser Grössenordnung. Manche Dienstleistung kann nicht mehr im Alleingang erbracht werden. Die notwendige Zusammenarbeit mit anderen Körperschaften schränkt den Entscheidungsspielraum der Behörden ein. Die Besetzung der Behörden und der Gemeindeverwaltung mit qualifiziertem Personal wird immer mehr zur Herausforderung. Die Gemeinde Umiken konnte in den letzten Jahren ihre Finanzlage deutlich verbessern: Die Schuld sank von 4,9 Mio. auf 2,1 Mio. Franken, der Steuerfuss von 126 auf 116 %. Damit liegt der Steuerfuss aber noch immer über dem kantonalen Mittel. Die weitere Entwicklung ist ungewiss: Auf die Gemeinde Umiken kommen neue Aufgaben zu, die sie nicht allein bewältigen kann. Eine Möglich-

keit wäre, zusätzliche Dienstleistungen nach bewährtem Muster bei der Stadt Brugg einzukaufen. Dem Gemeinderat erschien es jedoch konsequenter, die kommunale Aufgabenerfüllung durch eine Fusion mit der Stadt Brugg langfristig sicherzustellen. Durch die zurzeit gesunde Finanzlage ist Umiken heute für Brugg eine attraktive Partnerin. 1.2 Fusionsanalyse der Zürcher Hochschule Winterthur Die Stadt Brugg und die Gemeinde Umiken liessen im Jahr 2006 von der Zürcher Hochschule Winterthur eine Fusionsanalyse erstellen. Die Analyse empfahl den beiden Gemeinden, die bisher eingeleiteten Schritte weiterzuverfolgen und die Fusion nach Möglichkeit umzusetzen. Sie erachtete die Fusion in vielen Bereichen als unproblematisch. 1.3 Projektorganisation Im Auftrag des Stadtrates Brugg und des Gemeinderates Umiken wurden die Auswirkungen einer Fusion der beiden Gemeinden innerhalb einer paritätisch zusammengesetzten Projektorganisation im Detail geprüft. 1.3.1 Projektleitung Das Projektleitungs-Team setzte sich wie folgt zusammen: Yvonne Hunkeler (Projektleiterin BDO Visura), Peter Roth (Gemeindeammann Umiken), Dorina Jerosch (Stadträtin Brugg, ab 1.1.2008), Yvonne Brescianini (Stadtschreiber Brugg), Markus Riedweg (Betriebswirtschaft & Controlling Brugg, bis 31.12.2007), Rosmarie Wernli (Gemeindeschreiberin Umiken). 1.3.2 Arbeitsbereiche Die detaillierten Abklärungen wurden in folgenden Arbeitsbereichen geleistet: Behörden, Verwaltung, Bildung, Ver- und Entsorgung, Planung und Infrastruktur, Recht, Ortsbürgergemeinden, Finanzen. Jeder dieser Arbeitsbereiche erstellte 2

einen Schlussbericht mit Schätzung der finanziellen Auswirkungen. Ausnahmslos alle Arbeitsbereiche empfahlen die Fusion. 1.3.3 Externe Beratung Das Projekt wurde durch die unter anderem auf Gemeindezusammenarbeitsprojekte spezialisierte Firma BDO Visura, Luzern, begleitet. 1.4 Kommunikation Die Bevölkerung wurde über die Tagespresse sowie über die Internet-Homepages der beiden Gemeinden laufend über den Fortschritt des Projekts informiert. Öffentliche Orientierungsveranstaltungen fanden am 5. Juni 2008 in Brugg und am 19. Juni 2008 in Umiken statt. Da bezüglich der künftigen Gemeindeorganisation wenig Spielraum besteht, wurde auf ein öffentliches Mitwirkungsverfahren verzichtet. 2. Gesamtbetrachtung Bedingt durch die Grössenverhältnisse zwischen den beiden Gemeinden hat die Fusion auf die Einwohner der Stadt Brugg keine spürbaren Auswirkungen. Dies gilt auch und insbesondere für den Finanzbereich. Die Einwohner des künftigen Ortsteils Umiken werden die Folgen der Fusion eher spüren. Ihre Wege zur Verwaltung werden einerseits länger, anderseits profitieren sie von einer Senkung der Steuern und Gebührenansätze. Dem Stadtrat liegt es fern, Vorteile der Fusion herbeizureden, die nicht da sind. Als - kaum quantifizierbare - Vorteile lassen sich nennen: Brugg kann das Stadtgebiet nach Norden und Westen erweitern und künftige Entwicklungsmöglichkeiten offen halten. Die statistisch bedeutsame Einwohnerzahl von 10'000 wird erreicht. Die Strukturkosten können auf 1100 Einwohner mehr verteilt werden. Der Stadtrat steht dazu, dass der Hauptzweck der Fusion die langfristige Si- 3

cherstellung der kommunalen Aufgabenerfüllung im heutigen Umiken ist. Es darf aber auch gesagt werden, dass die Fusion für Brugg keine Nachteile hat. 3. Auswirkungen der Fusion im Detail 3.1 Inkrafttreten Die Fusion zwischen der Stadt Brugg und der Gemeinde Umiken soll per 1. Januar 2010 in Kraft treten. 3.2 Name, Wappen, Siegel Die fusionierte Gemeinde wird den Namen, das Wappen und das Siegel der Stadt Brugg führen. Umiken wird - wie Lauffohr und Altenburg - ein Ortsteil der Stadt Brugg sein. Strassenbezeichnungen und Postleitzahl sollen wenn möglich beibehalten werden. 3.3 Bürgerrecht Die zurzeit 17 Ortsbürger der Gemeinde Umiken werden ohne jegliche Einschränkung Ortsbürger der Stadt Brugg. Heimatort der auswärts wohnhaften Umiker Bürger ist künftig Brugg. 3.4 Gemeindeordnung, Behörden Die Gemeindeordnung und damit die Behördenstruktur von Brugg werden vollumfänglich übernommen. Sämtliche Behörden und Kommissionen der Gemeinde Umiken werden per 31. Dezember 2009 aufgelöst. 3.5 Reglemente Mit der Fusion werden grundsätzlich alle Reglemente der Gemeinde Umiken aufgehoben. An deren Stelle treten die Reglemente der Stadt Brugg. Ausnahmen bilden die Bau- und Nutzungsordnung BNO, welche bis zur nächsten Revision der BNO Brugg in Kraft bleibt, sowie das Friedhofreglement. 4

3.6 Personal Das Personal der Gemeinde Umiken wird von der Stadt Brugg grundsätzlich nicht übernommen. Alle Arbeitsverträge sind befristet und laufen per 31. Dezember 2009 aus. Eine Ausnahme bildet der Werkhof-Mitarbeiter, der bereits per 1. Januar 2009 in den Brugger Werkhof integriert wird. Das Personal der Schulleitung wird in neuer Funktion als Schulhausleitung übernommen. Die Lehrerschaft unterrichtet künftig im Rahmen der zur Verfügung stehenden Pensen an der Schule Brugg. 3.7 Verwaltung Die Verwaltungen der Stadt Brugg und der Gemeinde Umiken werden bis 31. Dezember 2009 getrennt geführt. Die Verwaltung der Gemeinde Umiken wird per 1. Januar 2010 geschlossen. Dies hat auf die Abteilungen der Stadt Brugg folgende Auswirkungen: Abteilung Finanzverwaltung Einwohnerkontrolle Steueramt Stadtbauamt Soziale Dienste Bestattungsamt, Inventarwesen, Stadtkanzlei Reserve Pensenerhöhung vorerst keine vorerst keine 50 bis 60 Stellenprozente 40 Stellenprozente plus ev. weitere 20 Stellenprozente bis 2012 20 Stellenprozente 20 Stellenprozente 20 Stellenprozente Auf das Regionale Zivilstandsamt, die Feuerwehr, den Zivilschutz, die Regionalpolizei und den Forstbetrieb hat die Fusion keinen Einfluss, weil Umiken bereits Vertragsgemeinde ist. Die Integration des Gemeindearchivs Umiken ins Stadtarchiv Brugg erfolgt im Jahr 2009; die Kosten von Fr. 60'000.-- werden von der Gemeinde Umiken getragen. 5

3.8 Schulen Solange die Schülerzahlen ausreichen, wird im Schulhaus Umiken ein Mindestangebot von 6 Klassen (inklusive 2 Kindergarten-Klassen) aufrecht erhalten. Die kantonale Schulreform "Bildungskleeblatt" hat erhebliche Auswirkungen auf die Stadt Brugg und die Gemeinde Umiken. Die Fusion ermöglicht eine Optimierung: Die Gemeinde Umiken verzichtet auf den Ausbau des Schulhauses (1,0-1,5 Mio. Franken). Durch die zusätzlichen Schüler aus Umiken (heutige 5. und 6. Klasse) kann die Stadt Brugg die Schulhäuser im gesamten neuen Gemeindegebiet besser auslasten. Die Schüler des Ortsteils Umiken können die Musikschule Brugg künftig als Einheimische besuchen, dadurch reduzieren sich die Elternbeiträge. 3.9 Friedhof Auf den von den Gemeinden Umiken und Villnachern gemeinsam betriebenen Friedhof Umiken hat die Fusion keinen Einfluss. Die Stadt Brugg tritt in die Rechte und Pflichten der Gemeinde Umiken ein. Einwohner von Umiken können sich künftig wahlweise auf dem Friedhof Umiken oder Brugg bestatten lassen. 3.10 Abwasseranlage, Kläranlage Mit der Fusion geht die Abwasseranlage wie alle übrigen Infrastrukturen ins Eigentum der Stadt Brugg über. Die Kläranlage wird künftig durch die IBB Wasser AG betrieben. Das Gebührenmodell der Stadt Brugg gilt auch im künftigen Ortsteil Umiken. 3.11 Wertstoff- und Abfallbewirtschaftung Das Wertstoff- und Abfallbewirtschaftungssystem der Stadt Brugg wird für den Ortsteil Umiken integral übernommen, inklusive der Gebührenstruktur. 6

3.12 Öffentliche Beleuchtung Die Strassenbeleuchtung von Umiken wird an die IBB Strom AG verkauft, welche bereits Eigentümerin der Strassenbeleuchtung von Brugg ist. Für Betrieb und Unterhalt bezahlt die Stadt Brugg der IBB Strom AG eine jährliche Pauschale. Der Kaufpreis und die Betriebskostenpauschale werden zu einem späteren Zeitpunkt zwischen der Stadt Brugg und der IBB Strom AG ausgehandelt. 3.13 Gebäude und Liegenschaften Alle Gebäude und Liegenschaften der Gemeinde Umiken gehen ins Eigentum der Stadt Brugg über. Das Gemeindehaus wird nicht mehr für gemeindeeigene Zwecke benötigt und daher an Dritte vermietet. Die Bözberg-Gemeinden werden das gemeinsam geführte Steueramt voraussichtlich im Gemeindehaus Umiken belassen, bis eigene Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Dazu wird die Stadt Brugg Hand bieten. Es wird ein marktgerechter Mietzins festgesetzt. Die Umiker Vereine haben im Schulhaus einen Raum zur Verfügung, den sie voraussichtlich ab Umsetzung des "Bildungskleeblattes" nicht mehr werden nutzen können. Bei nachgewiesenem Bedarf wird deshalb die Feuerwehrgarage zu einem Vereinsraum umgebaut. Die Kosten sind in der konsolidierten Finanzplanung enthalten. 3.14 Verträge und Versicherungen Die Stadt Brugg tritt mit der Fusion in alle Rechte und Pflichten der Gemeinde Umiken ein. Die bestehenden Verträge und Versicherungen werden im Wesentlichen übernommen und wenn nötig angepasst resp. in die Verträge und Policen der Stadt Brugg integriert. 3.15 Forstbetrieb Schon heute bewirtschaftet der Forstbetrieb der Stadt Brugg den Gemeindewald von Umiken. Die Fusion hat keinen wesentlichen Einfluss auf den Forstbetrieb. Administrative Abläufe werden vereinfacht, was aber nicht stark ins Gewicht fällt. 7

3.16 Vereine Die Umiker Vereine werden durch die Stadt Brugg im bisherigen Rahmen weiter unterstützt. Die Unterstützung besteht im Wesentlichen im Zurverfügungstellen eines Vereinsraums und im Recht, die Mehrzweckhalle einmal jährlich gebührenfrei für einen Unterhaltungsabend o. ä. zu benützen. 3.17 Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden Amtsperiode 2010/13 Die im Herbst 2009 anstehenden Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2010/13 werden von der Stadt Brugg vorbereitet und durchgeführt. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Umiken nehmen an diesen Wahlen gleichberechtigt teil. Sie geniessen dasselbe aktive und passive Wahlrecht wie die Stimmberechtigten der Stadt Brugg. Die Wahlen werden so durchgeführt, wie wenn die Gemeinden bereits zusammengeschlossen wären. 3.18 Voranschlag 2010, Rechnung 2009 Der Voranschlag der fusionierten Gemeinde für das Jahr 2010 muss im Herbst 2009, also vor dem Vollzug der Fusion, beschlossen werden. Den Stimmberechtigten von Umiken wird möglichst das gleiche Recht eingeräumt, am Voranschlag mitzuwirken, wie jenen von Brugg. Der Fusionsvertrag sieht folgende Lösung vor: Der Voranschlag 2010 wird im Herbst 2009 vom Einwohnerrat Brugg (in der bisherigen Zusammensetzung) beschlossen. Die Stimmberechtigten von Umiken nehmen an der anschliessenden obligatorischen Urnenabstimmung gleichberechtigt mit jenen von Brugg teil. Der Voranschlag der Ortsbürgergemeinde unterliegt nicht der obligatorischen Urnenabstimmung; die obige Lösung lässt sich hier nicht anwenden. Die Ortsbürgergemeindeversammlungen beschliessen deshalb getrennt über den Voranschlag 2010. Im eher unwahrscheinlichen Fall unterschiedlicher Beschluss- 8

fassungen müsste eine Gemeindeversammlung der neuen Ortsbürgergemeinde im Januar 2010 Klarheit schaffen. Die Rechnung 2009 der Gemeinde Umiken wird im Jahr 2010 vom Einwohnerrat der fusionierten Gemeinde genehmigt. 4. Finanzielle Auswirkungen 4.1 Finanzlage der Stadt Brugg Ende 2006 verfügte die Stadt Brugg über ein ausgewiesenes Nettovermögen von 77,6 Mio. Franken. Davon waren 34 Mio. Franken aus rechtlichen oder politischen Gründen nicht veräusserbar, das verfügbare Vermögen betrug somit 43,6 Mio. Franken. Ab 2008 stehen hohe Investitionen an, vor allem in die "Vision Mitte", in das Verwaltungsgebäude und in die Sportanlage Mülimatt. Je nachdem, wie diese Investitionen zeitlich gestaffelt werden können und wie sich die Wirtschaft entwickelt, wird das veräusserbare Vermögen bis ca. 2010 aufgebraucht sein, so dass fremde Mittel aufgenommen werden müssen. In jenem Zeitpunkt drängt sich die Frage auf, ob der Steuerfuss von 95 % noch richtig ist. Die Finanzplanung des Fusionsprojekts rechnet mit einem Steuerfuss von 100 % ab 1.1.2010. Dem Stadtrat ist es wichtig, den Behörden und Einwohnern von Umiken offen zu kommunizieren, dass sie nicht langfristig mit dem aktuellen Steuerfuss von 95 % rechnen können. Dem Stadtrat ist es aber auch wichtig festzuhalten, dass eine allfällige Veränderung des Steuerfusses in keinem Zusammenhang mit der Fusion stehen würde. 4.2 Finanzlage der Gemeinde Umiken Die Gemeinde Umiken ist mit ihren infrastrukturellen Aufgaben grösstenteils à jour. Sie wies Ende 2006 eine Nettoschuld von rund 2,1 Mio. Franken aus, wobei eine notwendige Wertberichtigung der Liegenschaft "Alte Post" von 0,4 Mio. 9

Franken noch nicht berücksichtigt ist. Gemäss Finanzplanung könnte der Steuerfuss im Jahr 2011 von 116 % auf 112 % gesenkt werden. Bei einem Verzicht auf die Fusion hätte die Schulreform "Bildungskleeblatt" für Umiken Investitionen von 1,0 bis 1,5 Mio. Franken für den Bau neuer Schulräume oder entsprechend Schulgelder an andere Gemeinden zur Folge. 4.3 Finanzielle Auswirkungen der Fusion Hauptsächlich bedingt durch die Reorganisation der Verwaltung, die Zusammenlegung der Zonenpläne/Reglemente und den Umbau der Feuerwehrgarage Umiken entstehen mit der Fusion einmalige Kosten. Einnahmen ergeben sich aus dem Verkauf der Strassenbeleuchtung an die IBB Strom AG und durch den Beitrag des Kantons an die Projektkosten. Netto ist mit einmaligen Kosten von 347'000 Franken, verteilt über die Jahre 2010 bis 2012, zu rechnen, wovon 81'000 Franken der Investitionsrechnung zugerechnet werden. Die Fusion bewirkt jährlich wiederkehrende Einsparungen von knapp 400'000 Franken, wobei 80 % davon auf den Abbau der Infrastruktur (Behörden und Verwaltung) in Umiken zurückzuführen sind. Die Einwohner von Umiken profitieren von einer markanten Senkung des Steuerfusses, der - ohne Fusion - gemäss Finanzplan Umiken bis 2010 116 % und ab 2011 112 % betragen würde. Die finanziellen Auswirkungen der Fusion auf die fusionierte Gemeinde in der Finanzplan-Periode 2010 bis 2013 lassen sich wie folgt darstellen: + Verbesserung / - Verschlechterung 2010 2011 2012 2013 Reduktion Nettoaufwand +319'000 +321'000 +331'000 +396'000 Erhöhung Einzahlung in Finanzausgleich 0 0-30'000-30'000 Reduktion Steuerfuss Umiken auf 100 % -354'000-270'000-276'000-281'000 Fusionsbedingte Auswirkungen bei Steuerfuss 100 % -35'000 +51'000 +25'000 +85'000 Differenz Steuerfuss 95 % - 100 % -111'000-113'000-115'000-117'000 Fusionsbedingte Auswirkungen bei Steuerfuss 95 % -146'000-62'000-90'000-32'000 10

Die positiven Totalzahlen beim Steuerfuss 100 % zeigen, dass die reduzierte Steuerbelastung der Umiker Einwohner vollumfänglich durch Einsparungen kompensiert werden kann. Bei einem Steuerfuss von 95 % trifft dies nicht mehr zu. Ab dem Jahr 2014 wird eine übergangsrechtliche Regelung beim Finanzausgleich wegfallen, so dass in diesem und in künftigen Jahren die Unterdeckung - bezogen auf den Steuerfuss 95 % - 55'000 Franken betragen wird. Dennoch ist die Aussage zulässig, dass die reduzierte Steuerbelastung im Wesentlichen durch Einsparungen kompensiert wird. Die Zahlen der obigen Tabelle sind im Lichte der Unschärfe zu sehen, mit der jede Prognose auf 5 Jahre hinaus behaftet ist. Aufgrund der unterschiedlichen Gemeindegrössen halten sich die Auswirkungen auf den Finanzhaushalt der Stadt Brugg in engen Grenzen. Den nachfolgenden Grafiken liegt der Finanzplan auf der Basis eines Steuerfusses von 100 % zugrunde. in Mio. Franken 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Verzinsliches Vermögen 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Das Vermögen der Stadt Brugg nimmt durch die Fusion geringfügig ab. Die Differenz wird künftig von Jahr zu Jahr geringer, bedingt durch die besseren Ergebnisse der Laufenden Rechnung. Brugg Brugg mit Umiken 11

10000 8000 6000 4000 2000 0-2000 Ertrags- / Aufwandüberschuss 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Die wiederkehrenden Einsparungen führen künftig zu leicht besseren Rechnungsabschlüssen. Der geplante Aufwandüberschuss nimmt geringfügig ab. -4000 Überschuss Brugg Überschuss fusionierte Gemeinde 4.4 Steuerfuss Aufgrund der geplanten Investitionen und anderweitigen, teilweise nicht beeinflussbaren finanziellen Belastungen der Stadt Brugg kann der Stadtrat nicht ausschliessen, dass er dem Einwohnerrat per 1.1.2010 eine Steuerfusserhöhung von 95 auf 100 % vorschlagen muss. Obwohl der Termin mit der Gemeindefusion zusammenfällt, besteht keinerlei Zusammenhang mit der Fusion. Wie oben dargestellt, belastet der Zusammenschluss mit Umiken die Finanzen der Stadt Brugg nicht wesentlich; langfristig darf sogar mit einer geringfügigen Entlastung gerechnet werden. Über den im ersten Jahr nach der Fusion geltenden Steuerfuss wird der Einwohnerrat im Herbst 2009 mit dem Voranschlag 2010 zuhanden der obligatorischen Urnenabstimmung beschliessen. Wird die allenfalls vorgelegte Steuerfusserhöhung abgelehnt, müssen die benötigten Mittel durch Verzichtsplanung, Vermögensabbau und/oder Verschuldung beschafft werden. 4.5 Eigenwirtschaftsbetriebe Die Auswirkungen in den Bereichen Wasserversorgung und Abfallbewirtschaftung sind marginal. Bei der Abwasserbeseitigung fällt im Finanzplan der Wechsel des Betreibermodells für die Kläranlage Umiken ins Gewicht. Dies hat kurz- 12

und mittelfristig jährliche Mehrkosten von rund 50'000 Franken zur Folge, dafür entfallen künftig die in unregelmässigen Abständen anfallenden Investitionen. 5. Beschluss des Einwohnerrates Der Einwohnerrat hat den Vertrag über den Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Brugg und Umiken an seiner Sitzung vom 27. Juni 2008 zuhanden der Urnenabstimmung einstimmig genehmigt. 6. Nächste Schritte Nach der Genehmigung durch die Stimmberechtigten der Gemeinden Brugg und Umiken bedarf der Fusionsvertrag noch der Zustimmung des Grossen Rates. Die Fusion tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Demgemäss der A n t r a g : Sie wollen den Vertrag über den Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Brugg und Umiken genehmigen. Brugg, 11. August 2008 NAMENS DES STADTRATES Der Stadtammann: Der Stadtschreiber: Rolf Alder Yvonne Brescianini 13

Anhänge 1. Fusionsvertrag 2. Gemeindegrenzen (zur Information) Aktenauflage Die folgenden Akten liegen zu den ordentlichen Bürozeiten auf der Stadtkanzlei öffentlich auf: 1. Fusionsvertrag (Original) 2. Schlussbericht der Projektleitung 3. Schlussberichte der Arbeitsbereiche 14

Anhang 1 Vertrag über den Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Brugg und Umiken 1 Vertragszweck 1.1 Die Einwohnergemeinde Brugg und die Einwohnergemeinde Umiken schliessen sich per 1. Januar 2010 zur Einwohnergemeinde Brugg zusammen. 1.2 Dieser Vertrag regelt die Art des Zusammenschlusses sowie die Rechtsverhältnisse und die Organisation der Vertragspartner während der Übergangszeit und auf den Zeitpunkt des Zusammenschlusses. 1.3 Der Zusammenschluss erfolgt im Sinn von 5 lit. a Gemeindegesetz, wobei die Einwohnergemeinde Umiken in die Einwohnergemeinde Brugg eingemeindet wird. 2 Grundlagen Die Grundlagen für diesen Vertrag bilden die 5 bis 8 und 12 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden vom 19. Dezember 1978 (Gemeindegesetz) 1, der Schlussbericht der Projektleitung vom 6. März 2008, genehmigt vom Stadtrat Brugg am 12. März 2008 und vom Gemeinderat Umiken am 11. März 2008 und die dazu gehörenden Materialien, insbesondere die Schlussberichte der Arbeitsbereiche. 1 SAR 171.100 15

Vertrag über den Zusammenschluss der Gemeinden Brugg und Umiken 3 Verfahren, Inkrafttreten des Vertrags Gemäss 6 in Verbindung mit 33 Abs. 2 lit. b und 57 lit. b Gemeindegesetz wird der Gemeindezusammenschluss rechtskräftig mit der mehrheitlichen Zustimmung der Stimmberechtigten an unabhängig voneinander durchgeführten Urnenabstimmungen in beiden Gemeinden, nach vorheriger Zustimmung durch den Einwohnerrat Brugg und die Gemeindeversammlung Umiken sowie nach anschliessender Genehmigung durch den Grossen Rat des Kantons Aargau. 4 Name, Wappen, Siegel 4.1 Als Name der zusammengeschlossenen Gemeinde wird Brugg gewählt. 4.2 Für die zusammengeschlossene Gemeinde gelten das Wappen und das Siegel der Stadt Brugg. 4.3 Die heutige Gemeinde Umiken wird als Ortsteil ausgebildet. Die Ortsschilder werden als "Umiken, Stadt Brugg" ausgestaltet. Die Postleitzahl und die Strassenbezeichnungen von Umiken bleiben - wenn immer möglich - bestehen. 5 Ortsbürgergemeinden 5.1 Als Folge des Zusammenschlusses der Einwohnergemeinden Brugg und Umiken wird der Grosse Rat des Kantons Aargau gestützt auf 7 Abs. 1 Gemeindegesetz auf den gleichen Zeitpunkt auch die Ortsbürgergemeinden Brugg und Umiken vereinigen. 16

Vertrag über den Zusammenschluss der Gemeinden Brugg und Umiken 5.2 Wo nachstehend von der "Stadt Brugg" bzw. von der "Gemeinde Umiken" die Rede ist, sind sowohl die Einwohner- als auch die Ortsbürgergemeinde gemeint. 6 Bürgerrecht Gemäss 8 Abs. 2 Gemeindegesetz erwerben die bisherigen Einwohnerbürger/innen von Umiken das Einwohnerbürgerrecht von Brugg und die bisherigen Ortsbürger/innen von Umiken das Ortsbürgerrecht von Brugg. 7 Wirkungen 7.1 Mit dem Zusammenschluss per 1. Januar 2010 tritt die Stadt Brugg in alle Rechtsverhältnisse öffentlichrechtlicher und privatrechtlicher Art der Gemeinde Umiken ein. Insbesondere übernimmt sie deren Vermögen und Verbindlichkeiten. 7.2 Soweit und insofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, behalten die bisherigen rechtlichen Erlasse der Stadt Brugg und der Gemeinde Umiken bis 31. Dezember 2009 ihre Gültigkeit. Danach gelten auch für den Ortsteil Umiken die Erlasse der Stadt Brugg, mit folgenden Ausnahmen: Die Bau- und Nutzungsordnung vom 9. Juni 1998, der dazu gehörende Zonenplan sowie allfällige Sondernutzungsplanungen bleiben gültig bis zu deren Aufhebung durch den Einwohnerrat Brugg. Das Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinden Umiken und Villnachern vom 19. Mai 1987 bleibt gültig, wobei die Stadt Brugg in die Rechte und Pflichten der Gemeinde Umiken eintritt. 17

Vertrag über den Zusammenschluss der Gemeinden Brugg und Umiken 8 Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2010/2013 8.1 Die Wahlen der Behörden der Stadt Brugg für die Amtsperiode 2010/2013 werden von der Stadt Brugg vorbereitet und durchgeführt. 8.2 Die Stimmberechtigten der bisherigen Gemeinde Umiken geniessen das gleiche aktive und passive Wahlrecht wie die Stimmberechtigten der bisherigen Gemeinde Brugg. 8.3 Die Zahl der an der Urne zu wählenden Behördenmitglieder bemisst sich nach der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Brugg vom 25. November 2007. 9 Organisation 9.1 Die Verwaltung der Gemeinde Umiken wird auf den 1. Januar 2010 in die Verwaltung der Stadt Brugg integriert. 9.2 Das Gemeindearchiv von Umiken wird auf den 1. Januar 2010 in das Stadtarchiv Brugg integriert. Die Gemeinde Umiken hat die Archivalien gemäss den Richtlinien der Stadt Brugg auf ihre Kosten zu erschliessen resp. erschliessen zu lassen. 9.3 Im Ortsteil Umiken wird weiterhin ein Abstimmungslokal geführt, solange dieses von den Stimmberechtigten in ausreichendem Umfang genutzt wird. 9.4 Im Ortsteil Umiken werden ein Kindergarten mit zwei Jahrgängen und eine Primarschule mit vier Jahrgängen geführt, solange genügend Schüler/innen vorhanden sind. Es wird eine Schulhausleitung eingesetzt, welche der Schulleitung Brugg unterstellt ist. Bei einer Änderung 18

Vertrag über den Zusammenschluss der Gemeinden Brugg und Umiken der kantonalen Rahmenbedingungen (u. a. Schulreform "Bildungskleeblatt") wird diese Bestimmung sinngemäss angewendet. 9.5 Die Kläranlage der Gemeinde Umiken wird von der Stadt Brugg per 1. Januar 2010 übernommen. 10 Personal 10.1 Eine Vollzeitstelle beim Bauamt wird per 1. Januar 2009 von der Stadt Brugg übernommen. 10.2 Die Schulleitung wird per 1. Januar 2010 von der Stadt Brugg übernommen, jedoch auf Beginn des Schuljahres 2010/2011 zur Schulhausleitung zurückgestuft. Die Lehrerinnen und Lehrer werden von der Stadt Brugg übernommen, soweit es die Schülerzahlen erlauben. Die Stadt Brugg garantiert keine Mindestpensen. 10.3 Der Gemeinderat Umiken sorgt dafür, dass alle übrigen Anstellungsverhältnisse per 31. Dezember 2009 auslaufen. 11 Vereine, Kultur Die bisher von der Gemeinde Umiken unterstützten Vereine werden durch die Stadt Brugg im bisherigen Rahmen weiter unterstützt. 12 Übergangsbestimmungen 12.1 Grundsatz Die Stadt Brugg und die Gemeinde Umiken behalten bis zum Inkrafttreten dieses Vertrages am 1. Januar 2010 ihre Eigenständigkeit. 19

Vertrag über den Zusammenschluss der Gemeinden Brugg und Umiken 12.2 Personalmutationen Der Gemeinderat Umiken nimmt Neuanstellungen nur noch mit Zustimmung des Stadtrates Brugg vor. 12.3 Neue Aufgaben und Investitionen Neue jährlich wiederkehrende Aufgaben der Gemeinde Umiken, die den Betrag von Fr. 10'000.-- überschreiten, sowie Investitionen der Gemeinde Umiken, die im Einzelfall den Betrag von Fr. 100'000.-- überschreiten, werden zwischen dem Abschluss dieses Vertrages und dessen Inkrafttreten am 1. Januar 2010 nur noch mit Zustimmung des Stadtrates Brugg beschlossen. 12.4 Voranschlag und Steuerfuss 2009, Gebühren Die Voranschläge 2009 der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde Umiken (inkl. Steuerfuss 2009 der Einwohnergemeinde Umiken und Veränderungen von Gebührenansätzen der Gemeinde Umiken) werden im Einvernehmen mit dem Stadtrat Brugg erstellt. 12.5 Voranschlag und Steuerfuss 2010 12.5.1 Einwohnergemeinde Der Voranschlag und der Steuerfuss 2010 für die Einwohnergemeinde Brugg werden im 4. Quartal 2009 durch den Einwohnerrat Brugg beschlossen. Die anschliessende obligatorische Referendumsabstimmung wird in der Stadt Brugg und in der Gemeinde Umiken durchgeführt. Den Stimmberechtigten der Gemeinde Umiken steht das gleiche Stimmrecht zu wie jenen der Stadt Brugg. Die Organisation der Referendumsabstimmung obliegt der Stadt Brugg. 20

Vertrag über den Zusammenschluss der Gemeinden Brugg und Umiken 12.5.2 Ortsbürgergemeinde Der Voranschlag 2010 der Ortsbürgergemeinde Brugg wird im 4. Quartal 2009 durch die Ortsbürgergemeindeversammlungen Brugg und Umiken beschlossen. Bei abweichenden Beschlüssen entscheidet im Januar 2010 die Ortsbürgergemeindeversammlung Brugg unter Einschluss der Ortsbürger des Ortsteils Umiken. 12.6 Geschäftsübergabe Per 31. Dezember 2009 wird eine Übergabebilanz erstellt, welche durch den Stadtrat Brugg und den Gemeinderat Umiken zu genehmigen ist. 12.7 Jahresrechnungen 2009 Die Jahresrechnungen 2009 der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinden Brugg und Umiken werden im ordentlichen Verfahren im Jahr 2010 durch den Einwohnerrat resp. durch die Ortsbürgergemeindeversammlung der Stadt Brugg genehmigt. 13 Schlussbestimmungen 13.1 Verfahren bei Uneinigkeit Zur Beseitigung von Uneinigkeiten sowie für die Interpretation von Regelungen aus diesem Vertrag wird für den Zeitraum bis 31. Dezember 2009 der Chef der Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau als Schiedsrichter eingesetzt. Für den Zeitraum nach dem 1. Januar 2010 sind die Rechtsmittel gemäss dem geltenden Recht anwendbar. 21

Vertrag über den Zusammenschluss der Gemeinden Brugg und Umiken 13.2 Vertragsänderungen Änderungen an den Bestimmungen dieses Vertrags nach dem 1. Januar 2010 bedürfen der Zustimmung des Einwohnerrates Brugg. 13.3 Vertragsexemplare Dieser Vertrag wird dreifach ausgefertigt: Je ein Exemplar für die Vertragsparteien sowie ein Exemplar für den Grossen Rat des Kantons Aargau. 13.4 Inkrafttreten Nach der Zustimmung der Stimmberechtigten an der Urne treten die Übergangsbestimmungen gemäss Ziffer 12 hievor umgehend in Kraft, ebenso die Ziffern 8, 9.2, 10.1, 10.3 und 13.1. Der Vertrag in seiner Gesamtheit wird mit der Zustimmung durch den Grossen Rat des Kantons Aargau rechtskräftig und tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Umiken, 27. Juni 2008 Brugg, 27. Juni 2008 Namens des Gemeinderates Umiken Namens des Stadtrates Brugg Gemeindeammann Gemeindeschreiberin Stadtammann Stadtschreiber Peter Roth Rosmarie Wernli Rolf Alder Yvonne Brescianini 22

Anhang 2 Die neue Gemeinde Brugg und ihre Nachbargemeinden 23